Barnabas Xantis               Deutschlands Zukunft - Ein Manifest (Stand: 01.07.2025)

 

Inhalt

 

Kapitel 1 Vorwort

(1.1) Goldene Regeln für die Macht des Menschen

(1.2) Dialektik - Analyse und Synthese

(1.2.1) "Instanz" versa "Gott"

(1.2.1.1) Gott als Schöpfer als Allumfassend etc.

(1.2.1.2) Instanz

(1.2.1.3) Natur - Gott - Instanz

(1.2.1.4) Natur - Gott - Menschengott

(1.2.1.5) Atheismus

(1.2.1.6) Religion

(1.2.2) Bedarf an Gott und Uniformierung

(1.2.3) Naturprodukt "Mensch"

(1.2.4) Abbildung Natur

(1.2.4.1) Ansatz

(1.2.4.2) Beispiel - Quanten in der Natur

(1.2.4.2.1) Beobachtung - Verschmelzung von 2 Schwarzen Löchern, Energie

(1.2.4.2.2) Quanten

(1.2.4.2.3) Modell

(1.2.4.2.4) Quanten-Modell

(1.2.4.2.5) Raumzeit als Quanten-Modell

(1.2.4.2.6) Gravitation als Quanten-Modell (Dunkle Materie, Schwarzes Loch)

(1.2.5) Subjektiv modellierte Abbildung

(1.2.6) Abbildung einer Zeitenwende und Systemwechsel - ein Ansatz

(1.2.6.1) Fundamentale Kunst - im Deutschen Kontext

(1.2.6.2) Erklärung von Putin hat am 06.06.24

(1.2.6.3) Bündnisse als bilaterales Vertragsnetzwerk nachhaltiger Zonen

(1.2.6.4) Deutschland als Gottesstaat, Zeitenwende

(1.3) Manifest und dessen Fortschreibung

Kapitel 2 Judentum und Christentum - Ein Überblick

(2.1) Jüdischer Ursprung des Christentums

(2.1.1) Christliche Lehre - der biblische Kanon

(2.1.1.1) Die ersten Christen waren Juden, die zum Glauben an Jesus fanden

(2.1.1.2) Christliche Lehre - Dreieinigkeit Gottes

(2.1.1.3) Christliche Lehre - Christus als Messias und oder Sohn Gottes

(2.1.1.4) Abspaltungen

(2.1.2) Christliche Lehre - Testamente und Abspaltungen

(2.1.2.1) Altes Testament (AT), Septuaginta, Lutherbibel

(2.1.2.2) Neues Testament (NT), Koine, Lutherbibel

(2.1.2.3) Kanon der Bibel (Heilige Schrift), Tanakh, Evangelien, Lutherbibel

(2.2) Besonderheiten des Christentums

(2.2.1) Überblick

(2.2.2) Christus - Jesus von Nazareth / Schuld und Wiederauferstehung

(2.2.3) Der Heilige Geist im irdischen Leben

(2.2.4) Glaube

(2.2.5) Dreieinigkeit (Trinität) - Rechtfertigung Gottes

(2.2.6) Katholizismus

(2.2.7) Orthodoxe (Rechtgläubige)

(2.2.8) Missionierung

(2.2.9) Bekehrung, Konversion

(2.3) Der Islam - Modifiziertes Christentum als Wurzel

(2.4) Religiöse Verfolgung des Christentums

(2.4.1) Christenverfolgungen im Römischen Reich

(2.4.2) Religiöse Bewältigung der Christenverfolgung

(2.4.3) Christentums als Staatsreligion mit Märtyrergedenken

(2.5) Ausbreitung des Christentums

(2.5.1) Urgemeinde in Jerusalem

(2.5.2) Hellenisten

(2.5.3) Vermischung des Christentums

(2.5.4) Trennung in Judentum (Petrus) und Christen (Paulus)

(2.5.5) Saulus / Paulus

(2.5.6) Ämter im Christentum

(2.5.7) Gemeinde im Christentum

(2.6) Atheismus, Religion, Verwertung, Götter und Krieg

(2.7) Das deutsche politische Christentum der Gegenwart

Kapitel 3 Deutschland aus konkreter Sicht (Beispiele)

(3.1) 14.01.2022

(3.2) 20.01.2022

(3.3) 16.10.2022

(3.4) 24.01.2024

(3.5) 20.02.2024

(3.5.1) Ableben des russischen Politikers Navalny

(3.5.2) Ukrainekrieg

(3.5.3) Systeminstabilität in Deutschland

(3.6) 23.02.2024

(3.7) 26.02.2024

(3.8) 04.03.2024

(3.9) 05.04.2024

(3.10) 22.04.2024

(3.11) 27.04.2024

(3.12) 29.04.2024

(3.13) 07.05.2024

(3.14) 09.05.2024

(3.15) 10.05.2024

(3.16) 15.05.2024

(3.17) 16.05.2024

(3.17.1) Immobilienmarkt in der BRD

(3.17.2) Daseinsform der Bevölkerung

(3.17.3) gerichtliche Verurteilung des Thüringer AfD-Chefs

(3.18) 23.05.2024

(3.19) 31.05.2024

(3.20) 14.06.2024

(3.21) 18.06.2024

(3.22) 07.09.2024

(3.23) 23.09.2024

(3.23.1) Faschistische Formen des Machterhaltes in Deutschland

(3.23.2) Bundesfinanzminister (FDP)

(3.23.3) Bundeskanzler (SPD)

(3.23.4) Kulturkreis von Einwanderern wie z.B. Flüchtlingen

(3.23.5) Staatliche Reglementierung der Einreise in die BRD

(3.23.6) Extremistische Strömungen und Parteien

(3.23.7) Bundesbesitz und dessen Verwertung und Zerstörung

(3.23.8) Deutscher Binnenmarkt - China als Systemkonkurrenz

(3.23.9) Nachhaltiger und objektiv notwendiger Systemwechsel

(3.24) 25.09.2024

(3.25) 03.10.2024

(3.26) 24.10.2024

(3.26.1) BSW als faschistische Strömung (Beispiel Ukraine und Israel)

(3.26.2) Kontext des politischen Christjudentums aktuell an Beispielen

(3.26.2.1) Zukunft des Dieselmotors aus Grüner Sicht

(3.26.2.2) Umweltzerstörung

(3.26.2.3) Deutsche Bahn und Kfz

(3.26.2.4) Das Unternehmen VW

(3.26.2.5) Handelskrieg der USA

(3.26.2.6) Einwanderungspolitik

(3.26.2.7) Verhältnis zu Israel

(3.26.2.8) Verhältnis zur Ukraine und zu Russland

(3.27) 30.10.2024

(3.28) 31.10.2024

(3.29) 12.11.2024

(3.30) 15.11.2024

(3.31) 21.11.2024

(3.31.1) Kontext um Russland und Ukraine

(3.31.2) Trump und die Ukraine

(3.31.3) Trump und Putin

(3.31.4) Sanktionen gegen China

(3.31.5) Faschistische deutsche Strömungen

(3.31.6) Regierungsputsch in der BRD

(3.31.7) Autohersteller in Deutschland

(3.32) 24.11.2024

(3.32.1) Die Krankenhaus-Reform auch in Thüringen

(3.32.2) Ukraine als Testgebiet des russischen Militärs

(3.32.3) Militärpartnerschaft mit der Ukraine

(3.33) 18.12.2024

(3.33.1) Massive Werbung mit Dunkelhäutigen und Mischfamilien

(3.33.2) Werbung mit Nicht-Deutschen Produkten

(3.33.3) Aufrüstung der deutschen Marine

(3.33.4) Thüringen - Rolle der AfD und BSW

(3.33.5) Eskalation Ukraine-Krieg, Trump, Außenwährung Euro

(3.33.6) Syrische Migration in BRD, Arbeitslosigkeit, Faschismus

(3.34) 31.12.2024

(3.34.1) Massenentlassungen

(3.34.2) Massenweggang von Arbeitskräften in die Rente

(3.34.3) Möglicher Biden-Effekt am Bundesverfassungsgericht

(3.34.4) Krankenhaussterben am Beispiel aus Thüringen

(3.34.5) Glasfasernetzausbau in der BRD

(3.34.5.1) Erfolgter Ausbau im EU-Vergleich (vorletzter Platz in der EU)

(3.34.5.2) Ausbau - Förderung durch Bund und Länder

(3.34.5.2.1) 1,65 Millionen Glasfaser-Anschlüsse förderbar

(3.34.5.2.2) Höhe und Art der Förderung (Vorfinanzierung durch Bauherren nötig)

(3.34.5.2.3) Bauherren ziehen bereits bewilligte Förderungsanträge zurück

(3.34.5.2.4) Geringer Umfang der verbrauchten Fördermittel in der Ostzone

(3.34.6) Digitales Zahnarzt-Bonus-Heft

(3.34.7) Formulare zur Einkommenssteuer

(3.35) 02.01.2025

(3.35.1) Fiasko Silvesternacht Berlin - Schlachtfeld des Terrors

(3.35.2) Realitätsgrad der Wahlkampfaussagen aller Parteien

(3.35.3) Kompatibilität der Parteien in der BRD

(3.35.4) Bürokratie der "Zugpferde"

(3.36) 08.01.2025

(3.37) 12.01.2025

(3.38) 17.01.2025

(3.39) 23.01.2025

(3.39.1) Wertschöpfung, Globaler Handel, Binnenmarkt

(3.39.2) Primat des eigenen Binnenmarktes, Freihandelsabkommen

(3.39.3) Binnenwährung, Außenwährung, Konvertierung, Steuerlast

(3.39.3.1) Investitionen am Binnenmarkt, Wertschöpfung

(3.39.3.2) Binnenwährung und Exportfähigkeit des Binnenmarktes

(3.39.3.3) Konvertierung der Binnenwährung in Außenwährung aus Export

(3.39.3.4) steuerliche Belastung eines nicht investierten Ertrages aus Export

(3.39.4) Wirtschaftsbeziehung, Freihandelsabkommen, Binnenwährung

(3.39.5) Binnenwährung, gefährdende Wirtschaftsbeziehung

(3.40) 31.01.2025

(3.41) 05.02.2025

(3.41.1) Missbrauch des Zollrechtes (Protektionismus gegen China etc.)

(3.41.2) Palästina - Israel-Krieg kontra 2-Staatenlösung

(3.42) 08.02.2025

(3.43) 13.02.2025

(3.43.1) Weiterhin Attentate auf Bürger mangels Gefahrenabwehr

(3.43.2) Das Ende der Ukraine und des Völkerrechtes

(3.44) 15.02.2025

(3.44.1) Systemwechsel im Verhältnis USA und EU - z.B. NATO

(3.44.2) Einfluss auf die Bundestagswahlen vom Februar 2025

(3.45) 20.02.2025

(3.45.1) Trumps Verhältnis zur EU und zur Ukraine

(3.45.2) Steuerpolitik von Trump und Folgen - Amerika First und BRD

(3.45.3) Russlands Wirtschaftssystem der Zukunft mit China

(3.45.4) Aufrüstung und Atomschutz in der EU - Totalversagen

(3.45.5) Aufrüstung und Atomschutz in der BRD - Totalversagen

(3.45.6) Familienleitbild der AfD - Vater, Mutter, und Kinder (Keimzelle)

(3.45.7) Praktiziertes Familienbild der AfD-Kanzlerkandidatin Weidel

(3.46) 24.02.2025

(3.46.1) Mehrheitsverhältnisse im Bundestag

(3.46.1.1) "Veto-Recht" der AfD und Linken

(3.46.1.2) Gesetzentwürfe

(3.46.2) Wahlsystem der BRD

(3.46.2.1) Grundsätzliches

(3.46.2.2) Verhältnis von Direktmandat zu Parteimandat

(3.46.2.3) 5%- Hürde und Briefwahl

(3.46.3) AfD und Linke in der Ostzone nach der Bundestagswahl 2025

(3.46.4) Führungskräfte des Gesetzgebers machen winke winke

(3.46.5) Schuldenbremse und Brandmauer

(3.47) 28.02.2025 (Grundsatzanalyse USA, Ukraine, Russland)

(3.47.1) Historische Informationen

(3.47.1.1) Donbass, Oblasten Donezk und Luhansk

(3.47.1.2) EU-Beitritt der Ukraine

(3.47.1.3) Wahlen in der Ukraine

(3.47.1.4) Aggressionen Russlands bezüglich der Ukraine

(3.47.1.5) Militärischer Status der Ukraine aus Sicht der Russen

(3.47.2) TV-Pressekonferenz Trump und Selenskyj

(3.47.2.1) Störung durch ungeklärte Divergenzen der USA mit der Ukraine

(3.47.2.2) Trump: USA verhandelt selbstbestimmt mit Putin

(3.47.2.3) Trump: Er denkt, er wird von Putin akzeptiert

(3.47.2.4) Trump: Er verhindert den 3. Weltkrieg

(3.47.2.5) Trump: Refinanzierung der US-Hilfen wie Waffenlieferungen

(3.47.2.6) Trump: USA benötigen eigentlich keine Rohstoffimporte

(3.47.3) Fazit

(3.47.3.1) EU-Beitritt der Ukraine

(3.47.3.2) EU-Hilfen an die Ukraine

(3.47.3.3) NATO-Beitritt der Ukraine

(3.47.3.4) Kriegsaussichten

(3.47.3.5) Verwertung ukrainischer Ressourcen durch USA und Russland

(3.47.3.6) Egalität der Sicherheitsinteressen der Rest der Ukraine

(3.47.3.7) Zusatzzoll für Importe der USA und Zufluss ausländischen Kapitals

(3.47.3.8) Abkopplung Militärsektors und Forschung in Europa von den USA

(3.47.3.9) Kommende schwere Zeiten auch für die USA

(3.48) 03.03.2025 (Grundsatzanalyse USA, NATO, EU, BRD)

(3.48.1) Systemproblem - Schuldenbremse der EU

(3.48.1.1) Fehlende militärische Kampffähigkeit und Gefahrenabwehr

(3.48.1.2) Einheitswährung Euro und nationale Interessen

(3.48.1.3) Verkapptes Sondervermögen

(3.48.2) Systemproblem - Schuldenbremse und Binnenwährung BRD

(3.48.2.1) Schulden, Reproduktion, Invest, Sondervermögen, Wertesystem

(3.48.2.2) Limitierung der Neuverschuldung

(3.48.2.3) Fehlen einer Binnenwährung

(3.48.2.4) Machtsystem

(3.48.2.5) Funktionsweise Schuldenbremse und Sondervermögen

(3.48.2.6) Dringlichkeit, Mehrheitsverhältnisse, Einbeziehung der EU

(3.48.3) Interessenslagen

(3.48.3.1) Interessen Russlands

(3.48.3.2) Interessen der USA

(3.48.3.3) Interessen der EU

(3.48.3.4) Interessen der BRD - Ukraine als Bollwerk gegen Russland

(3.49) 11.03.2025 Erfolge der Politik von US-Präsident Trump

(3.49.1) Erfolge der Politik durch Zusatzzölle z.B für VW America

(3.49.2) Erfolge der Politik von Trump in der Ukraine

(3.49.2.1) Verhandlung mit Russland

(3.49.2.2) Ressourcen-Vertrag mit den USA

(3.49.2.3) USA stellen Militärhilfen an die Ukraine ein und geben wieder frei

(3.49.2.4) Starlink-Satellitensystem von Tesla-Musk wird ev. ersetzt

(3.49.3) Erfolge der Politik von Trump in Russland

(3.49.3.1) Luftangriffe der Russen auf die Ukraine

(3.49.3.2) Die USA drohen Russland mit Sanktionen

(3.49.3.3) vorläufige und verlängerbare Waffenruhe mit der Ukraine

(3.49.4) Erfolge der Politik von Trump in der EU

(3.49.4.1) Schuldenbremse der EU für Invest in Aufrüstung

(3.49.4.2) Quasi ungedeckeltes Invest in Aufrüstung der EU

(3.49.5) Erfolge der Politik von Trump in der BRD

(3.49.5.1) Schuldenbremse und ungedeckeltes Invest in Aufrüstung der BRD

(3.49.5.2) Sondervermögen als gedeckeltes Invest am Binnenmarkt der BRD

(3.49.5.3) Große Koalition in der BRD bald wieder im Amt

(3.50) 12.03.2025 Zeitenwende auch für USA, Russland und EU

(3.50.1) Präsidenten Trump und Putin haben Annexionsstreben

(3.50.2) Kardinalfehler von Putin

(3.50.2.1) Wegfall Wahlen und Austrittsrecht in der Verfassung der Ukraine

(3.50.2.2) Größenwahn im Bereich Wirtschaft und weltweite Arbeitsteilung

(3.50.3) Kardinalfehler von Trump

(3.50.3.1) Zollpolitik der USA - Preissteigerung und Staatsvermögen

(3.50.3.2) Verwertung der Ukraine - USA zusammen mit Russland (Deal)

(3.50.4) Absichten der EU

(3.50.4.1) Ukraine als militärisches Bollwerk der EU gegen Russland

(3.50.4.2) Waffengeschäfte der EU und USA

(3.50.5) Der Ukrainekrieg ist ein schmutziger Krieg

(3.50.6) Gefahrenabwehr auch als Doktrin der Völkergemeinschaft

(3.51) 18.03.2025 - Abgesang

(3.51.1) Neue Deutsche Variante des Schuldenmachens

(3.51.1.1) Wertschöpfung, Binnenmarkt, Refinanz von Schulden

(3.51.1.2) Zeitenwechsel bei Schuldenbremse - Sondervermögen

(3.51.1.3) Motive zum Zeitenwechsel in der Schuldensystematik

(3.51.1.3.1) Machterhalt und systematische Zersetzung der Daseins der Deutschen

(3.51.1.3.2) Gier und ertragsoptimierte Verwertung von Wertschöpfung

(3.51.1.3.3) Politische Umsetzbarkeit des Systemwechsels

(3.51.1.4) Aussichten, Gefahrenabwehr, Systemwechsel, Abgesang

(3.51.2) Zeitenwende im Völkerrecht

(3.51.2.1) Diktatzustand des Stärkeren - Krieg und Erpressung und Nötigung

(3.51.2.2) Nachhaltige Bevorteilung des Stärkeren

(3.51.2.3) Mittel zum Zweck - UN-Sicherheitsrat, Atomwaffenarsenal

(3.51.2.4) Anwendung des Diktates durch die USA

(3.51.2.5) Anwendung des Diktates durch USA und Russland in der Ukraine

(3.51.2.6) Anwendung des Diktates durch die EU in der Ukraine

(3.52) 19.03.2025 - Politpoker zweier Imperien um die Ukraine

(3.53) 28.03.2025

(3.53.1) Politische Erfolge des US-Präsidenten Trump

(3.53.1.1) Annexionsansprüche der USA

(3.53.1.1.1) in Kanada

(3.53.1.1.2) in Grönland

(3.53.1.1.3) in Panama

(3.53.1.1.4) in Palästina - Gaza

(3.53.1.2) weltweite Import-Zusatzzölle der USA

(3.53.1.3) in Europa

(3.53.1.3.1) bezüglich Ukraine

(3.53.1.3.2) bezüglich Unabhängigkeit Europas von den USA

(3.53.2) Russisch Roulette im Baubereich Kyffhäuser-Kreis Thüringen

(3.54) 03.04.2025

(3.54.1) USA verhängen weltweit eine Importsteuer

(3.54.2) System-Änderung der Wertschöpfung im US-Wirtschaftssystem

(3.54.2.1) Dekrete des US-Präsidenten Trump

(3.54.2.2) US-Binnenmarkt und US-Währung als Schwerpunkte

(3.54.2.3) Importsteuer am Binnenmarkt - eine systemische Schwachstelle

(3.54.2.4) weltweite Konkurrenzfähigkeit der USA, Fremdinvest in den USA

(3.54.2.5) US-Wirtschaftssystem als Insel-System

(3.54.3) Notwendige Arbeitsteilung, Ertrag, Konkurrenzfähigkeit

(3.54.4) Binnenmarkt und -währung, Importsteuer, Freihandel

(3.54.5) Handelskrieg - Versagen auf ganzer Linie

(3.54.6) Verwertung der Systemänderung der US-Wirtschaft

(3.55) 25.04.2025

(3.55.1) Machtaufteilung der Ukraine zwischen den USA und Russland

(3.55.2) Das Verhalten von US-Präsident Trump belegt ....

(3.55.2.1) ... wegen Wegfall des Völkerrechtes möglicher praktikabler Frieden

(3.55.2.2) ... einen Rückzug der USA aus Europa

(3.55.2.3) ... einen Scherbenhaufen im Regelwerk des EU-Zusammenhaltes

(3.55.2.4) ... eine Abhängigkeit Europas von den USA

(3.55.2.5) ... eine auch militärische Abhängigkeit Europas von Russland

(3.55.3) Prekäre und instabile Verhältnisse in Deutschland

(3.55.3.1) Marktfiletierung am Beispiel deutscher Autobauer

(3.55.3.2) ... am Beispiel deutscher Autobauer als Investor in China

(3.55.4) Systemversagen in der BRD

(3.55.4.1) Objektiv notwendiger Systemwechsel - Beispiel Autobauer

(3.55.4.2) Rekrutierung von US-Ressourcen der Forschung und Entwicklung

(3.56) 01.07.2025

(3.56.1) Rätsel: 55 - 85 - 3

(3.56.2) Unfähigkeit in Persona

(3.56.2.1) Zölle und US-Präsident Trump

(3.56.2.2) 3 kleine Negerlein, die führten einst ihr Volk und ....

(3.56.2.2.1) US-Präsident Trump in guten Traditionen

(3.56.2.2.2) BRD-Kanzler Merz und sein Aussenminister

(3.56.3) Bundesdeutsches Elend und politisches Christjudentum

(3.56.3.1) Aasgeier - Legale Epressung und Nötigung von Meinungsmachern

(3.56.3.2) Ausländerin regiert in Deutschland

(3.56.3.3) Deutsche Bundeswehr

(3.56.3.4) Deutsche Brücken, Windkraftwerke und Kriegsfähigkeit

(3.56.3.5) Deutsche Bauernachaft auf Abwegen des Lohndumpings

(3.56.3.6) Deutsche Bahn

(3.56.3.7) Abbau von Arbeitsplätzen - bis zu 100.000 aber doch nur marginal

(3.56.3.8) 40 ist eine magische Zahl für Kriminaliät und Einbürgerung

(3.56.4) Erfolge Russlands

(3.56.4.1) Deutsche Brücken, Windkraftwerke und Kriegsfähigkeit

(3.56.4.2) Annketion von ukrainisches Rohstoffquellen

(3.56.4.3) Mittel der "Verbrannten Erde" und andere Kriegverbrechen

(3.56.4.4) Verhältnis zu den USA und zur BRD

(3.56.4.5) Verhältnis zur NATO und Isolation der Ukraine

(3.56.4.6) Volkswirtschaft als Kriegswirtschaft

(3.56.4.7) Bedingungslose Kapitulation der Ukraine

(3.56.4.8) Putins Gier und barbarische Perversion

(3.56.5) Pulverfass Iran

(3.56.5.1) Irans Atompolitik - leicht festellbare Lüge (wenn man denn will)

(3.56.5.2) Irans Atompolitik - Unfähigkeit

(3.56.5.3) Das Völkerrecht als Perversion am Beispiel des Irans

Kapitel 4 Systemwechsel - Schwerpunkte

(4.1) Bundeseinfluss in der Gesellschaft - Ansatz

(4.2) Änderungen im Bereich Politik

(4.2.1) Immunität - Grundsatz

(4.2.2) Immunität und try-and-error-Prinzip der Politik

(4.2.3) Manipulation und Fremdbestimmung, Thesen und Behauptungen

(4.2.4) Mehrheitssituation, Dialog zwischen Strömungen im Gesetzgeber

(4.2.5) Wahlen

(4.2.5.1) Verfassungsbezug

(4.2.5.2) Anzahl der Sitze im Gesetzgeber und Anzahl der Wahlkreise

(4.2.5.3) Direktmandat des Wahlkreises

(4.2.5.4) Partei-Mandat des Wahlkreises

(4.3.5.5) Anzahl der Wahlkreise

(4.2.5.6) Mandatspflicht im Wahlkreis

(4.2.5.7) Anzahl der Mandate über alle Wahlkreise

(4.2.5.8) Mindestanzahl an erlangten Wählerstimmen im Wahlkreis

(4.2.5.9) Bundesrat

(4.2.5.10) Bundespräsidentschaft

(4.2.5.11) Immunität des Abgeordneten und Strafrecht

(4.2.6) Parlament, Geheime Wahlen, Volksentscheid, Fraktionszwang

(4.2.7) Krieg

(4.2.8) Wehrpflicht

(4.3) Gefahrenabwehr und -vermeidung und deren Kontext

(4.3.1) Vorrang der Gefahrenabwehr

(4.3.2) Gefahrenabwehr, Recht, Verfassungsrang, Staatsprägung

(4.3.3) Feststellung einer Straftat mittels normiertem Recht

(4.3.4) Strafrecht und Kausale Mithaftung

(4.3.5) Gefahrenabwehr, Strafrecht und Verbote, Indizien, Tötung

(4.3.6) Strafrecht, Gesetzgeber und Immunität und geheime Wahlen

(4.3.7) Ausstattung der Bevölkerung mit Sprengstoff, Waffen, Drogen

(4.3.8) Missbrauch des Straßenverkehrsrechtes

(4.4) Öffentlich-Rechtliches Radio und TV (Öffentliche Medien)

(4.4.1) Podcast als Gestaltungsmittel - exemplarisches Beispiel

(4.4.2) Geschütze Berufe und Professionalität

(4.4.3) Staatsunabhängigkeit

(4.4.4) Verwertung der Konsumenten per "Rundfunkbeitrag"

(4.4.5) Senderstrukturen

(4.4.5.1) Hauptsender als Nicht-Sparten-Sender

(4.4.5.2) Landessender

(4.4.5.3) Spartensender

(4.4.5.4) Spezialsender

(4.4.5.5) Internet und Mobilfunk

(4.4.6) Personalstamm, Ausstattung, Wertschöpfung, Schnittstellen

(4.4.7) Ausrichtung, Qualität und Fortschritt der Wertschöpfung

(4.4.7.1) Personalgruppierung

(4.4.7.2) Personalumgruppierung

(4.4.7.3) Einfluss der Politik

(4.4.7.4) Propaganda, Meinungsäußerung, Wahrheitsgehalt und Beweis

Kapitel 5 Systemveränderungen - Schwerpunkte

(5.1) System der Normierungen

(5.2) Rechtsnorm

(5.2.1) Kenntnis und Anwendbarkeit einer Rechtsnorm

(5.2.2) Vollzug einer Rechtsnorm

(5.2.3) Harmonisierung zwischen Rechtsnormen und deren Vollzug

(5.2.4) Kontextänderung im Vollzug der Rechtsnorm

(5.2.5) Folter

(5.2.6) Anteil der Wahrheitsfindung am Urteilsmaß eines Gerichtes

(5.2.7) Verklausulierung von einem Gesetzestext - Beispiel SGB II

(5.2.8) Strafrecht - Grundsatznorm, Straftat, Verfassung

(5.2.8.1) Systemische Maßgaben

(5.2.8.2) Planung, Vorbereitung, Versuchung, Durchführung, Umgehung

(5.2.8.3) Straftat - Beweis

(5.2.8.4) Straftat - Kontext (Strafprozess, Strafmaß, Strafvollzug)

(5.2.8.5) Straftat - Revidierung zum Zweck der Harmonisierung

(5.2.8.6) Verwertung einer strafrechtlichen Normierung

(5.2.8.7) Straftat - Entschuldbarkeit, Ausbürgerung, Auslieferung

(5.2.9) Durch Recht normierte Freiheit des Einzelnen, Religion

(5.2.10) Durch Recht normierte Freiheit der Meinung

(5.2.11) Freiheit bezüglich Staat, Gesetzgeber, Gerichtsbarkeit

(5.2.12) Freiheit bezüglich Eigentum und Unternehmer

(5.2.13) Lizenzrecht

(5.3) Verfassungsrecht

(5.3.1) Verfassungsrecht und Strafrecht - Grundsatz

(5.3.2) Bundeseinfluss in der Gesellschaft und Verfassungsteil

(5.3.3) Teilung Deutschlands in gesellschaftliche Bereiche

(5.3.4) Rechtsfindung Bundes- und Landesrecht

(5.3.5) Wahlrecht, Geheime Wahlen und Abstimmungen

(5.3.6) Konsistenz der Verfassung, Dekrete des Bundespräsidenten

(5.3.7) Immunität von Politikern aller Arten, Geheime Wahlen

(5.3.8) Manipulation des Kontextes vom Dasein Anderer

(5.3.9) Religiöse Betätigung gegenüber anderen Religionen

(5.3.10) Wahlkampf innerhalb der Tätigkeit als Gesetzgeber

(5.3.11) Rechtssystems für Tierhaltung und Tierhandel

(5.3.12) Konzept der Verfassungsgebiete

(5.4) Gefahrenabwehr

(5.4.1) Gefahrenabwehr und Strafrecht - Grundsatz

(5.4.2) Vorrang der Gefahrenabwehr

(5.4.3) Gefahrenabwehr, Kausale Mithaftung, Indizienverfahren

(5.4.4) Haftung eines Unternehmens als juristische Person

(5.4.5) Staatshaftung im Innenverhältnis, Immunität, Amtshaftung

(5.4.6) Waffeneinsatz

(5.5) Schaden als Rechtsnorm

(5.5.1) Begriff

(5.5.2) Mittelbarkeit, Unmittelbarkeit

(5.5.3) Arten

(5.5.3.1) Nicht-kollateraler Schaden

(5.5.3.2) kollateraler Schaden

(5.5.3.3) Gefahrenabwehr im Kontext des Schadens am systemischen Dasein

(5.6) Normierung und jeweiliger Kontext - Beispiele

(5.6.1) Bildung und Normierung

(5.6.2) Normierung und Haft

(5.6.3) Normierende Haft und Arbeitslosigkeit

(5.6.4) Mindeststrafe und Kontextaufklärung

(5.6.5) Propaganda und Meinungsäußerung

(5.6.6) Geschützte Berufe, Beamtentum, Anerkennung von Berufen

(5.7) Prinzip des Rechtsbewusstseins des Individuums

(5.7.1) Rechtsbewusstseins des Individuums als gesellschaftliche Norm

(5.7.2) Mangelndes Rechtsbewusstsein

(5.7.2.1) im Bereich Sexualität

(5.7.2.2) als Gefährdung (Gefahrenabwehr)

(5.8) Tötung bei Gefährdung

(5.9) Umweltressourcen

(5.10) Lebewesen und Mensch

(5.10.1) Gleichsetzung von Lebewesen

(5.10.2) Dasein von Lebewesen

(5.10.3) Künstlichen Befruchtung

(5.10.4) Abtreibung

(5.10.5) Geschlechtswechsel

(5.11) Vermögen - unausweichliche Fremdbestimmung

(5.12) Wertschöpfung

(5.12.1) unausweichliche Fremdbestimmung

(5.12.2) Vergesellschaftung

(5.13) Enteignung

(5.14) Datenschutz und Internet

(5.14.1) Herbeiführung und Weiterleitung von Internetzugriffen

(5.14.2) Datenbeschaffung

(5.15) Steuern, erweitere Reproduktion, Gewinn, Binnenmarkt

(5.16) Unternehmen

(5.16.1) Wertschöpfung, Globaler Handel, Binnenmarkt, Binnenwährung

(5.16.1.1) Primat des eigenen Binnenmarktes, Freihandelsabkommen

(5.16.1.2) Investitionen am Binnenmarkt, Wertschöpfung

(5.16.1.3) Binnenwährung und Exportfähigkeit des Binnenmarktes

(5.16.1.4) Konvertierung der Binnenwährung in Außenwährung aus Export

(5.16.1.5) steuerliche Belastung eines nicht investierten Ertrages aus Export

(5.16.1.7) Binnenwährung, gefährdende Wirtschaftsbeziehung

(5.16.2) Strafbarkeit unternehmerischen Handelns

(5.16.3) Unternehmensrisiko

(5.16.4) Vergesellschaftung

(5.16.5) Unternehmenssteuern

(5.16.6) Abschreibungen in der Wertschöpfung am Binnenmarkt

(5.16.6.1) Verlust und Gewinn, Besteuerung, Export - Grundsatz

(5.16.6.2) Abschreibung von nicht menschlichen Objekten - Grundsatz

(5.16.6.3) Ertrag, Abschreibung nicht-menschlicher Objekte - Grundsatz

(5.16.6.4) Ertrag, Abschreibung Humankapital - Grundsatz

(5.16.7) Arbeitskraft in der Wertschöpfung

(5.16.7.1) Einfache und erweiterte Reproduktion der Arbeitskraft

(5.16.7.2) Mindestlohn, gesetzlicher Mindestlohn,Tarif, Gewerkschaft

(5.16.7.3) Lohnforderungen, Gewerkschaft

(5.16.7.4) Einwanderung von Arbeitskräften in den Binnenmarkt

(5.16.8) unternehmerische Schnittstelle zu menschlichen Kunden

(5.16.9) Vermögen, Wertschöpfung

(5.16.9.1) Erlangung Vermögens und Ergebnisse aus Wertschöpfung

(5.16.9.2) Erweiterte Reproduktion

(5.16.9.3) Ausbeutung

(5.16.9.4) Entgeltaufstockung im Rahmen SGB II etc. und Mindestlohn

(5.17) Einreise, Ein- Auswanderung, Ausbürgerung, Asyl

(5.17.1) Einreise nach Deutschland

(5.17.1.1) Einreise als Einheimischer

(5.17.1.2) Einreise über Transitzentrum, Visum, Abschiebung

(5.17.1.3) Einreise über Transitzentrum und Integration

(5.17.1.4) Einreiseprozess, Abschiebung

(5.17.2) Einwanderung nach Deutschland

(5.17.2.1) Einwanderungszweck

(5.17.2.2) Einwanderungsprozess

(5.17.2.3) Einwanderungsrecht als Asylrecht - Grundsatz

(5.17.2.4) Einwanderung in das Sozialsystem zum Zweck der Verwertung

(5.17.2.5) Einwanderung in das Sozialsystem wegen Schwangerschaft

(5.17.2.6) Die Einwanderung in das Sozialsystem zum Zweck der Vermehrung

(5.17.2.7) Staatsbürgerschaft und Zuerkennung - Grundsatz

(5.17.2.8) nicht beherrschbare Einwanderung - Strafbarkeit von Maßgaben

(5.17.2.9) Aufenthaltsrecht

(5.17.3) Auswanderung durch Ausbürgerung

(5.17.4) EU-Zugehörigkeit und EU-Austritt

(5.18) Binnenwährung und Binnenmarkt

(5.18.1) Deckung der Binnenwährung

(5.18.1.1) durch Wertschöpfung

(5.18.1.2) durch Invest in abzuschreibende Objekte der Wertschöpfung

(5.18.2) Umgehung der Inflation der Binnenwährung

(5.18.2.1) durch Abwertung der Binnenwährung (sinkendes Invest)

(5.18.2.2) durch Volkseigentum (unternehmerisches Volkseigentum)

(5.18.2.3) aus spekulativen Finanzen gebildete Objekte und Wertschöpfung

(5.18.3) Gesellschaftliche Konsumtion der Binnenwährung

(5.18.3.1) Verbrauch ohne Wertschöpfung

(5.18.3.2) Verbrauch mit Wertschöpfung und deren Ertrag als Entgelt

(5.18.4) Wertschöpfung, Globaler Handel, Binnenmarkt, Binnenwährung

(5.18.4.1) Primat des eigenen Binnenmarktes, Freihandelsabkommen

(5.18.4.2) Primat der Binnenwährung und Außenwährung

(5.18.4.3) Investitionen am Binnenmarkt, Wertschöpfung

(5.18.4.4) Binnenwährung und Exportfähigkeit des Binnenmarktes

(5.18.4.5) Konvertierung der Binnenwährung in Außenwährung aus Export

(5.18.4.6) steuerliche Belastung eines nicht investierten Ertrages aus Export

(5.18.4.7) Wirtschaftsbeziehungen, Freihandelsabkommen, Binnenwährung

(5.18.4.8) Binnenwährung, gefährdende Wirtschaftsbeziehung

(5.19) Öffentlich-Rechtliche Medien

(5.20) Politisches Agieren im gesellschaftlichen Kontext

(5.20.1) Länderfinanzausgleich

(5.20.2) try-and-error-Prinzip in der Politik

(5.20.3) Behauptungen als Mittel der Fremdbestimmung und Manipulation

(5.20.4) nachhaltige Mehrheitssituation

Kapitel 6 Strafrecht Maßgaben - Beispiele

(6.1) Grundsatz

(6.2) Verfassung

(6.3.) Gefahrenabwehr

(6.4.) Internet

(6.4.1) fremde Domain - Begriff

(6.4.2) nicht-fremde Domain - Begriff

(6.4.3) Domain-Bereich per IP - Begriff

(6.4.4) Zugriff einer fremden Domain

(6.4.5) Domainumgestaltung per E-Mail

(6.4.6) Domainumgestaltung per Link

(6.4.7) Datenfragmente wie z.B. Cookies (Ablage und Nutzung)

(6.5) Information und deren Kontext

(6.5.1) Verballhornung

(6.5.2) Gesamtkontext und dessen Teile

(6.6) Anteil der Wahrheitsfindung am Urteilsmaß eines Gerichts

(6.7) Verklausulierung von einem Gesetzestext

Kapitel 7 Strafrecht Anwendung - Beispiele

(7.1) Gefahrenabwehr

(7.1.1) im Innenverhältnis Deutschlands - Silvesterknallerei

(7.1.2) im Außenverhältnis Deutschlands - Ukraine-Krieg

(7.1.3) im Außenverhältnis Deutschlands - USA, Russland, Ukraine

(7.1.3.1) Historische Informationen

(7.1.3.1.1) Donbass, Oblasten Donezk und Luhansk

(7.1.3.1.2) EU-Beitritt der Ukraine

(7.1.3.1.3) Wahlen in der Ukraine

(7.1.3.1.4) Aggressionen Russlands bezüglich der Ukraine

(7.1.3.1.5) Militärischer Status der Ukraine aus Sicht der Russen

(7.1.3.2) Störung durch ungeklärte Divergenzen der USA mit der Ukraine

(7.1.3.3) Trump: USA verhandelt selbstbestimmt mit Putin

(7.1.3.4) Trump: Er denkt, er wird von Putin akzeptiert

(7.1.3.5) Trump: Er verhindert den 3. Weltkrieg

(7.1.3.6) Trump: Refinanzierung der US-Hilfen wie Waffenlieferungen

(7.1.3.7) Trump: USA benötigen eigentlich keine Rohstoffimporte

(7.1.3.8) Fazit

(7.1.3.8.1) EU-Beitritt der Ukraine

(7.1.3.8.2) EU-Hilfen an die Ukraine

(7.1.3.8.3) NATO-Beitritt der Ukraine

(7.1.3.8.4) Kriegsaussichten

(7.1.3.8.5) Verwertung ukrainischer Ressourcen durch USA und Russland

(7.1.3.8.6) Egalität der Sicherheitsinteressen der Rest der Ukraine

(7.1.3.8.7) Zusatzzoll für Importe der USA und Zufluss ausländischen Kapitals

(7.1.3.8.8) Abkopplung Militärsektors und Forschung in Europa von den USA

(7.1.3.8.9) Kommende schwere Zeiten auch für die USA

(7.1.4) im Außenverhältnis Deutschlands - USA, Russland, Ukraine, EU

(7.1.4.1) Systemproblem - Schuldenbremse der EU

(7.1.4.1.1) Fehlende militärische Kampffähigkeit und Gefahrenabwehr

(7.1.4.1.2) Einheitswährung Euro und nationale Interessen

(7.1.4.1.3) Verkapptes Sondervermögen

(7.1.4.2) Systemproblem - Schuldenbremse und Binnenwährung in der BRD

(7.1.4.2.1) Schulden, Reproduktion, Invest in Wertschöpfung, Sondervermögen

(7.1.4.2.2) Limitierung der Neuverschuldung

(7.1.4.2.3) Fehlen einer Binnenwährung

(7.1.4.2.4) Machtsystem

(7.1.4.2.5) Funktionsweise Schuldenbremse und Sondervermögen

(7.1.4.2.6) Dringlichkeit, Mehrheitsverhältnisse, Einbeziehung der EU

(7.1.4.3) Interessenslagen

(7.1.4.3.1) Interessen Russlands

(7.1.4.3.2) Interessen der USA

(7.1.4.3.3) Interessen der EU

(7.1.4.3.4) Interessen der BRD - Ukraine als Bollwerk gegen Russland

(7.1.4.4) Fazit

(7.2) Politisches Agieren

(7.2.1) Verweigerung durch den Gesetzgeber

(7.2.2) Freistellung von Rechtsverfolgung

(7.2.3) Verklausulierung von einem Gesetzestext

(7.2.4) Gesetzgeber selektiert Bevölkerung wirtschaftlich

(7.2.4.1) Regierungserklärung 09.06.2010 SGB II, Randständigkeit

(7.2.4.2) Selektion als Randständigkeit, SGB II, Klagen und Prozesse

(7.2.4.3) Selektion nach Lebensalter im SGB II 20.08.2021

(7.2.4.4) Dasein als Mittel der Selektion im SGB II - Stromkosten 2022

(7.2.4.5) Dasein als Mittel der Selektion im SGB II - Niedriglohn

(7.2.4.6) Dasein als Mittel der Selektion im SGB II - Gesetzliche Rente

(7.2.4.7) Dasein als Mittel der Selektion im SGB II - Gesetzliche Rente ab 63

(7.2.4.8) Dasein als Mittel der Selektion im SGB II - Arbeitslosigkeit, Rente

(7.2.4.9) Dasein als Mittel der Selektion im SGB II - Zuflussprinzip

(7.2.5) Propaganda, Brandmauer und gesellschaftliche Strukturen

(7.3) Lebewesen und Mensch

(7.3.1) Gleichsetzung von Lebewesen

(7.3.2) Tätigkeit im Tierhandel und in der Tierhaltung

(7.3.2.1) Rechtssystems für Tierhaltung und Tierhandel

(7.3.2.2) Tätigkeiten im Tierhandel und in der Tierhaltung

(7.4) Wertschöpfung

(7.4.1) Lockangebote von Versicherungen

(7.4.2) cum-Ex und cum-Cum-Geschäfte

(7.4.3) unternehmerische Haftung

(7.4.4) Arbeitskraft

(7.4.4.1) Arbeitskräftemangel, Kurzarbeit, Mindestlohn, Produktivität

(7.4.4.2) Lohnkosten, Missbrauch und Haftung der Deutschen Bahn "DB"

(7.4.4.3) Arbeitslosigkeit

(7.4.4.4) Zwangsarbeit, Arbeitspflicht im Öffentlichen Raum und in der Haft

(7.4.4.5) Verwertung zum Zweck der einfachen Reproduktion

(7.4.4.6) Ausbeutung

(7.4.4.7) Entgeltaufstockung im Rahmen SGB II, gesetzlicher Mindestlohn

(7.5) Umwelt

(7.5.1) Zersetzung grundlegender Komponenten der Klimaschutzes

(7.5.2) Fremdbestimmung durch CO2-Abgabe als Enteignung

(7.5.3) Finanzierung anhand Corona-Finanzen

(7.5.4) Gaspreismanipulation

(7.5.5) Deutsche Herstellung von E-Fahrzeugen

(7.5.6) Hausbau mit Energie-Effizienz

(7.6) Spenden

(7.7) IBAN als unternehmerische Schnittstelle zu den Kunden

(7.8) Corona-Krise in der BRD

(7.8.1) 01.04.2022

(7.8.2) Vorsätzliche amtliche Falschinformation über Virus-Risiko

(7.9) Divergenz Grundgesetz und Diktatur zu einer Verfassung

(7.9.1) Grundgesetz und Diktatur

(7.9.1.1) GG I. Die Grundrechte, Art 1

(7.9.1.2) GG I. Die Grundrechte, Art 2

(7.9.1.3) GG I. Die Grundrechte, Art 20

(7.9.1.4) Diktatur

(7.9.2) Überführung des GG zu einer Verfassung - Beispiel GG Art 2

(7.10) Propaganda

(7.11) Internet - Datenbeschaffung

(7.11.1) heimlicher Datenabfluss - Beispiele

(7.11.2) Datenspeicherung - Beispiel Live-Video auf Facebook (Meta)

(7.12) Lizenzrecht

(7.12.1) öffentliche Aktivität im Bereich Film, Radio und Fernsehen

(7.12.2) Betätigung eines Unternehmens in der Öffentlichkeit

(7.12.3) öffentliche Aktivitäten mit Beeinflussung

(7.13) Steuern, erweiterte Reproduktion, Lohnsteuer, Gewinn

(7.13.1) Besteuerung von Dinglichkeiten

(7.13.2.) Besteuerung von Entgelt z.B. Lohn

(7.13.3.) Besteuerung unternehmerischen Gewinns

(7.13.4) Reproduktion

(7.14) Betrug

(7.14.1) Betrug bei Gewährleistung

(7.14.2) Betrug in der Erbringung einer Dienstleistung

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 Kapitel 1 Vorwort

 (1.1) Goldene Regeln für die Macht des Menschen

Die Natur agiert autark, selbstherrlich und unbarmherzig - auch sich selbst gegenüber.

Es ist erbärmlich, wie die Menschheit dagegen vorzugehen meint.

Sie schafft es nicht.

Denn alle menschlichen Vorstellungen sind nicht mal eine winzige Essenz der Natur,

die für das Menschliche wie den "barmherzigen Gott" nicht mal ein müdes Lächeln übrig

hat: Was nutzt ihr ein Mensch - geschweige dessen Gott - der sich selbst abschafft ....

Es gibt Wichtigeres.

 

Das Dasein der Natur ist objektiv mit Einfachheit und Optimierung gekennzeichnet.

Dieses Dasein bezeichnen Manche als göttlich.

 

Teile und herrsche.

 

Jedem das Seine.

 

Ein Wesenszug einer Diktatur: Wenn das Diktat sich als Reformer seiner selbst empfiehlt.

 

Es gibt immer Einen, der besser ist als Manselbst, der also in der Lage ist, für sich diesen Besseren

agieren zu lassen.

 

Es kommt nicht darauf an, dass Daten gesammelt werden, sondern wer das Aufsammeln

von Daten veranlasst und wer auf die Daten normiert zugreift.

 

Zwischen diesen Regeln gibt es eine systemische Divergenzen: Die Dummheit der Menschen ist stringent und damit

objektiv eine Perversion des Daseins der Natur, deren Ausgeburt die Menschen-Rasse ist.

 

 (1.2) Dialektik - Analyse und Synthese

Die Instanz der Natur ist im Gegensatz zu allen Formen von Geistern, Dämonen, Göttern etc. keine Erfindung von

Menschen. Nur reicht deren Intelligenz nicht einmal dafür aus, das als Allgemeinwissen zu verinnerlichen.

 

Die Einfachheit der Natur als objektive Maßgabe für das objektive und subjektive Dasein auch der Menschenrasse

ermöglicht zugleich die subjektiv geprägte Abbildung der Natur z.B. mit den dialektischen Methoden der Analyse und

Synthese, die in der Polemik eines Gottesstaates gern als kommunistisch-geprägt gekennzeichnet wird, um so die

Existenz einer Gottesinstanz nicht zu gefährden, bzw. nicht in Frage zu stellen bzw. stellen zu müssen.

 (1.2.1) "Instanz" versa "Gott"

In der Abbildung eines Kontextes, der z.B. das menschliche Dasein und dessen Kontext wie die Umwelt umfasst, ist die

begriffliche Kennzeichnung der Modellierung nur möglich, in dem ein Begriff-Konstrukt gewählt wird, der die

Modellierung nicht eingrenzt.

 

Die Modellierung ist immer an konkrete Kenntnisse, die selbst Ergebnis anderer Modellierungen sein können,

gebunden. Z.B. die Erkenntnis, dass es in der Natur ETWAS geben muss, das mit dieser identisch ist. Der

Begriff "Gott" für Natur ist vom Ansatz her nicht funktionsgleich mit dem Begriff "Instanz" für Natur. Denn "Gott" wird

in der Interpretation des Kontextes auf diesen zurechtgeschnitten.

 (1.2.1.1) Gott als Schöpfer als Allumfassend etc.

Diese Variabilität setzt voraus, dass Menschen sich ihren Gott geschaffen haben, um so abbilden und modellieren

zu können, wie es die Daseinsform dieser Menschen als Gesellschaft ermöglicht bzw. einschränkt. Es kann daher

keinen die gesamte Menschheit allumfassenden Gott geben, auch wenn das immer wieder behauptet wird. Grund: Der

Zweck eines Gottes ist immer menschlich wie dieser Gott selbst, der seine Vermenschlichung, wäre Gott die oberste

Natur, impliziert - und damit das wechselnde Dasein Gottes bzw. in verschiedenen Daseinsformen, die dann aber nicht

die oberste Natur abbilden können. Der Versuch des Christjudentums, die 3-Einigkeit von Vater, Sohn und Heiligen

Geist einer obersten Natur zuzuordnen scheitert, denn diese gibt es nicht, wird aber indirekt herangezogen, was eben

das Dasein des Christentumes systemisch prägt - z.B. das ewige Gejammere und Betteln im Beten um die

Entsündigung des Gläubigen - ein Kollektiv von im Gottesdienst um die Einzelerlösung betender Individualisten.

 (1.2.1.2) Instanz

Instanz setzt eine Abgrenzung voraus, die klar festlegbar ist, auch wenn sie allgemeinumfassend ist. Gott ist als Instanz

nicht möglich, da Gott eine Allgemeinumfassenheit nicht ermöglicht. Beispiel: Islam als Religion, die zum Töten von

Andersgläubigen aufrufen kann. Instanz ist neutral in der konkreten Bewertung durch Menschen und hat also keine

Gotteskomponente.

 (1.2.1.3) Natur - Gott - Instanz

Natur als Instanz umfasst mehr als Gott, aber letzter ist menschlicher. Wenn also gesagt wird, dass es keines

Gottes bedarf, um Daseinsformen in der Natur erklären zu können, dann schließt das eigentlich Gott mit ein, denn der

ist - wie oben gezeigt - immer menschlich. Es bedarf also einer Instanz !

 

 (1.2.1.4) Natur - Gott - Menschengott

Die Natur ist ein Parallel zum Menschen, der in die Natur eingebettet ist.

 

Die Natur kann sich durch den Menschen "selbst erkennen" ,,, Intelligenz ist von Nöten.

 

Der Umfang der menschlichen Intelligenz beweist: Die Natur ist durch den Menschen nur schwer

erkennbar - geschweige vollständig.

 

Die Abbildung der Natur durch menschlichen Intelligenz (andere Wesen haben auch Intelligenz, bilden aber weiger ab)

ist also alles andere als umfassend.

 

Der Grund, warum der Mensch abbildet, ist sein (aktuelles) Dasein - vor allem die beschränkten Ressourcen der Natur

und Gier in jeder Form.

 

Es gibt zwar unbeschränkte Ressourcen, aber die kann der Menschen nicht abbilden: Es gibt keinen einzigen

Wasserstoff-Fusionsreaktor, obwohl dieser weit mehr Energie liefern würde, als für den Betrieb des Reaktors nötig ist.

 

Die menschlichen Intelligenz selbst ist eine beschränkte Ressource der Natur.

 

Die menschliche Form der Gier eine Form der Beschränkung.

 

Auch wenn der Mensch in der Lage ist, die Beschränkung langsam zu mildern, hat z.B. in Form der Mutationen der

Natur, also auch des Menschen, diese das Primat, dem der Mensch hinterher rennt und das umso mehr, wie geringer

seine Intelligenz und größer die Gier ist.

 

Wenn der Mensch abbildet, dann tut er das mit der beschränkten Ressource seiner Intelligenz und auch im Kontext, den

der Mensch nicht beeinflussen kann (objektiver Kontext der Natur).

 

Die menschliche Abbildung ist damit zwingend parteiisch für die beschränkten Ressourcen, die in Sachen

Veränderbarkeit nicht nur der notwendigen Intelligenz sondern auch der Gier unterliegen: Verwertung des Kontextes

und anderer Menschen, die die Beschränkung aus eigener Kraft im Ergebnis mildern können, das sich andere Menschen

ohne Kraftaufwand aneignen (das ist Gier).

 

Wenn der Mensch abbildet, so ist das Ergebnis immer beschränkt und auf Verwertung ausgerichtet. Aus diesem Grund

hat der Mensch ein "Ding" erfunden, das die Natur so weit verstümmelt, dass die damit entstehende Abbildung sich

nicht mehr mit Natur sondern vielmehr mit Gier und Verwertung beschäftigt. Das Ding heißt "Gott!", der also mehr und

besonders weniger mit der Natur zu tun hat.

 

Steven Hawkins sagte: Es braucht keinen Gott. - Hawkins hat damit nur Recht, wenn er die Natur meint, denn der

Mensch kann mit "Gott" die Natur nicht erklären, wohl aber den Ersatz der Natur - Religion ist die verstümmelte

Ersatz-Abbildung der Natur.

 

Religion: Ein und dieselbe Sache wird so verstümmelt abgebildet, dass das Ergebnis der Abbildung zu den konkreten

Bedingungen für Verwertung und Gier und für deren Formen und Nachhaltigkeit passt.

 

Jede Religion hat einen Naturersatz, der so geprägt ist, dass die Natur verstümmelt abgebildet wird: Im Islam ist es der

Prophet Mohammed. Im Katholentum der Papst. Im Buddhismus die Reinkarnation .. . etc..

 

Alle diese "Dinge" sind zwingend "Gott", denn sonst lässt sich die Natur nicht so verstümmelt abbilden, dass

Verwertung und Gier und mangelnde Intelligenz z.B. von Massen von ungebildeten Menschen nachhaltig

implementiert bleiben.

 

Im Islam sind es die Gebote z.B. Armen zu helfen. Im Christentum die Nächstenliebe ...

 

Alle diese Abarten der Naturverstümmelung sind allerdings gegenüber der unverstümmelt abgebildeten Natur die

blanke Gotteslästerung: Selbst die menschliche Erfindung "Gott" kann als Abbildung der Natur diese nicht mal

annähernd repräsentieren, dafür aber die menschlichen Beziehungen dominieren und verwerten.

 

 

Wer also sagt, dass "Gott" das äquivalent zur Natur ist, betreibt objektiv Gotteslästerung, subjektiv aber Huldigung

des Menschengottes.

 

Alle Religionen, dazu gehören auch alle Ideologien, die systemisch implementiert sind, sind bezüglich der Natur reine

Gotteslästerung, wenn die Natur als oberstes "Ding" anerkannt wäre .... Steven Hawkins hat genau das gemeint:

Gotteslästerung gibt es nur in der Welt des Menschengottes und der dazu passenden Religion.

Selbst der Kommunismus hat Leitfiguren als Propheten und Jüngerersatz implementiert, die auch per Personenkult dazu

dienen, die Natur verstümmelt abzubilden - gerade der Kommunismus hat diese Abbildung am konfliktreichsten

betrieben und dabei u.a. den "Kapitalismus" als Gegner definiert, der sich über Naturabbildungen nur in Nischen der

Gesellschaft interessiert und dabei Religionen wie z.B. das Christentum (Ableger des Judentums) umbaut, missbraucht

und vor allem infiltrativ zum Zweck der nachhaltigen Verwertung von Menschen und deren Existenzen verstümmelt,

dass Christjuden-Heiligtümer wie z.B. die Gebote sinnlos, weil nicht umsetzbar sind.

 

Beispiel:

 

Das BRD-Grundgesetz ist eine moralische Rechtsnorm, aus der anderes Recht abgeleitet werden muss. Nur:

Das Grundgesetz definiert z.B. an elementarsten Glaubenssätzen nicht, was die Norm ist und wie sie definiert

ist.

 

Das BRD-Grundgesetz ist eine typische Verstümmelung, denn es gibt mangels Definitionen dann nichts

abzuleiten - Das Grundgesetz ist eine Sammlung politischer christjüdischer Ansichten ohne

Ableitungsmöglichkeit. Es ist eine Religionskomponente.

 

Wegen der Verwertung von Menschen sind sich Religionen spinnefeind, wenn eine gemeinsamer Bereich - das ist eben

die Verwertung - berührt wird.

 

Das ist der Grund, warum der Islam und das Christjudentum so schlecht auf das Judentum zu sprechen sind; warum

Propheten und Jünger als Vorbilder Antisemiten sind: Die Vorbilder dienen NUR dem Umbau, Missbrauch und der

Infiltrationswirkung einer Religion. - Dieser Zusammenhang kennzeichnet die Tatsache, dass nichts in der Welt

unendlich ist, außer die menschliche Intelligenzverstümmelung in Form der religiösen Dummheit als

Systemkomponente des menschlichen Daseins.

 

Weil die Natur verstümmelt abgebildet wird und der Mensch sich anmaßt, die Natur während dieser Abbildung als

beherrschbar abzubilden, wird der Mensch also eine Intelligenzform der Natur nicht überleben.

 

Dass der Mensch sich untereinander ausrottet, zeigt die in jeder Religion angestrebte optimale Verwertung von

Menschen in dessen Ressourcen z.B. in der (arbeitsteiligen) Wertschöpfung: Aneignung der Ergebnisse der

Wertschöpfung als Ausbeutung ist Standard, denn die erweiterte Reproduktion der Arbeitskraft des Menschen und

dessen andere an der Wertschöpfung indirekt beteiligte Ressourcen wie z.B. Bildung wird in jeder Religion zusätzlich

zur Aneignung der Ergebnisse der Wertschöpfung praktiziert: Es ist der Profit in der Ausbeutung.

 

Um diese nach Bedarf radikalisieren zu können, wird dem wertschöpfenden Menschen die Möglichkeit der einfachen

Reproduktion als Armut trotz Arbeit zugeordnet: Die Ausbeutung senkt diese Möglichkeit ab, so dass keine

Reproduktion möglich ist, dafür aber die Erpressbarkeit des Menschen. In der BRD als Gottesstaat wird diese

Perversion der Ausbeutung seit Jahrzehnte auch von Staats wegen vollzogen, also systemisch. Das ist

Faschismus.

 

Einfache Reproduktion: Alleinige Kompensation der Ressourcen an verbrauchter Arbeitskraft.

 

Erweiterte Reproduktion: Kompensation der Ressourcen an verbrauchter Arbeitskraft und Ausgestaltung des

Kontextes für den erweiterten Erhalt der Arbeitskraft in Form von Bildung, Kultur, soziale Einbindung / Teilhabe etc..

 

In der BRD bekannte Bereiche sind Grundsicherung für Arbeitslose und der Niedriglohnsektor - Erfindungen der

deutschen Sozialdemokratie und dessen Juniorpartner Grüne / Bündnis 90, fortgesetzt und profiliert vom reínrassigen

Christjudentum im Gesetzgeber, der die "Opposition" assimiliert hat: Brandmauern sind aus Papier. Es wird permanent

assimiliert, so dass es egal ist, wer am Regieren ist - ein wichtiges Systemkennzeichen des politischen Christjudentums.

Ein faschistisches Kennzeichen.

 

 

Nur die Form ändert sich, das System nicht: In der BRD gibt es seit Jahrzehnten ohne Ende "Reformen", die zum Ziel

haben, den Systemwechsel z.B. weg von Massenarmut nachhaltig zu verhindern und die Betroffenen so zu infiltrieren,

dass z.B. der Gang zur Kirchen den Unmut besänftigt, denn Beten zu einem Gott ist nichts anderes, als das Ego

gegenüber anderen Menschen per Betteln zu einem Gott besser zu stellen.

 

Der Preis ist also das Bekenntnis zur verstümmelten Abbildung der Natur, die nur dann eine Rolle spielt, wenn das

Ego bessergestellt werden kann (Verwertung).

 

So ist es eben erklärbar, warum mit dem Christjudentum und Assimilierte im Gesetzgeber niemals ein korrekte

Abbildung der Natur z.B. in Sachen Klimawandel erfolgen kann, wenn dadurch die Verwertung von Menschen

und Natur nachhaltig implementiert bleiben und u.a. Nächstenliebe infiltriert wird: Die Dummheit von Massen als

typisches Merkmal jeder Religion und deren Verdinglichung in Form eines "Staates".

 

Auch hier wird klar, dass ein Systemwechsel auch so erfolgen muss, dass Religionen politisch-elitär ausgerottet

werden müssen.

 

Die BRD zeigt alle Varianten und Komponenten des systemischen Verfalles u.a. in Form des faschistischen

Gottesstaates, also eines religiös regierten Staates, der objektiv keine Zukunft haben kann, will man die

Natur - also auch die menschliche Gesellschaft - tatsächlich beherrschen können.

 (1.2.1.5) Atheismus

Atheismus als Abgrenzung von Instanz von Gott UND umgekehrt erlaubt es also, weit mehr Erkenntnisbereiche zu

erschließen, als die Abbildung durch menschlichen) Gott. Es macht nur Sinn, die Erkenntnisbereich ungehindert

erschließbar zu halten und damit der Natur näher als über einen Gott zu kommen.

 (1.2.1.6) Religion

Die Gottesausrichtung von Menschen ist genauso immanent wie der Atheismus, wobei sich ein Ungleichgewicht

zeigt - z.B. im Bildungsniveau einer ganzen Gesellschaft und also nicht von deren elitären Teilen. Es zeigt sich,

dass der Mangel an Bildung eine Verwertungskomponente und Basis für die Implementierung eines Gottes oder von

Göttern ist, der bzw. die nur dadurch als sinnvoll verwertbar sind, in dem Menschen manipuliert werden.

Diese Systemkomponente ist genauso immanent wie das kriegerische Auftreten im Kontext einer an für

Gierbefriedung an leicht erschließbaren Ressourcen mangelnden Gesellschaft, die wertschöpfen muss, um zu leben,

und die erweitert reproduzieren muss, um zu überleben. Diese Dialektik ist allen aktuelle vorhandenen

Gesellschaftsformen systemisch fremd, da ein Systemwechsel bereits in Gesellschaften mit den besseren

Voraussetzungen (an Ressourcen) gezielt sabotiert werden kann: Grundanliegen jeder Religion wie z.B. des

Kommunismus, der auf gottesähnlicher Führung basiert und daher eben eine Religion ist und bleibt, die auch früher

oder später auf dem Haufen der Geschichte landet bzw. mit der Menschheit ausstirbt.

 

 (1.2.2) Bedarf an Gott und Uniformierung

Auch wenn Einstein und Hawkins Gläubige waren, so ist in deren Agieren und z.T. in den Aussagen festzustellen, dass

die bisherige Abbildung der Natur keiner Instanz eines Gottes bedarf - auch nicht, um die Natur abbilden zu können.

 

Die Natur hat keinen "Gott". Die Natur ist nicht ein "Gott".

 

Die Abbildung der Natur, die die Mehrheit der Menschheit als "Gott" oder "Götter" bezeichnen, ist alles andere als

trivial, auch wenn die Natur vereinfachte Prozesse im Sinn der permanenten Optimierung vorzieht. Denn die

Modellformen der Abbildung z.B. die "Mathematik" sind allesamt nur Hilfsmittel, solche Erkenntnisse zu gewinnen,

die die Natur in ihrem erkennbaren und also auch vorhersagbaren Dasein möglichst exakt und als nachhaltig anwendbar

modellieren lassen. Dazu benötigt es allerdings auch Menschenressourcen, die z.B. in Deutschland nicht nachhaltig

verfügbar sind, denn auch kriegerische Umstände und Zersetzung als faktisch gegnerisches Agieren prägen

Deutschland Hand in Hand vor allem mit dessen politischen Christjudentum: Deutschland ist ein Gottesstaat

christjüdischer Prägung.

 

Das Glauben an einen Gott oder mehrere Götter, ohne dessen bzw. deren Existenz beweisen zu können oder beweisen

zu wollen - geschweige zu müssen -, ist der mehr Weg der Selbstkasteiung als der der Selbsterkenntnis. Es ist der Weg

der nicht nur sozialen Uniformierung als objektives Systemkennzeichen der menschlichen Gesellschaft jeder Art.

 

So objektiv wie der Umstand, dass Glauben an "Etwas-Nicht-Beweisbares" auch ein jämmerlich-egozentrisches Dasein

zwingend mit sich bringt: Das Betteln um den eigenen Vorteil, der von einer Instanz gegeben wird, die nur wegen

dem "Zweck des Glauben an sich" existiert. Perverse Beispiele: "Gott, vergib mir meine Sünden !" oder

"Die katholische Beichte".

 

Die Natur hat keinen "Gott". Die Natur ist nicht ein "Gott".

 

Selbsterkenntnis und daraus Agieren, auch diese verlangen passenden Realkontext, um sich überhaupt erst relativ

positionieren zu können, ohne gleich der Uniformierung zu verfallen: Der subjektive Faktor der objektiven

Uniformierung.

 

Die Existenz eines Gottes ist eine menschliche Annahme, da sonst "Gott" seinen Zweck verfehlt. Auch daher ist es

dafür zwingend , dass der Mensch eine für ihn fassbare Schnittstelle zu einem Gott eben "als Gott" aufbaut, deren

Zweck und Wahrheitsgehalt der des Zweckes "eines Gottes" entspricht: Z.B. als Verwertung unter

"göttlicher Intention" - jedoch immer zu einem rein menschlichen Zweck.

 

Nicht "Gott an sich" ist Born einer "Weisheit", sondern die Uniformierung des Menschen, der damit Weisheit je nach

Kontext der Schnittstelle diese zwingend nicht nur limitiert sondern auch manipuliert (der subjektive Faktor der

objektiven Uniformierung.

 (1.2.3) Naturprodukt "Mensch"

Die Abbildung der Natur erfolgt nach aktuellen Stand nur durch das Naturprodukt "Mensch" selbst, dessen

Optimierung den Nebeneffekt hat und hatte, dass sich die Natur zu mindest teilweise nach Regeln selbst verändern und

optimieren kann, die die von Menschen sind. Allein schon deswegen ist die Menschheit als Perversion der Natur zu

betrachten, denn die Regeln, die der Mensch aufstellt, werden subjektiv angewendet und z.T. objektiv ignoriert.

Dafür ist das politische Christjudentum z.B. in der BRD ebenso ein exzellentes Beispiel wie die Einwanderungspolitik

der EU, USA, Australien etc..

 

 (1.2.4) Abbildung Natur

 (1.2.4.1) Ansatz

Es ist nicht möglich, Modelle, die der Mensch ersonnen hat, um Natur abzubilden, einfach zu gestalten, denn die Basis

der Modelle ist ein Komplex von Erkenntnissen, die selbst komplex abgebildet werden - z.B. als Theorien der

Mathematik. Was dabei schon länger kein Allgemeinwissen mehr ist, ist die objektive Tatsache, dass das

Zusammenspiel von Teilmodellen als Gesamtmodell z.T. gar nicht möglich ist, weil Teilmodelle in der Synthese

bisher nicht verknüpft werden können. Die Einsteinschen Relativitätstheorien und deren mathematischen Lösungen

reichen allein nicht aus, um objektive Vorhersagen von Ereignissen und Stati der Natur gewinnen zu können.

Die fortgesetzte Forschung auch in den Bereichen der Mathematik ermöglicht es, mathematische Teilerkenntnisse und

deren Beweise zu gewinnen, mit denen man z.B. Naturprozesse, die als Formeln beschreibbar wären, aber noch nicht

in Realität und Theorie bewiesen wurden bzw. sind, endlich als handfest belegt zu kennzeichnen.

 (1.2.4.2) Beispiel - Quanten in der Natur

 (1.2.4.2.1) Beobachtung - Verschmelzung von 2 Schwarzen Löchern, Energie

Während eine Verschmelzung zweier Schwarzer Löcher lediglich Gravitationswellen aussendet, verschmelzen 2

Neutronensternen mit dem Ausstoß eines extremen Lichtblitzes im fast gesamten elektromagnetischen Spektrum.

 

Damit könnte gelten:

 

In der Verschmelzung von 2 Schwarzen Löchern ändert nach außen nur die Gravitation, wobei eine

andere Energie, wenn diese dann entstanden ist, in der Verschmelzung selbst verbleibt.

 

Der Inhalt eines Schwarzen Loches ist vom Äußeren scheinbar völlig autark.

 

Da Energieformen in das Loch übergehen, z.B. Licht, aber scheinbar nicht aus dem Loch rausgehen - was

scheinbar viele alle Energieformen betrifft - könnte im Schwarzen Loch nur noch genau 1 Energieform

vorhanden sein: Gravitation. Es wird also alle einwandernde Energie in Gravitation umgewandelt.

 

Da Gravitation anhand eines Quant beschreibbar ist, könnte der Inhalt eines Schwarzes Loches aus

einer physikalischen Größe bestehen, die das Quant für die Schwerkraft hat. Je schwerer das Schwarze

Loch, um so mehr müsste es von dieser physikalischen Größe im Loch geben.

 

Z.B. könnten alle dieser Gravitationsquanten verschränkt sein. Verschränkung setzt allerdings konstante

Bedingungen voraus, da ansonsten eine Verschränkung nicht nachhaltig ist. Damit es also keine Störungen

der Verschränkungen gibt, könnte eben nur 1 Sorte an Quanten vorhanden sein: Die Sorte der Gravitation,

so dass andere Energievarianten und deren Formen nicht existent sind. ... So lässt sich ein Ansatz zur

Dunklen Materie in Verbindung mit der Dunklen Energie und in Verbindung mit Gravitationsquanten

andeuten.

 

 (1.2.4.2.2) Quanten

Jedes "Ding" als physikalische Größe in der Natur hat ein System an Zuständen im Dasein des "Ding".

Sollte ein Zustand nur mit bestimmten Portionen wechseln können, hat das "Ding" ev. ein Quant.

In der Natur werden tatsächlich Zustände beobachtet, deren Wechsel nur in bestimmten Portionen erfolgt.

 

Beispiel für das System der physikalische Größe "Photon": Das Photon hat mehrere Zustände in seinem Dasein.

 

  Es hat eine Form eines elektromagnetischen Feldes mit bestimmten Energieniveaus.

 

  Es hat eine Form von Wellen mechanischer Art: Verzerrungswellen im Festkörper.

 

  Es hat ein Form von Schwingungen mechanischer Art: Ladungsträger im Festkörper

  schwingen gegeneinander (Quant namens "Plasmon").

 

  Es hat eine Form einer magnetischen Anregung (Quant namens "Magnon")

 

  Es ist ein Drehimpuls (Spin).

 

  Es ist ein Kraftfeld, das die Starke Wechselwirkung überträgt (Quant namens "Gluon")

 

  Es ist ein Schwerefeld (Quant namens "Graviton").

 

  Das Photon hat also auch Teilchen- und Wellencharakter, aber eben nicht nur, sondern z.B. auch einen

Drehimpuls (Spin).

 (1.2.4.2.3) Modell

Ein Modell ist eine Systematik, um u.a. mit der Anwendung von mathematischen Methoden und deren Verknüpfung

Zusammenhänge zu finden und zu beweisen, die z.B. in der Natur auch nachweisbar sind, wobei die Verknüpfung der

Zusammenhänge auch Teil des Modelles ist, um neue weil im Modell selbst vorweggenommene oder gar bewiesene

Zusammenhänge zu finden, von denen in der Natur bisher nichts zu finden ist bzw. war. - Forschergeist des Menschen

in Sachen Natur als zu erforschende Instanz.

 

Zwingend sind das Beherrschen u.a. mathematischer Methoden und Kenntnisse in der zu erforschenden Sparte und

die spartenübergreifende Zusammenarbeit zwischen Forschern der Modelle und Forschern der realen Natur - diese

sind für einen Erfolg zwingend, auch wenn in der Natur letztendlich ein Ansatz zu finden ist, dass sich Dinge der Natur

mit einer gewissen Einfachheit erklären lassen.

 

Die Modellierung in der Abbildung ist der schwere Weg, vor allem komplexe Zusammenhänge möglichst einfach aber

elegant und zum realen Nutzen abzubilden - gern auch als eine fundamentale Abbildung wie die z.B. der

Relativitätstheorien von Einstein (die sich leider bisher nicht in Quantenmodelle transferieren lassen, da Zustände einer

physikalischen Größe bisher nicht immer gemeinsam erklärbar sind ... Vermutlich werden Quantenmodelle

das Rennen machen).

 

 (1.2.4.2.4) Quanten-Modell

Es muss einen Zusammenhang geben, warum verschiedene physikalische Größen gemeinsame Quantenarten haben.

 

Das Quantenmodell wurde für das Dasein des "Dinges" entworfen, um dessen Zustände abbilden zu können. Quanten

sind also keine Teilchen der Materie, sondern Formen von jenen Zuständen eines "Ding", wobei jeder Zustand nur in

bestimmten Portionen wechseln kann.

 

Das Quantenmodell vereinigt Zustände eines "Ding", die aus Sicht des normalen Alltagsverstandes so gar nicht

zusammenpassen wollen... Spin, Kraftfeld, Wellen, Schwingungen ....

 

Um ein Ding aber in eben exakt seinen Zuständen, die auch in Form der Forschung ermittelt wurden, (oft nur abstrakt)

abbilden zu können, muss man eben mit Quanten als Oberbegriff agieren. Z.B. umfasst die "Stringtheorie" einige

Modelle der Abbildung anhand von Quanten, wobei passend dazu u.U. mehr als 3 Dimensionen benutzt werden

könnten, in der die punktförmigen Teilchen, also ohne eine eigene räumliche Ausdehnung, in einer Raum-Zeit wie

je eine Kette (String) jeweils eigenständig schwingen und so z.B. auch die Raum-Zeit selbst ausmachen könnten.

Entscheidend dabei ist, dass Strings der Bestandteil aller physikalische Größen sind - egal, welche Zustände die haben.

Strings bilden also auch Zustände erst aus (inklusive der diskreten Portionen).

 (1.2.4.2.5) Raumzeit als Quanten-Modell

Es wird vermutete, dass die Raumzeit selbst quantisiert ist, als auf Basis von Quanten existiert.

 

Raumzeit wird durch Formen wie Energie, Kraft (Ausdruck einer Energie), Feld (Ausdruck einer Energie), Impulsen

(Ausdruck einer Energie), Beschleunigung (Ausdruck einer Kraft) etc., also von quantisierbaren physikalischen

Größen, ausgelöst. Diese Raumzeit ist das Medium, wo sich Körper anziehen (sich im Raum aufeinander zu

bewegen), wo also Raumzeit und Körper miteinander agieren (z.B. beschleunigte Ausdehnung des Weltalls).

 

 (1.2.4.2.6) Gravitation als Quanten-Modell (Dunkle Materie, Schwarzes Loch)

Bekanntes

 

Die Ausdehnung des Weltalls muss auf einen zunehmendne Wegfall von Gravitation und oder einer Kraft

basieren, die Materie beschleunigt auseinanderdrückt: Der Raum krümmt sich nicht, sondern streckt sich,

wobei Objekte im Raum damit auseienandergezerrt werden könnten. Eventuell gibt der Raum Energie

ab - nur wohin geht diese ?

 

Je größer und massereicher eine Galaxie ist, desto schneller dreht sie sich. Diesen Zusammenhang beschreibt

unter anderem die Tully-Fischer-Beziehung.

 

Vermutung

 

Vermutung von Teilen der Wissenschaft: Raumzeit und Gravitation basieren wie folgt auf Quanten:

 

Die Schwerkraft wird aus einer entropischen Aktion abgeleitet, die Materiefelder mit der Raumzeitgeometrie

koppelt.

 

In dem System des Zusammenwirkens von Raumzeit und skalaren Materiefeldern gibt es eine dynamische

Entropie, anhand derer die Gravitation erzeugt wird, in dem sich die Raumzeit-Metrik (Geometrie) dynamisch

ändert: Skalare Materiefelder, die nur Bosons enthalten, haben einen Einfluss auf die Raumzeit-Geometrie.

Die Starke Kraft, eine der 4 grundlegenden Wechselwirkungen, verändert anhand eines Boson die

Raumzeit-Geometrie, die damit z.B. gestaucht werden kann, was einer Dimensionsverkürzung zwischen 2

Objekten entspricht, die sich damit immer gegenseitig anziehen, also sich gegenseitig annähern.

 

Das Ergebnis des Agierens ist vermutlich auch "Dunkle Materie", die also selbst Materiefelder ist (z.B. als ein

Schwarzen Loch aus Materiefeldern).

 

Zur Entropie wird ein "G-Feld" als mathematische Größe eingeführt, die Raumzeit und Materiefelder aus

Bosons quasi erst (mittels Quanten) agieren lässt.

 

Eine Naturkonstante zu diesem Feld - und nur für dieses Feld - wird erwartet, die z.B. für die beschleunigte

Expansion des Universums zuständig ist.

 

Das G-Feld und die neue Konstante wurden noch nicht real bewiesen.

 

Wegen Einbindung der Raumzeit kann ein Bezug der Quantenwelt zu den Einsteinschen Relativitätstheorien

hergestellt werden.

 

Hinweise:

 

                Folgende Wechselwirkungen gibt es:

 

                              Starke Wechselwirkung (Starke Kraft) der Verbindung von Quarks (Elementarteilchen) sowie

z.B. von Neutronen und Protonen.

 

                              Elektromagnetischen und elektrodynamische Wechselwirkung (Licht, Elektrizität, Magnetismus).

 

                              Schwache Wechselwirkung (Energie und Impuls (Spin) im Atomkern und dessen Bestandteile).

 

                              Gravitation.

 

                Entropie ist dabei ein Maß für die Unordnung in einem System.

 

                Ein Materiefeld

 

besteht aus subatomaren Teilchen (Elementar-Teilchen) , die z.B. eine Ruhemasse oder Ladung haben

               können.

 

basiert auf dem Welle- und Teilchencharakter von Materie.

 

                              hat eine stetige Verteilung der Teilchen (Gitterpunkte mit stetigem aber diskreten Abstand).

 

                              ist z.B. ein Higgs-Feld (Feld das Masse eines Teilchens erzeugt anhand von Higgs, die quasi Teilchen

                                                                       des Higgs-Feldes und nur dieses Feldes sind).

 

                Ein subatomares Teilchen hat einen Spin und ist entweder ein Boson oder ein Fermion.

 

                              Ein Boson hat nur ganzzahlige Spinwerte.

 

                              Ein Fermion nur halbierte ungerade-ganzzahlige Spinwerte.

 

                Eine Bestandteil eines Bosons ist das Quant namens "Gluon" (Kraftfeld) , das für die Übertragung der starken

Wechselwirkung (Starken Kraft) sorgt.

 

(1.2.4.3) Beispiel - Erdanziehung

Erdanziehung kennt jeder Mensch, der Schlittschuhlaufen lernt. .... Das Plautzen auf das Eis ist u.U. schmerzhaft,

weil man auf die Schnauze gefallen ist. Dank der Erdanziehung. Also Dank der Gravitationskraft, die die Erde hat.

 

Das Gewicht eines Menschen ist die Kraft, die den Menschen auf die Schnauze fallen lässt (parallel zur

Ungeschicktheit des Menschen).

 

Die Masse eines Menschen wird wegen dem Gewicht permanent beschleunigt, allerdings nicht zunehmend

beschleunigt. Die Erde zerrt den Menschen permanent nach unten.

 

Man sagt, im Vakuum fällt ein Stein genauso schnell herunter wie eine Feder.

 

Zun Glück fällt der Mensch nicht in den Erdkern, weil dazwischen eben Erde ist. Aber der

Mensch hinterlässt beim Gang durch den nassen Strandsand Spuren, die der Mensch

auf Granit nicht erzeugen kann. Die Erdanziehung lässt den den Menschen im Strandsand

etwas versinken, Je dicker der Mensch ist, also je mehr Masse der Mensch hat, also je höher

das Gewicht ist, also je höher die nach unten zerrende Kraft ist, um so tiefer sinkt der Mensch in den

Sand. Bereits die Dinosaurier haben diesen Absink-Effekt eindrucksvoll bewiesen !

 

Genau gemommen fällt der Mensch peramanent in Richtung Erdkern und wird eben nur daran gehindert,

frei herunter zu fallen.

 

Wenn ein Apfel vom Baun fällt, liegt das daran, dass eine Made den Apfelstängel am Ast durchfressen

hat und die Erdanziehung wegen der Made sichtbar wird: Im Gegensatz zur Made fällt der Apfel runter

und bekommt eine Druckstelle. Eigentlich würde der Apfel - könnte er das - so tief in die Erde fallen,

bis der Mittelpunkt der Erde erreicht ist. Wenn dann der Apfel zu langsam ist, also seine Energie von der

Erdanziehung kompensiert wird, gibt es Bratapfel im heissem Erdkern. Ansonsten würde der Apfel

sich am Erdkern vorbei auf den Weg nach Australien machen, wo aus Sicht der Nordhalbkugel alle

Australier auf dem Kopf laufen würden, gäbe es dort keine Erdanziehung.

 

Wenn man im Flugzeug in der Welt rumdüst, haben die Triebwerke des Flugzeuges zu tun, anhand der

Flügel einen permanent nach oben saugenden Auftrieb zu erzugen, um Höhe zu gewinnen, und das Flugezeug

horizontal zu bewegen. Und diese Horizontalbewegung hat auch den Zweck: Anstelle des Runterfallens

des Flugzeuges bleibt dieses am Himmel. Denn das Flugzeug fliegt mindestens so schnell, dass es

am Herunterfallen faktisch vorbeifliegt: Zwar zwingt die Erde das Flugezug zum freien Fallen, aber die

horizontale Bewegungsenergie kompensiert die Herunterfallen-Energie. ... Würde man noch mehr

horizontale Energie erzeugen, also noch schneller vorbeifliegen, könnte das Flugzeug nicht mehr parallel

zum Erdboden fliegen.

 

Der Start einer stehenden Rakete benötigt die meiste Energie, da mit Start die horizontale Bewegung nicht exisitert,

also ein Vorbeifliegen an der Erdanziehung nicht möglich ist. Die Kraft nach oben muss die Erdanziehung der

gesamten Rakete überwinden und zusätzlich eine Höhenänderung bewirken und das auch noch möglichst schnell.

Deswegen sind Raketenstart oft imposant und heikel, da gewaltige Kräfte auf die Rakete einwirken .... der Erde ist

das egal.

 

 

 

 

 

 

 (1.2.5) Subjektiv modellierte Abbildung

Subjektiv modellierte Existenzkonditionen als Kennzeichen der Mühen der Ebene, die z.B. durch das politische

Christjudentum gesamtgesellschaftlich in der BRD bzw. als Unfähigkeit einer US-Regierung Trump "ausgestaltet"

werden: Subjektiver Faktor mit objektiven Existenzkonditionen, die wegen dem Machterhalt und der Verwertung

von Menschen die Regel, dass es immer einen Besseren als man selbst gibt, ignorieren, oder einen "Gott" als

Maßstab für diese Regel implementieren, der - und das ist wichtig - von den Ignorierenden ausgestaltet wird, in

dem z.B die Staatsform einer Gesellschaft aufgezwungen wird, so wie es das politische Christjudentum in der

BRD oder der Islam mit der Sharia als Maßgabe oder eine US-Regierung Trump es tun. - Es sind blanke Diktaturen,

die auch mittels Begriff "Demokratie" infiltriert werden: "Unsere Demokratie" als Synonym für mit Bildungsmangel

ausgestatteten Nachplapperern aller politischen Farben und als Mittel, die Diktatur in Dasein und Form so zu

begründen, dass vor allem Nachplappern zu einem Maßstab von politischer Inkompetenz wird, die Verhältnisse

ändern, geschweige einen Systemwechsel durchführen zu können. - Eine der Formen des Daseins DER Perversion

der Natur: Der Menschheit.

 

 (1.2.6) Abbildung einer Zeitenwende und Systemwechsel - ein Ansatz

 (1.2.6.1) Fundamentale Kunst - im Deutschen Kontext

Fundamentale Kunst - im Deutschen Kontext geschaffen bzw. diesen zeigend - zeigt schon lange den Zeitenwechsel als

permanente Wandung Deutschlands im Dasein und in der Daseinsberechtigung.

 

Z.B. die vom Hochhut geschaffene Literatur "Der Stellvertreter", deren Verfilmung aus dem letzten Jahrhundert

zu dessen Kulturperlen gehört.

 

"Das Spinnennetz", "Mephisto", "Das Schlangenei" sind exzellente Verfilmungen zum Thema Nazi-Deutschland

und deren Dasein als Voraussetzung für die BRD.

 

Selbst Sarrazins "Deutschland schafft sich ab" trägt zur Illustration des christjüdischen Kontextes in

Deutschland bestens bei (empfehlenswert ist die Audioversion, die gewöhnungsbedürftig aber exzellent ist,

weil sie u.a. klar zeigt, was für ein Opportunist und Seinen-Herrn-Suchender Mensch Sarrazin ist, der zudem

nicht wissenschaftlich arbeiten kann).

 

Fast unschlagbar sind die von u.a. von Schwan herausgegebenen "Kohlprotokolle", die in der schon länger

verbotenen Erstversion in deren Audio durch beste Transparenz mit der fast kongenial eingesetzten Stimme

des Bodo Primus gekennzeichnet ist (Primus ist Spezialist für komplexe und schwierige Literatur).

 (1.2.6.2) Erklärung von Putin hat am 06.06.24

Russland bedroht weder die NATO noch Europa. Abweichende Auffassung ist Bullshit.

 

Russland wird, wenn Russland mit deutschen Waffen bekämpft wird, russische Waffen an Gegner von Deutschland

liefern, die dann Deutschland bekämpfen werden.

 

Putin geht zum Legen von Flächenbrand über, wenn Russland im Ukraine-Krieg behindert wird.

 (1.2.6.3) Bündnisse als bilaterales Vertragsnetzwerk nachhaltiger Zonen

Es ist z.B. notwendig, sich gegen Russland und dessen Verbündete abzusichern und zwar nicht per NATO

sondern per bilaterales Vertragsnetzwerk der betroffenen Länder, was allerdings den Charakter einer NATO

haben kann.

 

Dieses Netzwerk kann dynamisch auf Regionen in der Welt erweitert werden, ohne einen Militärpakt als 1 Instanz

zu implementieren. Damit können verschiedene Interessen unter gemeinsame Ziele gebracht werden.

 

Wer Terrorismus hofiert, implementiert oder verwertet, kann keinen Zugang zur nachhaltig gegen Terrorismus

geschützte Zonen habe.

 

In den nachhaltigen Zonen muss die Wirtschaft autark leistungsfähig sein, was einen Binnenwährung in der Teilzone

verlangt. Die Außenwährung z.B. Euro kann Konvertierungen ermöglichen, aber nicht die Schaffung und Erhaltung

einer stabilen Binnenwährung, deren z.B. Abwertbarkeit die Leistungsfähigkeit der Teilzone ermöglicht. Denn

schließlich muss aus der Wertschöpfung der Zonenteile auch ein militärischer Schutz implementiert werden, der die

Zerstörung von Terrorismus nicht nur nachhaltig erlaubt, sondern permanent praktikabel macht: Das ist keine

Aufrüstung sondern eine Seite des Daseins der nachhaltigen Zone, die ihre Bedrohung so effektiv wie möglich

ausschalten, also sicher zerstören können muss. Das ist kein Abschreckung, weil es keine Option oder

Wahrscheinlichkeit gibt, sondern reale Sicherheit, die die Zone selbst schaffen und erhalten muss.

 

Beispiel Russland, Israel, China, EU, Deutschland

 

                Es muss sicher klar sein, dass aufgrund des Agieren Russlands die Toleranzspanne gegen Null geht, zu mal

erwartet wird, dass weltweiter Terrorismus, den Russland - wenn der für Russland verwertbar - anstrebt,

ausgerottet wird.

 

                Es werden also militärische Zonennetzwerke gebildet, die die Abgrenzung von Terrorismus nachhaltig sichern.

 

Waffen dienen der Gefahrenabwehr und dann erst der Abschreckung (falls es dann noch etwa abzuschrecken

gibt). Der Waffeneinsatz ist eine Alltagskomponente der Gefahrenabwehr, die für den Gefährder radikal

sein kann - also nicht nur abschreckend, also kein kalter Krieg.

 

Das betrifft auch Israel, das ebenfalls einer Zeitenwende unterliegt: Die Anerkennung von Palästina als

  Terrorstaat schließt dessen Teilnahme an einem nachhaltigen Zonennetzwerk aus - ob wirtschaftlich oder

militärisch etc..

 

Damit ist China einer Zeitenwende unterlegen, denn der Einflussbereich von China wird genormt

  z.B. nach Teilnahme am nachhaltigen Zonennetzwerk.

 

Damit unterliegen bisherige Zonen wie z.B. die EU einer Zeitwende, die die Systemveränderung der EU

erzwingen in allen Breichen - nicht nur im Bereich der Einwanderung z.B. von terroristischen Menschen, die

 z.B. in Deutschland als Schläfer prächtig gedeihen.

 

Es ist nicht das Gegröle der Bundestagsabgeordneten, als der BRD-Kanzler 100 Milliarden Euro

schuldenfinanziertes "Sondervermögen" für die Bundeswehr angekündigt hat, nicht um so u.a. den

Ukraine-Krieg mit Waffenlieferungen mitfinanzieren zu können, sondern die Bundeswehr

überhaupt erst mal auf ein kampffähiges Level zu bringen.

 

Es ist nicht der Beschuss Israels aus dem israelischen territorialen Umfeld des islamischen Staatsterrorismus.

Es ist auch nicht der Völkermord als israelisches Abwehrinstrument zum Schutz des Judenstaates, der

sich u.a. damit um seine Existenz bringen wird.

 

Es sind nicht die Varianten des perversen Daseins von Teilen der Menschheit Eben diese ist es selbst:

Egal welcher "Deckmantel" kreiert, propagiert und gar eingeprügelt wird - dieser Deckmantel umgeht

Dialektik nicht, sondern macht die nicht anwendbar, da Ressourcen lieber z.B. in einem Gott als in dessen

"Kinder", den Menschen, "erkannt" werden. DAS ist die Zeitenwende mit dem Abgang der

Menschheit, deren elendliches Dasein eigentlich keiner Beachtung mehr gebührt, denn Änderungen

egal welcher Art können objektiv nicht greifen - mit oder ohne Gott. Die 2-Staatenlösung

Israel und Palästina ist völlig undiskutabel, egal wie viel die UNO an Beschlüsse und Pipapo

fasst, denn z.B. ist Palästina synonym mit der Ausrottung Israels, also mit der göttlichen

Gewalt gegen Andersgöttliche, wobei betroffenen Götter formal die Aller sein können.

Der blanke Faschismus !

Es ist egal, wie der Ukraine-Krieg aus geht, denn die Kriegsgegner werden sich wirtschaftlich

töten und nutzen daher von Anfang an z.B. die göttlichen Ressourcen der Iran oder eines

Deutschlands - alles Gottesstaaten, denen es scheißegal ist, was die Perversionen mit sich bringen,

da diese objektiv nicht mehr verhinderbar sind. Und das ist so sicher wie die Folgen des

Klimawandels, dessen Bekämpfung völlig sinnlos ist, weil eben z.B. perverse Gottesstaaten

das Sagen haben und die Natur, also Gott, bereits Stati erreicht haben, die nicht mehr

umkehrbar sind, weil weder der Gott als Menschenprodukt noch Menschen ausreichend

Ressourcen haben, geschweige bilden können. - Der blanke Faschismus !

 

Die Zeitenwende ist das Ende der Menschheit, die sich über die Dialektik darüber zunehmend

sicherer wird, in dem die Perversionen zunehmen, um fremde Ressourcen zu regieren und

dabei zu hoffen, dass diese ausreichen werden, um auf Kosten anderer zu überleben.

 

 (1.2.6.4) Deutschland als Gottesstaat, Zeitenwende

Deutschland ist ein Gottesstaat christjüdischer Grund- und Ausprägung (politisches Christjudentum) mit

systemischem Antisemitismus seit Ende des 2. Weltkrieges mit Gründungen der Bundesrepublik, die den

Gesamtanspruch auf alle deutsche Teilungsgebiete hat, deren Existenzen vermittelt bis heute vorhanden sind.

 

Der Christjudenstaat ist ein nicht nur historisch gebrochenes Deutschland, dass Schritt für Schritt seinem Ende zu geht,

wobei der latente Antisemitismus im Christjudentum nur ein Randproblem darstellt: Lösbar nur durch einen

Systemwechsel, der den Zerfall der Gesellschaft nachhaltig verhindert und Deutschland zu einem Land mit eigener

Währung, Kultur, Zusammenhalt, Interessenslage etc. der Bevölkerung macht - Deutschland ohne Leitkultur und

ohne politisches Christjudentum, dafür mit Vielfalt wie z.B. systemisch gesteuerter Einwanderung.

 

Die Trennung von Staat und Religion wird im Systemwechsel aufgehoben, da Religion jeder Ausprägung weder noch

als staatstragend noch als staatsbedingend - also politisch - agieren kann. Das betrifft auch die Implementation

einer Verfassung anstelle z.B. eines Sammelsurium wie das "Grundgesetzt" - auch anstelle jedmöglicher Auffassungen

eines politischen Christjudentums.

 

Das Grundgesetz der BRD prägt dieses Land systemisch als christjüdisch in Bereichen der Gesellschaft, wo sich das

politische Christjudentum wie ein Krebsgeschwür ausbreitet, egal welche Zeitenwenden die Gesellschaft

durchleben muss - z.B. Beitritt der ehemaligen DDR als Beitrittsgebiet zur BRD.

 

Das Grundgesetz basiert systemisch auch auf Floskeln, deren Durchsetzung nicht möglich ist, das das aus dem

Grundgesetz abgeleitete Recht nicht alle Bereiche der Gesellschaft normieren kann, auch weil die

Gesetzgebung der BRD ein Dschungel an systemischen Divergenzen und Unklarheiten - gemischt mit

christjüdischer Religion - ist.

 

Allein der Spruch im Grundgesetz "Die Würde des Menschen ist unantastbar" ist - abgesehen von der

allgemeingültigen Erbärmlichkeit - eine Verhöhnung des Humanistischen Charakters einer Gesellschaft

und genau genommen sogar Gotteslästerung.

Dieser Spruch kennzeichnet vielmehr eine Diktatur, die selbst für Christen (für einen Gott sowieso)

unzumutbar ist, auch wenn diese betend ihren Status vor Gott manipulieren wollen, ohne

                zwingend bei sich selbst anfangen zu müssen, denn die Gemeinschaft bindet z.B. das Grundgesetz als

Fremdbestimmung der Gemeinschaft, die eben christjüdisch auszurichten ist.

 

Ein weiteres Kennzeichen der Diktatur sind die praktizierten Prinzipien der biologischen Lösung sowie der

Täterschutz - beide im Recht und dessen Umsetzung. Allein das widerspricht der Grundgesetzphrase zur

                Menschenwürde.

 

                Das Grundgesetz muss im Zuge des Systemwechsels annulliert und durch eine Verfassung ersetzt werden,

               die per Volksentscheid zur Machtkomponente im Staat wird.

 

Es geht um diejenige Zukunft von Deutschland, die nachhaltig das Land im Gemeinwohl unter Kastration aller im

politischen Christjudenland "Deutschland" gehegten und gepflegten Perversionen des u.a. politischen

Christjudentums jeder Ausprägung aufleben lässt - mehr als ein reiner Wechsel des Systems, vielmehr als Ende der für

die Bevölkerung erlittenen "Mühen der Ebene" im verkommenen Deutschland von heute, dessen Aufblühen auch die

Daseinsform im Umfeld Deutschland verändert, z.B. Binnenwährung Deutsche Mark bei Außenwährung Euro, oder

z.B. Auslandsbesteuerung von im Inland erzielten Unternehmensgewinnen, die im Ausland investiert werden, oder der

Bruch mit dem parasitären Wirtschaften als Erpressung durch Androhung und oder Vollzug der Verlagerung von

Kapital - inkl. Humankapital - aus Deutschland in andere Regionen - ein Bruch, der Investitionen von Gewinnen

im Inland nicht nur als vorteilhaft stellt: Auslandsbesteuerung refinanziert Invest im Inland.

 

Veränderung des Daseins Deutschland auch in der Daseinsform und Funktionalität des Staates als Instrument der

gemeinwohlgesteuerten Finanzpolitik in Sachen Währungsstabilität ohne Inflation, also in Sachen Umstellung des

Staates und der Wirtschaft auf Abschreibungsprinzipien auch z.B. für Humankapital.

 

Eine Systemumstellung auch im Außenverhältnis von Deutschland und damit in Kontaktbereichen wie Einwanderung

und auch Freihandelsabkommen und Bündnisse mit anderen Regionen anstelle einer Union von systemisch

divergenten Regionen z.B. in Europa - auch hier wieder in Relation z.B. zur Einwanderung nach Deutschland derart,

dass mittels Transitzonen die Umsetzung von Flüchtlingsrecht, das völkerrechtlich verbrieft ist, und ohne Flüchtlingselend

im Innen- und Außenverhältnis erst erlaubt.

 

Die Zukunft von Deutschland ist nur komplex meisterbar, wobei es keinen allgemein abzuwerfenden Ballast gibt,

sondern sämtliche Kontexte z.B. erstmalig bewertet werden, um daraus erstmalig das Deutsche Gemeinwohl eines

deutschen Volkes systemisch einzuführen und nachhaltig umzusetzen. Erstmalig bedeutet damit auch die Trennung und

Inaktivierung von Daseinsformen Deutschlands, die politisch religiös oder z.B. völkisch sind. Konsequente Trennung

und auch Annullierung der betroffenen Daseinsformen. - Beispiele:

 

                Die Mitte Mai 2024 erfolgte gerichtliche Verurteilung des Thüringer AfD-Chefs, der zwar als

Ministerpräsident Thüringens agieren will, sich aber im Auftreten in der Öffentlichkeit nicht von der

nationalsozialistischen Argumentation klar abgrenzt, ist ein Gesinnungsurteil:

 

                Es reicht nicht aus, dass angenommen wird, dass der Beklagte wegen seiner abgeschlossenen

                              Berufsausbildung als Lehrer im Bereich Geschichte wissen muss, welche nationalsozialistischen

Argumentation es gibt, denn die Anwendung dieser Argumentation basiert auf dem aktuellen

Rechtskontext, dessen Normierung eben das o.g. Gesinnungsurteil zulässt: Man glaubt dem

Beklagten nicht, dass er in Unwissenheit zur Formulierung "Alles für Deutschland" diese

nicht in einen vom Gericht bewerteten Kontext setzen wollte, der der einer nationalsozialistischen

Argumentation ist.

 

                              Es ist doch schon längst bewiesen, dass die AfD in völkischer-nationalsozialistischer Tradition

agiert und denkt. Es ist nicht notwendig, jede dieser Denkausdruckformen zu bewerten, denn

deren Anwendungen finden immer statt: Die AfD wird gewählt, weil diese Gruppierung

                              von Strömungen in der Lage ist, die Gesinnung der Bevölkerung so zu verwerten, dass diese

nur im Agieren der AfD eine Chance sieht, dem aktuellen System entkommen zu können,

                              wobei völlig unklar ist, welches System dann konkret folgen wird, denn die AfD orientiert

                sich vor allem an Denkweisen, deren historischer Kontext z.Z. nicht real zu finden ist,

                              aber von der AfD wieder real etabliert werden soll, wobei die "Sehnsüchte" der Wähler

                              eine kleine Teilmenge sein könnten.

 

Der Selbstläufer "Politik", auf dessen Ergebnisse der Wähler erstarrt wartet, bis er

                              den nächsten Arschtritt spürt, ist ein gesellschaftlicher Verschleiß, der in jedem

                              Fall faschistisch so enden wird, wie es die Wähler nicht erwarten können und wollen.

 

Auch eine Frage der in Deutschland seit zig Jahrzehnten über Systemwechsel hinweg

fortgesetzten Volksverdummung - egal ob Nationalsozialismus, Kommunismus oder die

seit vielen Jahrzehnte herrschende Kaste des politisches Christjudentums.

 

                              Solcher Ballast wie der Thüringer AfD-Chef gehört auf den Müllhaufen der Geschichte Deutschlands,

das völlig anderes Agieren als solchen Ballast benötigt.

                Die AfD ist systemisch so unfähig, dass selbst deren "Völkisches" Denken am Wesen des

Nationalsozialismus vorbei geht, denn unter dessen Bedingungen gäbe es diesen Ballast nicht, oder

er wäre völlig isoliert, bis hin zu dessen Endlösung ... auch das hat die AfD nicht kapiert. Und der

AfD-Wähler sowieso nicht.

 

Das Landtagswahlergebnis des BSW (Bündnis s. Wagenknecht) in der Ostzone, dort u.a. jeweils

Brandenburg und Thüringen, hat der AfD geholfen, die Funktion in der "Demokratie" zu finden,

die die AfD meistern könnte, wobei sich dafür u.a. intellektuelle Ressourcen erst zeigen müssen:

Die Wahlergebnisse der AfD be- und verhindern eine Regierungsbildung ohne die AfD,

wobei der Wähler mit seiner Stimmabgabe keineswegs für eine bestimmte Konstellation

votiert hat, da abzusehen war, dass die AfD keine absolute Mehrheit erreichen wird und

dass niemand mit der AfD koalieren will. Um eine Regierung bilden zu können, müssen

systemisch divergente Strömungen koalieren . z.B. Christjudentum in Form der CDU

und in Form der SPD, Grüne, FDP, Linke und BSW, wenn es denn diese Strömungen

in das jeweilige Parlament geschafft haben. In Brandenburg ist die "Demokratie" u.a.

von Grüne, FDP befreit worden, so dass das BSW mit der SPD regieren muss, oder

die SPD in Minderheit regiert. - Egal wie: Die AfD kann nun ungestört dafür

oppositionell die Demokratie bestimmten, ohne dafür als Regierungsteil

verantwortlich gemacht werden zu können.

 

Die Überhäufung des CSU-Chefs in Bayern mit dem CDU-Beschluss, dass ein CDU-Bonze,

der in trauter Einheit mit der CSU agieren will, Kanzlerkandidat wird, ohne die

CSU ausreichend vorher zu befragen - die Überhäufung erlaubt es, sich wann

auch immer aus dem politischen Geschäft zu verpissen, wie es der CDU-Bonze,

"unser" neuer Kanzler, mit dem Eintritt der weltweiten Finanzkrise getan hat,

um in der Wirtschaft sein Einkommen zu finden. - Dabei spielen Moral etc.

überhaupt keine Rolle wie das Durchhecheln der Kanzlerkandidaturfrage in den

öffentlich rechtlichen Medien: Wähler erhalten niemals mit der Stimmabgabe

Einfluss auch darauf, wer Kanzler wird, denn den wählt das Parlament und

nicht das Deutsche Volk. Die Konstellationen in der "Demokratie" dominieren

den Wählerwillen im Nachhinein als Absurdum - Schon deswegen ist es sinnlos,

die AfD in der "Demokratie" zu thematisieren, denn es gibt letztere ebenso wenig nicht,

wie Deutschland eine Verfassung hat, über die ein Volk abstimmen darf.

 

Das deutsche Vorzeigeunternehmen "VW", an dem sich auch die Öffentliche Hand bereichert,

hat sich mit Abgasskandal und dem massiven Invest in China völlig verkalkuliert.

Der Abgasskandal als vollendete Perversion unternehmerischer Gier und

Skrupellosigkeit hat u.a. auch dazu geführt, das Abgasnormen für ein Portfolio

an Kfz festgelegt wurden: Ein Kfz-Hersteller muss für seine Palette an

Kfz, also für sein Sortiment, eine übergreifende Abgasnorm akzeptieren,

sollen Kfz öffentlich verkauft werden. Die Flotten-Abgasnorm in der EU macht deutschen

Kfz-Herstellern massive Probleme, denn deutsch heißt mehrheitlich: Hoch lebe der

Verbrenner - und preislich das E-Auto noch höher. Wenn in China mittels der

Binnenmarktwährung und deren staatlichen Steuerung finanzielle Ressourcen

in die Binnenmarktproduktion fließen, die auch den China-Export nicht nur preislich

begünstigen, denken deutsche Kfz-Hersteller immer noch in tiefster Steinzeit

und bejubeln den Euro, der die Binnenwährung unmöglich macht, aber zugleich

Förderungen durch den Staat BRD erlauben sollen, um die Absatzprobleme von

für den deutschen Binnenmarkt parasitären Unternehmen zu kaschieren - Gier

als blanker Faschismus wie der Umstand, nun das o.g. Portfolio den Markt- und

Abgasbedingungen so anzupassen, dass Ressourcen freigesetzt werden, um diese

zu verwerten: Der Umbau von Produktionsstätten auf ein Warenportfolio, das

konkurrenzfähig erscheinen soll, obwohl schon längst klar ist, dass der

chinesische Weg der Binnenmarktwährung der einzig richtige ist. Und was dann

ebenfalls nicht benötigt werden, sind Menschen, die nicht der umgebauten Produktion

angepasst sind: Weg damit ! - Das Versager-Unternehmen VW meint wirklich,

seine Systemkrise überleben zu können, wenn Verwertungsbedingung für

das Unternehmen geändert werden, in dem Fremdressourcen zur Kasse gebeten

werden und das ganze natürlich mit staatlichen Förderungen in Euro-Währung.

Das Mercedes-Unternehmen sagt inzwischen Tschüss zum Elektro-Portfolio,

dem sich ein normaler Mensch kaufend bedienen könnte. - Symptome der

Zeitenwende der BRD.

 

 (1.3) Manifest und dessen Fortschreibung

Deutschland war und ist unter dem Einfluss des politischen Christjudentums ein systemisch faschistischer Staat und

eine Gefahr für andere Länder, die durch Deutschland fremdbestimmt werden bzw. sich bestimmen lassen.

 

Um die Vollausprägung eines Neuen Deutschlands geht es in diesem Manifest: Analytisch, mit komplexer Synthese der

einzelnen Stränge des Daseins einer nicht nur deutschen Gesellschaft.

 

Deutschland von heute ist der Host massiver christjüdisch-politischer Perversionen, die neu - z.B. auch als

Straftatbestand - zu bewerten sind. Es gilt, in der gesamten Gesellschaft, also in all deren Bereichen, diese zersetzende

Perversionen - inkl. deren Exemplarisierung - erstmalig anhand von Schwerpunkte des Systemwechsels per Analyse

dieser Perversionen mit anschließender Synthese als z.B. Maßgaben der Verfassung und Strafrechtes zu bewerten.

 

Dieses Manifest ist nicht vollumfänglich, sondern bedarf aus folgendem Grund auch einer Anpassung:

 

  Es gibt immer Jemanden, der besser ist als Manselbst.

  Die Kunst ist es, diesen Jemanden für Manselbst agieren zu lassen.

 

Dieser Jemand melde sich also ohne zu zögern - auch im Interesse des deutschen Gemeinwohls. Dazu gehören neben

Mut und eine gewisse Abenteuerlust auch der Wille, sich für Andere zum Zweck der Vorteile einzusetzen.

 

Das Deutsche Volk der Duckmäuser und anderer Mitläufer, die darauf warten, dass Andere das erreichen, die mittels

Eigeninitiative aufbegehren, um das Ende des parasitären Dasein von Teilen des Deutschen Volkes zu erreichen, wird

nur mit viel Kraft und Volksverbundenheit Aller erreicht werden, die - wenn nötig - zersetzenden Kontext und deren

Triebkräfte zum "Teufel schicken", in dem deren Existenzen(berechtigungen) nachhaltig beendet werden.

 

Auch diese Form der Zukunft Deutschlands haben das Deutschland von Heute, das Völkische Deutschland und

summativ ALLE bisherigen Daseinsformen von Deutschland nie zum Ziel gehabt und objektiv nie erreichen können.

 

Es ist Zeit und zwingend, Deutschland seine auch friedliche Zukunft zu verschaffen - DIE ZUKUNFT ans sich !

Mögen das Umfeld von Deutschland, also die Kräfte und Staaten, die Deutschland akzeptieren, dabei auch

uneigennützig hilfreich sein !

 

 Kapitel 2 Judentum und Christentum - Ein Überblick

Die historisch korrekte Bezeichnung des Christentum ist "Christjudentum", denn das Christentum

stammt direkt vom Judentum als dessen z.T. erhebliche Modifizierung ab. Z.B. gibt es im

Christentum den an die Religion gebundenen Antisemitismus.

 

Es gibt etliche Quellen im Internet u.a. https://www.die-bibel.de/kanon/wissen-zur-bibel

Die wenigsten Quellen versuchen, das Juden- und Christjudentum korrekt abzubilden.

 

Nachfolgend eine analytische Abbildung.

 (2.1) Jüdischer Ursprung des Christentums

Die Wurzeln des Christentums liegen im Judentum im römisch beherrschten Palästina zu Beginn des 1. Jahrhunderts

(anno domini - im Jahre des Herrn, Zählung ab traditionellen Geburtsjahr von Christus ) und basiert auf das Agieren der

Anhänger des jüdischen Wanderpredigers Jesus von Nazaret und dessen selbst.

 

Das Christentum verbreitete sich in kurzer Zeit im Mittelmeerraum. Dabei übte der Hellenismus erheblichen Einfluss

auf das christliche Denken aus.

 (2.1.1) Christliche Lehre - der biblische Kanon

Der biblischen Kanon dient als einheitliche Grundlage der christlichen Lehre.

 (2.1.1.1) Die ersten Christen waren Juden, die zum Glauben an Jesus fanden

Die ersten Christen übernahmen aus der jüdischen Tradition sämtliche heiligen Schriften

(den Tanach), wie auch den Glauben an einen Messias oder Christus (christos: Gesalbter)

und die Art der Gottesverehrung, das Gebet der Psalmen etc..

 

Anfangs galtdas Christentum als jüdische Sekte, die sich an den Lehren des Rabbi Jesu orientierte. Durch die

Missionstätigkeit der Apostel (v.a. Paulus und Petrus) verbreitete sich der Glaube rasch im

Imperium Romanum (Römischen Reich). Wurde das Christentum zunächst vom römischen Staat verfolgt,

erhob es Kaiser Konstantin im Jahre 312 zur Staatsreligion.

 (2.1.1.2) Christliche Lehre - Dreieinigkeit Gottes

Christen und Juden beten zwar denselben Schöpfergottes an, jedoch sehen fast alle Christen Gott als einen

dreieinigen Gott an: den Vater, den Sohn (Christus) und den Heiligen Geist. Darüber, wie der dreieinige Gott

konkret gedacht werden kann, gibt es unter den christlichen Konfessionen und Gruppierungen

unterschiedliche Auffassungen bis hin zur Ablehnung der Dreieinigkeit Gottes (Antitrinitarier).

 

 (2.1.1.3) Christliche Lehre - Christus als Messias und oder Sohn Gottes

Der Begriff Messias (hebräisch Maschiach oder Moschiach, plural hebräisch Meshichim, aramäisch

Mschicho, ins Griechische übersetzt Christós, latinisiert Christus) stammt aus der jüdischen Bibel, dem Tanach,

und bedeutet „Gesalbter“.

 

Im Tanach bezeichnet Maschiach unter anderem den weltlichen König der Juden, dessen Thron auf Ewigkeit immer

von einem Nachfolger Davids besetzt sein sollte. Daraus entstand seit dem Propheten Jesaja (~740 v. Chr.) und

besonders seit dem Ende des israelitischen Königtums (586 v. Chr.) die Erwartung eines künftigen, weltlichen

Maschiach, der JHWHs Willen endgültig verwirklichen, alle Juden zusammenführen, von Fremdherrschaft befreien, ein

Reich der Gerechtigkeit und Freiheit herbeiführen werde.

 

Die Alte Kirche bezog die jüdische Erwartung eines künftigen, weltlichen Maschiach auf die Person Jesus von

Nazaret und bezeichnete ihn gemäß dem griechischen Alten Testament als den Christós, den Gesalbten. Im

entstandenen Heidenchristentum wurde der christologische Glaube Jesus ist der Gesalbte zum Namen Jesus

Christus, zur Hypostase und zu einem Teil der Trinität (Vater, Sohn und Heiliger Geist). Es wurde Dogma, dass

der nun neutestamentarisch erzählte Jesus, als vergöttlichter Messias, der Erlöser von der Erbsünde zwischen

Menschen und christlichem Gott sei.

 

Das Anbeten eines Menschen Christus als Messias (Gesalbter) und oder Sohn Gottes (Christus ist der biblische

prophezeite Messias (hebräisch: maschiach, griechisch: Christos, latinisiert Christus), auf dessen Kommen die

Juden bis heute warten) führte zu Spannungen mit Juden, die die Menschenanbetung von Christus ablehnten.

Das Judentum spaltete sich.

 (2.1.1.4) Abspaltungen

Es gibt Abspaltungen im Christjudentum und damit in der christlichen Lehre: Z.B.

 

  Orthodoxe Kirchen

  Römisch-katholische Kirche

  Evangelische Kirche

 

 (2.1.2) Christliche Lehre - Testamente und Abspaltungen

 (2.1.2.1) Altes Testament (AT), Septuaginta, Lutherbibel

Mit dem Judentum ist das Christentum insbesondere durch den ersten Teil seiner Bibel verbunden, der

den jüdischen heiligen Schriften des Tanach entspricht und im Christentum "Altes Testament" genannt wird.

 

Das Alte Testament entspricht inhaltlich bis auf Details dem jüdischen Tanach und wurde von Jesus und

den Urchristen ebenso wie von den Juden als Heilige Schrift gesehen.

 

Das Alte Testament ist ursprünglich auf Hebräisch verfasst und wurde später (allerdings noch in vorchristlicher Zeit)

unter der Bezeichnung Septuaginta ins Altgriechische übersetzt, wobei die griechische Überlieferung der Septuaginta

mehrere Texte enthält, die in der hebräischen Überlieferung nicht enthalten sind. Die Teile, die nur in der Septuaginta

(griechische Bibel) stehen, werden als deuterokanonische bzw. apokryphe Schriften bezeichnet.

 

Später wurden das Testament ins Lateinische übersetzt (Vetus Latina, Vulgata). Dem folgten sehr viel später

verschiedene, teilweise konfessionsgebundene, Übersetzungen (aus dem Urtext) in die jeweiligen Volks- und/oder

Landessprachen (etwa Lutherbibel, Zürcher Bibel, Einheitsübersetzung, King-James-Bibel).

 

Das Alte Testament umfasst

 

  39 Bücher, die griechische Bibel und Spätschriften.

 

  3 Teile

 

                Die Anordnung folgt der der griechischen Bibel (der sogenannten Septuaginta).

 

                5 Bücher Mose, die frühen geschichtlichen Büchern Josua bis 2. Könige, die späten geschichtlichen

Büchern 1. Chronik bis Nehemia und das Buch Ester.

 

                Poetische Büchern, Hiob, Psalmen, Sprichwörter, Kohelet, Hoheslied.

 

                Prophetischen Bücher Jesaja bis Maleachi, wobei Klagelieder thematisch hinter das Buch Jeremia eingeordnet

               und Daniel als prophetisches Buch hinter Ezechiel gestellt wurden.

 

Im Unterschied zum jüdischen Kanon sind dementsprechend die Propheten an das Ende gestellt. Das hat vor

allem darin seinen Grund, dass die Zukunftsansagen und besonders die Ankündigung des Messias auf Jesus

Christus bezogen wurden. Damit führen die prophetischen Bücher hin zum Neuen Testament.

 

Spätschriften des Alten Testamentes (Deuterokanonische Schriften, Apokryphen)

 

Auf der Synode von Karthago 397 n. Chr. wurden sieben dieser Schriften in den christlichen Kanon des

Alten Testaments aufgenommen: Judit, Tobit, Weisheit, Jesus Sirach, Baruch, 1. und 2. Makkabäer.

 

In den Bibelausgaben der katholischen Tradition werden diese Schriften in den Kanon eingeordnet.

 

In der lutherischen und reformierten Tradition werden sie an das Ende des Alten Testaments gestellt.

 

 (2.1.2.2) Neues Testament (NT), Koine, Lutherbibel

Schrittweise entstanden die Schriften des Neuen Testaments, die im Laufe der ersten Jahrhunderte.

 

Das Neue Testament enthält

 

Berichte vom Leben Jesu (Evangelien), der frühen Kirche (Apostelgeschichte für die Jahre 30 bis etwa 62),

                Briefe der Apostel sowie die Offenbarung des Johannes.

 

Das Neue Testament ist in einer speziellen Variante des Altgriechischen, der Koine, verfasst, hat sich aber

im Laufe der ersten vier Jahrhunderten entwickelt.

 

Später wurden das Testament ins Lateinische übersetzt (Vetus Latina, Vulgata). Dem folgten sehr viel später

verschiedene, teilweise konfessionsgebundene, Übersetzungen (aus dem Urtext) in die jeweiligen Volks- und/oder

Landessprachen (etwa Lutherbibel, Zürcher Bibel, Einheitsübersetzung, King-James-Bibel).

 

In Bezug auf Exegese (Auslegung) der biblischen Texte und ihrer praktischen Anwendung auf das tägliche Leben

(Ethik) gibt es eine große Bandbreite von Meinungen derart, weil auch Elemente wie Glaubensbekenntnisse,

Katechismus, Tradition, Liturgie und christliche Vorbilder wie Heilige herangezogen wurden.

 

Die 27 in griechischer Sprache verfassten Schriften des NT wurden spätestens mit dem 39. Osterfestbrief des

Athanasius (367) von fast allen damaligen Christen als gültiger Teil des Bibelkanons anerkannt. Sie gehören in fast

allen christlichen Konfessionen bis heute unumstritten dazu; nur ihre Reihenfolge variiert etwas.

 

Unumstritten waren immer die Evangelien:

 

die Apostelgeschichte,

die Paulusbriefe einschließlich der Pastoralbriefe,

der 1. Brief des Johannes.

 

Teilweise angezweifelt, aber schließlich von allen christlichen Traditionen anerkannt, wurden die Bücher:

 

der Hebräerbrief (im Osten nie angezweifelt, im Westen auch nach dem Ende der Antike umstritten),

der Brief des Jakobus,

der 1. Brief des Petrus (wurde nur selten angezweifelt).

 

Außer in assyrischen Tradition wurden folgende Bücher anerkannt:

 

                der 2. Brief des Petrus (oft angezweifelt),

                der 2. und 3. Brief des Johannes,

                der Brief des Judas,

die Offenbarung des Johannes (im Westen nicht angezweifelt, im Osten teils noch im 17. Jahrhundert

verworfen).

 

Folgende Schriften sind nicht Teil des Neuen Testamentes

 

  der 1. und 2. Clemensbrief,

  die Didache (in der Spätantike verworfen, 1873 wiederentdeckt),

  der Barnabasbrief,

  der Hirte des Hermas,

  das Hebräerevangelium und

  die Offenbarung des Petrus.

 

 

Kataloge kanonischer Bücher

 

Seit dem späten 2. Jahrhundert erstellten Kirchenväter Listen, sogenannte Kataloge kanonischer Bücher.

Ihr wichtigstes Kriterium für die Aufnahme in den Kanon war die Verfasserschaft durch einen von Jesus selbst

berufenen Apostel oder eine von einem Apostel autorisierte Abfassung (apostolisch).

 

Das Matthäus- und Johannesevangelium galten als apostolisch, das Markusevangelium als von Simon Petrus bestätigt,

das Lukasevangelium von Paulus bestätigt.

 

Orthodoxie

 

Rechtgläubigkeit als Übereinstimmung mit der Lehre der Kirchen

 

 (2.1.2.3) Kanon der Bibel (Heilige Schrift), Tanakh, Evangelien, Lutherbibel

Der Kanon der Bibel, genannt auch Bibelkanon oder Kanon der Heiligen Schrift, umfasst Schriften,

die das Judentum und das Christentum als Bestandteile ihrer Bibel festgelegt (kanonisiert) und so

zum Maßstab (Kanon) ihres Glaubens und ihrer Lebensgestaltung gemacht haben.

 

Kanon des Judentums (ohne Christentum)

 

Im Judentum wurde zuerst die Tora, also die 5 Bücher Mose, zur normativen Heiligen Schrift und um

weiteren prophetische und weisheitliche Schriften ergänzt.

 

Durch die beiden Testamente (alt und neu) wurde die bleibende Geltung der jüdischen Bibel für den christlichen

Glauben bestätigt.

 

Modifizierungen gab es z.B. in Form der Lutherbibel, die das Alte Testament auf jene 39 Bücher, deren hebräische

Texte in anderer Anordnung auch im Tanach kanonisiert sind, angepasst hat. Vorchristliche, jüdische Schriften

finden bei Römisch-katholischen Orthodoxen Kirchen uneingeschränkt Anerkennung.

 

Zeitliche Übersicht über die Entstehung des Kanons

 

* Zeit ca. 400 v. Chr.              Abgeschlossener Teil:Tora

                Inhalt: Genesis bis Deuteronomium (fünf Bücher Mose)

* Zeit ca. 200 v. Chr.              Abgeschlossener Teil: Propheten

                Inhalt: Geschichtsbücher Josua bis Könige und Prophetenbücher

* Zeit ca. 100 n. Chr.              Abgeschlossener Teil:Schriften

                Inhalt: Psalmen, Hiob, Sprüche, Hoheslied, Rut, Klagelieder, Kohelet, Ester,

  Daniel, Esra/Nehemia, Chronik

* Zeit 367 n.Chr.               Osterfestbrief des Athanasios

                              Abgeschlossener Teil: Neues Testament

                Inhalt: Festlegung von 27 Schriften und ihrer Reihenfolge

* Zeit 393/397 n.Chr.               Synoden von Hippo und Karthago

                              Abgeschlossener Teil:Spätschriften des Alten Testaments

                Inhalt: Judit, Tobit, Weisheit Salomos, Jesus Sirach, Baruch, 1. und 2. Makkabäer

 

 

Hebräischen Bibel Tanakh ((gesprochen: Tanach)

 

Eine Hebräisch und teilweise auf Aramäisch abgefasste Bibel, die aus mündliche Überlieferungen stammt,

die durch Zusammenstellung, Redigierung und abschreiben verschriftet wurden.

Im Mittelpunkt standen die als Gottes Offenbarung geltenden Rechtstraditionen, die ältere Gesetzeskorpora

auch kanonisierten.

 

Neue Übersetzungen des Tanachs ins Griechische setzten sich im rabbinischen Judentum nicht durch.

 

Die Tora wird in einem durchgehenden Zyklus gelesen, die Propheten werden auswahlweise als Auslegung des

jeweiligen Toraabschnitts herangezogen. Die jeweilige Prophetenlesung wird Haftara (»Abschluss«) genannt.

Die Schriften werden bei den Lesungen nicht weiter berücksichtigt, abgesehen von der Verlesung der Festrollen

an den jüdischen Feiertagen.

 

Es gibt 3 Teile:

 

5 Büchern Mose. Diese Bücher nehmen den ersten Rang im jüdischen Kanon ein und bieten die dem

Mose offenbarte und durch ihn vermittelte Weisung Gottes.

 

Büchern der Propheten

 

Die Propheten nehmen den zweiten Rang im jüdischen Kanon ein und werden als Auslegung der Tora

verstanden.

 

Die ersten vier Bücher bilden die Untergruppe »vordere Propheten«. Es handelt sich um die Bücher

Josua, Richter, Samuel und Könige. (1. und 2. Samuel sowie 1. und 2. Könige werden jeweils als ein

 Buch gezählt.). Diese Bücher werden zu den Propheten gerechnet, weil in ihnen von wichtigen

Propheten erzählt wird wie beispielsweise von Samuel, Natan, Elija und Elisa.

 

Die zweiten vier Bücher enthalten die Schriftpropheten. Es handelt sich um die Bücher Jesaja,

Jeremia, Ezechiel und das Zwölfprophetenbuch. Dieses fasst die kleinen Propheten von Hosea bis

Maleachi zu einem Buch zusammen.

 

Restlichen Schriften

 

Am Anfang stehen die Psalmen, Hiob und die Sprichwörter, in der Mitte die fünf Festrollen

(Megillot) und am Ende Daniel, Esra/Nehemia und Chronik. (Esra/Nehemia und 1. und 2. Chronik

werden jeweils als ein Buch gezählt.) Bei den fünf Festrollen handelt es sich um die Bücher: Rut,

Hoheslied, Kohelet, Klagelieder, Ester. Sie werden als Festrollen bezeichnet, weil sie im Judentum

an Festtagen liturgische Verwendung finden:

 

                Passafest (Erinnerung an den Auszug) Hoheslied (Mitte März)

                Wochenfest (Erneuerung des Sinaibundes) Rut (Ende April)

                Gedächtnisfeier (Zerstörung des Tempels) Klagelieder (Mitte Juli)

Laubhüttenfest (Erinnerung an die Wüstenzeit) Kohelet (September)

                               Purifest (Errettung der Juden in der Perserzeit) Ester (Mitte Februar)

 

 

Die Bibel Tanakh wurde ausgedeutet:

 

Es gab Bestrebungen, die jüdische Bibel (1. Teil der christlichen Bibel) aus der Christlichen zu entfernen.

 

Martin Luther orientierte sich bei seiner Übersetzung des Alten Testaments am jüdischen, hebräischen Kanon,

der, um 100 n. Chr. in seinem heutigen Umfang festgelegt, weniger Schriften umfasste als die um 200 v. Chr.

entstandene Septuaginta (d. h. ohne die Bücher Judith, Tobit, teilweise Daniel und Ester, Makkabäer, Sirach,

Weisheit und Baruch). Allerdings hielt Martin Luther die über den hebräischen Bestand hinaus in der

Septuaginta vermittelten Schriften dennoch für Bücher, so der Heiligen Schrift nicht gleich gehalten, und doch

nützlich und gut zu lesen sind; ähnlich sieht es auch die Anglikanische Kirche.

 

Prophetenbücher in der Tora

 

Um 200 v. Chr. war auch die Sammlung der Prophetenbücher abgeschlossen, die der Tora als 2. Hauptteil

der jüdischen Bibel nachgeordnet wurden. Sie sind in den Schriftrollen vom Toten Meer (entstanden zwischen 200 v.

und 40 n. Chr.) als bekannt vorausgesetzt und großenteils in Handschriften überliefert und kommentiert.

 

Buch Jesus Sirach

 

Das apokryphe Buch Jesus Sirach (um 190 v. Chr. entstanden) setzt eine dreiteilige, aus Tora (den fünf Büchern des

Mose), Geschichts- (Jos, Ri, Sam, Kön) und Prophetenbüchern (Jes, Jer, Ez und Zwölfprophetenbuch) bestehende Bibel

voraus.

 

Der um 117 v. Chr. entstandene griechische Prolog dazu nennt eine unbestimmte Zahl weiterer, poetisch-weisheitlicher

„Schriften“.

 

22 Bücher der Heiligen Schrift

 

Um 90 n. Chr. sagte Flavius Josephus, dass es bei den Juden 22 Bücher Heiliger Schriften entsprechend der Anzahl der

Buchstaben des hebräischen Alphabets:

 

  „Es [gibt] bei uns nicht Tausende von Büchern, die nicht übereinstimmen und sich widersprechen, sondern nicht

  mehr als 22 Bücher, welche die Niederschrift des ganzen Zeitraums enthalten und zu Recht Vertrauen gefunden

  haben. Und von diesen stammen fünf von Moses, welche die Gesetze umfassen und die Überlieferung vom Ursprung

  der Menschheit bis zu seinem eigenen Ende; dieser Zeitraum ist nur wenig kürzer als dreitausend Jahre. Vom Tod

  des Moses bis zur Herrschaft des Artaxerxes, des Königs der Perser nach Xerxes, haben die auf Moses folgenden

  Propheten die Begebenheiten ihrer Zeit aufgezeichnet in dreizehn Büchern; die übrigen vier enthalten Hymnen an

  Gott und Lebensanweisungen für die Menschen.“

 

Kanon des Christentums

 

In der Christenheit galten die vier Evangelien sowie eine Sammlung von Paulusbriefen bereits im 2. Jahrhundert als

normativ. Damit war der Kern des Neuen Testaments festgelegt, aber es blieben noch „Randfragen der Unsicherheit“.

 

Um 400 hat sich dann der genaue Umfang des Neuen Testaments mit 27 Schriften durchgesetzt.

 

 (2.2) Besonderheiten des Christentums

 (2.2.1) Überblick

Es existiert nur ein einziger Gott. Gott ist dreieinig - ein einziges ewiges Wesen, das in drei Personen existiert:

  Vater (Schöpfer),

  Sohn (Jesus Christus, Messias der jüdischen Vorhersage)

  und Heiliger Geist.

 

Es gibt den verborgenen (deus absconditus) und den geoffenbarten (deus relevatus) Gott.

 

Gläubige werden auf den Tod von Christus getauft.

 

Durch den Glauben leben sie spirituell und werden vom Tod in ein ewiges Leben (leiblich) auferstehen können.

 

Gläubige empfangen den Heiligen Geist, der Hoffnung bringt und die Kirche in Gottes Wahrheit und gemäß Gottes

Absichten führt.

 

Jesus wird wiederkehren, um die Gläubigen zu sich zu holen, damit sie ewig in der Gegenwart Gottes leben werden.

Bis er am Ende der Zeiten zurückkehrt, hat die Kirche den Auftrag, die Gute Nachricht zu predigen.

 

Es gilt die Lehre, dass der Mensch durch die Erbsünde von der Gemeinschaft mit Gott getrennt erklärt wird und aus

eigener Kraft diese Gemeinschaft nicht wieder herstellen kann, sondern dass sie durch den Glauben an Jesus Christus

wieder hergestellt wird.

 

Die christliche Bibel ist das Wort Gottes oder von Gott inspiriertes Werk und es gibt keine anderen Bücher, die den

gleichen Stellenwert für die Christen wie die Bücher der Bibel haben.

 

Maria, die Mutter von Jesus, gebar den Sohn Gottes, der, obwohl in Ewigkeit existierend, in ihrem Leib gezeugt

wurde durch den Heiligen Geist. Von ihrer Menschlichkeit empfing er menschlichen Verstand und Willen und all das,

was ein Kind natürlicherweise von seiner Mutter mitbekommt. Maria wird laut frühchristlichem Konzilsbeschluss

Theotokos = Muttergottes genannt. In der katholischen und orthodoxen Kirche wird Maria um Fürsprache gebeten,

aber offiziell nicht angebetet, sondern verehrt (Marienverehrung). Während Martin Luther den Gläubigen noch die

Fürsprache Mariens empfahl, hat sich dies nicht bis in die Gegenwart gehalten. Nur selten finden sich noch

Marienstatuen oder -bilder in lutheranischen Kirchen, in den übrigen evangelischen Kirchen fehlen sie ganz.

(2.2.2) Christus - Jesus von Nazareth / Schuld und Wiederauferstehung

Christus ist der menschgewordene Gott, der die Trennung der Menschen von Gott aufheben will.

Die Trennung von Gott ist eine menschliche Schuld, die den Menschen sterblich machte, der sich

damit Schuld gegenüber Gott aufgeladen hat. Es bedarf eines schuldfreien Menschen, der in

Vertretung für alle Menschen stirbt, um so die Schuld zu tilgen: Jesus. Nach dessen Tod hat Gott

Jesus wieder auferstehen lassen, um den Tod, also die Sterblichkeit zu überwinden (Menschen

gelangen zu Gott nach dem irdischen Tod). Jesus wird angebetet, um Gott auf Erden nah zu sein.

Jesus ist zwar wieder bei Gott, aber wird ein 2. Mal auferstehen, um Menschen als seine

Anhänger ein ewiges Leben nach dem irdischen Tod zu geben: Der irdisch Tote wird bei

Gott auferstehen. Das irdische Dasein der Menschheit wird mit der erneuten Auferstehung göttlich

neu geformt, um im Dasein der Menschheit die 'Trennung von Gott grundsätzlich abzuschaffen.

In dieser neuen Welt wird Gott bei den Menschen wohnen, die auferstanden sind.

 

In einem Brief des Neuen Testaments schreibt der Apostel Paulus an Menschen, die nach Gott gefragt haben:

„Wenn du mit deinem Mund bekennst, dass Jesus der Herr ist, und wenn du in deinem Herzen glaubst, dass

Gott ihn von den Toten auferweckt hat, wirst du gerettet werden“ (Luther, Römer 10,9).

 

 (2.2.3) Der Heilige Geist im irdischen Leben

Im Zuge der Dreieinigkeit vertrauen Christen darauf, dass der Heilige Geist immer bei ihnen ist und sie befähigt,

nach Gottes Vorstellungen bzw. seinem Entwurf zu leben.

 

Der Heilige Geist schenkt Christen die Gewissheit.

 

Der Heilige Geist unterstützt Christen in allen Lebenslagen, auch in solchen, in denen sie an ihre menschlichen

Grenzen stoßen.

 

Der Heilige Geist kann zum Beispiel dabei helfen, mit Gott zu reden oder er vermittelt gute Gedanken,

die Gott dem Menschen mitteilen möchte.

 

Der Heilige Geist regt uns an, in der Bibel zu lesen oder anderen Menschen Gutes zu tun.

 

Außerdem kann er Menschen Bereiche aufzeigen, in denen sie noch nicht entsprechend ihrer göttlichen

Familienzugehörigkeit leben.

 

Der Heilige Geist steht mit Rat und Tat zur Seite, wenn man ihn darum bittet und sein Wirken zulässt.

 

Der Heilige Geist wirkt individuell und auf versammelte Christen (Gottesdienst).

 (2.2.4) Glaube

Christen glauben, dass Gott einen guten, wohlwollenden Plan für jeden Menschen hat und göttliches

Interesse an einer persönlichen zu jedem Menschen hat.

 

Gott will, dass Menschen ihn suchen und in der Gemeinschaft finden können (z.B. im Gottesdienst).

 (2.2.5) Dreieinigkeit (Trinität) - Rechtfertigung Gottes

Der Schöpfergott ist dreieinig

 

Gott Vater als Schöpfer,

 

Sohn Jesus Christus als Erlöser von Sünden und Weg zum ewigen Leben,

 

Heilige Geist als Inspirator, sich nach Jesus Geboten und dessen Vorbild zu leben, aber

auch die Freiheit zulässt, sich gegen das göttliche Gute zu entscheiden, denn

am Ende aller Zeiten wird Gott die Schöpfung eh neu gestalten, so dass kein Übel,

wie die Entscheidung, gegen das göttlich Gute zu handeln, das ewige Leben der

Gläubigen beschweren wird. So gesehen ist auch das göttlich unvollkommene

Leben möglich.

 

Der dreieinige Gott ist allmächtig, allwissend und allgütig.

 

 (2.2.6) Katholizismus

Die Katholiken sehen im Papst den Nachfolger des Apostels Petrus.

 

Der Papst ist als Mensch unfehlbar.

 

Der Papst hat den Alleinvertretungsanspruch als volle und einziger Wahrer der Lehren Christi, z.B.

 

Transsubstantiationslehre (Wandlung von Brot und Wein beim Abendmahl in reales Blut und Fleisch Christi),

Glaube an das Fegefeuer zur Reinigung von begangenen Sünden,

Anbetung der Muttergottes Maria, deren Unbefleckte Empfängnis,

Himmelfahrt,

Stellung der Heiligen.

Sakramente, die nicht nur von Christus selbst eingesetzt worden sind, also nicht nur die Taufe und das

Abendmahl.

 (2.2.7) Orthodoxe (Rechtgläubige)

Die orthodoxe (rechtgläubige) Kirche spaltete sich im elften Jahrhundert im Großen Schisma von der römischen Kirche

ab. Zum einen gab es politische Gründe: das weströmische Reich zerfiel, während das byzantinische Reich zur Blüte

gelangte.

 

Zum anderen:

 

Die Orthodoxen billigem dem Heiligen Geist eine besondere Stellung innerhalb der Trinität zu.

 

Die orthodoxen Kirchen kennen sieben Sakramente: Taufe, Salbung, Abendmahl, Beichte, Ordination, Ehe

und Krankensalbung.

 

Im Mittelpunkt des Gottesdienstes steht die gesungene Liturgie, bei der keine Instrumente zum Einsatz

kommen dürfen.

                

Eine wichtige Rolle spielen die Ikonen (griechisch: Ebenbild). Sie vermitteln zwischen Diesseits und Jenseits

               und besitzen wundertätige Kraft. Gläubige verehren nicht die Ikonen selbst, sondern die dahinter stehende

               Wahrheit. Abgebildet werden dürfen Christus sowie die Heiligen, in welchen der Heilige Geist (also der

dreieinige Gott selbst) wirkte.

 

Es wird zwischen autokephalen und autonomen orthodoxen Kirchen unterschieden.

 

Autokephale Kirchen wählen ihr Oberhaupt selbstständig.

Autonome Kirchen sind von einer autokephalen Kirche abhängig. Die Oberhäupter autokephaler Kirchen

tragen je nach Tradition die Titel Patriarch, Erzbischof oder Metropolit.

Größte autokephale Kirche ist die russisch-orthodoxe Kirche.

 

 (2.2.8) Missionierung

„Lasst euch erneuern durch den Geist in eurem Denken“- mit diesen Worten fordert Paulus die Gemeinde in Ephesus

auf, sich auf die Lehre Jesu zurückzubesinnen und dafür die eigene Lebensführung zu überdenken: Daueraufgabe jedes

Christen als Schüler Gottes. Gott kann man erkennen: in der Bibel, in der Natur oder im Nächsten. Gott lässt

sich aber nie wissen, alles was wir haben, ist vorläufig; wenn wir glauben, wir hätten gerade etwas verstanden,

entzieht es sich sofort wieder.

 

Das eigene Gottesbild, sich selbst und das Verhältnis zum Nächten in Frage zu stellen, war lange eine tägliche Praxis

der Christen in Form der täglichen Gewissenserforschung. Meist ist eine persönliche, freiwillige Entscheidung zum

Glauben an Jesus von Nazaret als den Christus (Messias) und den Sohn Gottes. Oft wird dabei angestrebt, an der

Gnade Gottes Anteil zu erlangen, in „Nachfolge Jesu“ zu leben und Gottes „Gemeinschaft und Werke“ im eigenen

Leben und/oder den Sakramenten & Liturgie zu erleben, ein Leben entsprechend der christlichen Ethik zu führen

und/oder sich in der Lebensführung an den christlichen Geboten (z. B. Zehn Gebote) bzw. den jeweiligen kirchlichen

Dogmen zu orientieren. Jesus lehrte: „Suchet, so werdet ihr finden“. Was Gott ist, was wir sind und wer der Nächste ist,

ist immer größer als das, was wir begreifen und uns vorstellen können. Zum Christen kann man nur werden: Mit einer

Überzeugung, welche die Vielfalt Gottes und die der Welt entdecken lässt.

 

Christen sind keine Gruppe von Gleichgesinnten, die unter sich bleiben wollen, sondern sie haben den Auftrag, in die

ganze Welt zu gehen und Gemeinschaften zu bilden: Lehre und Praktizierung.

 (2.2.9) Bekehrung, Konversion

Bekehrung ist im Christentum die Bezeichnung für die Konversion zum christlichen Glauben (siehe oben).

 

 (2.3) Der Islam - Modifiziertes Christentum als Wurzel

Es gibt keine Dreieinigkeit.

 

Im Koran erscheint Jesus als Isa ibn Maryam, das heißt als Sohn Marias.

 

Jesus ist einer der Propheten.

 

Jesus ist Prophet Gottes aber nicht der Sohn Gottes.

 

Jesus wird nicht angebetet.

 

Jesus trägt im Koran positive Titel wie Messias, Wort Gottes und auch Geist Gottes.

 

Jesus wurde nicht gekreuzigt.

 

  „Sie haben ihn (in Wirklichkeit) nicht getötet und (auch) nicht gekreuzigt. Vielmehr erschien ihnen (ein anderer)

  ähnlich (so dass sie ihn mit Jesus verwechselten und töteten).“

 

 (2.4) Religiöse Verfolgung des Christentums

 (2.4.1) Christenverfolgungen im Römischen Reich

Im Zuge des Brandes in Rom zu Zeiten des römischen Herrscher Neros fasste dieser Christen

als eine vom Judentum separate Gemeinschaft auf, um diese den Brand Roms anzulasten und mit

Verbrennung, Kreuzigung oder Tötung durch Tierbiss in der Arena zu bestrafen.

 

Kaiser Trajan um 110 war der Auffassung: Das bloße Christsein galt als Straftatbestand, wenn

dieser nicht anonym angezeigt wurde (Denunziation). Die Strafe war die Exekution, wenn der

Angezeigte nicht abschwor.

 

Kaiser Galerius erließ in 311 ein Toleranzedikt, das den Christen erstmals die Ausübung ihrer

Religion erlaubte.

 

Christlichen Apologeten erklärten: Wer die Mächte, für die sie stehen (Staat, Sex, Krieg und so

weiter), für göttlich hält, macht den Menschen unfrei und behindert das Wirken des wahren Gottes,

der über diesen natürlichen und kulturellen Mächten steht und den Menschen von ihnen erlösen will.

Die römische Religionsauffassung funktionierte nach dem Prinzip: Do ut des – „Ich gebe, damit du

gibst“. Der Mensch muss der Gottheit die schuldige Ehre erweisen, damit sie ihm ihre Gunst schenkt.

Aus Naturkatastrophen und anderem Unheil schloss man auf den Zorn der Götter. Schuldverweigerer

waren die Täter in Schuld.

 (2.4.2) Religiöse Bewältigung der Christenverfolgung

Schon früh versuchten die Christen, die Erfahrungen von Diffamierung, Folter und Hinrichtung literarisch,

theologisch und liturgisch zu bewältigen. Man schrieb Passiones (Leidensberichte), die eine Gegengeschichte

zu den grausamen Ereignissen erzählten. An einem Todestag, der zugleich der Geburtstag zum ewigen

Leben ist, verlas man den Martyriumbericht und bat den Toten, der mit Christus im Himmel thront, um

Hilfe. Auch Reliquien des Toten schrieb man schützende und heilende Kräfte zu.

 

Die Verehrung eines Märtyrers äußerte sich auch im Bau einer religiöser Einrichtung über dem Grab des Toten.

Diese Form der Grabstelle diente der Legendbildung und Beschaffung von Reliquien.

 

Die Verehrung eines Märtyrers äußerte sich auch im Abhalten von Märtyrerfesten.

 (2.4.3) Christentums als Staatsreligion mit Märtyrergedenken

In 380 wurde das Christentum Staatsreligion, in der das Märtyrergedenken auch der religiöse Erbauung und

Unterhaltung wie auch der Diffamierung Andersgläubiger wie den Juden diente (Antisemitismus).

 

Der Märtyrer Stephanus wurde als der Erster, der „von den Juden ermordet“ wurde, zur Symbolfigur des Kampfes

gegen das Judentum.

 

Die Märtyrer haben teil an Christi Passion und damit auch an seinem Ruhm und seiner Herrschaft.

 

 

 (2.5) Ausbreitung des Christentums

 (2.5.1) Urgemeinde in Jerusalem

Jesus ist vermutlich im Frühjahr des Jahres 30 gekreuzigt worden. Damit ist auch das Jahr der Entstehung

der „Urgemeinde“ in Jerusalem genannt.

 

Es ist sicher, dass die Jerusalemer Gemeinde zunächst nur aus Christjuden bestand. Die Gemeinde war gruppiert in

die Aramäischsprechenden (die „Hebräer“) und in die Griechischsprechenden (die „Hellenisten“).

 

Die „Urgemeinde“ ist zunächst wohl durch den Zwölferkreis geleitet worden, der symbolisch für ihren Anspruch

stand, das wahre Israel zu sein. Dieses Gremium wurde abgelöst durch Jakobus (den Herrenbruder), Petrus und

Johannes. Noch später hat Jakobus allein bzw. gemeinsam mit einem Presbyterium die Jerusalemer Gemeinde

geleitet.

 

Auf die „Urgemeinde“ gehen mit Abendmahl und Taufe die beiden zentralen Riten des Christentums zurück. Beide

knüpfen an jüdische Vorbilder (Johannes der Täufer, Mahlfeiern) an, füllen sie aber inhaltlich neu.

 (2.5.2) Hellenisten

Die „Hellenisten“ betrachteten Kultgesetz für Christen als nicht mehr verbindlicher und knüpften damit an die Stellung

Jesu zur Tora an. Mit der Vertreibung der Hellenisten aus Jerusalem erfolgte die Ausbreitung des Christentums

außerhalb von Judäa und Galiläa. Die Apostelgeschichte nennt exemplarisch Samaria und die Städte der Küstenebene.

 (2.5.3) Vermischung des Christentums

Die von den Hellenisten getragene Mission erlaubte es, Heiden („Griechen“) in die Gemeinde aufzunehmen, also

nichtjüdische Sympathisanten des jüdischen Monotheismus. Damit trat eine christliche Gemeinde erstmalig als

eigenständige Größe neben dem Judentum in Erscheinung. Ihre Mitglieder werden als „Christianer“, d.h. als Anhänger

des „Christus“ bezeichnet.

Die Verbindlichkeit der Tora für Christen wurde angezweifelt.

 

Saulus (jüdischer Name von Paulus) bzw. Paulus (griechischer Name von Saulus) predigte die Freiheit vom Gesetz und

beschnitt Heidenchristen nicht. Diese Auffassung des Evangeliums wurde von anderen Judenchristen vehement

bestritten.

Es entstanden rein heidenchristliche Gemeinden.

Heidenchristliche Gemeinden mussten eine Kollekte für die Jerusalemer Gemeinde sammeln.

 (2.5.4) Trennung in Judentum (Petrus) und Christen (Paulus)

Die Jerusalemer Autoritäten, namentlich Petrus, hatten ihre Aufgabe unter den Juden. Die anderen, namentlich Paulus,

sind zur Heidenmission berufen.

 (2.5.5) Saulus / Paulus

Paulus konzentriert sich bei seiner Mission auf die Großstädte und Provinzzentren. Dort wirkt

er solange, bis die entstandene Gemeinde selbstständig existieren kann. Zeitweise hält er sich

länger an einem Ort auf, benutzt ihn gleichsam als Stützpunkt (Korinth, Ephesus). Auf diese

Weise entsteht schnell ein Netzwerk von Gemeinden, die nun ihrerseits in die Umgebung wirken

können. Den Kontakt zu den Gemeinden hält Paulus durch Briefe und seine Mitarbeiter. Auch die

Gemeinden selbst schicken Boten zu Paulus, die dann teilweise länger bei ihm bleiben und ihn

unterstützen.

 

Ca. 60 wurde Paulus in Rom hingerichtet.

 

 (2.5.6) Ämter im Christentum

Innerhalb der Gemeinden bildet sich eine „Ämter“struktur - Apostel, Propheten, Lehrer bzw.

Bischöfe und Diakone -, die charismatisch bestimmt ist. Der Geist befähigt einzelne Gemeindeglieder

dazu, diese Aufgaben zu übernehmen. Bei der konkreten Gestaltung der „Ämter“ spielen auch

Vorbilder aus der städtischen Umwelt der Gemeinden eine Rolle.

 (2.5.7) Gemeinde im Christentum

Die Gemeinden sehen sich vor allem durch die Aufgabe herausgefordert, nach innen und außen ihre

Identität zu bestimmen. Diese Herausforderung war um so größer als immer deutlicher wurde, dass

sich die Christen auf eine längere Existenz in der Welt einrichten mussten.

 

 (2.6) Atheismus, Religion, Verwertung, Götter und Krieg

Atheismus bedeutet nicht die Ablehnung eines Gottes als Mono-Gott oder die Ablehnung von Vielgötterei.

Atheismus begründet diesen Gott bzw. Vielgötterei, impliziert sie aber nicht.

 

Atheismus geht davon aus, dass alle Götter-Formen Daseinsformen von Menschen sind - eben so, wie der Atheismus

selbst.

 

Es gilt die Welt nicht nur zu interpretieren, sondern auch zu verändern. An dieses Prinzip halten sich auch Religionen

und das z.T. erheblich divergent untereinander und auch zum Atheismus.

 

Atheismus kennzeichnet Religion als ein gesellschaftliches Modell, dass a priori zur Verwertung und

Uniformierung von gesellschaftlichen Bereichen dienen kann, denn: Religion existiert im realen

Leben der Mitglieder der Religion - z.B. politische Religion in einem Gebiet.

 

Religion existiert als subjektive Form des menschlichen Daseins, das von Menschen und dessen konkreter

Religionsform geprägt wird.

 

Eines der typischsten gemeinsamen Daseinsformen der Religion sind die Uniformierung und Normierung von

Teilen einer menschlichen Gesellschaft durch z.B. Bibel, Kleidung, Differenzierung von nicht zum Religionsgebiet

Gehörenden. Diese Uniformierung und Normierung hat immer den gesellschaftlichen Zweck der Verwertung von

Mitgliedern der Religionsgemeinschaft, da diese bei Menschen regelmäßig unter einer konkreten Religionsführung

existiert und zwar egal, wie viel Freiheiten diese Führung der Religionsgemeinschaft lässt.

 

Es spielt z.B. keine Rolle, ob jede jüdische Gemeinde ihre eigenen Daseinsvariante leben darf, oder wie die Regeln

des Propheten im Islam umgesetzt werden.

 

In jedem Fall gibt es eine Machthierarchie - eine NUR dem Menschen eigene Daseinsform, welche vom Atheismus

mitnichten bestritten, dafür aber anders bewertet wird, eben so, wie es sich nur Atheisten leisten können:

 

Immer wenn es einen Gott oder mehrere Götter gibt, ist denen gemeinsam, dass diese die Welt - und

damit auch den Menschen - schaffen und formen (mit und oder ohne Zutun des Menschen).

 

Wegen dieser Funktionalität kann also in jedem Fall nicht zwischen Gläubigen und Ungläubigen

unterschieden werden, denn alle haben den entsprechende Instanz als Schöpfer gemeinsam.

 

Ergo kann es nur in der Modellierung per Religion einen Unterschied zu den göttlichen Merkmalen

geben, z.B. Judentum, Christjudentum, Islam etc..

 

Exakt DAS ist die Verwertung von Mitgliedern der Religionsgemeinschaft und zwar ausschließlich aus

menschlicher Sicht, die sich auf den entsprechende göttliche Instanz beruft, obwohl dieser systemisch

der Vater aller Dinge ist, also auch derjenigen, die im Religionsmodell nicht abgebildet werden und

trotzdem verwertbar sind.

 

 

So ist es eben möglich, dass der Physiker Stephen Hawkins ganz klar zur Rolle eines Gottes in der Welt

(Mono-Gott) erklärt hat: Es bedarf keine Existenz Gottes, um die Welt, wie sie bisher erkannt wurde, zu erklären. ...

 

Nun, das stimmt nicht ganz:

 

Es bedarf eines Gottes, um Menschen in deren konkreten Dasein, das wegen Verwertung

eine göttliche Instanz benötigt, agieren zu lassen:

 

Gott ist dabei immer involviert, egal ob man an Gott glaubt oder nicht.

 

Es spielt also keine Rolle, ob ein Gott ans sich wirkt, denn dessen Wirkung ist an die Gottesinstanz

unbedingt gebunden, an die Gläubige ja glauben.

 

Es spielt aber sehr wohl eine Rolle, wie Gott im Religionsmodell der Verwertung herhält, wobei auch

das ja Teil der göttlichen Allmacht ist.

 

Und exakt daher lohnt es sich nicht, eine Existenz Gottes zu bejahen oder zu verneinen, sondern vielmehr die

Dialektik der Religion und des Gottesbezuges im Menschlichen Dasein zu betrachten - Das ist der Ansatz von Atheisten

und genau genommen auch der des Steven Hawkins, egal ob er religiös gebunden war oder nicht.

 

Es ist nicht wichtig zu wissen, ob es einen Gott (oder Götter) tatsächlich gibt. Es ist für manchen Menschen aber

wichtig, IM RAHMEN ihrer Religionsgemeinschaft zu glauben, dass es einen Gott gibt.

 

Auf letzteres verzichten Atheisten, da es Gott als grundsätzliche Triebkraft entweder in Form der Natur an sich

(Mutter Natur oder wie man es immer bezeichnen will) UND eben als Daseinsform in der konkreten

Religionsgemeinschaft gibt.

 

Krieg ist NUR menschlich und wird nur im menschlichen Kontext geführt, egal wie intensiv sich auf göttlichen

Einfluss berufen wird: Eine göttliche Instanz kann keinen Krieg auslösen, beenden, und verhindern.

Kriegsdarstellungen in Religionssystemen sind vielfältig, haben aber eben einen gemeinsamen Nenner:

Den Menschen.

 

Die Natur agiert autark, selbstherrlich und unbarmherzig - auch sich selbst gegenüber.

Es ist erbärmlich, wie die Menschheit dagegen vorzugehen meint.

Sie schafft es nicht.

Denn alle menschlichen Vorstellungen sind nicht mal eine winzige Essenz der Natur,

die für das Menschliche wie den "barmherzigen Gott" nicht mal ein müdes Lächeln übrig

hat: Was nutzt ihr ein Mensch - geschweige dessen Gott - der sich selbst abschafft ....

Es gibt Wichtigeres.

 (2.7) Das deutsche politische Christentum der Gegenwart

Das Christentum ist der antisemitische Ableger des Judentums. Historisch korrekt ist also anstelle des Begriffes

"Christentum" der Begriff "Christjudentum" zu verwenden. Letzterer Begriff wird von den Christen ungern

herangezogen, da das Christentum - wie andere Religionen auch - starke Abgrenzungsstrebungen entwickelt hat

und weiterentwickelt, denn auch das Christjudentum ist eine Form der Staatsreligion, wie sie z.B. in der BRD seit

deren Gründung konsequent neu implementiert wurde: Grundgesetz der BRD als Ansammlung von Bekenntnissen,

Wünschen, Selektionen und Abgrenzungen, die in Form der Ableitungen aus dem "Grundgesetz" die BRD von Anfang

an systemisch religiös prägen: Deutschland ist systemisch ein Christjudenstaat, der mit Übernahme der Ostzone, wo bis

ca. 1990 das Religionssystem der Kommunisten vorherrschte, noch fester im Sattel verankert wurde: Das

Christjudentum prägt seit dem die Bevölkerung in der BRD gesamtdeutsch innen- und außenpolitisch:

Die regierende politische christjüdische Elite als politisches Christjudentum.

 

Wesenszug einer regierenden christjüdischen Elite ist deren starke Selbsterhaltung auf Kosten Fremdressourcen im

In- und Ausland. Diese Elite existiert nachhaltig, weil sie u.a. Menschen und deren Dasein verwertet. Leitfaden dieser

Herangehensweise sind die Stärke und Intention der regierenden Christjudenelite, andersgerichtete Strömungen

zu assimilieren und dafür angepasst an den Machtverhältnissen zu beteiligen, also Parasiten zu implementieren.

 

Prägnantes Personenbeispiel ist der streitbare und einst sehr aktive BRD-Bundespräsident a.D. Gauck, der als einstiger

Ostzonenbürger u.a. mittels Privilegien für seine Sippschaft den zonalen Religionswechsel als Befreiung empfunden

hat und zum Dank dafür auch Leiter der Stasi-Abwicklungsbehörde der BRD wurde, bevor es an das Amt des

Bundespräsidenten ging.

 

Der Westbürger Steinmeier, wie Gauck ein bekennender Christ, hat seine Spuren als Bundespräsident auf Schmalspur

umgestellt, denn schließlich ist das Amt es Bundespräsidenten im Wesentlichen ein Etiketten-Amt. Als BRD-

Außenminister im Gefolge der SPD mit Grünen war Steinmeier massiv in das Schicksal der BRD involviert und hat

dort gnadenlos verwertet, um die regierende Elite auszubauen und zu festigen.

 

Ging es doch der Regierung Schröder mittels SPD und Grüne um Systemänderungen wie Hartz 4 oder die Abhängigkeit

der BRD von Energielieferungen aus Russland. Diese Systemänderungen wurden so implementiert, dass ein

Regierungswechsel problemlos anschließen kann, was auch die Regierung Merkel getan hat: Das Prinzip des

verstorbenen Ex-Bundeskanzlers Kohl: Aussitzen als Mittel der Kontinuitätserhaltung.

 

Regierung Merkel und die Regierung Schröder sind systemisch nicht nur ähnlich sondern identisch, um sich allerdings

dabei gegenseitig z.B. in Oppositions- oder Regierungsrolle ein Bein zu stellen, ohne es nicht miteinander gut zu

meinen: Assimilation der regierenden Eliten, die aufgrund der in Deutschland viele Jahrzehnte lang vorherrschenden

Vormachtstellung des politischen Christjudentums zur regierenden Christjudenelite unumkehrbar verklebt ist. Die

Assimilation ist Leitfaden der Christjudenexistenz: Teile und herrsche und trete sich dabei gegenseitig ans Schienbein.

Und: Verwertbare Ressourcen erschließen, um u.a. eine angepasste Bevölkerung zu erzwingen, deren

Handlungskompetenzen verwertbar, weil steuerbar sind.

 

Die angepasste Bevölkerung in der BRD als Gottesstaat - eines der Systemziele des regierenden Christjudentums

ab Schaffung des "Grundgesetzes", das allerdings keine Verfassung ähnlich derer in den Demokratien wie die der

USA ist, u.a. weil entgegen den USA in der BRD die autarke Präsidentschaft des Landes nicht

implementiert ist. Grundgesetz und der Formalpolitposten des Bundespräsidenten passen perfekt zueinander,

Systemänderungen für die regierende Elite des Christjudentums zu verhindern. Daher sind die u.a. politischen

Verhältnisse in der BRD der Steinzeit erheblich näher als z.B. dem Polit-System der USA, die eine erheblich

geringer Historienzeit als die der Deutschen hat.

 

Das regierende Christjudentum ist nicht nur systemisch eine Komponente des Staatsdaseins, sondern vor allem der

Bevölkerung, deren Gesamtheit nicht dem Charakter eines Volkes entspricht. Die Bevölkerung in Deutschland und

dessen Daseinsformen ist mindestens seit dem 1. Weltkrieg so amputiert worden, dass je nach historischer

Ausrichtung der Deutschen eine Polarisierung implementiert wurde, um die Bevölkerung verwertbar zu halten - u.a.

bis zu deren Vernichtung. Der Ansatz "Üb immer Treu und Redlichkeit" ging u.a. in den Ansatz von "Treu und

Glauben" über - beides sind Redewendungen, denen Begrifflichkeit fehlt, aber im Dasein der Bevölkerung bis heute

eingeritzt ist.

 

In der Ostzone bis ca. 1990 war diese Staatsnähe als Lebensform der Menschen in der Ostzone (Deutsche

Demokratische Republik) so tief eingeschürft worden, dass dieser Bevölkerung der Systemcharakter, eine Bevölkerung

des Denunziantentums im Kommunismus zu sein, fest zugeordnet werden muss: Im Namen des Kommunismus,

speziell Sozialismus, hat sich die Bevölkerung gnadenlos gegenseitig beschnüffelt und Existenzen vernichtet bzw.

prominente Wechsel der Zonen von Ost nach West ermöglicht, um final im Untergang der Religion der Kommunisten

(Kommunismus, Sozialismus und auch z.B. Christjudentum lassen sich systemisch ganz klar als religiöse

Daseinsformen der Menschheit kennzeichnen) als Übergang in das Christjudentum zu enden - verbunden mit massiver

Anpassungsarbeit für die Bevölkerung der Ostzone, die zu diesem Zweck systemisch abgewickelt bzw. überführt

wurde, wobei wieder massenweise Existenzen vernichtet wurden und bis heute noch vernichtet werden.

 

Deutsches Denunziantentum gab es nicht erst ab 1949, denn die deutsche Bevölkerung wurde - wie Heinrich Heine u.a.

zu 1848-ger Revolution exzellent analysierte - schon immer angepasst gehalten und dafür verwertet. Heinrich Heine,

der Jude war, hat das selbst gespürt, wobei die Abwanderung nach Paris der Kreativität von Heine einen großen

Sprung ermöglichte: Heine wurde eines der Urgesteine des qualifizierten politischen Journalismus, der - wie Karl

Marx - die dialektische Methodik der Analyse und Synthese angewendet hat und dabei in der regierenden Elite in

Deutschland tiefsten Hass auf Heine provoziert hat: Im Gegensatz zu Heine war die Elite im damaligen Deutschland

auch christjüdisch angepasst. Heine war ein Freigeist und Humanist und eben nicht nur ein Meister der Dichtkunst.

Dafür mit seinen politischen Schriften ein Lehrmeister für alle, die Journalismus von der Pike auf lernen wollen, um

z.B. nicht in den Sog der allmächtigen regierenden Christjudenelite zu gelangen.

 

Das angepasste Dasein der Bevölkerung in Deutschland ist u.a. mit der systemischen christjüdischen Eliteauffassung

der Regierenden verbunden, die Bevölkerung im Dasein zwangsanzupassen, in dem z.B. das Bildungssystem gegen die

Wand gefahren wird - u.a. seit es Hartz 4 gibt.

 

Eine Systemkomponente der Einwanderung nach christjüdischer Auffassung der Regierenden ist die Einwanderung

zum Zweck der Verwertung und vor allem nicht zum Zweck der Integration, die eine Beziehung der Einwanderer

zu Deutschland grundsätzlich so herstellt, dass das Fehlen der verinnerlichten Beziehung zu Deutschland die zeitnahe

Abschiebung des Einwanderers herbeiführt und zwar auch dann, wenn der Einwanderer z.B. Kriegsflüchtling ist.

Das regierende Christjudentum erlaubt mit dem aktuellen Einwanderungsrecht in der BRD die massenweise

Einwanderung von Schläfern und anderen Menschen, die im Krisenfall Deutschland gegen dieses kämpfen bzw.

Deutschland verlassen, weil es diesen Menschen egal ist, was mit Deutschland passiert, wenn dieses Land nicht mehr

verwertbar ist - Verwertung aus Sicht des regierenden Christjudentums und aus Sicht der Einwanderer.

 

Es wird klar sichtbar, wie pervertiert und faschistisch das regierende Christjudentum agiert.

 

 Kapitel 3 Deutschland aus konkreter Sicht (Beispiele)

 (3.1) 14.01.2022

Die Corona-Krise in der BRD scheint final eskaliert zu sein:

 

Die Gesundheitsämter haben die Nachverfolgung von Corona-Kontakten längst eingestellt, konzentrieren sich auf

die das RKI zu meldenden Neuerkrankungen und verlieren an Personal, da dieses überarbeitet ist und schlecht

bezahlt wird.

 

Die dem RKI (Robert-Koch-Institut) gemeldeten Corona-Neuinfektionen sind in der Anzahl falsch. Die

RKI- Statistik entspricht nicht der Realität, über die daher nun vermutet wird (Glaskugelprinzip).

 

Die Kapazität der Labore, die PZR-Tests auswerten, ist am Ende. Daher werden nun PZR-Tests nur noch von

bestimmten Berufsgruppen und von Menschen mit Corona-Symptomen ausgewertet - wenn dann noch Kapazitäten

frei sind, kommen andere Menschengruppen ran.

 

In der BRD sind ca. 9 Millionen alte Menschen nicht vollständig geimpft, davon 3 Millionen überhaupt nicht geimpft.

 

Die BRD-Regierung geht davon aus, dass es z.Z genügend Impfstoff Moderna und Biontech/Pfizer gibt. Die BRD

hat von Rumänien dort nicht gebrauchte Impfdosen abgekauft, um dem Impfbedarf in der BRD gerecht zu werden,

weil die BRD-Regierung zuvor und wiederholt zu wenig Impfstoff eingekauft hatte.

 

Der aktuelle Corona-Virus "Omnicron" (im Berliner Volksmund auch als "Omi Crons Virus" oder "Rollator-Virus"

benannt) hat den Delta-Virus zu über 70% verdrängt, weil der Omnicron-Virus Menschen schneller infiziert, so

dass der Delta-Virus weniger Wirte findet. Zudem ist der Omnicron-Virus in seiner den Organismus zersetzenden

Wirkung milder: Es entstehen weniger Intensivstation-Fälle.

 

Die BRD-Regierung hat festgestellt, dass - weil allein vom 11. bis 13.01.2022 über 250.000 Neuansteckungen,

die dem Omnicron-Virus zugerechnet werden, gemeldet wurden - die Corona-Krise nicht mehr steuerbar ist

außer mit genau 1 Instrument: Impfungen und besonders Booster-Impfungen (Dritt-Impfungen). Die

Quote der Dritt-Impfungen liegt in der BRD z.Z. bei etwas über 40%.

 

Die BRD-Regierung geht davon aus, dass im Zuge der milderen Wirkung des Omnicron-Virus, der ansonsten

erheblich ansteckender als der Delta-Virus ist, die Intensivstationen entlastet und die Normalen Stationen an

das Limit gelangen werden. Z.Z. sind 70% der Intensivstation-Corona-Patienten ungeimpfte Personen. Es ist

regelmäßig zu sehen, dass Intensivstation-Corona-Patienten wegsterben.

 

Die BRD-Regierung geht davon aus, dass der Omnicron-Virus auch kein Halt vor Menschen macht, die geimpft

sind. Wie beim Delta-Virus gibt es zahlreiche Ansteckungen mit Corona trotz - auch vollständiger - Impfung.

Diese Durchbrüche sind ein Problem, das mit einer Viert-Impfung speziell gegen Omnicron gelöst werden könnte,

wobei es weiterhin gilt: Impfung schützt nicht gegen Ansteckung, wohl aber gegen schwere Krankheitsverläufe

inklusive Long-Covit oder Post-Covit, wobei die verteilte Viruslast, die ein Erkrankter ausstößt, durch die

Impfung gesenkt wird, so dass das Tragen von FFP-2-Masken effektiver wirkt.

 

 

Die BRD-Regierung geht davon aus, dass die mildere Wirkung des Omnicron mehr Menschen überleben lässt,

so dass sich die Masse der von Omnicron Genesenen erhöht: Durchseuchung. Diese führt dazu, dass es immer

weniger Menschen gibt, die sich an Omnicron anstecken können, da dieser sich mit wachsender Durchseuchung

nicht mehr massenweise vermehren kann. Zwar wird der Omnicron nach derzeitiger Sachlage zu einer quasi

normalen Grippe-Funktionalität gelangen, aber die anderen Corona.-Viren wie Delta erhalten damit die Chance,

anstelle Omnicron wieder unter Menschenmassen sich zu vermehren - Und das ist ein Problem in der BRD:

Die Anzahl der Ungeimpften wird dann Delta wieder verteilen (ev. mutiert Delta dann erneut), wobei auch

Menschen, die ungeimpft aber von Omnicron genesen sind, davon betroffen sind: Gegen Delta-Virus und seine

Vorgänger schützt NUR die Impfung, die aber Ungeimpfte als von Omnicron Genesene nicht haben: Das

Immun-System erkennt Omnicron aber nicht Delta. Die BRD-Regierung hat daher angekündigt, dass es im Rahmen

der durch Staat geförderten Impfaktionen nur noch folgende Impfungen geben wird:

 

  Erst bis Dritt-Impfung (bzw. Drittimpfung als Zweitimpfung).

 

  Viert-Impfung ab Frühjahr 2022 mit einem den Omnicron-Virus berücksichtigenden Impfstoff von Biontech/Pfizer,

  der bereits in Produktion ist.

 

  Impfungen von Kindern ab dem 2. Lebensjahr mit Impfstoff Moderna, der bereits zu Zulassung ansteht.

 

  Eine Impfung im Herbst analog zu einer üblichen Grippe-Impfung, so dass DAMIT die Corona-Impfaktionen

  Alltag sind wie die jährlichen Influenza-Ansteckungen unter der Bevölkerung, die sich selbst um

  die Erlangung einer Impfung beim Hausarzt etc. bemühen müssen. Quasi das Ende des Corona-Pandemie-Ablegers

  in der BRD.

 

Was die BRD-Regierung NICHT sagt: Das o.g. Ende der Corona-Seuche in der BRD funktioniert NUR, wenn

es keine Ungeimpften (außer denjenigen, die medizinisch nicht geimpft werden dürfen), also keine Impflücke

gibt. Diese wird systemisch bleiben, da bereits hohe Funktionäre der Regierungsparteien SPD, FDP und Grüne

mobil gegen den Erlass eine Allgemeinen Impfpflicht machen und somit dem (noch) amtierenden

BRD-Gesundheitsminister Lauterbach (SPD), der sich für die Allgemeine Impfpflicht einsetzt, die Beine

weghauen. Der BRD-Bundestag soll als Gewissensabstimmung sich für oder gegen die Allgemeine Impfpflicht

entscheiden. Neben den Regierungsparteien machen auch die Christen und die AfD in trauter Gemeinsamkeit

Stimmung gegen die Allgemeine Impfpflicht. Garniert wird dieses elitäre Verhalten mit bürgerkriegsähnlichen

Kämpfen der Impfgegner und kooperierenden Neonazis gegen die Polizei in der BRD. Elitäre Einrichtungen

des politischen Christjudentums wie der "Deutsche Ethikrat" bringen Argumente für eine Allgemeine Impfpflicht vor,

das allerdings ca. 100.000 Tote zu spät, denn die Argumente der politischen Christjuden galten schon ab dem Beginn

der Corona-Seuche in der BRD. Das politische Christjudentum versucht seit geraumer Zeit, sich in der Öffentlichkeit

reinzuwaschen, während die Anzahl der Corona-Toten wächst und wächst und wäschst und die

Impfgegnerschaft als gesellschaftliches Systemproblem bestens gedeiht.

 

Die Einstellung zur Corona-Krise ist neben den u.a. christjüdischen Elite-Einstellungen zu einer Frage

des Bildungsgrades und damit der Dummheit geworden. Die Corona-Krise zeigt, dass es neben der

optimierten pervertieren Christjuden-Elite eine steinzeitliche Allgemeinbildung der Bevölkerung gibt.

 

 (3.2) 20.01.2022

In Ergänzung zum Stand der Eskalation der Corona-Krise in der BRD:

 

Der Gesetzgeber setzt sich über Empfehlungen des RKI (Robert-Koch-Institut) und der Stiko (Ständige

Impfkommission) hinweg und definiert eigene Regeln.

 

Kassenärzte halten sich an die Regeln der Stiko, so dass dann bei divergenter Gesetzgeberegel diese nicht zum Zuge

kommt, aber vom Staat der Bevölkerung propagiert wurde.

 

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass der Schutz gegen einen Corona-Virus grundsätzlich als befristet einzustufen ist,

wobei der Schutz wegen Genesung und der Schutz wegen Impfung divergent eingestuft werden können. Grund:

Der Schutz einer 3-fach-Impfung schließt z.Z. den Schutz gegen den Delta-Virus und teilweise gegen den aktuellen

Omicron-Virus ein. Da Biontech/Pfizer bereits den Impfstoff, der auch den Omnicron-Virus berücksichtigt, herstellt,

wird in wenigen Monaten die 4-fach-Impfung als dann aktueller "Vollständigen Schutz" eingestuft. Ausnahme ist

der Impfstoff von Johnson & Johnson, der allerdings mindestens 1 Auffrischungsimpfung bedarf und dann auch

der Impfung gegen Omicron. - Ungeimpfte haben nur dann einen Schutz gegen den Delta-Virus, wenn der

Ungeimpfte diesen überlebt hat UND genesen ist. Ungeimpfte haben nur dann einen Schutz gegen den

Omnicron-Virus, wenn der Ungeimpfte diesen überlebt hat UND genesen ist. Also 2x getrennt überlebt und genesen !

Dieser Genesungsschutz des Ungeimpften ist stark befristet gültig, z.B. 3 Monate: Nach Ablauf der Frist

tritt der Status des Ungeimpftsein ein, so wie Geimpfte, die sich nicht vollständig impfen lassen (nicht vollständig

Geimpftsein bedeutet letztendlich Ungeimpftsein und das mit allen Konsequenzen).

 

Der Gesetzgeber kann die staatliche Leistung einer Entgeltfortzahlung für Zeiten in Corona-Quarantäne verweigern,

wenn der Status des Ungeimpftsein bzw. des nicht vollständig Geimpftsein vorliegt. In diesem Fall ist nur noch

die Entgeltfortzahlung über die Krankenkasse möglich (falls noch freie Krankentage verfügbar sind). Sollte während

des Wegfalles der staatlichen Zahlung im Quarantäne-Zeitraum Bedürftigkeit entstehen, so sind die Regeln des

SGB II und der Sozialhilfe zu beachten. Z.B. haben nach SGB II staatliche Zahlungen den Vorrang und werden an

das ALG II angerechnet, wobei es sein kann, dass wegen dem durch den Bedürftigen begründeten Wegfall der

staatlichen Zahlung diese erst per Gericht eingeklagt werden muss, oder ALG II gleich verweigert wird,

wenn dem Bedürftigen mangelnde Mitwirkung nachgewiesen wird (Bedürftiger lässt sich nicht impfen).

 

Der Gesetzgeber beendet den Zugang der Bevölkerung zu vom Staat bezahlten PCR-Tests, da es keine Ressourcen

gibt, den PCR-Test-Bedarf der Bevölkerung zu decken. Diese muss auf Schnelltest umsteigen und sollte sich dabei

an vom Staat empfohlene (und getestete) Schnelltestsorten (-hersteller) halten, um mit einer möglichst hohen

Zuverlässigkeit und Genauigkeit, die jedoch geringer als die des PCR-Tests sein kann, den Corona-Status zu ermitteln,

denn der ist für Quarantäne maßgebend, wenn denn die Corona-Anstcckung per Arztbesuch gemeldet wurde.

Als Ungeimpfter muss man Quarantäne unbedingt so vermeiden, dass die Corona-Ansteckung publik wird und das

Gesundheitsamt damit Quarantäne anordnen kann: Die Grauzone der ungemeldeten Corona-Fälle wird also wachsen

und Ansteckungen werden unvermindert weitergehen. Auch die vom Staat empfohlene und mitfinanzierte Corona-App

unterliegt nun der Maßgabe, dass der bei Ansteckungswarnung von der App verlangte PCR-Test nun nicht mehr

vollziehbar ist, weil nur noch Schnelltest zugelassen sind, wenn der Gewarnte nicht Mitarbeiter einer für

Staat, Kommune und Gesundheitssystem wichtige Komponente ist, denn nur noch diese haben Zugang zu

PCR-Tests, wenn der zuständige Arzt es nicht anders verordnet.

 

Die Einführung der Allgemeinen Impfpflicht ist in der BRD nicht möglich, solange es kein Zentrales Impfregister gibt,

das alle Geimpften erfasst, so dass dann mit den Daten der Meldeämter Diejenigen ermittelt werden, die nicht

vollständig geimpft sind. Das zentrale Impfregister muss der Gesetzgeber zusammen mit der Allgemeinen Impfpflicht

beschließen, wobei erfahrungsgemäß Datenschutzklagen bis hin zum BRD-Verfassungsgericht viele Jahre dauern

können. Man vergesse auch nicht, dass Computersysteme des Staates und der Gerichte in der BRD alles andere als vor

Hackern sicher sind: Das BRD-Außenministerium und das Berliner Kammergericht (zuständig für u.a.

Spionagefälle) wurden jeweils über 1 Jahr von Hackern ausgesagt wurden, wobei Hacker das Berliner Kammergericht

datenseitig vollständig ausgesaugt haben - dem Zentralen Impfregister in der BRD ist also wenig Erfolgschance

einzuräumen, geschweige eine zügige Umsetzung.

 

 

Die Kassenärzteschaft lehnt im Falle einer geltenden Allgemeinen Impfpflicht den Vollzug von Impfung von

Impfgegnern ab, da der Staat für die Durchsetzung von Recht sorgen muss. Staatliche Impfzentren müssen

die Zuführung von Impfgegnern bedienen, wenn denn der Gesetzgeber das medizinisch unbegründete Ungeimpftsein

zur Straftat erklärt, wovon allerdings nicht auszugehen ist, denn die Regierungsparteien selbst machen Front gegen

die Impfpflicht, die vom Gesetzgeber als dessen Gewissensentscheidung bestimmt werden soll.

 

Wer also die Wahl hat, in ein Gebiet nachhaltig auszuwandern, wo hohe Impfquote und Impfpflicht besteht, sollte

das unverzüglich tun, um Leib und Seele vor Corona zu schützen, zudem auch weiterhin damit gerechnet

werden muss, dass die BRD in guter Tradition zu wenig Impfstoff einkaufen und die Laborressourcen nicht

erweitern wird. Die BRD geht den Weg von Großbritannien, wo die Bevölkerung unter Wegfall von

Corona-Maßnahmen (dafür Empfehlungen für freiwilliges Handeln zum Schutz gegen Corona) komplett

durchseucht wird, weil der Omnicron-Virus weniger Belastung von Intensivstationen verursacht, allerdings

weiterhin für Corona-Tote sorgt. Je höher die Durchseuchung mit Omicron um so weniger Tote, wobei

allerdings Folgen wie Long-Covit per Omicron nicht erforscht sind - die britische Bevölkerung wird

sich selbst überlassen, bis Omicron ausgestorben ist ..... und ev. dann Delta zurückkehrt, so dass wegen den

überlebenden Ungeimpften das Spielchen von vorn losgehen könnte.

 

 (3.3) 16.10.2022

Ein aktuelles Beispiel für die hochgradige Aggressivität der regierenden Christjudenelite und deren systemischen

Faschismuscharakter zeigt der Kontext zum Ukraine-Krieg, der von Russland von langer Hand vorbereitet wurde,

wobei Russland damals wie heute ohne Verbündete in Deutschland den Ukraine-Krieg nicht führen kann. Der

Verbündete Russlands in Deutschland war und ist weiterhin das regierende Christjudentum, das am Elend in der

Ukraine mit Steuermitteln u.a. Waffen in den Krieg derart liefert, dass dieser solange wie möglich geführt wird, weil

keine kriegsentscheidende Waffen geliefert werden. Anstelle deutsche Waffensysteme der Luftabwehr sofort zu

liefern, wird Kampftechnik für Schlachten, wo Ukrainer und Russen verrecken, weil Russland dank fehlender u.a.

deutscher Luftabwehrsysteme die Lufthoheit bis heute hat, geliefert - eine typisch deutsche alte Tradition der

Kriegsbeteiligung.

 

Unter der Regierung Schröder (Rot/Grün, Schröder, Fischer, Steinmeier) wurde die BRD systemisch vom Import

russischer Energie derart abhängig gemacht, dass der Wegfall der Energie Deutschland und Europa wirtschaftlich

systemisch zersetzt.

 

Passend dazu wurde von der Christjudenelite erlaubt, Energieversorgungs- Systemkomponenten wie Gasleitungen,

Gasspeicher an Russland zu verkaufen, das somit im Zeitbezug zum geplanten Ukraine-Krieg der Russen die lokale

Infrastruktur der Gaswerke, Industrie nicht nur in Deutschland, das ein Energieknoten für Lieferungen von

Russenenergie nach Europa ist, so manipulierte, dass die Menge lokal verfügbarer Energie so gegen 0 geht,

dass es keine Reserven, die die Zersetzung der u.a. deutschen Gesellschaft verhindern könnten, gibt.

 

Dieser Zustand ist Grundvoraussetzung, um im Zuge des Ukraine-Krieges einen Wirtschaftskrieg gegen den Rest

Europas zu führen. Inzwischen hat die regierende Christjudenelite als Partner der Russen diese in Deutschland so

abgeschaltet, dass mit massivsten Kosten für die Bevölkerung in Deutschland und Europa der Ersatz von

Russenenergie durch Bezug von Energie vom Hochpreismarkt ersetzt wird, der seine Preise wegen für Deutschland

fehlenden Langzeitverträgen (und deren Preisrabatte) je nach Schnauze manipuliert und letztendlich legal u.a.

Deutschland abpresst.

 

Natürlich arbeitet die regierenden Christjudenelite unermütlich an der Zersetzung in Deutschland weiter und ist damit

weiterhin Partner Russlands:

 

               Der BRD-Energieminister, ein grüner Christjude, hat legal und ungestraft versucht,

               mit der vom Staat angeordneten Gasumlage u.a. auch von den ärmsten der

               Armen Geld dafür abzuknöpfen, wenn diese Bezieher von Gas sind, wobei

               nur der Staat festlegt, was mit dem abgepressten Geld passiert (Gasumlage

               ist eine Produktsteuer). Der Energieminister hat also versucht, massenhaft

               menschliche Existenzen zu gefährden - genau das Ziel der Russen, die

               Europa dem Russenimperium anpassen wollen und dank des christjüdischen

               Partners in der deutschen Regierung auch anpassen kann. Aktuell stellt der

               deutsche Staat die Energieversorgung auf Planwirtschaft um, was nicht

               in das bundesdeutsche Wirtschaftssystem passt, das dafür weiter zersetzt wird.

Der Staat setzt Schulden ein, um Marktpreise für die Ersatzbeschaffung

               für weggefallene Lieferung von Russenenergie zu befriedigen, in dem

               für eine Grundmenge an bezogenen Gases ein vom Staat benannter Preis,

               der, wenn geringer als der Marktpreis ist, vom Staat eben mit Schulden

               auf den Marktpreis angeglichen wird, wirksam wird, an denen sich

               Gasverbraucher halten müssen und deren Mehrverbrauch, also den

               höheren Marktpreis, aus eigener Tasche zahlen müssen, oder

               insolvent gehen. Es werden wieder Existenzen gefährdet, was der

               Intention von Russland entspricht: Deutsches regierendes Christjudentum

als Partner Russlands und u.a. dessen imperiale Kriege.

 

 

Die oben gezeigte Eisbergspitze im Kontext der regierenden Christjudenelite zeigt bereits systemisch, dass das

regierende Christjudensystem physisch ausgerottet werden muss und zwar im Rahmen des Systemwechsels, der

nicht erst seit kurzem objektiv notwendig ist, aber subjektiv u.a. eben wegen der Angepasstheit und dem

Bildungsmangel der Bevölkerung in der BRD nicht vollzogen werden kann.

 

Russland geht übrigens davon aus, dass Unruhen in Europa dort Systemwechsel mit Waffen und Gewalt bewirken

werden, so dass Russland dann in denjenigen Gebieten, wo russische Interessen z.B. einstige Bewohner Russlands bzw.

der UdSSR gefährdet sind, intervenieren wird: Erstschlag. - In der BRD leben ca. 1,5 Millionen Russlanddeutsche, die

teilweise nicht integriert, dafür aber Anhänger Russlands und dessen Ukraine-Krieg sind, aber Deutschland nicht

verlassen müssen, wenn diese Schläfer mit Unruhen den Krieg nach Deutschland direkt oder indirekt bringen und

das Elend in der Ukraine loben.

 

 (3.4) 24.01.2024

Die BRD-Regierung und deren Bundestag haben es geschafft: In Deutschland kann nach 3 Jahren - regelmäßig

jedoch nach 5 Jahren eingebürgert werden. Und: Die Herkunfts-Staatsbürgerschaft bleibt zur erlangten

BRD-Staatsbürgerschaft bestehen.

 

Damit wurde eines der wichtigsten Einwanderungsziele des politischen Christjudentums ungesetzt:

 

Wer in die BRD einwandert und als passend sich verhält bzw. eingestuft wird, kann

das gesellschaftlichen System der BRD erreichen und benutzen UND hat die Reserve,

wenn dabei etwas schief gehen sollte: Mittels der Herkunftsstaatsbürgerschaft sich

aus Deutschland zu verkrümeln.

 

Das politische Christjudentum hat damit die Filetierung der deutschen Gesellschaft zum Zweck deren Verwertung

implementiert.

 

Pikant: Deutsche werden nicht abgeschoben, auch wenn man eine andere Herkunftsstaatsbürgerschaft hat, da die

Regelung für Deutsche systemisch sind. Damit können Einwanderer integriert werden, deren Verwertungsabsichten

z.B. auch die Destabilisierung der Gesellschaft im Interesse der Verhältnisse aus der Herkunftsregion sein können, um

dann die Notbremse der Herkunftsstaatsbürgerschaft zu ziehen.

 

Schläfer werden also massenweise ins Land einziehen. Der religiöse Einfluss des Auslandes ist nun systemisch per

Einwanderung implementiert worden. Das betrifft auch Armee, Polizei etc., wenn dort die

BRD-Staatsbürgerschaft ein K.O.Kriterium ist.

 

Die BRD-Regierung hat es geschafft, die gesellschaftlichen Verhältnisse zu zersetzen, in dem der politische

Christjude immer und immer wieder an die Verwertung von leicht erreichbaren Menschenmassen

herumdoktort.

 

Und immer immer wieder werden arme Menschenmassen abgemolken (Abfluss von gesellschaftlichen

Förderungsmitteln und deren Umwidmung nach Abfluss).

 

Der politische Christjude hat in seinem Sozialverständnis die Auffassung, dass es besser gestellten

Bevölkerungsschichten die bereits steuerbefreiten Kinderzuschläge so massiv erhöht, das die Erhöhung für Kinder aus

armen Verhältnissen kein Thema ist - Der FDP-Christjude Lindner als Finanzminister.

 

Im Zuge der massivsten Bauernproteste gegen Einschränkung der Förderungen in Bereichen der Landwirtschaft

wie z.B. Kraftstoffversorgung und deren Kosten ist das Christjudentum in seinem Sozialverständnis wie immer und

immer und immer bereit, Landwirte über den Jordan gehen zu lassen, um weniger finanziell zu fördern. Auf dieser

Linie des "Grünen Denkens" ist eine Winzigkeit an Perversion der christjüdischen Gesetzgebung eine

Erscheinungsform wie diese: Das Handelsunternehmen verkauft Knoblauchknollen, die in China hergestellt wurden,

neben spanischem Import. .. Von wegen regionale Produkte ? ... Grünes Denken eben: Gier.

 

Eine wichtiges Systemkennzeichen des Daseins der Gesellschaft unter Christjüdischer Diktatur ist das per

Demonstrationen oder Streiks publizierte Begehren nach dem Motto: Wir sind das Volk, aber die Politik muss sagen,

wie es weitergehen soll für das Volk und dessen agieren. .... Es ist Zersetzung pur, die die Deutschen als Volk der

Denunzianten, Duckmäuse und Hörigen kennzeichnet, die daher nichts anderes verdient haben - als Add-on die o.g.

Einwanderungspolitik.

 

Der Streik der GDL-Gewerkschaft, die Berufsgruppen aus dem Bereich des Bahngeschäftes gewerkschaftlich betreut,

ist nun eskaliert: 6 Tage Stillstand, da sich die Deutsche Bahn - ein Staatsunternehmen - und die GDL sich nicht einigen

können, um Schaden an der Gesellschaft zu verhindern. Und damit mit gerichtlicher Absegnung, die dieses Gebaren der

Bahn und deren GDL-Angestellten von allen Konsequenzen freigestellt hat: Streikrecht als in der Verfassung im Ansatz

verbrieftes Recht.

 

 

Die Erscheinungsformen der Gesellschaft der Zersetzung durch das politische Christjudentum sind systemisch-

thematisch geblieben bzw. kausal erweitert - nur die Eskalation steigt.

 

Dass Hunderttausende gegen ein Treffen bei Potsdam von Privatpersonen, die sich über die Ausweisung von nicht

systempassenden Menschen Gedanken gemacht haben, verbal per Demonstration angehen, lässt die Ursachen für den

Kontext des Treffens und dessen selbst m Sumpf des "Wir sind das Volk" versinken. Die Bevölkerung vergisst - was

die Medien wie TV nicht thematisieren - dass es nur dann Sinn für ein Treffen macht, wenn die Beteiligten sich einer

Machtposition sicher sein können (haben oder bekommen) oder wissen, dass mit Änderung der Machtverhältnisse ein

Ausweisungskonzept als gesellschaftlicher Machthebel dient. Es könne also sich nur solche Personen treffen, die mit

der Ausweisung involviert werden können, sind oder werden, Und es waren neben Vertretern der AfD

(AfD-Führungsbonzin deren Referent) auch die Christjuden der Werteunion beteiligt: Im Rausch der

gemeinsam ersehnten Machtverhältnisse.

 

Mit anderen Worten: Auch wenn gegen u.a. christjüdische Erscheinungsformen in der Politik demonstriert, gestreikt

oder wie auch immer wird, ändert das nichts daran, was eben z.B. Wahlverhalten beeinflussen kann: Z.B. die

Ergebnisse des christjüdischen Regierens mit immer und immer und immer analogen pervertierten Abbildung

der Gesellschaft. Der ewige politische Christjude. - Dieser muss zwingend ausgerottet werden.

 

Die Linke hat sich nun endgültig zerfetzt: Angang Januar 24 hat sich der einstige Flügel der Linken (PDS, Die Linke)

abgespaltet: Die Chefin der einst kommunistischen Plattform hat sich als Leitfigur eines Bündnisses, das - außer die

Chefin, Frau S. Wagenknecht - nur aus westdeutschem Politbonzen besteht, krönen lassen:

"Bündnis S. Wagenknecht (BSW)". Wagenknecht zieht mit Sitzen des Bundestags, die von "Die Linke" stammen,

in den Reichstag ein. Durch die Hintertür also. Wagenknecht stammt aus der stalinistischen SED-Strömung in der

Ostzone. Der ehemalige SPD-Bonze Lafontaine und Ehemann der Wagenknechts, migriert erneut: Von einst der

SPD zur Die Linke und nun zum BSW. - Ein Wendehals wie seine Frau.

 

Auffallend in den Medien der ARD und ZDF sind verstärkte Bericht über Elendbereich in der Dritten Welt, aus

der u.a. in die BRD eingewandert wird. Parallel läuft auf dem Sender "ZDF Info" weiter und ohne Unterlass das NS-

Schulungsprogramm der "Demokratie". Privatsender veröffentlichen immer mehr Werbung, wo von der Hautfarbe

her Dunkle und Schwarze auftreten, das als für Werbung "gefällig" eingestuft wird. Es spielt keine Rolle, dass

Deutschland traditionell nicht dunkelhäutige Bevölkerung hat - wegen der Massiv-Einwanderung änderte sich das.

Mit anderen Worten: Es wird im TV infiltriert und man geht davon aus, dass der TV-Zuschauer dieses nicht nur duldet

und aktiv umsetzt, z.B. wenn auf der Straße inzwischen kein Deutsch mehr gesprochen wird: Dafür Russisch,

Arabisch, Osteuropäisch, Türkisch.

 

Dass im Übrigen Zuwanderung auch Deutschsprachige verdrängt, sieht man auf Amazon.de: Dort tauchen im

Bereich "Rezensionen aus Deutschland rein englischsprachige Rezensionen auf - es ist also auch dort sichtbar: Es wird

immer weniger Deutsch geredet.

 

 

Wie oben gezeigt, befindet sich Deutschland im fortschreitenden Zustand der Systemverwahrlosung und des

Systemzerfalles. Das nutzen Trittbrettfahrer wie AfD, Medien wie TV, Politbonzen aller Richtungen und Sekten-

Gruppen schamlos aus, denn: Der Bildungsgrad der deutschen Bevölkerung sinkt kontinuierlich wie das

Anwachsen der Bevölkerung der BRD allein durch Einwanderung - also nicht durch Geburtenanstieg - zunimmt.

Dabei gehen Systemstrukturen verloren, Parasiten befallen die Gesellschaft bzw. gedeihen prächtig, z.B. das deutsche

Polit-Christjudentum und dessen faschistische Daseinsformen bis hin zu den Trittbrettfahrern. Pikant: Die Medien

stellen einen wachsenden "Antisemitismus" fest, seit dem Palästina Israel kriegerisch überfallen hat und bisher

weiter überfällt. Was Palästina nicht vorgeworfen wird, wird nun den Juden angelastet: Abwehr durch Krieg

gegen Palästina, das als zonale Instanz der "Hamas", die einen extrem-radikalen Judenhass kriegerisch und medial

verbreitet und so Palästinenser und Nahestehende gegen Israel aufhetzt. Dass Israel sich wehrt, ist klar, nur nicht, wie:

Der Angriff von Palästina auf Israel hat die u.a. jüdische Unfähigkeit, das eigene Land effektiv zu schützen, gnadenlos

ausgenutzt, denn die High-Tech-Ausrüstung Israels an den Grenzen zu den Zonen von Palästina hat nicht gegen

z.B. Zauneinstürzen per palästinensische Bulldozer funktioniert. Auch keine militärisch gesicherte Grenze von Israel,

also auch kein Schießbefehl. Letzterer wird nun systematisch angewendet, wenn Israel Flüchtlingsbereiche in den

Palästina-Zonen bombardiert, nach dem Israel die Palästinenser zuvor aufgefordert hat, in diese Flüchtlingsbereiche zu

fliehen, um die so "leeren" Zonen von Palästina durch Israel militärisch erobern zu können. Was der Jude in Israel

ebenfalls nicht kann, ist ein leer gefegtes Gebiet von der Hamas militärisch zu befreien und dann die Flüchtlinge unter

Heranziehung von UN-Hilfen etc. in diese bereinigten Gebiete zurückzuholen. Vielmehr betreibt Israel Völkermord

in Palästina: Z.B. Flüchtlinge bombardieren.

 

Neben dem Ukraine-Krieg, der sich langsam durch die russische Auffassung der Regierung, durchhalten mit

Waffen und dafür Abschlachtungen von Russensoldaten in Kauf nehmen, in einen nicht gewinnbaren

Stellungskrieg umwandelt: Für die Ukraine nur gewinnbar, wenn diese weiter und vor allem kriegsentscheidende

Waffentechnik aus dem Ausland erhält, die z.B. den Luftraum der Ukraine von u.a. russischen Bombern befreit und

zugleich russische Stellungen auf dem Gebiet der Ukraine kriegsentscheidend per Bombardierung ausradiert, so dass

der Völkermord der Russen in der Ukraine endlich zügig ein Ende hat.

 

Völkermord ist eine beliebte Basis für internationale Zusammenarbeit bei anstehenden Problemen in den Teilen der

Welt - z.B. auch in Afrika. Erpressung, Gewalt, gepaart mit Unfähigkeit der herrschenden Klassen, einen

Kontext erstellen zu können, der u.a. verhandelbare Kategorien schafft und anwendet - z.B. die Krim als

Verhandlungsmasse. Oder Palästina als Verhandlungsmasse. Verhandlungen betreffen Terrorstaaten, denn

Völkermord ist Terrorismus.

 

 (3.5) 20.02.2024

 (3.5.1) Ableben des russischen Politikers Navalny

Das Ableben des russischen Politikers Navalny, der in ein Strafgefangenenlager verbracht wurde, muss im Kontext

der Verbringung in wechselnde Lager als Machtergreifung über die Person Navalny angesehen werden, also nicht

als Strafvollzug. Es ging also um mehr: Um den Tod von Navalny, denn die Isolation selbst hat nicht ausgereicht, um

Navalny Herr zu werden. Es muss daher davon ausgegangen werden, dass Navalny faktisch exekutiert wurde.

Dieses Ziel fügt sich auch dem Kontext um Putin, der mit Verrätern keine Gnade kennt, wobei Navalny eigentlich

Verhandlungsmasse wäre, um mehr zu erreichen, als die Exekution von Navalny. Der Affentanz um die

Freigabe der Leiche Navalnys und um die politischen Reaktionen mancher Länder zeigt, dass Putin sich Seiner weiter

sicher sein kann.

 

Navalny gehört zum Konzept Russland, Situationen und Menschen so zu verwerten, dass der damit entstehende

Kontext nicht nur zersetzend, sondern gesteuert zersetzend benutzt werden kann, wenn denn die Gier nach Macht

nicht Überhand ergreift - das ist Putin in Sachen Navalny nicht gelungen. Und in Sachen Ukraine nur zum Teil.

Es zeigt, dass der Kontext um Putin alles andere als stabil und nachhaltig beherrschbar ist: Durch Putin selbst.

 

 (3.5.2) Ukrainekrieg

Der Ukrainekrieg nach 2 Jahren hat keinerlei Ergebnisse gebracht, die für Russland von Vorteil wären. Im

Gegenteil: Russland ist nachweislich zu einem Terrorstaat umgewandelt worden und zwar im Außen- und im

Innenverhältnis. Dieser Kontext für Russland ist verheerend für die Bevölkerungen auf dem Gebiet der ehemaligen

UdSSR. Es geht also nicht um z.B. die Wiederherstellung einer "UdSSR".

 

Putin hat den Ukraine-Krieg von Anfang am falsch angesetzt, um z.B. stalinistische Methoden und die von

Nazideutschland im Kontext der Sicht von Putin anzuwenden. Dabei spielt die russische Historie keine Rolle. Und

auch um die NATO-Erweiterung gen Russland geht es schon lange nicht mehr.

 

Putin nutzt gesellschaftliche Ressourcen - auch Humankapital - um die Ziele von Putin umzusetzen und die können

eigentlich nicht mit Krieg erreicht werden - mit Kriegsandrohung schon eher.

 

Der Versuch von Putin, die Ukraine als Mittel zum Zweck per Blitzkrieg zu besetzen und wider besseren Wissens den

Krieg fortzusetzen, das zeigt, wie experimentell, also instabil die russische Politik ist, obwohl sich Russland alle Mühe

gibt, das eigene Kriegselend zu vertuschen ... nicht etwa zu vermeiden.

 

Putin hat mit dem Ukrainekrieg folgende Interessen:

 

* die bisher von Putin propagierten Ziele, um die es aber tatsächlich nicht geht und noch nie gegangen ist.

 

* die Ukraine mit Mitteln der dumpfen Gewalt zu russifizieren und heim ins Reich zu bringen, wobei

Historie dafür manipuliert wird.

 

* die Situation für den Kontext, der sich mit dem Ukraine-Krieg verwoben hat, manipulierbar zu halten:

Mit Zeit, Geduld, Ausdauer und dem Verbrennen von gesellschaftlichen Ressourcen,

ohne diese jemals erweitert reproduzieren zu können.

 

Putin hat ab ca. 2008 erkannt, dass der Status der "Westlichen Welt" inklusive NATO-Partner systemisch instabil

gehalten werde kann, in dem auch dort gesellschaftliche Ressourcen verbrannt werden, deren Ergebnis die Systeme

z.B. das der NATO nicht nur als instabil, sondern auch als nicht beherrschbar gestalten. Russland muss also rechtzeitig

eingreifen, um seine Interessen in der Verwertung des Westlichen Welt und der dortigen Instabilität dominieren

zu lassen.

 

Aus dieser Sicht macht für Putin die Erdgas-Versorgung Europas mit Gas aus Russland Sinn, wenn die Situation um

die Energieversorgung stabil bleibt. Exakt DAS hat Putin verhindert, da Putin schneller zum Ziel kommen will:

Mit Krieg und Terror.

 

Die wirtschaftlichen Beziehungen Russlands zur westlichen Welt waren trotz exzellentem Erpressungspotenzial

Russlands gegenüber der westlichen Welt für Putins Agieren nicht ausreichend genug.

 

Es musste eine aktive Destabilisierung der Westlichen Welt umgesetzt werden, wissend, dass der daraus entstehende

Kontext durch Russland keines Falles beherrschbar ist. Analog zu Nazideutschland hat Russland Methoden

angewendet, die längst ausgiebig als sinnlos bewiesen sind: Z.B. Blitzkrieg, Stellungskrieg, Krieg um Raum für ein

Herrenvolk, das nicht zwingend Bevölkerungsgruppen in annektierten Gebieten verwerten will: Völkermord

ist für Russland eine aktive Methode geworden ... Die Reaktionen des UN-Sicherheitsrates sind ebenfalls

schon längst so als völlig unbrauchbar und wertlos eingestuft worden.

 

 (3.5.3) Systeminstabilität in Deutschland

Systeminstabilität in Deutschland - seit Jahrzehnten durch das mit dem politischen Christjudentum beherrschte

Land - ist so zwingend geworden, dass die aktuelle Form des christjüdischen Politik als "Ampel" der

divergenten Interessen auf gemeinsamer Basis der Machtausübung und als z.B. "Grünes Denken" inzwischen

eine der Vollendung zuschreitenden umfangreichen Zersetzung der Gesellschaft bewirkt. Es ist Faschismus des

politischen Christjudentumes nicht nur in Deutschland.

 

Putin weiß, dass die Verschrottung der gesellschaftlichen Ressourcen, die das politische Christjudentum im schneller

vorantreibt, nur mit dem Systemwechsel in Deutschland abgeschwächt werden kann, wobei dafür das politische

Christjudentum ausgerottet werden muss - ein Unding in Deutschland, so dass Putin eigentlich mit Feingefühl die

Änderung der Verhältnisse in Deutschland einstellen könnte, so wie es die Chinesen seit Jahren so machen, das aber

auch im Rest Europas.

 

Anstatt Deutschland an der russischen wirtschaftlichen Kandare zu lassen und den Würgegriff z.B. in Form des

Aufkaufes von Systemkomponenten wie Energie, Rohstoffe etc. langsam zuzuziehen .... Zuckerbrot und Peitsche.

Anstelle dieser effizienten wirtschaftlichen Kontakte mit der BRD, die auch noch einen christjüdischen Bundeskanzler

so manipuliert hat, dass dieser ungestraft Volksverrat begangen hat, um Russlands Einfluss in der BRD faktisch als

Trojaner vollendeter zu forcieren .... anstelle erprobter Methoden hat Putin so Krieg geführt, dass Systeminteressen von

Westeuropa und den USA instabil wurden. In der BRD wurde der Entschluss des politischen Christjudentums als

"Grünes Denken" auf den Weg gebracht: Abkopplung von russischem Gas, Abkopplung von Energiewende im Sinne

des Klimaabkommens am Ende des 20. Jahrhunderts (das weiter von den Christjuden massiv propagierte Klimaziel der

Limitierung der Erderwärmung auf 1,5 Grad wurde im Jahr 2023 als unsinnig bewiesen, denn in diesem Jahr hat sich

die Erde bereits um 1,5 Grad im Jahresdurchschnitt erwärmt und es geht auf das 3 Grad-Ziel zu), Staatsinvestitionen

durch Bundesvermögen, das aus illegaler Umschichtung von per Schulden aufgenommene Kredite finanziert wird, bis

die Justiz einen Riegel vorschiebt. So ist es dem politischen Christjudentum auch gelungen, den Bausektor in

Deutschland so zu ruinieren, dass die Neubauaktivitäten wegen Nichtfinanzierbarkeit sinkt - privat und gewerblich.

Passend dazu wurde die Förderung des Effizienzhausbauweise für Neubau annulliert. Analog dazu sinkt die Nachfrage

an privat zu kaufenden Strom-Fahrzeugen.

 

Was Putin mit einem Lächeln quittieren wird, ist die Dummheit der Deutschen, ihre Energieversorgung z.B. mit

Windmaschinenparks im Meer z.B. Ostsee zu "sichern", die im Kriegsfall einfach vernichtet werden, denn die

BRD ist militärisch nicht in der Lage, sich zu verteidigen, geschweige sich sinnvoll zu verteidigen.

 

Putin weiß, dass die innenpolitischen Verhältnisse in der BRD voller Spannungen angesichts der massenhaften Streiks

in Systembereichen der Gesellschaft sind, wobei deren Strömungen z.T. offen einen Systemwechsel verlangen, aber die

Deutschen eben Duckmäuser also Schwächlinge sind. Putin weiß, dass in Deutschland unter den objektiven

Bedingungen für die subjektive Beeinflussung der deutsche Verhältnisse diese den Systemwechsel verhindern und

zwar seit Jahrzehnten. Diese Schwäche als Systemzerfall in der BRD nutzt Putin aus - allerdings mit Gewalt, deren

Sinn und Wirkung objektiv die Systemwechselerlangung massiv verhindert: In der EU und in Deutschland.

 

Der chinesische Weg ist für Putin nicht relevant und ist z.B. wegen der Umstellung der russischen Wirtschaft auf

Kriegsproduktion objektiv nicht relevant, zu dem massenweise Arbeitskräfte an der Front dienen und auch verrecken.

 

Die Gewalteinstellung von Putin verhindert die Umwandlung der Ukraine in den Teil des Machtbereiches von Putin,

der die Ukraine als Staat und Struktur zerstören will, obwohl die wirtschaftliche Beeinflussung der Ukraine viel

effektiver und ressourcenschonender ist.

 

Putin wird mit seiner Auffassung von Macht, die vorrangig an die mit Gewalt anstelle von Verwertungszielen

geprägten Umgestaltung von Verhältnissen ausgerichtet ist, nicht das Ziel erreichen, die Ukraine einzuverleiben, wenn

z.B. in Deutschland der Systemwechsel weg vom politischen Christjudentum erfolgt - ein Systemwechsel, der für

China mehr Chancen bieten wird, als China jetzt hat. Genau dann werden China und Putin nicht mehr kooperieren

wollen, denn keiner teilt seine Macht. Das Ziel, der Ukraine ein Dasein als neutraler Staat, der eingebettet in

systemübergreifende Wirtschaftsbeziehungen ist, zu ermöglichen, ist Putin völlig fremd, so fremd wie die objektive

Notwendigkeit, die Krim als Verhandlungsmasse bestehen zu lassen. So fremd wie die objektive Notwendigkeit,

den Bevölkerungsgruppen in der Ukraine die Möglichkeit der Neuorientierung so zu geben, dass Staatsgrenzen kein

Hinderungsgrund sind.

 

Die Ukraine ist unfähig dazu und Putins Intellekt reicht nicht aus, über den eigenen Schatten zu springen und Russland

als Kern einer Staatengemeinschaft, nicht als Union oder Bund, zu entwickeln, denn das verlangt u.a., dass die Ukraine

staatlich eigenständige, aber per Freihandelsabkommen mit Russland enge Wirtschaftsbeziehung pflegen kann, deren

Ergebnis eben auch sein kann, dass Bevölkerungsteile der beteiligten Zonen sehr wohl die Zone wechseln können und

das um so einfacherer, je enger die wirtschaftlichen Verbindungen sind und je mehr aus deren Vorteilen profitiert

werden kann.

 

Nicht nur der Ostblock hat im letzten Jahrhundert vergeblich versucht, den Rat der Wirtschaftsgemeinschaft der

Kommunistenzonen auf Basis der Außenwährung des Goldrubels stabil zu halten, weil die beteiligten Zonen z.T.

massiv inkompatibel waren: Es fehlten den Kommunisten die wirtschaftlichen Möglichkeiten, die das Ende der

Planwirtschaft als Doktrin und damit das Ende von Teilen des Machteinflusses des Kommunismus gebracht

hätten - Putin hat das nicht verinnerlicht.

 

Putin ist nicht in der Lage, die o.g. Möglichkeiten z.B. mit der Ukraine abbilden zu können, geschweige Berater zu

haben, die z.T. besser als Putin sind, aber für diesen gesteuert arbeiten. Die Gier nach Macht verhindert es, dass Putin

begreift: Es gibt immer jemanden, der besser ist als man selbst, aber man selbst dafür sorgt, dass der bessere

für man selbst arbeitet - China setzt diese Methode teilweise um, solange keine Machtverhältnisse im Inneren

systemisch verändert werden.

 

Die Gier nach Macht ist systemübergreifend, weil ein objektives Merkmal des subjektiven Daseins von Menschen als

Gesellschaft und deren Teile. Es ist so: Die Menschheit ist eine Perversion der Natur, die sich darin selbsterkennend als

unfähig erkennt, wenn objektiv klar ist, dass subjektive Bedingungen abzuändern sind, will die Menschheit überleben.

Dazu bedarf es Systemwechsel in der UNO, Deutschland, EU, China und Russland und auch in den USA.

.... ein Wunschtraum der Duckmäuser wie z.B. Putin, Trump, politisches Christjudentum in Deutschland und und

und und ... Versager !

 

Putin ist sich sicher, dass mit Wahl von Trump als neuer US-Präsident (der aktuelle Präsident Biden leidet an

Altersschwäche) die NATO sich filetieren wird und Europa sich in Sachen eigenständiger Atomwaffen und

Verteidigung erst etablieren muss.

 

Putin kann sich sicher sein, dass mit dem neuen US-Präsidenten Trump die Ukraine wirtschaftlich am Ende ist.

Daher ist es aus Sicht Putins sinnvoll, die Struktur des Landes systematisch zu zerstören, um das Land sich selbst

wirtschaftlich annullieren zu müssen. Putin weiß, dass der seit dem Ende des 2. Weltkrieges massivste russische

militärische Einsatz neben staatlich gesteuertem Terror auch die Vernichtung von militärischem Humankapital zum

Ziel hat, damit sich Putin auf der sicheren Seite sieht: Autokrat und zukünftiger Herrscher in der Ukraine. Aber

das reicht noch nicht, denn fällt die Ukraine, wird sich die EU destabilisieren.

 

Es ist ganz klar, dass alle Beteiligten am kürzeren Hebel sitzen, da unfähig sind, den Kontext objektiv abbilden zu

können, denn es geht um Gier und Macht: Der eine nennt sich z.B. "Putin", der andere ist z.B. das politische

Christjudentum in Deutschland.

 

Putin wird immer seine Lücke finden. Staatsterrorismus ist essenziell. Die UNO wird in ihrem Versagen in das Buch

der Rekorde eingehen. Ein Gehaue und Gehacke wird es weiter geben.

 

....

 

"Sag mir, wo die Blumen steh'n. Wo sind sie geblieben ?"

"Sag mir, wo die Blumen sind, Was ist geschehn ?"

 

 ...

 

Die alte Leier der Duckmäuser und Pfeifen.

 

 (3.6) 23.02.2024

Die Christjudenregierung in Deutschland lässt über die Behörde, die u.a. Bundesagentur für Arbeit hieß, ca 25.000

Ausländer in den Niedriglohnsektor einwandern (z.B. Gasstätte).

 

In diesem Sektor gibt es eine Nachfrage nach Arbeitskräften, die mit dem Mindestlohn entgolten werden, der in

der Regel nicht für die Bildung von z.B. Rentenrücklagen ausreicht, sondern vielmehr den Zugang zu

Sozialsystemen benötigt.

 

Diese 25.000 Ausländern werden also in die Sozialsystem ein, wobei in Deutschland Massenarbeitslosigkeit herrscht,

so dass Arbeitslose vom politischen Christjudentum weiter unter Druck setzbar sind.

 

Eine Systemmethode des politischen Christjudentums seit Jahrzehnten.

 

Passend dazu fordert der Mittelstand die Umwandlung der Sozialsysteme in Bedürftigkeitssysteme: Soziale

Sicherung nur im Rahmen einer tatsächlichen Bedürftigkeit.

 

Die tatsächliche Bedürftigkeit heißt neuerdings Bürgergeld als Nachfolger der Grundsicherung ... welchen Namen auch

immer: Es sind immer die gleichen Systemkomponenten, die der politische Christjude implementiert.

 

Die Grundsicherung reicht nicht für eine erweiterte Reproduktion der Arbeitskraft aus.

 

Einfache Reproduktion: Alleinige Kompensation der Ressourcen an verbrauchter Arbeitskraft.

 

Erweiterte Reproduktion: Kompensation der Ressourcen an verbrauchter Arbeitskraft und Ausgestaltung des Kontextes

für den erweiterten Erhalt der Arbeitskraft in Form von Bildung, Kultur, soziale Einbindung / Teilhabe etc..

 

Der Mittelstand will also Menschen verwerten, die sich von der Arbeit nicht erweitert reproduzieren können.

 

Dieser Mittelstand lebt also von Ausbeutung pur und will diese auf Bedürftigkeit komplett umstellen.

 

Damit ist klar, dass diese Arbeitskräfte alles andere als qualifiziert sein müssen, denn es gibt ja auch

die o.g. Zuwanderung der Ausländer.

 

Was der Mittelstand kaschiert haben will: Unternehmen, die nur Mindestlohn zahlen, müssen vom Markt

verschwinden, da diese Unternehmen NUR wegen dem Mindestlohn und der Bedürftigkeitssystemregelung am

Markt agieren und somit nur im Mindestlohnbereich konkurrenzfähig sind.

 

Dass der Mindestlohn Unternehmen vom Markt verdrängt, die nicht mal mit diesem Mindestlohn am Markt

konkurrenzfähig sind, ist bereits bewiesen.

 

Teile des Mittelstandes, die jetzt meckern, sind nicht konkurrenzfähig und parasitieren von den Sozialsystemen und

der massiven Einwanderung.

 

Dieser Mittelstandteil wird einen Systemwechsel nicht überleben können, wenn der Systemwechsel

Marktverzerrungen durch Mindestlohn und Masseneinwanderung abschafft.

 

 

Die z.B. in Berlin fortgesetzte Masseneinwanderung bewirkt, dass öffentliche Bereiche, wo zu integrierende

Masseneinwanderung statt findet, also z.B. der Bereich der Sozialwohnungen, die nur noch an Menschen mit

Wohnberechtigungsschein vergeben werden, wobei dieser in Relation zum Mindestlohn steht .. dass öffentliche

Bereiche im Wesentlichen frei von einheimischer Bevölkerung werden., Z.B. gibt es ehemalige Zonen in Berlin, die

ghettofreien Status hatten, nur noch mit Ghetto-Status: Es wird auf der Straße nicht mehr Deutsch gesprochen. Das

politische Christjudentum vermischt Menschen verschiedener z.B. ethnischer und kultureller Erfahrung, die

Grundlagencharakter haben, in Wohngebieten, deren Dasein damit gettoisiert wird: Es werden Einheimische

verdrängt. Passend dazu die Wohnungsvergabe an Einwanderer mit Wohnberechtigungsschein. In diesen Ghettos

ist die Sozialstruktur u.a. ein Ergebnis der christjüdischen Steuerung und Manipulation von Bevölkerungsgruppen zum

Zweck deren Verwertung bzw. zum Zweck der Masseneinwanderung aus Gebieten, wo Deutschland Waffen liefert

und einen Stellvertreter-Krieg führen lässt. Ganz typisch die Masseneinwanderung aus der Ukraine, deren Bürger in

Not ein Dasein suchen, dass an das Leben, welches vor dem Krieg war, anschließt, dabei aber zugleich den

Integrationszwängen meist formal unterliegen, denn man merkt eben in Ghettos in Berlin, wo nicht Deutsch auf der

Straße gesprochen wird, dass da keine Integration stattfindet. Und: Einwanderer wollen nicht in Deutschland bleiben,

wenn es den Weg in die alte Heimat geben würde, wobei Nachwuchs im deutschen Sozialsystem gezeugt und

großgezogen wird, um dann entweder sich als Deutscher zu verstaatsbürgern - wobei die bisherige Staatsbürgerschaft

beibehalten werden darf, weil der politische Christjude der Meinung ist, dass sich alle, die eine Mehrfach-

Staatsbürgerschaft haben, sich aus Deutschland zurückziehen können müssen - , oder sich zu verkrümeln, wenn die

Verwertung der deutschen Sozialsysteme nichts mehr hergibt.

 

Alternativ wollen Einwanderer das System der Deutschwerdung ab der 3. Generation ausnutzen: Ein möglichst junge

Schwangere wird ins deutsche Sozialsysteme integriert und holt z.B. ihre Eltern nach: Wird das Kind der Schwangeren

selbst schwanger, sind die dann entstandenen Menschen von Deutscher Staatsbürgerschaft, so dass

Familienzusammenführung nicht mehr behindert werden kann.

 

Das politische Christjudentum will also die biologische Begründung von deutscher Staatsbürgerschaft.

 

Eine weitere Alternative ist es, dass das politische Christjudentum Menschen als Arbeitskräfte nach Deutschland holen

lässt, in dem Arbeitskräfte aus europäischen Zonen einwandern, wo es keinen Euro gibt, so dass der Finanzfluss

von Euro nach Fremdwährungszonengerade per deutschem Mindestlohn diese Zonen bezüglich Euro inflationär

finanzieren: Ergebnisse der Wertschöpfung z.B. als Lohn in Euro fließen in die Fremdwährungszone, deren

Währungswert erheblich geringer ist als der des Euro. Der politische Christjude will also, dass Fremdwährungszonen

sich mit dem Euro stabilisieren, um Fremdwährungslöhne so gering wie möglich zu halten - eine Methode, die China

massiv durchsetzt, ohne dass Wertschöpfungsergebnisse aus dem Finanzbereich des China-Währung abfliessen.

Mit der Europolitik will also vor allem das europäische politische Christjudentum die Euro-Zone zersetzend verwerten.

Dabei ist das deutsche politische Christjudentum an Perversion schwer zu übertreffen. Will man also diese Zersetzung

in der EU und Deutschland, das dazu aus der Eurozone raus muss (Freihandelsabkommen, Binnenwährung

Deutsche Mark, eine Außenwährungen z.B. Euro), abschaffen, müssen das politische Christjudentum und

deren Vasallen in der Wirtschaft ausgerottet werden: Grundlegender Systemwechsel, damit Bevölkerungsteile

eben nicht mehr entfremdet und entwurzelt werden und Einwanderung überhaupt erst handhabbar wird.

 

Das Dasein des ewigen politischen Christjuden muss beendet werden.

 

 (3.7) 26.02.2024

Die Christjudenregierung der BRD erwägt, trotz u.a. massiver Einwanderung in die Sozialsysteme diese finanziell nur

noch mit Limit auszustatten, damit Finanzen frei werden, z.B. damit Deutschland an die Ukraine Waffen aus dem

deutschen Heeresbestand liefern kann, der damit neu gebildet werden muss.

 

Passend dazu agiert der BRD-Präsident, der als BRD-Außenminister u.a. die Situation im Bereich Gas aktiv mit

ausgestaltet hat und auch in Guantanamo einen dort unschuldig auf Cuba inhaftierten Deutschen dort den USA zur

weiteren Verwendung überlassen hat, mit unterbelichteten Statements in der weltweiten Öffentlichkeit.

 

Die politischen Christjuden glauben, dass man gegen Russland gewinnen kann, egal welche verlogenen Intentionen

Russland hat, das man allerdings brauchen wird, um Ruhe in Krisengebieten zu halten - dazu gehört auch der

Russen-Stützpunkt auf der ukrainischen Krim, die deswegen Verhandlungsmasse sein muss.

 

Die Staatsmedien erstellen seit Jahrzehnten mediale Industrieproduktionen, deren ästhetischer Gehalt gegen Null geht

und u.a. die Schnitttechnik, wie sie in anderen Filmbereichen z.B. den USA üblich sind, benutzen. Mit dem üblichen

Elend wie z.B. Filmtitel wie "Nord Nord Mord" wird u.a. das Rentnerniveau bedient. ZDF-Info lässt sein massives

NS-Schulungsprogramm hoch und runter laufen - Nazi-Kontext ohne Ende. .... Filmproduktionen aus kreativen

Zeiten wie die von Fassbinder und der ehemaligen DDR haben keinen Platz: Die Erben von Fassbinder sind an

Fassbinder in deutschen Medien nicht interessiert und die Medienproduktionen (Film, Audio) aus der DDR sind

im Giftschrank verschlossen und damit faktisch nicht mehr existent - der deutsche politische Christjude hält

nichts von Kultur, die auffallend machen würde, wie z.B. infantil und verwahrlost die Staatsmedien sind.

 

 (3.8) 04.03.2024

In der Woche vom 04.03.2024 bis 10.03.2024 streiken z.T. parallel

Lufthansa,

Deutsche Bahn,

Öffentlicher Nahverkehr.

 

In der Nacht zum 04.03.2024 haben in Brandenburg Bauern eine Autobahn in 1 Fahrtrichtung komplett mit einem Berg

aus Mist gesperrt und nicht mit Warnsignalen versehen. Ziel war es, dass Autobahnnutzer am Misthaufen verunglücken.

Dieses Ziel wurde erreicht.

 

Die Gewerkschaft GDL bestreikt in der aktuellen Tarifrunde zum 5. Mal die Deutsche Bahn. Diesmal geht es darum,

einen wildgewordenen Bahnvorstand zu beeinflussen, damit die Forderungen der GDL final verhandelt werden.

Zugleich kündigte die GDL an, dass weitere Streiks nicht mehr vorangekündigt werden.

 

Die o.g. Formen des Widerstandes gegen das politische Christjudensystem sind Formen des Terrorismus, der klar die

Gesellschaft zersetzt und keinerlei Widerstand der christjüdischen Regierung hat, die sich auf das Streikrecht beruft.

Dass die Deutsche Bahn als Staatsunternehmen sich gegen die Streiks wehrt, ist reiner Formalismus, denn der

Gesetzgeber kann dem Terrorismus Schranken geben, tut es aber nicht. Um diese Formen des Terrorismus, bei denen

Unternehmen als Stellvertreter politisch verwertet werden, auszurotten, muss das politische Christjudentum ausgerottet

werden.

 

Der BRD-Bundeskanzler gibt bekannt, dass der Einsatz des deutschen Luft-Angriffsystem "Taurus" in der Ukraine

daran scheitert, dass die Bedienung des Systemes durch deutsche Soldaten im Ukrainekrieg vollzogen werden müsste.

 

Der Spionage-Zugriff auf deutsche Systembereiche setzt sich fort: Nach dem das "Berliner Kammergericht" über 1 Jahr

lang komplett ausspioniert wurde und das BRD-Außenministerium sich 1 Jahr lang aushorchen ließ, ist nun z.B. die

Bundeswehr dran: Vor kurzem wurde von der Bundeswehr bestätigt, dass Russland auf die Kommunikation der

Bundeswehr Zugriff hat und so die militärische Telefon-Planung des Einsatzes von Taurus in der Ukraine abgehört hat.

 

 (3.9) 05.04.2024

Die politische Christjuden-Regierung hat beschlossen, die Finanzierung der gesetzlichen Rente wie folgt zu

modifizieren:

 

                * Rentenbeiträge dienen weiterhin zur Finanzierung des aktuellen Rentenfinanzbedarfes.

 

                * Der Rentenfinanzbedarf wird durch den Staat wie folgt teilgedeckt:

 

                              Bundeshaushaltsmittel als Zuschuss zum Rentenbedarf.

 

                              Bundeshaushaltsmittel als Schulden zur Schaffung eines Bundesvermögens

                              und dessen Investition am Aktienmarkt, wobei die Rendite als

                              Schuldentilgung und Bundeszuschuss zum Rentenbedarf dient.

 

Bundesschulden werden damit spekulativ verwertet und zwar auch dann, wenn es keine Rendite aus der Spekulation

gibt, so dass Schulden nicht aus Rendite getilgt werden können. Dem Gesetzgeber ist es überlassen. welche Priorität die

Schuldentilgung gegenüber dem Rentenzuschuss hat, also wie spekulative Erträge verwertet werden, so dass

Bundesschulden auch als anderweitig deckbar bleiben, z.B. aus Einsparungen an Haushaltsmitteln des Bundes.

 

 (3.10) 22.04.2024

Die FDP, die Mitglied in der BRD-Regierung ist, hat festgelegt, dass die FDP die Ziele der Regierung nicht mehr

mitträgt, ohne aus der Regierung herauszutreten: Ziel der FDP ist es z.B., den Bereich Solar komplett nicht mehr zu

fördern, sondern dem "Markt" zu überlassen. Das Bürgergeld, was die FDP mit eingeführt hat, wird als Quelle für

Einsparungen angepasst. Diese Anpassung entspricht der Sozialstaatlichkeit. Gleichzeitig fordert die FDP mehr

Finanzen für den Kauf von Munition für die Ukraine im Krieg mit Russland.

 

Der letzte Solarzellenhersteller in Deutschland wandert nun in die USA aus. Zugleich werden im Bereich

Maschinenbau Exporte nach China getätigt, die dort die Produktion von Solarzellen ermöglicht, die China u.a.

auch nach Deutschland verkauft. China hat es geschafft, weil die Solarförderung in der BRD abgebaut wurde, den

deutschen Markt mit Dumpingpreisen zu beglücken. Auch dieses entspricht dem Grünen Denken der

BRD-Regierung, da diese den Energiespar-Einsatz von Grüner Technik wie Solar auch dann begrüßt, wenn der

Rest der Immobilie nicht energie-effizient gestaltet wird, da je dann nur erneuerbare Energie verloren geht

bzw. vergeudet wird.

 

Die USA, EU und Ukraine sind weiterhin der Meinung, den Terrorstaat Russland mittels militärischer und

Wirtschaftshilfe an die Ukraine so stellen zu können, dass Russland Verhandlungen im Interesse der Ukraine und USA

führt.

 

Diese Maßgabe des "Westens" wird klar untermauert, in dem die Ukraine definitiv Mitglied der NATO und EU werden

soll. Dabei spielt es keine Rolle, welchen Standpunkt Russland seit ca. 2008 vertritt - abgesehen vom offensichtlichen

Größenwahn einer gesamtrussischen Präsidentschaft, die die Zerstörung von Teilen Russlands in Form der Ukraine

terroristisch und volkswirtschaftlich implementiert hat und zu diesem Zweck massenweise Menschleben opfert,

die auch im Rahmen der Kriegstreiberei durch den Westen kein Thema sind, denn die Ukraine soll mittels Munition

aus z.B. der EU kriegerisches Elend so verbreiten, wie es die Russen tun: Menschen ohne Ende töten.

 

Trotz des Größenwahns Putins wird die Krim nicht als Verhandlungsmasse betrachtet. Der objektiv notwendige

Status der Ukraine als Staat außerhalb der NATO und der EU, aber als Staat mit Freihandelsabkommen und anderen

militärischen Bilateral-Bündnissen zum Zweck der Neutralität der Ukraine, wird nicht erkannt. Erkannt werden auch

nicht, dass die Ukraine territorial in Europa als neutrale Drehscheibe agiert, sowie die Reform der Verfassung

vollziehen muss, die aus der Ukraine eine Bundesrepublik macht, deren Teilrepubliken das generelle Recht haben, aus

dem Bund auszusteigen, damit es der jeweiligen dortigen Bevölkerung ihr Selbstbestimmungsrecht, in welcher

Föderation etc. sie sein wollen, erstmalig erlaubt wird.

 

 (3.11) 27.04.2024

Der BRD-Gesundheitsminister hat offenbart, dass ca. 50.000 Hausärzte fehlen, denn die wurden nicht ausgebildet.

Die Hausarzt-Versorgung in der BRD ist damit nicht mehr ausreichend.

 

Der BRD-Finanzminister will Harz 4 für Kinder nicht implementieren, da nicht finanzierbar.

 

Die Legalisierung von Kanabis in der BRD hat folgende Ziele:

 

                Die Menge an legal angebautem Kanabis erhöht sich am Markt,

                so dass auch der Bereich illegale Kanabisversorgung mit

                den Preisen runter gehen muss. Dafür erweitert sich der

                Zugang zu Kanabis, denn das Mitführen einer Maximalmenge

                an Kanabis ermöglicht es, dass Mitführberechtigte diese

                Maximalmenge an Unberechtigte illegal abgeben, um Gewinn

                zu erzielen. Damit ist der legale Kanabiszugang nicht

                systemprägend - abgesehen davon, wie man die Maximalmenge

                kontrolliert. Das Eintrittsalter für den Kanabis-Konsum

                orientiert sich an der Fähigkeit der Beschaffung und des

                Konsum von Kanabis unabhängig von dessen Herkunft, wenn

                der Schwarzmarkt die Preise des legalen Kanabis

                unterschreitet: Anstelle des limitierten legalem Kanabis tritt die

                mengenmäßig erweiterbare Schwarzmarkt-Kanabis-Menge, so dass

                der Drogenkonsum besonders bei Minderjährigen sich erweitern

                kann, wenn Schwarzmarkt-Kanabis preislich billiger ist.

                Damit tritt auch der vermehrte Konsum von unreinen Drogen

                des Schwarzmarktes auf den Plan. Diese Konstellation

                verhindert den Drogenschutz von schützenswerten Subjekten

                wie Kindern, so dass die Freigabe des Kanabis systemisch

                zwar verfassungswidrig aber als solches nicht relevant ist.

 

Aktuell läuft auf Landgerichtebene ein Gerichtsverfahren, das die Gesinnung des Beklagten bezüglich

Rechtskonformität der öffentlichen Aussagen des Beklagten überprüft.

 

                Konkret geht es um eine öffentliche Äußerung von "Alles für Deutschland".

 

                Dem Beklagten wird unterstellt, diese Aussage unter Anwendung der Interpretation im Sinne der SA im

Nazideutschland verwendet zu haben.

 

                Es gibt ein Analogon "Jedem das Seine", welches ebenfalls in Nazideutschland eine spezielle Bedeutung hat,

               außerhalb derer aber die Anwendung des historischen Kontextes von "Jedem das Seine"verlangt: Der Spruch

               ist mitnichten als vorrangig nationalsozialistisch einzustufen.

 

                Es gibt noch ein Analogon, das ein polizeiliches Verbot der Anwendung

                des auch im Grundgesetz hinterlegtem Begriff "Rasse" ist:

                Der Polizist hatte die Verwendung des Begriffes "Rasse" im Rahmen

                einer Anhörung, die aufgrund einer blutigen Prügelei eines Asiaten mit

                einem Nicht-Asiaten auf offener Straße vollzogen wurde, um z.B. herauszubekommen,

                wie gefährlich die Intention der Prügelnden ist, verboten. Die Verwendung "Rasse"

                bezüglich asiatischer Rasse, deren Kultur z.B. die traditionelle Pflege von

                Kampfsportarten umfasst, wurde vom Polizisten unter Androhung von Buße

                verwarnend verboten: "Rasse" unterliegt dem Verbot der Verwendung ...

 

Es ist offensichtlich, dass die Gesellschaft zunehmend unumkehrbar zerfällt. Die Funktionalität des politischen

Christjudentums als gesellschaftlicher Trojaner mit dem Ziel des gesellschaftlichen Zerfalles ist eine Hochform

des Faschismus.

 

 (3.12) 29.04.2024

Die USA und die Ukraine haben ein bilaterales Abkommen über wirtschafts- und Militärzusammenarbeit

abgeschlossen. Dieser Schachzug von US-Präsident Biden kommt der bevorstehenden Rückkehr von Trump als

US-Präsident zuvor.

 

Russland hat begonnen, die Energieherstellungsstruktur der Ukraine systematisch zu zerstören.

 

 (3.13) 07.05.2024

Der russische Staatschef Putin tritt sein Amt das 5- Mal an und bekräftigt zugleich erneut, dass das von Russland

eroberte Gebiet in der Ukraine unumkehrbar Teil von Russland ist und damit unter dessen Schutz steht.

 

Russland sieht sich aus eigener Sicht als völkerrechtlich legitim handelndes Land, das sich um sein Staatsgebiet

kümmert: Souveränität Russlands. Diese Ansicht erwartet Putin von allen aus Russlands Sicht akzeptierten Partnern.

Abweichungen u.a. auf Berufung des Völkerrechtes werden im Fall der Ukraine umgangen, in dem Russland sein

eigenes Staatsgebiet verteidigt, auch wenn Teile Russlands völkerrechtlich als Nichtteil von Russland anerkannt sind.

Dieses Vorgehen von Russland ist Kolonialismus.

 

Russland setzt sich mit diesem Vorgehen einer politischen Realität aus, die wie folgt gemanagt werden muss, wenn

Völkerrecht angewendet wird:

 

                Die auf Basis von Völkerrecht zu implementierenden Beziehungen zwischen Staaten

                und der Ukraine können nur noch dann implementiert werden, wenn diese

                Interessen militärisch und wirtschaftlich gesamtheitlich zur nachhaltigen und gesicherten

                Abspaltung von Russland umsetzbar sind. Diese Isolation der Ukraine aus

                dem Kontext Russlands kann nur erfolgen, wenn Russlands permanenter Gegner

                jeder Art betrachtet wird, um damit die Ukraine aus dem russischen

                Kolonialismus herauszuführen. Das allerdings ist im Widerspruch zur

                russischen Autorität aus Sicht Russlands, die Russland zwingend militärisch

                regulieren wird.

 

Die Umsetzung von Völkerrecht der Ukraine wird zum 3. Weltkrieg führen, da Russland u.a. China an seiner Seite hat.

 

Anders gesagt: Das wirtschaftliche Verhältnis zu Russland und China wird deren Kolonialstreben in Sachen Ukraine

bzw. Taiwan berücksichtigen müssen, in dem diese beiden Länder vor die Wahl gestellt werden, entweder Völkerrecht

einzuhalten oder sich zu isolieren.

 

Da China erheblich mehr als Russland weltweite Machtverhältnisse teilweise wirtschaftlich dominiert, muss die

Abhängigkeit vom Kommunistenblock, zu dem Russland, China, Nordkorea etc. gehören, gekappt werden.

Das allerdings wird am Verhalten der USA scheitern.

 

In Deutschland wird nach China gegiert, weil dieses Land aufgrund seiner Binnenwährung den Weltwährungen wie

Euro oder Rubel und sogar der US-Währung prinzipiell durch das Konzept der Binnen- und Außenwährung

Grenzen setzt, wenn diese Welt-Währungs-Länder von China wirtschaftlich abhängig sind. Gutes Beispiel ist der Euro,

der als Systemwährung daher keine Rolle spielen kann, wenn das Land, das den Euro hat, diesen nicht als

Außenwährung bei gleichzeitiger Implementation der Binnenwährung implementiert. Und genau das tut Deutschland

nicht und wird daher zunehmend wirtschaftlich von China zersetzt. ...

 

Im Fall von Deutschland muss also festgestellt werden, dass die Einführung des Euro bei Wegfall der Binnenwährung

und die Vernichtung von Wirtschaftskraft durch Ersatz von Importen aus z.B. China und Russland dazu geführt haben,

dass die BRD systematisch vom Ausland abhängig ist und der Binnenmarkt systematisch zersetzt wird, wenn es nicht

um Export-Wertschöpfungen geht.

 

Der Systemwechsel in der BRD ist zwingend, um u.a. die Ukraine im Völkerrecht halten zu können. China und

Russland wollen zwar den Systemwechsel in der BRD, aber nur denjenigen, der den "Westen" destabilisiert bzw.

diesen unter Einsatz von Erpressung im Interesse Chinas und Russland verwertbar halten.

 

Russland ist dazu übergegangen, seine Erpressungen von Ländern und Systemen, die nicht kompatibel mit russischen

Interessen sind, atomar auszugestalten und denkt wirklich, dass diese Methode Erfolg haben wird.

 

 

Der russische und chinesische Kolonialismus und das Am-Leben-Halten von Erpressungsmitteln wie Nordkorea

müssen systemisch abgeschaltet werden, in dem in der BRD der Systemwechsel erfolgt, wobei die USA unter den

kommenden Präsidenten Trump auf militärische Stärke setzen.

 

Die subjektiven Bedingungen für einen Systemwechsel sind denkbar schlecht, denn die Schlichtheit, Unfähigkeit

und Dummheit der u.a. deutschen Politik, die von Trojaner-Menthalität u.a. politisch-christjüdischer Ausprägung

gekennzeichnet ist, wird als Hemmschuh den finalen Akt der Verzweiflung durchsetzen wollen:

Die Perfektionierung der Diktatur, wobei diese als Demokratie bezeichnet wird, ohne auch nur im Ansatz begründen zu

müssen, was Demokratie eigentlich dialektisch ist - eine Systemmethode des politischen Christjudentums und jeder

anderen Religion, mit der ein System verwertbar gehalten wird, und zwar auf Teufel komm raus verwertbar.

 

Der Kreis schließt sich.

 

 (3.14) 09.05.2024

Russland feiert den Sieg über Nazi-Deutschland. Putin erklärt auf der Militärparade, einen Krieg mit dem Westen, der

undiskutabel die Weltherrschaft anstrebt, vermeiden zu wollen, solange Russland nicht bedroht wird.

 

Putin normiert nicht nur die Relationen Russland zu dem Rest der Welt, sondern deren zu Russland, denn Russland

sieht sich bereits bedroht vom Westen. Damit ist der Krieg mit dem Westen nur vermeidbar, wenn dieser die Ukraine

aufgibt, denn der geplante NATO-Beitritt der Ukraine ist tatsächlich eine Bedrohung, die erkennbar ist.

 

Putin muss daher den Westen so beeinflussen, dass dieser als Ableitung aus der russischen Kolonialisierung der

Ukraine herstellbaren Friedens maßgebend ist.

 

Der Westen muss daher destabilisiert werden, wenn Abhängigkeiten nicht anders bewirkbar. Das ermöglicht Russland

u.a. per Sicherheitsrat und UNO zwischenstaatliche Verbindungen herzustellen und zu manipulieren, die im Interesse

Russlands und der abgeleiteten für Russland bedrohungsfreien Relationen liegen. Das Interesse Russland in Art,

Umfang etc. dominiert zwingend, um Bedrohungen für Russland finden und begründen zu können. Anders gesagt:

Russland braucht mehr Raum für seine Interessenwahrung auch mit Mitteln des Krieges, der sich daher systemisch den

Daseinsformen von Nazideutschland annähern muss, um die Interessenwahrung, die letztendlich völkisch ist,

nachhaltig durchsetzen zu können - wissend, dass dieses Vorgehen eine klassische Bedrohung für den Rest der Welt ist.

 

China hat einen Trojaner im EU-Kontext herangezüchtet: Serbien.

Serbien wird in der Einverleibung des Kosovo von China unterstützt, dass von Serbien Unterstützung für die

chinesische Einverleibung von Taiwan ist. China und Serbien stehen in der Tradition des Kolonialismus, wobei

Serbien sich an China bereits verkauft hat, weil die EU nicht agieren sollte oder wollte: China hat in Systembereiche

Serbiens investiert und verwertet diese z.T. rein chinesisch. Serbien will einen EU-Beitritt formal. Die EU sieht

in Serbien einen möglichen Kandidaten, der, sollte er der EU beitreten, den nächsten Krieg in Europa führen wird: Die

finale Determination der "Selbstständigkeit" des Kosovo.

 

Auch hier ist objektiv erkennbar: Die BRD muss aus der EU raus.

 

 (3.15) 10.05.2024

In Russland wurde im Rahmen der dortigen Meinungsfreiheit die Auffassung publiziert, dass sich aus der

zweitgrößten Stadt der Ukraine, Charkiw, alle russlandtreuen Bewohner nach Russland bereits abgesetzt haben und

daher die Stadt Haus für Haus samt noch dort lebender Menschen durch Bombardierung liquidiert werden können:

Die Stadt muss dem Boden gleichgemacht werden.

 

Die Politik der verbrannten Erde hat Tradition über Systemgrenzen hinweg, deren Formen sich ändern, nicht aber

deren Perversion. Im Fall von Russland ist ersichtlich, dass Putin am Ende ist und seinen Laden nicht mehr im Griff

hat, da Terror zu einer Daseinsform Russlands geworden ist.

 

Der US-Präsident Biden hat angekündigt, Israel nicht diejenigen Waffen liefern zu wollen, die den Einmarsch in den

Süden das Gazastreifens, wo über 1 Millionen Bewohner im Kriegsgebiet leben, ermöglichen.

 

Die Unfähigkeit Israels nutzt der Kriegsgegner schamlos aus, in dem die Hamas Grenzübergänge, wo Hilfslieferungen

nach Gaza eintreffen, mit Raketen beschießen. Was z.B. Ägypten ebenfalls nicht kann: Temporäre Grenzübergänge

nach Gaza unter militärischer Absicherung durch Israel zuzulassen.

 

Israels Kriegspolitik ist ein Sargnagel für die Existenz Israels, denn die UN-Versammlung hat die UN-Anerkennung

von Palästina mehrheitlich verlangt, wobei der UN-Sicherheitsrat das verhindert, denn: Palästina wird als Staat

nur dann existieren können, wenn zusammenhängende Gebiete und die Existenz Israels gesichert sind. Beides geht

nicht: Israel bebaut Gebiete von Palästina und Palästina will Israel ausrotten.

 

Mit anderen Worten: Die UN-Vollversammlung ist ein Ort des blanken Antisemitismus.

 

Nicht nur in Europa entpuppen sich Anhänger von Palästina als Widersacher von Israel sondern auch als Widersacher

von Systemen, die Israel das Existenzrecht zusprechen. In der BRD ist in Berlin an der Freien Universität durch die

Polizei eine terroristische Besetzung der Uni beendet worden, weil die Leitung der Uni von u.a. Studenten mitgeteilt

bekommen hat, dass die Uni als Besetzungsort gehalten wird, bis sich die gewünschte Haltung der Uni zu Israel

durchgesetzt hat, ansonsten die Uni als Einrichtung gefährdet ist.

 

Es zeigt sich, wie gering der Bildungsstandard unter den Antisemiten ist und wie leicht sie infiltriert-verwertbar sind.

In den USA ist antisemitische Gewalt in Uni-Bereich kein Einzelfall. Es könnte eine bisher schlafende

Studentenbewegung der Gegner von Israel erwachen, die eigentlich Systemänderungen anstreben, wobei die

Auseinandersetzung um Israel nur Trittbrettfahrerei ist. - In Deutschland fordern Muslime inzwischen öffentlich die

Einführung eines Kalifates auf deutschem Boden.

 

Es geht nur um Verwertung fremder Ressourcen unter Anwendung von z.B. Krieg, Trojanerimplementierung etc.. In

jedem Fall ist ein fremdbestimmter Kontext notwendig, der vorbereitet sein muss, um als Leitbild zu wirken. In

Deutschland ist ein christjüdisches Leitbild in der Auffassung zu sehen, dass die Ukraine bei ihrer neu eingeführten

Kriegsdienstpflichtregistrierung aller männlichen Ukrainer - auch die im Ausland z.B. in der BRD - so unterstützt wird,

in dem männlichen anerkannten Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine das Bürgergeld gekürzt wird, damit diese entweder

sich Arbeit suchen oder in die Ukraine zurückkehren. Dieses christjüdische Leitbild wird von deutschen Landkreisen

analog bedient: Es ist steuerlich gerecht, wenn das verwertbare Vermögen der Bürgergeldbezieher komplett für deren

Existenzminimumsicherung aufgebracht wird, oder Bürgergeldbezieher suchen sich Arbeit ohne Bürgergeldzuschuss

(ohne Aufstockung), um dann das Vermögen vor dem Zugriff zu schützen. Damit der Zugriff oder der Schutz erfolgen

können, soll das Bürgergeld bei jeder aus Gesetzes Sicht nicht zulässigen Nichtmitwirkung des Bürgergeldbeziehers

gekürzt werden.

 

 (3.16) 15.05.2024

Die USA haben Importe aus China in Bereich, in denen US-Firmen nicht konkurrenzfähig sind, mit Steueraufschlägen

belegt, z.B. Elektro-Autos aus China kosten nun doppelt so viel wie der vom Hersteller offerierte Verkaufspreis.

 

Was der US-Präsident in seinem Handelskrieg mit China, den Trump fortsetzen wird, nicht sagt: China stellt Produkte

unter chinesischer Binnenwährung her, die gesteuert wird (Auf und Abwertung) z.B. per Investitionen des Staates in

Produktionsbereiche, die damit entlastet werden und, wenn die Waren nicht exportieren werden würden, eine

Binneninflation in China verursachen würden.

 

Die Binneninflation wird aber auch durch den einheimischen Binnenmarkt steuerbar, in dem gesellschaftliche Bereiche

z.B. auf Stromer umgestellt werden.

 

Die USA müssen doch nicht aus China importieren. Keiner zwingt dazu, dass US-Produkte nicht verkauft werden.

Wenn diese aber nur deswegen nicht konkurrenzfähig sind, weil die USA keine Binnenwährung haben, dann ist

das ein US-Problem.

 

Wegen der Steuerlast wird China mehr nach Europa exportieren wollen, da die Eurozone keine Binnenwährung hat und

z.B. in der BRD durch "Grünes Denken" der Bundesregierung Teile der Energieversorgungsherstellung bereits China

z.T. komplett überlassen worden ist. Wenn jetzt die Exportbereiche der BRD, von denen China nicht profitiert bzw. die

China noch nicht aufgekauft hat, von China geflutet werden dürfen .... so was kommt von so was

 

 (3.17) 16.05.2024

 (3.17.1) Immobilienmarkt in der BRD

Der Immobilienmarkt in der BRD wird - abgesehen von Clustern - wegen des fehlenden Berufsschutzes

(Immobilienhändler ist im Gegensatz zum Anwalt kein geschützter Beruf) von unseriösen Anbietern geflutet, die die

passende Wohnungsnot verwerten, ohne systemischen Rechtsnormen unterliegenden zu müssen.

 

In Deutschland ist der Immobilienhandel nicht steuerbar, was zu dem Anliegen der Bundesregierung passt, den

angekündigten Wohnungsbauumfang regelmäßig nicht zu erfüllen. Abgesehen von den Herstellungspreisen und den

Auswirkungen der Schrottwährung Euro auf den Baumark, hat sich dieser auf Umverteilung spezialisiert, so dass die

Kuchenstücken immer kleiner werden - und der Kuchen auch schrumpft. Es werden Methoden angewendet, die aus

dem Bereich der Jobfindung stattfinden. Wohnungssuchende werden für diese intransparent als Konkurrenten verwertet,

so der Immo-Händler seinen Stil ungestört weil nicht vorab nachvollziehbar durchsetzen kann, um Rendite zu

optimieren und Immo-Verkäufer bzw. -Vermieter optimal passend verdienen zu können. Es ist in der BRD so, dass

Wohnungsmangel und Wohnungsnot 2 Seiten ein und derselben Medaille sind: Die Verwertung gesellschaftlicher

Verhältnisse auch bei deren Zersetzung bzw. verwertungsoptimiert-angepasster Gestaltung. Eine nicht nur für das

politische Christjudentum typische Denk- und Handlungsweise, die faschistisch ist. Deutschland ist ein faschistischer

Staat.

 

Es ist objektiv zwingend, den Systemwechsel herbeizuführen, also den Immomarkt nur noch mit geschützten Berufen

agieren zu lassen - ob Händler oder Hersteller, so dass dann der Staat sich mit seiner Steuerlast und Bürokratie für

Bauherren etc. zurückziehen kann, denn der Markt wird dann über die staatliche Investitionen und Förderungen per

Binnenwährung in Deutschland steuerbar. Damit wird die BRD von der Außenwährung Euro weniger abhängig.

 

Da Waren und Dienstleistungen nur in wertschöpfende Bereiche fließen, wo die Deutsche Mark als Binnenwährung

gilt, wird der Euro für Importe weniger wichtig, wenn dieser wegen der Eurozonenwirtschaft dort schwächelt,

wo Länder mit Euro aber ohne eigenen Binnenwährung am Markt agieren und damit objektiv gegenüber z.B. China

nicht konkurrenzfähig sein können, da China eine Binnenwährung HAT und damit agiert.

 

Der Euro wird also nur dann wichtig, wenn es um Zu- und Abfluss von Waren und Dienstleistungen geht, die nur

international handelbar sind, z.B. seltene Erden aus China. China wird den Euro allerdings dann nicht für Aufkäufe in

der BRD benutzen können, denn dort ist die Deutsche Mark als Währung maßgebend, so dass dann Euro in die

Binnenwährung Deutsche Mark umgewandelt werden muss und diese Umwandlung unterliegt den Maßgaben der

Binnenwährungausprägungen der BRD. Analog so macht es China ja auch.

 

Trotz "Grünem Denken" der Bundesregierung, die die Energiereform systematisch torpediert und sich dazu z.B. auf

eine noch zu erreichenden Wärmeanstiegsbegrenzung auf 1,5 Grad über der seit den 90-ger-Jahren geltenden Maßgabe

beruft, die allerdings in 2023 bereits weltweit überschritten wurde, hat sich im Baugewerbe ein Mangel an

Dienstleistungsfähigkeit eingestellt, so dass verfügbare Ressourcen an Dienstleister die Nachfrage nicht decken

können, z.B. im Bereich Sole-Wasser-Wärmepumpe, für die man lange auf Ausführung der Bohrungsarbeiten warten

muss - inklusive den Preisveränderungen bis zum Zeitpunkt der Ausführungen der Arbeiten, so dass

Preis-Kalkulationen immer weniger Zeitspanne umfassen.

 

 

 (3.17.2) Daseinsform der Bevölkerung

Es gibt einen objektiven Zusammenhang zwischen dem Denken und Agieren des politischen Christjudentums und der

Daseinsform der Bevölkerung. - Beispiel:

 

Das Regierungsmitglied FDP hat in seinem Europa-Wahlprogramm und in dem Agieren des Finanzministers

festgestellt:

 

                Das Bürgergeld ist ebenso wenig weiter finanzierbar wie der Bezug von Rente direkt nach 45 SV-pflichtigen

               Arbeitsjahren.

 

                Die Einsparungen beim Bürgergeld und bei der o.g. Rente entlasten den Haushalt auch dann, wenn z.B.

 

                              20% aller sv-pflichtigen Arbeitnehmer nicht vom eigenen Arbeitseinkommen leben können und daher

zusätzlich Bürgergeld beziehen.

 

                              92.000 Einwohner im berliner Stadtbezirk Hellersdorf wohnen, von denen 40% Bürgergeld beziehen.

 

                Denn: Der Wegfall des Bürgergeldes würde mehr Arbeitslose bewirken, die nicht mehr mit Sozialtransfer

rechnen können, also zusätzlich nicht mehr dem Staat auf der Tasche liegen.

 

Die FDP erzeugt also eine Kausalkette, um den Staatshaushalt zu entlasten und z.B. um die Herstellung von

               Munition für den Ukraine-Krieg zu erleichtern, die aus dem Staatshaushalt finanziert wird.

                              Zudem erleichtert die FDP so auch die Abschiebung von ukrainischen Flüchtlingen, die nach den

neuen Regelungen in der Ukraine dort kriegsdienstpflichtig geworden sind, so dass der Fluchtgrund

nicht ehr relevant ist, will Deutschland der Ukraine nicht im Wege stehen:

                              Flüchtlinge in der BRD beziehen u.a. Bürgergeld.

 

 (3.17.3) gerichtliche Verurteilung des Thüringer AfD-Chefs

Die gerichtliche Verurteilung des Thüringer AfD-Chefs, der zwar als Ministerpräsident Thüringens agieren will,

sich aber im Auftreten in der Öffentlichkeit nicht von der nationalsozialistischen Argumentation klar abgrenzt,

ist ein Gesinnungsurteil:

 

                Es reicht nicht aus, dass angenommen wird, dass der Beklagte wegen seiner abgeschlossenen

                Berufsausbildung als Lehrer im Bereich Geschichte wissen muss, welche nationalsozialistischen

Argumentation es gibt, denn die Anwendung dieser Argumentation basiert auf dem aktuellen Rechtskontext,

dessen Normierung eben das o.g. Gesinnungsurteil zulässt: Man glaubt dem Beklagten nicht,

                dass er in Unwissenheit die Formulierung "Alles für Deutschland" in einen vom Gericht

                bewerteten Kontext gesetzt hat, der nicht der einer nationalsozialistischen Argumentation ist.

 

                Es ist doch schon längst bewiesen, dass die AfD in völkischer-nationalsozialistischer Tradition

                agiert und denkt. Es ist nicht notwendig, jede dieser Denkausdruckformen zu bewerten, denn

                deren Anwendungen finden immer statt: Die AfD wird gewählt, weil diese Gruppierung

                von Strömungen in der Lage ist, die Gesinnung der Bevölkerung so zu verwerten, dass diese

                nur im Agieren der AfD eine Chance sieht, dem aktuellen System entkommen zu können,

                wobei völlig unklar ist, welches System dann konkret folgen wird, denn die AfD orientiert

                sich vor allem an Denkweisen, deren historischer Kontext z.Z. nicht real zu finden ist,

                aber von der AfD wieder real etabliert werden soll, wobei die "Sehnsüchte" der Wähler

                eine kleine Teilmenge sein könnten. - Exakt diese Situation ist erlebbar, wenn die

                Wähler der AfD zuströmen und nicht genau wissen, was das bewirkt, denn bei den

                anderen Parteien ist es ebenfalls so: Die Wähler wissen nicht genau, was passieren

                wird nach den Wahlen, außer dass auch nach den Wahlen ohne Ende gelogen und betrogen wird.

                AfD als kleineres Übel, so denken die Wähler, die sich keine Gedanken machen, wie ein

                Systemwechsel in Art, Umgang, Ablauf und Fundamentierung erfolgen muss. .... Der

                Selbstläufer "Politik", auf dessen Ergebnisse der Wähler erstarrt wartet, bis er

                den nächsten Arschtritt spürt, ist ein gesellschaftlicher Verschleiß, der in jedem

                Fall faschistisch so enden wird, wie es die Wähler nicht erwarten können und wollen.

 

Man braucht keinen Verfassungsschutz. Dem Volk aufs Maul schauen, das reicht schon.

 

Die Brandmauer im Bundestag könnte nur eine Verweigerung von Fraktionen sein, mit der Fraktion der

AfD eine Gesetzesvorlage gemeinsam zu schaffen. Allerdings kann das ganz locker umgangen werden,

in dem der AfD eine Gesetzesvorlage präsentiert wird, die der AfD genehm ist, ohne dass die AfD

daran mitgearbeitet hat.

 

Es gibt also keine Brandmauer, da unnötig.

 

 (3.18) 23.05.2024

Während die politischen Kasten - vor allem die des Christjudentums - sich feiern, in dem das Grundgesetz der BRD als

Verfassung interpretiert wird, die das Dasein der Kasten und des Landes erfolgreich und als Meisterstück - inkl.

Vorbildfunktion für andere Länder - rechtfertigt, wurde an der Berliner Humboldt-Uni die 2. Hausbesetzung durch die

Polizei beendet, da die Uni als Instrument in der Auseinandersetzung mit Israel herhalten sollte.

 

Im Zuge des von einem UN-getragenen Strafgerichtshofes angekündigten internationalen Haftbefehls gegen Israels

Regierungschef und dessen Außenminister wurde die auch gegen einige Hamasfunktionäre vorgesehene Haft-

Einkassierung als ungerechtfertigt gesehen, da Israel und Hamas parallel betroffen sind. Was auch in den deutschen

TV-Medien nicht gesagt wurde, wieso es keine Rolle spielen kann, dass Israel und Hamas gleichzeitig betroffen wind,

wenn es um einen Völkermord im Krieg Israels gegen Palästina geht, denn inzwischen werden die von Palästinensern

bewohnten Gebiete Westjordan und Gaza als DAS Palästina von vielen Staaten anerkannt, wissend, dass die

Machtstruktur des Staates Palästina u.a. von der Hamas implementiert und gehalten wird, so dass damit definitiv

die Existenz von Israel wegfallen muss .... wissend, dass die Anerkennung eines Gebietes, das nicht UN- und

Völkerrecht Recht unterliegen soll, der blanke Antisemitismus ist.

 

Die Anerkennung Palästinas basiert wie auch in der BRD auf nachhaltige Strukturen der islamischen Religionsformen

mit der jeweiligen Staatsform, die aber in den Gebieten, wo die Strukturen existieren, nicht realisierbar sind, außer:

Weltweit wachen im Zuge des Israel-Krieges Kräfte auf, deren Dasein als Schläfer der jeweiligen Islamform so

möglich wurde, dass deren Intentionen z.B. die Annullierung von Israel aus Sicht der politischen Kasten keine

Rolle spielen. Ganz typisch dafür ist die BRD, die bereits maßgebender Host der Terroristen Nine-Eleven in den

USA war. Die BRD als Schläferzone nutzt u.a. die Religionsfreiheit und den Umstand, dass die Einwanderung in

der BRD immer passgerecht zum Agieren der politischen Kasten gehalten wurde, niemals aber als ein

Einwanderungsland, wie es z.B. die USA sind.

 

Die AfD hat zu den Europa-Wahlen Anfang Juni 2024 ihre Chance auf eine europaweite rechtsbürgerliche bzw.

rechtsextreme Fraktion verspielt, weil die AfD ihrem Argumentationswahnsinn treu geblieben ist: Der Spitzenkandidat

der AfD für die Europawahlen hat in Italien öffentlich erklärt, dass nicht jedes Mitglied der SS des

Nationalsozialismus in Deutschland ein kriminelles Mitglied war. Die AfD wurde aus der EU-Parlament Fraktion

der Rechten verabschiedet. ... Hinweis: Die SS gilt auch als kriminelle Vereinigung eingestuft.

 

Was besonders den Franzosen-Rechten sauer aufgestoßen ist, ist der Umstand, dass die SS auch in Frankreich im

2. Weltkrieg militärischen Kahlschlag auch unter der Zivilbevölkerung betrieben hat.

 

Was aber nicht aufgestoßen hat, ist die Taktik der AfD, faschistische Propaganda unter das Volk zu mischen, in dem

historischer Kontext neu gestaltet propagiert wird - quasi als alternative Fakten.

 

In dem der AfD-Spitzenkandidat, der von der AfD vom Wahlkampf bereits ausgeschlossen wurde, und der den

AfD-Bundesvorstand verlassen will, eine Anspielung auf SS-Mitglieder macht, die nach dem Verbot der SS in

Westdeutschland gesellschaftlich elitär agiert haben, z.B. das ehemalige SS-Mitglied Günter Grass, ... eine

Anspielung als Argument für die beim AfD-Wähler angekommene Botschaft, dass nicht alle SS-Mitglieder schlechte

Kerle waren bzw. geblieben sind .... Anspielung als eine faschistische Methode der Infiltration nicht nur im Dritten

Reich. Es wird von der AfD auch suggeriert, dass der historische Kontext der SS in Teilen auf das heutige Dasein in der

BRD anwendbar ist, z.B. in der Polarisierung auf Gründe und Konsequenzen der Einstufung der SS als gesellschaftliche

Kraft. In exakt diesen Kontext passt nicht nur der Ausruf des Thüringer AfD-Chefs "Alles für Deutschland", für den der

Thüringer AfD-Chef gerichtlich verurteilt wurde, was aber in Deutschland nicht unbedingt heißen muss, dass das

Urteil auch rechtswirksam wird - vor allem während des Wahlkampfes der AfD .... "Alles für Deutschland" wurde

im Kontext mit "Alles für xxxx" mit xxxx stehend für Dinge, die dem AfD-Wähler-Umfeld bekannt sind, kombiniert.

 

Man braucht keinen Verfassungsschutz, um die AfD als faschistisch einzustufen. Dem Volk aufs Maul schauen, das

reicht schon.

 

 

Die faschistische Ausrichtung der AfD ist systemisch und nicht allein durch eine Parteiführung zu vertreten, denn es

bedarf Strukturen, die vor allem noch nicht infiltrierte gesellschaftliche Bereiche normierbar machen, was

in der BRD z.Z. am Besten mit faschistischer Propaganda geht, also dort, wo die politische Kaste des Christjudentums

behauptet, dass die Demokratie "wehrhaft" ist, wissend, dass es dafür objektiv nicht ausreichende Daseinsformen

in der BRD gibt und auch nicht gegeben wird, denn nur so lässt sich ein Systemwechsel als "antidemokratisch", also als

"Angriff" u.a. auf das politische Christjudentum kennzeichnen - eine ebenfalls extrem faschistische Methode

der Infiltration. .... Die Propaganda von Brandmauern zur AfD ist ebenso verlogen.

 

Während die politischen Kasten - vor allem die des Christjudentums - sich feiern, in dem das Grundgesetz der BRD als

Verfassung interpretiert wird, die das Dasein der Kasten und des Landes erfolgreich und als Meisterstück - inkl.

Vorbildfunktion für andere Länder - rechtfertigt, wurde .....

 

 (3.19) 31.05.2024

Die Ukraine erhält nun Waffen, die feindliche Ressourcen, von denen aus Russland die ukrainische Stadt Charkiw den

Boden gleichmachen will, vernichten können. Diese Ressourcen können auch nur in Russland selbst liegen. Diese

Kompetenzerweiterung entspricht der Anwendung des UN-Kriegsrechtes mit Völkerrecht im Falle dessen

Verteidigungsrechtes für die Ukraine als souveräner Staat.

 

Die Ukraine schließt mit einzelnen Ländern militärische Abkommen ab, wobei diese Länder auch zugleich NATO-

Teilnehmer sein können. Auf diese Art und Weise wird die Ukraine jetzt indirekt NATO-Mitglied. ... Genau DAS

wollte Putin angeblich verhindern. Aber es ist bekannt, wie viel Wert die einstigen Auffassungen von Putin heute haben.

 

Die Ukraine hat begonnen, militärische Einrichtungen in Russland, die für die nukleare Sicherheit Russlands notwendig

sind, anzugreifen.

 

Die USA verlegen einen nuklearfähigen B-52-Bomber unter Schutz von 2 F16-Kampfjets nach Großbritannien.

 

Es sieht also alles nach einem Krieg, der nicht beherrschbar ist, aus, denn die Reaktion Putins wird genauso chaotisch

sein, wie die Filetierung der Ukraine, die eigentlich russisches Gebiet sein soll. ... Man ist am Ende der

Handlungsfähigkeit und hat notwendige Kriegsausgestaltungen absichtlich unterlassen: Putin kann die Annektierung

der Ukraine nicht komplettieren. Und die NATO-Staaten und andere Militärpartner der Ukraine haben es erfolgreich

verhindert, dass in der Ukraine die notwendige kriegsentscheidende Lufthoheit verfügbar wird. Stattdessen ist das

Abschlachten von Soldaten Ziel des Krieges, der nicht enden kann, weil die Kriegsgegner das eigene Verlieren des

Krieges kategorisch ausschließen.

 

Die Ukraine kann den Krieg nicht gewinnen, wenn Russland genügend Ressourcen hat und sei es die

Waffentechniklieferungen aus dem Iran, Nordkorea und China - alles unter dem "Schutz" der Androhung von

Atomwaffenanwendung. Das Pokern ist ein Mittel der Wahl, da nichts verändert werden muss, was bereits

"verkackt" wurde, wenn also die EU verwertbar und erpressbar ist.

 

 (3.20) 14.06.2024

Heise-Verlag c't 14 Seite 156 und 157 "Wer war das ? - Anonym kritisiertes Unternehmen kann sich leichter wehren"

(Whistleblower)

 

Ansatz laut c't-Artikel:

 

                Das Oberlandesgericht Hamburg hat geurteilt, dass ein Unternehmen,

                für das durch eine im Sozialen Netzwerk anonym agierende Person

                Informationen bereitstellt wurden, Anspruch auf Unterlassung nach BGB Paragraf 823

                Absatz 1 und Paragraf 1004 Absatz 1 hat, wenn dem Unternehmen nicht

                bekannt gemacht werden kann, welche Person die Informationen bereitstellt hat.

                Die Anonymität des Informationsgebers hindert das betroffene Unternehmen

                an der Wahrnehmung der Überprüfung des Zusammenhanges des Informanten mit

                dessen bereitgestellten Informationen über das Unternehmen. Diese

                Behinderung des Unternehmens steht über den Schutz des Informanten

                vor Reaktion des Unternehmens gegen ihn und die vom Informanten bereitgestellten

Informationen.

 

Konkreter Fall laut c't-Artikel

 

                Ein Mitarbeiter eines Unternehmens stellt über dieses auf der

                Online-Plattform "kununu" Informationen so bereit, dass der Informant

                nur gegenüber dem Plattformbetreiber nicht anonym ist.

                Ob der Informant ein ehemaliger oder aktueller Mitarbeiter

                war bzw. ist, spielt keine Rolle, da der Informant nur Informationen

                über Dinge aus dem Zeitraum seiner Tätigkeit im Unternehmen liefert.

 

                Das betroffene Unternehmen hat Anspruch auf Herausgabe von Daten

                des Informanten, um diesen und die gelieferten Informationen

                im Zusammenhang aus Sicht des Unternehmens prüfen zu können.

 

 

Analyse, die der c't-Artikel nicht ausweist

 

                Online-Plattformbetreiber, die anonyme Veröffentlichungen ermöglichen,

                handeln in Grenzen illegal.

 

                Es spielt keine Rolle, welche Daten der Informant veröffentlicht,

                wenn diese im Zusammenhang mit dem Unternehmen stehen, anhand dessen

                bzw. von dem die Informationen gewonnen wurden. Es spielt auch keine

                Rolle, in welcher Relation der Informant und dessen Daten zu den

                Unternehmensinteressen stehen: Wohlwollend, oder kritisch, oder

                denunzierend, oder verleumdend etc..

 

                Das Unternehmen kann also die anonyme Veröffentlichung der Informationen

                über das Unternehmen spätestens im Nachhinein verhindern. Alternativ

                dazu hat das Unternehmen die Möglichkeit, die Veröffentlichung als

                nicht anonym zu dulden, wenn es im Unternehmensinteresse liegt,

                oder zu sanktionieren nach Art und Weise des Unternehmens.

                Das Unternehmen kann sich also sicher sein, dass die anonyme

                Veröffentlichung von Informationen über das Unternehmen illegal ist.

                Das Unternehmen ist also - im Gegensatz zum Informanten - immer

                gegen anonyme Veröffentlichung von Informationen jeder Art geschützt,

                z.B. auch dann, wenn ein öffentliches Interesse an den vom Informanten

bereitgestellten Informationen feststellbar ist. Damit ist sogar eine Strukturbildung

von im Kontext agierenden Unternehmen, über die der Informant

Informationen geliefert hat, in mafiöser Art möglich.

 

                Die anonyme Veröffentlichung von Informationen über das Unternehmen ist also

                keine Teilmenge der Meinungsfreiheit.

 

                Der anonyme Informant / Whistleblower sollte also abwägen, welche

                Infos heranzuziehen und zu bewerten sind und ob sich beides überhaupt

                lohnt. Es ist also zu beachten, ob der Informant bei der festgestellten

                Sachlage, über die er informieren will, für sich Vor- oder Nachteile

                erreicht, die z.B. seine Situation im Unternehmen beeinflussen.

                Vom Vorteil kann es ev. sein, wenn der Informant sich eine Tätigkeit

                in einem anderen Unternehmen sucht, oder der Informant prüft,

                ob z.B. nachweisbare Absprachen zwischen Informant und Unternehmen

                eingehalten wurden etc..

 

                Anders gesagt: Es lohnt sich ev. nicht, über die Unternehmenssituation

                öffentlich zu reflektieren, wenn das Unternehmen von sich aus am Markt

                nicht nachhaltig eingestellt ist und diesen auch nur so bedienen kann.

                Außerdem: Was geht mich fremdes Elend an - diese Meinung dürfte

                angesichts des geringen Bildungsstandards in der BRD an der Tagesordnung

                sein, denn Empathie und Bildung sind als Sozialverhalten eng verzahnt.

                Die Veröffentlichung von Informationen über das Unternehmen kann also

                sozial-unangebracht sein, wenn über asoziale Bedingungen öffentlich

                nachgedacht wird UND das für den Informanten keinen Vorteil bringt.

                .... Nach mir die Sintflut und nix wie weg aus dem Unternehmen, das

                könnte eine Alternative sein, die zwar ziemlich egoistisch, aber - wie

                man eben oben lesen kann - eher alltagsgerechter auch Dank der "Unabhängigkeit"

                der Richterschaft ist.

 

Fazit aus der o.g. Analyse:

 

                Auch hier sieht man, wie dringend der Systemwechsel ist.

 

 (3.21) 18.06.2024

Laut Pressemeldungen hat der Staat Israel von den Vorbereitungen des Krieges der Hamas gegen Israel rechtzeitig

gewusst, aber nicht passend darauf reagiert, so dass die Hamas Israel erfolgreich angreifen konnte und weiterhin

angreift, wobei der Staat Israel davon ausgeht, dass die Zerschlagung der Hamas in Palästina den Schutz von Israel

nachhaltig vollziehen lässt - abgesehen vom Libanon und den dortigen militärischen Gegnern Israels.

 

Deutschland hat nun eine weitere extremistische Partei, die auch im Europaparlament vertreten ist: BSW - ein Ende

2023 gegründetes "Bündnis" einer Zentralfigur des ostdeutschen Kommunismus, Sahra Wagenknecht, die ihre Wurzeln

in der "Kommunistischen Plattform" der Ostzone-SED hatte - dort stalinistisch geprägt - und in der aktuellen BRD

liberal-sozialistisch orientiert ist, was zur BWS schon deswegen passt, weil deren Führung auch aus der ehemaligen

Bundestagsfraktion der "Die Linke" stammt und fast alle westdeutsche Kader sind, und dann also mit der Ostzone

nichts zu tun haben. - Das ist ein Analogon zur AfD, die ebenfalls aus der Westzone stammt.

 

Das BSW ist faschistisch: Das BWS fordert, dass die von Russland angegriffene Ukraine Friedensverhandlungen mit

Russland eröffnet, das von der Ukraine verlangt, nicht nur von Russland militärisch annektierte Gebiete, die

Russland auch als eigenständige Staatsgebiet sieht, sondern ganze Verwaltungsbezirke, in denen Russland Teile

annektiert hat, an Russland staatlich abzutreten. Zugleich soll die Ukraine nicht der NATO beitreten. - Was das BSW

verlangt, ist der Bruch mit UN-Recht und Völkerrecht durch die angegriffene Ukraine, durch das Opfer selbst, damit

Russland seine Raumansprüche durchsetzen kann - in Analogie zur raumgewinnenden Kriegsführung von

Nazideutschland. Das BWS will also eine Methode der Grenzverschiebungen außerhalb von UN-Recht

fundamentieren. Das ist blanker Faschismus.

 

Es zeigt somit, wie notwendig der Systemwechsel in der BRD ist, auch um politischen Extremismus ausrotten zu

können. ...

 

Dass die Kommunistin Wagenknecht aktuell faschistisches Denken an den Tag legen kann, ist ein Zeichen des Zerfalles

der BRD - Putin ist ebenfalls Kommunist und tut das Seinige in Russland, um es zu zersetzen, in dem es sein

militärisches Dasein aufgezwungen bekommt (40% der Volkswirtschaftkraft dient Kriegszwecken), was z.B. in

Analogie zum Dritten Reich diesem fast die atomare Fastausrottung beschert hat. (Der Einsatz der US-Atombomben

in Japan hat Deutschland verschont, weil Japan ERST nach dem Einsatz der 2 US-Atombomben kapituliert hat.

Ursprünglich sollte Deutschland als Staat und dessen Bevölkerung atomar und mit Luftangriffen ausgerottet werden).

 

In der BRD wird versucht, die Wehrpflicht weiterhin zu umgehen, auch wenn die objektive Notwendigkeit eines

Stehenden Heeres als Teil der Partner-Armeen, die u.a. die Grenzen zu Russland schützen und permanente Überwachung

und Abwehr u.a. des russischen Militärs betreiben, besteht: Es ist ein Wunschkonzert der individuellen Orientierung

von Menschen, die sich der Musterung pflichteinberufen oder dieser sich freiwillig unterwerfen. Es ist nicht die

Gleichheit der zum Wehrdienst heranziehbaren Menschen der Maßstab, weil der Wehrdienst als Alternative zum

Sozialdienst steht, also mit systemisch fremden Komponenten verbunden wird, deren Kombination nur dann Sinn

macht, wenn im Wehrdienst soziale Komponenten als Teil der Spezialisierung integriert sind. Auch dieses

christjüdische politische Denken zur Wehrpflichtumgehung zeigt, wie dringend ein Systemwechsel in der BRD

notwendig ist, um u.a. Russland auch militärisch in die Schranken weisen zu können, denn Russland wird sich vom

imperialen Streben nicht mehr abwenden können, weil man Russland eine Abkehrintuition nicht glauben KANN.

 

Die Wehrpflicht muss wieder eingeführt werden. Wer sich dem Wehrdienst verweigert, bekommt die

Möglichkeit, seine deutsche Staatsbürgerschaft abzugeben und Deutschland zu verlassen. Werden diese

Möglichkeit nicht benutzt und der Wehrdienst weiterhin verweigert, so liegt eine Straftat vor.

Die Wehrpflicht ist ein Primärmittel der Gefahrenabwehr.

 

 

Dass die Atom-Mächte ihre Atomvorräte modernisieren, zeugt davon, dass die Atom-Mächte immer noch an die

Abschreckung per Atomwaffen glauben - Russland beweist das Gegenteil derart unverschämt, dass Russland klar

gemacht werden muss: Jeder Einsatz von Atomwaffen durch Russland wird die Existenz Russlands möglicher

Weise beenden - sei es militärisch oder z.B. wirtschaftlich. Auch dazu bedarf es eines Systemwechsels in der

BRD, der die zu Russland wirtschaftlichen Beziehungen so filetiert, dass Russland nicht in der Lage ist, Krieg jeder

Art führen zu können, der nicht dem UN- und Völkerrecht entspricht. Die Beziehung zu Russland erzwingt auch die

Änderung der Beziehungen zu China - im Prinzip zu denjenigen Staaten, deren Dasein die militärischen

Aufwendungen der betroffenen Gebiete, die in einem Netzwerk bilateraler Interessen vereint sind (abgesehen von

UN- und Völkerrecht), auf der Erde erzwingt, um dort Frieden überhaupt nachhaltig erhalten zu können. Dieser

Ansatz wird die Überbewertung der NATO und u.a. der der Rolle eines US-Präsidenten Trump als

unberechenbarer NATO-Partner relativieren: Mit einem weltweiten Netzwerk bilateraler Interessen geht es

auch ohne NATO und Trump. Das reduziert nicht die Abwehr von Terrorstaaten wie aktuell Russland, aber wohl

die Abhängigkeit von unberechenbaren Faktoren, die ein Terrorstaat gnadenlos verwertet, in dem z.B. Europa

gegen die USA oder die NATO-Teilnehmerstaaten gegeneinander ausgespielt und aufgehetzt werden. Oder die

Ansichten eines doch wohl mehr unterbelichtet-unfähigen Narzisten als US-Präsident. Auch um das zu verhindern,

muss auch in Deutschland der Systemwechsel erfolgen, also auch die Ausrottung des politischen Christjudentums

in Deutschland.

 

 (3.22) 07.09.2024

Es ist so weit: Deutschland wird sich einem Systemwechsel unterziehen. Dafür kommt es drauf an, die Dialektik der

Triebkräfte verstanden und verinnerlicht zu haben.

 

Die aktuelle Bundesregierung aus Grüne, FDP und SPD ist von Zerfall, der durch den Bundeskanzler systemisch

geführt wird, gekennzeichnet.

 

Die FDP mit dem Bundesfinanzminister tut alles, um die aktuelle Bundesregierung zur Strecke zu bringen und nutzt

dabei die Schlichtheit und Dummheit der Kollegen nicht nur in der Bundesregierung aus.

 

Der Bundesfinanzminister ist nicht nur ein Maulwurf sondern elitär gekrönt, der sich z.B. unter Masseneinsatz von

Polizei seine Hochzeit auf Sylt absichern ließ, anstatt weniger parasitär und dafür privater zu feiern.

 

Und überhaupt: Fremde Ressourcen zu verwerten und zu vernichten, ist in Form der Schuldenbremse im BRD-

Grundgesetz, das Hinterwälder für eine Verfassung halten, DAS Steckenpferd der FDP, die in einigen Bundesländern

auf dem Haufen der Geschichte gelandet ist: Unter 5% Wählerstimmen erhalten. Der BRD-Finanzminister will

Schuldentilgung optimieren und verneint, dass es divergent Notstand im Bereich Investbedarf auch des Bundes gibt,

der seit Jahrzehnten z.B. dabei ist, die Deutsche Bahn so zu zerstören, dass der Bund als Eigentümer nicht genügend

Investmittel aufbringen muss und vor allem nicht kann, dafür aber Waffen im Ukrainekrieg nach dort exportiert.

Dass der Bundeskanzler den Finanzminister nicht entlassen hat: Dann würden Neuwahlen anstehen, die die Regierung

verändern wird.

 

Der Bundeskanzler mit seiner Cum-Ex-Demenz - Gedächtnisverlust in Sachen Steuerbetrug durch Finanzträger auch

im Zusammenhang mit Hamburg, wo der Bundeskanzler einst Finanzsenator war - diese Person lässt die BRD so

richtig schleifen, dass selbst das politische Christjudentum in Form der CDU und CSU aufschreit: Die SPD schleift

Interessen des politischen Christjudentums, zu dem auch die SPD und FDP gehören - also alles eine Wixe. Der

Bundeskanzler betreibt die Isolation der BRD im Bereich der EU voran, z.B. in Sachen Dublin-Abkommen, das besagt,

dass zum Zweck von Asylgewährung diese der Einreisende nicht in der BRD bekommen kann (bis auf Ausnahmen),

weil die EU-Grenze, also auch der Luftraum der EU eben nicht mit Raketen überschritten wird, die vom Himmel fallen:

Es gibt für die BRD keinen Asylantragsteller, der - abgesehen von Ausnahmen - nicht über ein anderes Land und

EU-Gebiet in die BRD einzureisen gedenkt. Damit kann die BRD alle Asylwilligen - bis auf Ausnahmen - an der

BRD-Grenze sofort abweisen und zwar dorthin, woher die Asylwilligen gekommen sind bzw. wo sie auf dem See-

und Landweg die EU betreten haben. Die BRD kann also das Grundsatzurteil in der EU, dass derjenige, der EU-Gebiet

betreten hat, Anspruch auf ein beantragtes Asylverfahren hat, so erfüllen, dass die BRD Tür und Tor nicht für

jedermann offen hält. Und trotzdem lässt der BRD-Kanzler ohne Ende einwandern, egal welche Ressourcen im Land

verfügbar sind und welches Recht in der EU verletzt wird. - Es ist der blanke Faschismus !

 

Im Zuge der Massen-Einwanderung, von der die christjüdische Bundeskanzlerin Merkel einst ohne Begründung

behauptete: Wir schaffen das !, sind natürlich Menschen eingewandert, deren Kulturkreis oft nur mit einem Status der

EU deckungsgleich ist: Krieg im Herkunftsland und nicht in der EU. Ansonsten herrscht Vielfalt, u.a. die Auffassung in

Islamströmungen, dass Ungläubige zu töten sind und zwar auch dann, wenn der Gott des Islams auch der Gott

aller Menschen ist. Die Religionsströmungen zusammen mit einem ver-"Tik-Tok"ten Bildungsniveau des Elends (auch

z.B. 25% der bis 15 jährigen Schüler können nicht richtig rechnen) sind Triebkräfte der gesellschaftlichen

Veränderungen nun auch in der BRD, denn dort wird nicht gefragt, welche Kultur der Eingereiste zu pflegen gedenkt

und ob dessen Kulturstatus als Teilkennzeichen einer ethnischen Gruppe in die bundesdeutschen Verhältnisse

integrierbar ist.

 

Anders gesagt: Ein Flüchtling aus Syrien, der vor Krieg flieht, kann nur dort Asyl beantragen, wo die kulturellen

Merkmale kompatibel und für den Flüchtling pflegbar sind, da ansonsten der Fluchtgrund der kulturellen

Verfolgung und z.B. unterdrückter Religionsfreiheit entstehen kann. Es macht also NUR Sinn, Asyl zu prüfen,

wenn der Geprüfte kulturell INTEGRIERBAR ist. - Genau das ist unter der Führung des BRD-Kanzlers

ausgeschlossen. Ergebnis: Straftaten und Morde durch kulturell inkompatible Eingereiste, deren Abschiebung nach

Versagung einer deutsche Asylform unterlassen wurde, damit der Auszuweisende in Deutschland seine inkompatible

Kulturansprüche weiter erleben und gestalten kann - z.B. Tötung von Ungläubigen - Der blanke Faschismus !

 

 

In der BRD sind inzwischen fast nur noch extremistische Strömungen und Parteien an der Macht: Das politische

Christjudentum aus den "Volksparteien", die AfD und BSW und Strömungen, deren Machtgier unterschwellig

gehalten wird, weil z.B. keine 5% der Wählerstimmen oder ausreichend Direktmandate erzielt wurden. (Der

AfD-Chef in Thüringen hat in der Landtagswahl 2024 im eigenen Wahlkreis durch die Wähler kein Direktmandat

erhalten.) Dagegen ging die Strömung der S. Wagenknecht (BSW) im Wählerzustrom regelrecht auf, nach dem es seit

ca. 6 Monaten die Strömung gibt, die sich als Partei bezeichnet und als solche in Thüringen zusammen mit der Linke,

von der sich die Wagenknecht-Sparte abgespaltet hat, und mit der SPD eine Minderheitsregierung unter Führung der

Wagenknecht-Strömung anstrebt, wobei die CDU-Thüringen sich entgegen dem Bundeschristjudentums der CDU eine

Zusammenarbeit mit den Roten - wie das BSW - vorstellen kann und. Der eigentliche Clou ist aber: Alle sind der

Meinung, dass jeder mit fast jedem quasi ficken kann, weil der Machtzugang der AfD verhindert werden muss - in

Thüringen ist das natürlich glattweg gelogen: Die AfD ist wegen zu wenig Sitzen in der Länderkammer als Bauernopfer

verwertet worden, um Machtgier z.B. der Ukraine-Gegner CDU und Wagenknecht-Truppe (BSW) befriedigen zu

können. Auch die Ukraine wird verwertet, um der Machtgier kein Einhalt zu geben: Der Ukraine-Krieg wird ohne

Waffengewalt und ohne Waffenlieferungen an die Ukraine entschieden werden müssen: Russland hat den Krieg zwar

begonnen, soll nun aber die Chance bekommen, den Krieg aus russischer Sicht beenden zu dürfen, in dem die

Übernahme der Ukraine bzw. deren Teilgebieten durch Russland vollzogen wird, wobei damit zwar eklatant

UN-Recht, also Völkerrecht gebrochen wird, das aber dem Christjuden und dem BSW scheiß egal ist, denn synchron

dazu hat der Russen-Präsident Putin von einem Tag auf den anderen - aber eben perfekt passend - beschlossen,

Verhandlungen mit der Ukraine zuzulassen, wobei die Annexion von Gebieten der Ukraine zumindest im Bereich

Ost-Ukraine nicht rückgängig gemacht werden kann, denn diese Teile der Ukraine gehören zu Russland und stehen

unter dessen atomaren Schutz (inkl. der auf den Gebieten existierenden Staaten). - Der blanke Faschismus !

 

Während der Bund als Eigentümer der Deutschen Bahn diese weiterhin nachhaltig zerfallen lässt - z.B. werden zu

ersetzende marode Stellwerke nicht durch digitalisierte Einrichtungen sondern mit Analog-Technik ausgestattete

Stellwerke ersetzt, die irgendwann später digitalisiert werden, so dass erst später ein optimierter Verkehrsfluss auf der

Schiene entsteht, der in anderen Ländern der EU bereits seit Urzeiten praktiziert wird (die DB wird anstelle

der aktuellen 25% des Güterverkehrs auf den Schiene dann 30% vollziehen können).

Oder: Während das teilweise in öffentlichem Besitz befindliche Unternehmen "VW" nun mangels Finanzquellen,

die u.a. wegen dem Dieselskandal (30 Milliarden Euro) und wegen dem Invest in China entstanden sind, wo ein

E-Auto chinesischer Bauart 10% eines deutschen E-Autos kostet und in China auch Autotypen hergestellt werden,

die auch VW nicht herstellen KANN: Vollhybride - mangels Finanzquellen trotzdem einen Finanzbedarf in Deutschland

hat, um nun das tun zu können - nicht etwa auch wirklich zu tun - , was in China schon längst gemacht wird: Für

Privatkunden finanzierbare E-Autos am Binnenmarkt mit Binnenwährung herzustellen und auch anzubieten. Um Gelder

zu beschaffen, müssen "veraltete" Werke, die umgebaut werden müssen, abgeschrieben also geschlossen und samt

Belegschaft über den Jordan geschickt werden. Auch hier gilt: Die öffentliche Hand als Miteigentümer hat daran

Interesse - Der blanke Faschismus !

 

Während Deutschlands Systemstruktur zerfällt und Investitionen ausbleiben, wird mit dem Finger auf das böse

China gezeigt und dessen Exporte in die EU - also auch in das von China-Importen abhängige Deutschland - mit

Steueraufschlägen bestraft, weil Chinas Regierung etc. die Wirtschaft mit der Binnenwährung subventioniert.

In China sind staatliches Invest in die Wirtschaft nur wegen der verfügbaren Binnenwährung (und deren Auf- und

Abwertung) möglich, die als nicht gekoppelt an die Außenwährungen wie Euro, Dollar etc. gezielt hergestellt, also

gedruckt werden kann, um gezielt und direkt in die dingliche Wertschöpfung - vor allem für den Export gegen

Außenwährung wie Euro und Dollar in möglichst abhängige Wirtschaftsbereiche - zu fließen und somit am

Binnenmarkt nicht inflationär sein kann, wenn anstelle Kredite die Direktinvestitionen des Staates am Binnenmarkt

erfolgen und zugleich eine Abschreibung stattfindet.

 

 (3.23) 23.09.2024

Es ist so weit: Deutschland wird sich einem Systemwechsel unterziehen. Dafür kommt es drauf an, die

Dialektik der Triebkräfte verstanden und verinnerlicht zu haben.

 (3.23.1) Faschistische Formen des Machterhaltes in Deutschland

Die aktuelle Bundesregierung aus Grüne, FDP und SPD ist von Zerfall, der durch den Bundeskanzler systemisch

geführt wird, gekennzeichnet.

 

Die FDP mit dem Bundesfinanzminister tut alles, um die aktuelle Bundesregierung zur Strecke zu bringen und nutzt

dabei die Schlichtheit und Dummheit der Kollegen nicht nur in der Bundesregierung aus.

 (3.23.2) Bundesfinanzminister (FDP)

Der Bundesfinanzminister ist nicht nur ein Maulwurf sondern elitär gekrönt, der sich z.B. unter Masseneinsatz von

Polizei seine Hochzeit auf Sylt absichern ließ, anstatt weniger parasitär und dafür privater zu feiern.

 

Fremde Ressourcen zu verwerten und zu vernichten, ist in Form der Schuldenbremse im BRD-Grundgesetz,

das Hinterwälder für eine Verfassung halten, DAS Steckenpferd der FDP, die in einigen Bundesländern auf dem

Haufen der Geschichte gelandet ist: Unter 5% Wählerstimmen erhalten.

 

Der BRD-Finanzminister will Schuldentilgung optimieren und verneint, dass es divergent Notstand im Bereich

Investbedarf auch des Bundes gibt, der seit Jahrzehnten z.B. dabei ist, die Deutsche Bahn so zu zerstören, dass der

Bund als Eigentümer nicht genügend Investmittel aufbringen muss und vor allem nicht kann, dafür aber Waffen im

Ukrainekrieg nach dort exportiert. Dass der Bundeskanzler den Finanzminister nicht entlassen hat: Dann würden

Neuwahlen anstehen, die die Regierung verändern wird. - Es ist der blanke Faschismus !

 (3.23.3) Bundeskanzler (SPD)

Der Bundeskanzler mit seiner Cum-Ex-Demenz - Gedächtnisverlust im Steuerbetrug durch Finanzträger auch im

Zusammenhang mit Hamburg, wo der Bundeskanzler einst Finanzsenator war - diese Person lässt die BRD so richtig

schleifen, dass selbst das politische Christjudentum in Form der CDU und CSU aufschreit: Die SPD schleift Interessen

des politischen Christjudentums, zu dem auch die SPD und FDP gehören - also alles eine Wixe.

 

Der Bundeskanzler betreibt die Isolation der BRD im Bereich der EU voran, z.B. das Dublin-Abkommen, das besagt,

dass zum Zweck von Asylgewährung diese der Einreisende nicht in der BRD bekommen kann (bis auf Ausnahmen),

weil die EU-Grenze, also auch der Luftraum der EU eben nicht mit Raketen überschritten wird, die vom Himmel fallen:

Es gibt für die BRD keinen Asylantragsteller, der - abgesehen von Ausnahmen - nicht über ein anderes Land und

EU-Gebiet in die BRD einzureisen gedenkt. Damit kann die BRD auch alle Asylwilligen - bis auf Ausnahmen - an der

BRD-Grenze sofort abweisen und zwar dorthin, woher auch die Asylwilligen gekommen sind bzw. wo sie auf dem See-

und Landweg die EU betreten haben. Die BRD kann also das Grundsatzurteil in der EU, dass derjenige, der EU-Gebiet

betreten hat, Anspruch auf ein beantragtes Asylverfahren hat, so erfüllen, dass die BRD Tür und Tor nicht für

jedermann offen hält. Und trotzdem lässt der BRD-Kanzler ohne Ende einwandern, egal welche Ressourcen im Land

verfügbar sind und welches Recht in der EU verletzt wird. - Es ist der blanke Faschismus !

 

 

 (3.23.4) Kulturkreis von Einwanderern wie z.B. Flüchtlingen

Im Zuge der Massen-Einwanderung, von der die christjüdische Bundeskanzlerin Merkel einst ohne Begründung

behauptete: "Wir schaffen das!", sind natürlich auch Menschen eingewandert, deren Kulturkreis oft nur mit einem

Status der EU deckungsgleich ist: Krieg im Herkunftsland.

 

Ansonsten herrscht Vielfalt der Einwanderung, u.a. die Auffassung in Islamströmungen, dass Ungläubige zu töten sind

und zwar auch dann, wenn der Gott des Islams auch der Gott aller Menschen ist. Es ist nicht absicherbar, dass ein

diesen Islamströmungen Angehöriger, der in Deutschland z.B. in Bereich Pflege seiner Arbeit nachgeht, niemals

töten würde, wenn der zu Pflegende eben nicht der Islamströmung angehört. Eine Gefährdung (in) der Existenz

einer Gesellschaft.

 

Die Religionsströmungen zusammen mit einem ver-"Tik-Tok"ten Bildungsniveau des Elends (Z.B. auch: 25% der bis

15 jährigen Schüler können nicht richtig rechnen. Man beachte, dass die Gehirnentwicklung mit ca. 22 Lebensjahren

abgeschlossen ist und dann das Lernverhalten mehr auf vorher gelernte und antrainierte Fertig- und Fähigkeiten

zugreift, wenn diese verfügbar sind, da diese nach Abschluss der Gehirnentwicklung schwerer aneigbar sind,

wenn man nicht ein Leben lang lernt und so fit bleibt. Der Handy-Konsum z.B. Tik-Tok etc. ist genau das

Gegenteil vom Fitbleiben, wenn kognitive Ressourcen gleichgeschaltet und infiltriert werden, also letztendlich

brach liegen: Diese Methode wird in Sozialen Netzwerken zum Zweck der Infiltration durch intelligente

Algorithmen optimiert. So werden z.B. auch Wahlen und Wähler manipuliert: Schlichtheit und Dummheit als Quelle

sind Triebkräfte der gesellschaftlichen Veränderungen nun auch in der BRD, denn dort wird nicht gefragt, welche

Kultur der Eingereiste zu pflegen gedenkt und ob dessen Kulturstatus als Teilkennzeichen einer ethnischen Gruppe in

die bundesdeutschen Verhältnisse integrierbar ist.

 

Anders gesagt: Ein Flüchtling aus Syrien, der vor Krieg flieht, kann nur dort Asyl beantragen, wo die

kulturellen Merkmale kompatibel und für den Flüchtling pflegbar sind, da ansonsten der Fluchtgrund der

kulturellen Verfolgung und z.B. unterdrückter Religionsfreiheit entstehen kann. Es macht also NUR Sinn,

Asyl zu prüfen, wenn der Geprüfte kulturell INTEGRIERBAR ist. - Genau das ist unter der Führung des

BRD-Kanzlers ausgeschlossen. Ergebnis: Straftaten und Morde durch kulturell inkompatible Eingereiste,

deren Abschiebung nach Versagung einer deutsche Asylform unterlassen wurde, damit der Auszuweisende

in Deutschland seine inkompatible Kulturansprüche weiter erleben und gestalten kann - z.B. töten von

Ungläubigen - Der blanke Faschismus !

 (3.23.5) Staatliche Reglementierung der Einreise in die BRD

Der aktuelle Status der Flüchtlingsströme umgeht EU-Regelungen wie Dublin-Abkommen und das Nationalrecht

eines EU-Staates auf Selbstbestimmung des Grenzschutzes und der Einreise. Die EU-Kommission als Regierung

der EU unter Führung einer deutschen Christjüdin lässt es zu, dass die BRD als Abstellkammer der z.B.

Flüchtlingsströme nach Europa verwertet wird, so dass an die BRD angrenzende EU-Staaten sich dem Problem

der Flüchtlingsversorgung nach UN-Recht entledigen können, wenn Flüchtlinge den Wunsch haben, in der

BRD das Asylverfahren zu erhalten und zu diesem Zweck die Grenze zur BRD übertreten müssen. Österreich

ist der Auffassung, dass eben diese Flüchtlinge nach Grenzübertritt zur BRD nicht mehr nach Österreich

verbracht werden dürfen - für Österreich hat sich das Problem nach dem Prinzip der Abstellkammer also erledigt.

Das politische deutsche Christjudentum hat nun die Totalkontrolle der Gesamtgrenze der BRD aktiviert und

will sich dazu auf das Nationalrecht der Grenzkontrolle berufen. Dazu gelten 2 Wirkungsbedingungen:

* Die Bundespolizei hat keine Ressourcen jeder Art, um die Totalkontrolle so durchführen zu können, dass

tatsächlich Einreisende als an der Grenze erfasste Personen angetroffen werden. Vielmehr umgehen

Schleuser, die 80% der illegalen Flüchtlinge in die BRD verbringen, mit funktionierenden Mitteln die

Grenzkontrolle jeder Art, da die BRD-Grenze über 3000 km lang ist. Illegal Eingereiste werden also

später gefunden - wenn überhaupt.

* Die BRD-Regierung und das politische Christjudentum hat bereits viele Jahrelang unter dem Schlachtruf der

christjüdischen Alt-Kanzlerin Merkel "Wir schaffen das!" die Ressourcen der Flüchtlingsintegration kostengünstig

auf das "Ehrenamt" umgelegt, ohne dass - wie Kanzlerin Merkel auch in Reden festgelegt hat - die

Einwanderung nicht machbar ist. Parallel zum Ehrenamt wurden die Ressourcen der Kommunen, die

an Regierungsentscheidungen regelmäßig nicht befragt werden, geschliffen und der Bundeshaushalt

finanziell kastriert - auch um den Ukraine-Krieg mitfinanzieren zu können. - Der blanke Faschismus !

 

 

 (3.23.6) Extremistische Strömungen und Parteien

In der BRD sind inzwischen fast nur noch extremistische Strömungen und Parteien an der Macht: Das politische

Christjudentum aus den "Volksparteien", die AfD und BSW und Strömungen, deren Machtgier unterschwellig

gehalten wird, weil z.B. keine 5% der Wählerstimmen oder ausreichend Direktmandate erzielt wurden.

(Der AfD-Chef in Thüringen hat in der Landtagswahl 2024 im eigenen Wahlkreis durch die Wähler kein

Direktmandat erhalten.)

 

Dagegen ging die Strömung der S. Wagenknecht (BSW) im Wählerzustrom regelrecht auf, nach dem es seit

ca. 6 Monaten die Strömung gibt, die sich als Partei bezeichnet und als solche in Thüringen zusammen mit den

Linken, von der sich die Wagenknecht-Sparte abgespaltet hat, und mit der SPD eine Minderheitsregierung

anstrebt, wobei die CDU in Thüringen sich entgegen dem Bundes-Christjudentums der CDU eine Zusammenarbeit mit

den Roten - auch BSW - vorstellen kann.

 

Der eigentliche Clou ist aber: Alle o.g. sind der Meinung, dass schon deswegen jeder mit fast jedem quasi ficken kann,

weil der Machtzugang der AfD verhindert werden muss - in Thüringen ist das natürlich glattweg gelogen:

Die AfD ist wegen zu wenig Sitze in der Länderkammer als Bauernopfer verwertet worden, um Machtgier z.B. der

Ukraine-Gegner CDU und Wagenknecht-Truppe (BSW) befriedigen zu können.

 

Auch die Ukraine wird von der Thüringer CDU und von der Wagenknecht-Strömung BSW skrupellos verwertet, um

der Machtgier kein Einhalt zu geben: Der Ukraine-Krieg wird ohne Waffengewalt und ohne Waffenlieferungen an die

Ukraine entschieden werden müssen: Russland hat den Krieg begonnen und soll nun aber die Chance bekommen,

den Krieg beenden zu dürfen, in dem die Übernahme der Ukraine bzw. deren Teilgebieten durch Russland vollzogen

wird, wobei damit zwar eklatant UN-Recht, also Völkerrecht gebrochen wird, das aber dem Christjuden und dem

BSW scheiß egal ist, denn synchron dazu hat der Russen-Präsident Putin von einem Tag auf den anderen - aber

eben zeitlich perfekt passend - beschlossen, Verhandlungen mit der Ukraine zuzulassen, wobei die Annexion von

Gebieten der Ukraine zumindest im Bereich Ost-Ukraine nicht rückgängig gemacht werden kann, denn die

Ukraine gehört zu Russland. - Der blanke Faschismus !

 (3.23.7) Bundesbesitz und dessen Verwertung und Zerstörung

Während der Bund als Eigentümer der Deutschen Bahn diese weiterhin nachhaltig zerfallen lässt - z.B. werden zu

ersetzende marode Stellwerke nicht durch digitalisierte Einrichtungen sondern mit Analog-Technik ausgestattete

Stellwerken ersetzt, um die irgendwann später zu digitalisieren, so dass irgendwann später eine Verkehrsfluss auf der

Schiene mit einem Niveau entsteht, das in anderen Ländern der EU dann bereits seit Urzeiten praktiziert wird.

 

Oder: Während das teilweise in öffentlichem Besitz befindliche Unternehmen "VW" nun mangels Finanzquellen, die

u.a. wegen dem Dieselskandal (30 Milliarden Euro) und wegen dem Invest in China entstanden sind, wo ein E-Auto

chinesischer Bauart 10% eines deutschen E-Autos kostet und in China auch Autotypen hergestellt werden, die auch

VW nicht herstellen KANN: Vollhybride - mangels Finanzquellen trotzdem einen Finanzbedarf in Deutschland hat,

um nun das tun zu können - nicht etwa auch wirklich zu tun - , was in China schon längst gemacht wird: Durch

Privatkunden finanzierbare E-Autos am Binnenmarkt herzustellen und auch anzubieten. Um Gelder zu beschaffen,

müssen "veraltete" Werke, die umgebaut werden müssen, abgeschrieben also geschlossen und samt Belegschaft über

den Jordan geschickt werden. Auch hier gilt: Die öffentliche Hand als Miteigentümer hat daran Interesse - Der

blanke Faschismus !

 

 (3.23.8) Deutscher Binnenmarkt - China als Systemkonkurrenz

Während Deutschlands Systemstruktur zerfällt und vollständige Investitionen ausbleiben, wird mit dem Finger auf das

böse China gezeigt und dessen Exporte in die EU - also auch in das von China-Importen abhängige Deutschland - mit

Steueraufschlägen bestraft, weil Chinas Regierung die chinesische Wirtschaft subventioniert.

 

Und das wird in der EU und in der BRD bis in die höchsten Machtbereichen geglaubt, solange der Fingerzeig die

deutschen Machtverhältnisse nicht verändert - der Rest ist eh im Arsch oder egal.

 

Was vor allem das BSW und das politische Christjudentum komplett ignorieren: In China sind staatliches Invests in

die Wirtschaft nur wegen der verfügbaren Binnenwährung (und deren Auf- und Abwertung) möglich, die, weil

nicht an die Außenwährungen wie Euro und Dollar gekoppelt ist, gezielt hergestellt also gedruckt werden kann,

um gezielt und direkt in die dingliche Wertschöpfung am Binnenmarkt (und damit in die dinglich-abschreibbare

Währungsdeckung) - vor allem für den Export gegen Außenwährung wie Euro und Dollar - zu fließen und die

somit am Binnenmarkt nicht inflationär sein kann, wenn anstelle Kredite die Direktinvestitionen des Staates am

Binnenmarkt erfolgen und zugleich eine Abschreibung stattfindet. So erzeugt man Währungsstabilität der

Binnenwährung am Binnenmarkt

 

 

 (3.23.9) Nachhaltiger und objektiv notwendiger Systemwechsel

Deutschland wird nach dem objektiv notwendigen Systemwechsel

 

* die Gesellschaft zersetzende Strömungen aller Art verboten und ausgerottet haben, denn Zersetzung

lässt sich mit Meinungsfreiheit nicht begründen, da diese eine geringere rechtliche Wertigkeit haben wird.

Die Demokratie wird in ihrem Dasein systemisch autarker und unangreifbarer sein. Dazu müssen das

Strafrecht angepasst werden und das Grundgesetz durch eine Verfassung z.B. nach dem Vorbild der

USA ersetzt werden, um Rechtssystem und Volkswille (die Verfassung entsteht im Rahmen von

Volksentscheiden, so dass die Machtkonzentration im BRD-Bundestag und dortige Interessenslagen

nicht zum Zuge kommen müssen) überhaupt erst auf eine demokratische Basis zu stellen. Dafür wird der

Bundestag auf eine Beschaffung von Abgeordneten umgestellt werden, die nicht von politischen Eliten wie

die des politischen Christjudentums sondern mittels Direktmandate aus den Kreisen der Bevölkerung

dominiert wird. Damit muss das Wahlrecht umgestellt und in der Verfassung verankert werden.

 

* kein Mitglied der EU sein, um u.a. die völkerrechtliche Souveränität des Landes z.B. ohne Einfluss Anderer auch in

Sachen Einwanderung überhaupt wieder vollziehen zu können (Transitzonen an den bundesdeutschen Grenzen als

Hoheitsgebiet, dessen Betreten nicht die sofortige Einreise in die BRD bewirkt und damit die EU-Regelungen und

deren Rechtsbrüche ausschaltet).

 

* eine Binnenwährung "Deutsche Mark" oder "Mark" oder "Reichsmark" haben, die nur über die Konvertierung in der

zugelassenen Außenwährung Euro, anhand derer Freihandelsabkommen zu implementieren ist, die auf den

Binnenmarkt nur vermittelt wirken - also exakt das, was China schon längst hat - , auch um Deutschland exportfähig

zu machen und dabei parasitäre Unternehmen wie z.B. "VW" auszurotten.

 

* Staatliche Investitionen am Binnenmarkt zu Binnenwährung haben, die als gedrucktes Geld direkt in abschreibbare

Güter der Wertschöpfung bzw. in der Wertschöpfung selbst am Binnenmarkt investiert werden.

 

* die steuerliche Abschöpfung von Unternehmen und Unternehmensteilen haben, deren Wertschöpfung nicht in

Deutschland stattfindet, also die Abschöpfung ausländischen Vermögens und Gewinne haben, wobei zugleich

staatliche Investitionen in diese Unternehmen und oder deren Teile grundsätzlich nicht möglich sind, so dass

Unternehmen, die dann in Deutschland nicht wirtschaften können, aus Deutschland abwandern und damit den

Konkurrenzkreis am Binnenmarkt eingrenzen sollen: Bessere Wirkungsbedingungen am Binnenmarkt für staatliches

Invest und bessere Bedingungen für Export inklusive massiver Erweiterung der Produktionsbereiche und am deutschen

Binnenmarkt hergestellter Warensortimente, so dass wieder mit Stolz weltweit bekannt ist:

Made in Germany - deutsche Wertarbeit.

 

 

* die Beamtenschaft abgeschafft und durch Angestelltenverhältnisse ersetzt worden sein, damit der uralte deutsche

Stil "Üb immer Treu und Redlichkeit" endlich als ausgerottet gilt. Zudem ist für ein Systemwechsel die Abschaffung

von Sklaven- und Dienerverhältnisses als "Beamte" notwendig, damit Strukturen der Gesellschaft schneller oder gar

überhaupt erst kontrolliert und angepasst werden können, um Machtverhältnisse aufzubrechen.

Der Überbau der Gesellschaft ist ein Instrument zum Erhalt der Gesellschaft.

Es nutzt weder der beamtische Kadavergehorsam noch die Existenz einer Regierungsarmee als fremdgesteuerte

Söldnergruppe, die also nicht auf Wehrpflicht basiert, deren Akzeptanz subjektive Lebensansprüche und deren

Durchsetzung entgegen gesellschaftlichen Notwendigkeiten, Sitten etc. ausschließt

Weiteres Beispiel: Wenn der Bundestag Waffenlieferungen an die Ukraine zulässt und dafür in den Führungsebenen

des Bundestages die Trommel rührt, um den Zweck der Waffenexporte gegen Entgelt von nicht systemisch

kriegsverändernden Waffen, um also den Zweck Mensch und Umwelt abzuschlachten, durchzusetzen,

dann muss eine dem Volk gewohnte Sitte (wie die Wehrpflicht) greifen, dass sich derjenige zuvor von den

Verhältnissen des Abschlachtens konkret zu überzeugen hat, also einen Fronteinsatz in der Ukraine ableistet, um als

"Volksvertreter Bundestag" dann über Art und Umfang von Waffenverkäufe in die Ukraine zu entscheiden , damit eben

nur systemisch kriegsentscheidende Waffen verkauft werden. Synchron dazu müssen in der BRD implementierte bzw.

noch zu implementierende Waffensysteme der Verteidigung der BRD und deren Partner nicht als Instrumente der

Abschreckung sondern des realen Einsatzes im Verteidigungsfall klar und deutlich dargestellt und angeschafft werden:

Waffen dienen der Anwendung als Gefahrenabwehr und nicht einer Illusion wie Abschreckung. Letztere ist spekulativ

und damit unverantwortlich gegenüber dem deutschen Volk. Der reale zuverlässige Einsatz mit dem so zuverlässigen

Zweck des Schutzes der Bevölkerung erlaubt erst u.a. die Finanzierung von Waffen, die in jedem Fall systemisch

kriegsentscheidend eingesetzt werden müssen. So gesehen ist jede Auf- und Abrüstung allein der Zweck, Krieg

nachhaltig zu verhindern bzw. zu gewinnen. - Dieses Konzept verfolgen die USA teilweise - im Gegensatz zur BRD

und dessen verrotteten Bundeswehr, oder zu Russland, das immer noch glaubt, weil die Ukraine keine militärische

Bündnispartnerschaft - also nicht zwingend die der NATO - hat, mittels Territorialkriege Siege erringen zu können,

wobei Großteile der Rest der Welt denken, mit Putin verhandeln zu können, ohne diesen nicht vor die endgültige

Alternative stellen zu müssen: Entweder Verhandlungen VOR Krieg oder Einsatz von Waffensystemen gegen den

Gegner zur systemischen Kriegssteuerung inkl. Vollzug der Annullierung der Gründe für den Krieg. Das sind keine

Drohung und keine Abschreckung und kein Wunschkonzert, sondern das ist Pragmatismus.

 

* ein systemisch komplett verändertes Strafrecht haben, dessen Anwendung mit der Errichtung von Arbeitslagern

und u.a. Verbot für Gefängnisse ohne umfangreiche Integration der Häftlinge (Folterverbot), aber auch mit der

Einführung des Prinzips der "Normierten Tötung" verbunden ist. Dieser Teil des Systemwechsels wird die

Machtverhältnisse in Deutschland auf allen Gebieten der Gesellschaft neu strukturieren, kontrollierbar und

durchsetzbar machen, so dass die o.g. faschistischen Triebkräfte systematisch ausgerottet werden - auch um

Deutschland im Außenverhältnis erstmals als zuverlässig-nachvollziehbar zu zeigen.

 

Der Systemwechsel, den Deutschland erfahren wird, wird das bisherige Deutschland in seinen gesellschaftlichen

Ebenen so verändern, dass Deutschland das erste Mal dem Deutschen Volk und den wohlgesinnten

Einwanderern gehören wird.

 

 (3.24) 25.09.2024

Der Russenchef Putin hat per Dekret zur atomaren Abwehr von Angriffen auf Russland festgelegt:

Russland schließt den atomaren Schlag gegen Kräfte, die Russland nicht-atomar-militärisch bekämpfen, in

seine Militärdoktrin ein.

 

Damit gilt:

 

Russland als Veto-Macht im UN-Sicherheitsrat hat die Anwendung von Völkerrecht im militärischen

Verhältnis zu Russland deaktiviert, so dass auch Länder wie China, die mit Russland friedlich

koexistieren wollen bzw. Verbündete der Russen sind, nun abwägen müssen, dass die Reaktion

von Ländern, die sich durch Russland bedroht fühlen oder angegriffen werden,

auf jeden Fall atomare Abwehr beschaffen müssen, sich also diese Länder

in bilateralen Verträgen den atomaren Schutz der Vertragspartner zusichern

müssen - es muss nicht unbedingt die NATO sein. Die Annexions- und

Kriegsgefahr, die von Russland ausgeht, das im Fall der Ukraine sich sowieso nicht an Völkerrecht

hält, muss also zwingend durch Bereitstellung von Atomwaffen taktischer und

strategischer Art abgewehrt werden. Das hat allerdings zur Folge, dass

Gebiete, die Russland auch annektieren will, nun nicht mehr ohne Auslöschung

von Russland erfolgen kann, denn Gebiete, die Russland zu Gebieten von

Russland deklariert, müssen atomar ausgerüstet sein, um Russland abwehren

zu können, wobei Völkerrecht und dessen Kriegsrecht nicht mehr gilt, was

Russland aber egal sein dürfte.- Putin hat sich damit ins eigene Knie

geschossen:

 

                Die Ukraine muss also zwingend militärische Beistandsverträge

 

                              mit Atommächten abschliessen, die vermutlich Teil der NATO sind, um den nuklearen

                                            Schlag Russland gegen die Ukraine final beenden zu können.

 

                              mit Militärmächten abschliessen, die in der Lage sind, als Beistand für

                                            die Ukraine diese in der Waffenherstellung durch die Ukraine selbst

                                            zu forcieren und der Ukraine kriegsentscheidende Waffensysteme

bereitzustellen, die zur Verteidigung der Ukraine-Gebiete nutzbar sind, z.B.

mit der Luftwaffe die Flächenbombardierung der Gebiete der Ukraine,

                                            wo russisches Militär sich befindet, final zu vollziehen, um

                                            Russland die Rückkehr auf nicht-ukrainisches Gebiet zu erleichtern,

                                            wobei die Krim - schon aus historischen Gründen - neutral belassen

                                            werden muss, denn die Interessen von Russland und der Ukraine an der

                                            Krim sind eine berechtigte und sinnvolle Verhandlungsmasse.

 

Damit gilt weiterhin:

 

Die Intention Russlands, die Ukraine NATO-frei zu halten, kann also - egal ob die Intention

                              sinnvoll oder praktikabel ist - keine Rolle mehr spielen. Vielmehr erklärt sich Russland zur

aggressive Kriegsmacht, von der eine weltweite weil atomare Bedrohung ausgeht.

                              Die russische Auffassung, den NATO-Beitritt der Ukraine unbedingt, also

                              militärisch, vermeiden zu müssen, ist genauso eine Lüge wie der

                              Schutz von russisch sprechenden Ukrainern durch Russland, denn das

                              bombardiert auch Gebiete, wo die zu "schützenden" Menschen wohnen,

                              und betreibt dort deren Ausrottung als Völkermord.

 

 (3.25) 03.10.2024

34. Tag der Deutschen Einheit - Deutsche Traditionen

 

Das politische Christjudentum feiert seine faschistische Existenzberechtigung u.a.:

 

* mit einem Gottesdienst.

 

* Passend zum Tag wurden die üblichen Parolen und Klischees zur Ostzone aktiviert.

  Ossis taugen u.a schon deswegen nichts, weil die Besetzung von Führungskräften

  in der Wirtschaft durch Angehörige der Ostzonen verschwindend gering ist.

  Und um die Sache "abzurunden": Der BRD-Kanzler hat festgestellt, dass die

  Deutsche Einheit auch nach 34 Jahren nicht abgeschlossen ist. - Diese

  Aussage des Kanzlers ist eh irrelevant, da die Ostzone sich u.a. in Form

  der vom Westen aus geführten AfD und BSW isoliert. - Thüringen ist ein

  Vorreiter und war bereits im Zuge der Machteinsetzung von Hitler im

  Dritten Reich das Erstgebiet, wo Hitler sich seine braunen Intentionen vom

  Volk per Wahl bestätigt lassen hat.

 

* Passend zum Tag hat die ARD den Beitrag "Die Brötchen-Demokratie" im TV

  wiederholt, um dem Zuschauer u.a. davon zu überzeugen, was seit 34 Jahren

  als abgeschafft gilt, wenn die ARD es nicht besser wüsste. Der TV-

  Beitrag bezeugt die Methode des Terrors durch Gesetzgeber und Verwaltung

  gegenüber Kleinunternehmen aus der Getreide-Wirtschaft. Als Beispiel

  die Normierung einer Bäckerei-Werkstatt, wo 2 männliche Personen

  die Arbeit vollumfänglich erfüllen, aber deren Kontext auf Mutterschutz

  geeicht werden muss, weil der Gesetzgeber das so will. Oder die

  getreu dem Motto "Der König ist tot. Es lebe der König !" implementierte

  Staatssicherheit direkt im Unternehmen, das selbst zum rechtskonformen

  "Täter" wird, in dem Kunden und monatlich die Unternehmensangestellten

  auf Vorhandensein in der von der Verwaltung und Gesetzgebung zur Verfügung

  gestellten Datenbank zu Angehörigen von Terroreinrichtungen und anderen

  verbotenen Einrichtungen in Deutschland gefilzt werden und zwar unabhängig

  vom Datenschutz, denn ein Angestellter, die gefilzt wurde, erfuhr erst

  vor laufender Kamera vom TV-Dreh-Team, dass er durch den eigenen Arbeitgeber

  monatlich gefilzt wurde und wird.

 

  Es ist der blanke Faschismus !

 

 (3.26) 24.10.2024

 (3.26.1) BSW als faschistische Strömung (Beispiel Ukraine und Israel)

Die Chefin des Bündnisses BSW hat wurde in den Medien mit der Aussage, weil Kriege Verbrechen sind, sind

diejenigen, die Kriege anfangen, Kriegsverbrecher, zitiert.

 

In Sachen Israel betreibt das BSW blanken Antisemitismus und befindet sich damit im Einklang mit großen

Teilen der UNO: Israel muss den Krieg im Gazastreifen und gegen Libanon etc. sofort beenden, auch wenn

Israel von diesen Gebieten aus angegriffen wird, um Israel zu vernichten.

 

Eine glasklare Analogie zur Forderung des BWS, dass die Ukraine Gebiete, wo ein Aggressor dominiert, abtritt,

damit der Aggressor weniger Dominanz ausüben muss und einen Frieden aus Sicht des Aggressors implementiert.

Der Bekriegte wird damit unter Missachtung des Völkerrechtes zum Opfer.

 

Was BSW, die UNO und u.a. die BRD-Regierung nicht beachten wollen, ist der Umstand, dass die 2-Staatenlösung

Israel und Palästina objektiv nicht zustande kommen kann, wenn die subjektive Bedingung der Trennung von

Bevölkerung und antisemitischen Islam-Strömungen nicht erfolgt. Der Krieg der Israelis betrifft scheinbar zivile

Ziele in den Gebieten des antisemitischen Islams, der sich systemisch in das Dasein der Bevölkerung implementiert hat

und so diese dazu bewegen kann, selbst antisemitisch zu agieren, in dem Waffenlager etc. in scheinbar zivilen

Örtlichkeiten eingerichtet werden. Die Bevölkerung in den antisemitischen Gebieten ist damit wissentlich

Teil der Struktur des antisemitischen Islam-Strömungen, die das Gebiet ausmachen, z.B. den Gazastreifen oder

Libanon. Es geht also nicht um die Existenz des Gazastreifens oder des Libanon, sondern um eine dortige

Bevölkerung, die sich klar von antisemitischen Islam-Strömungen trennen muss und diese auch nicht als Staatsmacht

etc. zulässt. .... Dieser Ansatz ist subjektiv nicht praktikabel, da die Religion des Islams und dessen Strömungen das

systemisch verhindern, weil der Islam durch eine Minderheit, die Antisemitismus vergesellschaftet, zum Nachteil

der Bevölkerung eingesetzt wird - u.a. als Waffe gegen Israel. Der Islam ist in Sachen Israel und dessen Kontext die

Religion des praktizierten Faschismus, dem Israel geopfert werden soll. Israel wird also solange sich militärisch

verteidigen müssen, bis eine 2-Staaten-Lösung möglich ist, die nicht vom z.B. Iran bestimmt wird: Palästina als

Angriffsquelle gegen Israel. Das Problem mit dem Iran lässt sich nur militärisch oder so lösen, wie es für die Ukraine

zutrifft: Militärische Beistandsabkommen mit Ländern, die den Iran effektiv zur friedlichen Koexistenz

zwingen - das bedeutet den Systemwechsel im Iran durch Einfluss der UNO, die allerdings dazu überhaupt nicht in

der Lage ist.

 

Israel und die Ukraine haben nur mit bilateralen Abkommen und mit der Vermeidung eines Beitrittes zu Bündnissen

wie die NATO eine Chance, als Staat erhalten zu bleiben. Die UNO spielt dabei weniger ein Rolle, da das UN-Recht

wie Völkerrecht und Kriegsrecht auch wegen der in der UNO vorherrschenden Unfähigkeit und deren Antisemitismus

nicht praktikabel sind.

 (3.26.2) Kontext des politischen Christjudentums aktuell an Beispielen

 (3.26.2.1) Zukunft des Dieselmotors aus Grüner Sicht

 

Der vergreiste Grüne Bonze Winfried Kretschmann hatte sich vor einiger Zeit für den Dieselmotor stark gemacht,

der noch 25 Jahre lang als ein umweltfreundlicher Motor am Markt verfügbar sein wird, so Kretschmann. Kretschmann

nutzt selbst den Dieselmotor und schwört faktisch auf diesen.

 (3.26.2.2) Umweltzerstörung

 90% der einstigen Moore sind zerstört.

 

80% des Waldes ist krank bzw. Totholz.

 

30% des in der BRD gefällten Holzes wird zum Zweck der Energieversorgung verbrannt. In Ländlichen Gegenden

haben Kohle und Holz Priorität, wenn damit Energiekosten gesenkt werden.

 

 (3.26.2.3) Deutsche Bahn und Kfz

20% der Güter werden mit der Bahn transportiert.

 

Der Transport von Gütern per Straße wird ausgebaut, da die Bahn nach deren Sanierung nur 30% der Güter

transportieren kann (aktuell 20% plus 50% erwarteter Zuwachs). Die Sanierungsgelder der in der Leistungsfähigkeit

nur sanft gesteigerten Bahn werden also nicht dort investiert, wo die Gelder mehr Leistungsfähigkeit bringen können.

 

Der Privatverkehr per Auto muss erhalten werden.

 

  Jeder 2. Mensch in der BRD hat ein Kfz

  Z.Z. sind 3% aller verkauften Autos (inkl. Gebrauchte) Stromer.

 

Dienstwagen, die Stromer mit Stecker sind und maximal 90.000,00 Euro kosten,

  werden gefördert. Die Förderung des privaten Kaufes von Neuwagen-Stromer mit

  Stecker gibt es weiterhin nicht, wobei Vollhybride nie gefördert,

  weil von deutschen Autoherstellern nicht hergestellt werden.

 (3.26.2.4) Das Unternehmen VW

VW als Unternehmen macht 30% seines Gewinnes in China trotz dortiger Konkurrenz - besonders in Sachen

Kostendruck: China produziert billiger.

 

Die BRD-Regierung lehnt daher Steuererhöhungen für Chinaimporte ab, denn die umfassen auch

VW-Produkte Made in China.

 

VW wird im Gegenzug Personal in Deutschland entlassen, da VW sein Portfolio auf Stromer mit Stecker

ausrichten will und in den bisherigen Werken kein, oder anderes oder weniger Personal benötigt.

VW will mehr im Ausland investieren, auch z.B. in den USA.

 

                Dieser Wechsel im Portfolio von VW erfolgt nun kurzfristig, weil VW sich längst dafür entschieden

                hatte, nicht rechtzeitig auf Stromer mit Stecker umzustellen, nun aber der Trend zu

                Stromern geht, auch wenn in der BRD Stromer Ladenhüter sind und der sofortige Preisverfall

                für Stromer u.U. ab 25% des Neupreises beträgt, wenn Stromer von der Konkurrenz stammen:

Deutscher Protektionismus als Wirtschaftswaffe.

 (3.26.2.5) Handelskrieg der USA

Bei Wiederwahl des EX-US-Präsidenten Trump, dessen Großvater aus Deutschland stammt, werden Importe in die

USA steuerlich mehrbelastet, um die einheimische Produktion als bevorzugbar zu halten.

 

Für die BRD-Exportwirtschaft wird das dann in den 4 Jahren Amtszeit von Trump eine Mehrbelastung von

150 Milliarden Euro ergeben, wobei die BRD im Gegensatz zu den USA eine Währung hat, die von der

Wirtschaftslage der Eurozone abhängig ist und damit nicht national auf- und abgewertet werden kann,

so dass nationale Subventionen von einer "EU-Kommission" genehmigt werden müssen - Diese Systemfehler hat die

US-Wirtschaft nicht, die den Dollar somit in seiner Stabilität manipulieren können, wobei die Feinunze Gold aktuell

den jemals höchsten Dollarpreis hat (Gold als Währungsreserve der EU und China etc.).

 

 

 (3.26.2.6) Einwanderungspolitik

Die Einwanderungspolitik des deutschen politischen Christjudentums ist inzwischen so eskaliert, dass Deutschland

von u.a. faschistischen Parteien erpressbar ist. Zwar gibt es in der BRD keinen Fachkräftemangel, weil die Wirtschaft

sich Jahrzehnte lang nachhaltig dafür entschieden hat, nicht auszubilden etc., aber das aktuelle Gejaule der deutschen

Wirtschaft hat 2 Nachteile:

 

                Der Import von Fachkräften spielt die Massenarbeitslosigkeit in der BRD und dem

                              geringen Bildungsniveau der besonders jungen Bevölkerung gegen die Facharbeiternachfrage aus,

                              so dass diese durch Importerhöhung an Kräften befriedigt werden soll, und zwar auch von

Arbeitskräften, die aus Regionen stammen, deren Kultur es aufgrund von Religion erlaubt, z.B.

                              Ungläubige zu töten, wobei diese Religion mit der Einwanderung importiert wird-

 

Da es in der BRD Religionsfreiheit gibt, ist der Import von Menschen aus den radikalen Religionsgebieten

z.B. des Islams nicht nur ein Zuwachs von Kriminalität sondern auch die bewusste Herbeiführung der

Möglichkeit, dass diese radikalen Zugewanderten in Ausübung ihres Berufes töten .... und es sind

                              u.a. Berufe mit hochgradigem Mangel z.B. im Bereich Pflege.

 (3.26.2.7) Verhältnis zu Israel

Israel führt nun einen Mehr-Frontenkrieg, wobei die systematische Liquidierung der Gegnerführungsriege mit

Ausrottung von Teilen der "Zivil"bevölkerung voranschreitet, aber Gegner von Israel selbst von UN-Truppenstationen

aus Israel beschießen

 

Der Umstand, dass der Gegner von Israel sich einst zivile Objekte zu Nutze macht, um Israel zu bekämpfen, setzt die

Bevölkerung in diesen Objekten in den Status der militärischen Komponente des Gegners, so dass Völkerrecht in dem

Sinn nicht anwendbar ist, wenn es sich um Menschen handelt, die sich - egal ob freiwillig z.B. per Wahlen wie z.B.

in Palästina - zu Gegnerschaft bezüglich Israel bekennen und damit die Kriegsführung des Gegners von Israel

mitbestimmen.

 

Ein Analogon zu den anglo-amerikanischen Luftangriffen der USA und Briten auf Städte des Dritten Reiches im 2. WK

besteht nicht, denn Israel rottet Zivilisten nicht aus, sondern behandelt den Kontext wenn notwendig militärisch.

 

Die gegen Israel massenhaft geführte Argumentation, Israel betreibt Völkermord, kann Antisemitismus sein.

 

Die USA klinken sind in diesen nur mit ein, damit Israel weiterhin Spielraum hat.

 (3.26.2.8) Verhältnis zur Ukraine und zu Russland

Russland führt inzwischen zusammen mit Nordkorea und u.a. chinesischer Unterstützung Krieg gegen die Ukraine.

 

Der Zusammenschluss des weltweiten Kommunistenblockes war schon lange absehbar gewesen, so dass Zeit zum

Reagieren bestand, aber nicht reagiert wurde, bis sozusagen die Kacke am Dampfen ist. Das entspricht auch der

Unfähigkeit der NATO, der Ukraine kriegsentscheidende Waffen zu liefern und diese in der Ukraine herstellen

zu lassen, damit importierte Waffen nicht auf Gebiet von Russland eingesetzt werden, aber die in der Ukraine

hergestellten Waffen sehr wohl militärische Ziele in Russland treffen können.

 

Analogon ist die Rumeierei mit der Krim, die nicht als (historisch sinnvolle) Verhandlungsmasse eingesetzt wird.

 

Dass dieser Kontext von den faschistischen deutschen Strömungen AfD und BSW ausgeschlachtet wird, liegt auf

der Hand, denn die Filetierung der Ukraine in Koppelung mit Waffenstillstand ist eine Kriegsführung, die Russland

dauerhaft fortsetzen kann, ohne dass Völkerrecht jemals in der Ukraine zur Anwendung kommt, geschweige einer

Volksabstimmung in der gesamten Ukraine unter ukrainischem Recht über einen Ausritt von Teilen der Ukraine aus der

Ukraine, die dafür eine Bundesrepublik Ukraine sein muss, worauf Russland wegen der militärischen Stärke und auch

den faschistischen deutschen Parteien verzichten kann, wenn die Filetierung Status Quo wird, um in den

Besatzungszonen anstelle Völkerrecht und Recht der Ukraine nun russisches Recht anzuwenden inklusive

atomaren Schutz - eine Form der Kriegsführung, von der das Dritte Reich im Anfang enorm profitiert hat, um dann

letztendlich doch unterzugehen ... der Kreis schließt sich.

 

 (3.27) 30.10.2024

Beispiel für gezielte Auswanderung von potenziellen Fachkräften in der EU am Bespiel der BRD und dessen

Grundgesetzes.

 

In Deutschland wurde nun im Zuge der Anwendung des Grundgesetzes festgestellt, dass die wirtschaftliche Existenz

eines Menschen auch dann an eine Finanzierung durch die Verwertung der Arbeitskraft gegen Entgelt gekoppelt ist,

wenn im Rahmen der freiheitlichen Gestaltung der Existenz deren Ausgestaltung in deren Finanzierung

fremdbestimmt wird, so dass die Verwertung der Arbeitskraft gegen Entgelt die Ausgestaltung verhindern kann,

wenn die Fremdbestimmung nicht für einen Ausgleich zum Zweck der Finanzierung der Ausgestaltung ermöglicht.

 

Direkt davon betroffen sind Menschen mit Studium und Bezug von Zuschuss wie Bafög. Da dieses nicht zwingend

die Kosten der Ausgestaltung der Existenz, also des Studium und Wohnung etc. decken kann und wenn es zugleich

keine andere fremdbestimmte Finanzquelle gibt, ist es in der Anwendung des Grundgesetzes zulässig, dass ein

Studium abgebrochen werden muss, wenn dieses nicht finanzierbar ist, so dass die Aufnahme von Entgelttätigkeit bzw.

die Abwanderung in Regionen in- und außerhalb Deutschlands zum Zweck der Finanzierung des Studiums notwendig

ist, will man die Existenz mit einem Studium ausgestalten. Wegen diesem Zusammenhang mit dem Grundgesetz

ist der Mangel an Fachkräften in den Regionen, in denen das Studium nicht finanzierbar ist, eine grundgesetzlich-

definierte Kenngröße, die, wenn nicht mangelmindernd fremdbestimmt wird, grundgesetzlich-rechtlichen Charakter

hat, der am Markt wirkt: Eine Systemkenngröße.

 

 (3.28) 31.10.2024

Am Reformationstag, der im Gottesstaat Deutschland in etlichen Bundesländern ein gesetzlicher Feiertag ist, erklingt

die zum Anlass vom Deutschlandradio gesendete Predigt aus den Lautsprecherboxen zum Thema "Tie Knate Koddes"

... yep, der Prediger ist sprachbehindert wie so fast alles im Deutschlandfunk :-))

 

"Passend" parallel im ZDF-TV "Info" läuft das rituale NS-Schulungsprogramm, wobei auch die Privat-Sender nt-v und

welt sich dem 2. Weltkrieg widmen: Am Reformationstag.

 

 (3.29) 12.11.2024

Es ist vollbracht:

 

Donald Trump und die deutsche Ampel haben sich negativ synchronisiert: Trump ist der nächste US-Präsident

 und die deutsche Ampel ist Geschichte.

 

Das wird die Welt einen Minizahn schneller drehen :-))

 

                Die USA werden wieder aus dem Pariser Klimaabkommen austreten, das in der BRD nicht umgesetzt wurde

               und werden kann, da passend zum Christjuden Trump die Gleichbetenden in Deutschland das dominante

Sagen erhalten werden: Neuwahlen, von denen sich das politische Christjudentum erhofft, so wenig wie

möglich Schaden einstecken zu müssen, außer: Die AfD und das BSW werden weiter wachsen und den Rest

im Bundestag blockieren, wenn es um 2-Drittel-Mehrheiten geht, denn die sind nun Angelegenheiten der

Wahrsager per Glaskugel.

 

                Die AfD und das BSW werden die einmalige Chance bekommen, die deutsche Demokratie umzuformen, in

               dem diese fremdbestimmt wird. Dazu gehört auch das Verhältnis zur Ukraine, die Sternstunden erleben wird,

               wenn Trump und der deutsche Bundestag an der Zersetzung der Ukraine werkeln und diese dazu zwingen

werden, Gebiete an Russland abzutreten, um damit glauben zu dürfen, dass Russland nicht weiter annektiert.

 

                Analog zum Spruch: Ficken können sie alle, aber Kinder erziehen nicht, wird das politische Christjudentum,

               sofern es nicht im Systemwechsel ausgerottet wird, die nächste Phase des Faschismus erreichen, der dann

immer noch "Demokratie" benannt wird und das mit Recht, denn wie in den USA glauben Wähler in

Deutschland nicht nur so ziemlich jeden Dreck, sondern akzeptieren ihn von Herzen (Verinnerlichung).

 

 (3.30) 15.11.2024

Es ist vollbracht:

 

Die Freigabe von Drogen in der BRD hat den Drogenmarkt gedeihen lassen und die Polizei hat noch weniger

Ressourcen, andere Kontrollaufgaben zu vollziehen.

 

                Das rot-grüne-gelbe politische Christjudentum hat ein Highlight an Perversion geliefert.

 

Was nach dem Scheitern der Bundesregierung "Ampel" krass zu Tage tritt:

 

                              Der Rest des Bundestages besteht aus Subjekten, die sich ihrer Pflicht, dem deutschen Volk zu dienen,

eiskalt entziehen, in dem der Gesetzgeber "Bundestag"vom politischem Christjudentum in

                eine Abhängigkeit von einer nicht-gescheiterten Regierung im Sinn deren Mehrheitsverhältnisse über

               alle Fraktionen des Bundestages gesetzt wird, obwohl es Pflicht ist, dass der Bundestag unabhängig

                              vom Regierungsdasein handeln muss. Das politische Christjudentum will also nur dann erst wieder

                             voll im Bundestag agieren, wenn Neuwahlen vollzogen wurden, in der dieses Christjudentum alle

                             Chancen auf Mehrheiten der christjüdischen Fraktionen inklusive FDP etc. erkennt und somit

erst unter diesem Mehrheitsverhältnis regieren wollen mit Gesetzen, die der Bundestag unabhängig

von einer Regierung erlassen kann. - Das ist Missbrauch durch den Gesetzgeber selbst, der dann

immer noch von "Demokratie" spricht. .... Es ist auch hier klar erkennbar, wie dringend der

Systemwechsel ist.

 

                Demokratie als Müllhaufen der Geschichte.

 

 (3.31) 21.11.2024

 (3.31.1) Kontext um Russland und Ukraine

Russlands Chef Putin hat die Ukraine-Krieg-Doktrin erneut geändert:

 

                Werden Waffensysteme mit Kurz- und oder Langstreckenwaffen der Waffenlieferanten der Ukraine gegen

Russland eingesetzt, so ist der jeweilige Waffenlieferant Kriegsteilnehmer, der Russland angreift.

 

Passend dazu hatte Russlands Chef Putin bereits die Russen-Atomwaffen-Doktrin erneut geändert:

 

                Wird ein Angriff auf Russland mit konventionellen Waffen vollzogen und ist der Angreifer eine

Atomwaffenmacht, dann kann Russland dem Angreifer und dessen militärische Bündnispartner sofort atomar

 angreifen.

 

Ziel Putin ist es also, den Krieg gegen die Ukraine atomar abzusichern und somit der einzigen Spielregel

unterzuordnen: Angriff auf Russland bedeutet Atomkrieg mit Russland. Wer diesen nicht will , muss

Russland freie Hand lassen.

 

Russlands Chef Putin gestattet nur Verhandlungen mit der Ukraine, wenn diese Verhandlungen ein besseres Ergebnis

               für Russland liefern als die bisherigen militärischen Erfolge der Russen in der Ukraine: Diese wird vom Osten

               und Süden her Stück für Stück durch die Russen erfolgreich annektiert.

 

Russland setzt gegen die Ukraine inzwischen Raketen ein, die aus dem Kern- bzw. Hinterland Russlands starten, so

dass diese Waffensysteme nur mit weitreichenden Waffen zerstört werden können, die die Ukraine selbst nicht

 hat, aber vom Ausland - außer Deutschland - geliefert werden. Zugleich behält sich Russland vor, atomar

gegen die Ukraine und Waffenlieferanten-Staaten vorzugehen.

 

Die Situation der Ukraine im Krieg gegen Russland hat sich systematisch verschlechtert, da 10% der monetären

Militärhilfen der USA erst an die Ukraine geflossen sind und der Ukraine Waffen fehlen, um in Russland

                militärische Ziele angreifen zu können - geschweige um mit Bombardement der durch Russland annektierten

               Gebiete der Ukraine diese flächendeckend militärisch zu bereinigen, um also nicht Gebiete Russlands zu

annektieren, so dass Austauschgefangene gemacht werden können.

 

Die militärische Führung der Ukrainer ist im Agieren katastrophal, weil der Ukraine eben nicht kriegsentscheidende

               Waffen geliefert werden.

 (3.31.2) Trump und die Ukraine

Die Ukraine wird den Krieg gegen Russland verlieren, wenn Trump US-Präsident ist. Trump hat allerdings das von

Putin verursachte Problem, dass der Ukrainekrieg anstelle des Direktgriffes auf die USA und der

 NATO gebraucht wird, wobei Nordkorea inzwischen Kriegsteilnehmer ist, dessen Truppen letztendlich

vernichtet werden müssen. Russland und Nordkorea sind allerdings gegenseitige Militärpartner.

 

                Trump hat zugleich sein selbst verursachtes Problem, dass er in Sachen Nordkorea komplett versagt

               hat und sich aus der NATO zurückziehen will, um trotzdem Amerika wieder groß zu machen und

das mit einer EU, die im Krieg mit Russland steht, und neben China ein wichtiger Warenlieferant der USA ist.

 

                Das nächste Trumpproblem ist seine mit "Strafzöllen" ausgestattete Embargo-Politik gegen Warenimporte aus

               aller Welt, also gegen Systemkomponenten, die die USA mit groß machen könnten.

 (3.31.3) Trump und Putin

Und das finale Problem von Trump ist auch das von Putin: Beide sind Despoten.

 

 (3.31.4) Sanktionen gegen China

In Sachen China wird es in den USA und der EU wirtschaftliche Verschiebungen geben, wenn China als

Waffenlieferant der Russen sanktioniert werden muss, um den Krieg der Russen gegen die NATO in Europa

einzudämmen.

 (3.31.5) Faschistische deutsche Strömungen

Die faschistischen Strömungen AfD, BSW und Linke, die dafür plädieren, dass der Kriegszustand in der Ukraine

eingefroren wird, sind weiterhin aktive Beihilfe zum Völkermord in der Ukraine, denn Russland wird weiter

Krieg führen, da dieser als Mittel zum Zweck sich rechnet und u.a. auf massenhaftes Verrecken von Soldaten

baut. Das politische Christjudentum in Form der CDU bekennt sich schon teilweise zu der Intentionen der

Russen, diplomatische Mittel zur Kriegseindämmung aus Sicht der Russen anzuwenden, die eben wegen

militärischer Übermacht bestimmen, was Diplomatie ist und wie sie benutzt wird. Damit ist klar, dass

Russland auch über die AfD, BSW und Linke in Deutschland reinregiert. Damit ist auch klar, dass ein

Systemwechsel faschistische Strömungen und das politische Christjudentum auszurotten sind, damit

Deutschland überlebt.

 

 (3.31.6) Regierungsputsch in der BRD

Es ist vollbracht:

 

                Um einen Wirtschaftswechsel in der BRD vollziehen zu können z.B. anhand eines permanenten

Lieblingsthemas des ewigen politischen Christjudentums, die Daseinsbedingungen der Bevölkerung optimaler

zu verwerten, in dem diese - wie im Ukrainekrieg - skrupellos zersetzt wird z.B. in Form der permanenten

Änderungen im Bereich Hartz 4 / Bürgergeld, also in einem Bereich, der Millionen Arbeitslose betrifft und

davon hunderttausende Langzeitarbeitslose, die zusehen müssen, wie Jobs an Ausländer gehen, weil die wegen

Qualifizierung besser verwertbar sind, um den Rest z.B. mittels Ehrenamt (8 Millionen Ehrenamtler arbeiten

im Bereich Integration von Zuwanderern) verwaltbar zu halten ... um also die Zersetzung der Bevölkerung zu

optimieren, müssen die Bedingungen der Gesetzgebung so angepasst werden, dass mit wenig Aufwand ein

anderer Wind weht, der in der BRD ideale Voraussetzungen hat: Die Ampelregierung der BRD und die

Regierungsbildungen in der Ostzone erzeugen systematisch Bedingungen, die ausgerottet werden müssen,

was in der deutschen Demokratie aktuell wie folgt vollzogen wird:

 

                              Um die gesetzgeberische Wirkung der Ampelregierung zu annullieren, muss diese sich selbst

annullieren Zugleich müssen Gesetzesvorhaben im Bundestag, die nicht den Interessen des

politischen Christjudentums entsprechen, nicht umgesetzt werden, um unter anderen Bedingungen

                              anderes regiert zu werden. Die CDU / CSU sehen zugleich sehr gute Aussichten auf absolute

Mehrheit durch Neuwahl, so dass Deutschland wieder reinrassig christjüdisch regiert wird: Mehrheit

 der CDU und CSU ohne anderen Koalitionspartner.

 

                              Es ist also notwendig, dass sich die aktuelle Ampelregierung selbst filetiert und auch deswegen bei

                             Neuwahlen verlieren wird.

 

                              Die FDP hat seit September 2024 Konzepte erarbeitet, wie die FDP die Ampelregierung verlassen

                             kann, um in den dann folgenden Neuwahlen mit der Hoffnung, dass die FDP die 5% Hürde im

Bundestag überspringt, der CDU / CSU als Koalitionspartner dienen zu dürfen.

 

                              Mittels Wirtschaftspapier eines Bundesministers, der FDP-Mitglied ist, wurde also konsequent die

Reaktion des BRD-Kanzlers auf diese Systemdivergenz der FDP als Regierungspartei erzwungen:

                              Der BRD-Kanzler hat den Minister entlassen, wobei alle FDP-Bundesminister aus der Regierung

gegangen sind und nur 1 ehemaliger FDP-Bundesminister geblieben ist, der extra zu diesem

                              Zweck aus der FDP ausgetreten ist.

                              Der Effekt, den die FDP nun losgelöst hat, ist reinrassig politisch christjüdisch: Die Opposition

CDU /CSU und FDP bestimmen nun umfangreich mit, welche aktuellen Gesetzgebungsprojekte bis

 zu Auflösung des Parlamentes noch zu Debatte stehen, und welche aktuellen Projekte wegfallen bzw.

                              erst mit der neuen reinrassigen Christjudenregierung aus CDU /CSU neu gestaltet werden.

 

                Fazit: Es hat in der BRD einen Putsch gegeben, der über den Sturz des BRD-Kanzlers den

              aktuelle Gesetzgeber inkl. aktuelle Regierung aus SPD und Grüne fremdbestimmt und

infiltriert - das ist der Sinn eines Putsches und der geht nur in einer Diktatur.

 

                Deutschland ist ein faschistischer Staat. Der Systemwechsel ist zwingend.

 

 

 (3.31.7) Autohersteller in Deutschland

Es ist vollbracht:

 

Die Autohersteller VW und Ford und Mercedes verabschieden sich Stück für Stück aus Deutschland.

Besonders VW muss nicht nur wegen dem Finanzbedarf aus dem Diesel-Betrug sondern auch wegen dem

eklatanten Fehlinvest in China (am chinesischen Markt vorbei weil nicht konkurrenzfähig genug) die

heimische Wertschöpfung so steuern, dass mit der notwendigen Systementscheidung, die VW über etliche

Jahre bewusst verweigert hat, sich konkurrenzfähig dem Elektro-Bereich für Kfz zuzuwenden, der Marktanteil

des Autoherstellers weltweit nicht unrentabel sinkt.

 

Mit anderen Worten: VW hat in China massiv investiert und das aus Dummheit, weil nicht marktfähig

und mit geringerer Konkurrenzfähigkeit.

 

China hat aufgrund der Binnenwährung bessere Wertschöpfungsbedingungen als VW, wenn VW

nicht in die chinesische Finanzmarktsteuerung per chinesischer Binnenwährung einbezogen wird ... und warum

sollten chinesische Hersteller, die u.a. innovativer, flexibler und am Kunden näher agieren - nicht nur wegen

Finanzzufluss über die Binnenwährung - nicht in Konkurrenz zu VW treten, wenn VW sich auch noch selbst

zersetzt, was schon längst am Markt bekannt ist. Und warum sollte China in Deutschland nicht Werke von VW

kaufen, die VW schreddern will, so dass China dann keine Import-Zollbelastungen hat, weil China in

Deutschland selbst produziert.

 

VW hat aus dem China-Geschäft sinkende Gewinne und die Asiaten verkaufen sich im Elektrobereich ev.

besser, denn z.B. VW und Mercedes sind nicht mal in der Lage, Vollhybride (Strom + Benziner, wobei

Benziner Akku lädt UND Räder antreibt) herzustellen. Außerdem sind die Preise deutscher Autos in

Deutschland traditionell z.T. exorbitant, was sich u.a. in dem einstigen Sofortwegfall (innerhalb von 2 Tagen)

der staatlichen E-Auto-Förderung herausgestellt hat, denn aktuell sind 3% der verkauften Neu- und Altwagen

                mit Stromertechnik ausgestattet. Und: In Deutschland beträgt der Wertverlust von Asiaten-Neu-Kfz ab 25%.

 

VW aktiviert also angesichts der katastrophalen Unternehmensgestaltung und -ausrichtung erwartungsgemäß

                die typisch deutsche Gier, Personalkosten auch mittels Werkschließungen einzusparen, also ohne Invest zur

               Erlangung von mehr Marktanteilen expandieren zu wollen, ohne ans sich kostengünstig expandieren zu

können. ..

 

China lacht sich über VW einfach nur kaputt: Dämlicher als VW und Mercedes machen es die Wenigsten.

Und wenn diese Hersteller ihren eigenen Standort in Deutschland filetieren, na dann um so besser: Man lasse

                diese deutsche Versager die Dummheit, dass diese ohne eigene Binnenwährung irgendwann mal

kostengünstiger als z.B. China produzieren. ...

 

Jedem das Seine und das besonders den Deutschen :-)))

 

 (3.32) 24.11.2024

 (3.32.1) Die Krankenhaus-Reform auch in Thüringen

Thüringen wird von CDU, SPD und BSW regiert.

 

Der Landeschef ist CDU und eine seiner ersten Behauptungen bei der Vorstellung des Bündnisses war:

 

In ländlichen Gebieten wird die medizinische Versorgung für Ältere nicht eingeschränkt.

 

Diese Lüge lässt sich leicht erklären, denn das Gesundheitsgesetz des aktuellen Regierungsrestes wurde nun aktiviert

und dort steht, dass Krankenhäuser dort sparen müssen, wo sie keine ausreichend-spezialisierte Leistung anbieten

können - Und genau das trifft auf Landkrankenhäuser zu, die z.B. eine nicht spezialisierte Station für Inneres haben,

sich aber in anderen Bereiche spezialisieren können, um nach der Zertifizierung die Kosten für die nicht spezialisierten

Station nicht mehr decken können und daher diese schließen. Ziel ist es, die Patienten dorthin zu verfrachten, wo die

Leistung spezialisiert erbracht werden kann, wenn der Patient diese Spezialisierten Leistungen benötigt, bzw. es

keine nicht Spezialisierten Stationen mehr gibt. Krankenhäuser werden also wirtschaftlich angepasst, um lokale

Mehrfachangebote durch Spezialisierte zu ersetzen, also die Anzahl der Kostenstellen zu senken und danach

ausgerichtet die Patienten (Kostenträger) diesen zuzuführen.

 (3.32.2) Ukraine als Testgebiet des russischen Militärs

Russlands Chef hat nach dem erfolgreichen Test des Angriffes durch eine neue Hyperschall-Rakete deren

Massenproduktion bewilligt. Testgebiet war eine Stadt in der Ukraine. Russland gab bekannt, dass dieser neue

Raketentyp z.Z. nicht mit vorhandenen Abwehrsystemen abfangbar ist und daher Atomsprengköpfe

ungehindert ins Ziel bringt.

 (3.32.3) Militärpartnerschaft mit der Ukraine

Die Ukraine steht vor dem Scherbenhaufen der Militärpartnerschaft u.a. mit den USA und der EU, die der Ukraine

bisher unzweckmäßige Systeme geliefert haben, weil diese nicht kriegsentscheidend sind bzw. nicht sein dürfen und die

Waffenlieferanten gar nicht über notwendige Abwehrsysteme verfügen. Russland drängt im Osten langsam aber sicher

weiter vor und im Bereich Kursk steht der Einsatz von Tausenden nordkoreanischen Söldnern bevor, um dort russische

Truppen zu entlasten. Die aktuelle Situation in und um die Ukraine ist nun geeignet, den 3. Weltkrieg bzw. lokale

Atomkriege zu initiieren, wobei Russland mit aller Macht um die Ukraine derart pokert, dass der Verlust der Ukraine

als eigenständiger Staat allmählich zum Greifen nah wird.

 

 (3.33) 18.12.2024

 (3.33.1) Massive Werbung mit Dunkelhäutigen und Mischfamilien

Im Privat-TV läuft seit geraumer Zeit Werbung, die mehr Mulatten, weniger Negern und ab und zu türkisch-arabische

Äußerlichkeiten als Teil einer weißen Familie oder Gemeinschaft so umfassend zeigt, dass der Zuschauer davon

ausgehen muss, dass die Mischfamilie der Standard ist. Interessant dabei ist, dass die genetische Abstammung der

Mitglieder der Familie unmöglich deren andersfarbige Zusammensetzung erklären kann, außer, dass sich das

Genmaterial massiv verändert hat.

 

Und: Weil Andersfarbige in den Sozialkontext der weißen Familie als integriert gezeigt werden, müssen sich also die

Mehrheitsverhältnisse zu Gunsten der Mischfamilie verschoben haben - faktisch eine Entfremdung vom Erwartbaren.

 (3.33.2) Werbung mit Nicht-Deutschen Produkten

Im Privat-TV wird im Zuge des Weihnachtsgeschäftes eine Palette von kaufwerten Warenarten als Werbung

vorgestellt. Was die TV-Macher allerdings nicht sagen: Es gibt etliche Warengruppen, die aus China importiert sind, so

dass dann die Werbung eben für nicht deutsche Ware erfolgt, die gekauft werden soll. Dabei weiß jeder, dass z.B.

ein deutscher Elektronikmarkt, der seine Chinaware mal rausräumt, danach fast leer ist.

 (3.33.3) Aufrüstung der deutschen Marine

Es ist vollbracht:

 

                Die Finanzierung von militärischen U-Booten der deutschen Marine steht und ist in den 20 Milliarden

              Marine-Invest enthalten.

 (3.33.4) Thüringen - Rolle der AfD und BSW

Es ist vollbracht:

 

                Das politische Christjudentum in der Ostzone ist nun um einen aktiven Partner - BSW - erweitert an der

               Macht. Die Linken regieren ebenfalls mit, ohne dafür ausreichend gewählt zu sein.

 

              Die AfD in Thüringen hat knapp 33 % der Wählerstimmen erhalten, die aber von Regierungsprozessen

                ausgeschlossen sind, denn 33% ist nun mal weniger als 67%.

 

                Geändert hat ich also nur, dass 33% der Wählerstimmen völlig egal sind und eine faschistische Strömung

               BSW am Regieren ist.

 

Dass die AfD eben wegen diesem Chaos völlig versagt hat, konnte man erwarten, denn auch in anderen Beichen,

außer den braun-orientierten, hat die AfD auf Landesebene mangels intellektueller Ressourcen und wegen

erbärmlichsten Wahlkampf nichts zu melden.

 

Damit die AfD überhaupt gesellschaftlich relevant sein kann, muss diese mindestens 40% aber weniger als 50%

Wählerstimmen erreichen, um so Permanent-Mehrheiten der restlichen politischen Konkurrenten an deren

Mehrheitsbildung, ohne die AfD fragen zu müssen, zu verhindern.

 

Die AfD wird sich dabei allerdings abwirtschaften, denn es wird auffallen, dass das braune Gedankengut nur dazu was

taugt, auf den Haufen der Geschichte zu gelangen, als ein Land regieren zu können, das alle Wähler berücksichtigt.

 

Die AfD hatte den einzigen Auftrag, o.g. Mehrheiten zu verhindern und damit das politische Christjudentum

zu beschneiden, komplett so vergeigt, dass die AfD nun mehr oder weniger in das politische Christjudentum integriert

ist, das mit dem Systemwechsel die Gesellschaft verlassen wird.

 

 

 (3.33.5) Eskalation Ukraine-Krieg, Trump, Außenwährung Euro

Russenchef Putin hat festgelegt, dass Waffenlieferungen an die Ukraine mit jedem Mittel verhindert werden.

 

Damit gilt: Europa steht vor einem Atomkrieg.

 

Wenn die USA sich da raushalten, muss Europa mit Putin dealen, der seine Annexionserfolge in der Ukraine durch die

Einbindung in die russische Verwaltung atomar absichert. - Den USA wird das egal sein, wenn die sich aus Europa

verabschieden und damit auf Handelsbeziehungen mit der EU verzichten müssen.

 

Die NATO wird damit zwingend abgeschafft. Anstelle der NATO müssen bilateral Verträge umgehend eingeführt

werden.

 

Der Wegfall der USA in Europa wird mangels finanzieller Ressourcen und mangels Systemwechsel in der BRD nicht

kompensierbar sein, wenn die EU-Länder keine eigene Binnenwährungen parallel zur Außenwährung Euro

einführen, um objektive Divergenzen der Wirtschaftssystem durch Auf- und Abwertung der jeweiligen

Binnenwährung zu beseitigen, deren Glättung erst die Außenwährung Euro ermöglicht.

 

Die EU muss Atomwaffen zur Gefahrenabwehr einsetzen und wird sich die also von den USA quasi mieten müssen,

solange die USA noch vermieten.

 

China wird - neben den USA - ein weiterer wirtschaftlichen Verlierer sein.

 (3.33.6) Syrische Migration in BRD, Arbeitslosigkeit, Faschismus

Im Zuge des Wegfall des ehemaligen syrischen Regimes, dessen Chef und Familie nun in Russland lebt, könnte der

Aufbau Syriens erfolgen, wozu man die Rückkehr der geflüchteten Syrer benötigt.

 

In der BRD gibt es 1 Millionen Syrer, die sich z.T. in Deutschland (komplett) integriert haben - abgesehen von der

Erlangung der Deutschen Staatsbürgerschaft.

 

Die Abwanderung integrierter Syrer will das politische Christjudentum verhindern.

 

Zugleich gibt es steigende Massenarbeitslosigkeit in der BRD, so dass Syrer gegen Arbeitslose ausgespielt werden,

wobei letztere verlieren, wenn die nicht verwertet werden können, sondern z.B. als dumm arbeitsfaul und parasitär

eingestuft werden.

 

Mit anderen Worten: Die Arbeitslosen sind faktisch Kruppzeug und die Aufstocker eine seichtere Form des

Sozialparasitismus - alles eigentlich unnütz. Wichtiger ist Einwanderung, denn die ist verwertbarer.

 

Diese Divergenz wurde von der Christjüdin Merkel (Alt-Kanzler) pervertiert und systematisch zersetzend

implementiert: "Wir schaffen das !"

 

Stimmt:

                Ausländer wandern en masse ein und bringen mangels richtiger Integration die Kulturwerte und -erfahrungen

               nicht angepasst mit, sondern können eben im Zuge der Meinungsfreiheit die Gesellschaft z.B. in Gläubige

               und Nichtgläubige spalten, also so spalten, dass je nach Strömung des Islams die Ungläubigen vernichtet und

               Gläubige sharia-normiert werden.

 

              Von Vollburka bzw. Vollkleid auf der Straße bis hin zum netten Syrer als Arzt - Alles Religionsträger, die

               nicht einstufbar sind, da es u.a. Religionsfreiheit und keinen Zwang zur Religionsintegration gibt - ein

                Systemkennzeichen der BRD, die sich aus Sicht des politischen Christjudentum als "Einwanderungsland"

              bezeichnet. - Ein Land, in das divergente Religionen, die auch Todfeinde sind, einwandern können, um

                sich hier zu verwirklichen.

 

Diese Herangehensweise des politischen Christjudentums ist nichts anderes als Staatsterrorismus, also blanker

Faschismus, dessen Synonym und Mitversursacher das politische Christjudentum ist und daher komplett ausgerottet

werden muss.

 

 (3.34) 31.12.2024

 (3.34.1) Massenentlassungen

Es ist vollbracht:

 

                Bis zu 100.000 Jobs werden in Deutschland flöten gehen, davon 33% bei VW, einem Unternehmen, an

das auch eine Landesregierung beteiligt ist: Entlassungen auch im Auftrag der Landesbonzen.

 (3.34.2) Massenweggang von Arbeitskräften in die Rente

 

100.000 Bedienstete und Angestellte werden in den nächsten 5 Jahren den öffentlichen Dienst verlassen - Der Gang

in die Rente.

 (3.34.3) Möglicher Biden-Effekt am Bundesverfassungsgericht

Richter am Bundesverfassungsgericht dürfen nun bis zu 12 Jahre dort im Amt bleiben - dass ermöglicht den nach Joe

Biden benannten "Biden-Effekt': Ausharren und die altersgerechte Demenz einflechten, bis zum Umfallen.

 (3.34.4) Krankenhaussterben am Beispiel aus Thüringen

Das Krankenhaussterben in Flächengebieten ist erfolgreich gestartet: In Gegenden, die bezüglich Infrastruktur

unterentwickelt sind - z.B. der Kyffhäuserkreis in Thüringen.

 

Der Kyffhäuserkreis wurde mindestens 13 Jahre lang von eine SPD-Landrätin regiert, die u.a. die Sau rausgelassen hat:

Der Kyffhäuserkreis gehört zu den ärmsten Immobilienzonen Deutschland, wo Verkäufe nur mit Dumpingpreisen

stattfinden, da die Region nicht entwickelt wurde. Es gibt Orte, die fast keinerlei Anschluss an öffentliche Verkehrsmittel

haben und Einwohner daher das Auto nutzen müssen, um in der degenerierten Zone leben zu können - das sind Helden

des Thüringer Alltagselends, die nun auch wegen der CO2-Steuererhöhung mit Bezinpreiserhöhungen belohnt werden,

damit es noch unattraktiver wird, in degenerierten Zonen leben zu können und zu wollen (Heimatverbundenheit).

 

Auch mangelt es im Kyffhäuserkreis an Infrastruktur z.B. für medizinische Zuzieher (Ärzte etc.), die ein SPD-Bonze

als BRD-Gesundheitsminister so erbärmlich laut anfordert und zugleich weiß, dass wegen Ärztemangel ein

Flächenkrankenhaus z.B. in Bad Frankenhausen komplett geschlossen und in ein Medizinisches Versorgungszentrum

umgewandelt wird, wo niedergelassene Ärzte agieren sollen, die allerdings nicht zuziehen, denn bereits das

Krankenhaus litt an Personalmangel.

 

Anders gesagt: Die medizinische Flächenversorgung wird - wie die mangelhafte Infrastruktur in den Landgebieten

z.B. der Ostzone - dann über den Jordan gehen.

 

Ein Analogon ist die christjüdische Politik-Auffassung, dass junge Familien Altbauten preiswert kaufen, weil diese

Sanierungsfälle sind, um danach im Großteil des Lebens dafür zu arbeiten, die Altbau-Sanierungskosten,

die ohne Förderung zu hoch sind, zu finanzieren, wobei dabei Bankkredite, deren Zinstilgungen bereits länger

schon nicht erwirtschaftbar sind - und schon gar nicht durch junge Familien - die staatliche Förderung

ersetzen, denn die gibt es z.T. gewollt nicht.

 

Dass politische Christjudentum lebt in hochgradig asozialen Welten, deren Ausrottung per Systemwechsel

zwingend ist.

 

 (3.34.5) Glasfasernetzausbau in der BRD

 (3.34.5.1) Erfolgter Ausbau im EU-Vergleich (vorletzter Platz in der EU)

Deutschland ist, wenn man die EU-Statistik sieht (Heise c't Nr. 28 Seite 128), führend im Glasfaserausbau, wenn man

die Rektalsicht auf die Liste nimmt, also von unten nach oben: 95% Glasfaserausbau haben Spanien und Rumänien.

Rektale Spitze: 30% hat Deutschland. Nur Belgien hat noch 25%.

Der EU-Durchschnitt liegt bei 63%.

 (3.34.5.2) Ausbau - Förderung durch Bund und Länder

 (3.34.5.2.1) 1,65 Millionen Glasfaser-Anschlüsse förderbar

Ca. 1,65 Millionen Glasfaser-Anschlüsse können mit den Förderprogrammen Gigabit und Gigabit 2.0 gefördert

werden. Der Bund gibt den Ländern Geld, die dann die Förderungen verwalten und ausbezahlen.

 (3.34.5.2.2) Höhe und Art der Förderung (Vorfinanzierung durch Bauherren nötig)

Als Fördermittel stehen 8,3 Milliarden Euro zur Verfügung, die als nachträgliche Refinanzierung der

Bauherren-Rechnungen vom Ausbau gedacht sind, so dass der Bund Geldmittel für die Länder erst nach Nachfrage

der Bauherren konkret bereitstellen muss. Die Förderung während des Bauens des Zuganges ist nicht von Interesse des

Bundes und der Länder. Es soll vielmehr nur derjenige ausbauen, der den Ausbau vollständig finanzieren kann,

um dann gefördert zu werden.

 

Hinweis: Es gibt Provider, die legen kostenlos den Glasfaserzugang zum Objekt wie Haus, wobei innerhalb

                              einer Gemeinde die Interessenten sich zusammentun können. Anschließend werden

Nutzungsgebühren fällig, und die könnten dann horrend hoch sein.

 

                              Es gibt Gemeinden, die finanzieren den Glasfaserzugang daher selbst (mit oder ohne Förderung).

 (3.34.5.2.3) Bauherren ziehen bereits bewilligte Förderungsanträge zurück

In Bayern umfasst das den Förderungswert von 115 Millionen Euro.

 

In Baden-Württemberg umfasst das den Förderungswert von 31,4 Millionen Euro.

 

In NRW umfasst das den Förderungswert von 18,7 Millionen Euro.

 

In Thüringen umfasst das den Förderungswert von 16 Millionen Euro.

 (3.34.5.2.4) Geringer Umfang der verbrauchten Fördermittel in der Ostzone

In den Förderjahren 2021 bis 2024 wurden insgesamt 91 Millionen Euro als Förderung ausgezahlt.

 

In Mecklenburg-Vorpommern wurden von den fast 500 Millionen Euro möglicher Förderung 28.146 Euro als

Förderung ausgezahlt.

 

In Brandenburg wurden von den fast 500 Millionen Euro möglicher Förderung 50.000 Euro als Förderung

ausgezahlt.

 

 (3.34.6) Digitales Zahnarzt-Bonus-Heft

Das digitale Zahnarzt-Bonusheft gibt es zwar seit kurzem, aber dürfe aber jetzt schon Geschichte sein.

Denn die Digitalsysteme sind nicht normiert. Z.B. macht jeder Zahnarzt sein Ding und der Patient

muss dem hinterherlaufen. Daher sollte die Papierform beibehalten werden.

 (3.34.7) Formulare zur Einkommenssteuer

Finanzämter stellen auf ELSTER als Online-Steuererklärung um.

 

Die Finanzämter verschicken keine Formulare für die Steuererklärung ab 2024 mehr. Eine postalische Anfrage

an das Finanzamt, um die Zusendung der Formulare durch das Finanzamt, wird durch dieses nicht beantwortet.

Man muss zusehen, woher man die Formulare bekommt, oder das ELSTER-Verfahren der Finanzämter nutzen.

Oder sich eine Fachkraft besorgen, die (ev. gegen Entgelt) die Steuererklärung erstellen DARF. Oder: Z.B.

findet man über eine Internet-Suchmaschine unter dem Stichwort "Lohnsteuer kompakt" oder "Steuertipps" ev.

eine Möglichkeit des kostenlosen Downloads der Formulare des Finanzamtes. Wer es umständlich mag,

nutze www.formulare-bfinv.de, wo man nicht zwingend die gesuchten Formulare 2024 zum Download findet.

 

Im Fall der Pflicht-Veranlagung endet die Abgabefrist für die Steuererklärung 2024 am 31. Juli 2025, 24 Uhr.

 

 (3.35) 02.01.2025

 (3.35.1) Fiasko Silvesternacht Berlin - Schlachtfeld des Terrors

Es ist vollbracht:

 

                Aufgrund der nicht bestehenden Grenzkontrollen blüht der Handel mit illegalen "Silvesterknallern",

                die als Waffe mit Verletzungs- und Tötungsabsichten eingesetzt werden können und auch eingesetzt

wurden. Z.B. in Form einer Kugelblume.

 

Die Anwendung von Kugelbomben, die analog zu einer Phosphorbombe entzündliches Material verteilt

und im Zuge der Sprenghitze auch anzündet, ist in Deutschland zwar verboten aber nicht

verhinderbar - vor allem als Waffe nicht. Der gezielte Einsatz gegen Menschen und Dingen ist erfolgt,

ohne dass dieses verhindert werden konnte. Z.B. Zerstörung von 36 Wohnungen bzw. Hotelzimmern durch

eine Kugelbombe, die das Haus allerdings stehen ließ

 

Die im sozialen Netzwerk gezeigte Anwendung einer Rakete als Brandmittel präsentierte einen einen

palästinensischen Influencer (200.000 Follower), der nach Berlin eingereist ist, z.B. um geübt mit einer

brennend-fliegenden Silvester-Rakete ein Fenster einer Wohnung zu durchschlagen, damit die Wohnung

mittels Raketenexplosion in Brand gerät und ev. darin sich aufhaltende Personen sogar töten kann.

Auch dieser Terroranschlag ist ebenfalls nicht verhindert worden.

 

                In Berlin wurden zwar etliche Polizisten verletzt, aber kein einziger Gefahrenverursacher im Zuge dessen

               Agieren so abgewehrt, dass der Gefahrenverursacher nicht nachhaltig genug mit der Gefahrenabwehr

normiert wurde. - Faktisch Täterschutz.

 

Dass 5 Männer beim Basteln von illegalem Sprengstoff sich selbst exekutiert haben bzw. dass Augen,

Ohren und Hände verlustig gingen, ist in so weit neu eskaliert, in dem eine Führungsbonzin der Grünen

Jugend sich beim Ablassen folgenden Spruches filmen ließ: Männer, die ihre Hände verloren haben,

können wenigstens keine Frauen mehr schlagen.

 

 (3.35.2) Realitätsgrad der Wahlkampfaussagen aller Parteien

Es ist vollbracht:

 

Das ARD-Radio publizierte tatsächlich und zumindest 1 Mal, dass es eine öffentliche Meinung gibt, die

feststellt, dass die Wahlkampfaussagen (-versprechen) ALLER Parteien auf unrealistischem Kontext

basieren, der also nicht einhaltbar ist.

 

                Die folgende Logik hat die ARD natürlich nicht publiziert:

 

                              Das, was die Bonzen an Versprechen von sich geben, sind Dinge, die diese Bonzen bisher hätten

umsetzen können, aber nicht umgesetzt haben.

 

                              Z.B. Das politische Christjudentum hatte vorgeschlagen, den Kauf von E-Autos mit Stecker

mit 1000 Euro Zuschuss für den Kauf von Ladestrom zu subventionieren. - Dass der sinkende

Verkauf von E-Autos aktuell mal gerade 3% Anteil an der Menge der verkauften Autos hat, ist

bekannt und bedeutet also, dass die Zuschusskosten zügig von allein wegfallen werden.

 

Alle Parteien sind der Meinung, dass der Wähler betrogen werden muss, um seiner Stimme, die

erwartbar ohne Betrug nicht der jeweiligen Partei gegeben werden würde, Herr zu werden.

                              Pikant ist es nicht, dass sich die faschistische Strömung BSW dieser Systematik bedient.

Pikant ist es vielmehr, dass es ohne Wählerbetrug-Extremismus das BSW nicht gäbe.

 

 

 (3.35.3) Kompatibilität der Parteien in der BRD

Es ist vollbracht:

 

Es wäre geschmeichelt zu behaupten, dass Parteien sich im "Wahlkampf" befinden.

 

Die SPD hat sich bereitgeklärt, im Falle der in Verhältnisse und dem Kontext des Gesetzgebers eintretbaren

                Divergenzen, diese mit interessensseitigen Verschmelzung der Gesetzgeberansichten auszuschalten.

 

                Dieses Prinzip ist das Prinzip des ewigen politischen Christjudentums.

 

Das, was z.B. die SPD einst als Regierungserfolg gepriesen hat, wird nun - im Rahmen einer

anderen Regierung -, revidiert, damit die SPD eben dieser anderen Regierung beitreten kann.

Eine Methode, die die "Demokratie" in der BRD seit vielen Jahren nachhaltig kastriert,

um so Wahlerfolge verwertbar zu halten, in dem Wähler infiltriert werden.

 

Die SPD orientiert sich nach den politischen reinrassigen Christjuden CDU und CSU und

hält sich so den Platz im politischen Christjudentum warm - Mitglied dieser Kaste ist

die SPD schon immer: Wird als "Kompromissfähigkeit" bezeichnet.

 

Das deutsche politische Christjudentum zeichnet sich in seiner Ewigkeit durch die

permanente Modifizierung des Kontextes SGB II - aktuell noch als Bürgergeld

bezeichnet - aus. Wieder und wieder und wieder, also ewig, spielt der Gesetzgeber

an der SGB-Systematik herum, um vor allem die Perversionen des politischen

Christjudentums zu implementieren, die als Verwertungsoptimierung des Sozialrechtes

gelten: Von Fremdbestimmung von Menschen auch zu deren Nachteil bis hin dazu, mit

Diffamierung von arbeitslosen Menschen diese als dumm, ungebildet, arbeitsfaul

und zur-Arbeit-gezwungen-werden-müssend einzustufen - und das unabhängig

der wirtschaftlichen Situationen, die vom politischen Christjudentum massiv

manipuliert wurden. Es ist Hass, der sich da christjüdisch präsentiert.

Hass, der Menschen nicht nur demütigt sondern auch ruiniert, wenn der

Gesetzgeber es zugelassen hat, dass bestimmte Unternehmen jahrzehntelang kein

Fachpersonal ausgebildet haben, weil sie keinen Personalmangel sehen wollten,

nun aber im Zuge der Konkurrenzprobleme zu wenig Fach-Personal haben, das der

Gesetzgeber per Einwanderung von Fachkräften aus dem Ausland beschaffen soll,

um gleichzeitig die verfügbaren Arbeitslosen massenweise mit dem SGB II so zu

normieren, dass Existenzen vernichtet werden, wenn Betroffenen keine systemische

Hilfe halten, weil die Betroffenen nicht verwertbar sind, oder nicht

verwertet werden können (z.B. per Weiterbildungen oder Zeitarbeit).

 

Aktuelle werden mittelfristig bis zu 100.000 Entlassungen erwartet.

 

Den Mindestlohn hat das politische Christjudentum um Centwerte erhöht,

damit weiterhin Unternehmen am Binnenmarkt agieren, die ohne

Mindestlohn nicht konkurrenzfähig sind. Mindestlohn auch als Maßgabe

bzw. Bestandteil eines Tarifes. Und der Mindestlohn wird so

mit Steuergeldern abgefedert, dass die nicht ausreichende Höhe

des Mindestlohnes mit SGB-II-Zahlungen aufgestockt wird,

also Steuergelder faktisch Lohnkosten subventionieren, damit

auch diese Arbeitnehmer unternehmerisch verwertbar sind,

also nicht von eigener Arbeit vollständig leben können und sollen.

 

Das ist politisches Christjudentum, das dringend ausgerottet werde muss.

 

Und wer hat sich neben der SPD auch den Ganzkörperkondom zum Analgang in die CDU / CSU

hinein angezogen ? Die Grünen, allerdings zur Konkurrenz zur SPD - quasi nur anderes

Gleitmittel (vermutlich vegan), aber ansonsten ebenso politisch-christjüdisch verkackt.

 

Erbärmliche "Demokratie" !

 

 (3.35.4) Bürokratie der "Zugpferde"

Es ist vollbracht:

 

                In einem Land, dessen Bürokratie u.a. Unternehmer stark behindern, wird nun wegen einer EU-Vorschrift zur

               Bürokratie im Bereich Rechnungslegung, auch als E-Rechnung bezeichnet, ein neuer Standard zur Pflicht in

               der Erstellung von Rechnungen nach EU-Norm, die Deutschland implementiert hat.

 

Dazu müssen Unternehmer Software ev. kaufen, die die 2 Standards "XRechnung" und "ZUGFeRD"

(ausgesprochen wie "Zugferd") erfüllen, wobei nur "XRechnung" einen zusätzlichen visuellen Beleg

                mitliefert.

 

https://de.wikipedia.org/wiki/ZUGFeRD

 

Eine ZUGFeRD-Rechnung besteht aus 2 Teile:

                              Der visuellen Darstellung der Rechnung in Form von PDF/A-3

und der maschinenlesbaren strukturierten XML-Format im Anhang der PDF/A-3-Datei.

 

"XRechnung" kennt den PDF-Anteil nicht, so dass man selbst für die Archivierung der

XML-Daten sorgen muss, aber XML zu PDF reicht aber nur aus, wenn man

Zugpferdesoftware benutzt.

 

Der blanke Wahnsinn ... Der EU-Krümmungsstandard für Gurken ist dagen nur ein Lapsus.

 

Die Alternative, Rechnungsdaten online auf den Server von Zugpferdsoftware, die kostenlos weil nur online

funktioniert, hochzuladen, ist natürlich kostengünstig-verlockend, besonders wenn die Server nicht im

EU-Raum gehostet sind, so dass man die gesendeten Kundendaten gleich als Aushängeschild an der

                Eingangstür des Unternehmens offerieren kann.

 

Es wird auch hier deutlich, wie dringend der Austritt aus der EU notwendig ist, damit diese landesspezifische

Entwicklungen nicht fremdbestimmt und damit überhaupt ein Abbau von Bürokratie möglich wird. Dazu muss

gleichzeitig die Ausrottung des deutschen politischen Christjudentums erfolgen, denn das liefert Deutschland

systematisch an die EU aus, macht jeden Mist der EU faktisch mit und stellt zudem die christjüdische Chefin

der EU-Kommission.

 

 (3.36) 08.01.2025

Und wieder und wieder und wieder ... das ewige Gefummle und der ewige blanke Hass ....

 

SPD und die reinrassigen Christenparteien sind sich schon wieder mal einig:

 

                Die Grundsicherung wird auf Geldleistung gegen Arbeit umgestellt, wenn der Bezieher der Grundsicherung

               arbeitslos ist.

 

Ziel ist es, die am Markt fehlende Jobaufnahme durch diejenige Arbeit im Bereich der Öffentlichen Hand zu

ersetzen, für die es bisher keinen üblichen Job gab, oder der nicht finanzierbar ist.

 

Grundsicherung soll diese Ersatzarbeit finanzieren, die es sonst nicht geben würde.

 

Die Öffentliche Hand kann also Grundsicherung als Lohnkosten ansetzen, ohne einen Arbeitsvertrag

                auszustellen.

 

Methoden, die das politische Christjudentum schon längst implementiert hat: Die übliche christjüdische

Denkweise inklusive dem von Nächstenliebe geprägten Anliegen, dem SGB-II-Bezieher

eine Tagesstruktur in dessen dumm-faulem Dasein zu geben.

 

                Als weitere Begründung wird angegeben, dass diese SGB-II-Jobs in den regulären Arbeitsmarkt führen, also

               dorthin, wo der arbeitslose SGB-II-Bezieher nicht integrierbar ist.

 

Es gibt da nur 1 Lösung: Das politische Christjudentum muss ausgerottet werden.

 

 (3.37) 12.01.2025

Im Bundeswahlkampf offerieren die Parteien ihre Wahlkampf-Werbungen. Werbungen sind ja nicht verbindlich und

der Wahlkampf eh nicht. Ergo wollen die reinrassigen Christjuden um die CDU die "Agenda 2030" einführen: In

Anlehnung an die von den Sozialdemokraten implementierten "Agenda 2010" .... Diese Parteien profitieren also

voneinander und gehören damit dem politischen Christjudentum als gemeinsame Kaste an.

 

Die AfD ist christjüdisch ausgerichtet da halbwegs kompatibel:

 

                Auch weil die AfD-Chefin, die AfD-Kanzlerkandidat ist, nun behauptet,

dass Adolf Hitler ein Kommunist war. ... Damit ist wieder mal klar, dass die

AfD bei einer Wahl nicht ausreichend viele Stimmen bekommen wird.

Und offensichtlich auch nicht bekommen will.

 

 (3.38) 17.01.2025

Das politische Christjudentum - dort das reinrassige, also CDU und CSU, und deren Partner FDP - wollen 3 Milliarden

Euro Ukrainehilfen durch Entnahme aus dem Sozialhaushalt der BRD und nicht durch Neuschulden finanzieren.

Der SPD-Bundeskanzler hat diese Entnahme verweigert.

Damit gilt: Die Entnahme wäre eine Verwertung des Daseins von Menschen zum Zweck der Kriegsführung, die nicht

kriegsentscheidend und keine Gefahrenabwehr ist, sondern eine Entnahme zum Zweck der Bereicherung anhand der

Rendite aus Waffengeschäften. Und nur um die geht es.

 

Der Waffenstillstand zwischen Israel und Hamas als Vertreter von Palästina sieht den Austausch von

israelischen Kriegsgeiseln, die die Hamas am Kriegsbeginn gegen Israel erbeutet hat, gegen Hunderte in

israelischer Haft befindliche Palästinenser vor, wobei damit auch Hamas-Kämpfer freigesetzt werden, die

früher oder später Israel wieder zerstören wollen. Es gibt daher für Israel nur eine Konsequenz:

Es werden keine Kriegsgefangenen mehr gemacht.

 

 (3.39) 23.01.2025

Im Zuge des 2. Antrittes des US-Präsidenten Trump in den USA hat dieser normierende Maßgaben per

Dekret und anderen Einflüssen auf die Gesetzgebung / Gesetzgeber verkündet und getätigt. U.a. eine

Zollpolitik für Importe aus Teilen der Welt, die Trump normieren will - also z.B. die EU -, um Amerika

wieder groß zu machen.

 

Nachfolgend eine kurze Analyse und Synthese zu den Konsequenzen des Handelns der USA - auch für diese.

 

Es wird nebenbei gezeigt, das US-Präsident Trump von einem Verständnis zur weltweiten Arbeitsteilung

und zum globalen Handeln weit weg bzw. abgeschnitten ist, so dass mit den USA zunehmend

weniger gerechnet werden kann.

 

US-Präsident Trump implementiert den systemischen Niedergang der USA, der verheernde Konsequenzen

für die BRD haben wird, wenn dort nicht der Systemwechsel erfolgt, der nachfolgend teilthematisiert wird.

 

Russenchef Putin rechnet fest mit der Systemdestabilisierung der BRD, weil dort ein Systemwechsel z.Z.

so gut wie nicht möglich ist: Objektiv zwingend, aber subjektiv nicht möglich ohne (systemische) Änderung

von subjektiven Wirkungsbedingungen.

 

Trump und Putin halten sich - wie China - für Gewinner.

 (3.39.1) Wertschöpfung, Globaler Handel, Binnenmarkt

Die Situation der weltweiten arbeitsteiligen Wertschöpfung und deren Transfer von Waren und Dienstleistungen

(globaler Handel) verändert sich permanent.

 

Wenn ein Wirtschaftssystem, das am weltweiten Markt teilnimmt, seine Priorität auf Wertschöpfung am eigenen

Binnenmarkt setzt, um mit dessen Wertschöpfungsergebnissen weltweit so zu handeln, dass der eigene

Binnenmarkt Zufluss von Wertschöpfung anderer Binnenmärkte derart erhält, dass letztere schrumpfen, weil

Wertschöpfung nun direkt am mit Zufluss versorgten Binnenmarkt erfolgt, dann hat das zwingend

Systemkonsequenzen, da der Abfluss von Ressourcen zum Zweck des Zuflusses und damit zum Zweck des

Abbaues der weltweiten Arbeitsteilung zum Vorteil des Binnenmarktes, der den Zufluss erhält, erfolgt.

 

Binnenmärkte sind systemisch relevant für den Globalen Handel und für die weltweite Arbeitsteilung.

Damit ist die Binnenwährung zwingend.

 

Wertschöpfung anhand der Binnenmärkte ist die Voraussetzung, um den globalen Markt zu bedienen.

Der Zufluss von Fremdressourcen ermöglicht es, diese als Invest am Binnenmarkt zu verwerten, ohne

eigenes Invest tätigen zu müssen, dafür aber den Zufluss z.B. steuerlich zu begünstigen. Es sind also

Parasitismus und die Abhängigkeit von zugeflossenen Ressourcen, die zwingend verwertbar gehalten

werden müssen: Z.B. durch eine Zollpolitik für Importe.

 

Die Unterbrechung der arbeitsteiligen Wertschöpfung zum Nachteil Wertschöpfender und deren

Binnenmärkte kann diese destabilisieren.

 

 (3.39.2) Primat des eigenen Binnenmarktes, Freihandelsabkommen

Der Binnenmarkt muss zwingend stabil gehalten werden, in dem er so wenig wie möglich von fremden Ressourcen

abhängig ist.

 

Die Wertschöpfung am Binnenmarkt hat Vorrang gegenüber der Wertschöpfung an einem anderen Binnenmarkt

 

Unternehmen müssen nach der Zugehörigkeit derer Wertschöpfung bezüglich Binnenmarkt eingestuft werden: Dass

betrifft z.B. Besteuerung und Förderungen.

 

* Unternehmen, die am eigenen Binnenmarkt geschöpfte Werte verwerten, um Investitionen

an einem anderen Binnenmarkt zu tätigen, müssen nachgeordnet sein. Z.B. Besteuerung

als ausländisches Unternehmen.

 

* Unternehmen, die mehrere Binnenmärkte bedienen, müssen als eigenständiges

Teilunternehmen am jeweiligen Binnenmarkt implementiert sein, so dass die

Versteuerung und Förderung nach den Konditionen des zugehörigen Binnenmarktes

erfolgen, es also keine Flüsse zwischen Binnenmärkten gibt.

 

Exporte sind ausschließlich mit dem eigenen Binnenmarkt wertzuschöpfen, es sei denn, es besteht dafür eine

unabwendbare Abhängigkeit von einem anderen Binnenmarkt.

 

Ein Freihandelsabkommen fasst mehrere Binnenmärkte zum Zweck der arbeitsteiligen Wertschöpfung zusammen:

Genormte Abhängigkeiten der Binnenmärkte mit z.B. einer für alle Binnenmärkte vorteilhaften Zollpolitik.

 

 (3.39.3) Binnenwährung, Außenwährung, Konvertierung, Steuerlast

Die Binnenwährung hat das Primat.

 

Die Außenwährung wird erst über die Wertschöpfung am Binnenmarkt erzielbar und verwertbar.

 (3.39.3.1) Investitionen am Binnenmarkt, Wertschöpfung

Investitionen am Binnenmarkt müssen mittels Binnenwährung erfolgen, damit diese an Wertschöpfung

am Binnenmarkt gebunden ist und daher eine Binnenwährung auch hergestellt werden kann.

 (3.39.3.2) Binnenwährung und Exportfähigkeit des Binnenmarktes

Der Binnenmarkt muss exportfähig sein, in dem dieser die Wertschöpfung so konkurrenzfähig gewährleistet,

dass sich z.B. eine Förderung der Wertschöpfung am Binnenmarkt auf die Ertragslage aus Exporten

auswirkt - inklusive der Konkurrenzfähigkeit am ausländischen Markt.

 

Das betrifft auch den Kontext von Ertrag in Außenwährung und Invest dieses Ertrages am Binnenmarkt.

 (3.39.3.3) Konvertierung der Binnenwährung in Außenwährung aus Export

Die Konvertierung der Binnenwährung in eine Außenwährung ist nur rein rechnerisch im Rahmen der

Preisbildung für Export aus dem Binnenmarkt zulässig: Bewertung der Wertschöpfung am Binnenmarkt zum Zweck

des Wertes des Exportes in Außenwährung.

 (3.39.3.4) steuerliche Belastung eines nicht investierten Ertrages aus Export

Eine Außenwährung als Währung des Ertrages aus Export muss in die Binnenwährung konvertiert werden,

damit der Ertrag am Binnenmarkt investiert werden kann.

 

Die Hortung von Außenwährung ohne deren Invest am Binnenmarkt unterliegt der steuerlichen Abschöpfung:

 

1. Es wird der höchste Abschreibungssatz (in %) aller Objekte, die in der Wertschöpfung für den

ertragsbringenden Export benutzt wurden, ermittelt.

 

2. Es wird der höchste Abschreibungssatz (in %) des Humankapitals, das in der Wertschöpfung für den

ertragsbringenden Export benutzt wurden, ermittelt.

 

3. Von beiden Abschreibungssätzen wird der höhere weiter verwendet.

 

4. Die steuerliche Konvertierung des Ertrages in Außenwährung zu dem in Binnenwährung erfolgt 1 zu 1, als

ob der Ertrag zu 100% dem Binnenmarkt als Investmittel - also als Binnenwährung - zur Verfügung stehen

würde.

 

5. Die steuerliche Belastung erfolgt durch Abschreibung des in 4. ermittelten Betrages

in Binnenwährung mittels des in 3. ermittelten Satzes der Abschreibung.

 

6. Die weitere steuerliche Einstufung einer Wertschöpfung eines Unternehmens ist möglich.

 (3.39.4) Wirtschaftsbeziehung, Freihandelsabkommen, Binnenwährung

Ein Freihandelsabkommen kann also nur zwischen Binnenmärkten implementiert werden.

 

Wirtschaftsbeziehungen ohne Freihandelsabkommen können ungenormte Bedingungen für einen Binnenmarkt

bedeuten - und auch für die arbeitsteilige Wertschöpfung in der Welt. Sie können gefährdet werden.

Ungewollte Abhängigkeiten könnten entstehen.

 

Wirtschaftsbeziehungen zwischen 2 Binnenmärkten, von denen mindestens einer keine Binnenwährung hat, können

systemisch gefährlich sein.

 

Gefährdende Wirtschaftsbeziehungen sind nur zulässig, wenn deren Unumgehbarkeit als bewiesen gilt, weil z.B.

kein Freihandelsabkommen implementiert werden kann.

 

Der gefährdende Binnenmarkt darf möglichst keinen systemischen Einfluss auf den eigenen Binnenmarkt haben.

Somit muss z.B. ein Protektionismus in Form von Zollpolitik des gefährdenden Binnenmarktes ein absehbares Ende

der Wirtschaftsbeziehung zum eigenen gefährdeten Binnenmarkt bewirken.

 

Der Bestand an gefährdenden Wirtschaftsbeziehungen ist über die Implementation eines Freihandelsabkommens zu

dezimieren. Ist ein Freihandelsabkommen nicht möglich, muss die gefährdende Wirtschaftsbeziehung beendet bzw.

ersetzt werden.

(3.39.5) Binnenwährung, gefährdende Wirtschaftsbeziehung

Der Einsatz einer per Binnenwährung erfolgten Wertschöpfung zum Zweck des nicht auf ein Freihandelsabkommen

basierenden arbeitsteiligen Warenhandels unterliegt grundsätzlich der Annahme, dass die Binnenwährung gegen andere

Märkte, die keine eigene Binnenwährung haben, mit denen aber gehandelt wird, eingesetzt werden kann.

 

 (3.40) 31.01.2025

Es ist vollbracht:

 

Die im Bundestag verbitterte Auseinandersetzung des politischen Christjudentums von CDU/ CSU und

SPD / Grüne war nicht nur lautstark - es wurde massiv mit Zwischenrufen gestört, also ob man im

Bundesstall der Hühner wäre -, sondern für die AfD ausgesprochen erfolgreich.

 

Das Zustrombegrenzungsgesetz der reinrassigen politischen Christjuden CDU / CSU, die das Gesetz dem

Bundesstall vorgelegt hatten, hätte mit Hilfe der AfD, FDP und Fraktionslosen locker angenommen werden

können, so dass SPD und Grüne in die Röhren kucken müssen.

 

Nur, dem war nicht so, obwohl das Gesetz nicht mit der AfD entworfen und besprochen wurde, aber

die AfD Ähnliches schon längst anstrebt und daher zustimmungswillig war: Das Parlament aus

gewählten Volksvertretern stimmte eben ab, egal wer im Parlament sitzt.

 

Es gab Abweichler in den Kreisen des politischen Christjudentums und deren Vasallen, das noch nicht mal

für ein wichtiges Zuwanderungsgesetz, von dem die politischen Christjuden großmäulig behaupten, dass das

Gesetz dem Volkswille entspricht und aufgrund der aktuellen Lage in der BRD zwingend und sofort

umgesetzt werden muss, über die Bühne bringen kann.

 

Abweichler gab es allerdings schon deswegen, weil die politischen Christjuden aus der SPD und Grünen

so gar nicht mit ihrem ansonsten geliebten Gesinnungs- und Regierungspartner paktieren wollten, um

angeblich Verletzung von EU-Recht zu verhindern, so dass die Re-Delegation des Gesetzes zurück in die

Ausschüsse des Bundestags eine zeitliche Verzögerung beschaffen würde. Nur wussten SDP und Grüne,

dass die dazu keine Mehrheit haben werden. ... Wie das Gesetz dann doch verhindern ?

 

Es hat geklappt: Der blanke Opportunismus im Bundestag !

 

Moral der Geschichte: Um ein Gesetz des politischen Christjudentums sicher durch

das Parlament zu bringen, bedarf es mehr Stimmen der AfD, die mit wichtigen Teilen

des politischen Christjudentums und dessen Gesinnung kooperieren können, ohne

zusammenarbeiten zu müssen. Ergo: Auf politisches Christjudentum - abgesehen von der

AfD - kann der Wähler nicht vertrauen und wird sich daher eher der AfD zuwenden, die nicht

wegknickt, wenn es um die Volkswillen-Wurst geht. Der AfD Kraft geben ... Und nur darum

ging es in der Bundestagsabstimmung zum angeblich wichtigen Zuwanderungsgesetz. ... Und

das 22 Tage vor der nächsten Bundestagswahl.

 

Die im Bundestag verbitterte Auseinandersetzung des politischen Christjudentums von CDU/ CSU und

SPD / Grüne war nicht nur lautstark - es wurde massiv mit Zwischenrufen gestört, also ob man im

Bundesstall der Hühner wäre -, sondern für die AfD ausgesprochen erfolgreich.

 

......

 

 (3.41) 05.02.2025

 (3.41.1) Missbrauch des Zollrechtes (Protektionismus gegen China etc.)

Die EU-Kommission plant, gegen chinesische Onlineshops, die in der EU

aktiv sind, massiv vorzugehen und dafür das Zollrecht zu missbrauchen.

Ziel ist es, den Warenfluss aus China in die EU zu limitieren, wobei

folgende Gründe genannt werden:

 

Verkauf von gefälschten Waren in der EU.

 

Verkauf von nicht verbraucherseitig einwandfreien Waren in der EU.

96% der verkauften Ware sind nicht vorschriftsgemäß.

 

An das jeweilige Steuerrecht des EU-Landes angepasster Massenverkauf

von Waren in der EU: 12 Millionen Pakete kommen jeden Tag in die EU.

 

Überlastung der Zoll- und Marktüberwachungsbehörden.

 

Geplant sind:

 

Änderung der Zollfreiheit für Warenlieferung im Wert unter 150 Euro pro Versandeinheit.

 

Erhebung einer Einfuhrgebühr als Zugangsbedingung für den Export in die EU (Eintrittsgeld).

 

Plattformbetreiber müssen dafür sorgen, dass auf der Plattform unsichere Produkte nicht angeboten werden.

 

Realität:

 

Z.B.               In Deutschland können auf temu.com angebotene Waren in Qualität und Wert sehr oft

konkurrenzlos sein, auch wenn die Lieferzeit schon mal 5 Tage dauern kann,

denn der Zoll muss Warensendungen aus China stichprobenweise

öffnen und u.a. auf Verbraucherschutz prüfen .... der Zoll !!!!

 

Deutsche Händler - auch online - verkaufen gern Waren aus China zu

anderen Preisen. Daher bietet temu.com auch keine gleichartigen

Waren parallel an, denn der Ertrag sind Verkäufe zu z.B. Hochpreisen

deutsche Händler. Es finden also kaum Warenverkäufe statt,

die in Konkurrenz zu deutschen Händlern stehen. Vielmehr

verkauft temu.com vor allem das, was deutsche Händler nicht

anbieten wollen oder können. Temu nutzt also die Marktsituation

aus und macht Wettbewerb, der von deutschen Händlern nicht

unbedingt erwünscht ist.

 

Es geht nur um Protektionismus als Wettbewerbsverzerrung, wobei klar ist,

dass in China mittels chinesischer Binnenwährung hergestellte Waren

problemlos im Preis so einstellbar sind, dass der Export in die

EU mit Rendite ermöglicht werden kann, denn die Leistungsfähigkeit

der chinesischen Wirtschaft in Sachen z.B. der Vielfalt ist eben ein Mittel,

Waren in der EU verkaufen zu können, weil die dort auch tatsächlich

nachgefragt werden - und zwar nicht nur wegen dem "Preisdumping".

 

 (3.41.2) Palästina - Israel-Krieg kontra 2-Staatenlösung

Der Krieg Palästinas gegen Israel, dessen konkreter Kriegsgegner die "Hamas" ist,

deren palästinensische Volksverbundenheit sich in der Unterwerfung der Bevölkerung

im Gazastreifen unter die Kriegsziele der Hamas ausdrückt, ist territorial für den

Gazastreifen im Elend wie das nach der Bombardierung von Berlin im 2. Weltkrieg

beendet worden, wobei die Hamas durch Israel nicht final vernichtet werden konnte,

weil Palästina und Hamas in Identität agieren, die nun mal gemeinsam Israel ausrotten wollen.

 

Der Ausrottung der palästinensischen Bevölkerung im Gazastreifen steht nichts mehr im

Wege, wenn die palästinensische Bevölkerung weiter zu ihrer Hamas hält.

 

Der Gazastreifen ist unbewohnbar, so dass die dortigen 2 Millionen Palästinenser zwar den Streifen verlassen

müssten, es aber z.Z. nicht wollen.

 

Die USA haben vorgeschlagen, den gesamten Gazastreifen zu entvölkern, in dem die Menschen in

aufnahmewillige Länder (aus dem territorialen Umfeld) verbracht werden, um so den leeren Gazastreifen

ganzheitlich mit Hilfe internationalen Investitionen bewohnbar zu gestalten, damit auch die angestammte

Bevölkerung rückwandern kann.

 

Es finden sich aktuell keine Staaten, die das Vorhaben der USA unterstützen, so dass der Aufbau des

Gazastreifens mit der Anwesenheit der Bevölkerung, die da nicht leben KANN, vollzogen werden müsste.

 

Das Wichtigste, was auch die USA übersehen, ist aber:

 

Ein Staat Palästina wird der Sargnagel Israels sein. Palästina wird unerbittlich gegen Juden vorgehen

und versuchen, den Holocaust zu wiederholen. Palästina wird ein faschistischer Staat sein.

Aus diesem Grunde muss Palästina in einen besonderen Kontext gesetzt werden, der den

Frieden systemisch sichert:

 

Palästina muss ein zusammenhängendes Staatsgebiet sein, wobei die Hauptstadt

"Ost-Jerusalem" einem Mehrmächte-Status unterstellt sein muss - analog zu

Berlin nach dem 2. Weltkrieg -, wobei auch Israel und die USA an der Machtausübung

beteiligt sein müssen.

 

Israel muss einen Gebietsaustausch vollziehen, der es ermöglicht, den Staat Palästina zwar

an der Küste zu belassen, der aber keinerlei Grenzen mit umliegenden Ländern - außer Israel -

haben darf.

 

Israel muss für die Grenzstabilität mit Palästina verpflichtend agieren und zugleich verhindern,

dass Palästina den nächsten Krieg vorbereiten kann. Von der Landseite her können Waren nach

Palästina nur über israelisches Gebiet gebracht werden. Von der Seeseite her muss ein

Zugangsembargo implementiert werden, das den Warenfluss komplett kontrolliert.

 

Ziel ist es, dass sich Palästina um die Schaffung eines stabilen Staates in friedlicher Koexistenz

zu Israel kümmert, also überhaupt erst einmal als normaler Staat die Weltbühne betritt, so dass dann

erst die völkerrechtliche Anerkennung von Palästina Sinn macht.

 

Verbündete der Hamas müssen im Einflussbereich auch auf das Kriegsverhältnis Palästina und Israel

absolut in Schach gehalten werden. Das betrifft u.a. den Iran. Das erzwingt militärische Anwesenheit

von UN-Truppen, an denen die USA beteiligt sind. Und massive Sanktionen gegen den Iran, der

damit zur nachhaltigen friedlichen Koexistenz mit Israel überredet werden muss: Das Atom-

Programm des Iran ist dabei eine Systemkomponente, die beeinflusst werden muss.

 

Israel muss im Zaum gehalten werden, in dem Israel in den Koexistenzprozess fest eingebunden wird.

Dazu muss in Israel das faschistische Judentum als politische Teilmacht ausgerottet werden: Das

Volk von Israel muss das Gedeihen des friedlichen Palästina ausnahmslos wollen. Also ist z.B.

jüdischer Siedlungsbau in Palästina absolut verboten.

Die USA werden als Militär- und Wirtschaftsmacht umfassend gefordert sein, auch weil der

UN-Sicherheitsrat bezüglich Palästina reformiert werden muss, da der UN-Sicherheitsrat z.T.

massiv antisemitische Strömungen vertritt und dabei zig sinnlose Resolutionen von sich gibt.

 

Was allen Beteiligten klar gemacht werden muss, ist der objektive Fakt, dass es nur die 1 Chance

für Palästina und Israel geben wird, die also umgesetzt werden muss. Auch dazu gehört der

militärische Druck im Gebiet von Palästina und Israel. Dass die UNO eine Schutzmacht sein muss,

liegt zwar auf der Hand, scheitert aber am Dasein der UNO.

 

Die USA müssen ganz genau wissen, was getan und wie vorgegangen werden

muss. ..... Leider ist das von US-Präsident Trump nicht ohne Weiteres zu

erwarten, so dass Länder aus dem Gebiet von Palästina - vor allem Ägypten - aktiv

auf den Gestaltungsprozess in Sachen Palästina und Israel einwirken müssen:

Politische und finanzielle Mehrheiten für die Koexistenz von Palästina und

Israel organisieren und nachhaltig aktivieren: Für etliche Jahrzehnte, denn

die Bevölkerung von Palästina braucht Zeit, auch um sich zu de-radikalisieren.

 

 (3.42) 08.02.2025

Es ist vollbracht:

 

Wegen der Migrationspolitik beharkt sich das deutsche Christjudentum gegenseitig:

 

Eine Christjuden-Führung in der BRD hat sich über die Migrationspolitik des

politischen Christjudentums beschwert, weil dieses sich nicht an die Evangelien

hält.

 

Das politische Christjudentum in Form der CDU und CSU weist die Kritik

der Christjuden-Führung zurück, denn dieses solle sich lieber um christliche

Anliegen wie Schutz des Lebens kümmern, anstelle sich bei der CDU und CSU

einzumischen.

 

Auch hier wird klar: Schon der Erhalt des Christjudentums an sich erfordert die Ausrottung

des politischen Christjudentums in Deutschland.

 

 (3.43) 13.02.2025

 (3.43.1) Weiterhin Attentate auf Bürger mangels Gefahrenabwehr

Das politische Christjudentum ist weiterhin nicht willens, gesetzgeberische Änderungen

so umzusetzten, dass weitere Attentate auf Bürger besonders durch Gefahrenabwehr

unmöglich gemacht werden:

 

Es wurden wieder Menschen mit einem Auto überfahren. Unter dem Beisein der

Polizei raste ein Asylant mit seinem Mini-Cooper in das hintere Ende eines

Demonstrationszuges, der zu einer Gewerkschaftsveranstaltung ging, rein.

Dank dem sofortigen Eingreifen der Polizei konnte der Attentäter gefangen genommen

werden, denn der wollte mehr als nur die unter dem Auto liegenden

Personen zuerquetschen. Nach einem Krankenhaushaufenthalt wurde

der Attentäter in Sachen Haft etc. weiter betreut, während die Überfahrenen

auf Krankenhäuser verteilt wurden, in der Hoffnung, dass im Gegensatz

zum Attentäter, der seine Tat überleben durfte, der liebe Gott dafür sorgt,

dass keine Überfahrenen verrecken - Das Attentat war in München, also in

einer politisch-christjüdischen Hochburg, wo das politische

Christenjudentum die schon längst bekannten Phrasen von sich gab,

wissend, dass das nächste Attentat nicht verhinderbar ist .... Und das 10

Tage vor den Bundestagswahlen. .....

 

Interessant auch die in den Medien wieder schlagartig auftauchenden Experten und

deren Vermutungen zum Attentäter. ....

 

Interessant auch die 2 Meldungen im ARD-Radio und in einem Privat-TV von dort

agierenden Experten (davon 1 von der Polizei), dass diese feststellen, dass das

Einwanderungssystem in Deutschland nicht funktioniert und das z.T. auch absichtlich

u.a. wegen Unterlassung des Gesetzgebers.

 

Ein Offenbarungseid.

 

Der Gesetzgeber im BRD-Bundestag war sich wiedermal nicht einig und

wartet gelassen auf die Bundestagswahl, um dann mit Härte zu regieren.

Der Clou: Je höher der Anteil der AfD-Wähler sein wird, um so mehr

Probleme bleibt dem restlichen politischen Christjudentum in Sachen

Koalitionsfähigkeit, denn man ist sich z.T. spinnefeind.

 

Fazit: Will man mithelfen, einen Systemwechsel vollziehen zu können,

muss das politische Christjudentum aus der gesetzgeberischen

Verantwortung entfernen und dann ausrotten werden: Das Krebsgeschwür wird

sonst weiter gedeihen. Und: Das Migrationsproblem kann nur mittels

Systemwechsel gelöst werden.

 

Die Bundestagswahl 2025 wird das Elend verstärken. Es werden

weiterhin Menschen verletzt bzw. sterben müssen. Der "Migrationskarren"

ist nachhaltig in den Sand gesetzt, so dass auch der Spruch einer

politischen Oberschristjüdin "Wir schaffen das !" einer der harmlosesten

Witze aus der Hölle - im Angsicht ihren christjüdischen Herren - ist.

 

 

 (3.43.2) Das Ende der Ukraine und des Völkerrechtes

Die Chefs der USA und Russlands haben sich abgestimmt, dass es Gespräche über

das Agieren u.a. der beiden Staaten in der Ukraine geben wird .... wann, ist

unklar. Ziel ist es, durch Verzichte und Zugeständnisse die Möglichkeit der

Kriegspausierung in der Ukraine zu erlangen, die dabei nur teilweise einbezogen wird.

 

Wie die USA bereits mitgeteilt habe, wird die Ukraine verzichten müssen.

 

Und der BRD-Verteidigungsminister stellte barsch fest, bei solchen

Verhandlungen nicht am Katzentisch sitzen zu wollen. Die Ukraine kündigte

ihr Vetorecht an. ....

 

Großmäuler :-) Dabei sitzen die schon am Katzentisch zu Füssen Trumps und Putins:

Von Anfang an eben.

 

Was dem US-Präsident am Herzen liegt: Beendigung des Krieges in der Ukraine unter

Beachtung der Realitäten, über die verhandelt werden könnte, um dann unter

Rückzug aus der Ukraine deren Rest der am Katzentisch sitzenden EU zu überlassen,

die nicht mal in der Lage ist, Russland militärisch nachhaltig so zu dominieren, dass

die Ukraine wieder in den einstigen Grenzen existieren darf, geschweige zu verhindern,

dass die Russen in den Westen einmarschieren. Die NATO wird es ohne die USA

nicht geben und Putin rechnet dank Trumps Intelligenz fest damit.

 

Es ist schon erstaunlich, wie Trump und Putin sich einig sind, dass das

Völkerrecht Geschichte ist und durch militärische Gefahrenabwehr nach

Interessenslage (u.a. im UN-Sicherheitsrat) ersetzt wird: Russland sieht in

der Ukraine einen faschistischen Gegner der Interessenslage von Russland;

und Trump will im Gegenzug zu Hilfen an die Ukraine diese verwerten, auch

um Amerika groß zu machen und die Folgen des Größenwahns auch einer

zerfallenden EU zu überlassen, so dass Russland sich in Ruhe seiner

Gefahrenabwehr widmen kann und sich nebenbei über die

Dummheit der deutschen politischen Christjuden scheckig lacht,

die doch tatsächlich der Meinung sind, ein stehendes Heer aus

Aktiven und Reservisten im Umfang von 0,5 Millionen Mann

auf die Beine bringen zu können ... nebst 100.000 Drohen

und 2000 Abwehrpanzer ... und das bei akut gefährdetem

inneren Frieden in der EU .... Ach ja, für Putin passend, hat Trumps

helfende Hand die Importzölle der USA im Bereich verarbeiteter

Grundrohstoffe spendabel erhöht, so dass u.a. deutsche

Unternehmen sich noch enga-gier-ter gen USA orientieren, in der Hoffnung,

dass das System Trump nachhaltig ist .... :-) Deutschland lässt grüßen,

nur das in den USA ein Systemwechsel tatsächlich möglich ist,

wenn Trump am Ende ist. Und das wird er objektiv sein.

 

Die Bewohner der Ukraine müssen sich entscheiden: In der Ukraine Bleiben bedeutet

die alte Sowjetunion aber Putinscher Art; aus der Ukraine weggehen bedeutet Leben in einer

systemisch instabilen EU mit Kriegsgefahr. ... Vom Regen in die Traufe ....

Auswanderung in die USA .... kannste abhaken.

 

China wird massive Probleme in und mit der EU und Russland bekommen.

 

 (3.44) 15.02.2025

 (3.44.1) Systemwechsel im Verhältnis USA und EU - z.B. NATO

US-Präsident Trump wird als "Deal-Maker" bezeichnet.

 

Die USA haben ihr Interesse an Europa und dessen Ressourcen auf Verwertung ausgerichtet, deren

Basis auch das Dealen um Verwertungsbedingungen umfasst. Z.B. Ukraine als Rohstoffquelle

für die USA, die damit eigenen Ressourcen sparen können.

 

Für die Beziehung der EU zu den USA betrifft das z.Z. - neben der Produktbesteuerung

durch die USA - die Konfrontation der EU mit Russland und den USA, vermittelt z.B. über

den Ukraine-Krieg und über die Situation der NATO an sich, also nicht nur bezüglich den USA

und Russland.

 

Um gegen Russland wehrhaft sein zu können und um im Zuge der mangelnden Ressourcen

der EU eine militärische Dominanz gegenüber Russland erzielen zu können, muss die EU

Waffensysteme aus den USA kaufen, um diese Waffen für die Ukraine und die EU selbst

einsetzen zu können.

Das richtet sich auch nach dem Erfolg der Verhandlungen der USA und Russlands über

die Ukraine, wobei diese und die EU am Katzentisch sitzen: Die USA haben

die Möglichkeit, die Ukraine und EU einzeln und zusammenhängend zu erpressen,

eben um zu dealen. Russland und China helfen dabei.

 

Die NATO als Bündnis wird durch die US-Deals praktisch filetiert: Die EU muss

einen Militärsektor aufbauen, der unabhängig von der Situation der USA ist, wobei

diese damit zum Gegner z.B. in Sachen Forschung und Entwicklung von Militärgütern

werden, damit die EU von den USA nachhaltig unabhängig werden kann. Das betrifft

damit auch Güter, die in der EU derart militärisch benötigt werden, dass die USA

nicht reinreden dürfen.

 

Die Abtrennung der EU von den USA wird vielschichtig sein und auch den Sektor

Forschung betreffen, wobei die EU in bestimmten systemrelevanten Gebieten

überhaupt erst mal konkurrenzfähig werden muss - inklusive Import von

Forschungsressourcen aus den USA, die dazu gegenüber der EU schlechtere Bedingungen

haben müssen. - Die Freiheit der Forschung ist allerdings weder in den USA noch der EU

gegeben. Zudem sitzt das Geld mehr in den USA.

 

Die EU wird ihre finanziellen Ressourcen massiv umverteilen, um so zügig wie möglich

unabhängig von den USA und wehrhaft gegen Russland zu werden und so durch

diese nicht mehr erpressbar zu sein.

 

Die EU unterliegt einem Systemwechsel, auch weil es den Euro als Zonenwährung

gibt, die in EU-Gebieten mit divergenten Wertschöpfungspotenzialen greifen muss,

ohne zonal auf- und abwertbar zu sein. Es wird also über die Inflation gesteuert,

die die Binnenmärkte der EU-Zonen zersetzt. Es gibt also keine Chance auf

schnelle Finanzierung der Wertschöpfung auch für den Militärsektor.

Es muss also Geld umverteilt werden, die die Abschöpfung aus Bereichen,

wo sich Menschen nicht wehren können, ermöglicht: Gratwanderung als

Eskalationspotenzial in den EU-Zonen und in der EU selbst. - Diesen objektive

Status können die USA, Russland und China weiterhin als Mittel der

Erpressung verwenden, wo die EU abhängig ist. - Und das ist sie !

 

Fatal für die EU und die Ukraine ist der Umstand, dass der Militärsektor

der EU zu Zwecken der Abschreckung ausgebaut werden soll, also eine Gefahrenabwehr

als Vorstufe der systemischen Eskalation zum Zweck der Vernichtung des

Feindes gar nicht vorgesehen ist. Dass Atom-Waffen nur der Abschreckung dienen,

wenn der lokale Atom-Krieg nicht nachhaltig zur Beseitigung der Gefahr und

des Krieges selbst herhalten kann - dieser Umstand benötigt einen stabilen und erweitert

reproduzierbaren Militärsektor, der z.B. im Bereich der Energieversorgung

nachhaltig unangreifbar ist, ergo Offshore-Windparks und Unterseekabel etc..

durch Zonen auf dem Landgebiet der EU als militärisch abgesicherte Zonen

der EU-Energiesektoren ersetzt werden müssen, deren Schutz bereits im Rahmen

der Gefahrenabwehr erfolgen muss: Abschreckung allein wird Russland

und Trump nicht beeindrucken. Abschreckung ist völlig deplatziert - außer im

atomar-globalen Bereich.

 

Die USA und Russland und China wissen, dass die EU dazu nicht (rechtzeitig)

in der Lage ist: Es kann also mit der EU munter verwertend gedealt werden.

Da sind sich Russland, China und Trump bereits von Anfang an einig.

 

Und Trump wird das ausgiebig tun. China wird die EU-Felle wegschwemmen

sehen und Russland findet erfolgreich die Lücke, die Ukraine technisch zu liquidieren,

also als eigenständigen Staat außerhalb Russlands abzuschaffen.

 

Auch deswegen der Katzentisch.

 

 (3.44.2) Einfluss auf die Bundestagswahlen vom Februar 2025

Die Situation der Wählerschaft in der BRD ist so labil, dass eine Infiltration von außen problemlos

möglich ist:

 

In der auch in Sachen der von Trump ausgelösten Regierungsreform in den USA agierende

Milliardär Tesla-Musk mischt sich über Direktkontakt mit einem Teil der sich in der BRD

zu den Wahlen stellenden politischen Strömung in das Wahlverhalten ein, dessen

Zweck offensichtlich ist: Manipulation von Wählern in deren Kontext zu dessen

Abänderung.

 

Diesen Ansatz benutzt die US-Regierung ebenfalls und beeinflusst somit den

Wahlkampf in der BRD.

 

Die in den massenweisen Umfragen offerierten Stimmungslagen zum Wahlverhalten,

welche Strömung also gerade mit wie viel Prozent der Wählerstimmen gesegnet ist,

hat prinzipiell ein Systemproblem zur Basis: Die "Mitte" im Bundestag ist sich

im Wahlkampf spinne feind, wissend, das damit die Aushandlung einer

Regierungsbeteiligung immer kompliziert wird - vor allem, wenn die Wählerschaft

gen AfD tendiert, mit der bisher formal nicht regiert werden soll (Brandmauer).

Zu gleich ist aber klar, dass die Abgeordneten der AfD im Bundestag ihrer

Tätigkeit ungestört nachgehen können müssen, um also z.B. über Gesetzesvorhaben

der "Anderen" abzustimmen, ohne dass die "Anderen" sich in der Bildung der

Gesetzesvorhaben mit der AfD abstimmen müssen: Die AfD regiert so mit.

Das wird von so Einigen gern und stolz als "Demokratie" bezeichnet.

 

Was Musk und die US-Regierung richtig erkannt haben: Mit Aktivierung der

Wählerschaft im Wahlverhalten zur AfD wird die Nachhaltigkeit einer

zukünftigen Regierung unberechenbarer und bietet also Reibungsflächen,

die für Deals ideal verwertet werden können, denn zu einen Systemwechsel

wird es in der BRD - geschweige in der EU - auch nach den Wahlen nicht kommen.

Es lohnt sich also, von außen in die BRD mit reinzuregieren und z.B. zu erpressen.

Und: Die Unfähigkeit der zukünftigen BRD-Regierung lässt sich ursächlich auf

diese reduzieren, ohne dass Probleme, die z.B. die USA der EU bringen werden,

dort so thematisiert werden müssen, dass die EU-Bevölkerung zunehmend begreift,

wie dringend ein Systemwechsel ist, der auch die Beziehungen zu den USA

systemisch abändern muss. - Es reicht schon, wenn die BRD eine eigene

Binnenwährung bekommt, denn die wird über die Wertschöpfung am

Binnenmarkt der BRD und den Export von Waren aus der BRD in die USA

dort in massiver Konkurrenz zum US-Dollar stehen ... China ist dann

ebenfalls direkt betroffen.

 

Mit anderen Worten: Die Totenglocke der EU bimmelt immer lauter.

 

 (3.45) 20.02.2025

 (3.45.1) Trumps Verhältnis zur EU und zur Ukraine

Der US-Präsident Trump ist Pragmatiker, Deal-Maker und ein Despot.

 

Trump behauptet, dass

 

  die Ukraine viel früher in Verhandlungen mit Russland hätte gehen müssen.

  die Ukraine an dem Krieg mit Russland mitschuldig ist.

  der ukrainische Präsident nicht gewählt worden ist.

  der ukrainische Präsident ev. keine Ukraine mehr haben wird.

 

Die Realität ist anders als die Fantasien von Trump, der allerdings die Realität manipuliert:

 

  Trump und Putin wollen sich treffen. Putin teilt die o.g. Auffassung von Trump.

 

  Wenn sich Trump und Putin treffen, sind die EU und die Ukraine dabei außen vor.

 (3.45.2) Steuerpolitik von Trump und Folgen - Amerika First und BRD

Die Steuerpolitik von Trump, der Zusatzsteuern auf Importe in die USA erheben lässt, ist ein Zeichen für

den Nichtbedarf von Importen, also für die Eigenständigkeit der USA, aus eigenen Kräften ausreichend

wertschöpfen zu können und dafür auch Investoren ins Land zu holen: Abschöpfung des Invest der weltweiten

Arbeitsteilung zum Wohle der USA: Amerika First.

 

Es ist erstaunlich wie z.B. aus Deutschland Kapital in die USA abwandert, also der Binnenmarkt in der BRD filetiert

wird: Ein Totalversagen des politischen Christjudentums in Regierung und Gesetzgeber, wobei beide das zukünftig

noch besser machen wollen, in dem die Schuldenbremse, die seit langem notwendiges Invest verhindert, manipuliert

wird, damit dasselbe politische Christjudentum an der Macht bleiben kann.

 

Ein Wesenszug einer Diktatur: Wenn das Diktat sich als Reformer seiner selbst empfiehlt.

 (3.45.3) Russlands Wirtschaftssystem der Zukunft mit China

Russland stellt in 3 Monaten so viele Panzer her, wie die BRD-Bundeswehr hat.

 

Russland hat sein Wirtschaftssystem auf Krieg umgestellt. Damit ist eine Aufrüstung auch für die Zukunft möglich,

so dass Kontrahenten nachziehen müssen.

 

Der zivile Sektor spielt in Russland eine untergeordnete Rolle, so dass dessen erweiterte Reproduktion gefährdet ist,

was früher oder später Extremreaktionen von der Bevölkerung bewirken wird.

 

Kompensation erhält Russland aus China und macht sich damit von China abhängig, damit Russland Krieg führen

kann und China Russland verwertet, um in der EU weiterhin chinesische Waren zu verkaufen. Russland handelt eher

mit Rohstoffen, wobei die EU-Embargos umgangen werden: Wenn möglich unter den Augen der EU.

 

 (3.45.4) Aufrüstung und Atomschutz in der EU - Totalversagen

Die Euro-EU ist weder militärisch noch finanziell in der Lage, ausreichend gegen Russland aktiv werden zu können.

Es ist aktuell ein Totalversagen.

 

Der Finanzbedarf der notwendigen Aufrüstung kann wegen Schuldenbremsenregelungen und der Einheitswährung

Euro nicht bedient werden, außer:

 

Dänemark investiert als EU-Land, das eine eigene Binnenwährung hat, in 2025 und 2026 umgerechnet ca.

7 Milliarden Euro, um den Waffenmarkt so zügig abzuschöpfen, bevor das andere machen.

 

Die Standardisierung der Militärtechnik in der EU ist nicht gegeben, so dass vereinheitlichte Waffensystem aus den

USA gekauft werden müssen, auch um in der Ukraine weiter Krieg führen zu können, denn ein Diktatsfrieden der

Russen wird die EU nicht akzeptieren wollen. Vermutlich werden die USA den Einsatz von US-Waffen in der Ukraine

untersagen.

 (3.45.5) Aufrüstung und Atomschutz in der BRD - Totalversagen

Die Aufrüstung in der BRD ist wegen der Schuldenbremse und ungenügenden Ressourcen der (eigenen)

Waffenproduzenten höchstens zeitlich verzögert möglich, wenn dazu auch noch eine staatliche

Koordinierung implementiert werden würde.

 

Die Bundeswehr ist in ihrem jetzigen Dasein nicht in der Lage, gegen Russland antreten zu können, was sich also

sobald nicht ändern wird, zumal es in der BRD keine Wehrpflicht gibt.

 

Deutschland hat aus dem EU-Bereich die meisten Waffen für die Ukraine beschafft bzw. u.a. aus

Bundeswehrbeständen geliefert, wobei bestimmte Spezialwaffen nicht an die Ukraine geliefert wurden.

Die Plünderung der Bundeswehrbestände hält wegen ungenügender Reproduktion an.

 

Für Deutschland ist es nicht wichtig, vor allem kriegsentscheidende Waffen an die Ukraine zu liefern, sondern solche

zu liefern, die den Krieg verlängern, während Russland Waffen ohne Ende produziert oder aus dem Ausland

dazukauft (massenhaft Drohnen).

 

Die Deutsche Politik macht auch deswegen wenig Sinn, weil entscheidende Waffen aus den USA und von den

Briten geliefert werden, die von EU-Staaten für die Ukraine bestellt und gekauft werden.

 

Der Atom-Schutz in der EU ist mit dem Rückzug der USA aus der EU, deren Dasein nun der Verwertung u.a. durch die

USA dient, hinfällig, da Frankreich und die Briten zu wenig Atom-Waffensysteme haben. Russland, China und USA

können in Ruhe und gelassen erpressen, während die Stabilität der EU abnimmt (siehe oben).

 

 (3.45.6) Familienleitbild der AfD - Vater, Mutter, und Kinder (Keimzelle)

Auszug aus den im Wahlprogramm der AfD zur Bundestagswahl 2025 hinterlegten Thesen zur Familie:

 

"Die Familie, bestehend aus Vater, Mutter und Kindern, ist die Keimzelle der Gesellschaft.

 

Sie wird gem. Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz vom Staat geschützt und muss gefördert werden.

 

Eine intakte Familie bietet vor allem den Kindern einen geschützten Raum der Liebe und Geborgenheit.

 

Sie ist ein fester Anker in den Stationen des Lebens, von der Geburt an über die Schulzeit,

das Berufsleben, die Gründung einer eigenen Familie bis hin zum Ruhestand und Lebensende.

 

Es ist dabei unerheblich, ob das Zusammenleben zwei oder mehr Generationen umfasst, die sich

gegenseitig unterstützen und fördern.

 

In einer unsteten Zeit und einer auseinanderbrechenden Gesellschaft bedeutet Familie, einen

festen Anlaufpunkt, also ein Zuhause zu haben.

 

Aus Sicht der AfD steht die Familie deshalb für Geborgenheit, Vertrauen, gegenseitige Fürsorge,

Schutz und Rückhalt.

 

Eine Familie ist der Ort, um Freude zu teilen, Trost zu finden, Kraft zu tanken sowie Liebe zu

empfangen und zu geben.

 

Die Familienpolitik der AfD ist darauf ausgerichtet, diese Art des Zusammenlebens zu ermöglichen,

zu unterstützen und gezielt zu fördern."

 (3.45.7) Praktiziertes Familienbild der AfD-Kanzlerkandidatin Weidel

Die für die Bundestagswahl von der AfD ernannte AfD-Kanzlerkandidatin Frau Dr. Alice Elisabeth Weidel ist seit

2017 Mitglied im Deutschen Bundestag.

 

Weidel trat im Oktober 2013 in die AfD Baden-Württemberg ein.

 

Weidel hat seit 2017 ihren Wahlkreis am Bodensee, unterhält dort aber aus Sicherheitsgründen kein Büro.

 

Geboren wurde Weidel am 6. Februar 1979 in Gütersloh, einer Stadt in Nordrhein-Westfalen.

 

Weidel lebt in lesbischer anerkannter Beziehung (eingetragene Lebenspartnerschaft) mit der Schweizer

Staatsbürgerin Frau Sarah Bossard und zieht mit ihr 2 Kinder auf, die in der Schweiz zur Schule gehen:

Einsiedeln in der Schweiz.

 

Weidel pendelt zwar zwischen der Schweiz und Deutschland, ist aber mehrheitlich in Deutschland unterwegs.

 

In Überlingen in Deutschland (Überlingen liegt im Bundestagswahlkreis Bodensee) ist der Hauptwohnsitz der Weidel

im elterlichen Haus, wo also auch der Lebensmittelpunkt ist, da sich Weidel in Deutschland versteuern lässt. Es gibt

ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz.

In Überlingen stehen die Name des lesbischen Paares an der Türklingel. Das Haus wird auch von den Eltern bewohnt.

 

 (3.46) 24.02.2025

 (3.46.1) Mehrheitsverhältnisse im Bundestag

 (3.46.1.1) "Veto-Recht" der AfD und Linken

Der alte Bundestag, also der bisher noch aktive, kann mit den Stimmen des politischen Christjudentums

z.B. die im Grundgesetz hinterlegte "Schuldenbremse" abändern.

 

Der neue Bundestag (ab ca. Mitte März 25) kann nur mit Beteiligung der Linken und AfD eine grundgesetzrelevante

Mehrheit erreichen. AfD und Linke haben praktisch ein "Veto-Recht" (Sperrminorität).

 (3.46.1.2) Gesetzentwürfe

Im neuen Bundestag (ab ca. Mitte März 25) wird die AfD Gesetzentwürfe, die inhaltlich mit denen des politischen

Christjudentums übereinstimmen - speziell Entwürfe der CDU / CSU - in den Bundestag einbringen, so dass

anstelle Opposition die AfD indirekt mitregiert. Das allerdings will die CDU/CSU vermeiden, in dem die

SPD und Co. in die Regierung hereingeholt werden, wobei Co. bereits teilabgelehnt wurde, z.B. alle Parteien

bzw. Strömungen, die die Ukraine nicht im Kampf gegen die Russen unterstützen wollen, oder die

in die Regierungsvorhaben der CDU /CSU nicht hineinpassen wie z.B. Die Grünen. ... Die "Brandmauer"

ist Geschichte, denn mit dem politischen Christjudentum identische Gesetzesvorlagen kann das politische

Christjudentum nicht ablehnen und zugleich weiß es, dass die AfD damit Teil des Systems des politischen

Christjudentums geworden ist - auch als "Demokratie" bezeichnet. In dem Gewissenskampf um den

zwingenden "Wegfall" einer noch nie existierenden Brandmauer und um die Verdrängung der Millionen

Wähler der AfD wird diese sich das politische Christjudentum mit Genuss treibend vorführen, wissend,

dass die "Demokratie" eben gewählte Parteien und Strömungen im Bundestag nicht ignorieren kann und darf.

Die AfD hat in der Bundestagswahl vom 23.02.2025 nicht genügend Stimmen erhalten, um diese Situation

noch mehr eskalieren zu können: In der Ostzone - außer in Berlin - hat die AfD reichlich Wählerstimmen

erhalten. Das Wählerverhalten in Berlin ist. u.a. vom Zuzug aus Westdeutschland verändert worden:

Man wählt, wie es bisher gewohnt war.

 

 (3.46.2) Wahlsystem der BRD

Das Wahlsystem der BRD belegt, wie dringend ein Systemwechsel ist.

 (3.46.2.1) Grundsätzliches

Ein Wähler stammt aus einem Wahlkreis, aus dem die wahlrelevanten Direkt-Kandidaten stammen

(nicht jedoch zwingend die Parteien).

 

Eine Wahlkreisüberschneidung gibt nicht.

 

Es gibt 299 Wahlkreise.

 

Pro Wahlkreis:

 

Kandidaten sind Einzelpersonen und Parteien (der Einzelperson).

 

Einzelpersonen können direkt gewählt werden (Direktmandat).

Üblicherweise hat der Wähler näheren Kontakt zu dieser Einzelperson (als zur Partei, in der

die Einzelperson aktiv ist). Das Direktmandat ermöglicht es, den direkten Auftrag

des Wählers in den Bundestag einzubringen.

 

Pro Partei gibt es max. 1 Direktkandidat.

 

Parteien können anhand der Liste der im Wahlkreis angetretenen Parteien gewählt werden.

 

Die zur Wahl stehende Partei hat vor der Wahl eine Landesliste mit denjenigen Personen

erstellt, die für die Partei die Fraktion der Partei im Bundestag bilden sollen. Allerdings werden

dafür die in der BRD erzielten Wählerstimmen zur Partei ermittelt Z.B.: 20% bundesweit entsprechen

20 Sitze im Bundestag.

 

Für die Ermittlung der Wählerstimmen spielt die Wahlbeteiligung keine Rolle, da die Anzahl der abgegebenen

gültigen Wählerstimmen der Basis von 100% entspricht.

 

In Deutschland gibt es keine Wahlpflicht.

 

 

 

 (3.46.2.2) Verhältnis von Direktmandat zu Parteimandat

Nach einer scharfen Kontroverse im Bundestag hat die Ampelkoalition am Freitag, 17. März 2023, ihre

umstrittenen Pläne für eine Wahlrechtsreform zur Reduzierung der Abgeordnetenzahl mit 399 Ja-Stimmen

gegen 261 Nein-Stimmen und 23 Enthaltungen durchgesetzt.

 

Die Wahlrechtsreform betrifft das bundesweite Verhältnis von Direktmandat und Parteimandat.

 

Altes Wahlrecht:

Ist die Anzahl der Direktmandate einer Partei größer als die Anzahl der Personen laut Listenergebnis

der Partei (Überhang der Direktmandate), muss diese Anzahl auf die Anzahl der Direktmandate aufgefüllt

werden (Ausgleichsmandate).

 

Die Plätze im Bundestag hängen als auch von der Anzahl der Direktmandate ab, wobei jedes

gültige Direktmandat in den Bundestag einzieht: Ein Wählerauftrag wird zwingend berücksichtigt.

 

Neues Wahlrecht:

Ist die Anzahl der Direktmandate einer Partei größer als die Anzahl der Personen laut Listenergebnis

der Partei (Überhang der Direktmandate), muss die Anzahl der Direktmandate auf die Anzahl laut

Listenergebnis abgesenkt werden (Wegfall Ausgleichsmandate).

 

Neu:

Das Listenergebnis der Partei bestimmt Direktmandate, so dass deren Aufstellung

sich nicht mehr lohnen könnte, es sei denn, die Partei könnte die 5%-Hürde nicht erreichen.

 

Nicht jedes Direktmandat zieht zwingend in den Bundestag ein. Das Direktmandat ist also nicht

mehr als vorrangig anzusehen. Ein direkter Wählerauftrag wird nicht zwingend berücksichtigt.

 

Ziel des neuen Wahlrechtes als Kennzeichen der "Demokratie"

Wegen Wegfall der Vorrangigkeit eines Direktmandates kann die Partei unabhängiger von

Wähleraufträgen, die z.B. im Direktkontakt zur Person, die das Direktmandat bekleidet,

erteilt wurden, agieren und die durch den Wähler nicht direkt bestimmbare Landesliste ansetzen:

Der Gesetzgeber basiert dann auf einer Struktur, die für den Wähler fremdbestimmt ist,

weil ein direkter Wählerauftrag grundsätzlich hinfällig sein darf.

 (3.46.2.3) 5%- Hürde und Briefwahl

Diese Hürde der 5% aller bundesweit erzielten Wählerstimmen zu einer Partei kann nur durch 3 Direktmandate

der Partei oder durch 1 Direktmandatschaft einer Nationalen Minderheit und deren Partei übersprungen werden.

Ansonsten gilt: Wer die 5% nicht erreicht, zieht in den Bundestag nicht ein. Es gibt keinen Toleranzbereich.

 

Sämtliche Wählerstimmen unterhalb der 5% verfallen ersatzlos, wenn diese für die Partei abgegeben wurden.

Die Wahl der Partei war dann umsonst. - Z.B. hat die CDU in Form des Kanzlerkandidaten dazu aufgerufen,

die Stimmen für die FDP lieber der CDU zu geben, da die FDP vermutlich nicht die 5%-Hürde überspringen

wird - und sie hat auch tatsächlich die 5% nicht erreicht.

 

Problem ist die Briefwahl und deren Vollzug rechtzeitig zum Wahltag: In der Bundestagswahl 2025

wurden aufgrund der vorgezogenen Wahl als Neuwahl nicht alle Briefwähler bezogen zum Wahltag

rechtzeitig einbezogen: Die Betroffenen konnten damit ihr Wahlrecht nicht wahrnehmen. Das beeinflusst

auch die Anzahl der Wählerstimmen bundesweit und damit die Messung bezüglich 5%-Hürde: Es werden

dann gerichtliche Auseinandersetzungen nötig, wie z.B. die Strömung "BSW" erwägt, denn diese hatte

4,97 % Wählerstimmen erreicht, wobei aber Briefwähler nicht einbezogen wurden, da die Post

nicht rechtzeitig eingetroffen ist und das BSW vermutet, dass die Anzahl dieser Briefwähler

eben im Bereich der dem BSW fehlenden 13400 Stimmen zur Erreichung der 5% liegt.

 

Mit anderen Worten: Das Wahlsystem der BRD ist von der Gerichtsbarkeit abhängig, die im Bereich

Grundgesetz agieren kann. Es ist ein Risiko für Wähler per Briefwahl, wobei die Zeitspanne

für das Eintreffen der Briefpost ebenfalls fremdbestimmt wird. .. Das nennt man "Demokratie".

 

 (3.46.3) AfD und Linke in der Ostzone nach der Bundestagswahl 2025

Die AfD hat in der Bundestagswahl vom 23.02.2025 besonders in der Ostzone ihre Wähler erreicht.

 

Um diese in ihrem Wahlverhalten zu beeinflussen, hat die Linke, die im neuen Bundestag wieder als Fraktion

sitzen wird, beschlossen, in der Ostzone diese durch u.a. Sozialpolitik in den nächsten 4 bis 8 Jahren

zu beglücken und so die AfD abspenstig zu machen.

 

Es ist der blanke Opportunismus, dass die Linke annimmt, dass ihre ca. 8% Wählerstimmen so viel

Plätze im Bundestag erzielen werden, dass die Linke Einfluss auf die Sozialpolitik der die

Regierung stellenden politischen Christjuden haben kann, dass sich also Situationen ergeben werden,

in denen die Plätze der Linken das Zünglein an der Waage sind: Besonders für den Osten. - Ironische Fragen:

Warum denn überhaupt und dass auch noch schon jetzt ? Und ist da nicht jemand überfordert ?

 

Es ist der blanke Faschismus !

 (3.46.4) Führungskräfte des Gesetzgebers machen winke winke

Der FDP-Bonze Lindner - ehemals Finanzminister in der politischen Christjudenregierung aus SPD, Grüne und FDP

und Mitverursacher der Neuwahlen - sagt tschüss: Er verpisst sich aus allen politischen Ämtern.

 

Der Grüne-Bonze Habeck - ehemaliger Minister für Wirtschaft und Klimaschutz in der politischen

Christjudenregierung aus SPD, Grüne und FDP - sagt tschüss: Er verpisst sich aus allen Führungsämtern.

 

Beide wissen, wie fatal die Lage in der BRD ist und dass die neue politische Christjudenregierung der CDU / CSU

mit der FDP nichts mehr zu tun haben kann (FDP ist nicht mehr im Bundestag) und mit den Grünen bisher

nichts mehr zu tun haben will, denn schließlich stehen z.B. (neue) Atomkraftwerke wieder zur Debatte.

Und beide wissen: Auch mit ihrem Zutun wurde Deutschland zum Land der angepissten Bevölkerung.

 

Es ist der blanke Faschismus !

 (3.46.5) Schuldenbremse und Brandmauer

Der aktuell noch agierende Bundestag, der sich ca. Mitte März 25 neu "erfindet", überlegt, JETZT die Regelung im

Grundgesetz bezüglich Schuldenbremse abzuändern, denn JETZT kann die AfD nicht das Zünglein an der

Wage sein.

 

Im neuen Bundestag fällt die Brandmauer weg, da die AfD mitreden wird - besonders mit ihren Gesetzesvorhaben,

die die Intention der Gesetzesvorhaben der neuen Regierung treffen: Diese muss der AfD zustimmen, oder einen

Grund finden, der die Ablehnung des AfD-Vorhabens glaubhaft ermöglicht und damit das Wählervotum zur AfD

ignoriert, also die Brandmauer auf Kosten des Wählervotums zusammenbastelt: Das nennt man "Demokratie".

 

Die AfD gewinnt in jedem Fall: Sollte die neue Regierung kippen - egal warum (und die Probleme sind

mehr als massiv, weil systemisch "verkackt") - und es wieder Neuwahlen geben, dann wird die AfD im

Bundestag vermutlich mehr als nur Mitläufer sein: Deutschland wird dann richtig braun.

 

Es ist der blanke Faschismus !

 

 (3.47) 28.02.2025 (Grundsatzanalyse USA, Ukraine, Russland)

TV-Pressekonferenz US-Präsident Trump und Ukraine-Präsident Selenskyj am 28.02.25 im Weißen Haus.

 (3.47.1) Historische Informationen

 (3.47.1.1) Donbass, Oblasten Donezk und Luhansk

Im einem von Russland besetzten Gebiet der Ukraine, dem Donbass, werden wertvolle Bodenschätze wie Lithium,

Kobalt, Titan und Seltene Erden vermutet. Konkrete Lager sind bisher nicht erforscht worden, so dass u.a. die Kosten

der Erschließung und des Abbaues unklar sind - auch ob es sich überhaupt lohnt.

 

In den größeren Städten der Ukraine - besonders in den Oblasten Donezk und Luhansk - dominiert das Russisch

als Muttersprache. Mit der im 19. Jahrhundert erfolgten Zuwanderung vieler Russen haben sich russische

Minderheiten gebildet.

 

Das Donezbecken ist Teil einer Landverbindung zur Halbinsel Krim.

 

Für die Schwerindustrie der Ukraine ist das Donbass bis heute so wichtig wie die Eisenerzvorkommen des Krywbass

westlich des Dnepr.

 

In 2014 haben Unternehmen im Donbass höhere Verluste als im Landesdurchschnitt erwirtschaftet.

 (3.47.1.2) EU-Beitritt der Ukraine

Russland hatte vor 2012 nichts gegen einen EU-Betritt der Ukraine.

 

In 2013 sanktionierte Russland die Ukraine wirtschaftlich, da die Ukraine ein Assoziierungsabkommens mit der EU

anstrebte. Die hatte die Absicht, den Rückgang der ukrainischen Industrieproduktion über einen freieren Zugang zu den

europäischen Märkten kompensieren zu können..

 

Putin hat seine Auffassung imperial geändert:

 

  Russland hat die Macht in der Welt verloren hat und fühlt sich erniedrigt.

 

  Russland droht eine Benachteiligung Russlands durch den EU-Beitritt der Ukraine.

 

  Anstelle der EU soll die Eurasische Wirtschaftsunion agieren.

 

  Ab September 2013 gilt die Doktrin:

 

Sollte sich die Ukraine mit der EU assoziieren, wird seitens Russland die Staatlichkeit der Ukraine

nicht mehr garantiert und wird gegen die Ukraine vorgehen, wenn pro-russische Regionen um Hilfe

aus Russland bitten würden.

 

Am 18. November 2013 äußerte BRD-Kanzlerin Angela Merkel in einer Regierungserklärung im BRD-Bundestag

Zweifel darüber, ob die Ukraine bereit für das Assoziierungsabkommen mit der EU sei. Die Ukraine müsse die

Voraussetzungen dafür schaffen, hätte aber im Falle einer Unterzeichnung auch bei einer Benachteiligung durch

Russland die Unterstützung der EU.

 

Am 21. November 2013 gab die ukrainische Regierung um Ministerpräsident Mykola Asarow bekannt, dass die

Vorbereitungen zur Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens mit der EU gestoppt sind. Auch die für die

Ukraine nicht akzeptablen Auflagen des Internationalen Währungsfonds (IWF) trugen dazu bei (zum Beispiel

die Erhöhung von Gaspreisen auf dem ukrainischen Binnenmarkt um 40 Prozent und starke Haushaltskürzungen in

der Ukraine).

 

 (3.47.1.3) Wahlen in der Ukraine

In den Parlamentswahlen in 2014 in der Ukraine haben in den Oblasten Donezk und Luhansk nur knapp 35% der

verfügbaren Wähler ihre Stimme abgegeben. Die Partei "Block Petro Poroschenko Solidarität" hat 28% der

abgegebenen Stimmen bekommen (127). Der Block ist eine wirtschaftsliberale, mitte-rechts ausgerichtete Partei

und tritt für eine Annäherung an die Europäische Union ein.

 

Am 26. Februar 2014 gab es eine neue Regierung.

 

Die Präsidentschaftswahl in der Ukraine 2019 fand in zwei Wahlgängen am 31. März 2019 und am 21. April 2019

statt. Wolodymyr Selenskyj gewann die Wahl deutlich mit 73,22 % der Stimmen. Die Wahlbeteiligung lag im

entscheidenden zweiten Wahlgang bei 61,37 %.

 

Russland geht grundsätzlich davon aus, dass Nationalsozialisten die Ukraine regieren und dass diese Nationalsozialisten

zu bekämpfen sind.

 (3.47.1.4) Aggressionen Russlands bezüglich der Ukraine

Im März 2014 besetzte Russland die ukrainische Halbinsel Krim und veranstaltete am 16. März ein russisches

Referendum über den Status der Krim bezüglich Russland. Russland annektierte die Krim am 18. März 2014, die über

den Donbass auf dem Landweg zugänglich ist.

 

Zum 1. Oktober 2021 wurden Grenz- und Zollkontrollen zwischen den selbst ernannten Volksrepubliken Donezk und

Luhansk abgeschafft: Teil der wirtschaftlichen Integration dieser von Russland später annektierten Gebiete der Ukraine.

 

Am 21. Februar 2022 erkannte der russische Präsident Putin diese auf dem Gebiet der Ukraine gegründeten

Volksrepubliken als im Sinne des Völkerrechtes unabhängige Staaten an, die Russland wenig später annektieren wird.

 

Am 24. Februar 2022 begann der Überfall Russlands auf die gesamte Ukraine als souveräner Staat. Putin nennt

diese Aggression eine "Spezialoperation" in der Ukraine und lässt später die öffentliche Anwendung der Formulierung

"Krieg gegen die Ukraine" verbieten.

 

Am 30. September 2022 proklamierte die Regierung Russlands Teile des Donezbeckens als Bestandteil der

Russischen Föderation. Diese Teile der Ukraine wurden von Russland dauerhaft einverleibt und stehen damit unter dem

Atomschutz Russlands.

 (3.47.1.5) Militärischer Status der Ukraine aus Sicht der Russen

Putin hat alle von Russland annektierten Gebiete der Ukraine in den atomaren Schutz durch Russland eingebunden.

 

Putin hat festgelegt, dass Russland auf einen konventionellen Angriff auf Russland ev. mit Atomwaffen reagiert.

 

Am 30. September 2022 proklamierte die Regierung Russlands Teile des Donezbeckens als Bestandteil der

Russischen Föderation. Diese Teile der Ukraine wurden von Russland dauerhaft einverleibt und stehen damit unter

dem Atomschutz Russlands.

 

 (3.47.2) TV-Pressekonferenz Trump und Selenskyj

Die Pressekonferenz war kreativ und dynamisch, dafür weniger gentlemen-like, was auch ein wenig an Trumps

Temperament lag, das allerdings nicht von schlechten Eltern ist und pointiert hätte sehr gut eingesetzt werden

können ... nur Trump tat das nicht.

 (3.47.2.1) Störung durch ungeklärte Divergenzen der USA mit der Ukraine

Es war ersichtlich, dass Trump und seine Regierung nicht ausreichend mit der Ukraine verhandelt und sich

abgesprochen zu haben. So passierte es, dass sich Trump und Selenskyj im Prinzip gegenseitig vorgeführt haben,

wobei sich Trump vom weniger hilfreichen US-Vizepräsidenten und vom US-Außenminister (beide waren übrigens

einst Trump-Gegner) assistieren ließ, obwohl eigentlich nur 1 den Tenor geben sollte: Trump selbst. Die suggerierte

Andeutung einer Arbeitsteilung von Trump mit diesen 2 Regierungsmitgliedern war weder sinnvoll, noch glaubhaft und

entsprach vor allem dem Ego von Trump nicht.

 

Diese Störungen haben Trump den Deal mit Russland vorerst "versaut".

 

Trump erklärte nach der Pressekonferenz, dass Selenskyj wieder kommen kann, wenn Selenskyj Frieden haben will.

 (3.47.2.2) Trump: USA verhandelt selbstbestimmt mit Putin

Die Ukraine hat schlechte Karten, wenn die USA nicht selbstbestimmt mit Putin verhandeln und agieren können, so

dass Selenskyj über diese angebotene Unterstützung der USA dankbar sein und dieser Hilfe der USA zustimmen sollte:

Die Unterzeichnung des zwischen den USA und der Ukraine entwickelten Verwertungsabkommens über

Ressourcen der Ukraine, damit Trump dann mit Putin verhandeln kann.

 (3.47.2.3) Trump: Er denkt, er wird von Putin akzeptiert

Präsident Putin akzeptiert den US-Präsidenten Trump, was Putin gegenüber Obama und Biden nicht getan hat, so dass

Trump nun eine Friedenslösung in Sachen Ukraine-Russland-Krieg dealen kann.

 (3.47.2.4) Trump: Er verhindert den 3. Weltkrieg

Trump ist in der Lage, per Deal mit Putin den 3. Weltkrieg zu verhindern, wenn die Ukraine - wie aus Sicht der USA

gewünscht - passend mitmacht.

 (3.47.2.5) Trump: Refinanzierung der US-Hilfen wie Waffenlieferungen

Trump will die US-Hilfen im Krieg der Ukraine gegen Russland refinanzierend ausgleichen: Bodenschätze der

Ukraine zusammen mit dieser so verwerten, dass die USA der Ukraine Sicherheit auch über die Verwertung bietet.

 (3.47.2.6) Trump: USA benötigen eigentlich keine Rohstoffimporte

Trumps stellt fest, dass die USA eigentlich keine Rohstoffimporte benötigen, da die USA selbst ausreichende

Ressourcen haben.

 

 (3.47.3) Fazit

Die Pressekonferenz war schon bemerkenswert, weil u.a. "Probleme" debattiert wurden, die keine sind, wenn

man Spielregeln eingehalten hätte und vor allem gut vorbereitet gewesen wäre.

 (3.47.3.1) EU-Beitritt der Ukraine

Die EU-Mitgliedschaft der Ukraine scheitert an den Voraussetzungen in der Ukraine und u.a. an der Gier der

"Finanzierer" des Beitrittes, wobei die Industrieproduktion in der Ukraine nicht ausreichend war, so dass an sich

schon Hilfen an die Ukraine nötig gewesen wären.

 (3.47.3.2) EU-Hilfen an die Ukraine

Dank des Krieges Russlands gegen die Ukraine sind massenweise Hilfen an die Ukraine geflossen, die aufgrund der

Filetierung der Ukraine die EU nicht betreten kann. Vielmehr sind die Ukraine-Hilfen Teil des gegen Russland

aussichtslosen Kampfes der Ukraine um ihr Überleben.

 (3.47.3.3) NATO-Beitritt der Ukraine

Der NATO-Beitritt der Ukraine findet schon bei den USA keine Zustimmung.

 (3.47.3.4) Kriegsaussichten

Ein Krieg, der Russland aus der Ukraine vertreibt, wird atomar enden.

 

Die Ukraine hat russisches Gebiet annektiert - warum auch immer.

 

Die Bemühungen der Ukraine, mit Russland zum Zweck des Friedens zu verhandel, hat Putin nachhaltig abgelehnt, da

Putin sich militärisch im Vorteil sieht und dafür massive Verluste an Menschenleben seitens Russland und der Ukraine

eingeplant (u.a. durch Russland erfolgende Massenbombardierungen von Zivil-Zielen in der Ukraine, die für einen

Machtwechsel in Kiew nicht ausreichen sein können, außer: Zermürbung und Ausrottung in der Ukraine - allerdings

auch von russischsprachige Menschen in der Ukraine. Zugleich meint Russland, den Status des Ukraine-Präsidenten

Selenskyj angreifbarer machen zu können.

 

Es bleiben Waffenstillstand und oder Friedensvertrag - in jedem Fall unter Filetierung der Ukraine (Diktaktfrieden

Russland an die Ukraine).

 (3.47.3.5) Verwertung ukrainischer Ressourcen durch USA und Russland

Für die USA ist die Ukraine als Rohstofflieferant eigentlich für die Katz.

 

Die Bodenschätze in den von Russland annektierten Gebieten sind nur mit Hilfe der USA, die dafür zwingend mit

Russland dealen muss, möglich, da die annektierten Gebiete dem Atomschutz durch Russland unterliegen, was

die USA aber anerkennen sollen, damit ein Waffenstillstand möglich werden könnte.

 

Die USA müssen zwingend zusammen mit Russland die Ukraine verwerten, da dieses ein gemeinsames Ziel in Frieden

ist, weil für dessen Erfüllung Jeder diejenige seine Gebiete "verwaltet", die in seinem Besitz sind.

 

Es ist also zwingend, dass die Ukraine mitspielt, denn nur dann wird Putin zumindest an einen Waffenstillstand

interessiert sein. Ansonsten gilt für Putin das Wort, das auch schon als Markenzeichen des Erzkommunisten

Nikita Chruschtschow in einer Hochphase des Kalten Krieges galt: Njet !

 

 (3.47.3.6) Egalität der Sicherheitsinteressen der Rest der Ukraine

Wegen der Verwertungsinteressen der USA und Russlands an ukrainischen Ressourcen spielt es keine Rolle,

welche Sicherheitsinteressen der Rest der Ukraine hat, da diese am Verwertungspakt der USA mit den Russen

nur vermittelt dabei ist. Es ist also möglich, dass die USA keine militärische Sicherungen der Rest-Ukraine

implementieren und dafür Europa es überlässt, die Rest-Ukraine militärisch gegen Russlands zukünftige

imperiale Interessen zu "schützen". Der Verwertungspakt der USA mit den Russen wird Europa genügend

Zeit geben, militärisch aufzurüsten - natürlich mit Waffen aus den USA: Deal !

 (3.47.3.7) Zusatzzoll für Importe der USA und Zufluss ausländischen Kapitals

Die Zollerhebnungen (Zusatzzoll) für Importe der USA aus der EU und anderer Nicht-EU-Gebiete der Welt

bewirken, dass Wirtschaftszonen in der EU, die auf Exporte in die USA abhängig sind (in der BRD sind das ca.

300000 Arbeitsplätze), sich mit den USA friedlich so einigen, dass die Gewinnerzielungsabsichten der USA

aus den Zusatzzöllen das Invest ausländischen Kapitals am US-Binnenmarkt unterschreiten und damit Amerika

wieder groß machen.

 (3.47.3.8) Abkopplung Militärsektors und Forschung in Europa von den USA

Auch die Abkopplung des Militärsektors Europas von den USA - inklusive Atomwaffen - und die Abkopplung der

weltweiten Arbeitsteilung von den USA durch deren Wertschöpfung am US-Binnenmarkt und dessen Abkopplung

im Bereich Forschung vom Rest der Welt - diese Dinge sind beginnende Ergebnisse der Trumpschen Doktrin.

 (3.47.3.9) Kommende schwere Zeiten auch für die USA

Trump scheißt auf die Interessen Anderer, wenn Trump dealen kann und zwar auch dann, wenn es zum Nachteil

der USA geht.

 

Trump meint, dass er in seinen noch fast 4 Jahren Amtszeit auf die Geschäfte mit trumpscher Deal-Intention bauen

kann und bei Bedarf mögliche Interessenten an Trumps Deals nachhaltig bzw. systemisch verärgert.

 

Mit Ablauf der 4 Jahre Amtszeit wird Trump sich die Weiterpräsidentschaft gesichert haben - Putin tat es schon längst.

 

Den USA stehen schwere Zeiten bevor.

 

Wenn es für Trump nicht klappt, geht er mit seiner Pension für 8 Jahre US-Präsidentschaft-Inhaberschaft

nach Hause und fährt golfend sein Ding weiter, solange es seine Verbündeten mitmachen ... nur wie lange ....

 

Fest steht: Trump geht auf der Bühne der Großen Versager als Held ein.

 

 (3.48) 03.03.2025 (Grundsatzanalyse USA, NATO, EU, BRD)

 (3.48.1) Systemproblem - Schuldenbremse der EU

 (3.48.1.1) Fehlende militärische Kampffähigkeit und Gefahrenabwehr

Die Limitierung der Neuverschuldung auf einen bestimmten Prozentsatz des Brutto-Inlandsproduktes des jeweiligen

EU-Mitgliedes (egal ob Teil der Eurozone in der EU ist oder nicht ist) hat bisher nicht ausgereicht, die EU z.B. in

Sachen Militär kampffähig im Sinne der Verteidigung - geschweige im Sinne der Gefahrenabwehr bzw.

Angriffskriegsführung - zu machen.

 

In der EU ist Gefahrenabwehr zudem keine Kategorie der Dialektik von Gefahrenabwehr - Verteidigung - Angriff,

wobei Gefahrenabwehr eben keine Form der Verteidigung sondern eine Form der Vorbeugung einer Verteidigung ist.

Z.B. hätten der Ukraine von Anfang an vor allem kriegsentscheidende Waffen bereitgestellt werden müssen, also

bereits ab dann, als Russland auf russischem Gebiet sein Militär an der ukrainischen Grenze zusammengezogen hat.

 

Dass die Gefahrenabwehr in der Ukraine nicht erfolgt ist, sind Totalversagen und ein Grundübel für den

Ukraine-Krieg, der sich zu einem schwer bzw. nicht mehr beherrschbaren Krieg der Systeme wie der NATO

entwickelt hat (die Ukraine führt einen Stellvertreter-Krieg), ohne die Ukraine aufgeben zu müssen. Bis heute

erhält die Ukraine keine kriegsentscheidenden Waffen - auch aus den USA nicht, egal was US-Präsident Trump

argumentiert.

 (3.48.1.2) Einheitswährung Euro und nationale Interessen

Eine weitere Systemdivergenz sind die Einheitswährung Euro in einer Zone der EU und nationale Interessen - dazu

noch die Dialektik von Euro und nationale Interessen.

 (3.48.1.3) Verkapptes Sondervermögen

Um den bereits in den Sand gesetzten EU-Karren zu "retten", muss jedem EU-Land ein Sondervermögen

außerhalb der Schuldenbremse der EU zugestanden werden. Dieses Sondervermögen dient dann der Finanzierung

des Militärsektors der EU mit aktuell durchschnittlich pro EU-Land ca. 10 Milliarden Euro jährlich (ca. 250 Milliarden

Euro in der EU jährlich).

 

Mit anderen Worten: Der Karren wird weiter im Sand versinken.

 

Hinweis: In der EU wird nach Bedarf der Euro als Währung hergestellt (gedruckt). Das kann jede Landesbank eines

Euro-Landes tun, die damit quasi eine Binnenwährung simuliert. Der Euro ist nicht durch Wertschöpfung gedeckt,

sondern ist systemisch inflationär und damit auch ein Objekt für Spekulationen. Der Euro ist damit instabil und

genau genommen Schrott.

 

 (3.48.2) Systemproblem - Schuldenbremse und Binnenwährung BRD

 (3.48.2.1) Schulden, Reproduktion, Invest, Sondervermögen, Wertesystem

Geldmittel können wertabstrahierend folgende Formen annehmen:

 

- Investitionen in die Wertschöpfung.

- Mittel für die Reproduktion (einfach oder erweitert) als Konsumtion an Ressourcen.

- Vorweggenommene Mittel als Schulden.

 

Schulden: Geldmittel für Reproduktion und oder Investition.

 

Reproduktion benötigt Ergebnisse der Wertschöpfung und oder Schulden.

 

Wertschöpfung basiert auf Reproduktion und Invest.

 

Schuldenbremse: Systematik (u.U. in Verbindung mit Wertesystem) der Optimierung des Schuldendaseins - Bsp.:

 

              In der BRD wurde im Bundestag versucht, die Schuldenbremse abhängig vom Anteil der Schulden am

              Bruttosozialprodukt (BIP) der BRD zu gestalten:

 

                            - Sondervermögen unterliegt keiner Schuldenbremse.

                            - Alle Schulden bis 1% des BIP, die nicht Sondervermögen sind, unterliegen der Schuldenbremse.

                            - Alle Schulden über 1% der BIP unterliegen als Sondervermögen nicht der Schuldenbremse.

                            - Schulden über 1% der BIP können wegen der Schuldenbremse nur als Sondervermögen existieren.

                            - Der Gesetzgeber kann je nach seinem Wertesystem die Schuldenbremse umgehen.

 (3.48.2.2) Limitierung der Neuverschuldung

Die Limitierung der Neuverschuldung hat bisher nicht ausgereicht, die BRD auch in Sachen Militär kampffähig im

Sinne der Verteidigung - geschweige im Sinne der Gefahrenabwehr bzw. Angriffskriegsführung - zu machen.

 

Dazu kommt, dass die BRD im Dasein so zersetzt wurde, dass selbst massivste Investitionen einen Zeitraum benötigen,

der alles andere als dem aktuellen Zeitbedarf für die Erlangung der z.B. militärischen Notwendigkeiten entspricht: Es

muss die Wirtschaft so umgestellt werden, dass Ressourcen überhaupt erst einmal ausreichend bereitstehen - z.B. im

Bereich Rüstung.

 (3.48.2.3) Fehlen einer Binnenwährung

Eine weitere Systemdivergenz ist das Fehlen einer Binnenwährung der BRD, so dass die BRD-Wirtschaft u.a. von der

Inflation des Euro abhängig ist.

 

Hinweis: In der EU wird nach Bedarf der Euro als Währung hergestellt (gedruckt). Das kann jede Landesbank eines

Euro-Landes tun, die damit quasi eine Binnenwährung simuliert. Der Euro ist nicht durch Wertschöpfung gedeckt,

sondern ist systemisch inflationär und damit auch ein Objekt für Spekulationen. Der Euro ist damit instabil und

genau genommen Schrott.

 (3.48.2.4) Machtsystem

Eine weitere Systemdivergenz ist das Machtsystem des politischen Christjudentums, das u.a. an der Idiotie wie

Probleme aussitzen oder "Wir schaffen das !" auch noch an tiefster Unfähigkeit inklusive Abkopplung vom Volk nicht

nur leidet, sondern einer gezielten Zersetzung unterworfen ist: Solange weitermachen, bis es nicht mehr geht, weil

die Bevölkerung der Normierung durch das Machtsystem Widerstand bereits in der einfachsten Form als

Wahlverhalten leistet. Also die Machtverhältnisse nicht mehr nachhaltig genug manipulierbar sind und der Karren

weiter im Sand versinken würde. Systemeigenschaften werden plötzlich als "zu reformieren" dargestellt, obwohl

objektiv das System schon lange z.B. als erpressbar gehalten wurde - z.B. durch den Handelskrieg der USA und auch

eben einer Schuldenbremse.

 

 (3.48.2.5) Funktionsweise Schuldenbremse und Sondervermögen

Die Schuldenbremse ist in der BRD Teil des Grundgesetzes und lässt z.B. die Ausnahme eines Sondervermögens zu.

 

Die Schuldenbremse verordnet der BRD grundsätzlich eine finanzielle Abhängigkeit von Mitteln, die nicht nur als

Investitionen in die einfache und erweiterte Reproduktion verwendet werden bzw. die gar nicht erst verfügbar sind.

 

Schritt 1: Revision des Haushaltes als Kassensturz.

 

Schritt 2: Ermittlung von Einsparungen, um freie Finanzen aus dem Haushalt zu erhalten.

 

Schritt 3: Ermittlung von Umverteilungen und gleichzeitige Ausrichtung auf das

  Wertesystem und den aktuellen Ansichten (z.B. je nach Wahlergebnis)

  des Revisionierers (der mit einer Wahl legalisiert ist, denn der

  Gesetzgeber ist nicht das Volk, sondern repräsentiert es nach den

  Maßgaben des Gesetzgebers, der das Volk unabhängig von diesem

  normiert). Z.B. Aussitzen eines Problemes, oder "Wir schaffen das !",

  oder Gedächtnisverlust oder oder ... es gibt im politischen

  Christjudentum einige Nuancen des Wertesystems, die u.a.

  systemisch zu infanalen Daseinsbedingungen des Volkes geführt

  haben, z.B. Einwanderung, Infrastruktur, Bundeswehr, Brandmauer.

  Gesetzesvorhaben ...

  Wichtig ist, dass dabei freie Finanzmittel nach Bedarf ermittelt

  werden und der Bedarf der Bevölkerung "erklärt" wird: Diktatur.

  Ein Wesenszug einer Diktatur: Wenn das Diktat sich als Reformer

  seiner selbst empfiehlt.

 

Schritt 4: Ermittlung vom Finanzbedarf, der per Schritt 1 bis 3 bisher nicht

  erkannt wurde (z.B. weil das Wertesystem nach erfolgten Wahlen oder erst jetzt

  geändert wird), bzw. der mit Schritt 2 und 3 nicht abdeckbar ist.

 

Schritt 5: Ermittlung, ob der Finanzbedarf nicht per Nachtragshaushalt abdeckbar ist.

 

Schritt 6: Wenn der in Schritt 4 ermittelte Finanzbedarf nicht per Schritt 5

  abdeckbar ist, muss eine Neuverschuldung nach den Regeln der

  Schuldenbremse erfolgen: Bildung eines Sondervermögens, das nicht

  der Bremse unterliegt, aber die Staatsverschuldung bei Bedarf z.B.

  massiv erhöhen kann.

 

Schritt 7: Infiltration des Daseins der Bevölkerung u.a. zum Zweck der Plausibilisierung

  eines Sondervermögens, ohne zwingend die systemischen Ursachen für die

  Bildung des Sondervermögens zu nennen.

  Manipulation von Haushaltsquellen wie Steuern, um die Refinanzierung

  von Staatsschulden optimal zu erlauben.

  Mit Schritt 1 weitermachen, oder Putsch oder Neuwahlen.

 

 (3.48.2.6) Dringlichkeit, Mehrheitsverhältnisse, Einbeziehung der EU

Die Dialektik Schuldenbremse und Sondervermögen ist in der BRD ausgesprochen politisch-christjüdisch geprägt,

wobei z.B. die Zustimmung von 66% der Bundestagsabgeordneten für die Bildung eines Sondervermögens oder gar für

eine Verfassungsänderung in bälde nur dann möglich ist, wenn im Bundestag Die Linke und oder die AfD zustimmen.

 

Daher ist aktuell zu beobachten, die Sache mit dem Sondervermögen durch den bisherigen, also in bälde alten

Bundestag, regeln zu lassen, denn dort werden Linke und AfD nicht benötigt.

 

Dabei wird darauf geachtet, dass EU-Maßnahmen bezüglich der Schuldenbremse der EU synchron gehalten werden,

denn EU-Finanzen sollen z.B. das BRD-Sondervermögen mit refinanzieren, wobei die BRD selbst hohe Abgaben an

den EU-Haushalt leistet: Die BRD muss sich also aus dem EU-Haushalt grundsätzlich refinanzieren können, wobei

dafür eine Führungsposition der BRD in der EU notwendig ist, um z.B. EU-Recht manipulieren zu können, auch um

z.B. wegen dem aktuellen Kontext um die Ukraine notwendige Rüstungsgeschäfte auch deutscher Hersteller in der EU

zu ermöglichen.

 

 (3.48.3) Interessenslagen

Die USA wollen ihre Interessen weniger im Wertesystem sondern vielmehr in der Art der Interessen "reformieren" und

ändern auch das Wertesystem, das mit den Interessen der Anderen z.B. divergieren kann.

 

Die USA haben begonnen - u.a. vermittelt durch den Kontext um die Ukraine - die Interessen der USA mit anderen

Interessen manipulativ zu verknüpfen, wobei auch das Recht des Stärkeren herangezogen wird.

 

Andere Interessen z.B. die der Ukraine, der EU und Russlands.

 

Diese Interessenten werden auch durch diese selbst parallel zum Agieren der USA manipuliert.

 (3.48.3.1) Interessen Russlands

Russland wird sich die Ukraine vollständig einverleiben. Der Weg dazu ist zumindest militärisch (auch atomar)

und - falls aus russischer Sicht sinnvoll - eine halbwegs akzeptable Synchronisierung fremder mit russischen Interessen.

 

Aktuell erlauben es die USA, ihre mit den russischen Interessen teilweise zu synchronisieren. US-Präsident Trump

nennt das "Deal" oder "Amerika groß machen"; Russland (zusammen mit China) nennt das "auf dem richtigen Weg zu

sein".

 

Es herrscht die Mentalität von Gewinnern, die sich anhand der Ukraine gefunden haben und vor allem als

UN-Sicherheitsratmitglied die UNO gezielt aushebeln.

 

 (3.48.3.2) Interessen der USA

Die USA haben begonnen - u.a. vermittelt durch den Kontext um die Ukraine - die Interessen der USA mit anderen

Interessen manipulativ zu verknüpfen, wobei das Recht des Stärkeren herangezogen wird.

 

Andere Interessen z.B. die der Ukraine, der EU und Russlands.

 

Die USA wollen ihre Interessen weniger im Wertesystem sondern vielmehr in der Art der Interessen "reformieren" und

ändern auch das Wertesystem, das mit den Interessen der Anderen z.B. divergieren kann.

 

Die USA werden die NATO-Teile in Europa als Basis für US-Militär-Interessen im Rest der Welt nutzen und wissen,

dass die NATO-Teile in Europa nicht in der Lage sind, Russland im Zaum zu halten - nicht militärisch und auch

nicht wirtschaftlich.

 

Zugleich wissen die USA, dass Russland die Ukraine auch mittels Militär nach Russland einbinden wird, wobei

entsprechende Deals mit den USA, die die Filetierung der NATO und deren Schwächung in Europa eingeleitet haben,

möglich sind, wenn mit dem Selbstläufer der EU-Unfähigkeit als Schwäche, die auch von den USA so gesehen wird,

der gemeinsame Nenner der USA und Russland praktiziert werden kann. Zu diesem Zweck muss die politische

Situation der EU und der Ukraine erpressbar gehalten werden, wobei Methoden des Kalten Krieges verwendet werden.

 

Die USA wollen in der Welt in anderen Zonen militärisch aktiv werden - z.B. im Bereich Chinas. Dazu benötigen die

USA die Ressourcen der europäischen NATO-Teile, solange die USA nicht andere Militärzentren aufgebaut haben.

 

Die USA wollen Waffengeschäfte nur dann erlauben, wenn es sich lohnt und der Waffenempfänger erpressbar, also

schwach ist. Das betreffen die Ukraine und die EU. Daher wird der US-Einfluss auf die EU-Innenpolitik - und im Fall

der Ukraine diese vorsätzlich zersetzend - erhöht: Das US-Wertesystem prägt also Bereiche, wo die USA sich

einmischend agieren.

 

Im Innenverhältnis der USA werden unter gleicher Intention Personen aus der Hochfinanz (Oligarchen) wie

Tesla-Musk und andere willige Personen verwertet, in dem diese nicht nur Innenverhältnisse der USA infiltrieren

und normieren, wobei Erpressung nur die Spitze des Eisberges ist.

 

Der Ukraine-Krieg ist wegen der Absicht Russlands, die Ukraine auch mit atomarer Kriegsführung zu

annektieren, nicht führbar, ohne dass Russland seinen Willen bekommt. Die USA wissen im Gegensatz

zur EU - und dort vor allem die BRD - , dass die Fortsetzung des Ukraine-Krieges nur eine Materialschlacht

sein kann, die, wenn US-Ressourcen nutzend, die US-Ressourcen vergeudet und vor allem der Ukraine keinen

Frieden bringen wird. Es ist also notwendig, Russland ein Angebot zu machen - Trump meint damit "dealen".

Der Köder ist das Ressourcenverwertungsabkommen der USA mit der Ukraine, wobei die USA wissen, dass es

sich auch um Ressourcen auf dem durch Russland annektierten Gebiet handelt, ergo Russland zustimmen und

mitmachen muss. Dazu muss Russland die Perspektive bekommen, die Ukraine vollständig in Frieden

annektieren zu können. Um dieses zu erreichen, werden die USA die Waffenlieferung an die Ukraine einstellen

müssen und begeben sich damit in die direkte Konfrontation mit der EU.

 (3.48.3.3) Interessen der EU

Die EU ist u.a. der Auffassung, dass ein Waffenstillstand in der Ukraine sinnvoll ist, und zwar auch dann, wenn:

 

  - Russland die Ukraine - wenn nötig atomar - vollständig annektieren will.

 

  - Die USA sich aus dem Ukraine-Krieg raushalten müssen, um das Verhältnis

  zu Russland so zu gestalten, dass es im Sinne der Interessenwahrung der

  USA verwertbar bleibt, wobei davon auch die EU für diese sehr ungünstig

  betroffen ist.

 

  - Der US-Präsident es mit seinem Ego nicht zulassen wird, den einfachsten

  Weg der Verständigung zu gehen, sondern dealen will.

 

 (3.48.3.4) Interessen der BRD - Ukraine als Bollwerk gegen Russland

Die Ukraine sorgt mit Kriegsbeginn vor 3 Jahren dafür, dass die Russen nicht in anderen Europa-Teilen militärisch

aktiv sind. Die Ukraine muss als Bollwerk weiterhin militärisch unterstützt werden und Perspektiven für die Aufnahme

in die NATO oder in die EU-Sicherheitsstruktur erhalten. Die Ukraine wird damit als Stellvertreterkrieger

verwertet: Die Ukraine besorgt mit ihrem Krieg und Kriegstoten diejenige Zeit, in der die EU ihre auch

militärische Selbstständigkeit herbeiführt und dabei u.a. satte Gewinne der Rüstungsindustrie ermöglicht hat.

Natürlich ist die EU an der ganzen Ukraine interessiert, deren Ressourcen auch z.B. im russisch besetzten

Donbass verwertet werden sollen - Ressourcen, die also vor Russland nachhaltig geschützt sein müssen:

So gesehen muss Russland besiegt werden. Das vorzeitige Ende des Ukraine-Krieges liegt also eher im Interesse

der USA, solange Trump dealen kann, als im Interesse von Europa. Die Lieferung von kriegsentscheidenden

Waffen an die Ukraine wird Russland lokal-atomar beantworten, so dass sich die USA vorher aus Europa

zurückgezogen haben müssen.

 

Die regelbasierten Ordnung muss anstelle Deals erhalten werden.

 

Hinweis: Die Interessen der BRD sind politisch-christjüdisch und von glänzender Unfähigkeit, gepaart mit

 aktueller Hektikkeit, geprägt.

 

                 Beispielweiser Ausdruck der Macht-Situation sind folgende politisch-christjüdische Auffassungen eines

 Bundeswehr-Oberst, der für die CDU im Bundestag sitzt: Herr Kiesewetter.

 

                              - Der am 28.02.2025 erfolgte Eklat zwischen US-Präsident Trump und Ukraine-Präsident

                              Selenskyj wurde von den USA auf ungewöhnliche Weise gezielt herbeigeführt.

 

                              - Die Ukraine sorgt mit Kriegsbeginn vor 3 Jahren dafür, dass die Russen nicht

                              in anderen Europa-Teilen militärisch aktiv sind. Die Ukraine ist ein Bollwerk.

                              Daher muss die Ukraine weiterhin militärisch unterstützt werden und Perspektiven für

                              die Aufnahme in die NATO oder in die EU-Sicherheitsstruktur erhalten.

 

                              - Die USA setzen Interessen durch, die nicht die Interessen von Europa sind.

 

                              - Die USA setzen ihre Interessen mit dem Mittel "Deal" durch: Ich gebe dir, du

                              gibst mir und umgekehrt. Die USA umgehen die werteorientierte Interessenwahrung

                              zwischen den Interessenten. Damit umgehen die USA die Prägung und maßgebliche

                              Mitgestaltung der USA von Werten Anderer. Zudem haben die USA kein Interesse

nur an einer regelbasierten Ordnung.

 

                              - Die EU ist auf die USA angewiesen, kooperiert mit den USA und bildet parallel

                              die z.B. militärische Eigenständigkeit der EU aus, um nicht Spielball der USA,

                              Russen und von China zu werden.

 

                              - In der EU werden Kernländer sich um die europäische Verteidigung kümmern, um damit

                              das Prinzip der Einstimmigkeit aller EU-Länder zu umgehen, da neben Slowakei auch

                              Ungarn die Anpassung der EU bezüglich Ukraine verhindert: Mit dem Prinzip der

                              Einstimmigkeit wird es nicht gelingen, sich über Wasser zu halten. Das Kerneuropa

                              ist offen für die restlichen EU-Teile, die mitmachen wollen. Das Kerneuropa ermöglicht

                              den atomaren Schutz durch Frankreich und durch Briten, wobei es keine weiteren

                              Atommächte in der EU geben soll. Das Kerneuropa bindet die NATO-Ressourcen ein

                              und ermöglicht so den Zugang von anderen EU-Staaten, die NATO-Staaten sind.

                              Gleichinteressierte internationale Partner der regelbasierten Ordnung sollen

                              mit eingebunden werden.

 

- Ein Deal der USA mit Russland könnte den Abzug von US-Atomwaffen aus Europa bewirken.

 

 

                              - Die USA könnten US-Truppen aus Europa abziehen, wobei im Fall der seit 1999 laufenden

                              militärische Befriedung der Gegner Kosovo und Serbien die dort stationierten US-Truppen durch

europäische ersetzt werden könnten.

 

- Der Ukraine-Krieg ist der Krieg von Iran, Nordkorea und China.

 

                              - Es soll mehr Energie aus den USA importiert werden.

 

                              - Im Rahmen der Kriegsertüchtigung der Bundeswehr muss die BRD-Bevölkerung mehr für

                              ihren Schutz tun: Wehrwilligkeit.

 

                              - Das Sondervermögen der Bundeswehr reicht nur für Großprojekte, aber nicht an sich für die

                              Kriegsertüchtigung der Bundeswehr.

 

                              - Es ist ein Ziel, dass Russland den Krieg nicht über die Ukraine hinaus ausweitet. Auch dafür ist

die Bevölkerung zumutbar mitverantwortlich: Mut zu Zuversicht und Mut zur Zumutung.

 

                Beispielweiser Ausdruck der Macht-Situation sind folgende NATO-geprägte Auffassung

                der einstigen beigeordneten NATO-Sekretärin:

 

                              - Die NATO steht vor einer Zerreißprobe.

 

                              - Die USA und Russland kooperieren.

 

                              - Die USA ändern ihr Interesse im Agieren in der NATO, in dem die US-Cyberabwehr

                              gegen Russland eingestellt wurde.

 

                              - Innerhalb der NATO ist mit den USA nützlich umzugehen. Dabei ist der mögliche US-Rückzug

                              vollständig zu berücksichtigen.

 

                              - Der NATO-Generalsekretär ist gegenüber US-Präsident Trump bekennend wertschätzend.

 

                              - Es ist nicht möglich, US-Präsident Trump bezüglich der Ukraine "bei der Stange zu halten",

                              da die USA sich strategisch Russland zugewandt haben.

 

                              - Alle internationalen Unterstützer der Ukraine müssen zusammengebracht werden.

 

                              - Russland muss in der Ukraine besiegt werden. Russland ist ein Gegner.

 

                              - Europa ist militärische Drehscheibe der USA.

 

 (3.49) 11.03.2025 Erfolge der Politik von US-Präsident Trump

 (3.49.1) Erfolge der Politik durch Zusatzzölle z.B für VW America

Die Politik von US-Präsident Trump setzt VW in den USA unter massivem Druck und macht auch damit Amerika

wieder groß:

 

Im Zug der Zusatz-Zölle der USA auf Importe auch aus Mexiko (25% Zusatzzoll) steht Volkswagen of

America im US-Bundesstaat Virginia vor einem massiven Problem:

 

"Als Reaktion auf die neuen Zölle aktivieren wir einen umfassenden Notfallplan,

um unsere Geschäfte, Lieferketten, Händler und Verbraucher zu schützen"

...

"während wir die notwendigen Anpassungen der Produktion und der Importe prüfen".

 

Die VW-Produktion in Chattanooga in den USA bezieht Produkte aus Mexiko, so dass sich (diese) Produkte

verteuern.

 

Im Rahmen der Arbeitsteilung werden Produkte zwischen den USA und Mexiko transferiert (Zulieferer), so

dass mit jedem Transfer von Mexiko in die USA erneut zusätzlich verzollt wird.

 

Die Lohnkosten in den USA sind höher als die in Mexiko.

 

In den USA gibt es zu wenig verfügbare Arbeitskräfte.

 

Inzwischen hat Trump gerade auferlegte Zölle gegen Mexiko und Kanada temporär deaktiviert,

da diese Länder den Intentionen von Trump folgen. Trump kam auch auf die Idde, auf Waren, die im

Freihandelsabkommen hinterlegt sind, das Trump selbst in seiner ersten Amtszeit als US-Präsident

abgeschlossen hat, doch mal keine Zusatzzöllen zu erheben - aber temporär.

 

 (3.49.2) Erfolge der Politik von Trump in der Ukraine

 (3.49.2.1) Verhandlung mit Russland

Die Ukraine will sich den Friedensbemühungen der USA anschließen, damit so eine Verhandlung mit Russland

möglich ist. Die USA sind bisher davon ausgegangen, dass die Ukraine keine Friedensverhandlungen mit

Putin möchte.

 (3.49.2.2) Ressourcen-Vertrag mit den USA

Die Ukraine wird den Ressourcen-Vertrag mit den USA unterzeichnen.

 (3.49.2.3) USA stellen Militärhilfen an die Ukraine ein und geben wieder frei

Die USA haben sich mit dem Wegfall - angeblich temporär - aller US-Waffenlieferungen aller Art an die Ukraine

und dem Wegfall der Lieferung von US-Geheimdienstinformationen an die Ukraine aus dem Ukraine-Krieg

zurückgezogen.

 

Die Ukraine benötigt zur Verteidigung und zum Angriff gegen bzw. auf Russland zwingend Aufklärungsdaten von

Satelliten. Die USA sind anderer Meinung.

 

Im Zuge der in Saudi-Arabien abgehaltenen Verhandlungen der USA mit der Ukraine hat diese sich für eine vorläufige

und verlängerbare Waffenruhe ausgesprochen. Die USA geben zugleich US-Militärhilfen an die Ukraine

frei - inklusive Geheimdienstinformationen.

 (3.49.2.4) Starlink-Satellitensystem von Tesla-Musk wird ev. ersetzt

Elon Musk hat laut einem Reuters-Bericht damit gedroht, der Ukraine den Zugang zu seinem Starlink-Netzwerk zu

entziehen, das für die Kriegsführung der Ukraine auch per Drohnen unbedingt benötigt wird.

 

Im Zuge dieser Drohung prüft der Satellitenbetreiber Eutelsat, der in der Ukraine aktiv ist und dort

Tausende Endgeräten bereitgestellt hat, die allerdings nicht alle an das Eutelsat-Netz angeschlossen sind,

ob der Ausbau des Eutelsat-Netzwerkes für die Ukraine möglich ist (wann und in der Qualität wie Starlink oder

besser). Falls ja und wenn Eutelsat in Logistik und Finanzierung unterstützt wird, könnten in ein paar Monaten rund

40.000 Satellitenschüsseln in der Ukraine verfügbar gemacht sein und damit das Musk-Starlink ersetzt werden.

 

Eutelsat nutzt rund 630 Satelliten in einer Umlaufbahn in einer Höhe von 1200 Kilometern.

 

Musk-Starlink hat 7000 Satelliten in 550 km Höhe und nutzt ca. 42.000 Terminals.

 

Das börsennotierte französisch-britische Unternehmen Eutelsat ist der drittgrößte Satellitenbetreiber der Welt.

Eutelsat ist in der Lage, 5G-Mobilfunk-Verbindung per Satellit zu vollziehen.

 

Polen zahlt jährlich 50 Millionen US-Dollar an Starlink, damit dieses durch die Ukraine benutzt werden kann.

 

 

 

 

 (3.49.3) Erfolge der Politik von Trump in Russland

 (3.49.3.1) Luftangriffe der Russen auf die Ukraine

Russland greift die Ukraine weiter massiv aus der Luft an, um u.a. die Energieversorgung der

Ukraine schrittweise zu zerstören. Gepaart ist das mit den Tötungen von Zivilisten nach russischer

Willkür. Es ist also sichtbar, dass Russland an einem Kriegsende nicht interessiert ist, außer

an der Kapitulation der Ukraine.

 

Die Ukraine wird auf dem von der Ukraine annektiertem Gebiet um Kursk in Russland erfolgreich von den Russen

zurückgedrängt. Die Ukraine will die Annexion mit frischen Soldaten und moderner Technik aufrechterhalten.

 

Die Ukraine hat mit ca. 100 Drohnen Moskau in einem Vorort angegriffen.

 (3.49.3.2) Die USA drohen Russland mit Sanktionen

Wegen der unverminderten Härte der Russen in der Kriegführung gegen die Ukraine muss Russland

mit Sanktionen aus den USA rechnen.

 (3.49.3.3) vorläufige und verlängerbare Waffenruhe mit der Ukraine

Im Zuge der Saudi-Arabien abgehaltenen Verhandlungen der USA mit der Ukraine hat diese sich für eine vorläufige

und verlängerbare Waffenruhe ausgesprochen. Die USA geben zugleich US-Militärhilfen an die Ukraine

frei - inklusive Geheimdienstinformationen.

 

Die USA erwarten von Russland, dass dieses der Waffenruhe mit der Ukraine zustimmen und diese

Waffenruhe auch umsetzt.

 (3.49.4) Erfolge der Politik von Trump in der EU

 (3.49.4.1) Schuldenbremse der EU für Invest in Aufrüstung

Die EU will die Schuldenbremse abändern und so bis zu 800 Milliarden Euro verfügbar machen, auch um

dem Ukraine-Krieg der Russen und deren imperialen Ziele begegnen zu können.

 (3.49.4.2) Quasi ungedeckeltes Invest in Aufrüstung der EU

EU-Länder können Invest in die Aufrüstung von der Deckelung der Schuldenbremse ausklammern.

 

 (3.49.5) Erfolge der Politik von Trump in der BRD

 (3.49.5.1) Schuldenbremse und ungedeckeltes Invest in Aufrüstung der BRD

In der BRD soll der noch aktive (bald alte Bundestag)

 

die Schuldenbremse abändern:

 

Alles Invest in Rüstung unterliegt keiner Bremse, wenn das Invest 1% des Bruttosozialproduktes

überschreitet.

 

Die Anpassung der Schuldenbremse benötigt die Zustimmung von 66% aller Abgeordneten im Bundestag.

 

Der noch aktive (bald alte Bundestag) benötigt für eine 2-Drittel-Mehrheit im Bundestag die Stimmen der

Grünen und oder FDP.

 

Die AfD hat erkennen lassen, den beiden Anpassungen nicht zuzustimmen und belegt damit klar,

dass die AfD weder regierungsfähig noch fähig zur Opposition ist. Das kann sich ändern, da die

AfD im neuen Bundestag sich in der Anzahl der AfD-Abgeordneten verdoppelt so hat, dass die

AfD eine 2-Drittel-Mehrheit im Bundestag verhindern kann, wenn nicht anstelle der AfD die

Stimmen der "Die Linke" in den 66% enthalten sind. AfD und oder Die Linke können die

2-Drittel-Mehrheit im neuen Bundestag jederzeit verhindern.

 (3.49.5.2) Sondervermögen als gedeckeltes Invest am Binnenmarkt der BRD

Es wird ein Sondervermögen eingerichtet, um am Binnenmarkt dessen zwingend notwendige Anforderungen bedienen

zu können.

 

Sondervermögen unterliegt generell keiner Schuldenbremse, bedarf aber einer 2-Drittel-Mehrheit im Bundestag.

 

Der noch aktive (bald alte Bundestag) benötigt für eine 2-Drittel-Mehrheit im Bundestag die Stimmen der

Grünen und oder FDP.

 

AfD und oder Die Linke können eine 2-Drittel-Mehrheit im neuen Bundestag jederzeit verhindern.

 (3.49.5.3) Große Koalition in der BRD bald wieder im Amt

Das politische Christjudentum ist sich wieder mal einig: CDU/CSU und SPD arbeiten an Themen,

die schon mal angegangen, aber nicht im Sinne der Wählererwartungen erledigt wurden. Im Gegenteil:

Im Bereich Hartz 4 wird nun das Bürgergeld, dass aus der Grundsicherung abgeleitet wurde, wieder

auf diese getrimmt .... ca. alle 2 Jahre Änderungen, ohne die Massenarbeitslosigkeit in den

Griff zu bekommen, denn diese ist ein ideales Druckmitte lin der Normierung derjenigen

Teile der Bevölkerung, die u.a. unter der Christjüdin Merkel in Amt der Kanzlerschaft

als randständig bezeichnet wurden. ... Also alles beim Alten im Wertesystem des politischen

Christjudentums. Eventuell noch perverser. Und:

Ein Wesenszug einer Diktatur: Wenn das Diktat sich als Reformer seiner selbst empfiehlt.

 

 (3.50) 12.03.2025 Zeitenwende auch für USA, Russland und EU

 (3.50.1) Präsidenten Trump und Putin haben Annexionsstreben

Trump und Putin bezwecken im jeweils eigenen Interesse die Implementation einer im weltweiten Staatensystem

nachhaltig vollziehbaren Annektierbarkeit von Gebieten andere Staaten, ohne dass diese - wenn betroffenen - sich

wehren können, wenn kein Atomkrieg stattfinden soll.

 

Trump und Putin haben imperiale Gelüste, die eben die Wirkungslosigkeit von Völkerrecht herbeiführen, in

dem imperiale Bestrebungen praktisch auf das finale Argument reduziert werden: Kriegerisches Agieren

unter Androhung der atomaren Auseinandersetzung durch die und mit den Atommächte(n) USA bzw. Russland.

Denn nichts anderes resultiert, wenn der Ukraine-Krieg für Russland und die USA in deren jeweiligen

Annexionszielen nicht erfolgreich sein wird.

 

Der Clou - Die Imperialisten sind Systemkomponente des Völkerrechtes, das gekippt wird.

 

DAS ist eine Zeitenwende ! Und dazu wird auch gehören:

 

Die Ukraine wird mit einem Friedensabkommen der Russen territorial kleiner.

 

Die kriegerische Umgehung von Völkerrecht lohnt sich.

 

Trump sagt zu Allem, was daraus resultiert, "Deal !".

 

 (3.50.2) Kardinalfehler von Putin

 (3.50.2.1) Wegfall Wahlen und Austrittsrecht in der Verfassung der Ukraine

Die friedliche Lösung des Ukrainekrieges ist mit der rechtlichen Einverleibung der von Russland annektierten Gebiete

der Ukraine nicht möglich.

 

Da die Ukraine wegen der russischen Einverleibung dort kein Hoheitsrecht mehr hat, sind Volksentscheide als Wahlen

oder zu Verfassungsfragen in bzw. der Ukraine nicht mehr möglich.

 

So kann eben keine Verfassung der Ukraine mit einem Austrittsrecht von ukrainischen Bevölkerungsgruppen aus dem

Gebiet der Ukraine ausgestaltet werden, die eine Bundesrepublik aus denjenigen ukrainischen Teilstaaten ist, die eben

die Bevölkerungsgruppen repräsentieren. Die friedliche Grenzverschiebung, die auch eine Systemkomponente des

Völkerrechtes sein muss, kann es also für die von den Russen einverleibten Teile der Ukraine nicht geben.

Es kann also keinen Frieden der gesamten Ukraine geben.

 

Wahlen in der Ukraine sind während dortigen Kriegszeiten nicht zulässig.

 

Was Putin von Anfang an, weil Putin nicht ausreichend intelligent ist, nicht angestrebt hat, ist eine

über bilaterale Verträge von Ukraine und Russland erzielbare Annäherung auch im Rechtssystem der Ukraine

und des Völkerrechtes, dass eben eine Bevölkerungsgruppe mit ihrem Gebiet, wo sie lebt, entscheiden

darf, welchem (angrenzenden) Staat diese Bevölkerungsgruppe angehören will, wobei eine Änderung

einer Gebietszugehörigkeit kompensiert werden muss - eben über bilaterale Zusammenarbeit der

betroffenen 2 Staaten. - Das wäre natürlich auch eine Änderung von Völkerrecht, das dann eine

friedliche Komponente der Grenzverschiebungen hätte .... Analog die Krim: Die Annexion der

Krim durch Russland ist schon deswegen unsinnig, da die Krim von der Ukraine und Russland

gemeinsam benutzt wird ... und sei es nur der Urlauberzustrom aus Russland. Es macht also

keinen Sinn, die Krim nicht gemeinsam zu verwerten. Und schon gar keinen historischen Sinn.

 

Es macht also auch keinen Sinn, ein Russland als einen nicht föderalen Bundesstaat zu implementieren

und fortzuschreiben.

 

Putin kann zudem - im Gegensatz zu Trump - nicht (rechtzeitig) dealen.

 (3.50.2.2) Größenwahn im Bereich Wirtschaft und weltweite Arbeitsteilung

Die weltweite Arbeitsteilung ist eine Voraussetzung z.B. für internationale Forschung, wenn deren Ergebnisse

verwertet werden sollen, z.B. als Patent oder als Zusammenarbeit z.B. im Weltall.

 

Aufgrund der sich systemisch herausgebildeten Vielfalt dieser internationalen Arbeitsteilung ist es weder möglich,

deren Forschung durch eine alleinige nationale Forschung zu ersetzen, noch ist es möglich, nachhaltig national-autark

zu wirtschaften. Damit sind also internationale Sanktionen gegen einen autark agieren wollenden Staat nicht

nur sinnlos, sondern kontraproduktiv: Dieser Staat wird destabilisiert und damit fortschreitend zur Autarkheit

gezwungen - ein auch wirtschaftlich komplett sinnloses Unterfangen, wobei das neben einer Frage von

Intelligenz auch eine Frage von Kompetenz und dem Wertesystem sind.

 

Für Russland bedeutet das, dass Russland seine Umstellung des Staates auf Militärproduktion nicht beliebig,

geschweige nachhaltig steuern kann: Krieg lässt sich deswegen nicht nachhaltig implementieren, weil nicht

nachhaltig finanzierbar und erwirtschaftbar, wenn es keine ausreichend-internationale Arbeitsteilung bzw.

keine Bereitschaft zur Arbeitsteilung mit einem unberechenbaren imperialistisch-aggressiven Staat gibt.

 

Die Zentrierung der Intention Russlands auf den weltweiten Kommunistenblock aus Russland, China, Nordkorea

etc. macht Russland abhängig, da China im Gegensatz zu Russland ausreichend an der internationalen

Arbeitsteilung teilnimmt bzw. diese sogar (mit)bestimmt. - Russland spezialisiert und isoliert sich damit - auch

weil China den Ukraine-Krieg der Russen unterstützt und China (so) in die Wirtschaft Russlands

faktisch mit reinregiert - eine Katastrophe für Russland, USA, EU und andere Teile des Restes der Welt.

 (3.50.3) Kardinalfehler von Trump

 (3.50.3.1) Zollpolitik der USA - Preissteigerung und Staatsvermögen

Für die USA wird die Zusatzzölle-Politik verheerend sein, denn eine Preissteigerung wegen mit Zusatzzöllen versehene

Importe, die in den USA verwertet und also per Preisbildung an die Kundschaft weitergereicht werden, ist nichts

Anderes als die Abschöpfung von Vermögen der Kunden, damit Zusatzzölle in den Staatshaushalt fließen können.

Die Verteilung des zugeflossenen Staatsvermögens ist nicht abhängig von den die erhöhten Preise bezahlenden

Kunden, so dass ev. ein Teil derer refinanziert wird, in dem das zugeflossene Staatsvermögen als z.B. Förderung dieser

Kunden verwendet wird. - Trump hat dabei auch seine Oligarchen im Blick.

 (3.50.3.2) Verwertung der Ukraine - USA zusammen mit Russland (Deal)

Putin und Trump streben die gemeinsame Ausbeutung der Ukraine bzw. der ehemaligen ukrainischen Gebiete an:

Das ist der Deal, der erst wegen der Abtretung von Teilen ukrainischer Gebiete an Russland und dem dafür durch

Russland akzeptieren Friedensvertrag mit der Rest-Ukraine möglich wird - letzteres glaubt Trump zumindest.

 

Dieser Deal kann nur mit dem Friedensvertrag zustandekommen.

 

Sollte Putin weiterhin die Ukraine militärisch einnehmen (wollen), wird Trump um seinen Deal-Anteil gebracht.

Trump gilt damit als Versager.

 

 (3.50.4) Absichten der EU

 (3.50.4.1) Ukraine als militärisches Bollwerk der EU gegen Russland

Wenn Russland und die Ukraine weiterhin Krieg führen, wird die Ukraine als Puffer gegen das russische

Imperialstreben so lange am Leben erhalten, bis die EU militärisch äquivalent agieren kann, wobei es dann

völlig egal ist, ob die Ukraine jemals in die NATO gelangt oder nicht gelangt. Es ist auch egal, dass Russland

und die USA nicht wollen, dass die NATO auf dem Gebiet einer dann noch existierenden Ukraine stationiert
oder nicht stationiert wird.

 (3.50.4.2) Waffengeschäfte der EU und USA

Was den Ukraine-Krieg für die EU zusammen mit den USA profitabel macht, sind Waffengeschäfte gegenseitiger Art

und auch mit der Ukraine, wobei auch Finanzen der USA und EU benutzt werden. Dabei ist es völlig egal, ob die

dann noch existierende Ukraine in die NATO gelangt oder nicht gelangt, und welche bilateralen Abschlüsse die

dann noch existierende Ukraine in Sachen militärischer Zusammenarbeit abschließt.

 (3.50.5) Der Ukrainekrieg ist ein schmutziger Krieg

So schmutzig wie der Angriff des deutschen Dritten Reiches, des Nazi-Deutschlands, auf die UdSSR, also auch

auf deren ukrainische Gebiete. Es ist also mehr als nur eine imperiale Gier ... Es ist der blanke Faschismus !

 

Da hilft auch kein "Sag mir, wo die Blumen sind. Was ist gescheh'n ?" ....

 (3.50.6) Gefahrenabwehr auch als Doktrin der Völkergemeinschaft

Trump und Putin bezwecken im jeweils eigenen Interesse die Implementation einer im weltweiten Staatensystem

nachhaltig vollziehbaren Annektierbarkeit von Gebieten andere Staaten, ohne dass diese - wenn betroffenen - sich

wehren können, wenn kein Atomkrieg stattfinden soll.

 

Das ist eine absolute Gefahr, der aktiv und nicht allein durch noch zu implementieren Abschreckung begegnet

werden muss. Gegenüber dem erkannten Aggressor muss der Rest der Welt möglichst gemeinsam die Gefahr

rechtzeitig beseitigen, damit es nicht zu einer Verteidigung kommt.

 

Die friedliche Gefahrenabwehr muss auf einer militärisch fundamentierten Abwehrfähigkeit basieren, um

die friedliche Gefahrenabwehr zum Zuge kommen zu lassen: Friedlich und militärisch sind die

Systemeigenschaften der Gefahrenabwehr.

 

Die Völkergemeinschaft muss sich diese Dialektik mehr als nur verinnerlichen.

 

 (3.51) 18.03.2025 - Abgesang

 (3.51.1) Neue Deutsche Variante des Schuldenmachens

 (3.51.1.1) Wertschöpfung, Binnenmarkt, Refinanz von Schulden

Schulden jeder Art sind nur durch Wertschöpfung refinanzierbar, die zugleich einer erweiterten Reproduktion bedarf.

 

Um Schulden tilgen zu können, müssen anhand der erweiterten Reproduktion Ressourcen gebildet werden.

Also auch als Invest in ertragreiche Wertschöpfung auf allen Ebenen des Daseins des Staates und dessen

Bevölkerung: Erzielung von Erträgen aus der Wertschöpfung.

 

Erträge, die Schuldentilgung ermöglichen oder z.B. Ressourcen in den jeweiligen Haushalten freilegen, so dass deren

Umverteilung neben der erweiterten Reproduktion diese selbst und auch das erneute Invest in die Wertschöpfung

finanziert.

 

Dieses Prinzip kann nur mittels Binnenwährung umgesetzt werden, denn der Binnenmarkt ist der Motor, den es

auch ertragsseitig permanent zu steuern und zu optimieren gilt. Dazu braucht man eine Währung, die autark im

Innenverhältnis einsetzbar und steuerbar ist (z.B. bezüglich Inflation). - China geht diesem Konzept seit vielen

Jahren erfolgreich nach.

 (3.51.1.2) Zeitenwechsel bei Schuldenbremse - Sondervermögen

Das in der BRD geplante Sondervermögen in Höhe von 1000 Milliarden Euro (1.000.000.000.000,00 Euro) gilt für

zusätzliche Ausgaben, die mit Sondervermögen finanziert werden, wenn die nicht zusätzlichen aber thematisch

gleichen Ausgaben im Haushalt des Bundes z.B. jeweils mehr als einen Maximalprozentanteil des Haushaltes

(z.B. 1% des Bruttoinlandsproduktes) umfassen sollen, bzw. es sich um Ausgaben handelt, die nicht Teil desjenigen

Bundeshaushaltes sein sollen, der nicht das Sondervermögen umfasst, z.B. die Bundeswehrfinanzierung über

Sondervermögen, wobei theoretisch die Höhe des Sondervermögens noch geändert werden kann, denn das Prinzip des

Sondervermögens ist Teil der Systematik der Schuldenbremse geworden: Es fand dort ein Systemwechsel statt,

der im Grundgesetzt hinterlegt wird. - Wegen den daraus resultierenden Konsequenzen ist das ein Zeitenwechsel.

 

Die Zusätzlichkeit ist also eine Abgrenzung zum normalen Bundeshaushalt, der ohne Sondervermögen finanziert wird,

und der den bisherigen, also alten Bedingungen wie z.B. Sparmaßnahmen unterliegt.

 

 (3.51.1.3) Motive zum Zeitenwechsel in der Schuldensystematik

 (3.51.1.3.1) Machterhalt und systematische Zersetzung der Daseins der Deutschen

Schuldenbremse und Sondervermögen sind Perversionen des politischen Christjudentums, das einst an der

Schuldenbremse nicht rütteln wollte, denn es ging mit der Schuldenbremse optimierterer:

Die BRD wurde und wird immer noch wirtschaftlich und politisch nachhaltig zersetzt, denn es geht

um Machterhalt aus Verwertung fremder Ressourcen, egal ob deren Bildung nachhaltig oder nicht

nachhaltig ist.

 (3.51.1.3.2) Gier und ertragsoptimierte Verwertung von Wertschöpfung

Welche Formen der Reproduktion und Wertschöpfung zugelassen werden, ist neben Machterhalt auch eine Frage

der Gier, die fremde Ressourcen möglichst ertragsoptimiert verwerten lasen will.

 

Sei es in der Form des Mindestlohnes als Form der Arbeitsplatzbeschaffung am Binnenmarkt bei Unternehmern, die

am Binnenmarkt ohne Mindestlohn nicht konkurrenzfähig sind.

 

Sei es die Form der Zersetzung militärischer Fähigkeiten des Staates.

 

Sei es die Abwanderung bzw. seien es Investitionen deutscher Unternehmen nach bzw. in China, anstelle

in den deutschen Binnenmarkt zu expandieren bzw. zu investieren.

 

Sei es die Inkompetenz des politischen Christjudentums und dessen praktiziertes Wertesystem, wobei dessen

Couleur - z.B. die der CDU oder SPD oder FDP etc. - nur dann eine Rolle spielt, wenn es um die Ausgestaltung

von z.B. Gier geht.

 

Es gibt reichlich formende Faktoren, die alle die gemeinsame Basis haben: Wertschöpfung und deren

Verwertung - inklusive Normierung und Verwertung fremder Ressourcen.

 (3.51.1.3.3) Politische Umsetzbarkeit des Systemwechsels

Die Schuldenbremse und Sondervermögen sind 2 Seiten ein und derselben Medaille:

 

In der BRD konnten weder Bund, noch Länder, noch Kommunen nachhaltig reproduzieren - geschweige

erweitert reproduzieren, um Konsum von Erträgen und Gewinnung von Erträgen aus Wertschöpfung zu

ermöglichen.

 

Der Verfall der Gesellschaft ist im vollen Gange, weil auch vernetzte Strukturen zerfallen sind, deren

Restauration nicht angegangen wurde, nun aber mit dem Systemwechsel in der Schuldensystematik

als beherrschbar eingestuft werden sollen: Per Investitionen in das zerlöcherte Netz, wobei

die Politik über die Art und den Ort der Füllung entscheidet.

 

Die Politik entscheidet über die Art und den Ort der Füllung von Löchern und beruft sich dabei auch auf

traditionelle Komponenten der Wertesysteme, die das politische Christjudentum mit ausmachen: Z.B. auf

 

Einsparungen an Dingen, die der erweiterten Reproduktion dienen.

 

Einsparungen an der einfachen Reproduktion selbst (z.B. Grundsicherung).

 

 (3.51.1.4) Aussichten, Gefahrenabwehr, Systemwechsel, Abgesang

Das politische Christjudentum auch in Deutschland ist eine systemische Bedrohung, die es komplett abzuwehren

gilt, in dem das System geändert wird.

 

Mit dem Systemwechsel muss zugleich dafür gesorgt werden, Deutschland von äußeren Einflüssen wie z.B. vor der

Asyl-Massen-Einwanderung und vor wirtschaftlichen Angriffen seitens der USA nicht nur geschützt wird, sondern

Deutschland befähigt wird, Gefahren aktiv abzuwehren, also Problemen vorzubeugen - auch mit eigenem militärischem

Potenzial also nicht nur im Bündnis mit anderen Ländern, denn bilaterale Abkommen oder Bündnisse sind

schon deswegen grundsätzlich fragil, da es eine Zeitenwende im Völkerrecht gibt.

 

Abgesang:

 

Mit dem aktuellen Stand auch im subjektiven Dasein der deutschen Bevölkerung ist das objektiv nicht

zu machen. Der Deutsche Michel braucht länger ... vermutlich muss er erst die Folgen des erwartbaren

Einsatzes deutscher Taurus-Marschflugkörper gegen Gegner der Ukraine spüren.

 

 (3.51.2) Zeitenwende im Völkerrecht

 (3.51.2.1) Diktatzustand des Stärkeren - Krieg und Erpressung und Nötigung

Eine die Zeitenwende charakterisierende Systemkomponente des Völkerrechtes ist dessen Umstellung auf

kriegerische und erpresserische Nötigung zu einem Diktatzustand des Stärkeren über den Schwächeren.

 (3.51.2.2) Nachhaltige Bevorteilung des Stärkeren

Eine die Zeitenwende charakterisierende Systemkomponente des Völkerrechtes ist dessen Umstellung auf das

Diktat des Stärkeren zum Zweck der nachhaltigen Bevorteilung des Stärkeren gegenüber dem Schwächeren, z.B. aus

Gier des Stärkeren.

 (3.51.2.3) Mittel zum Zweck - UN-Sicherheitsrat, Atomwaffenarsenal

Instrumente wie ein UN-Sicherheitsrat oder ein Atomwaffen-Arsenal sind Mittel zum Zweck, die angepasst zum

Einsatz kommen und nur dann nicht benutzt werden, wenn es kürzere Wege der Zielerreichung gibt.

 (3.51.2.4) Anwendung des Diktates durch die USA

US-Präsident Trump nutzt das Diktat weltweit und ausgiebig und baut es aus, wo Schwächere die US-Interessen

faktisch auch nur im Ansatz berühren. Beispiele:

 

Einverleibung Grönlands und Kanadas durch die USA.

 

Abkommen der USA und Russlands über die Ressourcen der Ukraine und deren Verwertung.

 

Trump spielt mit der Nuance, es per Verhandlungen in Form eines Deals und oder militärisch zu erlangen.

 

Innenpolitisch arbeitet Trump mit der Form des Dekretes, also der Form des Durchregierens, solange

das andere Gesetzgeber und die Bevölkerung mitmachen - beide tun sie es aktuell mit Begeisterung (selbst

Angehörige der Demokraten-Partei sind mit Trump).

(3.51.2.5) Anwendung des Diktates durch USA und Russland in der Ukraine

US-Präsident Trump nutzt das Diktat im Bereich der Ukraine, in dem die USA und Russland die Ukraine

unter sich aufteilen: Wirtschaftlich und militärisch. Die Ukraine muss diesem zustimmen, um eventuell

als Staat-Fragment weiter bzw. temporär existieren zu können.

 

Russland und die USA achten genau darauf, wer von beiden der Schwächere ist und oder den jeweils Anderen

über den Tisch ziehen könnte - eine Form der Gier.

 (3.51.2.6) Anwendung des Diktates durch die EU in der Ukraine

Die EU benutzt die Ukraine als Bollwerk gegen Imperial-Interessen Russlands in Europa.

 

Die Ukraine muss den Krieg solange führen, bis die EU wirtschaftlich und militärisch in der Lage

ist, sich gegen Russland und die USA zu behaupten, um dann eben auch jederzeit selbst diktieren zu können.

 

 (3.52) 19.03.2025 - Politpoker zweier Imperien um die Ukraine

Wenige Stunden nach dem Telefonat vom 18.03.2025 des US-Präsident Trump mit dem Russen-Präsident Putin

wurde das, was im Telefonat auch behandelt wurde, nämlich die aus Sicht Trumps vereinbarte sofortige

Waffenruhe im Bereich Infrastruktur und Energie, hinfällig, da Russland den Krieg auch mit Beschuss

der Energiebereiche fortgesetzt hat.

 

Trump konnte nach seinen Aussagen die mit der Ukraine ausgehandelte 30-tägige Feuerpause nicht

umsetzen, da Russland abweichende Bedingungen stellt - u.a. Stopp der militärischen Ausrüstung der

Ukraine (inkl. Geheimdienste etc.) und Beibehaltung der von Russland annektierten Gebiete der Ukraine

als Teil Russlands.

 

Russland hat ukrainische Truppen im Bereich Kursk (Grenzgebiet von Russland) umzingelt (ca. 2000 Soldaten).

Putin hatte im TV im Zuge der beginnenden Umzingelung angekündigt: Entweder die Ukrainer ergeben sich,

oder sie werden sterben.

 

Laut Ukrainer-Präsident Selenskyj akzeptiert die Ukraine keine Abtretung von Gebieten der Ukraine an Russland.

 

Fazit:

Verhandlungsergebnisse mit Putin müssen Putins Ziele umfassen. Ansonsten führt Russland den Krieg weiter.

 

Putin hat Trump vorgeführt, weil der nicht das macht, was Trump freiwillig Putin schon einmal angekündigt

hatte: Einstellung der US-Militärhilfe an die Ukraine und Abtretung von Gebieten der Ukraine an Russland.

 

Pokern unter Versagern.

 

 (3.53) 28.03.2025

 (3.53.1) Politische Erfolge des US-Präsidenten Trump

 (3.53.1.1) Annexionsansprüche der USA

 (3.53.1.1.1) in Kanada

Die USA erwägen, Kanada zu annektieren und in die USA einzugliedern.

 (3.53.1.1.2) in Grönland

Die USA erwägen, Grönland, das Teil von Dänemark ist, zu annektieren und in die USA einzugliedern.

 (3.53.1.1.3) in Panama

Die USA erwägen, den Panamakanal zu annektieren und in die USA wieder einzugliedern.

 (3.53.1.1.4) in Palästina - Gaza

Die USA erwägen, das Gebiet Palästinas im Bereich Gaza zu annektieren, frei von Palästinensern zu

machen und das Gebiet als "Riviera des Nahen Ostens" zu implementieren und zu verwerten.

 (3.53.1.2) weltweite Import-Zusatzzölle der USA

Die USA haben weltweit Auto-Exporteure, die in die USA importieren, mit 25% Zusatzzöllen belegt.

 

Chefs deutscher Autohersteller wurden vom China-Chef empfangen, da China an ausländischem

Invest in China interessiert ist. Für deutsche Autohersteller ist China ein wichtiger Markt.

 

 (3.53.1.3) in Europa

 (3.53.1.3.1) bezüglich Ukraine

Teile von Europa sind sich einig, dass die Ukraine auch im militärischen Bereich weiter ertüchtig werden muss.

 

Der Russen-Chef Putin hat vorgeschlagen, in der Ukraine unter UN-Einfluss Wahlen zur ukrainischen Präsidentschaft

abhalten zu lassen. Putin ist sich sicher, dass die ukrainische Armee vor ihrer Kampfunfähigkeit steht und also

erfolgreich ausgeschaltet werden kann.

 

Der Russen-Chef Putin bietet den USA Verhandlungen über Rohstoffe im von den Russen annektierten Gebiet

der Ukraine an.

 (3.53.1.3.2) bezüglich Unabhängigkeit Europas von den USA

Europa geht davon aus, dass die USA bezüglich Europa nicht mehr zum gegenseitigen Vorteil agiert,

so dass EU-Interessen in der Wirtschaft, Militär und Politik von den USA unabhängig

durchzusetzen sind, u.a. weil Interessen nach Vorgaben eines jeweiligen US-Präsidenten, also alle 4 Jahre,

nicht angepasst werden können.

 

Die BRD hat nun im Grundgesetz u.a. hinterlegt, dass Investitionen im Bereich Militär keinerlei

Begrenzung unterliegt. Damit ist es in Europa möglich, unter Führung der BRD, die mit anderen

Militär-Unternehmen in Europa zusammenarbeitet, Militär-Projekte ohne Einfluss der

USA zu implementieren. Z.Z. wird in Europa z.B. geprüft, ob die Verträge über den Kauf von

in den USA bestellten F35-US-Kampfflugzeugen einen Verzicht des Kaufes ermöglichen, um kein

von den USA bestimmtes Waffensystem zu kaufen, das nur mit Zustimmung der USA z.B. gewartet

und nachgerüstet werden kann - inklusive Möglichkeit, dass die USA gar nicht liefern werden,

wenn damit den US-Interessen entsprochen wird.

 

Europa ist nicht in der Lage, US-Waffensysteme (ausreichend) durch Systeme aus Europa zu ersetzen.

 

(3.53.2) Russisch Roulette im Baubereich Kyffhäuser-Kreis Thüringen

Der Kyffhäuser-Kreis in Thüringen in der BRD gehört zu den landschaftlich sehr schönen Bereichen, die

Deutschland hat.

 

Ein Systemkennzeichen des Kyffhäuser-Kreises ist dessen amtlich festgestellte Eigenschaft als ein Erdfallgebiet.

 

Erdfallgebiet ist also ein amtliches Markenzeichen des Kyffhäuserkreises und dessen Baubereich

bezüglich Bereitstellung von Baugrundstücken für z.B. private Investoren, die im Kyffhäuserkreis Häuser bauen

könnten, wollen oder bereits bauen.

 

Im Bereich Rossleben-Wiehe stellt die Gemeinde in Rossleben und in Wiehe Grundstücke, die

bezüglich Zugänge von Wasser, Strom, Gas, Straßen grundlegend erschlossen sind, bereit

und lässt diese gewerblich verkaufen. In den Verkaufsverträgen wird der Umstand des Erdfallgebietes

erwähnt. Die Grundstücke werden allerdings ohne Prüfung der Bodenverhältnisse auf Bebaubarkeit

bezüglich möglicher Erdfälle auf dem Grundstück verkauft. Einem Käufer wird das auch nicht

mitgeteilt.

 

Die Gemeinde sieht nicht die Notwendigkeit, eine Bodenprüfung bezüglich vorhandener Erdfälle

vor Verkauf durchführen zulassen und die Kosten der Bodenprüfung auf mögliches Erdfallvorhandensein

auf den Verkaufspreis des Grundstückes draufzuschlagen, obwohl klar ist, dass ein auf dem Grundstück

(rechtzeitig) gefundener Erdfall durch den Bauherren zwingend beseitigt werden muss, der dafür die

Kosten aber nicht vorab kalkulieren kann, bzw. im Fall der Nichtsanierung des Baubodens

z.B. für die Erstellung einer Bodenplatte oder Kellers mit dem Wegbrechen des Hauses

rechnen muss und das vor allem, wenn ein durch den Bauherren bestellter Bodenprüfer,

der in der Hoffnung des Bauherren korrekt mit der Einstufung "Erdfallgebiet" umgehen können müsste,

einen Erdfall deswegen nicht finden kann, weil der Bodenprüfer nicht systematisch genug untersucht,

so dass ein nach dieser Bodenprüfung agierender Tiefbauer doch eine Erdverwerfung entdecken könnte,

die mit einem erneuten Bodengutachten, das für die Sanierung dieser Erdverwerfung notwendig ist, berücksichtigt

werden muss - inklusive weitere Bauherrenkosten eben für dieses 2. Bodengutachten.

 

Die Kosten einer Bodensanierung wegen Erdfall sind u.U. enorm, aber nicht konkret vorhersehbar.

Der Bauherr geht volles Risiko ein - vor allem dann, wenn der Bauherr nicht von Anfang an das

Erdfallrisiko als enormes Risiko für die Durchführbarkeit eines Bauprojektes berücksichtigt.

 

Mit anderen Worten: Der Verkauf der Baugrundstücke im Kyffhäuserkreis kann nur erfolgen, weil

der Bauherr das volle Risiko trägt, und hätte der Bauherr rechtzeitig Kenntnisse von realen Erdverwerfungen

auf dem Grundstück erhalten, der Bauherr das Grundstück gar nicht erst gekauft hätte.

 

Hätte hätte Fahrradkette ... Die Gemeinde Kyffhäuserkreis spielt in Sachen Erschließung von

Bauland Russisch Roulette und sitzt am Abzug: Den Bauherren wie ein Moorhuhn abschießen.

 

Die Gemeinde Kyffhäuser hat wegen dieser Baupolitik auch unter der regionalen Handwerkschaft

keinen guten Ruf und wird gemieden. Zugleich beschleunigt die Gemeinde den Zerfall des Immobilienbereiches,

denn Immobilien, die im Erdfallgebiet auf nicht saniertem Boden gebaut wurden, unterliegen u.U. einer

Möglichkeit des Totalverlustes, so dass wegen dieser Aussicht der Verkauf der Immobilie ev. nicht mehr

möglich ist - auch nicht zu Dumpingpreisen.

 

Landratschaft Kyffhäuserkreis https://www.kyffhaeuser.de/landkreis-politik/landraetin/

Die amtierende Landrätin ist Mitglied der SPD und bekleidet das Amt der Landrätin seit dem 01.07.2012.

 

Hinweise:

 

Es kann an einem realen Beispiel im Detail beweisen werden, dass die o.g. Form des Russisch Roulette eine

Realität ist.

 

Die SPD ist Teil des politischen Christjudentums, zu dessen Wertesystem auch

das Russisch Roulette im Baubereich des Kyffhäuserkreises gehört - eine Form der

zersetzenden Gier und Schädigung des Kyffhäuserkreises als Gemeinde.

 

 (3.54) 03.04.2025

 (3.54.1) USA verhängen weltweit eine Importsteuer

Die USA haben weltweit spezifische Zollsätze festgelegt. Da es prinzipiell jeden Exporteur in die USA betreffen

kann, sind die Zölle eine Importsteuer. Von dieser ausgenommen ist aktuell u.a. Russland.

 (3.54.2) System-Änderung der Wertschöpfung im US-Wirtschaftssystem

 (3.54.2.1) Dekrete des US-Präsidenten Trump

Per Dekrete ändert US-Präsident Trump die Wertschöpfung im US-Wirtschaftssystem.

 

Es ist davon auszugehen, dass ein US-Präsident schon wegen seines Amtes genau weiß, was er tut -. und das

auch gegenüber seiner den US-Präsidenten vertrauenden Wählerschaft ... Mindestens eine Sache des Anstandes.

 (3.54.2.2) US-Binnenmarkt und US-Währung als Schwerpunkte

Mittels für weltweite Exporteure geltenden US-Zölle wird die Wertschöpfung in den USA vom Rest der Welt isoliert.

Ziel ist es, dass Wertschöpfung ausschließlich im Hoheitsgebiet der USA stattfindet, so dass z.B. (zolllastige) Importe

nicht mehr nötig sind. Schwerpunkt ist also der US-Binnenmarkt. Der US-Dollar wird damit mehr zu einer

Binnenwährung.

 (3.54.2.3) Importsteuer am Binnenmarkt - eine systemische Schwachstelle

Die USA erwarten, dass Arbeitsteilung in der US-Wertschöpfung, die bisher auch weltweit stattgefunden hat, nun in

den USA stattfindet, wobei Importe für die US-Wertschöpfung prinzipiell mit einer Importsteuer belegt werden, die

importierte Waren und Dienstleistungen und deren Verwertung am Binnenmarkt in den USA verteuert: Der Exporteur

in die USA zahlt Zoll und könnte diesen auf den Preis der exportieren Ware umlegen. Mit erfolgter Umlage wird

die Kostensteigerung zum Problem des Importeurs, wenn dessen Wertschöpfung anhand der importieren Waren

und Dienstleistungen nicht den Preisaufschlag kompensiert, so dass der Preisaufschlag an den Verbraucher

der in den USA wertgeschöpften Ware weiter gereicht wird - also auch bei deren Export aus den USA. Es muss

also wegen der Importsteuer bei jedem Teilnehmer der die in die USA importieren Waren und

Dienstleistungen verwertenden Wertschöpfung in den USA eine nachhaltig bessere Ertragslage gebildet werden,

als würden Importsteuern erst gar nicht erhoben worden sein. - Also eine systemische Herausforderung im

US-Wirtschaftssystem, wobei die weltweite Arbeitsteilung im Rest der Welt ein objektiv gnadenloser Konkurrent ist,

weil eben weltweit arbeitsgeteilt wird und damit gegenüber der US-Insellösung mehr Ressourcen (-auswahlen)

verfügbar sind. - Eine systemische Schwachstelle der USA, die zu dem von der Währungsstabilität des Dollars

abhängig sind.

 (3.54.2.4) weltweite Konkurrenzfähigkeit der USA, Fremdinvest in den USA

Die USA halten sich für in der Lage, weltweite Arbeitsteilung durch Binnenmarkt-Wertschöpfung zu ersetzen,

in dem Exporteure in die USA dort nun vollständig wertschöpfen, also keine Importe mehr benötigen (ansonsten

eben Importsteuer bezahlen müssen).

 

Der Ansatz der USA ist der Umstand, dass die USA sich umfassend für konkurrenzfähig halten und davon ausgehen,

dass Exporteure in die USA in dessen Insel-Wertschöpfungssystem nur für dieses - also abschottend - investieren.

 (3.54.2.5) US-Wirtschaftssystem als Insel-System

Die USA erlauben mit der Umstellung des US-Wirtschaftssystems auf eine Insellösung den Einfluss von z.B. o.g.

Systemschwächen der Wertschöpfer am US-Binnenmarkt.

 

Wertschöpfer in den USA, die importieren (müssen), werden systemisch benachteiligt, da diese

Wertschöpfer am Binnenmarkt mangels Eigenleistungen, also wegen Import, nicht genug konkurrenzfähig

sind. Da betrifft auch Wertschöpfer am US-Binnenmarkt, die aus den USA heraus exportieren.

 

 (3.54.3) Notwendige Arbeitsteilung, Ertrag, Konkurrenzfähigkeit

Das Fortbestehen der weltweiten Arbeitsteilung ist objektiv notwendig, um Wertschöpfung nachhaltig ertragsreich

und konkurrenzfähig zu halten.

 

Der US-Binnenmarkt kann weltweit abgemolken werden, z.B. als Bezug von US-Ressourcen der Forschung. Zugleich ist

ein Zufluss als Import von Ressourcen in die USA nicht mehr sicher konkurrenzfähig.

 

Der US-Binnenmarkt entwickelt sich am Rest der Welt vorbei. Das betrifft z.B. auch die US-Waffenherstellung und

deren Exporte. ... Konkretes Beispiel: Die BRD hat in Sachen militärisches Invest kein Limit mehr, so dass stets

genügend Finanzen bereitstehen, einen Waffenbereich abweichend in der Qualität des US-Waffenbereiches und

vor allem ohne Beteiligung der USA zu implementieren, wobei auch Franzosen und Briten damit liebäugeln,

was das Ende der NATO letztendlich besiegeln würde, wenn diese noch die USA als Mitglied benötigen würde,

egal welches Lippenbekenntnis die USA zur NATO säuseln.

 

Jedes Invest aus dem Ausland in das US-Wirtschaftssystem als Insel-System muss also bezüglich weltweiter Ertragsbildung

aus Wertschöpfung mit weltweiter Arbeitsteilung ebenfalls zwingend nachhaltig konkurrenzfähiger sein

(siehe auch weiter oben).

 

Zu diesem Zweck müssen US-Unternehmen ihre Invest-Politik objektiv anders ausrichten: Einmal auf das

Inselsystem der USA und andererseits auf die weltweite Arbeitsteilung im Rest der Welt. Dabei spielt der

US-Dollar als Binnenmarktwährung eine Rolle: Da der Dollar weltweit gehandelt wird, sind der US-Binnenmarkt

und dessen Währung alles andere als stabil ausgerichtet - eine weitere Systemschwäche, die es nicht geben würde,

wenn der US-Dollar eine reine Binnenmarktwährung wäre.

 (3.54.4) Binnenmarkt und -währung, Importsteuer, Freihandel

Für eine autarke Wertschöpfung am Binnenmarkt ist deren Steuerung mittel Binnenwährung objektiv notwendig,

um z.B. den Binnenmarkt an der weltweiten Arbeitsteilung gesteuert konkurrenzfähig zu beteiligen - Diesen Weg geht

China seit vielen Jahren erfolgreich.

 

Dabei wirkt sich jede Form von Importsteuer z.B. als Zoll objektiv nachteilig aus, wenn kein Freihandelsabkommen,

das Importsteuern verbietet und nur ausgewogene Handelsüberschüsse zulässt, vorhanden ist.

 (3.54.5) Handelskrieg - Versagen auf ganzer Linie

Es zeichnet sich ab, dass der Rest der Welt den USA per Gegen-Zölle Paroli bieten will und gleichzeitig auf

Verhandlungen mit den USA schwört, obwohl klar ist, dass die USA ihr Wirtschaftssystem ändern, in dem

es inkompatibel zum Rest der Welt wird. - Eine souveräne Entscheidung der USA.

 

Die USA und der Rest der Welt kennzeichnen gemeinsame Bestrebungen, sich kriegerisch zu begegnen.

 

In der EU besteht große Lust auf kriegerische Verhandlungen. Allerdings ist z.B. die Intention

Deutschlands, US-Importsteuern zu vereiteln, in dem die BRD Importsteuern für US-Waren wie

Whiskey, Motorräder oder Jeans erhebt, pure Dummheit, denn diese US-Waren spielen im

konsumtiven Leben eines deutschen Normalbürger so gut wie keine Rolle.

 

 (3.54.6) Verwertung der Systemänderung der US-Wirtschaft

Die USA ändern ihr Wirtschaftssystem auf "Teufel komm raus" und kennzeichnen sich damit weiter als

unzuverlässiges Objekt der Verwertung, wenn der Export von Ressourcen des US-Binnenmarktes

sich nicht ausgleichend bzw. ergänzend rechnet - z.B. Abwerbung von Forschern aus den

USA nach z.B. EU. Dazu benötigt es in der EU stabile Bedingungen, die es allerdings systemisch

nicht geben kann, denn die EU befindet sich objektiv im nachhaltigen Zersetzungsprozess - auch der

Euro-Zone in der EU.

 

Um den US-Binnenmarkt abzuschöpfen, wird für den Binnenmarkt, wohin abgeschöpft wird,

eine binnenmarktsteuernde Binnenwährung benötigt, die neben dem Bezug von aus der

weltweiten Arbeitsteilung stammenden Ressourcen auch den Import aus einem z.Z.

noch stark konkurrenzfähigen US-Binnenmarkt ermöglicht, der somit an Ressourcen

verliert und damit seinen Inselstatus quasi perfektioniert, um mehr und mehr irrelevant zu werden.

 

 (3.55) 25.04.2025

 (3.55.1) Machtaufteilung der Ukraine zwischen den USA und Russland

Die Machtaufteilung der Ukraine zwischen den USA und Russland schreitet voran.

 

US-Präsident Trump und Russenchef Putin verhandeln ohne die Ukraine um deren Zukunft,

wobei der Ukraine-Krieg auch als Mittel zum Zweck für eine Chance auf Annäherung der

USA und Russland aus deren Sicht herhält.

 

Russland sieht seinen Anspruch auf die Ukraine unverändert und kann sich eine Sichtveränderung durch

Verhandlungen mit den USA über die Ukraine eventuell vorstellen.

 

US-Präsident Trump verlangt von der Ukraine, dass diese die Krim an Russland abtritt, damit den

Friedensverhandlungen Weniger im Wege steht. Die Ukraine habe es nicht geschafft, in 11 Jahren die Krim

wieder unter ukrainischen Machteinfluss zu bringen.

 

Russland zeigt mit seinem Kriegsagieren klare Kante gegenüber US-Präsident Trump: Während dieser über einen

möglichen Friedens-Deal mit Russland redet, zerstört Russland die Ukraine weiter.

 

Russland weiß, das US-Präsident Trump keine Alternative bieten kann, um den Krieg nicht nur im Sinne der Russen

beenden zu können. Zugleich sind die USA an der Rohstoffausbeutung der Ukraine interessiert, wobei für die

Ausbeutung praktikabler Frieden herrschen muss. Die USA sind also auch unter Zugzwang.

 

Das Verhalten Russlands gegenüber den USA ist äquivalent zu der Notwendigkeit, Trump in Übereinstimmung mit

seiner Intelligenz und seinem Ego zu bewerten und zu behandeln. Russland führt Trump daher dermaßen offensichtlich

vor, das sich die Frage, wieso Trump das mit sich machen lässt, nicht stellt. Denn Trump sieht keine Probleme im

Agieren der Russen, die situationsbezogen reagieren und das konsequent, um Trump mit seiner Gier im Glauben

zu lassen. ....

 

 (3.55.2) Das Verhalten von US-Präsident Trump belegt ....

 (3.55.2.1) ... wegen Wegfall des Völkerrechtes möglicher praktikabler Frieden

Die USA sind der Meinung, dass die Verwertung der Ukraine außerhalb des geltenden Völkerrechtes eher zu einem

praktikablen Frieden führen wird: Der Wegfall des Völkerrechte erlaubt eine Situation, die vor allem militärisch

begründbar ist, z.B. das Recht des Stärkeren, wenn Kriegsbeteiligte an der Verwertung des "Besiegten" mitwirken,

auch um das Recht des Stärkeren auszubauen und praktikabler zu machen.

 (3.55.2.2) ... einen Rückzug der USA aus Europa

Die USA ziehen sich aus Europa zurück und zwar letztendlich in allen Bereichen, deren Umgestaltungen nicht

synchron erfolgen müssen, wenn der Rückzug dadurch optimiert wird.

 (3.55.2.3) ... einen Scherbenhaufen im Regelwerk des EU-Zusammenhaltes

De USA schaffen für Europa auch eine politische Situation, die zwar von den USA mit herbeigeführt, aber nicht weiter

bedient wird, wenn der Rückzug der USA vorteilhafter bleibt. Für Europa bedeutet das einen Scherbenhaufen im

Regelwerk des europäischen Zusammenhaltes generell - also nicht nur auf Basis des Völkerrechtes.

 (3.55.2.4) ... eine Abhängigkeit Europas von den USA

Was der Ukraine-Krieg auch offenbart, ist die Abhängigkeit Europas von den USA, denn z.B. ohne US-Waffen kann

die Ukraine nicht gewinnen, wobei sie als Teil von Europa von den USA bereits als abgeschrieben aber noch als

verwertbar gilt - auch daher des Geklüngele der USA mit den Russen.

 (3.55.2.5) ... eine auch militärische Abhängigkeit Europas von Russland

Europa ist von dem Gebaren der Russen abhängig, denn einen Krieg mit Russland kann Europa nicht gewinnen.

 

Russland wird also in das Dasein Europas nachhaltig reinpfuschen, derweil sich die USA verpissen - eine ebenfalls

systemfatale Situation, die es erzwingt, dass die Ukraine solange wie möglich im Kriegszustand bleibt, wie der Russe

durch Europa nicht in den Griff zu bekommen ist.

 

Dazu gesellt sich z.B. auch die katastrophale Entwicklung in Deutschland, die anhand der US-Politik besser sichtbar

geworden, aber seit Jahrzehnten systemisch begründet ist.

 (3.55.3) Prekäre und instabile Verhältnisse in Deutschland

 (3.55.3.1) Marktfiletierung am Beispiel deutscher Autobauer

Deutsche Autobauer haben ihre Politik bezüglich Markfiletierung nicht erst mit der neuen US-Politik und z.B. in

Sachen Steuerbelastung Zoll geändert.

 

Seit Jahren sind diese Autobauer im Markt, der nicht Deutschland ist, von den Märkten, wohin ev. aus

Deutschland exportiert wurde, direkt abhängig.

 

Die US-Politik verstärkt das Anliegen dieser Autobauer, das Invest in Deutschland abzuziehen und dorthin zu geben,

wo der Absatzmarkt mit zugleich gegenüber Deutschland günstigeren Wertschöpfungsbedingung verknüpft ist.

 

Und das vor allem in China, das anhand seiner Binnenwährung und der mit dieser verknüpften Staatspolitik

genügen Ressourcen bietet, die eine Kooperation deutscher Autobauer für diese und China profitabler machen

und zugleich das Dasein des chinesischen Staates ausbaut.

 (3.55.3.2) ... am Beispiel deutscher Autobauer als Investor in China

China fördert den Zerfall des deutschen Wertschöpfungsbereiches, in dem die Gier der deutschen Autobauer

verwertet wird: Sie werden zunehmend Bestandteil des chinesischen Regelwerkes der Wertschöpfung, auf

die dann in Deutschland zunehmend ersatzlos verzichtet wird.

 (3.55.4) Systemversagen in der BRD

 (3.55.4.1) Objektiv notwendiger Systemwechsel - Beispiel Autobauer

Die Situation in Deutschland ist prekär und instabil und vor allem derart sinkend verwertbar, dass das Systemversagen

des politischen Christjudentums mit seinen krampfhaften Bemühungen des Machterhaltes verknüpft ist, der sich

um objektive Maßnahmen nicht schert und dafür der Bevölkerung Glauben macht, dass Alles am heilenden

Gedeihen ist, wenn Derjenige, der das Elend mit verzapft hat, dieses nun "abschaffen" will, was er schon längst

hätte getan haben müssen ....

 

Inklusive z.B. deutscher Autobauer, deren Gier auch eine markantes Zeichen des Wertesystems des politischen

Christjudentums ist, welches nach einem objektiv notwendigen Systemwechsel nicht mehr geben kann. Z.B.

weil eine Binnenwährung in Deutschland den Abfluss von Kapital aus Deutschland verhindern hilft, um so

Investitionen z.B. in China, das mittels dortiger Binnenwährung die Wertschöpfung und den Absatzmarkt

steuert, zu verhindern, wenn damit Investitionen am deutschen Binnenmarkt, der ebenfalls über Binnenwährung

steuerbar ist, gewonnen werden, wobei gegen einen Mangel an Invest am deutschen Binnenmarkt dessen

Binnenwährung zur Schaffung von Wertschöpfungsressourcen über z.B. Förderung oder Staatsinvest

verwendet wird.

 

Allerdings ist China technologisch den deutschen Unternehmen z.T. haushoch voraus, so dass dann

Wertschöpfung am deutschen Binnenmarkt erst einmal konkurrenzfähig werden muss.

 (3.55.4.2) Rekrutierung von US-Ressourcen der Forschung und Entwicklung

Dazu ist der in den USA sich herausstellende Vorteil zu nutzen, dass dort Ressourcen der Entwicklung und

Forschung einer US-Politik unterzogen werden, die Wirkungsbedingungen manipuliert, um andere Zwecke

zu erreichen, als dass es stabile Bedingungen in den USA für Forschung und Entwicklung gibt.

 

Ergo DIE Chance auch der Europäer, US-Ressourcen abzuwerben und denen bessere Wirkungsbedingungen

als in den USA zu geben. ...

 

Nur werden dann z.B. "deutsche" Autobauer, die Teil Chinas - also der Konkurrenz - geworden sind, aus dem

deutschen Binnenmarkt substitutiv verdrängt werden müssen, in dem Staatsinvest als Substitut anhand der

Binnenwährung investiv etabliert wird und innovative deutsche Wertschöpfungsressourcen mitschafft.

 

Auch das verlangt den Systemwechsel und damit die Ausrottung des politischen Christjudentums in Deutschland.

 

 (3.56) 01.07.2025

 (3.56.1) Rätsel: 55 - 85 - 3

Was ist das, das ca 400.000 Mitglieder hat, von denen über die Bildung der Koalition mit CDU/CSU in 2025 nach

Neuwahlen ca. 55 % (220.000) abgestimmt und von denen ca. 85% (187.000) der "Grossen Koaltion" zugestimmt

haben ?

 

Eine Volkpartei, die seit 1890 einen festen Namen hat und aktuell den Vizekanzler UND Finanzminister UND

einen der Parteivorsitzenden in Personalunion stellt, der für die Wahlniederlage in 2025 bei der Bundestagswahl

maßgebend tätig war und trotzdem mit Ämtern belohnt wurde: Eine Bonzenpartei des politischen Christjudentums.

 (3.56.2) Unfähigkeit in Persona

 (3.56.2.1) Zölle und US-Präsident Trump

Zölle sind ein Ausdruck der Unfähgkeit zu einem Freihandeslabkommen - Markenzeichen auch von US-Präsident

Trump.

 (3.56.2.2) 3 kleine Negerlein, die führten einst ihr Volk und ....

... das als hervorragende Versager.

 

3 Politiker, die in brisantester weltpolitischer Konstellation komplett versagt habe, weil sie es nicht können und

deren Unfähgkeiten bis zum Himmel stinken.

 (3.56.2.2.1) US-Präsident Trump in guten Traditionen

Das Verhältnis zu US-Präsdent Trump muss sich zwingend ändern, so dass der begreifen muss, dass seine Art

zu Dealen weit entfernt von politischem Können ist: Trump ist ein Quacksalber und Dilettant im Innen- und

Aussenverhältnis und kann daher kein dauerhafter Mitstreiter sein, was den USA schon längst massiv schadet.

Trump ist ein Versager deutscher Abstammung also in guter Tradition der Dummheit eines "Deutschen Michels"

auch in Tradition der AfD.

 

In Tadition des Deutschen Michels und also auch der AfD

 

In Sachen Expansionskrieg Russlands in Richtung Westeuropa - beginnend mit Polen und Baltikum, wo u.a. 5000

deutche Soldaten das dort fehlende Heer aufstocken - sieht nicht nur die AfD in ihrer "Klugheit" den Umstand, dass

Russsland in ca. 5 Jahren zwar für eine Expansion kriegsfähig ist, aber einem aufgerüsteten Westen, der unter

US-Präsident Trump einen europäischen Entzug von militärischer US-Power erleben wird, gegenübersteht, dass

eben nur jetzt der Russe u.a. Deutschland angreifen könne, wenn Erfolg gegeben sein soll, denn noch schenke

Deustchland der Ukraine Waffen, die in Zukunft besser mit weniger oder gar ohne Beistand Krieg führen

soll. - Dass die AfD ein Sprachrohr von Putin und eben kein Befürworter eines Systemwechsels in der BRD ist,

hat die AfD zig mal bewiesen, denn sie weiss, dass es nach einem Systemwechsel die scheinbar deutsch-nationale

AfD keine Existenzgrundlage mehr haben kann: Auch sie wird ausgerottet, da die AfD nichts Anderes als polisches

Christjudentum ist, dem Trump in der US-Form auch angehört.

 

In Tradition der informellen Manipulation und Selbstüberschätzung

 

In der prekären Situation in Sachen Iran hat der US-Präsident mal wieder die Unwahrheit erklärt: Trump sieht den

iranische Nuklearbereich nach dessen Bombardierung durch die USA als schwer wiederaufbaufähig an - nur, die

Realität ist eine andere. UND: Der Iran sieht Aufwind in Sachen Begründbarkeit seines Atomprogrammes, das

der Iran fortsetzen will. - Der Angriff der USA auf den Iran war diesem von Trump thematisiert worden. Daher hat der

Iran für die Verlegung von Atommaterialien rechtzeitig sorgen können, so dass die USA ihren Angriff nur formal als

Gefahrenabwehr starten können. Die Zersörung iranischer Atomtechnik durch US-Bomben hat keine Kastration aller

Gier des Iran nach seinen Atombomben bewirkt. In ein paar Jahren oder sogar nur Monaten wird der Iran dann singen:

"Tra Tri Trallala, ich bin wieder da" - und zugleich mit seiner Atombombe jonglieren, denn dafür werden China und

Russland sorgen. - So gesehen ist der Iran als Sieger über einen US-Präsidenten zu sehen, der Opfer seines eigenen

Ego ist. Zugleich ist es erschütternd, was die US-Wählerschaft an Kleingeist und Bildungsferne präsentiert, die zum

Risiko des Restes der Welt werden konnte.

 

In Tradition der Großmäuligkeit und dass Andere die Drecksarbeit machen

 

Ebenso abstoßßend ist die Haltung des US-Präsidenten gegenüber Israel, das Trump wirklich die Drecksarbeit zur

finalen Vernichtung iranischer Atombombbentechnik machen lässt und auch noch bestimt, wie sich Israel dabei zu

verhalten habe. - Ein Analogon im Verhältnis Trumps zum Russenchef Putin, der von Trumps Charakterschwächen

bestens profitiert, ohne viel machen zu müssen, was Putin bereits dann zum Lächeln bringen wird, wenn Putin auch die

beiden nachfolgend genannten Politiker nur im Ansatz analysiert, denn: Viel zu analysieren gibt es da nicht :-)

 (3.56.2.2.2) BRD-Kanzler Merz und sein Aussenminister

Im Zuge der Bombardierung des Irans durch die US-Luftwaffe, die nukleare Einrichtungen auch unterirdisch

vernichten sollte, ergab sich aus deutscher Sicht ein eklatanter Vorfall:

Im Gegenzug zum BRD-Kanzler Merz, der den Bombardierungen der iranischen Nuklearanlagen durch die USA

und durch Israel vollständig zustimmte, sprach der BRD-Aussenmisnter gleichzeitig von einem bedauerlichen

Bombardement durch die USA und plädierte für Verhandlungen des Iran mit den USA und der EU - Verhandlungen,

die der Iran BEGINNEN soll.

 

 (3.56.3) Bundesdeutsches Elend und politisches Christjudentum

Es wird immer massiver auffällig, dass das deutsche politische Christjudentum sich von Umständen, die es

herbeigeführt hat, distanziert und dabei gnadnelos suggeiert, ihre eigenen einstigen Entscheidungen durch Reformen

revidieren zu wollen und auch zu können. - Das Mittel des Wahlbetruges ist dabei das kleinere Übel.

 (3.56.3.1) Aasgeier - Legale Epressung und Nötigung von Meinungsmachern

Das in der BRD legale Recht, mittels juristischer unde finanzieller Ressourcen die Meinungsbildung so zu

beeinflussen, das bei Gericht unbegründete Klagen zum Zweck der Manipulation der Verhältnisse des Meinungsgebers

als Beklagter zum Vorteil des Klägers eingereicht werden, also um den Beklagten quasi fertig zu machen, wird nun

durch den Staat besser verwertet: Die Gebühren steigen.

 

Was nicht in das Wertesystem des politischen Christjudentums passt, ist der Wille, solche Klagen als Straftat zu

erklären, wenn der Beklagte aus dem eingetretenem Schadensstand materieller und immaterieller Art nicht in den

Zustand vor Schadenseintritt versetzt wird, bevor der beklagte Meinungsmacher fertig gemacht wurde.

 

Das ist Faschismus.

 (3.56.3.2) Ausländerin regiert in Deutschland

In Berlin als Stadt des Chaos ist fast Alles möglich: Der Senator-Posten für Kultur wurde neu vergeben.

Nun ist eine Senatorin am Drücker, die allerdings keine deutsche Staatsbürgerschaft hat.

 

Das enspricht auch der Realität, denn auf Berlins Strassen wird immer weniger Deutsch gesprochen.

 

Auch die kulturelle Vermischung ist ein Anliegen im Wertesystem des politischen Christjudentums.

 (3.56.3.3) Deutsche Bundeswehr

In Sachen Bundeswehr der BRD lief auf dem Polit-Sender "Phönix", der auch auf Initiative eines christjüdischen

Spitzenpolitikers namens Helmut Kohl (Ex-Kanzler) ins Leben gerufen wurde, ein TV-Beitrag unter dem Motto

"Klein aber fein" zum Ergebnis der Zersetzung der Bundeswehr zu einer Truppe, über die nicht nur noch gelacht

werden kann, sondern die es beweist: Deutschland ist nicht in der Lage, sich in einem Kriegsfall per Bundeswehr

zu schützen.

 

Nicht weil die Bundeswehr an sich unfähig dazu ist, sondern weil das politische Christjudentem die Bundeswehr zu

einer Auslandsarmee geschrumpft hat und auch nach dem Jahr der russischen Annektion der unkrainischen Krim davon

ausgegangen ist. dass Russland vor allem als Ölpartner der BRD wohl kaum Krieg in Europa führen wird.

 

Die Gier des poltischen Christjudentums hat den Militärsektor derart verstümmelt, dass die Herstellung eines Panzers

2 Jahre dauert.

 

Bingo ! Einfach lächerlich !

 

Auch lächerlich ist es, dass Rheinmetall in der Westzone Deutschlands nach 1,5 Jahren Bauzeit ein Werk fertiggestellt hat,

das als modernstes Rüstungswerk in Europa Teile des US-Kampfflugzeuges F35 produziert, von denen - nicht nur

wegen dem Ukrainekrieg - zu wenig von den USA verkauft werden, denn diese stellt sich in der Reihe der Käufer vorn

an - und zieht zugleich Militär aus Europa ab.

 

Lächerlich ist es, dass mit F35-Flugzeugen die uralte Tornado-Flotte der BRD (Witwenmacher-Flotte) ersetzt werden

soll ... zwischen Tornado und F35 ist ein Unterschied wie zwischen Kurbeltelefon und Künstlicher Intelligenz.

 

 

 

 

 

(3.56.3.4) Deutsche Brücken, Windkraftwerke und Kriegsfähigkeit

Die Infraksturktur in Sachen "Brücken" ist so marode, dass eine Kriegsführung u.a. per Trupppenverlegung nicht

etwa schon daran scheitert, das erst Genehmigungen ohne Ende beantragt und abgewartet werden müssen, sondern

dass es kein Brückenmaterial gibt, das militärisch ausreichend genutzt werden kann, ohne auf bestimmte

Routen über kriegstaugliche Brücken angewiesen zu sein, die zu den ersten Kriegszielen des Feindes gehören.

 

Analogon: Im Fall der Offshore-Windkraftwerke auf hoher See, die für die BRD-Stromversorgung inziwschen

existenziell sind, wird ein lokal begrenzeter Nuklearschlag des Feindes ausreichen, die BRD als Gesellschaft vermittelt

zu liquidieren.

 

Oder die Vernichtung der oberirdischen Atomlager in der BRD, die ebenfalls Teil der systemisch maroden

Infrastruktur der BRD sind, dürfte daher eher in i-Tüpfelchen einer russischen Kriegsführung der "Verbrannten Erde"

wie z.B. die im 2. Weltkrieg, im Vietnamkrieg und nun auch im Ukraine-Krieg sein: Ein Leckerbissen, für den

im Ukraine-Krieg seit über 3 Jahren fleissig geübt und geholfen wird, ohne die Perversion als gnadenloses Mittel der

Verwertung beenden zu wollen und beenden zu können.

 

Der Kreis schliesst sich.

 (3.56.3.5) Deutsche Bauernachaft auf Abwegen des Lohndumpings

Deutsche Obst- und Gemüsebauern sind international nicht mehr konkurrzenzfähig. Um das zu ändern, soll der

Gesetzgeber die Lohnkosten auf ca. 80% des aktuellen Mindestlohnes festlegen, denn der geplante Anstieg des

Mindestlohnes von unter 13 Euro brutto die Stunde auf 15 Euro (unter 14 Euro sind real beschlossen worden) rechnet

sich für diese deutsche Bauernschaft nicht mehr, die zu dem auf den Einsatz von ausländischen Saisonarbeitern

existenziell so angewiesen ist wie auf die Entgeltung per Dumpinglöhne.

 

Dabei gibt es eine einfache Lösung: Eine Binnenwährung kann besonders dann für Konkurrenz sorgen, wenn

Deutschland in Sachen Nahrungsmittel Selbstversorger wird, weil staatliches Invest eben per Binnenwährung

erfolgt. Natürlich kann dann immer noch (ergänzend) importiert werden.

 (3.56.3.6) Deutsche Bahn

Die Deutsche Bundesbahn, die in Staatsbesitz ist, sieht sich nur in der Lage, die Modernisierung voranzutreiben,

wenn mehr Zeit dafür zur Verfügung steht, so dass eine beabsichtigte Verängerung auf den 10-Jahreszeitraum

wahrscheinllich auch nicht ausreichen wird.

 

Es ist die Bankrotterklärung eines Staates im Bereich systemischer Infrastruktur.

 (3.56.3.7) Abbau von Arbeitsplätzen - bis zu 100.000 aber doch nur marginal

Binnen Jahresfrist wurden in der BRD ca. 100.000 Arbeitsplätze in der Industrie abgeschafft. Dieser Verlust ist

allerdings marginal.

 (3.56.3.8) 40 ist eine magische Zahl für Kriminaliät und Einbürgerung

40 ist eine magische Zahl, mit der sich Wichtiges "erklären" lässt, aber - im Gegenatz zu "42" - keine Antwort auf

"Alles" ist.

 

Die politische Kriminalität nach Links und Rechts hat sich binnen Jahresfrist um 40% erhöht.

 

Und es wurden 40% mehr Einbürgerungen in die BRD vollzogen, vorallem von Syrern und Russen.

 

 (3.56.4) Erfolge Russlands

(3.56.4.1) Deutsche Brücken, Windkraftwerke und Kriegsfähigkeit

Die Infraksturktur in Sachen "Brücken" ist so marode, dass eine Kriegsführung u.a. per Trupppenverlegung nicht

etwa schon daran scheitert, das erst Genehmigungen ohne Ende beantragt und abgewartet werden müssen, sondern

dass es kein Brückenmaterial gibt, das militärisch ausreichend genutzt werden kann, ohne auf bestimmte

Routen über kriegstaugliche Brücken angewiesen zu sein, die zu den ersten Kriegszielen des Feindes gehören.

 

Analogon: Im Fall der Offshore-Windkraftwerke auf hoher See, die für die BRD-Stromversorgung inziwschen

existenziell sind, wird ein lokal begrenzeter Nuklearschlag des Feindes ausreichen, die BRD als Gesellschaft vermittelt

zu liquidieren.

 

Oder die Vernichtung der oberirdischen Atomlager in der BRD, die ebenfalls Teil der systemisch maroden

Infrastruktur der BRD sind, dürfte daher eher in i-Tüpfelchen einer russischen Kriegsführung der "Verbrannten Erde"

wie z.B. die im 2. Weltkrieg, im Vietnamkrieg und nun auch im Ukraine-Krieg sein: Ein Leckerbissen, für den

im Ukraine-Krieg seit über 3 Jahren fleissig geübt und geholfen wird, ohne die Perversion als gnadenloses Mittel der

Verwertung beenden zu wollen und beenden zu können.

 

Der Kreis schliesst sich.

 (3.56.4.2) Annketion von ukrainisches Rohstoffquellen

Russland annektiert Rohstoffquellen der Urkaine, die eigentich durch die USA genutzt werden sollen.

Nun ja, dann machen eben Russland und die USA das Geschäft - das ist Trump letztendlich legal.

 

Das ratifizierte Rohstoffabkommen zwischwen der Ukraine und den USA wird nichtig sein, wenn die Ukraine

nach der Ratifizierung Gebiete an Russland unfreiwillig abtreten muss. Diese Gebiete werden dann für die Ukraine

rechtlich nicht zugriffsfähig sein, so dass es keinen Rechtsnachhfolger gibt, wenn die Abtretung der Gebiete nicht

völkerrechtlich ist. ... Auch hier hat Trump versagt.

 

Die Ukraine, die im Zuge des Rohstoffabkommens mit den USA auf eine US-militärische Absicherung der Ukraine

gehofft hat, ist in jedem Fall benachteiligt. Da sind sich Putin und Trump einig.

 

Mit anderen Worten: Trump zieht sich aus dem Ukraine-Konflikt zurück und wer in die Ukraine investiert, um

Rohstoff gesichert beziehen zu können, wird verlieren, wenn Völkerrecht nicht zum Zuge kommt.

 (3.56.4.3) Mittel der "Verbrannten Erde" und andere Kriegverbrechen

Russland übt im Zuge des Ukrainekrieges Gewaltakte, die u.a. Kriegsverbrechen sind, aus, um Druck auf Partner der

Ukraine auszuüben.

 

Inzwischen sichert Russland auch im fremden Luftraum Öltransporter militärisch ab, um weitere Versuche,

diese fremden aber im Namen Russlands agierenden Tanker stilllegen zu lassen, obwohl das faktisch nicht geht.

 

Auch der Einsatz von maroden Tankern in der Ostsee, die damit einer realen Gefahr der Umweltzerstörung ausgesetzt

ist, kann nicht verhindert werden.

 

Russland, Israel und Nazi-Deutschland nutzen eine von allen Dreien benutzte Methode des Völkermordes:

Kriegsführung zum Zweck auch "Der verbrannten Erde". - Kommunist und Juden in guter Tradion des Deutschen

Dritten Reiches.

 

 (3.56.4.4) Verhältnis zu den USA und zur BRD

Rrussland will besonders die USA aus dem Ukrainekrieg raushalten und dazu passt perfekt US-Präsident Trump, der

aufgrund seines Egos und seinen grottenschlechten Beratern bestens dafür geeignet ist, nach Strich und faden

manipuliert, infiltriert und an der Nase herumgeführt zu werden.

 

Trump kann nicht anders, das wissen die Russen: Der Ukrainekrieg steht von Anfang an unter der Maßgabe,

kriegsentscheidene Waffen an die Ukraine zu liefern. Und das können jedoch nur die USA. Trump muss also dazu

gebracht werden, sich wegen der Kriegsgefahr des 3. Weltkrieges, der auch das Ende Russlands mit sich bringt, und der

Gefahr des direkten Konflikts USA-Russland aus Europa zurückzuziehen und nicht etwa nur aus dem Ukraine-Krieg.

 

Und dieses Agieren Trumps geht nur, wenn die Russen Trump vorführen. Trump kann nicht anders.

 

Die Russen tun das mit Erfolg, der die Aussichten, dass die USA sich aus Europa generell verabschieden, klar

abzeichnen lässt.

 

Was Deutschland betrifft, so kann der BRD-Kanzler Merz seine Märchenreden verteilen: Er wird NICHT die

Taurus-Luft-Boden-Raketen liefern, weil es zu wenig davon gibt und die ukrainische Armee keine eigenen Soldaten zur

Bedienung der Technik hat, so dass mit der Nichtlieferung der Kriegsbeitritt der BRD zum Ukraine-Krieg ausbleibt.

 

Merz ist darin genauso manipulierbar wie Trump und gehört neben Putin der Kaste der Versager an, deren Abschaffung

nur durch einen Zug-Um-Zug-Systemwechsel in der BRD, in den USA, in Russland und auch in der Ukraine erfolgen kann.

 

Die Ukraine muss die Krim als Verhandlungsmasse sehen und muss die Verfassung um einen völkerechtich

abgesicherten Aus- und Eintritts von Ländern der Ukraine, die dazu eine Bundesrepublik sein muss,

ergänzen - Systemwechsel.

 

Auch die Ukraine wird von einem exzellenten Versager geführt, der sich zusammmen mit Trump und Putin einig

darüber wurde, dass der von Putin vorgeschlagene Direktkontakt mit dem Ukraine-Chef, um mit diesem vorerst

bedingungslos um einen Waffenstillstand zu verhandeln, von Putin selbst anulliert wurde, der einen ehemaligen

Kultusminister der Ukraine als Verhandlungspartner anbot, so dass der Ukraine-Chef mit annulierte und deswegen

US-Präsident auch annullierte - eben alles Nullen, also Versager, denen die Toten im Ukraine-Krieg eigentlich völlig

egal sind.

 

Ohne Systemwechsel wird der Ukraine-Krieg nicht enden.

 

Europa braucht keine Versager wie Trump und Putin, da diese in ihrem Ego hochgradig asozial sind: Trump ist

faschistisch erzogen worden (deutsche Abstammung) und Putin ist ein Kommunist im Wolfspelz des politischen

Christjuden.

 

Und Merz ? Darüber lohnt es sich nicht nachzudenken, denn das deutsche politische Christjudentum kann nur mittels

Systemwechswel ausgerottet werden, der mit Sicherheit nicht z.B. in Namen einer "AfD" erfolgen kann, denn diese ist

ausgewachsen politisch christjüdisch geprägt und passt in den christjüdischen Zeitgeist nicht nur in der BRD.

Die AfD ist systemischer Trittbrettfahrer des politischen Christjudentums und mit diesem zweckgebunden.

 

Der BRD-Kanzler Merz entpuppt sich als Grossmaul und Versager, da seine "Androhungen" gegen

Russland - abesehen davon, dass es pure Dummheit ist, Russland zu drohen - mangels ausbleibender Umsetzung der

Drohungen sich als Luftnummern erweisen.

 

Merz - ein deutsche Dummschwätzer mehr, den Putin klar und zu Recht als Schwächling einstuft.

 

 (3.56.4.5) Verhältnis zur NATO und Isolation der Ukraine

Putin schafft es zunehmend, Krieggegner Russlands zu spalten und vorallem die Ukraine militärisch so zu isolieren,

dass ein Militärbündnis mit der Ukraine ausserhalb eines NATO-Beitrittes - auf bilateralen Abkommen basierend -

nicht zu Stande kommt bzw. nicht leistungsfähig genug wäre.

 

Die NATO befindet sich in einem politisch-militärischen Zustand, der für Russland ein unbeherrschbares Chaos

bewirkt, wenn Russland angreifen würde: Aufwand-Nutzen rechnen sich aktuell nicht.

 (3.56.4.6) Volkswirtschaft als Kriegswirtschaft

Passend dazu hat Russland die Volkswirtschaft als Kriegswirtschaft implementiert, so dass nun bekannte Symptome

dieser Kriegswirtschaft in Russland wirken und die dortige Lage objektiv nachhaltig destabilsieren werden. - Putin

weiss das, denn er ist Kommunist.

 

Putin weiss auch, dass die EU weiterhin massiv fosslile Energie aus Russland kauft und davon so abhängig ist,

dass Teile der EU als Selbstschutz (z.B. Verlust von russischen Gaslieferungen) im Interesse von Putin agieren müssen.

 

Dazu passt auch die Grossmaul-Aussage von US-Präsident Trump, die EU mit Flüssiggas beliefern zu können.

 

Auch Trump weiss, dass, sollte es für Russland gefährlich werden, Russland die Gefahr in internationalen Gewässern

militärisch liquidieren wird - analog bereits jetzt die militärische Absicherung von Öltransporten Anderer für Russland

in der Ostsee.

 (3.56.4.7) Bedingungslose Kapitulation der Ukraine

Wie Russland mitteilte, wird die bedingungslose Kapitulation der Ukraine angestrebt.

 

Russland strebt die Kapitulation der Ukraine an, wenn diese nicht zu den Konditionen der Russen mit diesen

verhandeln will.

 (3.56.4.8) Putins Gier und barbarische Perversion

Gier und Barbarei sind Zeichen der Unfähigkeit, Krieg effektiv führen zu können.

 

Es könnte der Fall eintreten, dass die Ukraine befähigt wird, anstelle z.B. der Sinnlosaktionen einer Annektion

von Gebieten Russland dieses im "Hinterland" gezielt anzugreifen, den Krieg also nach Russland zu bringen,

um gleichzeitig kriegentscheidende Waffen im Inland der Ukraine einzusetzen. Die Bekämpfung von militärisch

genutzten Ressourcen der Russen auf deren Gebiet und die kriegentscheidenen Angriffe der Ukrainer auf die russische

Front in der Ukraine.

 

Es sieht aber nicht so aus, dass diese Änderungen im Krieg eintreten werden, denn US-Präsident Trump träumt weiter

von einer Grösse seines Egos - weniger von der Grösse der USA. Und von der von Europa schon gar nicht.

 

Der Russenchef Putin hat in seinem Krieg gegen die Ukraine ca. 1.000.000 Millitärangehörige, die für die Russen

agieren, verwertet: Auch liquidieren oder verletzen lassen.

 

Die Situation zwischen Russland und der Ukraine in der Rückgabe von tiefgekühlten Leichen ukrainischer

Militärangehöriger ist beispielgebend: Russland hat keine Papiere bereitgestellt, um welche Objekte es namentlich

handelt. Damit sind die Leichen unnützes Tiefkühlgut.

 

In der Bekämpfung von zivilen Zielen und Zivilisten setzen die Russen Streumunition ein. Der Doppelbeschuss

eines Objektes liquidiert mittels 2. Beschuss am Objekt tätige Menschen z.B. Rettungskräfte. Ein Brutalität,

die die Deutsche Waffen-SS im 2. WK ausgezeichnet hat.

 (3.56.5) Pulverfass Iran

 (3.56.5.1) Irans Atompolitik - leicht festellbare Lüge (wenn man denn will)

Wenn ein Land Atomenergie nutzen will - egal warum -, dann wird dieses Ziel nicht von Jemanden abhängig gemacht,

dessen Existenz wegen dem Ziel gefährdet ist UND der Gefährder nicht in der Lage ist, das Ziel autark durchzusetzen.

Es sei denn, man will Atomwaffen auf Teufel komm raus als Mittel der Gefährdung einsetzen.

 

Eine Binsenweisheit.

 

Im Iran hat man diese Binsenweisheit nicht antizipieren können, da der religiöse Wahnsinn Überhand hat. Was immer

der Iran sagt, es ist in Sachen Atomprogramm zwingend gelogen, da der Iran als ein Staatszel die Zerstörung Israels

sieht. Damit ist Atomprogramm zwingend ein Waffenbeschaffungsprogramm.

 (3.56.5.2) Irans Atompolitik - Unfähigkeit

Im aktuellen Krieg Israels gegen den Iran hat dieser seine Fähigkeit, Atomwaffen herzustellen, teilweise verloren

und erklärt trotzdem die bevorstehende Vernichtung des Staates Israel. Das ist ein Zeichen von hilfloser

Unfähigkeit. Mittel dazu ist auch die selbst verursachte Isolation des Irans.

 

Das muss man nicht verstehen, denn Religion ist dem Iran wichtiger als seine Bevölkerung. Da gibt es kein

Verständnis dafür. - Das sehen Etliche allerdings anders.

 

Für den Iran gibt es in Sachen Atomwaffenbau weniger zu verhandeln, da entgegen den Forderungen der EU und Co., dass

der Iran per Verhandlungen zum Verzicht auf die Atombombe überredet werden soll, die USA und Israel im Iran

Atomanalagen teilweise - aber eben nicht final - liquidiert haben.

 (3.56.5.3) Das Völkerrecht als Perversion am Beispiel des Irans

Der Iran wird in seiner Unfähigkeit, Frieden für die Bevölkerung des Irans und in den Bziehungen zum Umfeld

so zu implementieren, dass diese nachhaltig und steuerbar sind, belohnt, wenn auch die EU den USA und

Israel Bruch von Völkerrecht vorwirft, wenn diese Länder den Iran zur Gefahrenabwehr angegriffen haben,

eben um zu verhindern, dass der Iran Völkerrecht atomar brechen will.

 

Dieser Vorwurf belohnt nicht nur, sondern ist die Unfähigkeit der Vorwerfenden, sich von Geschäften mit dem

Iran zu verabschieden, die mit dem Atomprogramm verbunden sind - also mit einer Tradition zu brechen.

 

 

 

 

 

 

 

 Kapitel 4 Systemwechsel - Schwerpunkte

Das Prinzip der "Demokratie" in Deutschland ist recht einfach und wird bewusst einfach gehalten:

Die Bevölkerung "wählt" aus einer Menge von in den Gesetzgeber abzusendenen Personen,

deren Auftrag als Gesetzgeber es ist, im Namen der Wähler ohne (Kenntnis) deren konkreter

Interessenslage und dafür mit konkreter Interessenslage der Abgesandten (Abgeordneten) die

Bevölkerung zu normieren, wobei das zwischengeschaltete Organ "Gericht" vermitteln kann,

aber nicht muss. Oder anders gesagt: Es ist zulässig, das Gesetze, die gegen das Grundgesetz

verstoßen, als Normierung aktiviert werden. Es gibt also eine systemische Divergenz, die damit

auch der Notwendigkeit, anstelle des Grundgesetzes eine Verfassung zu haben, nicht bedarf,

denn in jedem Fall "denken" die Abgeordneten für das Volk. .... So ist es auch möglich,

dass sich das politische Christjudentum als Krebsgeschwür manifestiert hat und keines

Falls einem Systemwechsel als Vernichtung des Geschwürs zulassen wird: Exakt das

ist im Grundgesetzt ebenfalls als Regelwerk hinterlegt, anhand dessen die Normierung

der Bevölkerung per Gesetze etc. abgeleitet wird.

 

Mit der Ablösung des Grundgesetzes der BRD durch eine Verfassung werden u.a. Rechte und

Pflichten verfassungsrechtlich definiert, die auch für die Ermittlung der Straftatbestände herhalten können.

 

Diese Rechte und Pflichten in der Verfassung können nicht an sich verfassungswidrig sein.

Dazu gehört auch die Notwendigkeit, die Verfassung in ihrer Herbeiführung und Fortführung

konsistent durchzuführen.

 

Maßgaben des Strafrechtes können den Vollzug der Verfassung beeinflussen, müssen aber

verfassungskonform sein.

 

Die Verfassung kann für Strafrechtes maßgebend nur so sein, dass Verfassungsrecht kein Strafrecht

und Strafrecht kein Verfassungsrecht sind.

 

Die Verfassung muss Strafrecht als eine Form des Daseins der Gesellschaft so zu lassen, dass

Strafrecht verfassungsrechtlich relevant bedingt implementiert bzw. geformt wird.

 

Zum Zweck und zur Kontrolle dieser Dialektik muss das Amt des Bundespräsidenten angepasst werden:

Der Bundespräsident agiert parallel zu einer Kanzlerschaft und dem Parlament: Z.B. Regieren per Dekret.

Der Bundespräsident ist von Amts wegen verpflichtet, per Dekret zu regieren und dabei den Formen wie

Kanzlerschaft und Parlament zwingend Rechenschaft zu liefern.

 

 Die Immunität von Menschen bezüglich Recht wie z.B. das der Verfassung und des Strafrechtes wird abgeschafft.

Z.B. Politikern muss es eine Ehre sein, denjenigen, über die sie regieren, rechtlich gleichgestellt und so dem

Deutschen Volk an sich zu dienen.

 

Die Beeinflussung von Verfassungsrecht für diejenigen, die dieses Recht definieren, ist an die Maßgabe einer

Volksabstimmung zu knüpfen. Das betrifft Bundes- und Landesrechts.

 

Fazit: Nachhaltiger und objektiv notwendiger Systemwechsel

 

 

Deutschland wird nach dem objektiv notwendigen Systemwechsel

 

* die Gesellschaft zersetzende Strömungen aller Art verboten und ausgerottet haben, denn Zersetzung

lässt sich mit Meinungsfreiheit nicht begründen, da diese eine geringere rechtliche Wertigkeit haben wird.

Die Demokratie wird in ihrem Dasein systemisch autarker und unangreifbarer sein. Dazu müssen das

Strafrecht angepasst werden und das Grundgesetz durch eine Verfassung z.B. nach dem Vorbild der

USA ersetzt werden, um Rechtssystem und Volkswille (die Verfassung entsteht im Rahmen von

Volksentscheiden, so dass die Machtkonzentration im BRD-Bundestag und dortige Interessenslagen

nicht zum Zuge kommen müssen) überhaupt erst auf eine demokratische Basis zu stellen. Dafür wird der

Bundestag auf eine Beschaffung von Abgeordneten umgestellt werden, die nicht von politischen Eliten wie

die des politischen Christjudentums sondern mittels Direktmandate aus den Kreisen der Bevölkerung

dominiert wird. Damit muss das Wahlrecht umgestellt und in der Verfassung verankert werden.

 

* kein Mitglied der EU sein, um u.a. die völkerrechtliche Souveränität des Landes z.B. ohne Einfluss Anderer auch in

Sachen Einwanderung überhaupt wieder vollziehen zu können (Transitzonen an den bundesdeutschen Grenzen als

Hoheitsgebiet, dessen Betreten nicht die sofortige Einreise in die BRD bewirkt und damit die EU-Regelungen und

deren Rechtsbrüche ausschaltet).

 

* eine Binnenwährung "Deutsche Mark" oder "Mark" oder "Reichsmark" haben, die nur über die Konvertierung in der

zugelassenen Außenwährung Euro, anhand derer Freihandelsabkommen zu implementieren ist, die auf den

Binnenmarkt nur vermittelt wirken - also exakt das, was China schon längst hat - , auch um Deutschland exportfähig

zu machen und dabei parasitäre Unternehmen wie z.B. "VW" auszurotten.

 

* Staatliche Investitionen am Binnenmarkt zu Binnenwährung haben, die als gedrucktes Geld direkt in abschreibbare

Güter der Wertschöpfung bzw. in der Wertschöpfung selbst am Binnenmarkt investiert werden.

 

* die steuerliche Abschöpfung von Unternehmen und Unternehmensteilen haben, deren Wertschöpfung nicht in

Deutschland stattfindet, also die Abschöpfung ausländischen Vermögens und Gewinne haben, wobei zugleich

staatliche Investitionen in diese Unternehmen und oder deren Teile grundsätzlich nicht möglich sind, so dass

Unternehmen, die dann in Deutschland nicht wirtschaften können, aus Deutschland abwandern und damit den

Konkurrenzkreis am Binnenmarkt eingrenzen sollen: Bessere Wirkungsbedingungen am Binnenmarkt für staatliches

Invest und bessere Bedingungen für Export inklusive massiver Erweiterung der Produktionsbereiche und am deutschen

Binnenmarkt hergestellter Warensortimente, so dass wieder mit Stolz weltweit bekannt ist:

Made in Germany - deutsche Wertarbeit.

 

 

* die Beamtenschaft abgeschafft und durch Angestelltenverhältnisse ersetzt worden sein, damit der uralte deutsche

Stil "Üb immer Treu und Redlichkeit" endlich als ausgerottet gilt. Zudem ist für ein Systemwechsel die Abschaffung

von Sklaven- und Dienerverhältnisses als "Beamte" notwendig, damit Strukturen der Gesellschaft schneller oder gar

überhaupt erst kontrolliert und angepasst werden können, um Machtverhältnisse aufzubrechen.

Der Überbau der Gesellschaft ist ein Instrument zum Erhalt der Gesellschaft.

Es nutzt weder der beamtische Kadavergehorsam noch die Existenz einer Regierungsarmee als fremdgesteuerte

Söldnergruppe, die also nicht auf Wehrpflicht basiert, deren Akzeptanz subjektive Lebensansprüche und deren

Durchsetzung entgegen gesellschaftlichen Notwendigkeiten, Sitten etc. ausschließt

Weiteres Beispiel: Wenn der Bundestag Waffenlieferungen an die Ukraine zulässt und dafür in den Führungsebenen

des Bundestages die Trommel rührt, um den Zweck der Waffenexporte gegen Entgelt von nicht systemisch

kriegsverändernden Waffen, um also den Zweck Mensch und Umwelt abzuschlachten, durchzusetzen,

dann muss eine dem Volk gewohnte Sitte (wie die Wehrpflicht) greifen, dass sich derjenige zuvor von den

Verhältnissen des Abschlachtens konkret zu überzeugen hat, also einen Fronteinsatz in der Ukraine ableistet, um als

"Volksvertreter Bundestag" dann über Art und Umfang von Waffenverkäufe in die Ukraine zu entscheiden , damit eben

nur systemisch kriegsentscheidende Waffen verkauft werden. Synchron dazu müssen in der BRD implementierte bzw.

noch zu implementierende Waffensysteme der Verteidigung der BRD und deren Partner nicht als Instrumente der

Abschreckung sondern des realen Einsatzes im Verteidigungsfall klar und deutlich dargestellt und angeschafft werden:

Waffen dienen der Anwendung als Gefahrenabwehr und nicht einer Illusion wie Abschreckung. Letztere ist spekulativ

und damit unverantwortlich gegenüber dem deutschen Volk. Der reale zuverlässige Einsatz mit dem so zuverlässigen

Zweck des Schutzes der Bevölkerung erlaubt erst u.a. die Finanzierung von Waffen, die in jedem Fall systemisch

kriegsentscheidend eingesetzt werden müssen. So gesehen ist jede Auf- und Abrüstung allein der Zweck, Krieg

nachhaltig zu verhindern bzw. zu gewinnen. - Dieses Konzept verfolgen die USA teilweise - im Gegensatz zur BRD

und dessen verrotteten Bundeswehr, oder zu Russland, das immer noch glaubt, weil die Ukraine keine militärische

Bündnispartnerschaft - also nicht zwingend die der NATO - hat, mittels Territorialkriege Siege erringen zu können,

wobei Großteile der Rest der Welt denken, mit Putin verhandeln zu können, ohne diesen nicht vor die endgültige

Alternative stellen zu müssen: Entweder Verhandlungen VOR Krieg oder Einsatz von Waffensystemen gegen den

Gegner zur systemischen Kriegssteuerung inkl. Vollzug der Annullierung der Gründe für den Krieg. Das sind keine

Drohung und keine Abschreckung und kein Wunschkonzert, sondern das ist Pragmatismus.

 

* ein systemisch komplett verändertes Strafrecht haben, dessen Anwendung mit der Errichtung von Arbeitslagern

und u.a. Verbot für Gefängnisse ohne umfangreiche Integration der Häftlinge (Folterverbot), aber auch mit der

Einführung des Prinzips der "Normierten Tötung" verbunden ist. Dieser Teil des Systemwechsels wird die

Machtverhältnisse in Deutschland auf allen Gebieten der Gesellschaft neu strukturieren, kontrollierbar und

durchsetzbar machen, so dass die o.g. faschistischen Triebkräfte systematisch ausgerottet werden - auch um

Deutschland im Außenverhältnis erstmals als zuverlässig-nachvollziehbar zu zeigen.

 

Der Systemwechsel, den Deutschland erfahren wird, wird das bisherige Deutschland in seinen gesellschaftlichen

Ebenen so verändern, dass Deutschland das erste Mal dem Deutschen Volk und den wohlgesinnten

Einwanderern gehören wird.

 

 (4.1) Bundeseinfluss in der Gesellschaft - Ansatz

Dinge - wie Recht und Prozesse und Ausgestaltung, Vollzug - die die BRD-Bevölkerung normieren, sind primär

Bundessache.

 

Das betrifft z.B. Bildung, Wohnungsbau, Infrastruktur, Einwanderung, Währung, Rundfunk Grenzschutz an den

Außengrenzen der BRD, Integration, Sozialrecht.

 

Ziel ist es, die Finanzierung des Staatsdaseins und des Daseins anderer gesellschaftlicher Bereiche mittels

Binnenwährung zu vollziehen, wobei die Binnenwährung Bundessache ist.

 

Bundesmittel für Invest etc. sind anhand der Binnenwährung zu bilden.

 

Der Bund maßregelt die Ländern in Ausgestaltung von Recht und dessen Vollzug und gibt so den Ländern

Freiraum, wenn dieser beim Bund benannt und eingefordert wird.

 

Die Bundesländer sind in ihrer Freistaatlichkeit und ihrer Freie-Hanse-Stadt-Lichkeit beschränkt, haben aber 1

gemeinsame Eigenständigkeit: Sie können das Gebiet der BRD verlassen, wobei Kompensationen begleitend sein

müssen. Diese Regel muss in der Verfassung hinterlegt sein.

 

 (4.2) Änderungen im Bereich Politik

 (4.2.1) Immunität - Grundsatz

Der Gesetzgeber kann gegenüber dem Strafrecht keine Immunität haben.

 

Vor dem Strafrecht sind alle Bürger gleichgestellt, weil sie Individuen eines Staates sind, der eine Form des

gesellschaftlichen Überbaues darstellt und dazu auch Recht implementiert und mit diesem so agiert, dass

es keine "Immunität gegen Strafrecht" gibt.

 

Die Existenz des Gesetzgebers basiert u.a. auf dem Wegfall dieser Immunität.

(4.2.2) Immunität und try-and-error-Prinzip der Politik

Das politische Agieren unterliegt keiner Immunität, dafür aber dem Strafrecht als allgemeines Bürgerrecht.

 

Die Selbstverständlichkeit der Politiker in der BRD, sich das Recht auf Fehler selbst einzuräumen, um mittels

try and error die eigene Macht zu optimieren und Unfähigkeit bzw. Schlichtheit zu kaschieren, wird verboten,

damit die Klassifizierung des politischen Agierens nach Bedarf auf Kosten Anderer nicht möglich wird.

 

Die Abschaffung der Immunität von Politikern erfolgt aus der gleichen Intention, dass die Regeln mit

Verfassungsrelevanz bereits im Strafrecht hinterlegt sind, damit die Verfassung, die erst noch zu

implementieren ist, nicht erst z.B. nach dem Prinzip der Biologischen Lösung be- bzw. erklagt

werden muss, die Justiz also keinen Ansatz treffen darf, der die verzögerte Implementation - und das

ist das Prinzip der Biologischen Lösung, das das Wegsterben der Kläger ohne Urteilerlangung

ermöglicht - von Recht mit Verfassungsrelevanz erlaubt. Das betrifft auch den Gesetzgeber.

Damit wird auch klar, dass der Gesetzgeber um einen Präsidenten eines Landes erweitert werden

muss, der ganz klar gesetzgeberische Kompetenz hat, die im Nachhinein durch das Parlament prüfbar ist. Der Präsident

kann damit auch verfassungsrelevantes Recht erlassen, in dem z.B. das Strafrecht zügig angepasst wird, eh die

Umsetzung in Verfassungsrecht erfolgt. Auch deswegen können Politiker keine Immunität besitzen, da sonst das

Strafrecht und damit Verfassungsrelevanz für die Politiker nicht wirksam werden kann.

 (4.2.3) Manipulation und Fremdbestimmung, Thesen und Behauptungen

Die Aufstellung von Behauptungen zu Stati, welche das Dasein Anderer manipulieren und fremdbestimmen,

wird verboten. Dazu wird das Prinzip der Normierten Tötung wird im Rahmen der Gefahrenabwehr nicht

ausgeschlossen. Es gilt zudem die Maßgabe, dass es eine Ehre ist, Deutschland zu dienen.

 (4.2.4) Mehrheitssituation, Dialog zwischen Strömungen im Gesetzgeber

Die Implementation von Bedingungen, im Gesetzgeber eine nachhaltige Mehrheitssituation zu bewirken, wird

verboten, so dass damit die Bevorzugung bestimmter politischer Ansichten durch das Agieren genau dann nicht

implementiert werden kann, wenn der Dialog zwischen den Strömungen im Gesetzgeber in jeder Art unterbunden

bzw. hinfällig werden würde.

 

Damit ist auch der Vollzug der Wertvorstellung im Agieren des politischen Christjudentums, mittels Implementation

eines Kontextes das Agieren des Gesetzgebers zu manipulieren, verboten.

 

 

Beispiel:

 

Im Zuge des Versagens der Ampelkoalition im BRD-Bundestag und der Bildung einer Minderheitsregierung

hat das das politische Christjudentum in der Regierung und Opposition versucht, geschlossen die

Herbeiführung eines systemischen Gesetzes zur Konkretisierung des Schutzbedarfes und der

Schutzmaßnahmen kritischer Infrastruktur in der BRD zu unterbinden: SPD und Grüne reichen deren

Gesetzentwurf nicht an den Ausschuss im BRD-Bundestag weiter und CDU-CSU-FDP möchten dieser

Rumpfregierung nicht helfen.

 

Die aktuellen Verhältnisse blockieren damit den Dialog der Strömungen im BRD-Bundestag.

 

                Diese Blockierung zeigt die Notwendigkeit, mittels Systemwechsel die Immunität der Politik grundsätzlich

abzuschaffen und zugleich das im Systemwechsel modifizierte Strafrecht anzuwenden.

 

 (4.2.5) Wahlen

Exemplarisch hier ein Beispiel der Realität in der christjüdisch dominierten Politik:

 

Im Zuge des Versagens der Ampelkoalition im BRD-Bundestag und der Bildung einer Minderheitsregierung

hat das das politische Christjudentum in der Regierung und Opposition versucht, geschlossen die

Herbeiführung eines systemischen Gesetzes zur Konkretisierung des Schutzbedarfes und der

Schutzmaßnahmen kritischer Infrastruktur in der BRD zu unterbinden: SPD und Grüne reichen deren

Gesetzentwurf nicht an den Ausschuss im BRD-Bundestag weiter und CDU-CSU-FDP möchten dieser

Rumpfregierung nicht helfen.

 

Die aktuellen Verhältnisse blockieren damit den Dialog der Strömungen im BRD-Bundestag.

 

Der exemplarisch gezeigte Kontext hängt mit der Notwendigkeit zusammen, das Wahlrecht auf Direktmandate,

an deren Stelle eine Partei gewählt werden kann, aber nicht beides gleichzeitig, umzustellen.

 (4.2.5.1) Verfassungsbezug

Das Wahlrecht ist in der Verfassung zu hinterlegen, die anstelle des Grundgesetzes zu finden und per

Volksentscheid zu implementieren ist.

(4.2.5.2) Anzahl der Sitze im Gesetzgeber und Anzahl der Wahlkreise

Im Gesetzgeberorgan - z.B. Bundestag - ist die Anzahl der Sitze gleich die der Anzahl der Wahlkreise.

Will man die Anzahl der Sitze erhöhen, so muss man die Anzahl der Wahlkreise erhöhen.

 

Die Neu- und oder Umbildung eines Wahlkreises muss durch Wahlberechtigten des neuen bzw.

vorhandenen Wahlkreises selbst initiiert werden (lokaler Volksentscheid).

 

Die Auflösung eines Wahlkreises kann erfolgen, wenn mindestens 66% der Wahlberechtigten im

Wahlkreis zustimmen.

 

Pro Wahlkreis gibt es entweder 1 Direktmandat und 1 Partei-Mandat. Nur eines dieser beiden

Mandatarten kommt zum Zuge.

 (4.2.5.3) Direktmandat des Wahlkreises

Die Person mit einem Direktmandat muss aus dem Wahlkreis stammen, wo die Person ihr Wahlkreisbüro haben muss.

Ohne Wahlkreisbüro ist keine Mandatschaft möglich.

 

Die Person des Direktmandaten ist in seiner Zugehörigkeit zu einer Partei, die Wahlkreis-mandatsfähig ist, frei.

Die Partei, die die Person zugehörig ist, muss nicht aus dem Wahlkreis, wo die Person kandidiert, stammen.

 

Im Wahlkreis hat die Bildung des Direktmandates einen Vorrang:

 

Pro Wahlkreis setzt sich dasjenige Direktmandat mit der höchsten Anzahl der Wählerstimmen durch, wenn es

im Wahlkreis kein gewähltes Partei-Mandat gibt, deren Anteil an Wählerstimmen größer als die des

höchststimmigen Direktmandates ist. Bei Identitäten der Stimmenanzahl beider Mandatarten hat das

Direktmandat den Vorrang.

 

Es können also maximal so viele Direktmandate wie die Anzahl der Wahlkreise gewählt werden.

 

Pro Wahlkreis gibt es entweder 1 Direktmandat oder 1 Partei-Mandat. Nur eines dieser beiden

Mandatarten kommt zum Zuge.

 

 (4.2.5.4) Partei-Mandat des Wahlkreises

Das mandatsfähige Partei muss im Wahlkreis ihr Wahlkreisbüro haben: Die Person mit einem Partei-Mandat

muss aus dem selben Wahlkreis stammen, wo die Partei auch ihr Wahlkreisbüro hat. Ohne Wahlkreisbüro

ist keine Mandatschaft möglich.

 

Die Partei muss im Wahlkreis ihren Kandidaten aufstellen, wobei dieser aus den Wahlkreis stammen muss.

 

Die Art und Anzahl der im Wahlkreis mandatsfähigen Parteien ist frei.

 

Im Wahlkreis hat die Bildung des Direktmandates den Vorrang, so dass Parteien nur dann zum Zuge kommen,

wenn es kein passendes Direktmandat gibt: Es kann nur 1 Partei zum Zuge kommen. Ein Direktmandat hat

Vorrang:

 

Für die Wahl einer verfügbaren Partei muss deren Anzahl der Wählerstimmen höher als die Anzahl der

Wählerstimmen des verfügbaren Direktmandates sein. Pro Wahlkreis setzt sich jedoch dasjenige Direktmandat

mit der höchsten Anzahl der Wählerstimmen durch, auch wenn es im Wahlkreis eine gewählte Partei gibt,

deren Anteil an Wählerstimmen größer als die des höchststimmigen Direktmandates ist.

Bei Identitäten der Stimmenanzahl hat das Direktmandat den Vorrang.

Liegt kein Direktmandat vor, kommt die Partei mit dem höchsten Wählerstimmeanteil zum Zuge, wobei

bei Stimmenanzahlgleichheit eine Stichwahl solange erfolgt, bis 1 Partei die Mehrheit hat.

 

Es können also maximal so viele Partei-Spitzenkandidaten wie die Anzahl der Wahlkreise gewählt werden.

 

Pro Wahlkreis gibt es entweder 1 Direktmandat oder 1 Partei-Mandat. Nur eines dieser beiden

Mandatarten kommt zum Zuge.

 (4.3.5.5) Anzahl der Wahlkreise

Die Anzahl der Wahlkreise muss mindestens die dreifache Anzahl der Bundesländer betragen.

Eine maximale Anzahl der Wahlkreise gibt es nicht.

(4.2.5.6) Mandatspflicht im Wahlkreis

Es gibt keine Mandatspflicht im Wahlkreis.

 (4.2.5.7) Anzahl der Mandate über alle Wahlkreise

Die maximal Anzahl der Mandate über alle Wahlkreise ist identisch der Anzahl der Wahlkreise.

 

Bei Bundestagswahl: Beträgt die erreichte Anzahl der Mandate über alle Wahlkreise nicht mindestens der Anzahl der

Mandate im Bundesrat, ist eine Neuwahl zum Bundestag abzuhalten.

 (4.2.5.8) Mindestanzahl an erlangten Wählerstimmen im Wahlkreis

Eine Mindestanzahl von Wählerstimmen im Wahlkreis gibt es nicht. Die erlangte Anzahl der Wählerstimmen

entscheidet. Die Wähler im Wahlkreis können die Erlangung der Mandate des Wahlkreises vollständig selbst

bestimmen und so demokratisch agieren (lokaler Volksentscheid). Es ist möglich, dass ein Wahlkreis

keine Mandatschaft bewirkt, wenn niemand aus dem Wahlkreis wählen geht.

 

 (4.2.5.9) Bundesrat

Die verfügbare Anzahl der Mandate im Bundesrat ist identisch mit der doppelten Anzahl der Bundesländer.

 

Der Bundesrat als Länderkammer kann nur durch Bundestagsabgeordnete gebildet werden: Diese haben sich also

abzustimmen, wer neben dem Bundestagsmandat auch das Bundesratsmandat bekommt.

Es besteht die Pflicht zur vollständigen Besetzung aller verfügbaren Bundesratsmandate. Kommt diese Vollbesetzung

nicht zu Stande, ist eine Neuwahl zum Bundestag abzuhalten.

 

Daher ist die Bestimmung der vom Wähler getroffenen Mandatschaft im Wahlkreis mit einer Wähler-Verantwortung

verbunden, wobei der Wähler nicht entscheiden kann, ob eine in den Bundestag gewählte Person diese doppelte

Mitgliedschaft tatsächlich erlangt.

 

Der Bundesrat hat nur über Entscheidungen, die das Länderrecht betreffen, zu entscheiden.

 (4.2.5.10) Bundespräsidentschaft

Der Bundespräsident ist vom Volk zu wählen.

 

Ob der Bundespräsident als Gesetzgeber (z.B. wie in der großen Demokratie der USA) über z.B. Dekrete regieren darf,

ist in einem Volksentscheid festzulegen.

 

Die Verfassung, die anstelle des Grundgesetzes zu finden und zu implementieren ist, bedarf einem Volksentscheid.

 

In der Verfassung kann das Ergebnis des Volksentscheides zur Regierbarkeit per Bundespräsidenten-Dekrete

hinterlegt sein.

 (4.2.5.11) Immunität des Abgeordneten und Strafrecht

Das politische Agieren des Abgeordneten unterliegt keiner Immunität, dafür aber dem Strafrecht als

Allgemeines Bürgerrecht.

 

 (4.2.6) Parlament, Geheime Wahlen, Volksentscheid, Fraktionszwang

Der parlamentarische Gesetzgeber muss mit seinen Mitgliedern die ethnische und soziale Strukturen der Gesellschaft

so widerspiegeln, dass Angehörige dieser Strukturen auch proportional zu den Strukturbestandteilen im Parlament

vertreten sind, wobei die Bildung von parlamentarischen Innen-Strukturen diese Maßgabe nicht behindern und

verhindern dürfen.

 

Im Außenverhältnis kann das Parlament Mittel wie z.B. "Partei" verwenden und diese zu einer Innen-Struktur

überführen, wobei es dafür keinen Zwang jeder Art, also auch kein Fraktionszwang geben darf: Der Dialog der

Strömungen im parlamentarischen Gesetzgeber darf in keiner Art und Weise behindert oder verhindert werden,

so dass Mandatsträger in freier Entscheidung kommunizieren und agieren, um z.B. Mehrheiten

zu bilden. Damit sind geheime Wahlen verboten.

 

Die Innen-Strukturen des Parlaments sind organisatorischer Natur und dürfen alle Formen der Entscheidungsfreiheit

eines Parlamentariers - also auch die seiner Gewissensfreiheit - nicht beeinträchtigen. Das gilt auch für die

Stückelung der Innen-Strukturen in Form von Fraktionen, wobei diese nicht zwingend an Mittel wie "Partei" gebunden

sein dürfen.

 

Das Parlament selbst und sein systemischer Kontext (wie z.B. oben genannt) können ausschließlich durch Entschluss

des Wählers geprägt werden:

 

                Es ist nicht Sache des Parlamentes, sein Dasein vollständig autark zu bestimmen und zu gestalten, wenn es

               sich - wie z.B. oben genannt - um grundsätzliche, also systemische Kriterien des Daseins des Parlamentes

                handelt: Es ist vielmehr ein Volksentscheid notwendig. Das Prinzip des Volksentscheides ist systemisch.

Betroffen davon ist z.B. auch die Festlegung der Höhe der Diäten der Parlamentarier ausschließlich per

Volksentscheid.

 

Die Abbildung der Machtverhältnisse im Innen- und Außenverhältnis des Parlamentes darf weder elitär noch

lobbybezweckt sein.

 

Die Bildung von Strukturen aus Eliten und Lobbyisten im Innen- und Außenverhältnis des Parlamentes ist

unzulässig, da der Parlamentarier ausschließlich den Interessen der Bevölkerungsteile (und deren ethnischen und

sozialen Strukturen) verpflichtet ist, für die der Parlamentarier sich in das Parlament wählen lassen hat.

 

Eine Gesinnungsgleichschaltung durch eine Form der Innen- und Außenstrukturen des Parlamentes ist nicht

zulässig, da die rein subjektiv geprägte Gewissensfreiheit des Einzelnen grundsätzlich und vollständig zum Zuge

kommen muss. Die Innenstruktur des z.B. "Fraktionszwanges" ist damit unzulässig.

 (4.2.7) Krieg

Der personifizierte Gesetzgeber, der den Kontext von Krieg in irgendeiner Art und Weise verändert, die die

allerzügigste Beendigung des Kriegszustandes manipulieren, ist verpflichtet, den Kontext von Krieg persönlich im

umfangreichen Detail kennenzulernen, um subjektiv entscheiden zu können.

 

Damit ist ein Fronteinsatz (Nähe der Front) von Personen des Gesetzgebers zwingend, wenn nur dadurch

umfangreiche und kontextbezogene Details gewonnen werden können.

 

 (4.2.8) Wehrpflicht

Die Wehrpflicht ist ein gesellschaftliches Primärmittel der Gefahrenabwehr.

 

Die Wehrpflicht ist zu implementieren.

 

Wer sich dem Wehrdienst verweigert, bekommt die Möglichkeit, seine deutsche Staatsbürgerschaft abzugeben und

Deutschland zu verlassen. Werden diese Möglichkeit nicht benutzt und der Wehrdienst weiterhin verweigert, so liegt

eine Straftat vor.

 

 

 (4.3) Gefahrenabwehr und -vermeidung und deren Kontext

Es wird das Prinzip der Gefahrenabwehr und kausaler Mithaftung in Verbindung mit Strafrecht und Verboten

implementiert. Exemplarisch genannt fällt dann z.B. das in Deutschland vorherrschende Prinzip des Täterschutzes weg.

 (4.3.1) Vorrang der Gefahrenabwehr

Im Agieren im Rahmen einer erkannten Gefahr und deren Beseitigung hat letztere den Vorrang.

 (4.3.2) Gefahrenabwehr, Recht, Verfassungsrang, Staatsprägung

Die Umgehung nachfolgender Regeln kann nur durch Entschluss ALLER Gesetzgeber mit deren vollständiger

Verneinung der zu umgehenden Maßgabe erfolgen, so dass z.B. Mehrheitenrecht und Veto-Recht ausgeschlossen

sind. Dieses ermöglicht die eigentliche systemische Prägung eines Staates und dessen Dasein.

 

Die Gefahrenabwehr hat Vorrang gegenüber einer Strafrechtanwendung, falls diese überhaupt möglich ist. Die Art

der Gefahr spielt dabei keine Rolle. Die Gefahrenabwehr kann damit Bedingungen bewirken, die eine strafrechtliche

Verfolgung erübrigen (Normierte Tötung als Gefahrenabwehr).

 

Verfassungsrang: Der Gesetzgeber muss Recht schaffen, das besonders im Einzelfall anwendbar ist, wenn dieser im

Rahmen der Rechtanwendung und - vollzuges abgebildet wurde bzw. werden kann. Das Recht darf die Anwendung der

Methoden der Dialektik (Analyse und Synthese) in keiner Art und Weise verhindern oder behindern.

 

Richter und deren Kontext (auch Gericht etc.) sind weder unabhängig noch systemisch neutral, sondern

unterliegen wie Politiker z.B. dem Strafrecht als Allgemeines Bürgerrecht.

 

Der Gleichstellungscharakter der Gesetzgebung darf nicht als deren dominantes Merkmal implementiert werden.

Die Abbildung muss dialektisch erfolgen.

 

Die Fortschreibung von Recht zum Zeck der Verhinderung der Straftat ist zwingend, wenn die Umgehung

einer Maßgabe im Strafrecht strafbar ist.

 

Der Gesetzgeber kann Strafrecht nicht so manipulieren, dass dieses z.B. inaktivierbar ist.

 

Strafrecht muss einen Verfassungsrang erhalten, der im Detail als Verfassungszusatz implementiert sein muss.

Die Einbringung dieses Details erzwingt es, dass der Gesetzgeber nicht zentralisiert agieren kann.

 

Als verfassungswidrig gilt also auch ein Umstand, der die Anwendung von Strafrecht fremdbestimmt dominiert, wobei

auch Gerichte dieser Maßgabe unterliegen, deren Umgehung eine Straftat ist. Mit anderen Worten: Strafrecht, das nicht

verfassungskompatibel ist, ist nicht möglich, weil nur dann das Strafrecht auch auf Verfassungsebene

implementierbar und fortschreibbar ist.

 

 (4.3.3) Feststellung einer Straftat mittels normiertem Recht

Die sofortige Feststellung einer Straftat oder eines Verdachtes auf Straftat:

 

Diese Feststellung hat normiert zu erfolgen, wobei Ressourcen zur Normierung und Feststellung verfügbar

seien und gehalten werden müssen.

 

Damit wird u.a verhindert, dass der Mangel an polizeilichen Ressourcen die Umgehung von normiertem Recht

und dessen Nichtaufstellung und Nichtfindung ermöglicht. Es wird verhindert, dass Entscheidungsträger

und Vermögenbesitzer, die diese Normen planen, vorbereiten, herbeiführen, umsetzen und durchsetzen

müssen, außerhalb von normierendem Recht agieren.

(4.3.4) Strafrecht und Kausale Mithaftung

Auch die kausale Mithaftung muss bewiesen sein.

 (4.3.5) Gefahrenabwehr, Strafrecht und Verbote, Indizien, Tötung

Die Gefahrenabwehr muss, so weit möglich, die Überführung von Verursacher der Gefahr und Mithaftern in die

Anwendung von Strafrecht erlauben: Sollte nach einer Gefahrenabwehr der Verursacher der Gefahr einer

Anwendung des Strafrechtes unterziehbar sein, ist dieses anzuwenden, wobei dafür die Todesstrafe verboten ist.

 

Reine Indizienverfahren im Strafrecht schließen die Anwendung von legalen Tötungsverfahren generell aus.

 

 Sollte im Rahmen der Anwendung des Strafrechtes eine Gefahrenabwehr vollzogen werden, die mit demjenigen, der

               der Anwendung des Strafrechtes unterliegt, zusammenhängt, dann ist im Rahmen dieser vollzogenen

Gefahrenabwehr die Anwendung der Normierten Tötung möglich, ohne dass es ein Strafrechtverfahren

abgeschlossen worden sein muss. Zusätzlich darf dieses Strafverfahren jedoch kein reines Indizienverfahren

sein.

 (4.3.6) Strafrecht, Gesetzgeber und Immunität und geheime Wahlen

Für den Bereich Politik ist Immunität verboten. Vielmehr muss Strafrecht - ein Allgemeines Bürgerrecht - angewendet

werden. Das gilt u.a. auch dann, wenn der Gesetzgeber die Gefahrenabwehr nicht umfassend ausgestaltet.

 

Das allerdings bedeutet auch: Der Gesetzgeber kann im Rahmen der Abstimmung über ein Gesetz

  nicht geheim sondern nur nachweislich personifiziert abstimmen.

 

Die Abschaffung der Immunität von Politikern erfolgt aus der gleichen Intention, dass die Regeln mit

Verfassungsrelevanz bereits im Strafrecht hinterlegt sind, damit die Verfassung, die erst noch zu implementieren ist,

nicht erst z.B. nach dem Prinzip der Biologischen Lösung be- bzw. erklagt klagt werden muss, die Justiz also keinen

Ansatz treffen darf, der die verzögerte Implementation - und das ist das Prinzip der Biologischen Lösung, das das

Wegsterben der Kläger ohne Urteilerlangung ermöglicht - von Recht mit Verfassungsrelevanz erlaubt. Das betrifft

auch den Gesetzgeber. Damit wird auch klar, dass der Gesetzgeber um einen Präsidenten eines Landes erweitert werden

muss, der ganz klar gesetzgeberische Kompetenz hat, die im Nachhinein durch das Parlament prüfbar ist. Der Präsident

kann damit auch verfassungsrelevantes Recht erlassen, in dem z.B. das Strafrecht zügig angepasst wird, eh die

Umsetzung in Verfassungsrecht per Volksentscheid erfolgt. Auch deswegen können Politiker keine Immunität besitzen,

da sonst das Strafrecht und damit Verfassungsrelevanz für die Politiker nicht wirksam werden können.

 

 (4.3.7) Ausstattung der Bevölkerung mit Sprengstoff, Waffen, Drogen

Der Zugang zu Sprengstoff, Waffen und Drogen kann nur normiert erfolgen:

 

                Der Bezieher von Sprengstoff, Waffen und Drogen muss einen Nachweis erbringen, damit umgehen zu

können

 

Das betrifft auch den Bezug von Silvester-Sprengstoff-Produkten. Als Nachweis gilt vor allem der Dienst in

der Armee mit Waffeneinsatz.

 (4.3.8) Missbrauch des Straßenverkehrsrechtes

Bundesweit wird das Straßenverkehrsrecht massiv wie folgt missbraucht:

 

Im Rahmen der Verschaffung von mehr Sicherheit im Straßenverkehr vollzieht die Polizei u.a. Verkehrskontrollen in

Sachen Geschwindigkeitsüberschreitungen, die mit einer Ordnungswidrigkeit und einem Bußgeld verknüpfbar sind.

 

Die Erhebung von Bußgeldern wird von den Gemeinden als Planungsbestandteil eingestuft: Einzunehmende

Bußgelder müssen dann auch eingetrieben werden.

 

Zu diesem Zweck werden Geschwindigkeitskontrollen auch unter Einsatz modernster Blitzertechnik an Orten, die

Verkehrsschwerpunkte mit hohem Aufkommen an bußgeldfähigem Verkehr haben, durchgeführt.

 

Der Einsatz modernster Blitzertechnik lohnt sich für die Beschaffung von Bußgeldern vor allem dort, wo die

Blitzertechnik physisch versteckt oder getarnt agiert, um ein Nichtvorhandensein der Verkehrskontrolle

vorzutäuschen: Es findet eine pauschale Täuschung statt.

 

Im Gegensatz dazu hat die nicht täuschende Verkehrskontrolle das Ziel, ein Sicherheitslevel am Ort der Kontrolle zu

erhöhen, wobei dazu schon die sichtbare Anwesenheit der Polizei ausreicht.

 

Die polizeiliche Tätigkeit als täuschende Wegelagerei in Verbindung mit Einnahmenbeschaffung ist divergent zum

Auftrag der Polizei, Verkehrssicherheit zu schaffen. Täuschende Wegelagerei ist daher nichts anderes als

verlagerte Raubkriminalität, um Einnahmen aus Bußgeldern zu beschaffen. Das gilt vor allem dort, wo

der Verkehrsschwerpunkt als solcher permanent so geartet ist und auch erhalten bleibt, um dauerhaft Einnahmen aus

Bußgeldverfahren zu generieren, quasi Geld zu drucken.

 

Aufgrund der bundesweit systematisch vorhandenen täuschenden Verkehrskontrollen sind diese als Straftat

eingestuft.

 

Es besteht für eine Verkehrskontrolle neben der nicht täuschenden Kontrolle noch die Möglichkeit, Kfz der

Kontrollorgane einzusetzen, um mittels dort eingebauter genormter Radartechnik die Geschwindigkeitskontrolle

als Messung der Geschwindigkeit vom vorausfahrenden Fahrzeugen unter parallelem Einsatz von Fototechnik,

die das Kfz-Kennzeichen erfasst, durchzuführen - also in Echtzeit: Das Kfz des Kontrollorgans ist

Verkehrsteilnehmer. Diese Informationen reichen aus, um den Halter des kontrollierten Kfz zu ermitteln

und ev. mit einem Bußgeldverfahren zu versehen.

 

 (4.4) Öffentlich-Rechtliches Radio und TV (Öffentliche Medien)

 (4.4.1) Podcast als Gestaltungsmittel - exemplarisches Beispiel

Exemplarisch sei hier ein Status des Öffentlich-Rechtlichen Senders "MDR" im Bereich Rundfunk genannt:

 

Der Sender "MDR aktuell" widmet sich als Info-Sender u.a. einer Podcast-Serie zur Hormonsteuerung

                z.B. von Menstruationspausen und Schwangerschaft. Es ist dem Sender ein Anliegen, dass beliebige Hörer

mit diesen Infos aktualisiert geschult werden.

 

Podcast ist ein von der ARD seit vielen Jahren implementiertes Gestaltungsmittel, um austauschbar, zukaufbar und

kostengünstig diverse Programme zu füllen. Auch sind dafür Wiederholungen beliebig möglich. Podcast ist

ein optimiertes Mittel der Verwertung der Zwangsgebühren der Nutzer der Öffentlichen Medien.

 

Podcasts können zudem das Bildungsniveau der Öffentlichen an das in der Gesellschaft verfügbare anpassen, ohne

zugleich höheres Niveau zu schaffen oder zuzukaufen: Mittel der optimalen Infiltration.

 (4.4.2) Geschütze Berufe und Professionalität

Deutschland krankt am Schutz systemischer Berufe - wie z.B. Immobilienhändler (nicht jedoch vereidigte

Immobilienversteigerer) oder Journalist - die keine geschützten Berufe sind. In diesen Berufssparten kann also

unter der Vortäuschung einer allgemein erwartbaren Vorstellung der konkrete Vollzug des Berufes

nicht nur extrem sondern auch illegal erfolgen - quasi die Sau rauslassen.

 

Der Gesetzgeber schiebt diesem keinen grundsätzlichen Riegel vor.

 

Die Öffentlichen Medien nutzen das skrupellos aus.

 

Mit anderen Worten: Man spart u.a. enorme Kosten der Öffentlichen, wenn man die Programme nicht

z.B. spartenbezogen qualifiziert, sondern z.B. mit Gießkannen-Personal-und -Medienqualität agiert.

 (4.4.3) Staatsunabhängigkeit

Exemplarische Beispiel:

 

Der Niedergang des berliner SFB wurde im Rahmen des Beitrittes der ehemaligen DDR und auch deren

Medien implementiert. DDR-Medienproduktionen sind im Giftschrank der jeweiligen Stiftung gelandet und so

dem Kulturerbe der Deutschen systematisch entzogen worden. Etwas weniger gewaltvoller aber von der

Konsequenz ebenso verheerend war der Niedergang des RBB - Rundfunk Berlin Brandenburg - durch

die damals agierende Intendantin, die den Sender fachfrauisch zersetze, um sich realisieren zu können,

wissend, dass das das Ende des Senders bedeuten kann, der tatsächlich knapp an seinem Ende

vorbeigeschlittert ist und dabei alle Traditionen im Sinne des vom SFB und RIAS (im Kalten Krieg)

erarbeiteten Professionalität für immer verloren hat. RBB ist ein Sender der ARD, der den Status von Berlin

deutlich macht: Ein Elend im Kulturbereich, der vom Geld bestimmt wird. Bis heute. .... Wer an das

Dasein des berliner Deutschen Theaters, das nach dem Tod seines letzten aus DDR-Zeiten stammenden

Intendanten durch einen Beamten als Intendant geführt wurde, der u.a. die Umpolung des Theaters auf das

Niveau des hamburger Thalia-Theaters forcierte, denkt, der weiß was Kahlschlag ist - die

die entsprechenden Machtverhältnisse vorausgesetzt (Beitritt der ehemaligen DDR zur BRD - polemisch

auch als "Wiedervereinigung" bezeichnet).

 

 

Um dem Systemwechsel im Bereich Öffentlich-Rechtlichen voranzutreiben, bedarf es einer Staatsunabhängigkeit, die

im Gottesstaat Deutschland erst mit dem Ende des politischen Christjudentums und deren Partner, also mit dem Ende

des Gottesstaates selbst, implementiert werden kann, da dieser wie ein Krebsgeschwür in alle Bereiche der Gesellschaft

reingewuchert ist. Z.B. war die Gründung des TV-Senders Phoenix ein Wunsch des verstorbenen Altkanzlers Kohl

(CDU), der auch eifrig in der Umrechnung der DM in Euro oder in der Wahl des Tages der Deutschen Einheit

mit herumpfuschte und an seinem Lieblingssender ZDF passende Sendezeiten bekam, weil in den entsprechenden

Chef-Ebenen des Senders politisch passendes Personal verfügbar war. - Es ist so: Deutschlands Öffentliche Medien

sind Instrumente des Staates, also des Christjudenlandes BRD, also des Gottesstaates (der sonntägliche Gottesdienst

im ARD-Radio erfolgt NUR für das Christjudentum. Tradition des RIAS bezüglich jüdischer Feier im Radio

oder islamische Gottesdienste sind kein Thema für Öffentlich-Rechtliche Medien, das also mehr als staatsnah ist).

Der Systemwechsel bei den Öffentlichen kann also nur noch Eines bewirken, um Deutschland voranzubringen:

Höchstwertige journalistsche Versorgung der Bevölkerung mit politisch unabhängigem Journalismus.

Der Systemwechsel wird daher massiv sein und dabei auch den massiven Widerstand des politischen Christjudentums

bewältigen müssen.

 (4.4.4) Verwertung der Konsumenten per "Rundfunkbeitrag"

Die Verwertung von Gebühren, die der Konsument aus dessen Vermögen erbringt, wird

systemisch völlig umgestellt. Dabei geht es nur um die Verwertung des Geldes zu

Medienprodukten und den dafür notwendigen Ressourcen wie für Produktion und Verwaltung etc..

 

Die bisherige Intention der Öffentlich-Rechtlichen, sich mit massiven Mittelmaß an den Gebühren zu

bereichern, in dem Gebühren so verbraten werden, dass sich eine Variation des Portfolio zur "Erwirtschaftung"

von Gewinn permanent erweitert, ohne jedoch permanent adäquat hochwertige Produkte zu liefern - diese

Intention wird vollständig ausgerottet.

 

Mit anderen Worten: Die Implementation von hochwertigen Journalismus steht erst bevor, wofür auch das

Kastenwesen in den Öffentlich-Rechtlichen liquidiert werden muss, dessen Perversion bereits weiter oben

exemplarisch gezeigt wurden.

 

 (4.4.5) Senderstrukturen

Um den Öffentlich-Rechtlichen überhaupt eine Daseinsberechtigung zu geben, wird das Portfolio in Sparten mit

und ohne Entgelte als Gebühren von Konsumenten filetiert.

 

Ohne Gebühren ist der hochwertige Journalismus der Hauptsender, dessen Finanzierung Bundessache ist und daher

in voller Höhe aus dem Bundeshaushalt erfolgt: Also ohne Gebühren der Konsumenten.

 

Im Gegensatz zu den am Markt vertretenden Sparten-Netzwerken wie die von Amazon oder Netflix sind

Sender der Öffentlich-Rechtlichen nur mit eigenen Produkten zu versorgen, wenn das möglich ist.

Z.B. in Sachen Sport übernimmt der Bund die Kosten der Beschaffung der Lizenzen.

 

Sender werden in der Kostenrechnung auch vom Bundesrechnungshof geprüft.

(4.4.5.1) Hauptsender als Nicht-Sparten-Sender

Der Bund finanziert je 1 Sender im Bereich Radio und TV. Diese Sender sind die Grundausstattung

der Öffentlichen Medien auf ausschließlich höchstem Niveau. Es sind die Deutschlandsender im TV und Radio.

 

Der Mitarbeiterstamm kann weder aus Freien Mitarbeitern noch aus Beamten gebildet werden.

 

Es gibt keine Gebührenerhebung für Konsumenten

 (4.4.5.2) Landessender

Je Bundesland ist je 1 Sender im TV und Radio aus Bundes- und Landesmitteln zu finanzieren, wobei der

Bund die Anschubfinanzierung und die grundsätzliche Entwicklung und Fortschreibung und Fortbestand

der Sender garantiert. Die Sender sind als autark auszugestalten und auszustatten.

 

Der Mitarbeiterstamm kann weder aus Freien Mitarbeitern noch aus Beamten gebildet werden.

 

Es gibt keine Gebührenerhebung für Konsumenten

 (4.4.5.3) Spartensender

Spartensender arbeiten marktorientiert und müssen dazu mittel Bundes- und / oder Landesmitteln gefördert werden.

 

Der Mitarbeiterstamm kann auch aus Freien Mitarbeitern nicht jedoch aus Beamten gebildet werden.

 

Es gibt pro Sender eine sozialverträgliche Gebührenerhebung für Konsumenten

 

Die Einführung der Gebühren soll die jeweilige Sparte im Idealfall voll finanzieren.

Der Sender trägt dann z.B. die Arbeitskosten selbst: Die Gebühren für Konsumenten sind

daher anzupassen.

 

Im Gegensatz zu den am Markt vertretenden Sparten-Netzwerken wie die von Amazon oder Netflix sind

Spartensender der Öffentlich-Rechtlichen nur mit eigenen Produkten zu versorgen, die sich am Markt

behaupten müssen. Dazu gehört auch der Bereich Sport, wobei die Besorgung der Lizenzen Bundessache ist.

 

Spartensender, die wegen geringer Gebühreneinnahmen nicht nachgefragt werden, werden geschlossen und liquidiert.

Ein Übergang in Bundes- bzw. Landesverantwortung ist ausgeschlossen.

 

Die Qualität der Sparten-Sender kann von der Qualität der Bundes- und Landes- und Spezialsender

nur begründet abweichen. Das betrifft z.B. Kosten, Art und Umgang und Qualität der Wertschöpfung.

 

ARD und ZDF sind im TV fast durchgängig auf die Bedürfnisse von Rentnern zugeschnitten und bedienen

diverse Interessen, die ARD und ZDF als rentnertauglich einstufen. Diese Interessen sind als Spartensender

zu bedienen und unterliegen somit auch der Prüfung auf einen real vorhandenen Bedarf an von ARD und ZDF

zugeschnittene Interessen im TV.

 

 (4.4.5.4) Spezialsender

Sepzial-Spartensender mit übergreifendem Portfolio - wie z.B. 3-sat - sind jedoch als Bundessender

auf die Schnittstelle zur Kultur des jeweiligen Partnerlandes auszurichten, so dass vorrangig diese

Kultur präsentiert wird. Die Gewinnung von Partnern, die in Deutschland im Radio und TV sich präsentieren

wollen, also z.B. auch 3-sat und arte, benötigt eine finanzielle Zusammenarbeit, wobei die Kosten

Bundessache sind. Spezialsender könne auch in nicht alltäglichen Senderfrequenzbereichen agieren

 

Spezialsender sind keine Sender per Internet.

 

Der Mitarbeiterstamm kann weder aus Freien Mitarbeitern noch aus Beamten gebildet werden.

 (4.4.5.5) Internet und Mobilfunk

Internetauftritte und Mobilfunkauftritte der Öffentlich-Rechtlichen sind an deren Instanzen (Sender) gebunden.

Eine Verselbstständigung von diesen Auftritten ist verboten. Die Internetauftritte dienen der Ergänzung

der Sendertätigkeit. Der Ersatz von Sendertätigkeit durch Internetauftritte und Mobilfunkauftritte

ist verboten. Verboten ist z.B. die Auslagerung ins Internet mit gleichzeitiger Unterlassung bzw. Beschränkung

des Offerte des Produktes im Sender selbst (ohne das Produkt (zuerst) dort zu senden).

 

Die Kosten der Internetauftritte und Mobilfunkauftritte trägt der jeweilige Sender.

 

Ressourcen der Internetauftritte und Mobilfunkauftritte sind Bundessache, wobei dafür die

Hauptsender herangezogen werden.

 

Domains müssen typisiert vergeben werden, z.B. xxxx.zdf.de mit heuteshow.zdf.de und ZDF als Hauptsender;

jedoch nicht heuteshow.de.

Nicht typisierte Domains sind verboten. E-Mail-Adressen sind analog zu vergeben.

 

Die Bereitstellung von Technik, Datenbanken, Softwareleistungen etc. ist Sache des Bundes

und führt zu den Ressourcen der Hauptsender, die die Landessender berücksichtigen.

Spartensender können nur Ressourcen der Hauptsender nutzen: Fremdressourcen sind verboten.

Spezialsender können nur Ressourcen der Hauptsender nutzen: Fremdressourcen sind verboten.

 

Der Mitarbeiterstamm kann weder aus Freien Mitarbeitern noch aus Beamten gebildet werden.

 

 (4.4.6) Personalstamm, Ausstattung, Wertschöpfung, Schnittstellen

Das Personal bis hin zur Intendanz muss in der Qualität und Erfahrung ausgebildet-elitär und elitär-ausgebildet sein

und sich mit dem Ansatz, dass es eine Ehre ist, für die Deutschen Öffentlich-Rechtlichen zu arbeiten, um z.B. so in die

Allgemeinbildung der Bevölkerung zu investieren, identifizieren. Elitäre Ausbildung bedeutet z.B., dass

Sprecher im Radio grundsätzliche eine ausführliche Sprachausbildung haben müssen, wenn das Produkt nicht

als Gastbeitrag gekennzeichnet ist. Elitär bedeutet auch ausgiebige Praxis und Erfahrung bzw. qualifizierter

Quereinstieg. Für Nachwuchs müssen die Sender selber sorgen, oder es den Hauptsendern überlassen.

 

Beamte sind als Mitarbeiter nicht möglich.

 

Die Qualität der Bundes-, Landes- und Spezialsender muss im Gegensatz zu den Spartensendern nicht nur elitär

professionell sein, sondern mit geprüften Ressourcen ausgestattet werden. Das gilt von Technik bis hin zum

Personal, deren Qualifizierung im Bereich des z.B. Journalismus hervorragend und auch so referenziert sein muss.

 

Die Wertschöpfung der Bundes-, Landes- und Spezialsender muss im Gegensatz zu den den Spartensendern

ausschließlich mit eigenen Ressourcen erbracht werden, wobei der Bezug von Ressourcen anderer Sender,

die keine Spartensender sind, ohne Gewinnabsichten und nur kostendeckend erfolgen kann.

 

Schnittstellen der Sender zu den außerhalb der Sender verfügbaren Medien und Kulturwertschöpfenden

sind zulässig, wenn dadurch das Portfolio des Senders qualitativ gesteigert bzw. angepasst wird, wobei

Gewinnabsichten ausgeschlossen sind, aber Gewinne der Zulieferer in den Kosten entgeltet werden können.

Im Falle der Spartensender kann das die Notwendigkeit einer Anpassung der Konsumenten-Gebühr bewirken.

 

Sender sind immer weisungsberechtigt. Damit ist Selbstständigkeit von Kulturschaffenden nur in Form

der Lieferung per Werkvertrag (zum Projekt auf Honorarbasis) möglich.

 

Die Verwertung von Wertschöpfung aus Niedriglohnbereichen ist verboten.

 

Entgeltangelegenheiten sind an Tarifvereinbarungen mit der zuständigen Gewerkschaft gebunden.

Werkverträge sind gegenüber Jobs, die von Angestellten der Sender in notwendiger Art, Umfang und Qualität

vollziehbar sind, nachgeordnet. Zeitarbeit ist verboten.

 

 (4.4.7) Ausrichtung, Qualität und Fortschritt der Wertschöpfung

 (4.4.7.1) Personalgruppierung

Die Implementation von Personal in den Sendern, das politisch nicht in gesellschaftlichen Strömungen wie Parteien etc.

fest gebunden ist, ist zu bevorzugen, außer wenn es keinen anderen qualitativ besseren Bewerber gibt.

Ausschreibungen von Arbeitsplätzen müssen also klar Abgrenzungen liefern.

 

Ein Sender kann Personal NUR aus geschützten Berufen und NUR mit nachgewiesener besonderer elitärer

Qualifizierung einstellen (außer Azubis). Spartensender dürfen Personal mit abweichender Normierung

nur als zum Mitarbeiterstamm zusätzliches Personal beschaffen.

 

In den Aufsichtsgremien der Sender können nur Personen sitzen, die Angestellte der Sender sind

(nicht senderübegreifend) oder vom Aufsichtsrat selbst gewählt wurden (nicht senderübegreifend).

Der Aufsichtsrat arbeitet nur kostendeckend. Den Aufsichtsratmitgliedern muss es ein Ehre sein, so dass eine

weiterreichende Entgeltung für das Agieren wegfällt.

 (4.4.7.2) Personalumgruppierung

Um Traditionsbewusstsein zu stärken, sind in den Bundes- und Landes- und Spezialsendern die Qualitätsmaßstäbe von

ausscheidenden Mitarbeitern so zu ermöglichen, dass diese - wenn sie es wollen - einen Programmplatz mit geringerer

Priorität erhalten und an einen Spartensender weitergereicht werden. Nur Spartensender können dieses

Traditionsbewusstsein implementieren. Gastagieren von ausgeschiednen Mitarbeitern ist grundsätzlich zulässig.

 (4.4.7.3) Einfluss der Politik

In den Aufsichtsgremien der Sender können nur Personen sitzen, die Angestellte der Sender sind

(nicht senderübegreifend) oder vom Aufsichtsrat selbst gewählt wurden (nicht senderübegreifend).

Der Aufsichtsrat arbeitet nur kostendeckend. Den Aufsichtsratmitgliedern muss es ein Ehre sein, so dass eine

weiterreichende Entgeltung für das Agieren wegfällt.

 

Die politische Kontrolle der Sender ist nur innerhalb des Senders möglich. Dieser muss selbst für seine Tragfähigkeit

sorgen.

 

Die Intendanz der Öffentlich-Rechtlichen liegt beim Bundessender für Radio bzw. TV, der über Angelegenheiten

der anderen Sender mitbestimmen darf.

 

Zusätzlich gilt: Wird ein Sender von einem anderen Sender z.B. kostenseitig beeinflusst, kann letztere Einfluss auf die

Intendanz des beeinflussten Senders nehmen.

 

Versuche, die Programmgestaltung zu dominieren, zu monopolisieren und senderfremd zu verwerten, sind verboten.

 

 (4.4.7.4) Propaganda, Meinungsäußerung, Wahrheitsgehalt und Beweis

Propaganda, deren Ausübung und Verkündung nicht gleichzeitig mit der Beweisführung des Wahrheitsgehaltes der

Propaganda einhergeht, ist keine Meinungsäußerung, sondern verboten.

 

Propaganda, deren Ausübung und Verkündung nicht gleichzeitig mit der Beweisführung des Wahrheitsgehaltes der

Propaganda einhergeht, kann schon deswegen zur unkontrollierten Beeinflussung z.B. von Rechten benutzt werden, da

der konkrete Bezug zur freien Entfaltung der Persönlichkeit fehlt: Diese Entfaltung ist nicht Gegenstand von

Propaganda, da der Wahrheitsgehalt bezüglich der Realität der Persönlichkeitsentfaltung nicht ermittelbar ist.

 

Meinungsäußerung unterscheidet sich also von der Propaganda derart, dass die Ausübung und Verkündung der

Meinung gleichzeitig mit der Beweisführung des Wahrheitsgehaltes einhergehen muss.

 

Praktisch bedeutet das z.B.

 

                * dass die Meinungsäußerung gegenüber einem Journalisten zulässig ist, wenn der Journalist diese

               Meinungsäußerung als Nicht-Propaganda oder als Propaganda mit gleichzeitiger Beweisführung des

Wahrheitsgehaltes der Meinungsäußerung darstellt.

 

                * das Ende jedes Lobbyismus und Polemik, die Propaganda zum Ziel hat.

 

                * dass Propaganda nicht mehr als Meinung getarnt werden kann, so dass sich damit die Verbreitung von

Propaganda einschränken lässt, denn Redefreiheit ist keine Meinungsfreiheit: Medien, die Propaganda als

Meinung verteilen, machen sich strafbar. Es gibt also auch keine Möglichkeit mehr, dass der Staat

Propaganda-Medien implementieren und fortführen kann - das betrifft in der BRD alle Öffentlich-Rechtlichen

Medienanstalten.

 

 Kapitel 5 Systemveränderungen - Schwerpunkte

Nachhaltiger und objektiv notwendiger Systemwechsel

 

Deutschland wird nach dem objektiv notwendigen Systemwechsel

 

* die Gesellschaft zersetzende Strömungen aller Art verboten und ausgerottet haben, denn Zersetzung

lässt sich mit Meinungsfreiheit nicht begründen, da diese eine geringere rechtliche Wertigkeit haben wird.

Die Demokratie wird in ihrem Dasein systemisch autarker und unangreifbarer sein. Dazu müssen das

Strafrecht angepasst werden und das Grundgesetz durch eine Verfassung z.B. nach dem Vorbild der

USA ersetzt werden, um Rechtssystem und Volkswille (die Verfassung entsteht im Rahmen von

Volksentscheiden, so dass die Machtkonzentration im BRD-Bundestag und dortige Interessenslagen

nicht zum Zuge kommen müssen) überhaupt erst auf eine demokratische Basis zu stellen. Dafür wird der

Bundestag auf eine Beschaffung von Abgeordneten umgestellt werden, die nicht von politischen Eliten wie

die des politischen Christjudentums sondern mittels Direktmandate aus den Kreisen der Bevölkerung

dominiert wird. Damit muss das Wahlrecht umgestellt und in der Verfassung verankert werden.

 

* kein Mitglied der EU sein, um u.a. die völkerrechtliche Souveränität des Landes z.B. ohne Einfluss Anderer auch in

Sachen Einwanderung überhaupt wieder vollziehen zu können (Transitzonen an den bundesdeutschen Grenzen als

Hoheitsgebiet, dessen Betreten nicht die sofortige Einreise in die BRD bewirkt und damit die EU-Regelungen und

deren Rechtsbrüche ausschaltet).

 

* eine Binnenwährung "Deutsche Mark" oder "Mark" oder "Reichsmark" haben, die nur über die Konvertierung in der

zugelassenen Außenwährung Euro, anhand derer Freihandelsabkommen zu implementieren ist, die auf den

Binnenmarkt nur vermittelt wirken - also exakt das, was China schon längst hat - , auch um Deutschland exportfähig

zu machen und dabei parasitäre Unternehmen wie z.B. "VW" auszurotten.

 

* Staatliche Investitionen am Binnenmarkt zu Binnenwährung haben, die als gedrucktes Geld direkt in abschreibbare

Güter der Wertschöpfung bzw. in der Wertschöpfung selbst am Binnenmarkt investiert werden.

 

* die steuerliche Abschöpfung von Unternehmen und Unternehmensteilen haben, deren Wertschöpfung nicht in

Deutschland stattfindet, also die Abschöpfung ausländischen Vermögens und Gewinne haben, wobei zugleich

staatliche Investitionen in diese Unternehmen und oder deren Teile grundsätzlich nicht möglich sind, so dass

Unternehmen, die dann in Deutschland nicht wirtschaften können, aus Deutschland abwandern und damit den

Konkurrenzkreis am Binnenmarkt eingrenzen sollen: Bessere Wirkungsbedingungen am Binnenmarkt für staatliches

Invest und bessere Bedingungen für Export inklusive massiver Erweiterung der Produktionsbereiche und am deutschen

Binnenmarkt hergestellter Warensortimente, so dass wieder mit Stolz weltweit bekannt ist:

Made in Germany - deutsche Wertarbeit.

 

 

* die Beamtenschaft abgeschafft und durch Angestelltenverhältnisse ersetzt worden sein, damit der uralte deutsche

Stil "Üb immer Treu und Redlichkeit" endlich als ausgerottet gilt. Zudem ist für ein Systemwechsel die Abschaffung

von Sklaven- und Dienerverhältnisses als "Beamte" notwendig, damit Strukturen der Gesellschaft schneller oder gar

überhaupt erst kontrolliert und angepasst werden können, um Machtverhältnisse aufzubrechen.

Der Überbau der Gesellschaft ist ein Instrument zum Erhalt der Gesellschaft.

Es nutzt weder der beamtische Kadavergehorsam noch die Existenz einer Regierungsarmee als fremdgesteuerte

Söldnergruppe, die also nicht auf Wehrpflicht basiert, deren Akzeptanz subjektive Lebensansprüche und deren

Durchsetzung entgegen gesellschaftlichen Notwendigkeiten, Sitten etc. ausschließt

Weiteres Beispiel: Wenn der Bundestag Waffenlieferungen an die Ukraine zulässt und dafür in den Führungsebenen

des Bundestages die Trommel rührt, um den Zweck der Waffenexporte gegen Entgelt von nicht systemisch

kriegsverändernden Waffen, um also den Zweck Mensch und Umwelt abzuschlachten, durchzusetzen,

dann muss eine dem Volk gewohnte Sitte (wie die Wehrpflicht) greifen, dass sich derjenige zuvor von den

Verhältnissen des Abschlachtens konkret zu überzeugen hat, also einen Fronteinsatz in der Ukraine ableistet, um als

"Volksvertreter Bundestag" dann über Art und Umfang von Waffenverkäufe in die Ukraine zu entscheiden , damit eben

nur systemisch kriegsentscheidende Waffen verkauft werden. Synchron dazu müssen in der BRD implementierte bzw.

noch zu implementierende Waffensysteme der Verteidigung der BRD und deren Partner nicht als Instrumente der

Abschreckung sondern des realen Einsatzes im Verteidigungsfall klar und deutlich dargestellt und angeschafft werden:

Waffen dienen der Anwendung als Gefahrenabwehr und nicht einer Illusion wie Abschreckung. Letztere ist spekulativ

und damit unverantwortlich gegenüber dem deutschen Volk. Der reale zuverlässige Einsatz mit dem so zuverlässigen

Zweck des Schutzes der Bevölkerung erlaubt erst u.a. die Finanzierung von Waffen, die in jedem Fall systemisch

kriegsentscheidend eingesetzt werden müssen. So gesehen ist jede Auf- und Abrüstung allein der Zweck, Krieg

nachhaltig zu verhindern bzw. zu gewinnen. - Dieses Konzept verfolgen die USA teilweise - im Gegensatz zur BRD

und dessen verrotteten Bundeswehr, oder zu Russland, das immer noch glaubt, weil die Ukraine keine militärische

Bündnispartnerschaft - also nicht zwingend die der NATO - hat, mittels Territorialkriege Siege erringen zu können,

wobei Großteile der Rest der Welt denken, mit Putin verhandeln zu können, ohne diesen nicht vor die endgültige

Alternative stellen zu müssen: Entweder Verhandlungen VOR Krieg oder Einsatz von Waffensystemen gegen den

Gegner zur systemischen Kriegssteuerung inkl. Vollzug der Annullierung der Gründe für den Krieg. Das sind keine

Drohung und keine Abschreckung und kein Wunschkonzert, sondern das ist Pragmatismus.

 

* ein systemisch komplett verändertes Strafrecht haben, dessen Anwendung mit der Errichtung von Arbeitslagern

und u.a. Verbot für Gefängnisse ohne umfangreiche Integration der Häftlinge (Folterverbot), aber auch mit der

Einführung des Prinzips der "Normierten Tötung" verbunden ist. Dieser Teil des Systemwechsels wird die

Machtverhältnisse in Deutschland auf allen Gebieten der Gesellschaft neu strukturieren, kontrollierbar und

durchsetzbar machen, so dass die o.g. faschistischen Triebkräfte systematisch ausgerottet werden - auch um

Deutschland im Außenverhältnis erstmals als zuverlässig-nachvollziehbar zu zeigen.

 

Der Systemwechsel, den Deutschland erfahren wird, wird das bisherige Deutschland in seinen gesellschaftlichen

Ebenen so verändern, dass Deutschland das erste Mal dem Deutschen Volk und den wohlgesinnten

Einwanderern gehören wird.

 

 (5.1) System der Normierungen

Eine Grundform des gesellschaftlichen Daseins und deren Abbildung etc. ist das System der Normierungen z.B. als

Rechtssystem.

 

Das System betrifft alle Bereiche der Gesellschaft.

 

Das System ist damit DAS Grundsystem für eine gesellschaftliche Entwicklung und deren normierende Prinzipien z.B.

im Bereich Geldwirtschaft etc.. Ableitungen müssen aus dem Grundsystem erfolgen, das ein dialektisches also

analytisches-synthesisches Gesamtsystem z.B. in Form des Rechtssystems ist, wobei alle Ableitungen zu gleich

wissenschaftlich ausgerichtet sein müssen.

 

Abbildung durch Analyse und Synthese von Kontext, der normiert werden soll: Die Abbildung selbst ist normiert:

Sie unterliegt der Maßgabe der Analyse und Synthese eines Kontextes und dessen Dialektik.

 

Die normierte Analyse und Synthese muss unter Heranziehung dialektischer Prinzipien erfolgen, die auch unter

Nutzung wissenschaftlicher Methoden und wissenschaftlich begründeten bzw. empirischen Erfahrungen erfolgen muss.

 

Die Anwendung der Maßgaben muss in allen Bereichen der Gesellschaft und also auch für Individuen geltendes Recht

und Normen erfolgen.

 

Das System von Normierungen als Rechtssystem unterliegt der Normierung selbst, so dass diese System wie auch

Normierungen u.a. nachvollziehbar, kontrollierbar und anpassbar gehalten werden müssen.

 

Damit wird z.B. verhindert, dass Richter als unabhängig eingestuft werden können (Verhinderung von Kasten- und

Elitenbildungen).

 

Damit wird verhindert z.B. dass Gesetzentwürfe in Formen von Abstraktionen, deren Kontext nicht allgemein

zugänglich und nicht für den Bürger an sich nicht nachvollziehbar ist, entstehen.

 

Es wird auch damit verhindert, dass der Gesetzgeber an sich außerhalb von Normen agieren kann und also nur

Mitglieder hat, die sich im System der Normungen nicht durch intellektuelle Fertig- und Fähigkeiten, die nachgewiesen

werden müssen, auszeichnen. Damit wird auch verhindert, dass jede Form der Gesetzgebung außerhalb von Normen

entsteht.

 

Das System von auch transparenten Normen für denjenigen, für den die Normen greifen, ist so vollumfänglich

aufzustellen (Planung, Vorbereitung, Umsetzung ,Vollzug etc.), wie oben gezeigt.

 

Damit wird u.a. auch verhindert, dass Teile des Gesetzgebers sich als Kastenform einer Berufsgruppe (z.B. massive

Anwesenheit der speziellen Berufsgruppe wie Jurist) im z.B. Bundestag bilden können. Vielmehr wird wegen der

Anwendung o.g. Prinzipien begründet, dass z.B. der Bundestag die gesellschaftlichen Strukturen vollumfänglich

widerspiegeln muss, was also der Bereitstellung von Interessensgruppen aus allen gesellschaftlichen Schichten

bedeutet, die normiert werden und damit im Sinne der Gesellschaft - oft volksmundig auch als "Demokratie"

bezeichnet - agieren können.

 

 (5.2) Rechtsnorm

Rechtsnormen dienen der Normierung des Objektes z.B. der Gesellschaft, des Staates und Landes, der Kommune

und Mitglieder der Gesellschaft etc..

 (5.2.1) Kenntnis und Anwendbarkeit einer Rechtsnorm

Es besteht ein zwingender Zusammenhang zwischen Kenntnis und Anwendung der Rechtsnorm.

 

Die Daseinsform der Gesellschaft ist bezüglich Kenntnis und Unkenntnis über Rechte und Pflichten

so zu implementieren z.B. zu verändern, dass begründbare Wissenheit und Unwissenheit des Agierenden

im Rahmen eines Strafrechtverfahrens um diesen Agierenden berücksichtigt werden muss, wobei

die Unterlassung ebenso verboten ist, wie die Androhung von rechtlicher Vergeltung ohne vorherige

Prüfung von Kenntnis und Unkenntnis als eine Voraussetzung des eigenverantwortlichen Handelns des Agierenden.

 

Die Kenntnis und Anwendbarkeit einer Rechtsnorm als Teil des Daseins der Gesellschaft und deren

Mitglieder ist zwingend. Zugleich ist die die Nichtsynchronisierung des Rechtes mit dem Dasein der

Gesellschaft und ihrer Mitglieder verboten.

 (5.2.2) Vollzug einer Rechtsnorm

Es besteht ein zwingender Zusammenhang zwischen Vollzug der Rechtsnorm und dem zu Normierenden.

 

Der zu Normierende muss mit seinem Kontext dem Vollzug zugeführt sein. Der vom Kontext nicht autarke

Vollzug ist verboten. Die Kontexterweiterung oder -veränderung im Zuge des Vollzuges, die sich nicht

am Kontext zum Zeitpunkt der Zuführung richtet, ist verboten. Eine unbegründete Kontextveränderung

oder eine Veränderung des Kontextes bezüglich Zusammenhanges des Grundes der vollziehenden Normierung

sind verboten.

 

Die im Vollzug zu erfolgende Änderung des Kontextes des zu Normierenden muss auch den Umfang

und die Qualität der Mitarbeit des zu Normierenden berücksichtigen. Das betrifft auch den Teilkontext

der Begründungsermittlung für die Normierung auch in Art und Umfang. Die Berücksichtigung ist konkret

zu ermitteln. Eine pauschale Berücksichtigung ist verboten. Eine Berücksichtigung muss für den

zu Normierenden von Vorteil sein.

 (5.2.3) Harmonisierung zwischen Rechtsnormen und deren Vollzug

Die Harmonisierung zwischen Rechtsnormen und deren Vollzug ist zwingend.

 (5.2.4) Kontextänderung im Vollzug der Rechtsnorm

Die Unterlassung einer Kontextänderung für den zu Normierenden im Vollzug der Rechtsnorm ermöglicht es, den

Kontext auf denjenigem bei der Zuführung zum Vollzug zu belassen.

 

Die Notwendigkeit der Kontextänderung ist zwingend, wenn dem zu Normierenden ein Vorteil entsteht bzw.

entstehen kann.

 

Die Unterlassung einer Kontextänderung trotz erkennbarer Vorteile aus einer Kontextänderung ist eine Form

der Folter des zu Normierenden.

 

 (5.2.5) Folter

Folter ist in jeder Art und jedem Umfang verboten.

 

Dabei ist das Prinzip der Normierten Tötung zu beachten.

 

Jede Art von Gesetzgebung, die den zu Normierenden in ein Dasein direkt oder indirekt versetzt,

dem der Normierte nicht entgehen und oder das er nicht abwenden und oder nicht verhindern kann, um

das Dasein zu seinem Vorteil auszurichten bzw. ausrichten zu lassen und oder um Nachteile

des zu normierenden Daseins des zu Normierenden zu entgehen und oder die Nachteile abzuwenden und oder

zu verhindern, ist die Gesetzgebung der Folter. Die Umsetzung dieser Gesetzgebung ist die Folter des

zu Normierenden.

 (5.2.6) Anteil der Wahrheitsfindung am Urteilsmaß eines Gerichtes

Die Herbeiführung der Wahrheitsfindung durch den Angeklagten, der mit der Beweisführung zu seinen Aussagen in

diesen die Wahrheit gesagt hat, muss sich in der Findung des Strafmaßes widerspiegeln. Es ist der einzige Weg eines

Angeklagten, parallel zur anwaltlichen Vertretung aus eigenen Kräften das Strafmaß beeinflussen zu können.

 

Die beweislose Verurteilung ist verboten, wenn die Herbeiführung der Wahrheitsfindung durch den Angeklagten

behindert, also dieser der Möglichkeit beraubt wird, parallel zur anwaltlichen Vertretung aus eigenen Kräften das

Strafmaß beeinflussen zu können.

 

Die Aushandlung von Vereinbarung von Kläger und Verklagten zum Zweck z.B. der Prozessverkürzung ist verboten,

wenn die Wahrheitsfindung in irgendeiner Form umgangen oder behindert wird. Eine verwertende Aushandlung

ist verboten, wenn dem Angeklagten kein Vorteil entsteht.

 

 (5.2.7) Verklausulierung von einem Gesetzestext - Beispiel SGB II

Die Verklausulierung von Gesetzestexten ist verboten.

 

Z.B Kapitallebensversicherung im SGB II-Kontext des § 12 SGB II - Gesetzestext-Zitat

              Hinweis: Abs. 2 ist EIN ganzer Satz !!

 

                "(1) Als Vermögen sind alle verwertbaren Vermögensgegenstände zu berücksichtigen.

 

                (2) Vom Vermögen sind abzusetzen

 

                1. ein Grundfreibetrag in Höhe von 150 Euro je vollendetem Lebensjahr für jede

               in der Bedarfsgemeinschaft lebende volljährige Person und deren Partnerin oder

                Partner, mindestens aber jeweils 3 100 Euro; der Grundfreibetrag darf für jede

                volljährige Person und ihre Partnerin oder ihren Partner jeweils den nach

                Satz 2 maßgebenden Höchstbetrag nicht übersteigen,

 

                1a. ein Grundfreibetrag in Höhe von 3 100 Euro für jedes leistungsberechtigte

                minderjährige Kind,

 

                2. Altersvorsorge in Höhe des nach Bundesrecht ausdrücklich als Altersvorsorge

                geförderten Vermögens einschließlich seiner Erträge und der geförderten

                laufenden Altersvorsorgebeiträge, so weit die Inhaberin oder der Inhaber das

                Altersvorsorgevermögen nicht vorzeitig verwendet,

 

                3. geldwerte Ansprüche, die der Altersvorsorge dienen, so weit die Inhaberin

                oder der Inhaber sie vor dem Eintritt in den Ruhestand aufgrund einer unwiderruflichen

                vertraglichen Vereinbarung nicht verwerten kann und der Wert der geldwerten Ansprüche

                750 Euro je vollendetem Lebensjahr der erwerbsfähigenleistungsberechtigten Person und

               deren Partnerin oder Partner, höchstens jedoch jeweils den nach Satz 2 maßgebenden

                Höchstbetrag nicht übersteigt,"

 

                ...

 

                "Bei Personen, die

 

                1. vor dem 1. Januar 1958 geboren sind, darf der Grundfreibetrag nach Satz 1 Nummer 1

                jeweils 9 750 Euro und der Wert der geldwerten Ansprüche nach Satz 1

                Nummer 3 jeweils 48 750 Euro,

 

                2. nach dem 31. Dezember 1957 und vor dem 1. Januar 1964 geboren sind, darf der

                Grundfreibetrag nach Satz 1 Nummer 1 jeweils 9 900 Euro und der Wert der

                geldwerten Ansprüche nach Satz 1 Nummer 3 jeweils 49 500 Euro,"

 

                ...

 

                "3. nach dem 31. Dezember 1963 geboren sind, darf der Grundfreibetrag nach Satz

                1 Nummer 1 jeweils 10 050 Euro und der Wert der geldwerten Ansprüche nach Satz

                1 Nummer 3 jeweils 50 250 Euro nicht übersteigen."

 

 (5.2.8) Strafrecht - Grundsatznorm, Straftat, Verfassung

 (5.2.8.1) Systemische Maßgaben

Maßgaben des Strafrechtes sind von systemischer Natur.

 (5.2.8.2) Planung, Vorbereitung, Versuchung, Durchführung, Umgehung

Jede Art von Planung, Vorbereitung, Versuchung und Durchführung einer Umgehung von

systemischen Maßgaben stellen Straftaten dar und sind als solche im Strafrecht zu implementieren.

Bsp.: Die bewiesene Verletzung der Verfassung ist eine Straftat, wenn die Verletzung nicht revidiert wird.

 (5.2.8.3) Straftat - Beweis

Eine Straftat muss als bewiesen gelten, wenn strafrechtlich normiert werden soll.

 (5.2.8.4) Straftat - Kontext (Strafprozess, Strafmaß, Strafvollzug)

Dem Straftäter muss der Kontext der Straftat klar werden, damit der Straftäter neben dem anwaltlichem Beistand

den Strafprozess, das Strafmaß und den Strafvollzug mit beeinflussen kann.

 (5.2.8.5) Straftat - Revidierung zum Zweck der Harmonisierung

Im Rahmen der Harmonisierung ist eine Revidierung einer Straftat zwingend anzustreben.

 

Eine Straftat muss nicht an sich revidierbar sein.

 

Die Revidierung einer Straftat hängt vom konkreten Kontext ab und benötigt den Dialog zwischen

Kläger und Angeklagten, wobei die Vorteilsnahme auch nur zu Gunsten des Klägers gehen kann,

aber der Angeklagte zugleich keine ihm nicht genehme Benachteiligung erfährt, die nicht aus

einer Normierung (und deren Vollzug) stammt.

 (5.2.8.6) Verwertung einer strafrechtlichen Normierung

Die Verwertung einer strafrechtlichen Normierung, die aus der Normierung rausführt, ist verboten

(z.B. Freikauf als Deal zwischen Staatsanwaltschaft und Beschuldigten; Rache an dem

Beschuldigten etc.).

 (5.2.8.7) Straftat - Entschuldbarkeit, Ausbürgerung, Auslieferung

Die Absicht, Vorbereitung und Durchführung etc. einer Straftat ist nicht damit entschuldbar, dass der Straftäter seine

deutsche Staatsbürgerschaft abgibt und das Land für immer verlässt. Vielmehr muss die Aufgabe der Staatsbürgerschaft

zwingend mit der Verfolgung der Straftat begründet werden, wobei die Verfolgung nicht zwingend die Möglichkeit

der Aufgabe der Staatsbürgerschaft haben muss.

 

In diesem Zusammenhang sind eine Ausbürgerung und die Auslieferung möglich.

 

 (5.2.9) Durch Recht normierte Freiheit des Einzelnen, Religion

Durch Recht normierte Freiheit des Einzelnen und der Bevölkerung am Beispiel der Religionsfreiheit.

 

Das bundesdeutsche Grundgesetzt normiert die Freiheit des Einzelnen und der Bevölkerung teilweise formal, und lässt

sich dann nicht systemisch in Recht ableiten. Vielmehr ist es dann Sache des Gesetzgebers und der

Gerichtsbarkeit, mit Arbeits- und Kompetenzteilung das Grundgesetz zu interpretieren. - Eine katastrophaler

Zustand, der den Wesenszug einer Verfassung ausschließt, dafür aber z.B. unverhältnismäßig lange und

willkürliche Entscheidungszeiten des Gesetzgebers und der Gerichtsbarkeit erlaubt, die dann noch nicht mal

verfassungskonform entscheiden müssen. - Diese Systematik erlaubt z.B. einen Gottesstaat, die

Immunität des Gesetzgebers und eine "Unabhängigkeit" der Richterschaft.

 

Um z.B. die Religionsfreiheit als rechtliche Kategorie normieren zu können, bedarf es einer Verfassung, die z.B.

Folgendes regeln muss:

 

  (1) Das einzelne Mitglied der Bevölkerung im Rechtskreis der Verfassung wird auch als "Jeder" bezeichnet.

 

  Das einzelne Mitglied existiert grundsätzlich im Kontext und direkten und indirekten Zusammenhang

  in der Bevölkerung im Rechtskreis der Verfassung, die die Bevölkerung und deren einzelne Mitglieder

  rechtlich so normiert, dass Bevölkerung und einzelne Mitglieder als untrennbare Einheit, die

  voneinander direkt und indirekt abhängig sind, aufgefasst werden.

 

  Die Persönlichkeit des Einzelnen und dessen Daseins befindet sich im solidarischen Zusammenhang

  aller Einzelnen als "Bevölkerung".

 

  Rechte des Einzelnen berühren die Rechte der Bevölkerung direkt und indirekt.

 

  Diese Beziehungen begründen und normieren die Freiheit des Einzelnen und der Bevölkerung selbst,

  die mit Recht normiert werden: Das Recht normiert die Freiheit des Einzelnen und der Bevölkerung und deren

  Sicht und Auffassung zu ihrer Freiheit im Rahmen der Umsetzung von Freiheit (Normierung

  der subjektiven Normen des Einzelnen und der Bevölkerung).

 

  Die Feststellung, Begründung und Normierung der Freiheit des Einzelnen aus dessen Sicht werden in

  Anwendung und Vollzug durch Recht so normiert, dass diese Freiheit des Einzelnen unverletzlich ist

  (Freiheitsrecht des Einzelnen) und die Normierung des Freiheitsrechtes des Einzelnen die Normierung

  der Bevölkerung als gesamtgesellschaftliche solidarische Normierung einschließt,

  so dass das Freiheitsrecht des Einzelnen grundsätzlich Teil der gesellschaftlichen Freiheit der Bevölkerung ist.

 

  (2) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit uns seines Körpers, so weit er

  nicht die Rechte anderer Mitglieder der Bevölkerung und der Bevölkerung selbst so beeinflusst, dass die

  Rechte der anderen Mitglieder der Bevölkerung und dieser selbst nicht anwendbar und / oder nicht

  wahrnehmbar sind, weil deren Rechte im Zuge des Vollzuges der Persönlichkeitsentfaltung verletzt

  und / oder eingeschränkt werden.

 

 

Erst der Verfassungsansatz lässt Normierung der Religionsfreiheit unter den realen Bedingungen zu:

 

                * Religion ist eine Modellierung anhand empirisch oder per Analyse-Synthese ermittelten Faktoren

                abgebildeten Realität des Daseins intelligenten Lebens unter der Maßgabe der Ressourcenknappheit.

                Religion ist eine Daseinsform der Gesellschaft, also einer Bevölkerung und deren Einzelnen,

                die zusammen mit der Religion als Abbildung (Modell) normiert werden. Es ist nicht möglich,

                Religion vom Dasein des Einzelnen und der Bevölkerung per Abstraktion zu trennen. Religion

                wird gelebt und hat darin den Zweck, das Dasein zu gestalten.

 

                * Religion umfasst wegen der Modellierung der Realität immer eine Instanz der Orientierung,

                die formal abstrakt von der Realität existiert (Gott), aber im Vollzug der Religion

                grundsätzlich menschlichen Interessen entspricht: Abstraktion als Voraussetzung für die

                Normierung der "Gläubigen" zum Zweck der Gestaltung des Daseins. Religion ist nicht

                nur wegen der per Katechismus implementierten Abstrakt-Instanz "Gott" nicht abstrakt,

                sondern Gott werden menschliche Eigenschaften, die per Katechismus vermittelbar sind,

                zugeordnet, um Religion als Teil des Daseins, also Religion erlebbar zu machen.

Es spielt dabei keine Rolle, wie und in welchem Umfang Gott zum Mensch wird - Propheten

                als Gottesweise werden immer implementiert, auch in schriftlicher Form wie einer Bibel

                oder Testament, Schriftenrollen, Symboldarstellungen. Es spielt auch keine Rolle,

                ob die vermenschlichte Instanz der Gottheit und dessen Propheten eine positive oder

                negative Rolle auf das Dasein haben, denn dieses wird immer nach den Verwertungsinteressen

                derjenigen, die Religion modellieren und verbreiten lassen, bestimmt. Religion hat

                nicht den Gott als Abstraktum sondern den vermenschlichten und daher erlebbaren Gott,

                der systemisch abstrakt bleibt, zum Ziel. Religion und Gott (Götter) sind ist eine Erfindung

                der Menschen.

 

                * Das Reale für das Dasein auch von intelligenten Wesen umfasst nur das komplexe Zusammenspiel

                von durch Intelligenz teilweise erkennbaren und damit modellierbaren Bedingungen, die

                weder Ziel noch Absicht, also keinerlei finale Abstraktion kennen, sondern von Menschen unter

                dem Begriff "Natur" abstrahiert wurden, wobei das Modell die empirische oder per

                Analyse / Synthese gewonnen Erkenntnisse als die der "Wissenschaften" auch zu kombinieren

                versucht (z.B. Relativitätstheorie und Quantenmechanik): Mit mehr oder weniger Erfolg.

                Egal, ob der Mensch abstrahiert oder wissenschaftlich tätig ist, oder nicht: Die

                Bedingungen für das Dasein haben sich nur als teilweise vom Menschen als anwendbar

                dargestellt (z.B. Wasserstoff-Fusionsreaktor). Diese Abtrennung von Bedingungen,

                die der Mensch beeinflussen kann, von Bedingungen, die auch ohne Existenz des

                Menschen existieren und wirken, erlaubt es einem intelligenten Wesen, das Dasein

                abseits von Religion aufzufassen, allerdings nicht final: Natur existiert real-bedingt,

                unvermenschlicht und trotzdem u. U. mit direkten bzw. indirekten Beeinflussungen auf das

                Dasein des Menschen, also auch auf dessen Religion (z.B. Klimawandel). Religion ist

                daher nur als Daseinsform des intelligenten Wesens wie der Mensch eine Teilmenge

                der Natur, also NUR vermittelt. Intelligenz produziert u.a. - aber nicht nur - Religion.

                Die Natur lässt sich prinzipiell erkennen - ob in Form einer Religion oder nicht.

                Der Zweck der Erkennung mit den Unterschieden der Intelligenzformen "Religion" und

"Wissenschaft". Beide können scheinbar getrennt vorhanden sein und zwar so unabhängig,

als ob es z.B. tatsächlich einen Gott gäbe (Einstein hat als gläubiger Jude in der Wissenschaft

                Meilensteine der Erkennung der Natur geschaffen, die auch unabhängig von jeder

                Religion entstand). Die im menschlichen Dasein vorhandene Kombination von Religion

                und Wissenschaft verändert diese auch: Beeinflussung von Modellierung und Abstraktion

                etc.. Der dabei vorhandene gemeinsame Nenner ist nicht ein "Gott" sondern die Intelligenz

                und deren Bedingungen, auch unabhängig von einer Religion zur erkennen, dass

es tatsächlich keines Gottes bedarf, um das Dasein des Menschen zu erkennen !

 

 

Die rechtliche Normierung unter Anwendung einer Religion so, wie das politische Christjudentum es

in der BRD vermittelt mit dem Grundgesetz vollzieht, steht daher im Widerspruch zu einer Verfassung,

die als Mittel der Modellierung unter Einräumung der Freiräume für weitere Möglichkeiten der

Modellierung und Erkenntnisgewinnung sorgt, weil es keinen religiösen Zweck, also keinen Gott gibt,

wobei dem Einzelnen in seinem Dasein seine Religionsfreiheit nicht abgesprochen wird

(Dialektik). - Zwischen dem Grundgesetz der BRD und einer Deutschen Verfassung bestehen unlösbare,

weil systemisch-divergente Unterschiede.

 

Mit anderen Worten: Eine regierende Elite wie die des deutschen politischen Christjudentums ist unter

einer Verfassung nach dem Systemwechsel nicht mehr existent, da diese Elite sonst verfassungswidrig wäre.

 

 (5.2.10) Durch Recht normierte Freiheit der Meinung

Durch Recht normierte Freiheit des Einzelnen und der Bevölkerung am Beispiel der Meinungsfreiheit.

 

Um die Meinungsfreiheit als rechtliche Kategorie normieren zu können, bedarf es einer Verfassung,

die Folgendes regeln muss:

 

  (1) Das einzelne Mitglied der Bevölkerung im Rechtskreis der Verfassung wird auch als "Jeder" bezeichnet.

 

  Das einzelne Mitglied existiert grundsätzlich im Kontext und direkten und indirekten Zusammenhang

  in der Bevölkerung im Rechtskreis der Verfassung, die die Bevölkerung und deren einzelne Mitglieder

  rechtlich so normiert, dass Bevölkerung und einzelne Mitglieder als untrennbare Einheit, die

  voneinander direkt und indirekt abhängig sind, aufgefasst werden.

 

  Die Persönlichkeit des Einzelnen und dessen Daseins befindet sich im solidarischen Zusammenhang

  aller Einzelnen als "Bevölkerung".

 

  Rechte des Einzelnen berühren die Rechte der Bevölkerung direkt und indirekt.

 

  Diese Beziehungen begründen und normieren die Freiheit des Einzelnen und der Bevölkerung selbst,

  die mit Recht normiert werden: Das Recht normiert die Freiheit des Einzelnen und der Bevölkerung und deren

  Sicht und Auffassung zu ihrer Freiheit im Rahmen der Umsetzung von Freiheit (Normierung

  der subjektiven Normen des Einzelnen und der Bevölkerung).

 

  Die Feststellung, Begründung und Normierung der Freiheit des Einzelnen aus dessen Sicht werden in

  Anwendung und Vollzug durch Recht so normiert, dass diese Freiheit des Einzelnen unverletzlich ist

  (Freiheitsrecht des Einzelnen) und die Normierung des Freiheitsrechtes des Einzelnen die Normierung

  der Bevölkerung als gesamtgesellschaftliche solidarische Normierung einschließt,

  so dass das Freiheitsrecht des Einzelnen grundsätzlich Teil der gesellschaftlichen Freiheit der Bevölkerung ist.

 

  (2) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit uns seines Körpers, so weit er

  nicht die Rechte anderer Mitglieder der Bevölkerung und der Bevölkerung selbst so beeinflusst, dass die

  Rechte der anderen Mitglieder der Bevölkerung und dieser selbst nicht anwendbar und / oder nicht

  wahrnehmbar sind, weil deren Rechte im Zuge des Vollzuges der Persönlichkeitsentfaltung verletzt

  und / oder eingeschränkt werden.

 

 

Erst der Verfassungsansatz lässt Normierung der Meinungsfreiheit unter den realen Bedingungen zu:

 

                Propaganda und Meinung sind divergente Kategorien:

 

                              Propaganda, deren Ausübung und Verkündung nicht gleichzeitig mit der Beweisführung

                              des Wahrheitsgehaltes der Propaganda einhergeht, kann schon deswegen zur unkontrollierten

                            Beeinflussung z.B. von Rechten benutzt werden, da der konkrete Bezug zur freien Entfaltung

                              der Persönlichkeit fehlt: Diese Entfaltung ist nicht Gegenstand von Propaganda, da der

                              Wahrheitsgehalt bezüglich der Realität der Persönlichkeitsentfaltung nicht ermittelbar ist.

                              Meinungsäußerung unterscheidet sich also von der Propaganda derart, dass die Ausübung und

                              Verkündung der Meinung gleichzeitig mit der Beweisführung des Wahrheitsgehaltes einhergehen

                              muss.

 

                Praktisch bedeutet das z.B.

 

                              dass die Meinungsäußerung gegenüber einem Journalisten so zulässig ist,

                              dass der Journalist diese Meinungsäußerung als Nicht-Propaganda bzw.

                                            als Propaganda mit bzw. ohne gleichzeitiger Beweisführung des Wahrheitsgehaltes der

                                            Meinungsäußerung darstellt.

                              das Ende jedes Lobbyismus, der Propaganda zum Ziel hat.

                              dass die Überwachung jener Medien beendet werden muss, wenn diese Medien sich an

                                            Meinungsäußerung halten. Konkret wäre das das Ende der Überwachung von z.B.

                                            Foren im Internet.

 

Das christjüdische Recht sieht seit langem die Haftung der Forenbetreiber für in den Foren veröffentliche Propaganda

UND Meinungsäußerung vor, wenn Propaganda UND Meinungsäußerung nicht dem Wertesystem des Gesetzgebers

entsprechen und dieser den Vollzug von Recht den Forenbetreibern aufhalst, die dem Gesetzgeber komplett

fremdbestimmt dienen - eine (faschistische) Methode der Staatssicherheit. Forenbetreiber müssen dazu den verfügbaren

Intellekt, das verfügbare Wissen und die verfügbaren Fähigkeiten benutzen, Meinungen und Propaganda

gesetzeskonform zu normieren, in dem Beiträge oder Konten von Forennutzern z.B. gelöscht werden. Foren sind in

Deutschland Zonen der Totalüberwachung auf Niveau der Alleinbestimmer in Foren, der Forenbetreiber. Foren sind

für die Wahrnehmung des Rechtes aus freie Entfaltung der Persönlichkeit weder geeignet noch gedacht, wenn im Fall

des christjüdischen Rechtes die Verfolgung auch Andersdenkender in Foren verlangt wird: Vernichtung der Meinung

und der Möglichkeit der Meinungsäußerung per Forum. Das christjüdische Recht sieht nicht das Verbot von

Propaganda vor, da Propaganda eine Systemkomponente des elitären politischen Christjudentums ist, und opfert

zugleich die Meinungsfreiheit, wenn diese durch Propaganda ersetzt wird, anstelle die Meinung zu liquidieren - Diese

Aufgabe haben Forenbetreiber, in dem diese Meinungen z.B. löschen und so ein nicht reales Abbild der Forennutzer

und deren Beiträge konstruieren, um im Auftrage der Überwacher zu infiltrieren, soll das Forum am Leben bleiben.

Dass dabei der Forenbetreiber als Maßstab für Löschungen und Infiltration dient, macht aus einem Forum die

Abbildung der Persönlichkeiten der Forenbetreiber, so dass jedes Forum in Deutschland letztendlich Objekt der

Inzucht ist, denen sich Forennutzer anschließen. - Interessanter Weise ist diese Daseinsform auch bei Facebook zu

beobachten: Betreiber privater Gruppen bestimmen diese komplett und normieren Äußerungen von Nutzern und damit

diese selbst. ... Blanker Faschismus auch deswegen, weil sich Mediennutzer massiv in Medienbereiche begeben, wo die

Überwachung nicht oder nur teilweise stattfindet, z.B. in Chatsystemen, die verschlüsselt erreichbar im Ausland

gehostet, oder im DarkNet implementiert sind. Gerade diese Medienbereiche unterscheiden nicht zwischen

Meinungsäußerung und Propaganda, sind aber auch gegenüber dem christjüdischen Recht inkompatibel, wenn sie

nicht überwachbar sind und nicht etwa,wenn Propaganda stattfindet. .... Ebenfalls blanker Faschismus.

 

 (5.2.11) Freiheit bezüglich Staat, Gesetzgeber, Gerichtsbarkeit

Formen der Freiheit des Einzelnen und der Bevölkerung bezüglich Staat, Gesetzgeber, Gerichtsbarkeit.

 

Um die Formen als Kategorie normieren zu können, bedarf es einer Verfassung, die folgendes regeln muss:

 

  (1) Das einzelne Mitglied der Bevölkerung im Rechtskreis der Verfassung wird auch als "Jeder" bezeichnet.

 

  Das einzelne Mitglied existiert grundsätzlich im Kontext und direkten und indirekten Zusammenhang

  in der Bevölkerung im Rechtskreis der Verfassung, die die Bevölkerung und deren einzelne Mitglieder

  rechtlich so normiert, dass Bevölkerung und einzelne Mitglieder als untrennbare Einheit, die

  voneinander direkt und indirekt abhängig sind, aufgefasst werden.

 

  Die Persönlichkeit des Einzelnen und dessen Daseins befindet sich im solidarischen Zusammenhang

  aller Einzelnen als "Bevölkerung".

 

  Rechte des Einzelnen berühren die Rechte der Bevölkerung direkt und indirekt.

 

  Diese Beziehungen begründen und normieren die Freiheit des Einzelnen und der Bevölkerung selbst,

  die mit Recht normiert werden: Das Recht normiert die Freiheit des Einzelnen und der Bevölkerung und deren

  Sicht und Auffassung zu ihrer Freiheit im Rahmen der Umsetzung von Freiheit (Normierung

  der subjektiven Normen des Einzelnen und der Bevölkerung).

 

  Die Feststellung, Begründung und Normierung der Freiheit des Einzelnen aus dessen Sicht werden in

  Anwendung und Vollzug durch Recht so normiert, dass diese Freiheit des Einzelnen unverletzlich ist

  (Freiheitsrecht des Einzelnen) und die Normierung des Freiheitsrechtes des Einzelnen die Normierung

  der Bevölkerung als gesamtgesellschaftliche solidarische Normierung einschließt,

  so dass das Freiheitsrecht des Einzelnen grundsätzlich Teil der gesellschaftlichen Freiheit der Bevölkerung ist.

 

  (2) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit uns seines Körpers, so weit er

  nicht die Rechte anderer Mitglieder der Bevölkerung und der Bevölkerung selbst so beeinflusst, dass die

  Rechte der anderen Mitglieder der Bevölkerung und dieser selbst nicht anwendbar und / oder nicht

  wahrnehmbar sind, weil deren Rechte im Zuge des Vollzuges der Persönlichkeitsentfaltung verletzt

  und / oder eingeschränkt werden.

 

Erst der Verfassungsansatz lässt Normierung der Formen unter den realen Bedingungen zu:

 

                * Instrumente, Mittel und Ausprägungen der Freiheit des Einzelnen und der Bevölkerung sind vielfältig,

              da das Dasein des Einzelnen und der Bevölkerung als Gesellschaft existiert: Es gibt keine

                isolierten Verhältnisse in der Gesellschaft. Analytische bzw. empirische Ermittlung von

                Verhältnissen der Gesellschaft sind per Synthese zu modellieren, um die Realität der Gesellschaft

                abbilden und handhabbar machen zu können.

 

                * Aus den Formen der Freiheit des Einzelnen lassen sich die Formen der Freiheit von Gruppen von Einzelnen

                abbilden: Verein, Gemeinde, Stiftung, GmbH, Aktiengesellschaft etc.. Freiheit von Gruppen von Einzelnen

                können die Freiheit des Einzelnen nicht einschränken. Z.B. Vertragsfreiheit kann also

                Einschränkungen für Instrumente, Mittel und Ausprägungen regeln - z.B. beschränkte Haftung eines

                Unternehmens.

 

                * Eine besondere Form der Freiheit des Einzelnen und der Bevölkerung ist der Staat als spezielles

                Instrument, Mittel, Organisation. Der Staat ist als Mittel zum Zweck nicht der Erschaffer von

                Recht, also kein Gesetzgeber, wohl aber ein Instrument, um Recht normierend durchzusetzen.

 

 

Eine weitere Form der Freiheit des Einzelnen und der Bevölkerung ist der Gesetzgeber als spezielles Instrument, um

              das Dasein der Gesellschaft und deren Formen etc. zu normieren, in dem die Verfassung als Grundlage dient.

               Der Gesetzgeber kann also Formen wie Staat, Unternehmen etc. nicht schaffen - aber eben normieren.

 

Nach dem Systemwechsel:

 

              Der Gesetzgeber selbst besteht aus Abgesandten der Bevölkerung, also der Einzelnen und deren

Gruppierung. Diese müssen sich im Gesetzgeber wiederfinden. Es ist also nicht möglich, dass der

Gesetzgeber hauptsächlich aus einer bestimmten Berufssparte besteht - z.B. Juristen. Die Wahl des

 Gesetzgebers ist eine Freiheit des Einzelnen und der Bevölkerung. Parteien als Teil des Gesetzgebers

 können sich nicht von der Freiheit des Einzelnen und der Bevölkerung trennen, denn auch Parteien

 und deren Mitglieder unterliegen der Achtung der Rechte der anderen, so dass Parteien als Teil des

 Gesetzgebers weder eine die Partei bevorzugende Politik machen können, noch den Staat auf die

Interessenslage der Partei ausrichten können. Das trifft auch für die Bildung einer Regierung zu, die

 nur aus den Abgesandten der Bevölkerung zu bilden ist. Letztendlich ist die Regierung damit ein

 Gegenstand der Freiheit der Wahl als Teil der Freiheit des Einzelnen und der Bevölkerung. Das

Oberhaupt des Gesetzgebers, der Präsident des Staates, wird direkt von der Bevölkerung

                            gewählt. Der Präsident des Staates hat das Dekret-Recht, aber nicht das Recht, Gesetze auf z.B.

                            Verfassungskonformität so zu prüfen, dass Gesetze nicht erlassen werden. Dafür hat er das Recht,

                             die Prüfung des zu erlassenden Rechtes einzuberufen, in dem die Instanz der nachhaltigen

fortlaufenden Prüfung auf Gültigkeit von Rechtsnormen aktiviert wird und solange der Erlass des

Gesetzes gestoppt ist (alternativ kann der Präsident ein Dekret erlassen).

 

Die Gerichtsbarkeit als direktes Ergebnis der Freiheit der Wahl des Einzelnen und der Bevölkerung ist möglich, da es

keine "Richterliche Unabhängigkeit" gibt, denn Richter sind Teil der Bevölkerung.

 

 (5.2.12) Freiheit bezüglich Eigentum und Unternehmer

Formen der Freiheit des Einzelnen und der Bevölkerung bezüglich Eigentum und unternehmerisches Handeln

 

 Um die Formen als Kategorie normieren zu können, bedarf es einer Verfassung, die folgendes regeln muss:

 

  (1) Das einzelne Mitglied der Bevölkerung im Rechtskreis der Verfassung wird auch als "Jeder" bezeichnet.

 

  Das einzelne Mitglied existiert grundsätzlich im Kontext und direkten und indirekten Zusammenhang

  in der Bevölkerung im Rechtskreis der Verfassung, die die Bevölkerung und deren einzelne Mitglieder

  rechtlich so normiert, dass Bevölkerung und einzelne Mitglieder als untrennbare Einheit, die

  voneinander direkt und indirekt abhängig sind, aufgefasst werden.

 

  Die Persönlichkeit des Einzelnen und dessen Daseins befindet sich im solidarischen Zusammenhang

  aller Einzelnen als "Bevölkerung".

 

  Rechte des Einzelnen berühren die Rechte der Bevölkerung direkt und indirekt.

 

  Diese Beziehungen begründen und normieren die Freiheit des Einzelnen und der Bevölkerung selbst,

  die mit Recht normiert werden: Das Recht normiert die Freiheit des Einzelnen und der Bevölkerung und deren

  Sicht und Auffassung zu ihrer Freiheit im Rahmen der Umsetzung von Freiheit (Normierung

  der subjektiven Normen des Einzelnen und der Bevölkerung).

 

  Die Feststellung, Begründung und Normierung der Freiheit des Einzelnen aus dessen Sicht werden in

  Anwendung und Vollzug durch Recht so normiert, dass diese Freiheit des Einzelnen unverletzlich ist

  (Freiheitsrecht des Einzelnen) und die Normierung des Freiheitsrechtes des Einzelnen die Normierung

  der Bevölkerung als gesamtgesellschaftliche solidarische Normierung einschließt,

  so dass das Freiheitsrecht des Einzelnen grundsätzlich Teil der gesellschaftlichen Freiheit der Bevölkerung ist.

 

  (2) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit uns seines Körpers, so weit er

  nicht die Rechte anderer Mitglieder der Bevölkerung und der Bevölkerung selbst so beeinflusst, dass die

  Rechte der anderen Mitglieder der Bevölkerung und dieser selbst nicht anwendbar und / oder nicht

  wahrnehmbar sind, weil deren Rechte im Zuge des Vollzuges der Persönlichkeitsentfaltung verletzt

  und / oder eingeschränkt werden.

 

Erst der Verfassungsansatz lässt Normierung der Formen unter den realen Bedingungen zu:

 

                * Unternehmerisches Handeln des Einzelnen und Gruppen von Einzelnen ist Teil deren freien Entfaltung.

                Ergebnisse des unternehmerischen Handelns sind nur in dessen Kontext bewertbar. Ein Unternehmen

                kann nicht von den Handelnden bewertet werden, wobei die Eigentumsverhältnisse die Bewertung

                so beeinflussen, dass die Freiheit des unternehmerischen Handelns eine Maßgabe für Eigentum

                ist: Mittels Eigentum wird agiert. Eigentum wird also vermittelt bewertet und das auch bei

                Unternehmertum, deren rechtliche Normierung auch z.B. Eigentum im unternehmerischen Kontext

                umfasst.

 

              * Eine spezielle Eigentumsform, das Volkseigentum, kann unternehmerisch verwendet werden,

                in dem Investitionen durch dafür hergestellte Währung durch den Staat getätigt werden.

                Die Bewertung des Volkseigentum erfolgt also im Kontext des Staates.

 

                * Eigentum und Unternehmen werden also z.B. mit dem Recht auf freie Entfaltung normiert,

                mit dem Recht der Einzelnen bzw. der Bevölkerung (inklusive Gruppen von Einzelnen).

                Das Abstraktum Eigentum und Unternehmen gibt es nicht, da Eigentum in Relation zwischen Einzelnen,

                Gruppen von Einzelnen und Bevölkerung gebildet und verwendet wird: Abgrenzung des Einzelnen

                von Einzelnen - und das auch in Gruppen und Bevölkerung.

 

 

Das Recht der freien Entfaltung schließt systemisch das relative Recht zwischen Einzelnen und Gruppen, die

unternehmerisch agieren, ein:

 

                Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit uns seines Körpers, so weit er

                nicht die Rechte anderer Mitglieder der Bevölkerung und der Bevölkerung selbst so beeinflusst, dass die

                Rechte der anderen Mitglieder der Bevölkerung und dieser selbst nicht anwendbar und / oder nicht

                wahrnehmbar sind, weil deren Rechte im Zuge des Vollzuges der Persönlichkeitsentfaltung verletzt

                und / oder eingeschränkt werden.

 

Somit ist die Haftung für unternehmerisches Agieren einbegriffen: Haftung als Mittel der Verhinderung von

Verletzung, Einschränkung von Rechten und Verhinderung der Nichtanwendbarkeit und Nichtwahrnehmung von

Rechten. Dafür ist der Haftungsgegenstand unabhängig von seiner Form ein Mittel zum Zweck, eine

Systemkomponente der Abbildung und Modellierung des unternehmerischen Handelns in Relation zu den daran

Beteiligten, die damit ebenfalls unternehmerisch handeln.

Die Verwendung von Eigentum für unternehmerisches Handeln schließt immer die Haftung ein.

Die Beschränkung von Haftung ist nur zulässig, wenn damit die Haftung als Mittel zur Wahrung von Rechten und

deren Anwendbarkeit erhalten bleibt: Eigentümer können sich also nicht ohne Weiteres der Haftung entziehen:

Z.B. Aktionäre eines Unternehmens haften für das unternehmerische Agieren aller Eigentümer des Unternehmens

in Form der Unternehmenshaftung, die damit kein Abstraktum ist. Und Aktionäre haften auch für unternehmerisches

Agieren der Angestellten des Unternehmens wie Geschäftsführung und Unternehmensvorstand. Aktionäre haften damit

vermittelt für das Agieren derjenigen, die die Wertschöpfung vollziehen und verwerten.

 

Eigentum, das verwertet wird, um unternehmerisch tätig zu sein, ist systemisch an Haftung für die unternehmerische

Tätigkeit gebunden. Es gibt kein Abstraktum. Damit gibt es auch die "Juristische Person" als Unternehmen, denn

das Unternehmen umfasst neben in das Unternehmen vermitteltes Eigentum, Wertschöpfung und Verwertung der

Ergebnisse der Wertschöpfung auch die Haftung für unternehmerische Tätigkeit mittels dem Unternehmen, welches

z.B. vollständig in Haftung, also in veränderten Eigentumsverhältnissen aufgehen kann.

 (5.2.13) Lizenzrecht

Für alle im öffentlichen Bereich zu erfolgenden Aktivitäten, die diesen Bereich direkt und indirekt betreffen, ist die

Lizenzpflicht wie folgt zulässig.

 

                * Die Lizenz ist nicht nur die Erlaubnis, im öffentlichen Bereich aktiv zu werden,

                sondern definiert die Wirkungsbedingungen für die Aktivität und deren Art im öffentlichen Raum.

 

                * Zugleich kann die Lizenz an unabdingbaren Maßgabe-Elemente gebunden sein, die

                die in einer Lizenz gegebenen Erlaubnis zur öffentlichen Aktivität temporär

                oder nachhaltig beenden können, ohne die Lizenz an sich zu beenden, so dass

                Änderungen von Wirkungsbedingungen und Verhalten des Lizenznehmers im öffentlichen

                Bereich im Sinne der Erfüllung der Maßgaben einer Lizenz diese wieder wirksam machen

                können.

 

* Es gibt keine Einschränkung des öffentlichen Bereiches, wobei die Lizenz sich auf einen Teilbereich

des öffentlichen Bereiches beziehen kann.

 

Eine Lizenz kann nicht verfallen, sondern nur gegeben oder entzogen werden.

 

Ein Maßgabe-Element für eine Lizenz kann eine Vorbedingung sein, z.B. die Erbringung einer finanziellen Leistung,

umfassen, damit die Aktivität im öffentlichen Raum stattfinden kann.

 

 (5.3) Verfassungsrecht

(5.3.1) Verfassungsrecht und Strafrecht - Grundsatz

Grundsatz:

 

Straftatregelungen müssen, um verfassungsrechtlich synchron sein können, die Maẞgaben der Verfassung

einhalten. Beide Rechtsnormen müssen fortlaufend synchron gehalten werden. Beide

Rechtsnormen sind je an eine 2-Drittel-Mehrheit im Gesetzgeber gebunden.

 

Das Strafrecht muss es erlauben, eine Änderung der Verfassung zu ermöglichen.

 

Das System der Straftatregelungen ist als verfassungsrechtliche Abbildung verfügbar:

Verfassungsklagen sind zur systemischen Klärung geeignet.

Strafrechtklagen sind keine systemischen Klärungen.

Strafrechtregelungen müssen die Verfassung systemisch vor Missbrauch schützen.

Strafrechtregelungen unterliegen den Maßgaben der Verfassung. Diese Maßgaben

können auch Gebote und Verbote sein, die automatisch in das Strafrecht überführt

sind.

 

Die Verletzung der Verfassung ist eine Straftat.

 

Die Fortschreibung von Recht zum Zeck der Verhinderung der Straftat ist zwingend, wenn die Umgehung

einer Maßgabe im Strafrecht strafbar ist.

 

Der Gesetzgeber kann Strafrecht nicht so manipulieren, dass dieses z.B. inaktivierbar ist.

 

Strafrecht muss einen Verfassungsrang erhalten, der im Detail als Verfassungszusatz implementiert sein muss.

Die Einbringung dieser Details erzwingt es, dass der Gesetzgeber nicht zwingend zentralisiert agieren kann.

Es ist daher z.B. zwingend, dass die Kanzlerschaft durch einen Staatspräsidenten mit Gesetzgebungskompetenz

auch per Dekret ergänzt wird, die parallel zu der einer Regierung und eines Parlamentes wirken kann.

 

Als verfassungswidrig gilt also auch ein Umstand, der die Anwendung von Strafrecht fremdbestimmt dominiert, wobei

auch Gerichte dieser Maßgabe unterliegen. Mit anderen Worten: Strafrecht, das nicht verfassungskompatibel ist,

ist nicht möglich, so dass Strafrecht auch auf Verfassungsebene implementierbar und fortschreibbar ist.

 

Die Umgehung o.g. Regeln kann nur durch Entschluss ALLER Gesetzgeber und deren vollständigen Verneinung der zu

umgehenden Maßgabe nur so erfolgen, dass z.B. Mehrheitenrecht und Veto-Recht ausgeschlossen sind.

Dieses ermöglicht die eigentliche systemische Prägung eines Staates und dessen Dasein.

 (5.3.2) Bundeseinfluss in der Gesellschaft und Verfassungsteil

Dinge - wie Recht und Prozesse und Ausgestaltung, Vollzug - die die BRD-Bevölkerung normieren, berühren und

durchdringen, sind primär Bundessache. Das betrifft z.B. Bildung, Wohnungsbau, Infrastruktur, Einwanderung,

Währung, Rundfunk, Grenzschutz an den Außengrenzen der BRD, Integration Zuwanderer, Sozialrecht.

 

Die Finanzierung des Staatsdaseins und die des Daseins anderer gesellschaftlicher Bereiche ist hauptsächlich

mittels Binnenwährung zu vollziehen, wobei die Binnenwährung Bundessache ist. Bundesmittel für Invest etc. sind

anhand der Binnenwährung zu bilden.

 

Der Bund maßregelt die Bundesländern in der Ausgestaltung von Recht und dessen Vollzug und muss so den Ländern

Freiraum, geben, wenn dieser beim Bund konkret benannt und eingefordert wird.

 

Ein Bundesland kann nach einem Volksentscheid im Bundesland das Gebiet der BRD verlassen, wobei

Kompensationen begleitend sein müssen. Diese Regel muss in der Verfassung hinterlegt sein.

 

 (5.3.3) Teilung Deutschlands in gesellschaftliche Bereiche

Die Teilung Deutschland in gesellschaftliche Bereiche, die eine Übervorteilung und oder Vernachlässigung anderer

gesellschaftlichen Bereiche implementiert, ohne einen Ausgleich zu schaffen, ist verboten.

 (5.3.4) Rechtsfindung Bundes- und Landesrecht

Die Beeinflussung von Recht für diejenigen, die dieses Recht definieren, ist an die Maßgabe einer Volksabstimmung

geknüpft, wenn es Bundes- und Landesrechts betrifft.

(5.3.5) Wahlrecht, Geheime Wahlen und Abstimmungen

Die Umgehung (jede Art von Planung, Vorbereitung, Versuchung und Durchführung) des Wahlrechtes ist verboten.

 

Die Immunität von Politikern ist verboten. Vielmehr unterliegen diese wie alle anderen Bürger auch dem Strafrecht

als bürgerliches Allgemeinrecht. Damit gilt, dass der Gesetzgeber im Rahmen der Abstimmung über ein Gesetz nicht

geheim sondern nur nachweislich personifiziert abstimmen kann.

 (5.3.6) Konsistenz der Verfassung, Dekrete des Bundespräsidenten

Die Unterlassung ist unabhängig von der Notwendigkeit bzw. Dringlichkeit von Dekreten eine Straftat.

 

Der Bundespräsident ist von Amts wegen verpflichtet, per Dekret zu regieren und dabei den Formen wie Kanzlerschaft

und Parlament zwingend Rechenschaft zu liefern. Der Verstoß gegen diese Rechenschaftspflicht ist ebenfalls eine

Straftat.

 (5.3.7) Immunität von Politikern aller Arten, Geheime Wahlen

Die Immunität von Politikern ist verboten. Vielmehr unterliegen diese wie alle anderen Bürger auch dem Strafrecht

als bürgerliches Allgemeinrecht. Damit gilt, dass der Gesetzgeber im Rahmen der Abstimmung über ein Gesetz nicht

geheim sondern nur nachweislich personifiziert abstimmen kann.

 

Damit wird auch klar, dass der Gesetzgeber um einen Präsidenten eines Landes erweitert werden

muss, der ganz klar gesetzgeberische Kompetenz hat, die im Nachhinein durch das Parlament prüfbar ist. Der Präsident

kann damit auch verfassungsrelevantes Recht erlassen, in dem z.B. das Strafrecht zügig angepasst wird, eh die

Umsetzung in Verfassungsrecht erfolgt. Auch deswegen können Politiker keine Immunität besitzen, da sonst das

Strafrecht und damit Verfassungsrelevanz nicht wirksam werden können.

 (5.3.8) Manipulation des Kontextes vom Dasein Anderer

Die Manipulation des Kontextes des Daseins Anderer ist verboten, wenn es sich um Fremdbestimmung zum Nachteil

im Kontext des Daseins der Anderen handelt und zugleich keine Kompensation des Nachteils implementiert wird.

 

Die Aufstellung von Behauptung von Stati, welche das Dasein Anderer manipulieren und fremdbestimmen,

wird verboten. Dazu wird das Prinzip der Normierten Tötung wird im Rahmen der Gefahrenabwehr nicht

ausgeschlossen. Es gilt zudem die Maßgabe, dass es eine Ehre ist, Deutschland zu dienen.

 

Die Implementation von Bedingungen, die im Gesetzgeber eine nachhaltige Mehrheitssituation zu bewirken, ist eine

Straftat, wenn damit die Bevorzugung bestimmter politischer Ansichten (z.B. im Agieren) implementiert wird und

der Dialog zwischen den Strömungen im Gesetzgeber hinfällig werden könnte bzw. hinfällig wird.

 

 (5.3.9) Religiöse Betätigung gegenüber anderen Religionen

Die Implementation einer gesellschaftlichen Daseinsform, die u.a. dem Zweck der religiösen Betätigung unabhängig

von der Art der Religion hat, ist eine Straftat, wenn die Daseinsform dieser Religion Andere, die nicht der Religion

angehören, nachhaltig ohne Kompensation und oder ohne Dialog der Religionen betrifft.

 

Es ist eine Straftat, eine Regierung aus religiösen Daseinsformen und deren Zusammenführung / Kombination

jeder Art zu bilden. Das betrifft alle Bereiche der Gesellschaft. Diese Maßgabe beendet somit die politische

christjüdische Prägung Deutschlands.

 

Die Kennzeichnung von Daseinsformen der Gesellschaft als religiöse Daseinsformen unterliegt der Maßgabe,

dass die Methoden der Dialektik, also Analyse und Synthese, Kriterien finden, die die Widerspiegelung

der Gesellschaft etc. auf Kriterien zurückführt, die den Charakter einer Religion haben, z.B. die Bestimmung

und Bildung von Daseinsformen zu Zwecke der Fremdbestimmung - welche Interessen auch immer dahinter

stecken - freilegen, um Daseinsformen mittels Widerspiegelung zum Nachteil der Betroffenen und der

Daseinsformen zu verwerten, für die eine gesellschaftliche Ausrichtung notwendig ist, auch um die

Widerspiegelung nachhaltig ausgestalten zu können.

 (5.3.10) Wahlkampf innerhalb der Tätigkeit als Gesetzgeber

Im Gesetzgeber darf grundsätzlich kein Wahlkampf geführt werden, da der Gesetzgeber den Auftrag hat, Gesetze

zu geben und darin zur Neutralität verpflichtet ist.

 (5.3.11) Rechtssystems für Tierhaltung und Tierhandel

Es ist ein "Rechtssystems für Tierhaltung und Tierhandel" so zu implementieren, dass die Regelungen, Maßgaben,

Anforderungen etc. den Rang eines Verfassungsbestandteiles haben: Rechtssystem als Zusatzverfassung.

 

Tierrecht ist Bundessache - z.B.

 

Kosten der Lizenzierung im Tierkontext sind Bundessache.

 

Die Lizenzierung im Tierkontext schließt die Verwertung zum Zweck der Erwirtschaftung von Rendite und

Gewinn aus und ist damit keine gewerbliche Tätigkeit, sondern eine Tätigkeit im Hoheitsrecht des Bundes.

 

Der Besitz (nicht das Eigentum) an einem Tier ist an eine erteilte Lizenz gebunden.

 

Eigentumsverhältnisse am Tier beeinflussen nicht die Vergabe einer Lizenz.

 

Eigentumsverhältnisse am Tier beschränken nicht die Notwendigkeit des Vollzuges des Tierschutzes inklusive

dem Erwerb einer Lizenz.

 

Der Bund muss sich an den Kosten der Tierhaltung direkt oder über Förderung beteiligen.

 

Tätigkeiten im Tierhandel und in der Tierhaltung sind nur im Rahmen der Lizenzierung ausführbar.

 

Die Erteilung einer Lizenz ist befristet. Eine bereits erteilte Lizenz kann weiter erteilt, aber auch entzogen

werden.

 

Eine Tierarztpraxis muss den Kontext eines privaten Tierhalters wiederholt prüfen und eine Lizenz erteilen

bzw. weiter erteilen bzw. entziehen. Bei Entzug ist der lokale Tierschutz und oder die Polizei einzubeziehen,

wobei eine Meldung an verfügbare staatliche bzw. kommunale Tierschutzeinrichtungen Pflicht ist.

 

Staatliche bzw. kommunale Tierschutzeinrichtungen können im Rahmen der Lizenzvergabe wie ein Tierarzt

agieren, wobei die Kontextprüfung von tierärztlicher Qualität sein muss.

 

 

Tierhandel ist nur gewerblich zulässig.

 

Gewerbliche Tätigkeiten im Tierhandel und in der Tierhaltung sind nur als geschützte Berufe ausübbar, z.B. Tierarzt.

Diese geschützten Berufe bedürfen einer staatlichen Zertifizierung (Landesrecht allein reicht nicht aus).

 

Zum Erwerb der Lizenz muss eine kontextbezogene Kompetenz belegt werden:

 

Die Kontextprüfung umfasst auch die Prüfung z.B. der Eignung als im Tierkontext agierenden Händler oder

der Eignung einer Privatperson als Tier-Halter.

 

Die Kontextprüfung des Tierhandels und der Tierhaltung umfasst auch Bezug, Transport, Haltung der Tiere,

wobei jedes Tier eine Zertifizierung durch den Lizenznehmer erhalten muss, die neben der Lizenz auch den

geprüften Tier-Kontext darlegt. Der Tier-Kontext muss von tierärztlicher Qualität sein.

 

 (5.3.12) Konzept der Verfassungsgebiete

Das Konzept der Verfassungsgebiete betrifft z.B. Verfassung und Bund von Volksgruppen und Gebieten etc.,

die Änderung von UN-Recht, das Dasein als Terrorstaat und die Friedliche Koexistenz.

 

Die Verfassung hat den Rang einer Willenserklärung einer Gesellschaft, die eine Ansammlung von Volksgruppen

(Bevölkerung) darstellt, die sich einem gemeinsamen System von Rechten, Maßgaben etc. unterwerfen wollen.

 

Der Beitritt einer Volksgruppe zur Verfassung ist auch der territoriale Beitritt zu dem Gebiet, wo die Verfassung

entwickelt, verändert etc. und durchgesetzt wird.

 

Der Austritt aus der Verfassung ist ist damit der territoriale Austritt.

 

Es ist nicht möglich, das Verfassungsgebiet durch einen Bund von Volksgruppen mit teil-territorialer Selbstständigkeit

auszustatten.

 

Die Bildung eines Bundes aus Staaten, die sich im selben Verfassungsgebiet befinden sollen, ist nur möglich, wenn

alle Staaten je ihre eigene Verfassung kompatibel zu der Bundesverfassung halten. Anstelle von Staaten ist die

Bildung von Provinzen je ohne Recht auf eine eigene Verfassung möglich.

 

Der Anspruch des im Verfassungsgebiet vorhandenen Teilgebietes auf eine eigene Verfassung entspricht der

Bildung eines Staates im Teilgebiet. Die völkerrechtliche Anerkennung bewirkt den Austritt des Teilgebietes aus dem

Verfassungsgebiet.

 

Die Verschiebung von Grenzen zwischen Staaten, die jeweils ein eigenständiges Verfassungsgebiet sind, ist möglich,

wenn der Staat das Verfassungssystem ändert z.B. Übernahme einer Verfassung eines anderen Staates. Ausgeschlossen

ist die Filetierung eines Staatsgebietes als dessen Zerlegung wegen Wechsel der Verfassung. Das UN-Recht muss

zwingend geändert werden.

 

Das Konzept der Verfassungsgebiete ist eine Methode der friedlichen Koexistenz.

 

 (5.4) Gefahrenabwehr

 (5.4.1) Gefahrenabwehr und Strafrecht - Grundsatz

Grundsatz:

 

Es wird das Prinzip der Gefahrenabwehr und kausaler Mithaftung in Verbindung mit Strafrecht und Verboten

implementiert.

 

Die Gefahrenabwehr muss - je nach Kontext - mittelbar oder unmittelbar erfolgen. Der Gesetzgeber ist

verpflichtet, mit seinen Rechtsnormen und seinen Entscheidungen die Gefahrenabwehr zu ermöglichen

und unterliegt diesbezüglich auch dem Strafrecht als Allgemeines Bürgerrecht in Kombination mit den

Maßgaben zur Gefahrenabwehr.

 

Dieser Grundsatz muss in der Verfassung hinterlegt sein.

 (5.4.2) Vorrang der Gefahrenabwehr

Die Gefahrenabwehr hat Vorrang gegenüber einer Strafrechtanwendung, falls diese möglich ist. Die Art der Gefahr

spielt dabei keine Rolle.

 

Im Rahmen einer erkannten Gefahr und deren Beseitigung hat letztere den Vorrang.

 

Sollte im Rahmen der Anwendung des Strafrechtes eine Gefahrenabwehr vollzogen, die mit Demjenigen, der der

Anwendung des Strafrechtes unterliegt, zusammenhängt, dann ist im Rahmen dieser vollzogenen Gefahrenabwehr

die Anwendung der Normierten Tötung möglich, ohne dass es ein Strafrechtverfahren abgeschlossen worden sein muss.

Zugleich ist das Prinzip der kausalen Mithaftung anzuwenden.

 (5.4.3) Gefahrenabwehr, Kausale Mithaftung, Indizienverfahren

Die Gefahrenabwehr hat Vorrang gegenüber einer Strafrechtanwendung, falls diese möglich ist. Die Art der Gefahr

spielt dabei keine Rolle.

 

Unterlassene Gefahrenabwehr im Rahmen der Gesetzgebung ist verboten. Der Gesetzgeber ist verpflichtet,

die notwendigen Rahmen- und Wirkungsbedingungen für die Gefahrenabwehr so zu schaffen, damit diese

dem Kontext angepasst und optimal wirksam vollzogen werden kann.

 

Die Gefahrenabwehr muss, so weit möglich, die Überführung von Verursachern der Gefahr und Mithaftern in die

Anwendung von Strafrecht erlauben: Sollte nach einer Gefahrenabwehr der Verursacher der Gefahr einer

Anwendung des Strafrechtes unterziehbar sein, ist dieses anzuwenden, wobei dafür die Todesstrafe verboten ist.

 

Auch die kausale Mithaftung muss bewiesen sein.

 

Sollte im Rahmen der Anwendung des Strafrechtes eine Gefahrenabwehr vollzogen werden, die mit Demjenigen, der

der Anwendung des Strafrechtes unterliegt, zusammenhängt, dann ist im Rahmen dieser vollzogenen

Gefahrenabwehr die Anwendung der Normierten Tötung möglich, ohne dass es ein Strafrechtverfahren

abgeschlossen worden sein muss. Zusätzlich darf das Strafverfahren jedoch kein reines Indizienverfahren sein.

 

 (5.4.4) Haftung eines Unternehmens als juristische Person

Ein Unternehmen sind im Sinne des Strafrechtes ist eine Instanz, auf die das Strafrecht anwendbar ist.

Im Rahmen der gemeinschaftlichen Haftung ist das Unternehmen eine juristische Person.

 

Das Unternehmen wird durch Eigner, Miteigner, Unternehmensführung und anderer personalisierter

Instanzen, auf die das Strafrecht anwendbar ist, geführt, verwaltet, gesteuert etc..

 

Risiken des Unternehmens sind als Teil der Unternehmensinstanz in Form des erzielten Gewinnes

zu verzinsen. Unternehmensrisiken ist die Gewinnerzielung zuordbar. Erzielter Gewinn wird

also auch für Risiken wirksam: Ein Unternehmen haftet als Instanz mit dessen Eigenkapital

und verwertbaren Unternehmenseinrichten und -teilen.

 

Die Haftung der Instanzen Eigner, Miteigner, Unternehmensführung und anderer personalisierter

Instanzen wird an deren Verantwortung bzw. Gewinnerzielungsabsichten gekoppelt: Das

Unternehmen als Instanz am Markt wird durch Eigner, Miteigner, Unternehmensführung und anderer personalisierter

Instanzen agierbar gehalten, so dass dort für bestehende Unternehmensrisiken gehaftet bzw.

eine Verzinsung durch erzielten Gewinn realisiert wird.

 

Die unternehmerische Haftung durch Abkopplung der Instanzen (Unternehmen und Eigener etc.) ist verboten.

Wenn ein Unternehmen haftet, dann haften alle Instanzen zugleich, aber nicht zwingend in gleicher

Höhe.

 

Eine Unternehmenshaftung nur dann festzustellen, wenn von einer Haftung einer speziellen Instanz z.B.

"Geschäftsführung" ausgegangen wird, ist verboten, da die gemeinschaftliche Haftung

aller Instanzen a priori gilt.

 

Damit gilt, dass z.B. eine strafbewehrte Anzeige gegen ein Unternehmen als Instanz selbst und den Instanzen

wie Eigner etc. zu richten ist. Im Rahmen der gemeinschaftlichen Haftung ist das Unternehmen somit

eine juristische Person.

 (5.4.5) Staatshaftung im Innenverhältnis, Immunität, Amtshaftung

Für Zwangsrisiken und Zwangsauflagen, die durch staatliches Handeln, das auch gesetzgeberisches Agieren

einschließt, implementiert werden, sind Betroffene, die

 

                * bedroht sind, vor Schaden zu schützen.

                * geschädigt werden, schadlos zu stellen.

 

Ein Status einer Immunität staatlicher Organe und des Gesetzgebers ist unzulässig.

 

Die Haftung von Amts wegen betrifft u.a. das Vermögen des Staates bzw. die Bildung von Staatsvermögen, das kein

Volkseigentum ist.

 

Die Übernahme von Risiken und Folgen von Einflüssen aus einer Sanktion, die der Staat und der Gesetzgeber so

implementieren, dass die Allgemeinheit von den Folgen der Sanktionen betroffen sein könnte bzw. betroffen ist, ist eine

Haftung von Amts wegen. Das betrifft auch Folgen aus Sanktionen, die der Sanktionierte erleidet, auch wenn dieser

eine Gegensanktion bewirkt wird, um den Saktionierer zu belasten. Das gilt auch, wenn der Sanktionierer, der eine

Gegensanktion erhalten hat, versucht, die Last dieser Gegensanktionen auf die Allgemeinheit abwälzen und oder

eine Straftat zu begehen bzw. eine Straftat begangen hat.

 

Die von Amts wegen Handelnden haben keine Immunität: Die Feststellung des Straftatbestandes durch konkretes

Agieren der für den Staat bzw. als Gesetzgeber Agierenden stellt den Staat nicht von der Haftung frei. Die Haftung von

Amts wegen umfasst die Haftung des Staates und die Unterlassung einer Straftat durch die für den Staat bzw. als

Gesetzgeber Agierenden.

 

 (5.4.6) Waffeneinsatz

Waffen und Waffensysteme und Soldaten, also anwendbare Ressourcen, dienen zuerst der Gefahrenabwehr

und erst danach einer z.B. vorbeugenden Verteidigung durch Abschreckung.

 

Waffensystem sind auch im Rahmen der Normierten Tötung anwendbar, wenn der Verursacher der

Gefahr - inklusive einem eventuellen Mithafter - im Inland agiert bzw. agieren und dem Strafrecht

untergeordnet werden muss bzw. müssen.

 

 (5.5) Schaden als Rechtsnorm

 (5.5.1) Begriff

Schaden ist eine unfreiwillige Einbuße, die jemand erleidet.

 (5.5.2) Mittelbarkeit, Unmittelbarkeit

Unmittelbare Schäden sind die eingetretenen Schäden selbst.

Mittelbare Schäden sind die Folgeschäden aus unmittelbaren Schäden.

 (5.5.3) Arten

 (5.5.3.1) Nicht-kollateraler Schaden

Schäden sind u.a.

                Sachschaden,

Personenschaden,

immaterieller Schaden (z.B. Körperverletzung, Gesundheitsschädigung,

Ehrverletzung oder Freiheitsentziehung, Verlust an geschützte Rechtsgüter)

 (5.5.3.2) kollateraler Schaden

Kollateralschaden (collateral damage) ist ein zusätzlicher Schaden als ungewollter, aber zur Erreichung eines legalen

Zieles unvermeidbarer Nebenschadens, der auf fehlerhafte Informationen zurückzuführen und oder nicht voraussehbar

ist, wobei der Grund, warum die Schädigung nicht vorhergesehen wird / wurde bzw. warum eintreten wird /

eingetreten ist, ebenso wie der Grad der Schädigung keine Rolle spielen.

 

Der Kontext eines Kollateralschaden ist eine Teilmenge des Kontexte eines Schadens.

 (5.5.3.3) Gefahrenabwehr im Kontext des Schadens am systemischen Dasein

Der Schaden am systemischen Dasein ist nicht zwingend ein kalkulierter Schaden, kann aber Gefahr im Verzug und

oder von kollateraler Art sein sein.

 

Die Fähigkeit, dass der Schädigenden einen Schaden nicht nur kalkulieren, sondern auch voraussehen kann, spielt keine

Rolle, wenn der Schädigende zum Zeitpunkt der Planung, Vorbereitung, Herbeiführung und Vollzuges der Schädigung

zurechnungsfähig ist, wobei die nach dem Schadenseintritt ermittelte Zurechnungsfähigkeit des Schädigenden nur zur

Erfüllung der Normierung eines Schadenkontextes relevant ist.

 

Diese Gefahrenabwehr unterliegt der Prüfung auf alternative Formen der Gefahrenabwehr, auch bezüglich eines

Kollateralschadens. Es ist zu ermitteln, ob es eine Alternative zur Tötung des Schädigenden gibt, also der Schädigende

nicht der Normierten Tötung unterzogen werden muss.

 

Die Normierte Tötung nach Schadenseintritt unterliegt der Feststellung des Schadenskontextes UND der Möglichkeit,

dass der Schaden oder ein ähnlicher Schaden unter dem Umstand der Zurechnungsfähigkeit des Schädigenden geplant,

vorbereitet, herbeigeführt und vollzogen wurde bzw. werden kann, UND der zurechnungsfähige Schädigende final

an der Planung, Vorbereitung, Herbeiführung und Vollzuges der Schädigung zu hindern ist.

 

 (5.6) Normierung und jeweiliger Kontext - Beispiele

 (5.6.1) Bildung und Normierung

Die Unterlassung der Implementation und Fortführung eines Bildungssystems, das auch der Verringerung der

Unkenntnis über eine Rechtsnorm dient, ist eine Straftat.

 

Die für die Gesellschaft systemisch zu implementierte Bildung als Freiheit aller Mitglieder der Gesellschaft

unter Beachtung deren persönlicher Kontexte ist zwingend. Sie ist Bundessache.

 

Z.B. ist die Verfassungsmaßgabe, dass die wegen unzureichender finanzieller Förderung eines Studierenden,

der erst mit Entgeltarbeit seinen Lebensunterhalt ausreichend verdient und dafür die abgeschwächte

Form des Vollzuges der Bildung, also seines gesellschaftlichen Auftrages, sich optimal zu bilden und

damit und dann der Gesellschaft zur Verfügung zustehen, im Zusammenhang mit überwiegender

Entgeltarbeit, die das Studium unmöglich macht, vollzieht, eine Straftat.

 

Die gesellschaftlich geförderte Verfügarbeit von Studierenden wird eingeschränkt vollzogen:

Es wird selektiert, weil das Förderungsinteresse des Gesetzgebers nicht synchron zum konkreten Kontext der

Studierenden gehalten wird und - abgesehen von der hohen Abbrecheranzahl in bestimmten Studienzweigen und der

ev. schlechten Möglichkeit, als Absolvent am Binnenmarkt eine Arbeit zu finden - davon eine ganze Mengen an

Studierende betroffen ist, weil der Kontext des Daseins bezüglich z.B. Mieten und Lebenshaltungskosten in Divergenz

zur Förderung steht, für deren zu geringe Höhe es keinen verfassungsrechtlichen Ersatzanspruch wie durch SGB II oder

Bürgergeld gibt.

 (5.6.2) Normierung und Haft

Die wegen Normierung erfolgte Zuführung zu einer Haft muss den Kontext des Zugeführten beachten, also z.B. dessen

Erwartungen berücksichtigen.

 

Eine Normierung per Haft hat die persönlichen Voraussetzungen des zu Normierenden konkret zu beachten und in den

Vollzug der Normierung einzubinden.

 

Z.B. ist die kombinierte Normierung in einer gemeinsamen Haftzelle so auszugestalten, dass die Kontexte der zu

Normierenden zum Zweck des Vollzuges der Normierung passen.

 

Auch eine Richteranordnung, einen zu Normierenden zu Zwecken der Abschreckung in eine Zelle von Häftlingen

verbringen zu lassen, deren Kontext nicht zu dem des Abzuschreckenden passen, ist eine Straftat. Die Unterlassung

der Erkenntnisgewinnung des zu Normierenden z.B. bezüglich Vollzug per Haft ist ebenfalls eine Straftat.

Die Richteranordnung zum Vollzug der Normierung muss den Vollzug mit dem Kontext verbinden - daher sind

z.B. Jugendhaft oder Bewährung unter Auflagen nur dann sinnvoll, wenn damit die Normierung passend vollzogen

wird.

 (5.6.3) Normierende Haft und Arbeitslosigkeit

Die Notwendigkeit der Kontextänderung ist zwingend, wenn dem zu Normierenden ein Vorteil entsteht bzw.

entstehen kann. Eine Kontextänderung zum Nachteil des zu Normierenden ist eine Straftat, wenn die

Kontextänderung nicht Teil der Normierung selbst ist.

 

Die Arbeitslosigkeit des zu Normierenden in Haft ist eine Straftat, wenn der zu Normierende arbeitsfähig ist

und nicht arbeiten darf und daher nicht in den Genuss von Ergebnissen seiner eigenen Arbeit gelangen darf.

Es ist auch zu prüfen, ob unterlassene Arbeitsaufnahme eine Art der Folter ist.

 

Die Aufnahme von Arbeit muss Vorteile aus dem Bezug von Entgelt (oder dingliche Bezüge) für erbrachte

Wertschöpfung begründen.

 

Haftkosten, die aus dem Vollzug der Normierung nach Rechtsnorm entstehen, gelten als vom Normierenden verursacht.

 

 (5.6.4) Mindeststrafe und Kontextaufklärung

Eine Mindeststrafe kann nur dann angesetzt werden, wenn der zu Bestrafende eine Mitarbeit für die Kontextaufklärung

und Verurteilung in so weit vollzogen hat, dass ein unumstrittener Kontext derart entsteht, dass der zu Verurteilenden

bezüglich ihm bereits nachgewiesenen Kontext mithilft, diesen vollständig aufzuklären.

 

Es ist dabei davon auszugehen, dass, wenn es keine gegenteilige Beweise gibt, dem zu Verurteilenden seine Aussagen

auch bezüglich Wahrheitsgehalt aus Sicht des zu Verurteilenden zu "glauben" sind, um diese zu prüfen und zu

beweisen, wenn es der zu Verurteilende nicht selbst derart schlüssig macht, dass er seine Aussagen als wahrheitsgemäß

beweist und damit der vollständigen Aufklärung des Kontextes mithilft und zwar nicht nur bezüglich dem zu

Verurteilenden bereits nachgewiesenen Kontext.

 

Eine Unschuldsvermutung jeder Art ist verboten, da es notwendig ist, dass der zu Verurteilende in die Lage versetzt

werden muss, die Möglichkeit, seine Situation selbst aktiv nach normierenden Maßgaben zu beeinflussen, zu erhalten

und nutzen zu können. Diese Möglichkeit und Nutzung dürfen dem zu Verurteilenden nicht versagt werden.

 (5.6.5) Propaganda und Meinungsäußerung

Propaganda, deren Ausübung und Verkündung nicht gleichzeitig mit der Beweisführung des Wahrheitsgehaltes der

Propaganda einhergeht, ist keine Meinungsäußerung sondern verboten.

 

Propaganda, deren Ausübung und Verkündung nicht gleichzeitig mit der Beweisführung des Wahrheitsgehaltes der

Propaganda einhergeht, kann schon deswegen zur unkontrollierten Beeinflussung z.B. von Rechten benutzt werden, da

der konkrete Bezug zur freien Entfaltung der Persönlichkeit fehlt: Diese Entfaltung ist nicht Gegenstand von

Propaganda, wenn deren Wahrheitsgehalt bezüglich der Realität der Persönlichkeitsentfaltung nicht ermittelbar ist.

 

Meinungsäußerung unterscheidet sich von der Propaganda derart, dass die Ausübung und Verkündung der

Meinung zwingend gleichzeitig mit der Beweisführung des Wahrheitsgehaltes einhergehen muss.

 (5.6.6) Geschützte Berufe, Beamtentum, Anerkennung von Berufen

Berufe sind zu schützen, wenn deren Normierung die Durchsetzung verfassungsrelevanter Maßgaben erlauben.

 

Der Status des Beamtentums ist nicht notwendig, da eine Vereidigung auf die Verfassung möglich ist.

 

Berufe sind mit einer Normierung im Sinne der Verfassung und deren Durchsetzung so zu schützen, dass Berufe nur

mit einer Zertifizierung, die der Staat vergibt, ausgeübt werden können.

 

Mit diesem Zertifizierungszwang für Wertschöpfung mittels Humankapital in Form der zertifizierten Arbeit

könnten die Wertschöpfung (und ev. deren Kosten) erhöht, aber auch zugleich ein Gewinn gesteigert werden.

 

Gleichgelagerte oder ähnliche Berufsabschlüsse, die nicht in Deutschland erworben sind, aber die Durchsetzung

verfassungsrelevanter Maßgaben erlauben, müssen durch einen zusätzlichen Abschluss nachzertifiziert werden.

Der zusätzliche Abschluss darf nur den Zweck einer Zertifizierung im Sinn einer nachgewiesenen Äquivalenz haben.

 (5.7) Prinzip des Rechtsbewusstseins des Individuums

 (5.7.1) Rechtsbewusstseins des Individuums als gesellschaftliche Norm

Rechtsbewusstsein ist ein ausgeprägtes Sozialverhalten, das erlernt werden muss.

 

Ein Rechtssystem, das z.B. systemisch Armut implementiert und als Norm umsetzt, ist zwingend auch im Bereich

Bildung instabil, die individuelle und zwischenmenschliche Sozialbeziehungen eine Ganzheit vermitteln soll.

 

Es ist daher notwendig, Abweichungen im Rechtsbewusstsein auf Wirkung im zwischenmenschlichen Sozialverhalten

zu prüfen, wobei der Ansatz "Jedem das Seine" dialektisch zu bewerten ist:

 

Bildung hat auch das Ziel, Rechtsbewusstsein als ausgeprägtes zwischenmenschliches Sozialverhalten zu

implementieren, wobei jeder Mangel an diesem Rechtsbewusstsein eine Isolation derart bewirken könnte, die

die Entfaltung auch anderer Menschen (ev. bereits im Ansatz) verhindert.

 

Zugleich ist diese Isolation ein Maßstab für den Isolierten, seine zwischenmenschlichen Beziehungen nicht

selbst prüfen und die Qualität seines Rechtsbewussteins nicht selbst erkennen und anpassen zu können.

 (5.7.2) Mangelndes Rechtsbewusstsein

 (5.7.2.1) im Bereich Sexualität

Bei mangelndem Sozialverhalten im Bereich Sexualität - inklusive mangelndem Rechtsbewusstsein - ist die

Sterilisation des zu Isolierenden zu vollziehen, wenn dadurch Rechtsbeziehungen aufgrund der Zeugung von

Nachkommen bei nicht abänderbar-mangelndem Sozialverhalten des Isolierten verhindert werden können, so

dass dem Isolierten keine auf einen anderen Mensch ausübbare Rechte entstehen können (z.B. Elternschaft)

und somit das nicht abänderbar-mangelnde Sozialverhalten nicht vergesellschaftet werden muss.

 (5.7.2.2) als Gefährdung (Gefahrenabwehr)

Sollte eine Gefährdung der Existenzen von Mitmenschen vorliegen, ist im Rahmen der Gefahrenabwehr die

Anwendung des Prinzips der Normierten Tötung prüfbar.

 

 (5.8) Tötung bei Gefährdung

Prinzip der Normierten Tötung

 

Die Normierte Tötung findet Anwendung bei Verletzung von in der Verfassung garantierten Freiheiten im Dasein

und in der Verfassung garantierten Wahrnehmung / Vollzug von Recht, wobei gilt:

 

  (1) Das einzelne Mitglied der Bevölkerung im Rechtskreis der Verfassung wird auch als "Jeder" bezeichnet.

 

  Das einzelne Mitglied existiert grundsätzlich im Kontext und direkten und indirekten Zusammenhang

  in der Bevölkerung im Rechtskreis der Verfassung, die die Bevölkerung und deren einzelne Mitglieder

  rechtlich so normiert, dass Bevölkerung und einzelne Mitglieder als untrennbare Einheit, die

  voneinander direkt und indirekt abhängig sind, aufgefasst werden.

 

  Die Persönlichkeit des Einzelnen und dessen Daseins befindet sich im solidarischen Zusammenhang

  aller Einzelnen als "Bevölkerung".

 

  Rechte des Einzelnen berühren die Rechte der Bevölkerung direkt und indirekt.

 

  Diese Beziehungen begründen und normieren die Freiheit des Einzelnen und der Bevölkerung selbst,

  die mit Recht normiert werden: Das Recht normiert die Freiheit des Einzelnen und der Bevölkerung und deren

  Sicht und Auffassung zu ihrer Freiheit im Rahmen der Umsetzung von Freiheit (Normierung

  der subjektiven Normen des Einzelnen und der Bevölkerung).

 

  Die Feststellung, Begründung und Normierung der Freiheit des Einzelnen aus dessen Sicht werden in

  Anwendung und Vollzug durch Recht so normiert, dass diese Freiheit des Einzelnen unverletzlich ist

  (Freiheitsrecht des Einzelnen) und die Normierung des Freiheitsrechtes des Einzelnen die Normierung

  der Bevölkerung als gesamtgesellschaftliche solidarische Normierung einschließt,

  so dass das Freiheitsrecht des Einzelnen grundsätzlich Teil der gesellschaftlichen Freiheit der Bevölkerung ist.

 

  (2) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit uns seines Körpers, so weit er

  nicht die Rechte anderer Mitglieder der Bevölkerung und der Bevölkerung selbst so beeinflusst, dass die

  Rechte der anderen Mitglieder der Bevölkerung und dieser selbst nicht anwendbar und / oder nicht

  wahrnehmbar sind, weil deren Rechte im Zuge des Vollzuges der Persönlichkeitsentfaltung verletzt

  und / oder eingeschränkt werden.

 

Wird die Existenz eines Lebewesen, dessen Rechte und Pflichten in der Verfassung genannt und oder in Anwendung

der Verfassung als Rechtsnorm festgestellt wurden, bereits gefährdet, so dass die Rechte und Pflichten nicht mehr

wirken und oder wahrgenommen werden können, ist auf das Prinzip der "Normierten Tötung" zu prüfen: Die

Tötung des Verursachers der Gefährdung, wenn der Verursacher in keiner anderen Weise von der Verursachung

abzuhalten ist, deren Vollzug sich absehen oder verbindlich so feststellen lässt, dass bereits eine

Gefährdung nicht abwehrbar wird. Die Gefährdung betrifft auch Pflichten, deren unterlassener Vollzug eine

Gefährdung verursacht bzw. verursachen derart könnte, dass die Gefährdung eintreten könnte oder eintritt.

 

Auf das Prinzip der Normierten Tötung ist ebenfalls zu prüfen, wenn der zu Tötende sich nicht der Maßgabe, die

zum Zweck der Beseitigung der Gefährdung - inklusive der Folgen aus einer vollzogenen Gefährdung - dient,

unterordnen lässt.

 

Das Tötungsprinzip darf nicht angewendet werden, wenn der Gefährder nicht in der Lage ist, die Maßgaben,

die zum Zweck der Beseitigung der Gefährdung und oder der Folgen bereits aus einer vollzogenen Gefährdung

dienen, vollständig zu erfüllen, weil die Lebensleistung des Gefährders nicht ausreicht, um die Maßgabe überhaupt

vollständig erfüllen zu können, oder weil der Gefährder nur in der Lage ist, teilweise oder gar nicht erfüllen zu

können

 

 

Das Tötungsprinzip darf ebenfalls nicht angewendet werden, wenn die Maßgabe nicht erfüllbar ist, weil diese den

Umständen des Betroffenen - inklusive dessen Dasein - nicht angepasst wurde: Z.B. weil der Gefährder nicht genügend

Ressourcen der erweiterten Reproduktion hat und daher in Armut lebt und daher fremdbestimmt agieren könnte.

 

Einfache Reproduktion: Alleinige Kompensation der Ressourcen an verbrauchter Arbeitskraft.

 

Erweiterte Reproduktion: Kompensation der Ressourcen an verbrauchter Arbeitskraft und Ausgestaltung des

Kontextes für den erweiterten Erhalt der Arbeitskraft in Form von Bildung, Kultur, soziale Einbindung /

Teilhabe etc..

 

Auf eine Normierte Tötung als Instrument der "Isolation und Haft zum Zweck" ist zu prüfen bei:

 

                Vom Gefangenen verschuldetes unerlaubtes Verlassen eines Arbeitslagers.

 

                              Es muss den Gefangenen klar sein, dass es nur im Arbeitslager mit dessen Zweck und Regeln

                              eine Zukunft des Gefangenen gibt, um egal und zügig in die Freiheit entlassen werden zu

können, um also den notwendigen Entzug von Freiheit zu beenden (Freiheitsentzug als Isolation

des Gefangenen durch dessen Überführung in eine Umgebung, wo der Gefangene aus eigener

Wertschöpfung mehr als einen grundsicherenden Lebensunterhalt erarbeiten und ev. finanzielle

Pflichten durch eigene Arbeit abdecken muss).

 

                Vom Gefangenen ausgeübte und nicht verhinderbare Gefährdung inklusive deren Wiederholung,

die abgewehrt werden muss.

 

(5.9) Umweltressourcen

Die Verwertung von Ressourcen der Natur unterliegt strafrechtlichen Kriterien und denen der Gefahrenabwehr.

 

Ressourcen sind so zu verwerten, dass am Binnenmarkt die autarke Versorgung mit Waren und Dienstleistungen

Vorrang hat - z.B. Vollständige Selbstversorgung mit Nahrungsmitteln und dann noch überschüssige Ressourcen

für den Export.

 

Die Verwertung von Ressourcen (z.B. Selbstversorgung mit Nahrungsmitteln) kann Förderung erhalten, wenn dabei

hauptsächlich am Binnenmarkt verfügbare Ressourcen verwertet werden und die dabei entstehenden Waren und

Dienstleistungen ebenfalls hauptsächlich am Binnenmarkt verwertet werden.

 

Der Export von Waren und Dienstleistungen, die am Binnenmarkt hergestellt werden, kann nur gefördert werden, wenn

am Binnenmarkt zugleich die vollständige Selbstversorgung der gleichen Art an zu exportierenden Waren und

Dienstleistungen erfolgt (geförderter Überschuss-Export).

 

 (5.10) Lebewesen und Mensch

 (5.10.1) Gleichsetzung von Lebewesen

Die prinzipielle Gleichsetzung von Lebewesen im Rahmen deren klassifizierten Gruppierungen muss durch

Einordnung und Vergleich in und mit Merkmalen eines Menschen der Gegenwart erfolgen.

 

Das Straftatrecht muss die Synchronisierung der Kategorien bewirken.

 

Der menschliche Umgang mit Wirbeltieren ist strafrechtlich so auszugestalten, dass der Umgang mit diesen Tieren

normiert zur praktizierten Gleichstellung führt.

 (5.10.2) Dasein von Lebewesen

Tiere, Pflanzen, Menschen, Lebewesen anderer Art und Gattung (inklusive z.B. Viren).

 

Lebewesen und andere biologisch aktive Materie unterliegen dem vollständigen Schutz gegenüber menschlichen

Interessen, Auffassungen, Modellen, Normierungen etc..

 

Diese Trennung ist systemisch nachhaltig zu implementieren und zu vollziehen und erlaubt es, z.B. eine

Rechtssystematik zu implementieren, die vollständig autark gegenüber Recht für Menschen ist und damit keinerlei

Probleme z.B. mit der Nachhaltigkeit von Recht für Menschen bekommt.

 

Der Kontext der Lebewesen und andere biologisch aktive Materie muss vom Menschen so modelliert und gestaltet

werden, dass Lebewesen und andere biologisch aktive Materie systemische autark weiter existieren. Dazu gehören

die dinglichen Ressourcen wie Wasser, Luft, Wärme, Boden etc.. Zum Kontext der Lebewesen und der anderen

biologisch aktiven Materie gehört der Mensch.

 

Der Kontext der Lebewesen und anderer biologisch aktiver Materie muss dabei so angepasst werden, dass die

systemische Existenz des Menschen nicht gefährdet wird, ohne Lebewesen und andere biologisch aktive Materie

zwingend auszurotten, wenn der Kontext diese Ausrottung umgehen kann. Lebewesen und andere biologisch aktive

Materie dürfen nur dann ausgerottet werden, wenn damit die systemische Existenz des Menschens nachhaltig

vollzogen wird.

 

Sozialverhalten zwischen Menschen muss den jeweiligen eigenen Kontext des Menschen berücksichtigen:

Analysieren, Synthese, Modellierung, Systematisierung, Normierung. Ein Rechtssystem muss nach den gleichen

Kriterien normieren. Z.B. unterliegen Tierhaltung und Tierhandel der Lizenzpflicht.

 

Die Bildung einer Systemischen Elite ist nicht zulässig, wenn diese sich und andere Lebewesen zum Zweck des

optimierten und nachhaltigen Erhaltes des Systemischen Elite so verwertet, dass der Kontext der Lebewesen und

anderer biologisch aktiver Materie temporär oder nachhaltig fremdbestimmt ist. Eine solche Systemische Elite

kann also keiner Immunität und anderen Rechtsformen unterliegen, die diese Elite zum Zweck deren Erhalt

privilegieren. Lebewesen und andere biologisch aktive Materie dürfen nur dann ausgerottet werden, wenn damit die

systemische Existenz des Menschens nachhaltig vollzogen wird.

 

Lebewesen und andere biologisch aktive Materie unterliegen keinem Eigentumsvorbehalt des Menschen.

 

Kinder von Menschen sind nicht Eigentum von Eltern oder anderen Menschen, da Kinder einen eigenen Kontext haben,

z.B. Persönlichkeit, Bedarf an Obhut und Betreuung etc., der nachhaltig zu prüfen und zu gestalten ist. Sollte der

Kontext nicht passend gestaltet werden (können), unterliegt der Kontext der Lizenzpflicht.

 

Verwertung Wasser, Luft, Wärme, Boden etc. darf auch die Existenz des Menschen nicht bedrohen. Dafür notwendige

Investitionen sind über die Bildung von Volkseigentum möglich.

 

Tier- und Umweltrechte sind in Normen für menschliches Handeln hinterlegte Rechte, da z.B. ein Tier kein Träger von

Rechten sein kann (kein Subjekt, dafür Objekt.).

 

 (5.10.3) Künstlichen Befruchtung

Die Inanspruchnahme einer künstlichen Befruchtung mit dem Zweck, die natürliche Vermehrung von Menschen zu

umgehen, weil letztere Art den Auffassungen des zu befruchtenden Menschen aus dessen alleiniger Sicht nicht passt, ist

verboten.

 

Ziel ist es, die Dominanz des zu befruchtenden Menschens auf das gesellschaftliche Dasein des Ergebnisses der

erfolgreichen Befruchtung (Zellgruppe, Embryo etc.) zu verhindern. Das betrifft also auch die Verwertung von

erzeugtem Leben zum Zweck der Erzielung der individuellen Daseinsformen des zu befruchtenden Menschens,

wenn dieser nicht in der Lage ist, die Verwertung zu erkennen und passend darauf reagieren können (zu lassen).

Die Beschaffung von für eine o.g. Befruchtung notwendiges Genmaterial ist verboten.

 (5.10.4) Abtreibung

Das Austragen des ungewollten Lebens zum Zweck dessen Erhalt UND Einbindung dieses Lebens in lebenswürdige

Umstände wie z.B. per Freigabe zur Adoption, hat Vorrang gegenüber der Abtreibung.

 

Die Inanspruchnahme einer Abtreibung als Tötung von menschlichen Lebens, wenn dieses nicht das Dasein des

Abzutreibenden so verändert und bedingt, dass der Abzutreibende selbst in dessen Dasein gefährdet ist, ist

verboten.

 

Die Prostitution, die nicht vollständig verhindert, dass befruchtet werden kann, ist verboten.

 

Der mögliche Straftatcharakter der Abtreibungsberatung und oder der Abtreibung ist in so weit zu berücksichtigen,

wie eine Abtreibung verhindert wird. Dieses muss in Einzelfallprüfung erfolgen, wobei der Gesetzgeber Recht schaffen

muss, dass besonders im Einzelfall anwendbar ist, so dass der Gleichstellungscharakter der Gesetzgebung nicht als

deren dominantes Merkmal implementiert werden darf. Die Fortschreibung von Recht zum Zeck der Verhinderung der

Abtreibung ist zwingend.

 (5.10.5) Geschlechtswechsel

Ein Geschlechtswechsel muss harmonisierende Wirkung haben.

 

Ein Geschlechtswechsel, der nicht auf realen Fakten wie z.B. Voraussetzungen und Notwendigkeiten basiert und oder

nicht real geprüft wird, ist verboten.

 

Die Reduzierungs des Geschlechtwechsels auf einen alleinigen Verwaltungsakt ist verboten.

 

Eine Geschlechtslosigkeit ist verboten.

 

Es gibt 3 Geschlechter-Stati: Männlich, Weiblich, Zwitter.

 

Im Zweifel eines zuordbaren Geschlechtes ist auf Zwitternschaft zu prüfen.

 

Zwitternschaft ist verboten, wenn keine physische Zwitternschaft vorliegt.

 

Ergibt die Prüfung des Gen-Kontextes ein dominierendes Geschlecht, muss zu diesem gewechselt werden. Das gilt

auch für physische Zwitter, die dann den Status "Zwitter" verlieren.

 

Die Verwertung des Geschlechtswechsel im überschneidenden Kontext des Quell- und Zielgeschlechtes

ist verboten, wenn keine erlaubte Zwitternschaft vorliegt.

 

 (5.11) Vermögen - unausweichliche Fremdbestimmung

Die Erlangung fremden Vermögens und oder fremder Ergebnisse aus Wertschöpfung ohne Zustimmung des

betroffenen Fremden ist unabhängig vom Grund, Art und Kontext der Erlangung verboten, wenn der Vermögensgeber

bzw. Wertschöpfer durch die Erlangung fremdbestimmt wird bzw. werden könnte und der Geber bzw. Wertschöpfer

der Fremdbestimmung und oder der Erlangung nicht entgehen kann bzw. könnte.

 

Die Erlangung fremden Vermögens und oder fremder Ergebnisse aus Wertschöpfung ist verboten, wenn keine

erweiterte Reproduktion des Vermögensinhabers bzw. Wertschöpfers möglich ist.

 

Ausbeutung ist die die Erlangung fremden Vermögens und oder fremder Ergebnisse aus Wertschöpfung

in Verbindung mit einfacherer Reproduktion und ist daher verboten.

 

Einfache Reproduktion: Alleinige Kompensation der Ressourcen an verbrauchter Arbeitskraft.

 

Erweiterte Reproduktion: Kompensation der Ressourcen an verbrauchter Arbeitskraft und Ausgestaltung des

Kontextes für den erweiterten Erhalt der Arbeitskraft in Form von Bildung, Kultur, soziale Einbindung / Teilhabe etc..

(5.12) Wertschöpfung

 (5.12.1) unausweichliche Fremdbestimmung

Die Erlangung fremden Vermögens und oder fremder Ergebnisse aus Wertschöpfung ohne Zustimmung des

betroffenen Fremden ist unabhängig vom Grund, Art und Kontext der Erlangung verboten, wenn der Vermögensgeber

bzw. Wertschöpfer durch die Erlangung fremdbestimmt wird bzw. werden könnte und der Geber bzw. Wertschöpfer

der Fremdbestimmung und oder der Erlangung nicht entgehen kann bzw. könnte.

 (5.12.2) Vergesellschaftung

Im Rahmen der Wertschöpfung zum Zweck der Gewinnerzielung bewirkter Ressourcenmangel ist verboten, wenn

die Folgen aus Mangelerscheinungen nicht nur im Zuge der Wertschöpfung selbst vergesellschaftet werden bzw.

werden sollen.

 (5.13) Enteignung

Die Enteignung ist an für die Gesellschaft grundlegenden Normen gebunden, die nicht umgangen werden können.

 

Eine Enteignung muss unabhängig vom Ergebnis möglich sein, so dass enteignete Dinge wie Vermögen, Rechte etc.

ohne Verlust an den für die Enteignung festgestellten Werte herangezogen werden können.

 

Unternehmerischen Kapital, das strafbar verwendet wurde, kann enteignet werden. Haftendes Kapital wird enteignet,

um Schulden, Schäden, Risiken etc. abzudecken.

 

Die Enteignung von Vermögen als Ertrag (z.B. Boni) aus strafbaren unternehmerischen Handelns eine Person, die im

Unternehmen agiert und dabei das unternehmerisches Kapital strafbar verwendet, ist möglich. Handeln betrifft auch

die Planung, Vorbereitung, Herbeiführung, Begünstigung und Verwertung.

 

Die Enteignung politischer Rechte, die für den zu enteignenden Inhaber einen Wert darstellen, z.B. das Recht auf

eine deutsche Staatsbürgerschaft, oder das Recht auf Beitritt zu gewählten Einrichtungen wie z.B. den

BRD-Bundestag, oder das Recht wählbar zu sein, ist möglich.

 

 (5.14) Datenschutz und Internet

 (5.14.1) Herbeiführung und Weiterleitung von Internetzugriffen

Die durch eine Domain herbeigeführte erlaubte und oder vollzogene Weiterleitung von Internetzugriffen fremder

Domains ist verboten, wenn eine systemische Datenschutzverletzung des Nutzers durch die weiterleitenden Domain

erfolgt.

 

Die Ablehnung einer Nutzer-Erlaubnis zu dieser Weiterleitung darf den Nutzer nicht ausgrenzen, benachteiligen etc.,

wenn kein Vertragsverhältnis existiert, wobei allein die Einholung einer Nutzer-Erlaubnis kein Vertragsverhältnis

begründen kann.

 

Die Verfügbarkeit von Impressum, AGB und Datenschutzmaßgaben gehören zu den Zugangsbedingung für die

Gründung eines Vertragsverhältnisses und müssen für den Nutzer sehr leicht zugänglich sein und vollständigen

Wahrheitsgehalt und Struktur haben: Eine für den Nutzer vollständige Transparenz.

 (5.14.2) Datenbeschaffung

Die Planung, Herstellung, Umsetzung, Inverkehrbringen und Inbetriebnahme eines Onlineauftrittes und einer

Onlinekommunikation, der / die dem Besucher des Onlineauftrittes weder vorab noch direkt mit dem Erstzugang

bzw. Zugang mitteilt, dass mit diesem Onlineauftritt / dieser Onlinekommunikation eine Verwertung des Besuchers

derart stattfindet, dass der Besucher diese Verwertung weder vorab noch direkt mit dem Erstzugang

bzw. Zugang verhindern kann, ist verboten.

(5.15) Steuern, erweitere Reproduktion, Gewinn, Binnenmarkt

Steuern sind eine Sache der Definition durch den Gesetzgeber.

 

Steuern sind Abschöpfung von Ergebnissen der Wertschöpfung, die der zu Besteuernde im Eigentum hat.

 

Unzulässig sind Steuern wegen Dinglichkeit, wenn diese nicht der erweiterten Reproduktion unterliegt.

 

Steuern können nur von geldwerten Ergebnissen der Wertschöpfung erhoben werden, die der erweiterten Reproduktion

dienen bzw. verfügbar stehen:

 

* Die Besteuerung von Ergebnissen, die der einfachen Reproduktion dienen, ist verboten.

 

* Es können nur Ergebnisse, die oberhalb derer für die einfache Reproduktion liegen, besteuert werden.

 

* Die Besteuerung muss unter Berücksichtigung des Kontextes der erweiterte Reproduktion erfolgen

und bedarf der Einzelfallprüfung.

 

Einfache Reproduktion: Alleinige Kompensation der Ressourcen an verbrauchter Arbeitskraft.

 

Erweiterte Reproduktion: Kompensation der Ressourcen an verbrauchter Arbeitskraft und Ausgestaltung des

Kontextes für den erweiterten Erhalt der Arbeitskraft in Form von Bildung, Kultur, soziale

Einbindung / Teilhabe etc..

 

Die Besteuerung eines unternehmerischen Gewinnes, also demjenigen Kapitalfluss, der nach vollständiger

Kostendeckung der Wertschöpfung erzielt wird, UND der dann nicht in Investitionen des Unternehmens am

deutschen Binnenmarkt einfließt, der also dort keine Wertschöpfung derart bewirkt, dass deren Ergebnisse auch am

Deutschen Binnenmarkt verwertet werden, kann erfolgen.

 (5.16) Unternehmen

 (5.16.1) Wertschöpfung, Globaler Handel, Binnenmarkt, Binnenwährung

Die Situation der weltweiten arbeitsteiligen Wertschöpfung und deren Transfer von Waren und Dienstleistungen

(globaler Handel) verändert sich permanent.

 

Wenn ein Wirtschaftssystem, das am weltweiten Markt teilnimmt, seine Priorität auf Wertschöpfung am eigenen

Binnenmarkt setzt, um mit dessen Wertschöpfungsergebnissen weltweit so zu handeln, dass der eigene Binnenmarkt

Zufluss von Wertschöpfung anderer Binnenmärkte derart erhält, dass letztere schrumpfen, weil Wertschöpfung

nun direkt am mit Zufluss versorgten Binnenmarkt erfolgt, dann hat das zwingend Systemkonsequenzen, da

der Abfluss von Ressourcen zum Zweck des Zuflusses und damit zum Zweck des Abbaues der weltweiten

Arbeitsteilung zum Vorteil des Binnenmarktes, der den Zufluss erhält, erfolgt.

 

Binnenmärkte sind systemisch relevant für den Globalen Handel und für die weltweite Arbeitsteilung.

Damit ist die Binnenwährung zwingend.

 

Wertschöpfung anhand der Binnenmärkte ist die Voraussetzung, um den globalen Markt zu bedienen.

Der Zufluss von Fremdressourcen ermöglicht es, diese als Invest am Binnenmarkt zu verwerten, ohne

eigenes Invest tätigen zu müssen, dafür aber den Zufluss z.B. steuerlich zu begünstigen. Es sind also

Parasitismus und die Abhängigkeit von zugeflossenen Ressourcen, die zwingend verwertbar gehalten

werden müssen (z.B. durch eine Zollpolitik für Importe) möglich.

 

Die Unterbrechung der arbeitsteiligen Wertschöpfung zum Nachteil Wertschöpfender und deren

Binnenmärkte kann diese destabilisieren.

 (5.16.1.1) Primat des eigenen Binnenmarktes, Freihandelsabkommen

Der Binnenmarkt muss zwingend stabil gehalten werden, in dem er so wenig wie möglich von fremden Ressourcen

abhängig ist.

 

Die Wertschöpfung am Binnenmarkt hat Vorrang gegenüber der Wertschöpfung an einem anderen Binnenmarkt

 

Unternehmen müssen nach der Zugehörigkeit derer Wertschöpfung bezüglich Binnenmarkt eingestuft werden: Dass

betrifft z.B. Besteuerung und Förderungen.

 

* Unternehmen, die am eigenen Binnenmarkt geschöpfte Werte verwerten, um Investitionen

an einem anderen Binnenmarkt zu tätigen, müssen nachgeordnet sein. Z.B. Besteuerung

als ausländisches Unternehmen.

 

* Unternehmen, die mehrere Binnenmärkte bedienen, müssen als eigenständiges

Teilunternehmen am jeweiligen Binnenmarkt implementiert sein, so dass die

Versteuerung und Förderung nach den Konditionen des zugehörigen Binnenmarktes

erfolgen, es also keine unnötige Abhängigkeiten schaffenden Flüsse zwischen

den Binnenmärkten gibt.

 

Exporte sind ausschließlich mit dem eigenen Binnenmarkt wertzuschöpfen, es sei denn, es besteht dafür eine

unabwendbare Abhängigkeit von einem anderen Binnenmarkt.

 

Ein Freihandelsabkommen fasst mehrere Binnenmärkte zum Zweck der arbeitsteiligen Wertschöpfung zusammen:

Genormte Abhängigkeiten der Binnenmärkte mit z.B. einer für alle Binnenmärkte vorteilhaften Zollpolitik.

 

Die Binnenwährung hat das Primat.

 

Die Außenwährung wird erst über die Wertschöpfung am Binnenmarkt erzielbar und verwertbar.

 (5.16.1.2) Investitionen am Binnenmarkt, Wertschöpfung

Investitionen am Binnenmarkt müssen mittels Binnenwährung erfolgen, damit diese an Wertschöpfung

am Binnenmarkt gebunden ist und daher eine Binnenwährung auch hergestellt werden kann.

 (5.16.1.3) Binnenwährung und Exportfähigkeit des Binnenmarktes

Der Binnenmarkt muss exportfähig sein, in dem dieser die Wertschöpfung so konkurrenzfähig gewährleistet, dass

sich z.B. eine Förderung der Wertschöpfung am Binnenmarkt auf die Ertragslage aus Exporten auswirkt - inklusive

der Konkurrenzfähigkeit am ausländischen Markt.

 

Das betrifft auch den Kontext von Ertrag in Außenwährung und Invest dieses Ertrages am Binnenmarkt.

 (5.16.1.4) Konvertierung der Binnenwährung in Außenwährung aus Export

Die Konvertierung der Binnenwährung in eine Außenwährung ist nur rein rechnerisch im Rahmen der

Preisbildung für Export aus dem Binnenmarkt zulässig: Bewertung der Wertschöpfung am Binnenmarkt zum Zweck

des Wertes des Exportes in Außenwährung.

 (5.16.1.5) steuerliche Belastung eines nicht investierten Ertrages aus Export

Eine Außenwährung als Währung des Ertrages aus Export muss in die Binnenwährung konvertiert werden,

damit der Ertrag am Binnenmarkt investiert werden kann.

 

Die Hortung von Außenwährung ohne deren Invest am Binnenmarkt unterliegt der steuerlichen Abschöpfung:

 

1. Es wird der höchste Abschreibungssatz (in %) aller Objekte, die in der Wertschöpfung für den

ertragsbringenden Export benutzt wurden, ermittelt.

 

2. Es wird der höchste Abschreibungssatz (in %) des Humankapitals, das in der Wertschöpfung für den

ertragsbringenden Export benutzt wurden, ermittelt.

 

3. Von beiden Abschreibungssätzen wird der höhere weiter verwendet.

 

4. Die steuerliche Konvertierung des Ertrages in Außenwährung zu dem in Binnenwährung erfolgt 1 zu 1, als

ob der Ertrag zu 100% dem Binnenmarkt als Investmittel - also als Binnenwährung - zur Verfügung stehen

würde.

 

5. Die steuerliche Belastung erfolgt durch Abschreibung des in 4. ermittelten Betrages

in Binnenwährung mittels des in 3. ermittelten Satzes der Abschreibung.

 

6. Die weitere steuerliche Einstufung einer Wertschöpfung eines Unternehmens ist möglich.

 

(5.16.1.6) Wirtschaftsbeziehungen, Freihandelsabkommen, Binnenwährung

Ein Freihandelsabkommen kann nur zwischen Binnenmärkten implementiert werden.

 

Wirtschaftsbeziehungen ohne Freihandelsabkommen können ungenormte Bedingungen für einen Binnenmarkt

bedeuten - und auch für die arbeitsteilige Wertschöpfung in der Welt. Sie können gefährdet werden.

Ungewollte Abhängigkeiten können entstehen.

 

Wirtschaftsbeziehungen zwischen 2 Binnenmärkten, von denen mindestens einer keine Binnenwährung hat, können

systemisch gefährlich sein.

 

Gefährdende Wirtschaftsbeziehungen sind nur zulässig, wenn deren Unumgehbarkeit als bewiesen gilt, weil z.B.

kein Freihandelsabkommen implementiert werden kann.

 

Der gefährdende Binnenmarkt darf möglichst keinen systemischen Einfluss auf den eigenen Binnenmarkt haben.

Somit muss z.B. ein Protektionismus in Form von Zollpolitik des gefährdenden Binnenmarktes ein absehbares Ende

der Wirtschaftsbeziehung zum gefährdeten Binnenmarkt bewirken, wenn kein Freihandelsabkommen implementierbar

ist.

 

Der Bestand an gefährdenden Wirtschaftsbeziehungen ist über die Implementation eines Freihandelsabkommens zu

dezimieren. Ist ein Freihandelsabkommen nicht möglich, muss die gefährdende Wirtschaftsbeziehung beendet bzw.

ersetzt werden.

 (5.16.1.7) Binnenwährung, gefährdende Wirtschaftsbeziehung

Der Einsatz einer per Binnenwährung erfolgten Wertschöpfung zum Zweck des nicht auf ein Freihandelsabkommen

basierenden arbeitsteiligen Waren- und Dienstleistungshandels unterliegt grundsätzlich der Annahme, dass die

Binnenwährung gegen andere Märkte, die keine eigene Binnenwährung haben, mit denen aber gehandelt wird,

eingesetzt werden kann.

 

 (5.16.2) Strafbarkeit unternehmerischen Handelns

Die festgestellte Strafbarkeit unternehmerischen Handelns bewirkt eine Vorstufe der Zwangsverwaltung dieses

Unternehmens, die eine Vorstufe der Enteignung des Unternehmens ist.

 (5.16.3) Unternehmensrisiko

Die Zuordnung eines Unternehmensrisikos auf einen Unternehmenskunden zu dessen Nachteil ist verboten.

Das betrifft auch die Schnittstelle des Unternehmens zu seinen Kunden inklusive deren sich berührenden Kontexte.

 

Die Implementation von Elemente eines Kontextes oder dessen selbst, der kunden- und nutzerorientiert ist, aber durch

die Implementation für den Kunden / Nutzer nicht transparent ist, weil dieser vom Implement des Kontextes und

dessen Elemente übervorteilt oder verwertet wird und oder damit für Kunden / Nutzer eine Hürde oder Risiko für

den Zugang und die Nutzung des Kontextes implementiert, ist verboten.

 

Unternehmerische Risiken und deren gewinnfreie Bewertung werden mit Kapital (und dessen Formen), das

gewinnverzinst ist, verrechnet. Formen der Risiken sind auch Schulden, Schaden etc.. Das nach der Verrechnung

auftretende Restkapital und deren Formen wird den Kapitalgebern übergeben, so dass diese nur für tatsächliche Risiken,

Schulden, Schaden etc. haften.

 (5.16.4) Vergesellschaftung

Im Rahmen der Wertschöpfung zum Zweck der Gewinnerzielung bewirkter Ressourcenmangel ist verboten, wenn die

Folgen aus Mangelerscheinungen nicht nur im Zuge der Wertschöpfung selbst vergesellschaftet werden bzw. werden

sollen.

 (5.16.5) Unternehmenssteuern

Unternehmen, die Investmittel, die am Binnenmarkt beschafft wurden, dem Binnenmarkt entziehen, werden als

ausländische Unternehmen besteuert.

 

Sollte ein Unternehmen als Holding am Binnen- und Außenmarkt Unternehmen halten, um deren Gewinne nicht

getrennt bezüglich Binnen- und Außenmarkt zu versteuern, wird es als ausländische Unternehmen besteuert.

 

Die Aufspaltung eines Unternehmens in eigenständige Unternehmensteile bezüglich Binnen- und Außenmarkt ist

zulässig, wenn diesen Unternehmen keine Durchmischung von Finanzen haben.

 

Die bilanztechnische Verrechnung von Gewinnen mit Verlusten ist unzulässig, wenn diese Gewinne nicht versteuert

wurden.

 

 (5.16.6) Abschreibungen in der Wertschöpfung am Binnenmarkt

Zur Steuerung der Wertschöpfung am Binnenmarkt werden vom Gesetzgeber systemisch wichtige

Kenngrößen normiert: Ertrag, Gewinn, Verlust, Abschreibung, Besteuerung, Invest, nicht-menschliche Objekte

der Wertschöpfung, Humankapital (menschliche Objekte) der Wertschöpfung, unternehmerisches Volkseigentum.

 

Nachfolgend die Dialektik der Normierungen.

 (5.16.6.1) Verlust und Gewinn, Besteuerung, Export - Grundsatz

Ein Gewinn, der nicht in die Wertschöpfung am Binnenmarkt investiert wird, ist zu versteuern.

Das betrifft auch den Gewinn, der aus der Wertschöpfung am Binnenmarkt für den Export erzielt wurde.

 

Bezüglich der Besteuerung von Gewinn am Binnenmarkt ist ein Verlust aus Abschreibung des Objektes am

Binnenmarkt mit dem Gewinn, der mit dem abgeschriebenen Objekt erzielt wurde, kompensierbar, wenn der Gewinn

in dieses Objekt am Binnenmarkt re-investiert wird, um dieses Objekt nach dessen Abschreibung im Wert besser

auszustatten. Der überschüssige Gewinn ist dann zu versteuern.

Das betrifft auch den Gewinn, der aus der Wertschöpfung am Binnenmarkt für den Export erzielt wurde.

 (5.16.6.2) Abschreibung von nicht menschlichen Objekten - Grundsatz

Der Wert eines am Binnenmarkt wertschöpfendes Objektes nach dessen Abschreibung ist der Wert für die Bilanz und

z.B. auch für den Verkauf des Objektes am Binnenmarkt

 

Da der Verkauf nur nach erfolgter Abschreibung erfolgen darf, ist also ein Verkauf an sich nicht wertsteigernd.

 

Wertsteigerung kann nur durch Invest in das Objekt erfolgen, so dass der Wert des Objektes, das

abzuschreiben ist, steigt (bei ev. sinkenden Abschreibungssatz als Förderungsmaßnahme für

unternehmerisches Invest am Binnenmarkt - parallel zu einer eventuell sinkenden Gewinnbesteuerung,

so dass aus Gewinn mehr Invest für Wertschöpfung am Binnenmarkt erfolgen kann).

 

Die Abschreibung ermöglicht es, dass Objekte am Markt nur Demjenigen zur Verfügung stehen, der in das Objekt

ausreichend investiert und über den dann erzielten Ertrag die aktuelle Basis der Abschreibung bestimmt.

 

Das Eigentum an einem Objekt mit zu geringem aus der Abschreibung resultierenden Wert ermöglicht es, dass

Unternehmen, deren Objekte zu tief abgeschrieben sind, am Markt gekauft werden können: Unternehmensübernahme.

 

Damit werden am Markt nicht leistungsfähige Unternehmen verschwinden.

 

Gibt es in einem Wirtschaftsbereich des Binnenmarktes kein leistungsfähiges Unternehmen, muss unternehmerisches

Volkseigentum gebildet werden, für das die Abschreibung ebenfalls gilt, so das auch ein solches Unternehmen

am Markt kaufbar sein, also Konkurrenz bekommen kann.

 

 (5.16.6.3) Ertrag, Abschreibung nicht-menschlicher Objekte - Grundsatz

siehe auch Ertrag, Abschreibung Humankapital - Grundsatz

 

Abschreibung benötigt Ertragssteuer und nicht Gewinn.

 

Es werden alle Investitionen in ein nicht-menschliches Objekt der Wertschöpfung

herangezogen. Es wird objektweise abgeschrieben.

 

Die Ertragssteuer mindert den Wert des abzuschreibenden Objektes. Das Objekt wird um den Wert

der Ertragssteuer abgeschrieben.

 

Gewinn kann in Form von Invest in das Objekt dessen Wert steigern, also den

Verlust aus Abschreibung in Form der Ertragssteuer (ev. vollständig) kompensieren.

 

Ertrags- und Gewinnbesteuerung sind unabhängig voneinander.

 

Die Steuer auf Erträge (Ertragssteuer) aus der am Binnenmarkt mittels dem abzuschreibenden Objekt erfolgten

Wertschöpfung steigt, je weniger Ertrag erwirtschaftet wurde. Je höher der Ertrag, um so geringer ist die Abschreibung.

 

Jedes am Binnenmarkt ertragsteigernde Invest rechnet sich.

 

Auch Produktivität beeinflusst den Ertrag: Invest am Binnenmarkt aus Gewinnen in die Produktivität der

Wertschöpfungskomponenten (Maschinen, Humankapital etc.) rechnet sich damit (Rendite als Verhältnis

aus Ertrag zu Invest (Euro Ertrag pro investierten Euro) und vermittelt aus Gewinn zu Invest (Euro Gewinn pro

investierten Euro, also die Verzinsung des in die Wertschöpfung am Binnenmarkt investierten Kapitals)).

 

Investitionen in die Senkung unternehmerischer Risiken für die Wertschöpfung am Binnenmarkt rechnen

sich ebenfalls (z.B. Wegfall von Abhängigkeiten von anderen Binnenmärkten in Sachen Energie,

Rohstoffe, Personal, Kapitalfluss etc.) bei deren binnenmarktbezogener Besteuerung.

 

Die Abschreibung des Objektes erfolgt im Verhältnis des Objektwertes zum Ertrag aus der mittels dem Objekt

erzielten Wertschöpfung. Die Unternehmensprüfung muss dieses Verhältnis bilanzwirksam berücksichtigen

(Kostenrechnung, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung). Es wird objektweise abgeschrieben.

 

  Bsp.:               Objektwert                1 Euro, Ertrag                10 Euro,               Ertragsversteuerung 1/10,               also 10%

                Objektwert                1 Euro, Ertrag                100 Euro,               Ertragsversteuerung 1/100,               also 1%

                Objektwert                10 Euro, Ertrag 10 Euro,               Ertragsversteuerung 10/10,               also 1%

                Objektwert               100 Euro, Ertrag 10.0000 Euro,               Ertragsversteuerung 100/10.000,               also 0,01%

                              Objektwert               100 Euro, Ertrag 10 Euro,               Ertragsversteuerung 100/10,               also 10 %

 

 (5.16.6.4) Ertrag, Abschreibung Humankapital - Grundsatz

siehe auch Ertrag, Abschreibung nicht menschlicher Objekte - Grundsatz

 

Abschreibung benötigt Ertragssteuer und nicht Gewinn.

 

Humankapital umfasst alle Investitionen in ein menschliches Objekt der Wertschöpfung, also

auch Lohnkosten, Lohnnebenkosten (Entgeltkosten etc..). Es wird objektweise

abgeschrieben.

 

Die Ertragssteuer mindert den Wert des abzuschreibenden Humankapitals. Es wird um den Wert

der Ertragssteuer abgeschrieben.

 

Gewinn kann in Form von Invest in das Humankapital dessen Wert steigern, also den

Verlust aus Abschreibung in Form der Ertragssteuer (ev. vollständig) kompensieren.

 

Ertrags- und Gewinnbesteuerung sind unabhängig voneinander.

 

Die Steuer auf Erträge (Ertragssteuer) aus der am Binnenmarkt mittels der abzuschreibenden Arbeitskraft als

eingesetztes Humankapital erfolgten Wertschöpfung steigt, je weniger Ertrag erwirtschaftet wurde. Je höher

der Ertrag, um so geringer ist die Abschreibung.

 

Je höher die Summe der Lohnkosten, um so ertragsreicher muss die Wertschöpfung sein, deren Art und Umfang

auch von der Qualifizierung der Arbeitskraft abhängt. Eingesetztes Humankapital muss Lohnkosten decken

und Erträge erhöhen.

 

Eingesetztes Humankapital ohne Ertragserhöhung rechnet sich nicht:

 

Qualifiziertes Personal mit geringen Lohnkosten verwerten, setzt voraus, dass das Personal von jedem,

der einen höheren Lohn bietet, abgeworben werden kann. Qualifiziertes Personal sucht sich also ein

ertragsreiches Unternehmen am Binnenmarkt, das Gewinn in Humankapital z.B. als Entgelt investiert

und zugleich mit Erträgen und daraus resultierenden Gewinnen konkurrenzfähig ist.

 

Auch Geringqualifiziertes Personal, das hohe Erträge erwirtschaftet, muss nach den Maßgaben der Entgeltung für

die erweiterte Reproduktion der Arbeitskraft verwertet werden:

 

Einfache Reproduktion: Alleinige Kompensation der Ressourcen an verbrauchter Arbeitskraft.

 

Erweiterte Reproduktion: Kompensation der Ressourcen an verbrauchter Arbeitskraft und Ausgestaltung des

Kontextes für den erweiterten Erhalt der Arbeitskraft in Form von Bildung, Kultur, soziale Einbindung /

Teilhabe etc..

 

Ausbeutung ist die die Erlangung fremden Vermögens und oder fremder Ergebnisse aus Wertschöpfung

in Verbindung mit einfacherer Reproduktion und ist daher verboten.

 

Die Arbeitsaufnahme einer Vollzeittätigkeit zu Entgeltkonditionen, die nicht die erweiterte Reproduktion

erlauben, ist verboten. Damit ist die Aufstockungen im Rahmen der Sozialgesetzgebung, die den

Finanztransfer zum Zweck der Entgeltaufstockung vollzieht, auch dann verboten, wenn mit dem Transfer die

erweiterte Reproduktion ermöglicht worden wäre.

 

Ein Mindestlohn für Vollzeittätigkeit, der die erweiterte Reproduktion nicht erlaubt, ist verboten.

 

Damit gilt: Auch bei Verwertung einer gering qualifizierten Arbeitskraft muss das Unternehmen

am Binnenmarkt konkurrenzfähig sein, also investieren.

 

 

Die Abschreibung der Arbeitskraft erfolgt im Verhältnis der Summe der Lohnkosten etc. zum Ertrag aus der mittels

               der Arbeitskraft erzielten Wertschöpfung. Die Unternehmensprüfung muss dieses Verhältnis bilanzwirksam

berücksichtigen (Kostenrechnung, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung). Es wird objektweise

abgeschrieben.

 

  Bsp.:               Lohnsumme                1 Euro, Ertrag                10 Euro,               Ertragsversteuerung 1/10,               also 10%

                Lohnsumme                1 Euro, Ertrag                100 Euro,               Ertragsversteuerung 1/100,               also 1%

                Lohnsumme                10 Euro, Ertrag 10 Euro,               Ertragsversteuerung 10/10,               also 1%

                Lohnsumme               100 Euro, Ertrag 10.0000 Euro,               Ertragsversteuerung 100/10.000,               also 0,01%

                              Lohnsumme               100 Euro, Ertrag 10 Euro,               Ertragsversteuerung 100/10,               also 10 %

 

 (5.16.7) Arbeitskraft in der Wertschöpfung

 (5.16.7.1) Einfache und erweiterte Reproduktion der Arbeitskraft

Einfache Reproduktion: Alleinige Kompensation der Ressourcen an verbrauchter Arbeitskraft.

 

Erweiterte Reproduktion: Kompensation der Ressourcen an verbrauchter Arbeitskraft und Ausgestaltung des

Kontextes für den erweiterten Erhalt der Arbeitskraft in Form von Bildung, Kultur, soziale Einbindung /

Teilhabe etc..

 

Ausbeutung ist die die Erlangung fremden Vermögens und oder fremder Ergebnisse aus Wertschöpfung

in Verbindung mit einfacherer Reproduktion und ist daher verboten.

 

Die Arbeitsaufnahme einer Vollzeittätigkeit zu Entgeltkonditionen, die nicht die erweiterte Reproduktion

erlauben, ist verboten. Damit ist die Aufstockungen im Rahmen der Sozialgesetzgebung, die den

Finanztransfer zum Zweck der Entgeltaufstockung vollzieht, auch dann verboten, wenn mit dem Transfer die

erweiterte Reproduktion ermöglicht worden wäre.

 

Ein Mindestlohn für Vollzeittätigkeit, der die erweiterte Reproduktion nicht erlaubt, ist verboten.

 (5.16.7.2) Mindestlohn, gesetzlicher Mindestlohn,Tarif, Gewerkschaft

Es wird der Mindestlohn herangezogen, der das Minimum der Lohnkosten im Unternehmens ist.

 

Der Mindestlohn kann durch gewerkschaftliche Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber nicht unterschritten

werden.

 

Ein Unternehmens kann auch mit Mindestlohnkosten einen hohem Ertrag erwirtschaften, wobei gilt:

Ein Mindestlohn für Vollzeittätigkeit, der die erweiterte Reproduktion nicht erlaubt, ist verboten.

 

Ein gesetzlicher Pauschal-Mindestlohn ist verboten.

 (5.16.7.3) Lohnforderungen, Gewerkschaft

siehe auch Ertrag, Abschreibung Humankapital - Grundsatz

 

Da aus Erträgen Gewinn resultieren, müssen Gewerkschaften ihre Lohnforderungen an den Erträgen und Gewinnen

des Arbeitgebers orientieren: Z.B. Mehr Lohn und mehr Invest in Qualifizierung der Arbeitnehmer bzw. Beschaffung

von genügend Arbeitskräften mit konstantem Lohnniveau (ab Mindestlohn).

 

Lohnforderungen unterliegen den Maßgaben der Entgeltung für die erweiterte Reproduktion der Arbeitskraft.

siehe Einfache und erweiterte Reproduktion der Arbeitskraft

 

 (5.16.7.4) Einwanderung von Arbeitskräften in den Binnenmarkt

Die Einwanderung von Arbeitskräften in den Binnenmarkt ist, wenn die Einwanderung legal ist, mit einer

Gewinnsteuer-Mehrbelastungen gegenüber Unternehmen, die einheimische Arbeitskräfte beschäftigen,

zu erschweren. Unternehmen, die sich Arbeitskräfte durch Einwanderung beschaffen und nicht zugleich

Investitionen am Binnenmarkt getätigt haben, um dort nicht nur den Ertrag zu steigern sondern

auch Arbeitskräfte am Binnenmarkt auszubilden und diese von dort zu beziehen, sind in der Besteuerung

der Gewinne so schlechter zu stellen, dass die steuerliche Abschöpfung von Gewinnen z.B. den Ausbildungsmarkt

am Binnenmarkt mitrefinanziert.

 

Die Einwanderung in die BRD zum Zweck der Arbeitsaufnahme kann nur aus Zonen erfolgen, deren Binnenwährung

auch wertmäßig kompatibel zur Binnenwährung der BRD ist, damit keine Währungsdifferenzen den Abfluss von

deutscher Binnenwährung in das inkompatible Fremdsystem bewirken: Lebenskosten im Fremdsystem geringer

als in der BRD, also Entgelt in Binnenwährung der BRD bewirkt Zugewinn gegenüber gleicher Arbeit

im Land mit Fremdsystem, wo wegen dem Zugewinn nicht gearbeitet wird (keine Wertschöpfung

an Binnenmarkt im Fremdsystem, das damit zersetzt wird). Zugleich kann das Land mit dem Fremdsystem die

Einführung einer zur BRD-Binnenwährung kompatiblen Währung umgehen, weil es eine zweite Währung - die

BRD-Binnenmarkt-Währung - im Fremdsystem gibt, das damit erweitert zersetzt wird.

 (5.16.8) unternehmerische Schnittstelle zu menschlichen Kunden

Die Implementation und Anwendung einer Schnittstelle zu menschlichen Kunden ist grundsätzlich ein

Unternehmensrisiko und kann grundsätzlich nicht zu Lasten der Kunden gehen. Zugleich ist die Schnittstelle für

den Kunden grundsätzlich transparent zu halten.

 (5.16.9) Vermögen, Wertschöpfung

 (5.16.9.1) Erlangung Vermögens und Ergebnisse aus Wertschöpfung

Die Erlangung fremden Vermögens und oder fremder Ergebnisse aus Wertschöpfung ohne Zustimmung des

betroffenen Fremden ist unabhängig vom Grund, Art und Kontext der Erlangung verboten, wenn der Vermögensgeber

bzw. Wertschöpfer durch die Erlangung fremdbestimmt wird bzw. werden könnte und der Geber bzw. Wertschöpfer

der Fremdbestimmung und oder der Erlangung nicht entgehen kann bzw. könnte.

 (5.16.9.2) Erweiterte Reproduktion

Die Erlangung fremden Vermögens und oder fremder Ergebnisse aus Wertschöpfung ist verboten, wenn keine

erweiterte Reproduktion des Vermögensinhabers bzw. Wertschöpfers möglich ist.

 

Einfache Reproduktion: Alleinige Kompensation der Ressourcen an verbrauchter Arbeitskraft.

 

Erweiterte Reproduktion: Kompensation der Ressourcen an verbrauchter Arbeitskraft und Ausgestaltung des Kontextes

für den erweiterten Erhalt der Arbeitskraft in Form von Bildung, Kultur, soziale Einbindung / Teilhabe etc..

 (5.16.9.3) Ausbeutung

Ausbeutung ist die die Erlangung fremden Vermögens und oder fremder Ergebnisse aus Wertschöpfung

in Verbindung mit einfacherer Reproduktion und ist daher verboten.

 (5.16.9.4) Entgeltaufstockung im Rahmen SGB II etc. und Mindestlohn

Die Arbeitsaufnahme einer Vollzeittätigkeit zu Entgeltkonditionen, die nicht die erweiterte Reproduktion

erlauben, ist verboten. Damit ist die Aufstockungen im Rahmen der Sozialgesetzgebung, die den Finanztransfer zum

Zweck der Entgeltaufstockung vollzieht, auch dann verboten, wenn mit dem Transfer die erweiterte Reproduktion

ermöglicht worden wäre.

 

Ein Mindestlohn für Vollzeittätigkeit, der die erweiterte Reproduktion nicht erlaubt, ist verboten.

 

 (5.17) Einreise, Ein- Auswanderung, Ausbürgerung, Asyl

Deutschland ist kein Einwanderungsland sondern ein Staat, der Einwanderung ausschließlich normiert zulässt,

ohne die Integrität und Souveränität des Staates zu manipulieren oder gar zu gefährden. Maßnahmen, die

dieser Regel widersprechen, können Straftaten sein.

 

Die Fremdbestimmung des deutschen Rechtes durch andere Staaten oder Staatenbündnisse ist unzulässig.

 

Die Integrität Deutschlands muss als Teil einer zu bildenden Verfassung ausgeformt werden, die nicht auf dem

"Grundgesetz" basiert.

 

Die Teilnahme an EU-Einwanderungsformen ist nur möglich, wenn Deutschlands Rechte und Integrität bestehen und

maßgebend bleiben.

 

Der Import von Recht, das außerhalb des Staates entstanden ist, kann nur erfolgen, wenn dieses Recht in das Recht des

Staates überführbar ist.

 

Ein Austritt aus der EU ist durch entsprechende Abkommen mit Ländern, aus denen in die BRD eingewandert werden

soll bzw. kann, zu ersetzen.

 

Das Recht zu Einreise, Einwanderung, Auswanderung, Ausbürgerung und Asyl ist Bundesrecht und muss im Vollzug

vom Bund finanziert werden. Das vom Bund festgelegte Recht ist maßgebend für Länder- und Kommunen, die vom

Bund finanziell unterstützt werden müssen.

 

O.g. Maßgaben müssen in einer (noch zu implementierenden) Verfassung begründet sein.

 (5.17.1) Einreise nach Deutschland

Es gibt keine pauschale Einreise.

 

Ein Visum zur Einreise ohne Zweck ist nicht erteilbar.

 

Die Einreise von Staatenlosen ist möglich.

 (5.17.1.1) Einreise als Einheimischer

Ein Einreisender, der nach deutschem Recht als oder wie ein Einheimischer eingestuft wird, kann den Boden der BRD

auf eigenen Wunsch betreten.

 

 (5.17.1.2) Einreise über Transitzentrum, Visum, Abschiebung

Nur der Bund darf Transitzentren bilden, verwalten und anwenden.

 

In folgenden Fällen muss in die BRD über ein Transitzentrum eingereist werden, will man legal einreisen:

 

Ein Einreisender, der nach deutschem Recht als wie ein Nicht-Einheimischer eingestuft wird, muss über ein

Transitzentrum einreisen: Der Einreisende hat den Status eines Transitreisenden, dessen Zweck allein die

Einreise selbst ist. Der Boden der BRD wird dabei nicht betreten.

 

Die Zuerkennung von anderen Zwecken als den Zweck der Einreise selbst muss innerhalb eines

Einwanderungsverfahrens (Einwanderungsprozesses) erfolgen.

 

Die Einreise mit einem gültigen kontextbezogenem Visum, das also einen bestimmten Zeck hat, erübrigt ein

Einwanderungsverfahren, so dass der Transit durch das Betreten des Bodens der BRD beendet wird.

 

Die unmittelbare Abschiebung aus dem Transitzentrum muss erfolgen, wenn weder ein Visum verfügbar

ist bzw. sein wird, noch ein Einwanderungsverfahren zu Stande kommt und oder das Einwanderungsverfahren

bezüglich Einwanderungstauglichkeit des Einreisenden nicht erfolgreich ist.

Die zeitliche Dauer zwischen Einreise und Abschiebung ist einer Härtefallprüfung zu unterziehen. Zudem

gelten auch nachfolgende Bedingungen für das Verlassen des Transitzentrums.

 

Das Transitzentrum kann nur verlassen werden durch

 

* eine Abschiebung.

 

* eine Überstellung direkt auf das Gebiet eines anderen Staates (z.B. Botschaft), wobei die

Überstellung mit hoheitlichen Mitteln des anderen Staates durch diesen selbst erfolgen muss.

 

* ein gültiges Visum in dessen Kontext bzw. eine gültige Zuerkennung eines Visums und dessen

rechtmäßig-erfolgten Inkrafttretens.

 

* ein aktives Einwanderungsverfahren, wobei die Art des Verfahrens nicht entscheidend ist, jedoch

das Einwanderungsverfahren rechtlich normierte und praktikable Erfolgsaussichten haben

muss. Auf einen Härtefall ist zu prüfen.

 

* eine medizinisch notwendige Maßnahme, die den Transitstatus nicht ändern kann.

 

* eine Entscheidung eines Gerichtes, das den Transit per Richterorder oder Gerichtsurteil beendet.

 

* eine Gefahrenabwehr, die den Transitstatus nicht ändern kann.

 

* den Tod des Einreisenden, so dass der Transitstatus beendet werden muss.

 

* eine Änderung der gesetzlichen Maßgaben, die den Transitstatus so ändern müssen,

dass das Ende des Transites zwingend zu vollziehen ist.

 

Das Transitzentrum kann weder im Zuge eines alleinigen Härtefalls noch im Zuge des Einsatzes von

Sicherheitskräften des Transitzentrums verlassen werden, wenn keine der o.g. Bedingungen zusätzlich

eingetreten ist.

 

Kirchliches Asyl ist verboten.

 

 (5.17.1.3) Einreise über Transitzentrum und Integration

Transitzentren sind so zu implementieren, dass in Relation zum Inlandsrecht Verhältnisse für den Einreisenden

entstehen können, die mit den im Inland üblichen Daseinsformen vergleichbar sind. Der Übergang der Daseinsform im

Transitzentrum zu der üblichen Daseinsform im Inland ist durch Überführung der üblichen inländischen

Daseinsform in die des Transitzentrums zu vollziehen. Die Überführung muss zugleich die Anpassung aller

Maßgaben an den Zweck von Transitzentren umfassen.

 (5.17.1.4) Einreiseprozess, Abschiebung

Transit ist ein Teil des Einreiseprozesses.

 

Der Einreiseprozess endet nicht mit dem Verlassen des Transitzentrums.

 

Im Einreiseprozess kann ein Einwanderungsprozess initiiert werden.

 

Ein Einreiseprozess kann mit einer erfolgten rechtsgültigen Abschiebung enden.

 

(5.17.2) Einwanderung nach Deutschland

Die Einwanderung nach Deutschland bedarf eines Einreiseprozesses: siehe Einreise nach Deutschland.

 (5.17.2.1) Einwanderungszweck

Die Einwanderung kann nur zu folgenden Zwecken erfolgen:

 

                * Einwanderung zum Zweck der Integration.

 

                              Die Einreise zum Zweck der Entgelttätigkeit im Einreiseland muss den Zweck

                              der Integration umfassen, da Entgelttätigkeit im Kontext des Inlandes erfolgt und

daher dessen Anforderungen entsprechen muss.

 

                              Die Einwanderung von Staatenlosen kann nur zum Zweck der Integration erfolgen.

 

                * Einwanderung zu einem anderen Zweck als den der Integration.

 

Eine Einwanderung zu einem anderen Zweck als den der Integration kann die Prüfung

auf Einwanderung zum Zweck der Integration nicht ausschließen

 

Die Einwanderung zu einem anderen Zweck als den der Integration ermöglicht einen

                              Einwanderungsprozess, der den Zweck der Einreise ermittelt und prüft, ob der

                              Einreisezweck zulässig ist. Falls der Zweck zulässig ist, kann der Einwanderungsprozess

initiiert werden. Falls der Zweck unzulässig ist, kann auf Einreise zum

Zweck der Integration geprüft werden, deren Prozess initiiert werden kann, wenn die

Prüfung erfolgreich ist.

 

 (5.17.2.2) Einwanderungsprozess

Ein Einwanderungsprozess muss initiiert werden.

 

Im Zuge des Einwanderungsprozesses sind Rechte zuerkennbar, die denen des üblichen Daseins im Inland entsprechen

können. Das betrifft auch die Anwartschaft auf die Staatsbürgerschaft, solange der Einwanderungsprozess nicht

rechtsgültig beendet ist und es damit noch nicht feststeht, dass die Anwartschaft rechtsgültig in einen Bezug

(Zuerkennung) der Staatsbürgerschaft umzuwandeln ist.

 

Der Einwanderungsprozess kann die Beurteilung des Einreisenden nach Kriterien der Integrationsfähigkeit

im Inland nicht ausschließen

 

Ein Bewertungssystem, das nur die inländische Verwertbarkeit des Einreisenden bezüglich dessen Arbeitskraft und

oder Vermögens zum Ziel hat, ist unzulässig.

 

Das Bewertungssystem muss zumindest rechtlich-normiert-glaubhaft begründen, dass der Einreisende aus eigener

Kraft sein Wertesystem und seine Lebenserfahrungen in das Wertesystem und Dasein des Einreiselandes

nachhaltig integrieren kann, wobei der Bezug von konkreten Integrationsleistungen und deren Aufwände

(zeitlich, finanziell, Eigenanteil des Einreisenden) für den Einreisenden berücksichtig werden können.

 

Die Integration des Einreisenden in die Nation des Einreiselandes ist zwingend, um die Staatsbürgerschaft

zur Nation erhalten zu können.

 

Wegen einer aus einer systemischen Bewertung ermittelten Inkompatibilität des Einreisenden kann

der Einwanderungsprozess enden.

 

Die Dauer und der Umfang des Einwanderungsprozesses ist so zu normieren, dass die vom Einreisenden mitgebrachten

               Fertigkeiten und Fähigkeiten normiert in Art, Umfang und Dauer angepasst werden. Diese Maßgabe trifft auch

               für besonders schützenswerte Menschen zu, deren Bedarf an Aktivitäten zu Erlangung der Fertigkeiten und

Fähigkeiten und deren Anpassungen erwartbar bzw. unerwartbar höher ist.

 

 

Eine systemische Bewertung ermittelt zwingend Kompatibilitäten mit dem inländischen Dasein, ohne dabei inländische

Grundrechte, die erst mit der Erlangung der Staatsbürgerschaft beziehbar sind, zu berücksichtigen.

 

Im Zuge aller ermittelten systemischen Bewertungen ist auf Fortsetzung oder Ende des

Einwanderungsprozesses zu prüfen. Dabei muss der Gesetzgeber eine Gewichtung implementieren.

 

Der Einwanderungsprozess muss bereits dann beendet werden, wenn die Prüfung auf mindestens

einer der nachfolgenden systemischen Merkmale keine Kompatibilität liefert, wobei es dazu keine

Härtefallklausel geben kann:

 

* Die Bewertung von Art und Umfang von kulturellen und religiösen Eigenschaften des Einreisenden ist

zwingend, um Kompatibilitäten dafür zu ermitteln, ob der Einreisende Chancen der Integration im

inländischen Dasein hat. Ein mögliches Grundrecht auf Kultur- und oder Religionsfreiheit kann

nicht in die Bewertung einfliessen.

Optional kann ermittelt werden, ob der Einreisende in einem anderen Kultur- und oder

Religionssystem besser integrierbar wäre und damit eine Abschiebung dorthin sinnvoll wäre.

 

* Die Bewertung muss die Integration an die im Einreiseland vorhandene Sprachgemeinschaft

berücksichtigten. Dazu sind die Fertigkeiten des Einreisenden so festzustellen, dass deren Anpassung

zum Erwerb der Teilnahme an der Sprachgemeinschaft nachhaltig möglich ist und auch tatsächlich

vollzogen wird.

 

* Die Bewertung muss die Integration an die im Einreiseland vorhandene Nation berücksichtigten.

                Dazu sind die Fertigkeiten des Einreisenden so festzustellen, dass deren Anpassung zum Erwerb der

                             Teilnahme an der Nation nachhaltig möglich ist und auch tatsächlich vollzogen wird.

Die Nationale Identität muss nachhaltig möglich sein und auch tatsächlich vollzogen werden.

                Es reicht nicht aus, dass sich der Einreisende mit allein einer Volksgruppe und oder mit allein

einer religiösen Strömung innerhalb der Nation identifizieren will, würde oder kann.

 

Eine Härtefallregelung zu einer Bewertung ist nur möglich, wenn es keine systemische Bewertung betrifft.

 

Ohne erfolgte Kompatibilitätsprüfung (mindestens im Umfang der systemischen Bewertungen) kann ein

Einwanderungsprozess nicht enden.

 (5.17.2.3) Einwanderungsrecht als Asylrecht - Grundsatz

Jede Asylform kann mit den Maßgaben zur "Einwanderung nach Deutschland" berücksichtigt werden: siehe dort.

Diese Maßgaben müssen in einer (noch zu implementierenden) Verfassung begründet sein.

 

Es ist nicht notwendig, Asylregelungen anderer Staaten und Systemsysteme zu importieren. Deutschland kann

importieren, wenn die Integrität und Souveränität Deutschlands gewahrt oder verbessert wird.

 

Das Recht zu Einreise, Einwanderung, Auswanderung, Ausbürgerung und Asyl ist Bundesrecht und muss im Vollzug

vom Bund finanziert werden. Das vom Bund festgelegte Recht ist maßgebend für Länder- und Kommunen, die vom

Bund finanziell unterstützt werden müssen.

 

Der Anspruch auf ein Asylverfahren muss im Transitzentrum gestellt und so geklärt werden, dass

ein Einwanderungsprozess oder eine Abschiebung initiiert werden: siehe Einreise über Transitzentrum,

Visum, Abschiebung und siehe Einwanderungsprozess.

 

Der Einwanderungsprozess bezüglich Asyl nennt sich auch "Asylverfahren".

 

Asylverfahren müssen kurz sein. Dazu muss der Gesetzgeber Ressourcen erlauben, bilden und einsetzen, die

Asylverfahren zeitlich zu minimieren. Eine Priorität ist dabei der Umfang der Daten, die ein Asylstellender selbst

vorlegt bzw. beschafft. Eine weitere Priorität ist der Bezug auf einen zulässigen Härtefall.

 

 (5.17.2.4) Einwanderung in das Sozialsystem zum Zweck der Verwertung

Die Einwanderung in Deutschland zum alleinigen Zweck der Verwertung des dortigen Sozialsystems ist verboten.

Wenn kein Härtefall vorliegt, ist der Eingewanderte abzuschieben.

Der Abschluss einer rechtlichen Beziehung wie Ehe ist eine Straftat.

 (5.17.2.5) Einwanderung in das Sozialsystem wegen Schwangerschaft

Die Einreise von Schwangeren, die Asyl in Deutschland allein deswegen suchen, um in dem dortigen Sozialsystem

ihre Leibesfrucht gedeihen zu lassen, ist verboten. Wenn kein Härtefall vorliegt, ist die Schwangere mit Leibesfrucht

(auch wenn bereits geboren) abzuschieben.

 

Die Herbeiführung der Bedürftigkeit aus erfolgreicher Schwängerung einer weiblichen Asylantin während einem

Asylverfahren, das noch nicht beendet wurde, ist verboten. Wenn kein Härtefall vorliegt, sind die Erzeuger der

Leibesfrucht mit dieser (auch wenn bereits geboren) abzuschieben. Ein Erzeuger, der deutsche Staatsbürgerschaft hat

und der nicht abgeschoben werden kann, hat eine Straftat im Sexuellen Bereich begangen.

 

Der Abschluss einer rechtlichen Beziehung wie Ehe ist eine Straftat.

 (5.17.2.6) Die Einwanderung in das Sozialsystem zum Zweck der Vermehrung

Die Einwanderung zum alleinigen Zweck der Vermehrung - egal aus welchen Gründen - ist verboten. Wenn kein

Härtefall vorliegt, ist inklusive Vermehrungsergebnisse abzuschieben. Der Abschluss einer rechtlichen Beziehung wie

Ehe ist eine Straftat.

 

 (5.17.2.7) Staatsbürgerschaft und Zuerkennung - Grundsatz

Die Staatsbürgerschaft kann nur auf Basis eines Einwanderungsprozesses zuerkannt werden (siehe dort).

 

Es gibt keinen Automatismus in der Zuerkennung einer Staatsbürgerschaft. Diese darf nur begründet zuerkannt werden,

wobei verboten sind:

 

* Zuerkennung wegen Direktabstammungsfolge.

* Zuerkennung wegen Familienzusammenzug.

* Einwanderung zum Zweck der Verwertung Sozialsystem wegen mitgebrachter Schwangerschaft.

* Einwanderung zum Zweck der Verwertung Sozialsystem wegen Schwangerschaft während nicht

abgeschlossenem Asylverfahren.

              * Einwanderung zum Zweck der Verwertung Sozialsystem wegen Vermehrung.

 

Die Verleihung einer Deutschen Staatsbürgerschaft an eine nicht staatenlose Person, die nicht in Deutschland geboren

               ist, ist mit dem Erhalt der Herkunftsland-Staatsbürgerschaft verbunden: Mit selbst verschuldetem Wegfall

der Herkunftsland-Staatsbürgerschaft ist die Deutsche Staatsbürgerschaft abzuerkennen.

Eine Härtefallregelung ist möglich.

 

Die Verleihung der Deutschen Staatsbürgerschaft an einen Staatenlosen ist möglich.

 (5.17.2.8) nicht beherrschbare Einwanderung - Strafbarkeit von Maßgaben

Die durch Bund und oder Bundesländer und oder Gesetzgeber erlassenen Maßgaben wegen nicht beherrschter

Einwanderung können strafbar sein.

 (5.17.2.9) Aufenthaltsrecht

Ein Aufenthalt in der BRD basiert auf gültiger zuerkannter Deutscher Staatsbürgerschaft oder auf einen

gültigen Einwanderungsprozess.

 

 (5.17.3) Auswanderung durch Ausbürgerung

Ist eine freiwillige oder zwangsweise Ausbürgerung nicht möglich, wird der Auszubürgernde von der Gesellschaft

isoliert. Wenn diese Isolation nicht im Rahmen der Strafverfolgung erfolgt, erhält der Auszubürgernde

den Status als Mensch im Transit, so dass der Auszubürgernde alle gewöhnlichen bürgerlichen Rechte, die zur

Ausgestaltung des gesellschaftlichen Kontext für das Individuum im Staates dienen und nicht das Strafrecht betreffen,

verlieren kann. Der Verlust ist als Einzelfall - falls möglich im Strafrechtverfahren - zu definieren und zu begründen,

wobei die bereits vorhandenen Regelung des Straftatbestandes berücksichtigt werden müssen.

 

Der Verlust darf nicht gegen vom Gesetzgeber implementierte bzw. vom Gesetzgeber anerkannte (z.B. internationale)

Maßgaben und Rechte herbeigeführt werden.

 

Im Falle einer Haft gelten die dafür erlassenen Maßgaben und Rechte weiter. Das Gleiche für Folter.

 (5.17.4) EU-Zugehörigkeit und EU-Austritt

Das deutsche Recht hat Vorrang (Integrität und Souveränität).

 

Zum Zweck der Harmonisierung kann eine EU-Regel in das deutsche Recht überführt werden, wenn die EU-Regel

die Überführung nicht verbietet und auch nicht erzwingt.

 

Bi-laterale Abkommen und oder Freihandelsabkommen müssen die Beziehungen zur EU ersetzen, wenn aus der EU

ausgetreten wird.

 

 (5.18) Binnenwährung und Binnenmarkt

Die Binnenwährung daef nicht spekulativ also z.B. keine Crypto-Währung sein.

 

Mittels auf- und abwertbarer Binnenwährung kann der deutsche Binnenmarkt souverän gesteuert werden, ohne dass

z.B. die Währung eines anderen Marktes (Fremdwährung) dominiert, in die die Binnenwährung formal konvertierbar

ist.

 

Die Binnenwährung bildet die Wertverhältnisse beim Bezug bzw. Verkauf von Waren- und Dienstleistungen am

Binnenmarkt ab (Konsum der Binnenwährung mit oder ohne Wertschöpfung).

 

Eine Einigung der Geschäftspartner auf den per Konvertierung zu erreichenden Wert der Binnenwährung gegenüber der

Fremdwährung ist möglich. Der Handel mit der Binnenwährung ist verboten - auch am Binnenmarkt selbst.

 (5.18.1) Deckung der Binnenwährung

 (5.18.1.1) durch Wertschöpfung

Die Binnenwährung muss am Binnenmarkt permanent im Umlauf sein, um Wertschöpfung am Binnenmarkt zu

erlauben, durch die die Binnenwährung gedeckt wird.

 

Die Hortung der Binnenwährung als deren Abfluss aus der Wertschöpfung am Binnenmarkt entwertet die

Binnenwährung, da diese nicht durch Wertschöpfung gedeckt ist. Das ist Inflation.

 

Die Herstellung von Binnenwährung zum Zweck der Hortung entwertet die Binnenwährung ebenfalls. Das ist Inflation.

 

Die Herstellung der Binnenwährung zum Zweck des Invest in die Wertschöpfung muss diese passend wachsen lassen:

Die investierte Binnenwährung muss vollständig durch Wertschöpfung gedeckt sein und, also durch diese als

Äquivalent verbraucht worden sein.

 (5.18.1.2) durch Invest in abzuschreibende Objekte der Wertschöpfung

Eine Investition der Binnenwährung in Objekte der Wertschöpfung muss die Maßgaben für deren Abschreibung

berücksichtigen:

 

Sinkt der Wert des Objektes wegen sinkendem Ertrag, also steigt die Abschreibung, so wird die bereits in das Objekt

investierte Binnenwährung durch das Objekt weniger gedeckt. Das ist Inflation, auch wenn das Invest in die

Wertschöpfung (per Objekt) vollständig gedeckt wird.

 

 (5.18.2) Umgehung der Inflation der Binnenwährung

 (5.18.2.1) durch Abwertung der Binnenwährung (sinkendes Invest)

Das Invest der Binnenwährung muss mit einer fortlaufend gesteuerten Deckung der Binnenwährung verbunden sein.

 

Eine aktuelle Inflation erzwingt

 

* geringeres Invest in die inflationäre Bereiche der Wertschöpfung.

 

* Steigerung des unternehmerischen Ertrages auch dann, wenn das Invest in die

Wertschöpfung vollständig deckt ist: Es wird immer (fortlaufend) abgeschrieben.

 (5.18.2.2) durch Volkseigentum (unternehmerisches Volkseigentum)

Auch damit Deutschland nicht von Unternehmen am Binnenmarkt und deren z.B. Konkurrenzfähigkeit in Sachen Invest

und Wertschöpfung abhängig ist, muss Volkseigentum gebildet werden.

 

Gibt es in einem Wirtschaftsbereich des Binnenmarktes kein leistungsfähiges Unternehmen, muss unternehmerisches

Volkseigentum gebildet werden, für das die Abschreibung ebenfalls gilt, so das auch ein solches Unternehmen

am Markt kaufbar sein kann, also Konkurrenz bekommen kann.

 

Der Staat investiert von ihm hergestellte Binnenwährung in die Wertschöpfung und deren abzuschreibenden Objekte

am Binnenmarkt. Eine Mischung von Volkseigentum mit anderem Eigentum ist verboten.

 

Zugleich müssen ein Ertrag aus der Wertschöpfung und damit der Gewinn so gebildet werden, dass die Abschreibung

grundsätzlich kompensiert wird. Volkseigentum, das die Binnenwährung nicht ausreichend decken kann, weil der

Gewinn nicht ausreichend sind, muss vom Binnenmarkt verschwinden:

 

Der Verkauf erfolgt nur nach Maßgabe der aktuellen Abschreibung.

 

                Der Staat ist verpflichtet, Erträge aus dem Verkauf von Volkseigentum entweder

                NUR in Volkseigentum zu reinvestieren, oder Erträge NUR so zu verwenden, dass

                geringere Investitionen aus dafür hergestellter Währung erfolgen.

 

Wenn der Gewinn aus dem Ertrag für die Abschreibung mehr als ausreichend ist, muss

der überschüssige Gewinn in gesellschaftliche Bereiche und auch in die Wertschöpfung am

Binnenmarkt, also grundsätzlich am Binnenmarkt, investiert werden.

 

Bsp.: Die Hortung von Binnenwährung zum Zweck der Rücklagenbildung muss mit parallelem

Invest begleitet sein. Die Abschmelzung der Rücklage kann nur als Invest am Binnenmarkt erfolgen,

um Wertschöpfung und oder deren Konsum zu finanzieren.

 (5.18.2.3) aus spekulativen Finanzen gebildete Objekte und Wertschöpfung

Invest ohne Haftung für einen Ertrag und Gewinn aus der Wertschöpfung, also systemisch spekulatives Invest ist

verboten. Binnenmarkt und dessen Wertschöpfung und die Binnenwährung dürfen nicht systemisch spekulativ

ausgestaltet und gesteuert sein.

 

 (5.18.3) Gesellschaftliche Konsumtion der Binnenwährung

 (5.18.3.1) Verbrauch ohne Wertschöpfung

Die einfache bzw. erweiterte Reproduktion von Menschen, die nicht wertschöpfen, ist Konsum von Ergebnissen der

Wertschöpfung am Binnenmarkt, also Konsumtion vom dazugehörigen Invest, wobei Importe von Waren und

Dienstleistungen wertmäßig in Binnenwährung zu konvertieren sind.

 

Es müssen also genügend Rücklagen vorhanden und passend dazu genügend Invest als Volkseigentum erfolgt sein, um

auch ohne Wertschöpfung zu konsumieren, also Binnenwährung ohne Inflation zu verbrauchen.

 

Auch aus diesem Grund muss Volkseigentum gebildet werden, so dass gesellschaftliche Bereiche autark von der

Konsumtion funktionieren können, z.B. ein Rentensystem (das zu dem nicht systemisch-spekulativ sein darf).

 

Die Steuerung des Binnenmarktes ist dabei systemisch.

 (5.18.3.2) Verbrauch mit Wertschöpfung und deren Ertrag als Entgelt

Der Ertrag als Entgelt muss mit diesem die erweiterte Reproduktion des Wertschöpfenden finanzieren (Entgelt, das nur

für die einfache Reproduktion ausreicht, ist verboten und zwar auch dann, wenn staatliche Rücklagen als Aufstockung

des Entgeltes eine erweiterte Reproduktion zulassen würden, denn diese Rücklagen benötigen paralleles Invest, das

jedoch eine verbotene Vergesellschaftung der Entgelt-Kosten in Form der Aufstockung darstellt).

 

Die nicht wertschöpfende Konsumtion des Entgeltes als Bezug von Waren und Dienstleistungen am Binnenmarkt, die

mit Invest in deren Wertschöpfung gedeckt sind, bedeutet damit einen Verbrauch an Binnenwährung. Es muss also über

die erweiterte Reproduktion der Arbeitskraft diese wieder wertschöpfend aktiv sein (anhand Invest in die

Wertschöpfung und deren Vollzug). Das erlaubt damit keine einfache Reproduktion inklusive deren staatliche

Aufstockung.

 

 (5.18.4) Wertschöpfung, Globaler Handel, Binnenmarkt, Binnenwährung

Die Situation der weltweiten arbeitsteiligen Wertschöpfung und deren Transfer von Waren und Dienstleistungen

(globaler Handel) verändert sich permanent.

 

Wenn ein Wirtschaftssystem, das am weltweiten Markt teilnimmt, seine Priorität auf Wertschöpfung am eigenen

Binnenmarkt setzt, um mit dessen Wertschöpfungsergebnissen weltweit so zu handeln, dass der eigene Binnenmarkt

Zufluss von Wertschöpfung anderer Binnenmärkte derart erhält, dass letztere schrumpfen, weil Wertschöpfung

nun direkt am mit Zufluss versorgten Binnenmarkt erfolgt, dann hat das zwingend Systemkonsequenzen, da

der Abfluss von Ressourcen zum Zweck des Zuflusses und damit zum Zweck des Abbaues der weltweiten

Arbeitsteilung zum Vorteil des Binnenmarktes, der den Zufluss erhält, erfolgt.

 

Binnenmärkte sind systemisch relevant für den Globalen Handel und für die weltweite Arbeitsteilung.

Damit ist auch die Binnenwährung zwingend.

 

Wertschöpfung anhand der Binnenmärkte ist die Voraussetzung, um den Globalen Markt zu bedienen.

Der Zufluss von Fremdressourcen ermöglicht es, diese als Invest am Binnenmarkt zu verwerten, ohne

eigenes Invest tätigen zu müssen, dafür aber den Zufluss z.B. steuerlich zu begünstigen. Es sind also

Parasitismus und die Abhängigkeit von zugeflossenen Ressourcen, die zwingend verwertbar gehalten

werden müssen: Z.B. durch eine Zollpolitik für Importe. - Eine weltweit zunehmende Anwendung

dieser Methode in Form eines sinnlosen Handelskrieges (anstelle eines Freihandelsabkommens).

 

Die Unterbrechung der arbeitsteiligen Wertschöpfung zum Nachteil Wertschöpfender und deren

Binnenmärkte kann diese destabilisieren.

 (5.18.4.1) Primat des eigenen Binnenmarktes, Freihandelsabkommen

Der Binnenmarkt muss zwingend stabil gehalten werden, in dem er so wenig wie möglich von fremden Ressourcen

abhängig ist.

 

Die Wertschöpfung am Binnenmarkt hat Vorrang gegenüber der Wertschöpfung an einem anderen Binnenmarkt

 

Unternehmen müssen nach der Zugehörigkeit derer Wertschöpfung bezüglich Binnenmarkt eingestuft werden: Das

betrifft z.B. Besteuerung und Förderungen.

 

* Unternehmen, die am eigenen Binnenmarkt geschöpfte Werte verwerten, um Investitionen

an einem anderen Binnenmarkt zu tätigen, müssen nachgeordnet sein. Z.B. in Form der Besteuerung

als ausländisches Unternehmen.

 

* Unternehmen, die mehrere Binnenmärkte bedienen, müssen als eigenständiges

Teilunternehmen am jeweiligen Binnenmarkt implementiert sein, so dass die

Versteuerung und Förderung nach den Konditionen des zugehörigen Binnenmarktes

erfolgen, es also keine Flüsse zwischen Binnenmärkten gibt.

 

Exporte sind ausschließlich mit dem eigenen Binnenmarkt wertzuschöpfen, es sei denn, es besteht dafür eine

unabwendbare Abhängigkeit von einem anderen - auch fremdbestimmenden - Binnenmarkt.

 

Ein Freihandelsabkommen fasst mehrere Binnenmärkte zum Zweck der arbeitsteiligen Wertschöpfung zusammen:

Genormte Abhängigkeiten der Binnenmärkte mit z.B. einer für alle Binnenmärkte vorteilhaften Zollpolitik.

 

 (5.18.4.2) Primat der Binnenwährung und Außenwährung

Die Beschaffung von Außenwährung als Währung des Ertrages ist zulässig, wenn das Invest am Binnenmarkt

zu Binnenwährung konvertiert aus der Außenwährung erfolgt.

 

Die Konvertierung der Binnenwährung zu Außenwährung ist verboten, da die Binnenwährung zwingend an

Wertschöpfung am Binnenmarkt gebunden ist.

 

Der Binnenmarkt muss also auch exportfähig sein, in dem dieser die Wertschöpfung so konkurrenzfähig

gewährleistet, dass sich z.B. eine Förderung der Wertschöpfung am Binnenmarkt auf die Ertragslage aus

Exporten auswirkt - inklusive

der Konkurrenzfähigkeit am ausländischen Markt.

 

Die Binnenwährung hat das Primat.

 

Die Außenwährung wird erst über die Wertschöpfung am Binnenmarkt erzielbar und verwertbar.

 

Die Wertschöpfung am Binnenmarkt muss anhand einer Binnenwährung erfolgen, auch damit der Binnenmarkt

möglichst autark sein kann.

(5.18.4.3) Investitionen am Binnenmarkt, Wertschöpfung

Investitionen am Binnenmarkt müssen mittels Binnenwährung erfolgen, damit diese an Wertschöpfung

am Binnenmarkt gebunden ist und daher eine Binnenwährung auch hergestellt werden kann.

 (5.18.4.4) Binnenwährung und Exportfähigkeit des Binnenmarktes

Der Binnenmarkt muss exportfähig sein, in dem dieser die Wertschöpfung so konkurrenzfähig gewährleistet,

dass sich z.B. eine Förderung der Wertschöpfung am Binnenmarkt auf die Ertragslage aus Exporten

auswirkt - inklusive der Konkurrenzfähigkeit am ausländischen Markt.

 

Das betrifft auch den Kontext von Ertrag in Außenwährung und Invest dieses Ertrages am Binnenmarkt.

 (5.18.4.5) Konvertierung der Binnenwährung in Außenwährung aus Export

Die Konvertierung der Binnenwährung in eine Außenwährung ist nur rein rechnerisch im Rahmen der

Preisbildung für Export aus dem Binnenmarkt zulässig: Bewertung der Wertschöpfung am Binnenmarkt zum Zweck

des Wertes des Exportes in Außenwährung.

 

 (5.18.4.6) steuerliche Belastung eines nicht investierten Ertrages aus Export

Eine Außenwährung als Währung des Ertrages aus Export muss in die Binnenwährung konvertiert werden,

damit der Ertrag am Binnenmarkt investiert werden kann.

 

Die Hortung von Außenwährung ohne deren Invest am Binnenmarkt unterliegt der steuerlichen Abschöpfung:

 

1. Es wird der höchste Abschreibungssatz (in %) aller Objekte, die in der Wertschöpfung für den

ertragsbringenden Export benutzt wurden, ermittelt.

 

2. Es wird der höchste Abschreibungssatz (in %) des Humankapitals, das in der Wertschöpfung für den

ertragsbringenden Export benutzt wurden, ermittelt.

 

3. Von beiden Abschreibungssätzen wird der höhere weiter verwendet.

 

4. Die steuerliche Konvertierung des Ertrages in Außenwährung zu dem in Binnenwährung erfolgt 1 zu 1, als

ob der Ertrag zu 100% dem Binnenmarkt als Investmittel - also als Binnenwährung - zur Verfügung stehen

würde.

 

5. Die steuerliche Belastung erfolgt durch Abschreibung des in 4. ermittelten Betrages

in Binnenwährung mittels des in 3. ermittelten Satzes der Abschreibung.

 

6. Die weitere steuerliche Einstufung einer Wertschöpfung eines Unternehmens ist möglich.

 

 (5.18.4.7) Wirtschaftsbeziehungen, Freihandelsabkommen, Binnenwährung

Ein Freihandelsabkommen kann nur zwischen Binnenmärkten implementiert werden.

 

Wirtschaftsbeziehungen ohne Freihandelsabkommen können ungenormte Bedingungen für einen Binnenmarkt

bedeuten - und auch für die arbeitsteilige Wertschöpfung in der Welt. Sie könnten gefährdet werden.

Ungewollte Abhängigkeiten könnten entstehen.

 

Wirtschaftsbeziehungen zwischen 2 Binnenmärkten, von denen mindestens einer keine Binnenwährung hat, sind

als systemisch gefährlich einzustufen.

 

Gefährdende Wirtschaftsbeziehungen sind nur zulässig, wenn deren Unumgehbarkeit als bewiesen gilt, weil z.B.

kein Freihandelsabkommen implementiert werden kann.

 

Der gefährdende Binnenmarkt darf möglichst keinen systemischen Einfluss auf den eigenen Binnenmarkt haben.

Somit muss z.B. auf ein Protektionismus in Form von Zollpolitik des gefährdenden Binnenmarktes mit einem

absehbaren Ende der gefährdenden Wirtschaftsbeziehung zum eigenen gefährdeten Binnenmarkt reagiert werden.

 

Der Bestand an gefährdenden Wirtschaftsbeziehungen ist über die Implementation eines Freihandelsabkommens zu

dezimieren. Ist ein Freihandelsabkommen nicht möglich, muss die gefährdende Wirtschaftsbeziehung beendet bzw.

ersetzt werden.

 (5.18.4.8) Binnenwährung, gefährdende Wirtschaftsbeziehung

Der Einsatz einer per Binnenwährung erfolgten Wertschöpfung zum Zweck des nicht auf ein Freihandelsabkommen

basierenden arbeitsteiligen Warenhandels unterliegt grundsätzlich der Annahme, dass die Binnenwährung gegen andere

Märkte, die keine eigene Binnenwährung haben, mit denen aber gehandelt wird, eingesetzt werden kann.

 

(5.19) Öffentlich-Rechtliche Medien

Einfluss auf die Programmgestaltung außerhalb der Maßgaben für die Implementation der Öffentlich-Rechtlichen

Medien ist verboten.

(5.20) Politisches Agieren im gesellschaftlichen Kontext

 (5.20.1) Länderfinanzausgleich

Die Nichteinbeziehung der Leistungsfähigkeit des Gebers und des Nehmers bezüglich Bundes- und

Landesinteressen ist eine Straftat des Gesetzgebers, wenn bei Verlust an Leistungsfähigkeit keine

Kompensation erfolgt, wenn also ein kommunales Netzwerk anstelle Invest in dieses Netzwerk

Gelder an ein anderes Bundesland abführen muss und das nun fehlende Invest nicht kompensiert wird,

weil die Höhe der Abführung nicht passend gesenkt wird. Länderfinanzausgleich ist Bundessache.

Die Teilung Deutschland in gesellschaftliche Bereiche, die eine Übervorteilung und oder Vernachlässigung

anderer gesellschaftlichen Bereiche implementiert, ohne einen Ausgleich zu schaffen, ist verboten.

 (5.20.2) try-and-error-Prinzip in der Politik

Die Selbstverständlichkeit der Politiker in der BRD, sich selbst das Recht auf Fehler selbst einzuräumen, um mittels

try-and-error-Prinzip auch die eigene Macht zu optimieren, ist schon deswegen eine Straftat, weil das Prinzip

die Klassifizierung des politischen Agierens auf Kosten Anderer ermöglicht.

 

Dabei spielt es keine Rolle, ob der betroffene Politiker persönlich für seine Aufgaben und deren Erfüllung geeignet oder

nicht geeignet ist.

 (5.20.3) Behauptungen als Mittel der Fremdbestimmung und Manipulation

Die Aufstellung einer Behauptung eines Status, welcher das Dasein eines Anderen manipuliert und oder

fremdbestimmt, ist verboten. Dazu wird das Prinzip der Normierten Tötung im Rahmen der Gefahrenabwehr nicht

ausgeschlossen. Es gilt zudem die Maßgabe, dass es eine Ehre ist, Deutschland zu dienen.

 (5.20.4) nachhaltige Mehrheitssituation

Die Implementation einer Bedingung, um im Gesetzgeber eine nachhaltige Mehrheitssituation zu bewirken, ist eine

Straftat, wenn damit die Bevorzugung einer bestimmten politischer Ansicht durch Agieren derart implementiert wird,

dass damit der Dialog zwischen den Strömungen im Gesetzgeber hinfällig werden kann.

 

 Kapitel 6 Strafrecht Maßgaben - Beispiele

 (6.1) Grundsatz

Jede Art der Umgehung einer Maßgabe / von Maßgaben zu einer Straftat stellt selbst eine Straftat dar.

 

Eine Straftat muss bewiesen werden.

 

Nachfolgende Regeln dienen als Maßgaben für Verbote und Gebote, wobei es nicht zwingend eines expliziten

Gebotes bzw. Verbotes bedarf.

 (6.2) Verfassung

Die Verletzung der Verfassung ist eine Straftat.

 (6.3.) Gefahrenabwehr

Die Verletzung des Prinzips der Gefahrenabwehr ist eine Straftat.

 (6.4.) Internet

 (6.4.1) fremde Domain - Begriff

Als fremde Domain gilt jene Domain, die

 

                nicht vom identischen Server derjenigen Domain gehostet wird, die den Fremdzugriff herbeiführt.

 

                und oder nicht als Unterdomain der Domain, die den Fremdzugriff herbeiführt, gehostet wird.

 

                und oder nicht im Domainbereich jener Domain liegt, die den Fremdzugriff herbeiführt.

 

und oder nicht ebenfalls den Domainnamen der die Domain hostenden Domain enthält.

 (6.4.2) nicht-fremde Domain - Begriff

Als nicht-fremde Domain gilt ein Domain bzw. Unterdomain, die keine fremde Domain ist.

 (6.4.3) Domain-Bereich per IP - Begriff

Als Domainbereich gilt der IP-Bereich der Domain und deren Unterdomains.

 (6.4.4) Zugriff einer fremden Domain

Die Planung, Vorbereitung, Umsetzung und der Vollzug von Zugriffen jeder Art durch eine fremde Domain jeder Art,

die im Kontext der Nutzung einer anderen Domain agiert, ist eine Straftat, wenn das Agieren für den Nutzer

der Domain, anhand derer agiert wird, zwangsweise erfolgt.

 

Diese Regel gilt auch im Zusammenhang mit Datenfragmenten, die auf dem Nutzercomputer jeder Art hinterlegt

werden, um Fremdzugriffe und Abfluss von Daten an fremde Domains zu vollziehen. Z.B. Cookies, die eine

datenseitige Verlinkung darstellen, die jedoch grundsätzlich für den Nutzer als nicht nachvollziehbar gelten,

wenn die Vorab-Transparenz für den Nutzer als nicht gebbar und oder nicht gegeben einzustufen ist.

 

Diese Regeln gelten auch im Zusammenhang mit Datenfragmenten.

 

 (6.4.5) Domainumgestaltung per E-Mail

Die Domainumgestaltung in E-Mails als Absender, der dem E-Mail-Nutzer offeriert wird, aber tatsächlich nicht

existiert bzw. einem anderen Absender als den Offerierten dient, ist eine Straftat.

 

Diese Regeln gelten auch im Zusammenhang mit Datenfragmenten.

 (6.4.6) Domainumgestaltung per Link

Die Verlinkung mit Angabe eines anderen Linkzieles als im Link-Konstrukt hinterlegt (Vorab-In-Transparenz) ist eine

Straftat. Das betrifft auch jeden Gebrauch des Link-Konstruktes, das dem Zweck der Verlinkung mit Angabe eines

anderen Linkzieles als im Link-Konstrukt hinterlegt ist, dient.

 

Diese Regeln gelten auch im Zusammenhang mit Datenfragmenten.

 (6.4.7) Datenfragmente wie z.B. Cookies (Ablage und Nutzung)

Die Ablage und Nutzung von Datenfragmenten, die auf dem Nutzercomputer jeder Art hinterlegt werden, um

Fremdzugriffe und Abfluss von Daten an fremde Domains zu vollziehen, ist eine Straftat, wenn die Ablage und

Nutzung nicht grundsätzlich für den Nutzer als nachvollziehbar gelten und oder diese Vorab-Transparenz als nicht

gebbar bzw. gegeben einzustufen ist.

 (6.5) Information und deren Kontext

 (6.5.1) Verballhornung

Die Verballhornung bzw. der Ersatz von Begriffen der deutschen Sprache durch anderssprachige Begriffe ist eine

Straftat, wenn die Verballhornung bzw. der Ersatz die Umsetzung der anderssprachigen Begriffe in deutsche Begriffe

nicht transparent und oder nicht exakt und oder nicht mit geringem Aufwand gestalten UND der Kontext der Begriffe

nicht als Fachbezogener Kontext gekennzeichnet wurde.

 (6.5.2) Gesamtkontext und dessen Teile

Die Darstellung eines Gesamtkontextes in dessen Teilen ist eine Straftat, wenn die Zerlegung des Gesamtkontextes ein

anderes Bild bietet, als der nicht zerlegte Gesamtkontext liefert, ohne zugleich diesen Gesamtkontext ebenfalls

darzulegen.

 

 (6.6) Anteil der Wahrheitsfindung am Urteilsmaß eines Gerichts

Die Herbeiführung der Wahrheitsfindung durch den Angeklagten, der mit der Beweisführung zu seinen Aussagen in

diesen die Wahrheit gesagt hat, muss sich in der Findung des Strafmaßes widerspiegeln. Es ist der einzige Weg eines

Angeklagten, parallel zur anwaltlichen Vertretung aus eigenen Kräften das Strafmaß beeinflussen zu können.

 

Die beweislose Verurteilung ist eine Straftat, wenn die Herbeiführung der Wahrheitsfindung durch den Angeklagten

behindert, also dieser der Möglichkeit beraubt wird, parallel zur anwaltlichen Vertretung aus eigenen Kräften das

Strafmaß beeinflussen zu können.

 

Die Aushandlung von Vereinbarung von Kläger und Verklagten zum Zweck z.B. der Prozessverkürzung ist eine

Straftat, wenn die Wahrheitsfindung in irgendeiner Form umgangen oder behindert wird, so dass die dann

gefundene Wahrheit nicht die der ist, als wäre die Aushandlung nicht erfolgt.

 

 (6.7) Verklausulierung von einem Gesetzestext

Die Verklausulierung von Gesetzestexten ist eine Straftat.

 

Z.B Kapitallebensversicherung im SGB II-Kontext des § 12 SGB II - Gesetzestext-Zitat

              Hinweis: Abs. 2 ist EIN ganzer Satz !!

 

                "(1) Als Vermögen sind alle verwertbaren Vermögensgegenstände zu berücksichtigen.

 

                (2) Vom Vermögen sind abzusetzen

 

                1. ein Grundfreibetrag in Höhe von 150 Euro je vollendetem Lebensjahr für jede

               in der Bedarfsgemeinschaft lebende volljährige Person und deren Partnerin oder

                Partner, mindestens aber jeweils 3 100 Euro; der Grundfreibetrag darf für jede

                volljährige Person und ihre Partnerin oder ihren Partner jeweils den nach

                Satz 2 maßgebenden Höchstbetrag nicht übersteigen,

 

                1a. ein Grundfreibetrag in Höhe von 3 100 Euro für jedes leistungsberechtigte

                minderjährige Kind,

 

                2. Altersvorsorge in Höhe des nach Bundesrecht ausdrücklich als Altersvorsorge

                geförderten Vermögens einschließlich seiner Erträge und der geförderten

                laufenden Altersvorsorgebeiträge, so weit die Inhaberin oder der Inhaber das

                Altersvorsorgevermögen nicht vorzeitig verwendet,

 

                3. geldwerte Ansprüche, die der Altersvorsorge dienen, so weit die Inhaberin

                oder der Inhaber sie vor dem Eintritt in den Ruhestand aufgrund einer unwiderruflichen

                vertraglichen Vereinbarung nicht verwerten kann und der Wert der geldwerten Ansprüche

                750 Euro je vollendetem Lebensjahr der erwerbsfähigenleistungsberechtigten Person und

               deren Partnerin oder Partner, höchstens jedoch jeweils den nach Satz 2 maßgebenden

                Höchstbetrag nicht übersteigt,"

 

                ...

 

                "Bei Personen, die

 

                1. vor dem 1. Januar 1958 geboren sind, darf der Grundfreibetrag nach Satz 1 Nummer 1

                jeweils 9 750 Euro und der Wert der geldwerten Ansprüche nach Satz 1

                Nummer 3 jeweils 48 750 Euro,

 

                2. nach dem 31. Dezember 1957 und vor dem 1. Januar 1964 geboren sind, darf der

                Grundfreibetrag nach Satz 1 Nummer 1 jeweils 9 900 Euro und der Wert der

                geldwerten Ansprüche nach Satz 1 Nummer 3 jeweils 49 500 Euro,"

 

                ...

 

                "3. nach dem 31. Dezember 1963 geboren sind, darf der Grundfreibetrag nach Satz

                1 Nummer 1 jeweils 10 050 Euro und der Wert der geldwerten Ansprüche nach Satz

                1 Nummer 3 jeweils 50 250 Euro nicht übersteigen."

 

 Kapitel 7 Strafrecht Anwendung - Beispiele

 (7.1) Gefahrenabwehr

Das militärische Außenverhältnis Deutschland wird durch die Maßgaben zur Gefahrenabwehr und des Strafrechtes

geprägt (inklusive Immunität etc.).

 

Nachhaltiger und objektiv notwendiger Systemwechsel

 

Deutschland wird nach dem objektiv notwendigen Systemwechsel

 

* die Gesellschaft zersetzende Strömungen aller Art verboten und ausgerottet haben, denn Zersetzung

lässt sich mit Meinungsfreiheit nicht begründen, da diese eine geringere rechtliche Wertigkeit haben wird.

Die Demokratie wird in ihrem Dasein systemisch autarker und unangreifbarer sein. Dazu müssen das

Strafrecht angepasst werden und das Grundgesetz durch eine Verfassung z.B. nach dem Vorbild der

USA ersetzt werden, um Rechtssystem und Volkswille (die Verfassung entsteht im Rahmen von

Volksentscheiden, so dass die Machtkonzentration im BRD-Bundestag und dortige Interessenslagen

nicht zum Zuge kommen müssen) überhaupt erst auf eine demokratische Basis zu stellen. Dafür wird der

Bundestag auf eine Beschaffung von Abgeordneten umgestellt werden, die nicht von politischen Eliten wie

die des politischen Christjudentums sondern mittels Direktmandate aus den Kreisen der Bevölkerung

dominiert wird. Damit muss das Wahlrecht umgestellt und in der Verfassung verankert werden.

 

* kein Mitglied der EU sein, um u.a. die völkerrechtliche Souveränität des Landes z.B. ohne Einfluss Anderer auch in

Sachen Einwanderung überhaupt wieder vollziehen zu können (Transitzonen an den bundesdeutschen Grenzen als

Hoheitsgebiet, dessen Betreten nicht die sofortige Einreise in die BRD bewirkt und damit die EU-Regelungen und

deren Rechtsbrüche ausschaltet).

 

* eine Binnenwährung "Deutsche Mark" oder "Mark" oder "Reichsmark" haben, die nur über die Konvertierung in der

zugelassenen Außenwährung Euro, anhand derer Freihandelsabkommen zu implementieren ist, die auf den

Binnenmarkt nur vermittelt wirken - also exakt das, was China schon längst hat - , auch um Deutschland exportfähig

zu machen und dabei parasitäre Unternehmen wie z.B. "VW" auszurotten.

 

* Staatliche Investitionen am Binnenmarkt zu Binnenwährung haben, die als gedrucktes Geld direkt in abschreibbare

Güter der Wertschöpfung bzw. in der Wertschöpfung selbst am Binnenmarkt investiert werden.

 

* die steuerliche Abschöpfung von Unternehmen und Unternehmensteilen haben, deren Wertschöpfung nicht in

Deutschland stattfindet, also die Abschöpfung ausländischen Vermögens und Gewinne haben, wobei zugleich

staatliche Investitionen in diese Unternehmen und oder deren Teile grundsätzlich nicht möglich sind, so dass

Unternehmen, die dann in Deutschland nicht wirtschaften können, aus Deutschland abwandern und damit den

Konkurrenzkreis am Binnenmarkt eingrenzen sollen: Bessere Wirkungsbedingungen am Binnenmarkt für staatliches

Invest und bessere Bedingungen für Export inklusive massiver Erweiterung der Produktionsbereiche und am deutschen

Binnenmarkt hergestellter Warensortimente, so dass wieder mit Stolz weltweit bekannt ist:

Made in Germany - deutsche Wertarbeit.

 

 

* die Beamtenschaft abgeschafft und durch Angestelltenverhältnisse ersetzt worden sein, damit der uralte deutsche

Stil "Üb immer Treu und Redlichkeit" endlich als ausgerottet gilt. Zudem ist für ein Systemwechsel die Abschaffung

von Sklaven- und Dienerverhältnisses als "Beamte" notwendig, damit Strukturen der Gesellschaft schneller oder gar

überhaupt erst kontrolliert und angepasst werden können, um Machtverhältnisse aufzubrechen.

Der Überbau der Gesellschaft ist ein Instrument zum Erhalt der Gesellschaft.

Es nutzt weder der beamtische Kadavergehorsam noch die Existenz einer Regierungsarmee als fremdgesteuerte

Söldnergruppe, die also nicht auf Wehrpflicht basiert, deren Akzeptanz subjektive Lebensansprüche und deren

Durchsetzung entgegen gesellschaftlichen Notwendigkeiten, Sitten etc. ausschließt

Weiteres Beispiel: Wenn der Bundestag Waffenlieferungen an die Ukraine zulässt und dafür in den Führungsebenen

des Bundestages die Trommel rührt, um den Zweck der Waffenexporte gegen Entgelt von nicht systemisch

kriegsverändernden Waffen, um also den Zweck Mensch und Umwelt abzuschlachten, durchzusetzen,

dann muss eine dem Volk gewohnte Sitte (wie die Wehrpflicht) greifen, dass sich derjenige zuvor von den

Verhältnissen des Abschlachtens konkret zu überzeugen hat, also einen Fronteinsatz in der Ukraine ableistet, um als

"Volksvertreter Bundestag" dann über Art und Umfang von Waffenverkäufe in die Ukraine zu entscheiden , damit eben

nur systemisch kriegsentscheidende Waffen verkauft werden. Synchron dazu müssen in der BRD implementierte bzw.

noch zu implementierende Waffensysteme der Verteidigung der BRD und deren Partner nicht als Instrumente der

Abschreckung sondern des realen Einsatzes im Verteidigungsfall klar und deutlich dargestellt und angeschafft werden:

Waffen dienen der Anwendung als Gefahrenabwehr und nicht einer Illusion wie Abschreckung. Letztere ist spekulativ

und damit unverantwortlich gegenüber dem deutschen Volk. Der reale zuverlässige Einsatz mit dem so zuverlässigen

Zweck des Schutzes der Bevölkerung erlaubt erst u.a. die Finanzierung von Waffen, die in jedem Fall systemisch

kriegsentscheidend eingesetzt werden müssen. So gesehen ist jede Auf- und Abrüstung allein der Zweck, Krieg

nachhaltig zu verhindern bzw. zu gewinnen. - Dieses Konzept verfolgen die USA teilweise - im Gegensatz zur BRD

und dessen verrotteten Bundeswehr, oder zu Russland, das immer noch glaubt, weil die Ukraine keine militärische

Bündnispartnerschaft - also nicht zwingend die der NATO - hat, mittels Territorialkriege Siege erringen zu können,

wobei Großteile der Rest der Welt denken, mit Putin verhandeln zu können, ohne diesen nicht vor die endgültige

Alternative stellen zu müssen: Entweder Verhandlungen VOR Krieg oder Einsatz von Waffensystemen gegen den

Gegner zur systemischen Kriegssteuerung inkl. Vollzug der Annullierung der Gründe für den Krieg. Das sind keine

Drohung und keine Abschreckung und kein Wunschkonzert, sondern das ist Pragmatismus.

 

* ein systemisch komplett verändertes Strafrecht haben, dessen Anwendung mit der Errichtung von Arbeitslagern

und u.a. Verbot für Gefängnisse ohne umfangreiche Integration der Häftlinge (Folterverbot), aber auch mit der

Einführung des Prinzips der "Normierten Tötung" verbunden ist. Dieser Teil des Systemwechsels wird die

Machtverhältnisse in Deutschland auf allen Gebieten der Gesellschaft neu strukturieren, kontrollierbar und

durchsetzbar machen, so dass die o.g. faschistischen Triebkräfte systematisch ausgerottet werden - auch um

Deutschland im Außenverhältnis erstmals als zuverlässig-nachvollziehbar zu zeigen.

 

Der Systemwechsel, den Deutschland erfahren wird, wird das bisherige Deutschland in seinen gesellschaftlichen

Ebenen so verändern, dass Deutschland das erste Mal dem Deutschen Volk und den wohlgesinnten

Einwanderern gehören wird.

 

 (7.1.1) im Innenverhältnis Deutschlands - Silvesterknallerei

Aufgrund der nicht bestehenden Grenzkontrollen blüht der Handel mit illegalen "Silvesterknallern", die inzwischen als

Waffe eingesetzt werden können.

 

Die Anwendung von Kugelbomben, die analog zu einer Phosphorbombe entzündliches Material verteilt und im Zuge

der Sprenghitze auch anzündet, ist in Deutschland nicht verhinderbar - vor allem als Waffe nicht.

 

Der Gesetzgeber sieht keine ausreichende Notwendigkeit, die Gefahr durch Terrorismus im Zuge der

Silvesterknallerei vollständig abzublocken und zu verhindern. Dabei spielt es keine Rolle, dass die BRD

offene Grenzen in Form von unkontrollierten Grenzüberschreitungen von Waren und Personen hat.

 

Silvester 2024 zu 2025 in Berlin

 

               Der gezielte Einsatz von Silvesterknallern als Waffe gipfelte u.a. im Einsatz von

zwar verbotenen Kugelbomben auch gegen Menschen und Dingen, konnte aber

von der dafür nicht ausreichend vorbereiteten Polizei, die zudem nicht ausreichend

Gefahren abwehren dürfte, nicht verhindert werden (5000 Polizisten und Feuerwehrleute

etc. waren im Einsatz). Ein Ergebnis war Z.B. die per Kugelblume erfolgte Zerstörung

von Fenstern von sage und schreibe 36 Wohnungen bzw. Hotelzimmern.

 

                Die im sozialen Netzwerk gezeigte gezielte Anwendung einer Silvesterrakete zur Zerstörung

eine Wohnung war nicht deswegen wichtig, weil es keine Gefahrenabwehr gab. Vielmehr

wurde gezeigt, wie die Rakete als Brandmittel durch einen nach Berlin eingereisten

palästinensischen Internet-Influencer (200.000 Follower) emotionslos gezündet und so

ausgerichtet wurde, dass die Rakete im Ziel - eine Wohnung - durch ein Fenster einschlug.

Und die Rakete explodierte dann in der Wohnung. Ob dort Menschen waren, das wurde

nicht gezeigt, weil es nicht wichtig war. Der Palästinenser konnte sich verkrümeln, da er

keiner Gefahrenabwehr unterlag, um den Gefährder so zu normieren, dass die Gefährdung

anderer Dinge und Personen nachhaltig ausgeschlossen werden kann. Im Umfeld des gefilmten

Bereiches gab es weder gezeigten Widerstand noch gezeigte Versuche, den Gefährder zu

neutralisieren.

 

                In Berlin wurde Teile der Stadt Gebiete mit Straßenkämpfen terrorisiert, um eine mögliche

bzw. effektive Abwehr des Vollzuges von Gefahrenhandlungen zu unterbinden.

 

In Berlin wurden zwar etliche Polizisten verletzt, aber kein einziger o.g. Gefahrenverursacher im Zuge

dessen Agierens so abgewehrt, dass der Gefahrenverursacher nachhaltig in der Gefahrenabwehr

normiert wurde - z.B. durch Waffeneinsatz der Polizei, um Menschen zu schützen.

Diese wurde damit ungewollt quasi Mithelfer von Terrorismus. Was also völlig unverständlich

ist, waren Angriffe auf Polizisten, die sich nicht adäquat wehren konnten.

 

Die Polizei wurde vom Gesetzgeber verheizt. Der Gesetzgeber hatte die Möglichkeit, eine

grundlegende Gefahrenabwehr zu implementieren, in dem es Zonen gibt, wo die Nutzung

von Silvesterknallerei erlaubt ist. Alle anderen Bereiche der Stadt wären damit Gefahrenzonen,

die den Maßgaben der Gefahrenabwehr unterliegen, was im Rahmen der Bekanntgabe der erlaubten

Knallerei-Zonen jedem in Berlin mit Knallkörper Agierende bekannt geworden wäre - z.B. über Medien

wie Soziale Netzwerke.

Nur, der Gesetzgeber ist anderer Meinung und will, wenn denn o.g. Gefährder dem Strafvollzug

zuführbar sind, diese bestrafen. Der Gesetzgeber ist an einer vorgelagerten Gefahrenabwehr,

die auch - also nicht nur - eine Zuführung des Gefährders und Mithafter zum Strafrecht ermöglicht,

nicht interessiert.

 

In Anwendung von Recht der USA mit dem Besitz von Waffen und deren Anwendung zum Schutz

des eigenen Lebens wäre die Gefahrenabwehr zwingend anders organisiert und vollzogen worden.

Die Divergenz deutschen Rechtes zum US-Recht ist mehr als fatal und vom deutschen Gesetzgeber

auch systemisch gewollt. ... Es ist also notwendig, dass diesbezüglich ein finaler Riegel vorgeschoben

wird.

 

 (7.1.2) im Außenverhältnis Deutschlands - Ukraine-Krieg

Die Anwendung der Gefahrenabwehr einer und mit der Ukraine implementierten z.B. Bedrohung erzwingt,

dass sämtliche Waffenlieferungen an die Ukraine zuerst der Gefahrenabwehr und dann den Angriffen auf das Gebiet

des Gefahrenverursachers und der Mithaftenden dienen müssen. Damit müssen diese Waffenlieferungen

kriegsentscheidende Waffenlieferungen sein, wenn nur damit die Gefahr abzuwenden ist.

 

 (7.1.3) im Außenverhältnis Deutschlands - USA, Russland, Ukraine

TV-Pressekonferenz US-Präsident Trump und Ukraine-Präsident Selenskyj am 28.02.25 im Weißen Haus.

 

Die Pressekonferenz war kreativ und dynamisch, dafür weniger gentlemen-like, was auch ein wenig an Trumps

Temperament lag, das allerdings nicht von schlechten Eltern ist und pointiert hätte sehr gut eingesetzt werden

können ... nur Trump tat das nicht.

 (7.1.3.1) Historische Informationen

 (7.1.3.1.1) Donbass, Oblasten Donezk und Luhansk

Im einem von Russland besetzten Gebiet der Ukraine, dem Donbass, werden wertvolle Bodenschätze wie Lithium,

Kobalt, Titan und Seltene Erden vermutet. Konkrete Lager sind bisher nicht erforscht worden, so dass u.a. die Kosten

der Erschließung und des Abbaues unklar sind - auch ob es sich überhaupt lohnt.

 

In den größeren Städten der Ukraine - besonders in den Oblasten Donezk und Luhansk - dominiert das Russisch

als Muttersprache. Mit der im 19. Jahrhundert erfolgten Zuwanderung vieler Russen haben sich russische Minderheiten

gebildet.

 

Das Donezbecken ist Teil einer Landverbindung zur Halbinsel Krim.

 

Für die Schwerindustrie der Ukraine ist das Donbass bis heute so wichtig wie die Eisenerzvorkommen des Krywbass

westlich des Dnepr.

 

In 2014 haben Unternehmen im Donbass höhere Verluste als im Landesdurchschnitt erwirtschaftet.

 

 

 (7.1.3.1.2) EU-Beitritt der Ukraine

Russland hatte vor 2012 nichts gegen einen EU-Betritt der Ukraine.

 

In 2013 sanktionierte Russland die Ukraine wirtschaftlich, da die Ukraine ein Assoziierungsabkommens mit der EU

anstrebte. Die hatte die Absicht, den Rückgang der ukrainischen Industrieproduktion über einen freieren Zugang zu den

europäischen Märkten kompensieren zu können..

 

Putin hat seine Auffassung imperial geändert:

 

  Russland hat die Macht in der Welt verloren hat und fühlt sich erniedrigt.

 

  Russland droht eine Benachteiligung Russlands durch den EU-Beitritt der Ukraine.

 

  Anstelle der EU soll die Eurasische Wirtschaftsunion agieren.

 

  Ab September 2013 gilt die Doktrin:

 

Sollte sich die Ukraine mit der EU assoziieren, wird seitens Russland die Staatlichkeit der Ukraine

nicht mehr garantiert und wird gegen die Ukraine vorgehen, wenn pro-russische Regionen um Hilfe

aus Russland bitten würden.

 

Am 18. November 2013 äußerte BRD-Kanzlerin Angela Merkel in einer Regierungserklärung im BRD-Bundestag

Zweifel darüber, ob die Ukraine bereit für das Assoziierungsabkommen mit der EU sei. Die Ukraine müsse die

Voraussetzungen dafür schaffen, hätte aber im Falle einer Unterzeichnung auch bei einer Benachteiligung durch

Russland die Unterstützung der EU.

 

Am 21. November 2013 gab die ukrainische Regierung um Ministerpräsident Mykola Asarow bekannt, dass die

Vorbereitungen zur Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens mit der EU gestoppt sind. Auch die für die

Ukraine nicht akzeptablen Auflagen des Internationalen Währungsfonds (IWF) trugen dazu bei (zum Beispiel

die Erhöhung von Gaspreisen auf dem ukrainischen Binnenmarkt um 40 Prozent und starke Haushaltskürzungen in

der Ukraine).

 (7.1.3.1.3) Wahlen in der Ukraine

In den Parlamentswahlen in 2014 in der Ukraine haben in den Oblasten Donezk und Luhansk nur knapp 35% der

verfügbaren Wähler ihre Stimme abgegeben. Die Partei "Block Petro Poroschenko Solidarität" hat 28% der

abgegebenen Stimmen bekommen (127). Der Block ist eine wirtschaftsliberale, mitte-rechts ausgerichtete Partei

und tritt für eine Annäherung an die Europäische Union ein.

 

Am 26. Februar 2014 gab es eine neue Regierung.

 

Die Präsidentschaftswahl in der Ukraine 2019 fand in zwei Wahlgängen am 31. März 2019 und am 21. April 2019

statt. Wolodymyr Selenskyj gewann die Wahl deutlich mit 73,22 % der Stimmen. Die Wahlbeteiligung lag im

entscheidenden zweiten Wahlgang bei 61,37 %.

 

Russland geht grundsätzlich davon aus, dass Nationalsozialisten die Ukraine regieren und dass diese Nationalsozialisten

zu bekämpfen sind.

 

 (7.1.3.1.4) Aggressionen Russlands bezüglich der Ukraine

Im März 2014 besetzte Russland die ukrainische Halbinsel Krim und veranstaltete am 16. März ein russisches

Referendum über den Status der Krim bezüglich Russland. Russland annektierte die Krim am 18. März 2014, die über

den Donbass auf dem Landweg zugänglich ist.

 

Zum 1. Oktober 2021 wurden Grenz- und Zollkontrollen zwischen den selbst ernannten Volksrepubliken Donezk und

Luhansk abgeschafft: Teil der wirtschaftlichen Integration dieser von Russland später annektierten Gebiete der Ukraine.

 

Am 21. Februar 2022 erkannte der russische Präsident Putin diese auf dem Gebiet der Ukraine gegründeten

Volksrepubliken als im Sinne des Völkerrechtes unabhängige Staaten an, die Russland wenig später annektieren wird.

 

Am 24. Februar 2022 begann der Überfall Russlands auf die gesamte Ukraine als souveräner Staat. Putin nennt

diese Aggression eine "Spezialoperation" in der Ukraine und lässt später die öffentliche Anwendung der Formulierung

"Krieg gegen die Ukraine" verbieten.

 

Am 30. September 2022 proklamierte die Regierung Russlands Teile des Donezbeckens als Bestandteil der

Russischen Föderation. Diese Teile der Ukraine wurden von Russland dauerhaft einverleibt und stehen damit unter dem

Atomschutz Russlands.

 (7.1.3.1.5) Militärischer Status der Ukraine aus Sicht der Russen

Putin hat alle von Russland annektierten Gebiete der Ukraine in den atomaren Schutz durch Russland eingebunden.

 

Putin hat festgelegt, dass Russland auf einen konventionellen Angriff auf Russland ev. mit Atomwaffen reagiert.

 

Am 30. September 2022 proklamierte die Regierung Russlands Teile des Donezbeckens als Bestandteil der

Russischen Föderation. Diese Teile der Ukraine wurden von Russland dauerhaft einverleibt und stehen damit unter dem

Atomschutz Russlands.

 

 (7.1.3.2) Störung durch ungeklärte Divergenzen der USA mit der Ukraine

Es war ersichtlich, dass Trump und seine Regierung nicht ausreichend mit der Ukraine verhandelt und sich

abgesprochen zu haben. So passierte es, dass sich Trump und Selenskyj im Prinzip gegenseitig vorgeführt haben,

wobei sich Trump vom weniger hilfreichen US-Vizepräsidenten und vom US-Außenminister (beide waren übrigens

einst Trump-Gegner) assistieren ließ, obwohl eigentlich nur 1 den Tenor geben sollte: Trump selbst. Die suggerierte

Andeutung einer Arbeitsteilung von Trump mit diesen 2 Regierungsmitgliedern war weder sinnvoll, noch glaubhaft und

entsprach vor allem dem Ego von Trump nicht.

 

Diese Störungen haben Trump den Deal mit Russland vorerst "versaut".

 

Trump erklärte nach der Pressekonferenz, dass Selenskyj wieder kommen kann, wenn Selenskyj Frieden haben will.

 (7.1.3.3) Trump: USA verhandelt selbstbestimmt mit Putin

Die Ukraine hat schlechte Karten, wenn die USA nicht selbstbestimmt mit Putin verhandeln und agieren können, so

dass Selenskyj über diese angebotene Unterstützung der USA dankbar sein und dieser Hilfe der USA zustimmen sollte:

Die Unterzeichnung des zwischen den USA und der Ukraine entwickelten Verwertungsabkommens über

Ressourcen der Ukraine, damit Trump dann mit Putin verhandeln kann.

 (7.1.3.4) Trump: Er denkt, er wird von Putin akzeptiert

Präsident Putin akzeptiert den US-Präsidenten Trump, was Putin gegenüber Obama und Biden nicht getan hat, so dass

Trump nun eine Friedenslösung in Sachen Ukraine-Russland-Krieg dealen kann.

 (7.1.3.5) Trump: Er verhindert den 3. Weltkrieg

Trump ist in der Lage, per Deal mit Putin den 3. Weltkrieg zu verhindern, wenn die Ukraine - wie aus Sicht der USA

gewünscht - passend mitmacht.

 (7.1.3.6) Trump: Refinanzierung der US-Hilfen wie Waffenlieferungen

Trump will die US-Hilfen im Krieg der Ukraine gegen Russland refinanzierend ausgleichen: Bodenschätze der

Ukraine zusammen mit dieser so verwerten, dass die USA der Ukraine Sicherheit auch über die Verwertung bietet.

 (7.1.3.7) Trump: USA benötigen eigentlich keine Rohstoffimporte

Trumps stellt fest, dass die USA eigentlich keine Rohstoffimporte benötigen, da die USA selbst ausreichende

Ressourcen haben.

 

 (7.1.3.8) Fazit

Die Pressekonferenz war schon bemerkenswert, weil u.a. "Probleme" debattiert wurden, die keine sind, wenn

man Spielregeln eingehalten hätte und vor allem gut vorbereitet gewesen wäre.

 (7.1.3.8.1) EU-Beitritt der Ukraine

Die EU-Mitgliedschaft der Ukraine scheitert an den Voraussetzungen in der Ukraine und u.a. an der Gier der

"Finanzierer" des Beitrittes, wobei die Industrieproduktion in der Ukraine nicht ausreichend war, so dass an sich

schon Hilfen an die Ukraine nötig gewesen wären.

 (7.1.3.8.2) EU-Hilfen an die Ukraine

Dank des Krieges Russlands gegen die Ukraine sind massenweise Hilfen an die Ukraine geflossen, die aufgrund der

Filetierung der Ukraine die EU nicht betreten kann. Vielmehr sind die Ukraine-Hilfen Teil des gegen Russland

aussichtslosen Kampfes der Ukraine um ihr Überleben.

 (7.1.3.8.3) NATO-Beitritt der Ukraine

Der NATO-Beitritt der Ukraine findet schon bei den USA keine Zustimmung.

 (7.1.3.8.4) Kriegsaussichten

Ein Krieg, der Russland aus der Ukraine vertreibt, wird atomar enden.

 

Die Ukraine hat russisches Gebiet annektiert - warum auch immer.

 

Die Bemühungen der Ukraine, mit Russland zum Zweck des Friedens zu verhandel, hat Putin nachhaltig abgelehnt, da

Putin sich militärisch im Vorteil sieht und dafür massive Verluste an Menschenleben seitens Russland und der Ukraine

eingeplant (u.a. durch Russland erfolgende Massenbombardierungen von Zivil-Zielen in der Ukraine, die für einen

Machtwechsel in Kiew nicht ausreichen sein können, außer: Zermürbung und Ausrottung in der Ukraine - allerdings

auch von russischsprachige Menschen in der Ukraine. Zugleich meint Russland, den Status des Ukraine-Präsidenten

Selenskyj angreifbarer machen zu können.

 

Es bleiben Waffenstillstand und oder Friedensvertrag - in jedem Fall unter Filetierung der Ukraine (Diktaktfrieden

Russland an die Ukraine).

 (7.1.3.8.5) Verwertung ukrainischer Ressourcen durch USA und Russland

Für die USA ist die Ukraine als Rohstofflieferant eigentlich für die Katz.

 

Die Bodenschätze in den von Russland annektierten Gebieten sind nur mit Hilfe der USA, die dafür zwingend mit

Russland dealen muss, möglich, da die annektierten Gebiete dem Atomschutz durch Russland unterliegen, was

die USA aber anerkennen sollen, damit ein Waffenstillstand möglich werden könnte.

 

Die USA müssen zwingend zusammen mit Russland die Ukraine verwerten, da dieses ein gemeinsames Ziel in Frieden

ist, weil für dessen Erfüllung Jeder diejenige seine Gebiete "verwaltet", die in seinem Besitz sind.

 

Es ist also zwingend, dass die Ukraine mitspielt, denn nur dann wird Putin zumindest an einen Waffenstillstand

interessiert sein. Ansonsten gilt für Putin das Wort, das auch schon als Markenzeichen des Erzkommunisten Nikita

Chruschtschow in einer Hochphase des Kalten Krieges galt: Njet !

 

 (7.1.3.8.6) Egalität der Sicherheitsinteressen der Rest der Ukraine

Wegen der Verwertungsinteressen der USA und Russlands an ukrainischen Ressourcen spielt es keine Rolle,

welche Sicherheitsinteressen der Rest der Ukraine hat, da diese am Verwertungspakt der USA mit den Russen

nur vermittelt dabei ist. Es ist also möglich, dass die USA keine militärische Sicherungen der Rest-Ukraine

implementieren und dafür Europa es überlässt, die Rest-Ukraine militärisch gegen Russlands zukünftige

imperiale Interessen zu "schützen". Der Verwertungspakt der USA mit den Russen wird Europa genügend Zeit

geben, militärisch aufzurüsten - natürlich mit Waffen aus den USA: Deal !

 (7.1.3.8.7) Zusatzzoll für Importe der USA und Zufluss ausländischen Kapitals

Die Zollerhebnungen (Zusatzzoll) für Importe der USA aus der EU und anderer Nicht-EU-Gebiete der Welt

bewirken, dass Wirtschaftszonen in der EU, die auf Exporte in die USA abhängig sind (in der BRD sind das ca.

300000 Arbeitsplätze), sich mit den USA friedlich so einigen, dass die Gewinnerzielungsabsichten der USA

aus den Zusatzzöllen das Invest ausländischen Kapitals am US-Binnenmarkt unterschreiten und damit Amerika

wieder groß machen.

 (7.1.3.8.8) Abkopplung Militärsektors und Forschung in Europa von den USA

Auch die Abkopplung des Militärsektors Europas von den USA - inklusive Atomwaffen - und die Abkopplung der

weltweiten Arbeitsteilung von den USA durch deren Wertschöpfung am US-Binnenmarkt und dessen Abkopplung

im Bereich Forschung vom Rest der Welt - diese Dinge sind beginnende Ergebnisse der Trumpschen Doktrin.

 (7.1.3.8.9) Kommende schwere Zeiten auch für die USA

Trump scheißt auf die Interessen Anderer, wenn Trump dealen kann und zwar auch dann, wenn es zum Nachteil

der USA geht.

 

Trump meint, dass er in seinen noch fast 4 Jahren Amtszeit auf die Geschäfte mit trumpscher Deal-Intention bauen

kann und bei Bedarf mögliche Interessenten an Trumps Deals nachhaltig bzw. systemisch verärgert.

 

Mit Ablauf der 4 Jahre Amtszeit wird Trump sich die Weiterpräsidentschaft gesichert haben - Putin tat es schon längst.

 

Den USA stehen schwere Zeiten bevor.

 

Wenn es für Trump nicht klappt, geht er mit seiner Pension für 8 Jahre US-Präsidentschaft-Inhaberschaft

nach Hause und fährt golfend sein Ding weiter, solange es seine Verbündeten mitmachen ... nur wie lange ....

 

Fest steht: Trump geht auf der Bühne der Großen Versager als Held ein.

 

 (7.1.4) im Außenverhältnis Deutschlands - USA, Russland, Ukraine, EU

 (7.1.4.1) Systemproblem - Schuldenbremse der EU

 (7.1.4.1.1) Fehlende militärische Kampffähigkeit und Gefahrenabwehr

Die Limitierung der Neuverschuldung auf einen bestimmten Prozentsatz des Brutto-Inlandsproduktes des jeweiligen

EU-Mitgliedes (egal ob Teil der Eurozone in der EU ist oder nicht ist) hat bisher nicht ausgereicht, die EU z.B. in

Sachen Militär kampffähig im Sinne der Verteidigung - geschweige im Sinne der Gefahrenabwehr bzw.

Angriffskriegsführung - zu machen.

 

In der EU ist Gefahrenabwehr zudem keine Kategorie der Dialektik von Gefahrenabwehr - Verteidigung - Angriff,

wobei Gefahrenabwehr eben keine Form der Verteidigung sondern eine Form der Vorbeugung einer Verteidigung ist.

Z.B. hätten der Ukraine von Anfang an vor allem kriegsentscheidende Waffen bereitgestellt werden müssen, also

bereits ab dann, als Russland auf russischem Gebiet sein Militär an der ukrainischen Grenze zusammengezogen hat.

 

Dass die Gefahrenabwehr in der Ukraine nicht erfolgt ist, sind Totalversagen und ein Grundübel für den

Ukraine-Krieg, der sich zu einem schwer bzw. nicht mehr beherrschbaren Krieg der Systeme wie der NATO

entwickelt hat (die Ukraine führt einen Stellvertreter-Krieg), ohne die Ukraine aufgeben zu müssen. Bis heute

erhält die Ukraine keine kriegsentscheidenden Waffen - auch aus den USA nicht, egal was US-Präsident Trump

argumentiert.

 (7.1.4.1.2) Einheitswährung Euro und nationale Interessen

Eine weitere Systemdivergenz sind die Einheitswährung Euro in einer Zone der EU und nationale Interessen - dazu

noch die Dialektik von Euro und nationale Interessen.

 (7.1.4.1.3) Verkapptes Sondervermögen

Um den bereits in den Sand gesetzten EU-Karren zu "retten", muss jedem EU-Land ein Sondervermögen

außerhalb der Schuldenbremse der EU zugestanden werden. Dieses Sondervermögen dient dann der Finanzierung

des Militärsektors der EU mit aktuell durchschnittlich pro EU-Land ca. 10 Milliarden Euro jährlich (ca. 250 Milliarden

Euro in der EU jährlich).

 

Mit anderen Worten: Der Karren wird weiter im Sand versinken.

 

Hinweis: In der EU wird nach Bedarf der Euro als Währung hergestellt (gedruckt). Das kann jede Landesbank eines

Euro-Landes tun, die damit quasi eine Binnenwährung simuliert. Der Euro ist nicht durch Wertschöpfung gedeckt,

sondern ist systemisch inflationär und damit auch ein Objekt für Spekulationen. Der Euro ist damit instabil und

genau genommen Schrott.

 

 (7.1.4.2) Systemproblem - Schuldenbremse und Binnenwährung in der BRD

 (7.1.4.2.1) Schulden, Reproduktion, Invest in Wertschöpfung, Sondervermögen

Geldmittel können wertabstrahierend folgende Formen annehmen:

 

- Investitionen in die Wertschöpfung.

- Mittel für die Reproduktion (einfach oder erweitert) als Konsumtion an Ressourcen.

- Vorweggenommene Mittel als Schulden.

 

Schulden: Geldmittel für Reproduktion und oder Investition.

 

Reproduktion benötigt Ergebnisse der Wertschöpfung und oder Schulden.

 

Wertschöpfung basiert auf Reproduktion und Invest.

 

Schuldenbremse: Systematik (u.U. in Verbindung mit Wertesystem) der Optimierung des Schuldendaseins - Bsp.:

 

              In der BRD wurde im Bundestag versucht, die Schuldenbremse abhängig vom Anteil der Schulden am

              Bruttosozialprodukt (BIP) der BRD zu gestalten:

 

                            - Sondervermögen unterliegt keiner Schuldenbremse.

                            - Alle Schulden bis 1% des BIP, die nicht Sondervermögen sind, unterliegen der Schuldenbremse.

                            - Alle Schulden über 1% der BIP unterliegen als Sondervermögen nicht der Schuldenbremse.

                            - Schulden über 1% der BIP können wegen der Schuldenbremse nur als Sondervermögen existieren.

                            - Der Gesetzgeber kann je nach seinem Wertesystem die Schuldenbremse umgehen.

 (7.1.4.2.2) Limitierung der Neuverschuldung

Die Limitierung der Neuverschuldung hat bisher nicht ausgereicht, die BRD auch in Sachen Militär kampffähig im

Sinne der Verteidigung - geschweige im Sinne der Gefahrenabwehr bzw. Angriffskriegsführung - zu machen.

 

Dazu kommt, dass die BRD im Dasein so zersetzt wurde, dass selbst massivste Investitionen einen Zeitraum benötigen,

der alles andere als dem aktuellen Zeitbedarf für die Erlangung der z.B. militärischen Notwendigkeiten entspricht: Es

muss die Wirtschaft so umgestellt werden, dass Ressourcen überhaupt erst einmal ausreichend bereitstehen - z.B. im

Bereich Rüstung.

 (7.1.4.2.3) Fehlen einer Binnenwährung

Eine weitere Systemdivergenz ist das Fehlen einer Binnenwährung der BRD, so dass die BRD-Wirtschaft u.a. von der

Inflation des Euro abhängig ist.

 

Hinweis: In der EU wird nach Bedarf der Euro als Währung hergestellt (gedruckt). Das kann jede Landesbank eines

Euro-Landes tun, die damit quasi eine Binnenwährung simuliert. Der Euro ist nicht durch Wertschöpfung gedeckt,

sondern ist systemisch inflationär und damit auch ein Objekt für Spekulationen. Der Euro ist damit instabil und

genau genommen Schrott.

 (7.1.4.2.4) Machtsystem

Eine weitere Systemdivergenz ist das Machtsystem des politischen Christjudentums, das u.a. an der Idiotie wie

Probleme aussitzen oder "Wir schaffen das !" auch noch an tiefster Unfähigkeit inklusive Abkopplung vom Volk nicht

nur leidet, sondern einer gezielten Zersetzung unterworfen ist: Solange weitermachen, bis es nicht mehr geht, weil

die Bevölkerung der Normierung durch das Machtsystem Widerstand bereits in der einfachsten Form als

Wahlverhalten leistet. Also die Machtverhältnisse nicht mehr nachhaltig genug manipulierbar sind und der Karren

weiter im Sand versinken würde. Systemeigenschaften werden plötzlich als "zu reformieren" dargestellt, obwohl

objektiv das System schon lange z.B. als erpressbar gehalten wurde - z.B. durch den Handelskrieg der USA und auch

eben einer Schuldenbremse.

 

 (7.1.4.2.5) Funktionsweise Schuldenbremse und Sondervermögen

Die Schuldenbremse ist in der BRD Teil des Grundgesetzes und lässt z.B. die Ausnahme eines Sondervermögens zu.

 

Die Schuldenbremse verordnet der BRD grundsätzlich eine finanzielle Abhängigkeit von Mitteln, die nicht nur als

Investitionen in die einfache und erweiterte Reproduktion verwendet werden bzw. die gar nicht erst verfügbar sind.

 

Schritt 1: Revision des Haushaltes als Kassensturz.

 

Schritt 2: Ermittlung von Einsparungen, um freie Finanzen aus dem Haushalt zu erhalten.

 

Schritt 3: Ermittlung von Umverteilungen und gleichzeitige Ausrichtung auf das

  Wertesystem und den aktuellen Ansichten (z.B. je nach Wahlergebnis)

  des Revisionierers (der mit einer Wahl legalisiert ist, denn der

  Gesetzgeber ist nicht das Volk, sondern repräsentiert es nach den

  Maßgaben des Gesetzgebers, der das Volk unabhängig von diesem

  normiert). Z.B. Aussitzen eines Problemes, oder "Wir schaffen das !",

  oder Gedächtnisverlust oder oder ... es gibt im politischen

  Christjudentum einige Nuancen des Wertesystems, die u.a.

  systemisch zu infanalen Daseinsbedingungen des Volkes geführt

  haben, z.B. Einwanderung, Infrastruktur, Bundeswehr, Brandmauer.

  Gesetzesvorhaben ...

  Wichtig ist, dass dabei freie Finanzmittel nach Bedarf ermittelt

  werden und der Bedarf der Bevölkerung "erklärt" wird: Diktatur.

  Ein Wesenszug einer Diktatur: Wenn das Diktat sich als Reformer

  seiner selbst empfiehlt.

 

Schritt 4: Ermittlung vom Finanzbedarf, der per Schritt 1 bis 3 bisher nicht

  erkannt wurde (z.B. weil das Wertesystem nach erfolgten Wahlen oder erst jetzt

  geändert wird), bzw. der mit Schritt 2 und 3 nicht abdeckbar ist.

 

Schritt 5: Ermittlung, ob der Finanzbedarf nicht per Nachtragshaushalt abdeckbar ist.

 

Schritt 6: Wenn der in Schritt 4 ermittelte Finanzbedarf nicht per Schritt 5

  abdeckbar ist, muss eine Neuverschuldung nach den Regeln der

  Schuldenbremse erfolgen: Bildung eines Sondervermögens, das nicht

  der Bremse unterliegt, aber die Staatsverschuldung bei Bedarf z.B.

  massiv erhöhen kann.

 

Schritt 7: Infiltration des Daseins der Bevölkerung u.a. zum Zweck der Plausibilisierung

  eines Sondervermögens, ohne zwingend die systemischen Ursachen für die

  Bildung des Sondervermögens zu nennen.

  Manipulation von Haushaltsquellen wie Steuern, um die Refinanzierung

  von Staatsschulden optimal zu erlauben.

  Mit Schritt 1 weitermachen, oder Putsch oder Neuwahlen.

 

 (7.1.4.2.6) Dringlichkeit, Mehrheitsverhältnisse, Einbeziehung der EU

Die Dialektik Schuldenbremse und Sondervermögen ist in der BRD ausgesprochen politisch-christjüdisch geprägt,

wobei z.B. die Zustimmung von 66% der Bundestagsabgeordneten für die Bildung eines Sondervermögens oder gar für

eine Verfassungsänderung in bälde nur dann möglich ist, wenn im Bundestag Die Linke und oder die AfD zustimmen.

 

Daher ist aktuell zu beobachten, die Sache mit dem Sondervermögen durch den bisherigen, also in bälde alten

Bundestag, regeln zu lassen, denn dort werden Linke und AfD nicht benötigt.

 

Dabei wird darauf geachtet, dass EU-Maßnahmen bezüglich der Schuldenbremse der EU synchron gehalten werden,

denn EU-Finanzen sollen z.B. das BRD-Sondervermögen mit refinanzieren, wobei die BRD selbst hohe Abgaben an

den EU-Haushalt leistet: Die BRD muss sich also aus dem EU-Haushalt grundsätzlich refinanzieren können, wobei

dafür eine Führungsposition der BRD in der EU notwendig ist, um z.B. EU-Recht manipulieren zu können, auch um

z.B. wegen dem aktuellen Kontext um die Ukraine notwendige Rüstungsgeschäfte auch deutscher Hersteller in der EU

zu ermöglichen.

 

 (7.1.4.3) Interessenslagen

Die USA wollen ihre Interessen weniger im Wertesystem sondern vielmehr in der Art der Interessen "reformieren" und

ändern auch das Wertesystem, das mit den Interessen der Anderen z.B. divergieren kann.

 

Die USA haben begonnen - u.a. vermittelt durch den Kontext um die Ukraine - die Interessen der USA mit anderen

Interessen manipulativ zu verknüpfen, wobei auch das Recht des Stärkeren herangezogen wird.

 

Andere Interessen z.B. die der Ukraine, der EU und Russlands.

 

Diese Interessenten werden auch durch diese selbst parallel zum Agieren der USA manipuliert.

 (7.1.4.3.1) Interessen Russlands

Russland wird sich die Ukraine vollständig einverleiben. Der Weg dazu ist zumindest militärisch (auch atomar)

und - falls aus russischer Sicht sinnvoll - eine halbwegs akzeptable Synchronisierung fremder mit russischen Interessen.

 

Aktuell erlauben es die USA, ihre mit den russischen Interessen teilweise zu synchronisieren. US-Präsident Trump

nennt das "Deal" oder "Amerika groß machen"; Russland (zusammen mit China) nennt das "auf dem richtigen Weg zu

sein".

 

Es herrscht die Mentalität von Gewinnern, die sich anhand der Ukraine gefunden haben und vor allem als

UN-Sicherheitsratmitglied die UNO gezielt aushebeln.

 

 (7.1.4.3.2) Interessen der USA

Die USA haben begonnen - u.a. vermittelt durch den Kontext um die Ukraine - die Interessen der USA mit anderen

Interessen manipulativ zu verknüpfen, wobei das Recht des Stärkeren herangezogen wird.

 

Andere Interessen z.B. die der Ukraine, der EU und Russlands.

 

Die USA wollen ihre Interessen weniger im Wertesystem sondern vielmehr in der Art der Interessen "reformieren" und

ändern auch das Wertesystem, das mit den Interessen der Anderen z.B. divergieren kann.

 

Die USA werden die NATO-Teile in Europa als Basis für US-Militär-Interessen im Rest der Welt nutzen und wissen,

dass die NATO-Teile in Europa nicht in der Lage sind, Russland im Zaum zu halten - nicht militärisch und auch

nicht wirtschaftlich.

 

Zugleich wissen die USA, dass Russland die Ukraine auch mittels Militär nach Russland einbinden wird, wobei

entsprechende Deals mit den USA, die die Filetierung der NATO und deren Schwächung in Europa eingeleitet haben,

möglich sind, wenn mit dem Selbstläufer der EU-Unfähigkeit als Schwäche, die auch von den USA so gesehen wird,

der gemeinsame Nenner der USA und Russland praktiziert werden kann. Zu diesem Zweck muss die politische

Situation der EU und der Ukraine erpressbar gehalten werden, wobei Methoden des Kalten Krieges verwendet werden.

 

Die USA wollen in der Welt in anderen Zonen militärisch aktiv werden - z.B. im Bereich Chinas. Dazu benötigen die

USA die Ressourcen der europäischen NATO-Teile, solange die USA nicht andere Militärzentren aufgebaut haben.

 

Die USA wollen Waffengeschäfte nur dann erlauben, wenn es sich lohnt und der Waffenempfänger erpressbar, also

schwach ist. Das betreffen die Ukraine und die EU. Daher wird der US-Einfluss auf die EU-Innenpolitik - und im Fall

der Ukraine diese vorsätzlich zersetzend - erhöht: Das US-Wertesystem prägt also Bereiche, wo die USA sich

einmischend agieren.

 

Im Innenverhältnis der USA werden unter gleicher Intention Personen aus der Hochfinanz (Oligarchen) wie

Tesla-Musk und andere willige Personen verwertet, in dem diese nicht nur Innenverhältnisse der USA infiltrieren

und normieren, wobei Erpressung nur die Spitze des Eisberges ist.

 

Der Ukraine-Krieg ist wegen der Absicht Russlands, die Ukraine auch mit atomarer Kriegsführung zu

annektieren, nicht führbar, ohne dass Russland seinen Willen bekommt. Die USA wissen im Gegensatz

zur EU - und dort vor allem die BRD - , dass die Fortsetzung des Ukraine-Krieges nur eine Materialschlacht

sein kann, die, wenn US-Ressourcen nutzend, die US-Ressourcen vergeudet und vor allem der Ukraine keinen

Frieden bringen wird. Es ist also notwendig, Russland ein Angebot zu machen - Trump meint damit "dealen".

Der Köder ist das Ressourcenverwertungsabkommen der USA mit der Ukraine, wobei die USA wissen, dass es

sich auch um Ressourcen auf dem durch Russland annektierten Gebiet handelt, ergo Russland zustimmen und

mitmachen muss. Dazu muss Russland die Perspektive bekommen, die Ukraine vollständig in Frieden

annektieren zu können. Um dieses zu erreichen, werden die USA die Waffenlieferung an die Ukraine einstellen

müssen und begeben sich damit in die direkte Konfrontation mit der EU.

 (7.1.4.3.3) Interessen der EU

Die EU ist u.a. der Auffassung, dass ein Waffenstillstand in der Ukraine sinnvoll ist, und zwar auch dann, wenn:

 

  - Russland die Ukraine - wenn nötig atomar - vollständig annektieren will.

 

  - Die USA sich aus dem Ukraine-Krieg raushalten müssen, um das Verhältnis

  zu Russland so zu gestalten, dass es im Sinne der Interessenwahrung der

  USA verwertbar bleibt, wobei davon auch die EU für diese sehr ungünstig

  betroffen ist.

 

  - Der US-Präsident es mit seinem Ego nicht zulassen wird, den einfachsten

  Weg der Verständigung zu gehen, sondern dealen will.

 

 (7.1.4.3.4) Interessen der BRD - Ukraine als Bollwerk gegen Russland

Die Ukraine sorgt mit Kriegsbeginn vor 3 Jahren dafür, dass die Russen nicht in anderen Europa-Teilen militärisch

aktiv sind. Die Ukraine muss als Bollwerk weiterhin militärisch unterstützt werden und Perspektiven für die Aufnahme

in die NATO oder in die EU-Sicherheitsstruktur erhalten. Die Ukraine wird damit als Stellvertreterkrieger

verwertet: Die Ukraine besorgt mit ihrem Krieg und Kriegstoten diejenige Zeit, in der die EU ihre auch

militärische Selbstständigkeit herbeiführt und dabei u.a. satte Gewinne der Rüstungsindustrie ermöglicht hat.

Natürlich ist die EU an der ganzen Ukraine interessiert, deren Ressourcen auch z.B. im russisch besetzten

Donbass verwertet werden sollen - Ressourcen, die also vor Russland nachhaltig geschützt sein müssen:

So gesehen muss Russland besiegt werden. Das vorzeitige Ende des Ukraine-Krieges liegt also eher im Interesse

der USA, solange Trump dealen kann, als im Interesse von Europa. Die Lieferung von kriegsentscheidenden

Waffen an die Ukraine wird Russland lokal-atomar beantworten, so dass sich die USA vorher aus Europa

zurückgezogen haben müssen.

 

Die regelbasierten Ordnung muss anstelle Deals erhalten werden.

 

Hinweis: Die Interessen der BRD sind politisch-christjüdisch und von glänzender Unfähigkeit, gepaart mit

 aktueller Hektikkeit, geprägt.

 

                 Beispielweiser Ausdruck der Macht-Situation sind folgende politisch-christjüdische Auffassungen eines

 Bundeswehr-Oberst, der für die CDU im Bundestag sitzt: Herr Kiesewetter.

 

                              - Der am 28.02.2025 erfolgte Eklat zwischen US-Präsident Trump und Ukraine-Präsident

                              Selenskyj wurde von den USA auf ungewöhnliche Weise gezielt herbeigeführt.

 

                              - Die Ukraine sorgt mit Kriegsbeginn vor 3 Jahren dafür, dass die Russen nicht

                              in anderen Europa-Teilen militärisch aktiv sind. Die Ukraine ist ein Bollwerk.

                              Daher muss die Ukraine weiterhin militärisch unterstützt werden und Perspektiven für

                              die Aufnahme in die NATO oder in die EU-Sicherheitsstruktur erhalten.

 

                              - Die USA setzen Interessen durch, die nicht die Interessen von Europa sind.

 

                              - Die USA setzen ihre Interessen mit dem Mittel "Deal" durch: Ich gebe dir, du

                              gibst mir und umgekehrt. Die USA umgehen die werteorientierte Interessenwahrung

                              zwischen den Interessenten. Damit umgehen die USA die Prägung und maßgebliche

                              Mitgestaltung der USA von Werten Anderer. Zudem haben die USA kein Interesse

nur an einer regelbasierten Ordnung.

 

                              - Die EU ist auf die USA angewiesen, kooperiert mit den USA und bildet parallel

                              die z.B. militärische Eigenständigkeit der EU aus, um nicht Spielball der USA,

                              Russen und von China zu werden.

 

                              - In der EU werden Kernländer sich um die europäische Verteidigung kümmern, um damit

                              das Prinzip der Einstimmigkeit aller EU-Länder zu umgehen, da neben Slowakei auch

                              Ungarn die Anpassung der EU bezüglich Ukraine verhindert: Mit dem Prinzip der

                              Einstimmigkeit wird es nicht gelingen, sich über Wasser zu halten. Das Kerneuropa

                              ist offen für die restlichen EU-Teile, die mitmachen wollen. Das Kerneuropa ermöglicht

                              den atomaren Schutz durch Frankreich und durch Briten, wobei es keine weiteren

                              Atommächte in der EU geben soll. Das Kerneuropa bindet die NATO-Ressourcen ein

                              und ermöglicht so den Zugang von anderen EU-Staaten, die NATO-Staaten sind.

                              Gleichinteressierte internationale Partner der regelbasierten Ordnung sollen

                              mit eingebunden werden.

 

- Ein Deal der USA mit Russland könnte den Abzug von US-Atomwaffen aus Europa bewirken.

 

 

                              - Die USA könnten US-Truppen aus Europa abziehen, wobei im Fall der seit 1999 laufenden

                              militärische Befriedung der Gegner Kosovo und Serbien die dort stationierten US-Truppen durch

europäische ersetzt werden könnten.

 

- Der Ukraine-Krieg ist der Krieg von Iran, Nordkorea und China.

 

                              - Es soll mehr Energie aus den USA importiert werden.

 

                              - Im Rahmen der Kriegsertüchtigung der Bundeswehr muss die BRD-Bevölkerung mehr für

                              ihren Schutz tun: Wehrwilligkeit.

 

                              - Das Sondervermögen der Bundeswehr reicht nur für Großprojekte, aber nicht an sich für die

                              Kriegsertüchtigung der Bundeswehr.

 

                              - Es ist ein Ziel, dass Russland den Krieg nicht über die Ukraine hinaus ausweitet. Auch dafür ist

die Bevölkerung zumutbar mitverantwortlich: Mut zu Zuversicht und Mut zur Zumutung.

 

                Beispielweiser Ausdruck der Macht-Situation sind folgende NATO-geprägte Auffassung

                der einstigen beigeordneten NATO-Sekretärin:

 

                              - Die NATO steht vor einer Zerreißprobe.

 

                              - Die USA und Russland kooperieren.

 

                              - Die USA ändern ihr Interesse im Agieren in der NATO, in dem die US-Cyberabwehr

                              gegen Russland eingestellt wurde.

 

                              - Innerhalb der NATO ist mit den USA nützlich umzugehen. Dabei ist der mögliche US-Rückzug

                              vollständig zu berücksichtigen.

 

                              - Der NATO-Generalsekretär ist gegenüber US-Präsident Trump bekennend wertschätzend.

 

                              - Es ist nicht möglich, US-Präsident Trump bezüglich der Ukraine "bei der Stange zu halten",

                              da die USA sich strategisch Russland zugewandt haben.

 

                              - Alle internationalen Unterstützer der Ukraine müssen zusammengebracht werden.

 

                              - Russland muss in der Ukraine besiegt werden. Russland ist ein Gegner.

 

                              - Europa ist militärische Drehscheibe der USA.

 

 (7.1.4.4) Fazit

Der Ukraine-Krieg ist wegen grundlegender Fehler und Unfähigkeit der EU und USA verloren.

Das ist eine echte Gefahr.

 

Die USA werden durch einen Deal-Maker geführt, desse sein Ego alles zu normieren versucht: Auch

Erprobtes und Bewährtes. Abweichungen vom Ego können zu Problemen mit den USA führen.

Das ist eine echte Gefahr.

 

Die USA sind Trittbrettfahrer und manipulieren den Kontext um die Ukraine und die EU, ohne an diese

bisher gewohntes Intereresse zu zeigen. Das ist eine echte Gefahr.

 

Die EU wird vermutlich zerfallen, wenn keine zusätzlichen bilateralen Abkommen der EU-Länder

verfügbar sind. Das ist eine echte Gefahr.

 

 (7.2) Politisches Agieren

 (7.2.1) Verweigerung durch den Gesetzgeber

Im Zuge des gegen Ende 2024 eingetretenen Versagens der Ampelkoalition (FDP, Grüne, SPD) im BRD-Bundestag

und der damit verbundenen Bildung einer Minderheitsregierung hat auch das politische Christjudentum in der

Opposition versucht, die Herbeiführung eines systemischen Gesetzes zur Konkretisierung des Schutzbedarfes und der

Schutzmaßnahmen kritischer Infrastruktur in der BRD abweichend zu normieren. SPD und Grüne reichen deren

Gesetzentwurf nicht an den Ausschuss im BRD-Bundestag weiter, so dass der Bundestag nicht entscheiden darf,

und CDU-CSU-FDP möchten dieser Rumpfregierung nicht helfen.

 

Im Bundestag vorhandene Mehrheitsverhältnisse blockieren so den Dialog der politischen Strömungen im

BRD-Bundestag. Zugleich war der Zerfall der Ampelkoalition ein gelungener Regierungsputsch:

 

Die FDP hat seit September 2024 Konzepte erarbeitet, wie die FDP die Ampelregierung verlassen kann, um

in den dann folgenden Neuwahlen mit der Hoffnung, dass die FDP die 5% Hürde im Bundestag überspringt,

der CDU / CSU als Koalitionspartner dienen zu dürfen. Mittels Wirtschaftspapier eines Bundesministers, der

FDP-Mitglied ist, wurde also konsequent die Reaktion des BRD-Kanzlers auf diese Systemdivergenz zur FDP

als Regierungspartei erzwungen:

 

                Der BRD-Kanzler hat den Minister entlassen, wobei alle FDP-Bundesminister aus der Regierung

gegangen sind und nur 1 ehemaliger FDP-Bundesminister geblieben ist, der extra zu diesem

                Zweck aus der FDP ausgetreten ist.

 

                Der Effekt, den die FDP nun losgelöst hat, ist reinrassig politisch christjüdisch:

 

Die Opposition CDU /CSU und FDP bestimmen nun umfangreich mit, welche aktuellen

Gesetzgebungsprojekte bis zur Auflösung des Parlamentes noch zu Debatte stehen, und welche

aktuellen Projekt wegfallen bzw. erst mit der neuen reinrassigen Christjudenregierung aus CDU /CSU

                (neu) gestaltet werden.

 

Diese Möglichkeit sieht die FDP als Voraussetzung an, um im kommenden Bundestag

wieder mitregieren zu können.

 

Es ist schon erstaunlich, wie konsequent das politische Christjudentum gemeinsame

Interessen skrupellos durchsetzt. Das Gemeinsame ist somit das praktizierte politische

Christjudentum auch im Bundestag, also ein Krebsgeschwür der "Demokratie".

 (7.2.2) Freistellung von Rechtsverfolgung

 Das Christjudentum hält seine Kaste frei von Rechtsverfolgung (Ende des Jahres 2023).

 

Ein ehemaliger Bundesverkehrsminister der CSU, der zu seinen Amtszeiten die Geschäfte des Staates mit

Unternehmen, die die Maut implementieren sollten, abgeschlossen hat, wobei parallel eine Klage gegen die

Mauteinführung in Form der politisch-christjüdischen Annahmen, Geschäfte ohne finale Rechtbewertung

vollumfänglich abzuschließen, vollzogen wurde und das mit Erfolg.

 

Der Bundesverkehrsminister hat nicht nur den Unternehmen, die die Maut implementieren sollten, Schadensersatz

für wegen rechtlicher Versagung der Maut entgangene Geschäfte geleistet, sondern bekommt vom Staat rechtlichen

Schutz: Der Staat verzichtet auf den Rechtswege gegen den BRD-Verkehrsminister, da dessen Prozessaussichten ein

Risiko des Staates sind, das der Staat nicht eingehen will und somit den Verkehrsminister freistellt.

 

 (7.2.3) Verklausulierung von einem Gesetzestext

Die Verklausulierung von Gesetzestexten ist eine Straftat.

 

Z.B Kapitallebensversicherung im SGB II-Kontext des § 12 SGB II - Gesetzestext-Zitat

              Hinweis: Abs. 2 ist EIN ganzer Satz !!

 

                "(1) Als Vermögen sind alle verwertbaren Vermögensgegenstände zu berücksichtigen.

 

                (2) Vom Vermögen sind abzusetzen

 

                1. ein Grundfreibetrag in Höhe von 150 Euro je vollendetem Lebensjahr für jede

               in der Bedarfsgemeinschaft lebende volljährige Person und deren Partnerin oder

                Partner, mindestens aber jeweils 3 100 Euro; der Grundfreibetrag darf für jede

                volljährige Person und ihre Partnerin oder ihren Partner jeweils den nach

                Satz 2 maßgebenden Höchstbetrag nicht übersteigen,

 

                1a. ein Grundfreibetrag in Höhe von 3 100 Euro für jedes leistungsberechtigte

                minderjährige Kind,

 

                2. Altersvorsorge in Höhe des nach Bundesrecht ausdrücklich als Altersvorsorge

                geförderten Vermögens einschließlich seiner Erträge und der geförderten

                laufenden Altersvorsorgebeiträge, so weit die Inhaberin oder der Inhaber das

                Altersvorsorgevermögen nicht vorzeitig verwendet,

 

                3. geldwerte Ansprüche, die der Altersvorsorge dienen, so weit die Inhaberin

                oder der Inhaber sie vor dem Eintritt in den Ruhestand aufgrund einer unwiderruflichen

                vertraglichen Vereinbarung nicht verwerten kann und der Wert der geldwerten Ansprüche

                750 Euro je vollendetem Lebensjahr der erwerbsfähigenleistungsberechtigten Person und

               deren Partnerin oder Partner, höchstens jedoch jeweils den nach Satz 2 maßgebenden

                Höchstbetrag nicht übersteigt,"

 

                ...

 

                "Bei Personen, die

 

                1. vor dem 1. Januar 1958 geboren sind, darf der Grundfreibetrag nach Satz 1 Nummer 1

                jeweils 9 750 Euro und der Wert der geldwerten Ansprüche nach Satz 1

                Nummer 3 jeweils 48 750 Euro,

 

                2. nach dem 31. Dezember 1957 und vor dem 1. Januar 1964 geboren sind, darf der

                Grundfreibetrag nach Satz 1 Nummer 1 jeweils 9 900 Euro und der Wert der

                geldwerten Ansprüche nach Satz 1 Nummer 3 jeweils 49 500 Euro,"

 

                ...

 

                "3. nach dem 31. Dezember 1963 geboren sind, darf der Grundfreibetrag nach Satz

                1 Nummer 1 jeweils 10 050 Euro und der Wert der geldwerten Ansprüche nach Satz

                1 Nummer 3 jeweils 50 250 Euro nicht übersteigen."

 

 

Ziele des Gesetzgebers im § 12 SGB II bezüglich Altersvorsorge

 

                (A) Wird Absatz 2 Punkt 3 NICHT eingehalten, greift Absatz 2 Punkt 1.

 

                Anstelle 750 Euro Freibetrag pro vollendetes Lebensjahr sind es 150 Euro.

 

                (B) Der Gesetzgeber weiß, dass Lebensversicherungen seit dem Beitritt

                der DDR zur BRD in der Ostzonen ein Renner waren und massenhaft

               abgeschlossen wurden. Daher ist der Schutz vor Versteuerung mit

                Auszahlung der Ansparung + Rendite implementiert worden.

 

              Der Gesetzgeber weiß seit 30 Jahren, dass Lebensversicherungen

                VOR Antritt der Altersrente ausgezahlt werden.

 

                Der Gesetzgeber weiß also auch, dass ausgezahlte Ansparung + Rendite

                zwar steuergeschützt sind, aber NICHT ZWINGEND der Altersvorsorge

                zugeführt werden. Aus diesem Grund weiß der Gesetzgeber auch,

                dass Ansparung + Rendite, legt man diese, weil Rente noch nicht

                erreicht ist, wieder an, bei dann erfolgten Auszahlung nicht dem

                Steuerschutz unterliegen. Dieses Auffassung des Gesetzgebers ist

                identisch mit SGB II $12 Absatz 2 Punkt 3. Der Staat will an das

                Angesparte ran, auch wenn das aus einer einstigen Altersvorsorge

                stammt.

 

                Der Gesetzgeber weiß, dass o.g. ausgezahlte Ansparung + Rendite

                nur unter vom Gesetzgeber definierter Maßgabe bezüglich

                Laufzeit der Neueinlage der Ansparung + Rendite in einen neuen

                Vertrag zur Altersvorsorge erfolgen kann. Da der Gesetzgeber

                weiß, dass Lebensversicherungen NIEMALS nach zukünftigem Recht

                abgeschlossen wurden, ist die Laufzeit der Neueinlage so festgelegt

                worden, dass die nur zufällig zum Beginn der Altersrente endet.

                Der Gesetzgeber will also angesparte Altersvorsorge NICHT mit

                Rentenbeginn zulassen, sondern den Konditionen des Finanzmarktes

                unterziehen, will man steuerfrei bleiben.

 

                Dem Ansparer als Hartz-4-Empfänger, der NOCH nicht Rentner ist,

                bleibt daher nur übrig, entweder eine neue Ansparform der Altersvorsorge

                zu finden, die mit Rentenantritt bzw. nahe diesem steuerfrei endet. Gibt

                es diese nicht, muss der Hartz-4-Bezieher die ausgezahlte Ansparung +

                Rendite nach SGB II §12 Absatz 2 Punkt 1 an das ALG-II in Höhe der

                Überschreitung des Freibetrages verkonsumieren. Dieser Umstand

                wird durch den Gesetzgeber noch forciert: Während des Abschmelzung

                der Überschreitungsbetrages bleibt man unter ALG II weiter

                KRANKENVERSICHERT (Krankenkasse erhalten eine Pauschale, die

                nicht kostendeckend ist). Private Krankenversicherung ist exorbitant

                teuer, also wird sich der Hartz-4-Bezieher der Abschmelzung

                unterwerfen.

 

                Mit anderen Worten: Der Gesetzgeber will die Altersvorsorge der

                Hartz-4-Bezieher u.a. in der Ostzone, wo ja massiv Lebensversicherungen

                verkauft werden, optimal so verwerten lassen, dass die Altersvorsorge

                fremdbestimmt dem Alter in Teilen entzogen wird.

 

 

Fazit:

 

                Nach SGB II muss sich die Auszahlung der Lebensversicherung

 

                a) als Altersvorsorge

                b) und unwiderruflich bis zum Beginn der Altersrente geschützt vor Verwertung

 

                in eine Sparform einstellen, wenn es denn der Markt hergibt.

                Ansonsten wird nach § 12 SGB II Absatz 2 Punkt 1 abgeschmolzen.

 

                Es bleibt der Klageweg gegen diese Abschmelzung, wobei

                der Kläger nachweisen muss, dass der Markt keine o.g. Sparform

                anbietet UND der Gesetzgeber mit o.g. Recht die Grundrechte

                des Hartz-4-Beziehers verletzt.

 

                Die Klage würde gegen das Bundesland ergehen und SGB II §12

                Absatz 3 Punkt 6

 

                "6. Sachen und Rechte, so weit ihre Verwertung offensichtlich

                unwirtschaftlich ist oder für den Betroffenen eine besondere Härte bedeuten würde."

 

                betreffen, wenn das JobCenter diesen Punkt 6 nicht als anwendbar

                anerkennt. Das JobCenter wird versuchen, den idealen Streitfall

                zu finden und diesen Hartz-4-Bezieher so auflaufen zu lassen,

                so dass dieser die 2. Instanz auch verliert, denn WIE soll

                der Hartz-4-Beziehe eine Marktanalyse finanzieren, die belegt,

              dass der Markt o.g. Sparform nicht hergibt ...

 

 (7.2.4) Gesetzgeber selektiert Bevölkerung wirtschaftlich

Der Gesetzgeber selektiert Teile der Bevölkerung nach wirtschaftlichen Kriterien, die der zu selektierende

Bevölkerungsteil nicht erfüllt.

 (7.2.4.1) Regierungserklärung 09.06.2010 SGB II, Randständigkeit

 Die Bundesregierung hat am 09.06.2010 ihre Auffassung über solide Finanzen, für Wohlstand und soziale Sicherheit

dargelegt - u.a.:

 

                "In unserem Land haben sich in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten Entwicklungen verfestigt, die der

               notwendigen Erneuerung unserer erfolgreichen Wirtschaftsordnung im Wege stehen und deshalb zu

korrigieren sind: Derzeit gibt es Fehlanreize, die für die Betroffenen mit einer ganzen Reihe staatlicher

Transfers einhergehen. Deswegen müssen wir den Sinn sozialer Leistungen regelmäßig;ig dort

hinterfragen, wo sie weder vor existenziellen sozialen Bedrohungen schützen und soziale Aufstiegschancen

eröffnen, sondern gesellschaftliche Randständigkeit verfestigen und verstetigen."

 

                "Der staatliche Beitrag zur Rentenversicherung für Hartz IV-Empfänger wird abgeschafft. Wer ein Jahr

               Arbeitslosengeld II bezieht, erwirbt gegenwärtig einen zusätzlichen Rentenanspruch von etwa 2,20 Euro

monatlich. Das hilft dem einzelnen Langzeitarbeitslosen nicht, im Alter eine auskömmliche Rente zu

erreichen."

 (7.2.4.2) Selektion als Randständigkeit, SGB II, Klagen und Prozesse

 Die Selektion als Randständigkeit ist auch eine Werteselektion im Rahmen des in der BRD geltenden Grundgesetzes,

das den Rahmen für abgeleitetes Recht setzt, wobei dieses mit Erlass und Inkraftsetzung nicht grundgesetzkonform sein

muss (auch als nicht "verfassungskonform" bezeichnet, obwohl die BRD keine Verfassung hat).

 

Ein abgeleitetes Recht ist das SGB II, das der Gesetzgeber zu weiteren Selektion derart benutzt, dass dieses Gesetz und

dessen Kontext schon mehrmals auf Grundgesetzkonformität geprüft wurde, wobei Klagen in 3. Instanz finanz- und

anwaltpflichtig sind. Fehlt die Entgeltung für den Klageprozess ist dieser nicht führbar.

 

U.a. für 1. und 2. Instanz im Sozialrecht hat der Gesetzgeber die Prozesskostenhilfe implementiert, deren Beantragung

vor Prozessstart erfolgen muss, da grundsätzlich geprüft wird, ob der angestrebte Prozess Erfolg haben kann, also die

Prozesskostenhilfe wirtschaftlich gerechtfertigt ist. Parallel dazu ändert der Gesetzgeber die Entgeltung von Anwälten

im Sozialrecht so ab, dass sich der Rechtsbeistand wirtschaftlich nicht unbedingt lohnt: Entgelt und Aufwand passen

nicht.

 

 (7.2.4.3) Selektion nach Lebensalter im SGB II 20.08.2021

Das SGB II selektiert u.a. im Sinn von SGB II Bedürftige als nicht schützenswerte Menschen im Alter bis vor der

Vollendung von 25 Lebensjahren ausführlich. z.B.

 

SGB II Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 10.8.2021 I 3515

                Stand 20.08.2021

 

                "§ 31a Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen

 

                (1) Bei einer Pflichtverletzung nach § 31 mindert sich das Arbeitslosengeld II in einer ersten Stufe um 30

Prozent des für die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs. Bei

der ersten wiederholten Pflichtverletzung nach § 31 mindert sich das Arbeitslosengeld II um 60 Prozent

                des für die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs. Bei jeder

                weiteren wiederholten Pflichtverletzung nach § 31 entfällt das Arbeitslosengeld II vollständig. Eine

wiederholte Pflichtverletzung liegt nur vor, wenn bereits zuvor eine Minderung festgestellt wurde. Sie liegt

 nicht vor, wenn der Beginn des vorangegangenen Minderungszeitraums länger als ein Jahr zurückliegt.

Erklären sich erwerbsfähige Leistungsberechtigte nachträglich bereit, ihren Pflichten nachzukommen, kann

der zuständige Träger die Minderung der Leistungen nach Satz 3 ab diesem Zeitpunkt auf 60 Prozent des für

 sie nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs begrenzen.

 

                (2) Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist das

                Arbeitslosengeld II bei einer Pflichtverletzung nach § 31 auf die für die Bedarfe nach § 22 zu erbringenden

                Leistungen beschränkt. Bei wiederholter Pflichtverletzung nach § 31 entfällt das Arbeitslosengeld II

vollständig. Absatz 1 Satz 4 und 5 gilt entsprechend. Erklären sich erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die das

 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nachträglich bereit, ihren Pflichten nachzukommen, kann der

Träger unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles ab diesem Zeitpunkt wieder die für die Bedarfe

 nach § 22 zu erbringenden Leistungen gewähren.

 

(3) Bei einer Minderung des Arbeitslosengeldes II um mehr als 30 Prozent des nach § 20 maßgebenden

Regelbedarfs kann der Träger auf Antrag in angemessenem Umfang ergänzende Sachleistungen oder

geldwerte Leistungen erbringen. Der Träger hat Leistungen nach Satz 1 zu erbringen, wenn

Leistungsberechtigte mit minderjährigen Kindern in einem Haushalt leben. Bei einer Minderung des

Arbeitslosengeldes II um mindestens 60 Prozent des für den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach § 20

maßgebenden Regelbedarfs soll das Arbeitslosengeld II, so weit es für den Bedarf für Unterkunft und Heizung

 nach § 22 Absatz 1 erbracht wird, an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte gezahlt werden.

 

                (4) Für nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte gilt Absatz 1 und 3 bei Pflichtverletzungen nach § 31 Absatz

               2 Nummer 1 und 2 entsprechend."

 

§ 31a ist strotzt nur so von Kann-Bestimmungen, also Ermessensauffassungen.

 

Ziel des Gesetzgebers ist es, Menschen in ihrem Dasein so zu selektieren, dass ein Dasein nur nach Auffassung des

Gesetzgebers und der Ermessensfindung möglich ist: Fremdbestimmung. Der Regelsatz kann gekürzt werden, wobei

Kosten der Unterkunft anstelle einer mietvertraglichen Regelung durch den Träger der Grundsicherung an den

Vermieter zu erstatten sind: Der Träger der Grundsicherung ist damit in den Mietvertrag impliziert. Die Kürzung wird

allerdings als Kürzung des ALG-II-Zahlbetrages vollzogen, so dass die Kosten der Unterkunft explizit parallel zur

Kürzung durch den Träger der Grundsicherung zu refinanzieren sind.

Der Haken: Der Sanktionierte zahlt seine Miete aus dem Zahlbetrag des ALG II, das gekürzt nicht mehr ausreicht, so

dass der Sanktionierte Mietschuldner wird und mit der 2. Mahnung vom Vermieter gekündigt werden kann. Mit

anderen Worten: Der Gesetzgeber will, dass (drohende) Obdachlosigkeit ein Mittel der Sanktionierung ist, wobei es

keine Rolle spielt, ob die Drohung oder der Vollzug der Obdachlosigkeit z.B. gegen Grundgesetz Artikel 1 (1) "Die

Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."

verstößt.

 

 

Was eine Rolle spielt, ist die unabhängig von einer Konformität mit dem Grundgesetz ist: Das SGB II ist eine klar

faschistische Form der Gesetzgebung in der BRD. Das SGB II zeigt den Hass des Gesetzgebers auf die Mitglieder der

gesellschaftliche Daseinsform nach den Normen des SGB II, denn die Selektion "Randständigkeit" ist eine Form des

blanken Hasses der Elite, die sich mit diesen wertgeminderten Menschen abgeben muss bzw. sich dabei auch noch nach

dem Grundgesetz richten soll, weil das SGB II ein Gesetz des Flickwerkes ist, was auch den Hass des Gesetzgebers

klar beweist.

 

Hinweise:

 

                SGB II $ 31b regelt Beginn und Dauer der Minderung.

 

                SGB II § 31a Abs. 1 Satz 1, 2 u. 3: Nach Maßgabe der Entscheidungsformel mit Art. 1 Abs. 1 GG iVm Art. 20

Abs. 1 GG unvereinbar gem. BVerfGE v. 5.11.2019 I 2046 - 1 BvL 7/16 -

 (7.2.4.4) Dasein als Mittel der Selektion im SGB II - Stromkosten 2022

Der Gesetzgeber hat mit dem SGB II ein Recht impliziert, dass die elementare Daseinsform von Menschen so normiert,

dass das Dasein an sich ein indirektes Mittel der Sanktion ist.

 

Der Gesetzgeber hat z.B. festgelegt, dass die Kosten der Stromversorgung der Bedarfsgemeinschaft aus dem Regelsatz

zu bezahlen sind, wenn es sich nicht um Kosten der Stromversorgung als Kosten der Unterkunft handelt. Dabei hat der

Gesetzgeber den grundsätzlich so normiert, dass der reale Kontext für das Dasein der Bedarfsgemeinschaft nicht

zwingend abgebildet wird. So hat der Gesetzgeber für das Jahr 2022 vorgesehen, dass der Regelsatz einer Single-

Bedarfsgemeinschaft um 3 Euro monatlich steigt, obwohl die Kosten der Stromversorgung bereits explodiert sind,

so dass das Dasein der Bedarfsgemeinschaft zu deren Zersetzung führt, wenn der Regelsatz die Stromkosten nicht

deckt. Dieser Ansatz des Gesetzgebers ist nicht nur nachhaltig, sondern eine Systemkomponenten von Hartz 4, das

Dasein unterhalb der statistischen Armutsgrenze massenhaft implementiert.

 (7.2.4.5) Dasein als Mittel der Selektion im SGB II - Niedriglohn

Der Gesetzgeber hat im Zuge von Hartz 4 den Bereich Niedriglohn implementiert, der von solchen Mitgliedern der

Bedarfsgemeinschaft genutzt werden soll, deren Integration in Arbeit gering finanziert wird. Parallel dazu wurde die

Arbeitslosenstatistik um Mitglieder des Bereiches Hartz 4 bereinigt, so dass diese als weniger förderungsfähig selektiert

sind. Ziel des Gesetzgebers ist es z.B., dass Mittel der Arbeitsförderung Hartz 4 die Verwaltungskosten von Trägern der

Grundsicherung refinanzieren. Um passend dazu die Sanktionierung der wegen sinkender Finanzierung der

Arbeitsförderung nicht geförderten Mitglieder Hartz 4 weiter praktizieren zu können, wurde der Niedriglohnsektor von

der Arbeitsförderung und dem bisherigen beruflichen Dasein der Arbeitslosen abgekoppelt, um per Definition diese in

den Niedriglohnsektor auch dann zu drängen, wenn der Niedriglohn aus Hartz 4 nicht rausführt, aber Kosten für ALG II

refinanziert. Es werden also neben den Kosten der Arbeitsförderung auch die Kosten der ALG II-Leistungen gesenkt.

 

Der Niedriglohnsektor enthält Lohnkomponenten, die Beiträge zur Rentenversicherung ausschließen können, so dass

besonders junge Menschen, die lange im Niedriglohnsektor ohne Erbringung von Beiträgen zur gesetzlichen

Rentenversicherung arbeiten, die Mindestanzahl von Beitragsjahren, die generell eine Voraussetzung für die

Inanspruchnahme einer gesetzlichen Rente sind, nicht erbringen.

 

 (7.2.4.6) Dasein als Mittel der Selektion im SGB II - Gesetzliche Rente

Der Gesetzgeber hat die Gesetzliche Rente in das System Hartz 4 wie folgt implementiert:

 

Wer Hartz 4 bezieht, muss Beiträge für die Rentenversicherung aus dem Regelsatz erbringen, wobei der Regelsatz das

nicht vorsieht. Wer also wegen der Rente arbeiten geht, ohne aus Hartz 4 zu gelangen, muss vom Entgelt nicht nur

ALG II refinanzieren, sondern Beiträge zur Rentenversicherung abführen. Der Gesetzgeber hat zugleich Förderung

der Integration in Arbeit implementiert, die die Weiterzahlung von ALG II, also den Wegfall von Beiträgen zur

Rentenversicherung bewirkt.

 

Der Niedriglohnsektor enthält Lohnkomponenten, die Beiträge zur Rentenversicherung ausschließen können, so dass

besonders junge Menschen, die lange im Niedriglohnsektor ohne Erbringung von Beiträgen zur gesetzlichen

Rentenversicherung arbeiten, die Mindestanzahl von Beitragsjahren, die generell eine Voraussetzung für die

Inanspruchnahme einer gesetzlichen Rente sind, nicht erbringen.

 

 

 (7.2.4.7) Dasein als Mittel der Selektion im SGB II - Gesetzliche Rente ab 63

Der Gesetzgeber har die Rente ab 63 wie folgt in das System Hartz 4 implementiert:

 

Das SGB II sieht zwingend vor, dass Leistungen, die die Leistungen des Träger der Grundsicherung ersetzen, Vorrang

haben. Bestimmte Leistungen anderer Träger wurde aber ausgeklammert: Wohngeld ist bei Bezug von Hartz 4 nicht

möglich.

 

Als Refinanz-Leistung sieht der Gesetzgeber die festgestellten Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung

an, wenn diese in Euro umgerechnet werden können: In den Brutto-Zahlbetrag der Rente ab Antritt der Rente, deren

regulärer Beginn vom Gesetzgeber zusätzlich normiert wird - z.B. Rente ab 63.

 

Hat ein Bezieher ALG II die Vollendung des 63. Lebensjahres zeitnah vor sich, muss ein Antrag auf Bezug der Rente

ab 63 gestellt werden: Es wird dann eine Rente ausgezahlt, die dauerhaft 30% weniger Zahlbetrag als die Rente hat,

die mit regulärem Anritt der Rente gezahlt worden wäre, wenn 70% dieser Rente größer dem zum Antragszeitpunkt

gezahlten ALG II sind, das u.a. die Kosten der Unterkunft (KdU) deckt, wobei diese nichts mit Rente sondern dafür mit

einem lokal geltenden Mietspiegel zu tun haben. Je geringer die KdU um so geringer das ALG II und um so eher wird

die Rente mit 63 näher rücken, wenn keine Armutsrente bezogen wird. Wer lange mit Beiträgen zur

Rentenversicherung hat und dadurch eine Rente bekommt, deren Anteil von 70% über dem AGL-I-Betrag liegt,

wird 30% Rentenabschlag in Kauf nehmen müssen, weil der Renteneintritt ab 63 eine Zwangsverrentung ist, die

der Gesetzgeber implementiert hat.

 

70% der regulären Altersrente (z.B. ab 65. Lebensjahr) im Vergleich mit dem gezahlten ALG II (beides zum Zeitpunkt

der Antragsstellungsprüfung) - Beispiele:

 

  Beispiel:

 

  ALG II 912 Euro

  erwartete reguläre Altersrente 1300 Euro

  709% der regulären Altersrente 910 Euro

 

  Antrag nicht stellbar da 910 < 912.

 

  Beispiel:

 

  ALG II 912 Euro

  erwartete reguläre Altersrente 510 Euro

 

  Antrag nicht stellbar da bereits 510 < 912 (also auch 70% < 912).

 

  Beispiel:

 

  ALG II 639 Euro

  erwartete reguläre Altersrente 907 Euro

  709% der regulären Altersrente 634,90 Euro

 

  Antrag nicht stellbar da 634,90 < 639.

 

 (7.2.4.8) Dasein als Mittel der Selektion im SGB II - Arbeitslosigkeit, Rente

Die Arbeitslosigkeit von Menschen, die langjährig in das System der gesetzlichen Rentenversicherung eingezahlt

haben, lohnt sich für die Rentenkasse:

 

Betroffen sind Menschen, die nicht zu weit weg vor dem 62. Lebensjahr arbeitslos werden und ALG II beantragen,

um krankenversichert zu sein, also die enormen Kosten der freiwilligen Krankenversicherung nicht anfallen (die

Krankenkasse erhält für einen Bezieher der Grundsicherung eine Pauschale, die die Kosten der Versicherung für den

Bezieher der Grundsicherung generell nicht decken, so dass andere Mitglieder der Krankenkasse die Versicherung

des Beziehers der Grundsicherung abdecken). Das aus Abfindung bezogene Vermögen wird parallel zu der

Krankenversicherung derart abgeschmolzen, dass es in der Nähe des 62. Lebensjahres verbraucht ist. Nach dem

Verbrauch greift etwas später die SGB II-Regelung zur Rente mit 63, wenn der Bezieher der Grundsicherung

nicht die Verwertung der Rente ausgeschlossen hat. Ungeschützte Rentenanwartschaften sind mit der Rente mit 63

verwertbar, zumal der Bezieher der Grundsicherung bereits langjährig in die gesetzlichen RV eingezahlt hat, also

erwartbar ist, dass 70% der zu erwartenden Rente größer das ALG II ist. Des Weiteren gibt es in der BRD kein

Bankgeheimnis mehr: Der Staat kann also Massenabfragen zu Vermögen der o.g. Betroffenen, wenn diese ALG II

noch nicht beantragt haben oder bereits beantragt haben, ermitteln, wie hoch die Entlastung der Rentenkasse per Rente

ab 63 wäre bzw. ist und danach per Gesetzgeber die Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt anpassen, dass Privatvermögen

die Rentenkasse entlastet.

 

Der vom Gesetzgeber implementierte und nachhaltig gepflegte Niedriglohnsektor, sowie die Mentalität von

Unternehmen in der BRD, sich von Alten zu trennen, um z.B. Neue mit weniger Lohnkosten einzustellen (z.B.

geringere Qualifizierung aber gleiche Arbeit wie ein Qualifizierter), erlauben es auch, dass reguläre Arbeitsplätze

mit Beiträgen zur gesetzlichen RV vernichtet werden bzw. die Beiträge wegen Lohndumping sinken. Es muss

also die Entlastung der Rentenkasse per Gesetzgebung in o.g. Form implementiert werden.

 (7.2.4.9) Dasein als Mittel der Selektion im SGB II - Zuflussprinzip

Der Gesetzgeber hat in das System Hartz 4 das Zuflussprinzip wie folgt implementiert:

 

Der Zufluss von geldwerten und zugleich verwertbarem Vermögen an die Bedarfsgemeinschaft refinanziert grundsätzlich

die Leistungen des Träger der Grundsicherung, der diese Leistungen eben in der Höhe des Zuflusses einstellen kann,

bis der Zufluss von der Bedarfsgemeinschaft so verbraucht wurde.

 

JEDES geldwerte Vermögen wird als Zufluss gewertet, wenn die Art de Vermögens vom Gesetzgeber nicht explizit

anders normiert ist.

 

Z.B. wird ein Zufluss aus Mietrückzahlung auch dann vom ALG-II abgezogen, wenn in der Rückzahlung Teile

enthalten sind, die als Kosten der Unterkunft aus dem Regelsatz finanziert wurden, der nichts mit Kosten der

Unterkunft zu tun hat.

 

Der Gesetzgeber will, dass der Regelsatz die Kosten der Unterkunft refinanziert, wenn die Mietrückzahlung größer als

der Regelsatz ist (ALG II besteht aus Regelsatz und Kosten der Unterkunft, die getrennt ermittelt werden).

 

Die Anrechnung an das ALG-II von Vermögen aus Auszahlung einer Lebensversicherung erfolgt nur dann nicht, wenn

der Gesetzgeber das explizit zugelassen hat:

 

Vollzogener Ausschluss von Verwertung von diesem Vermögen VOR Antritt der Altersrente.

 

Umwandlung des Vermögens aus Auszahlung in ein Vermögen, das auf Freibetrag für die Anrechnung geprüft

werden darf (Schutz vor Anrechnung, wenn Summe aller Vermögen (also nicht nur des Vermögens aus

Auszahlung) nicht den Freibetrag überschreitet).

 

 (7.2.5) Propaganda, Brandmauer und gesellschaftliche Strukturen

Die gerichtliche Verurteilung des Thüringer AfD-Chefs, der zwar als Ministerpräsident Thüringens agieren will,

sich aber im Auftreten in der Öffentlichkeit nicht von der nationalsozialistischen Argumentation klar abgrenzt,

ist ein Gesinnungsurteil:

 

                Es reicht nicht aus, dass angenommen wird, dass der Beklagte wegen seiner abgeschlossenen

                Berufsausbildung als Lehrer im Bereich Geschichte wissen muss, welche nationalsozialistischen

Argumentation es gibt, denn die Anwendung dieser Argumentation basiert auf dem aktuellen Rechtskontext,

dessen Normierung eben das o.g. Gesinnungsurteil zulässt: Man glaubt dem Beklagten nicht,

                dass er in Unwissenheit die Formulierung "Alles für Deutschland" in einen vom Gericht

                bewerteten Kontext gesetzt hat, der nicht der einer nationalsozialistischen Argumentation ist.

 

                Es ist doch schon längst bewiesen, dass die AfD in völkischer-nationalsozialistischer Tradition

                agiert und denkt. Es ist nicht notwendig, jede dieser Denkausdruckformen zu bewerten, denn

                deren Anwendungen finden immer statt: Die AfD wird gewählt, weil diese Gruppierung

                von Strömungen in der Lage ist, die Gesinnung der Bevölkerung so zu verwerten, dass diese

                nur im Agieren der AfD eine Chance sieht, dem aktuellen System entkommen zu können,

                wobei völlig unklar ist, welches System dann konkret folgen wird, denn die AfD orientiert

                sich vor allem an Denkweisen, deren historischer Kontext z.Z. nicht real zu finden ist,

                aber von der AfD wieder real etabliert werden soll, wobei die "Sehnsüchte" der Wähler

                eine kleine Teilmenge sein könnten. - Exakt diese Situation ist erlebbar, wenn die

                Wähler der AfD zuströmen und nicht genau wissen, was das bewirkt, denn bei den

                anderen Parteien ist es ebenfalls so: Die Wähler wissen nicht genau, was passieren

                wird nach den Wahlen, außer dass auch nach den Wahlen ohne Ende gelogen und betrogen wird.

                AfD als kleineres Übel, so denken die Wähler, die sich keine Gedanken machen, wie ein

                Systemwechsel in Art, Umgang, Ablauf und Fundamentierung erfolgen muss. .... Der

                Selbstläufer "Politik", auf dessen Ergebnisse der Wähler erstarrt wartet, bis er

                den nächsten Arschtritt spürt, ist ein gesellschaftlicher Verschleiß, der in jedem

                Fall faschistisch so enden wird, wie es die Wähler nicht erwarten können und wollen.

 

Man braucht keinen Verfassungsschutz. Dem Volk aufs Maul schauen, das reicht schon.

 

Die Brandmauer im Bundestag könnte nur eine Verweigerung von Fraktionen sein, mit der Fraktion der

AfD eine Gesetzesvorlage gemeinsam zu schaffen. Allerdings kann das ganz locker umgangen werden,

in dem der AfD eine Gesetzesvorlage präsentiert wird, die der AfD genehm ist, ohne dass die AfD

daran mitgearbeitet hat.

 

Es gibt also keine Brandmauer, da unnötig.

 

 

 (7.3) Lebewesen und Mensch

 (7.3.1) Gleichsetzung von Lebewesen

Tiere, Pflanzen, Menschen, Lebewesen anderer Art und Gattung (inklusive z.B. Viren).

 

Lebewesen und andere biologisch aktive Materie unterliegen dem vollständigen Schutz gegenüber menschlichen

Interessen, Auffassungen, Modellen, Normierungen etc..

 

Diese Trennung ist systemisch nachhaltig zu implementieren und zu vollziehen und erlaubt es, z.B. eine

Rechtssystematik zu implementieren, die vollständig autark gegenüber Recht für Menschen ist und damit keinerlei

Probleme z.B. mit der Nachhaltigkeit von Recht für Menschen bekommt.

 

Der Kontext der Lebewesen und andere biologisch aktive Materie muss vom Menschen so modelliert und gestaltet

werden, dass Lebewesen und andere biologisch aktive Materie systemische autark weiter existieren. Dazu gehören

die dinglichen Ressourcen wie Wasser, Luft, Wärme, Boden etc.. Zum Kontext der Lebewesen und der anderen

biologisch aktiven Materie gehört der Mensch.

 

Der Kontext der Lebewesen und anderer biologisch aktiver Materie muss dabei so angepasst werden, dass die

systemische Existenz des Menschen nicht gefährdet wird, ohne Lebewesen und andere biologisch aktive Materie

zwingend auszurotten, wenn der Kontext diese Ausrottung umgehen kann. Lebewesen und andere biologisch aktive

Materie dürfen nur dann ausgerottet werden, wenn damit die systemische Existenz des Menschens nachhaltig

vollzogen wird.

 

Sozialverhalten zwischen Menschen muss den jeweiligen eigenen Kontext des Menschen berücksichtigen:

Analysieren, Synthese, Modellierung, Systematisierung, Normierung. Ein Rechtssystem muss nach den gleichen

Kriterien normieren. Z.B. unterliegen Tierhaltung und Tierhandel der Lizenzpflicht.

 

Die Bildung einer Systemischen Elite ist nicht zulässig, wenn diese sich und andere Lebewesen zum Zweck des

optimierten und nachhaltigen Erhaltes des Systemischen Elite so verwertet, dass der Kontext der Lebewesen und

anderer biologisch aktiver Materie temporär oder nachhaltig fremdbestimmt ist. Eine solche Systemische Elite

kann also keiner Immunität und anderen Rechtsformen unterliegen, die diese Elite zum Zweck deren Erhalt

privilegieren. Lebewesen und andere biologisch aktive Materie dürfen nur dann ausgerottet werden, wenn damit die

systemische Existenz des Menschens nachhaltig vollzogen wird.

 

Lebewesen und andere biologisch aktive Materie unterliegen keinem Eigentumsvorbehalt des Menschen.

 

Kinder von Menschen sind nicht Eigentum von Eltern oder anderen Menschen, da Kinder einen eigenen Kontext haben,

z.B. Persönlichkeit, Bedarf an Obhut und Betreuung etc., der nachhaltig zu prüfen und zu gestalten ist. Sollte der

Kontext nicht passend gestaltet werden (können), unterliegt der Kontext der Lizenzpflicht.

 

Verwertung Wasser, Luft, Wärme, Boden etc. darf auch die Existenz des Menschen nicht bedrohen. Dafür notwendige

Investitionen sind über die Bildung von Volkseigentum möglich.

 

Tier- und Umweltrechte sind in Normen für menschliches Handeln hinterlegte Rechte, da z.B. ein Tier kein Träger von

Rechten sein kann (kein Subjekt, dafür Objekt.).

 

Z.B. muss geprüft werden, ob die Versicherung der Ozean mit Plastikmüll nicht nur nach dem Verursacherprinzip

strafrechtlich geregelt wird (analog zum Prinzip, dass in den USA ein Mörder und dessen Beihilfe ähnlichen

Strafkontext bekommen).

 

 (7.3.2) Tätigkeit im Tierhandel und in der Tierhaltung

 (7.3.2.1) Rechtssystems für Tierhaltung und Tierhandel

Es ist ein "Rechtssystems für Tierhaltung und Tierhandel" so zu implementieren, dass die Regelungen, Maßgaben,

Anforderungen etc. den Rang eines Verfassungsbestandteiles haben: Rechtssystem als Zusatzverfassung.

 

Tierrecht ist Bundessache - z.B.

 

Kosten der Lizenzierung im Tierkontext sind Bundessache.

 

Die Lizenzierung im Tierkontext schließt die Verwertung zum Zweck der Erwirtschaftung von Rendite und

Gewinn aus und ist damit keine gewerbliche Tätigkeit, sondern eine Tätigkeit im Hoheitsrecht des Bundes.

 

Der Besitz (nicht das Eigentum) an einem Tier ist an eine erteilte Lizenz gebunden.

 

Eigentumsverhältnisse am Tier beeinflussen nicht die Vergabe einer Lizenz.

 

Eigentumsverhältnisse am Tier beschränken nicht die Notwendigkeit des Vollzuges des Tierschutzes inklusive

dem Erwerb einer Lizenz.

 

Der Bund muss sich an den Kosten der Tierhaltung direkt oder über Förderung beteiligen.

 

Tätigkeiten im Tierhandel und in der Tierhaltung sind nur im Rahmen der Lizenzierung ausführbar.

 

Die Erteilung einer Lizenz ist befristet. Eine bereits erteilte Lizenz kann weiter erteilt, aber auch entzogen

werden.

 

Eine Tierarztpraxis muss den Kontext eines privaten Tierhalters wiederholt prüfen und eine Lizenz erteilen

bzw. weiter erteilen bzw. entziehen. Bei Entzug ist der lokale Tierschutz und oder die Polizei einzubeziehen,

wobei eine Meldung an verfügbare staatliche bzw. kommunale Tierschutzeinrichtungen Pflicht ist.

 

Staatliche bzw. kommunale Tierschutzeinrichtungen können im Rahmen der Lizenzvergabe wie ein Tierarzt

agieren, wobei die Kontextprüfung von tierärztlicher Qualität sein muss.

 

Tierhandel ist nur gewerblich zulässig.

 

Gewerbliche Tätigkeiten im Tierhandel und in der Tierhaltung sind nur als geschützte Berufe ausübbar, z.B. Tierarzt.

Diese geschützten Berufe bedürfen einer staatlichen Zertifizierung (Landesrecht allein reicht nicht aus).

 

Zum Erwerb der Lizenz muss eine kontextbezogene Kompetenz belegt werden:

 

Die Kontextprüfung umfasst auch die Prüfung z.B. der Eignung als im Tierkontext agierenden Händler oder

der Eignung einer Privatperson als Tier-Halter.

 

Die Kontextprüfung des Tierhandels und der Tierhaltung umfasst auch Bezug, Transport, Haltung der Tiere,

wobei jedes Tier eine Zertifizierung durch den Lizenznehmer erhalten muss, die neben der Lizenz auch den

geprüften Tier-Kontext darlegt. Der Tier-Kontext muss von tierärztlicher Qualität sein.

 

 (7.3.2.2) Tätigkeiten im Tierhandel und in der Tierhaltung

Tätigkeiten im Tierhandel und in der Tierhaltung sind nur im Rahmen der staatlichen Lizenzierung und

gewerblich nur als geschützter Beruf ausübbar.

 

Zum Erwerb der Lizenz muss eine Fachkompetenz belegt werden, die die Kontextprüfung des Tierhandels und der

Tierhaltung inklusive Bezug, Transport, Haltung der Tiere einschließt, wobei jedes gehandelte Tier eine Zertifizierung

durch den Händler als Lizenznehmer erhalten muss, die neben der Lizenz des Händlers auch den geprüften Kontext

darlegt.

 

Die Kontextprüfung umfasst auch die Prüfung der Eignung als Händlers bzw. Halter als Person (Eignungstest).

 

Facheinrichtungen wie Tierheim, Tierarzt oder Züchter werden als wären sie "Händler" geprüft.

 

Kontextprüfung erfolgt durch einen amtlich anerkannten Tierarzt, der Zugang zum zu prüfenden Kontext so haben

muss, dass die wiederholte Kontextprüfung jederzeit möglich ist.

 

Tierarztleistungen sind nur als Geschützter Beruf in Verbindung mit einer Lizenzierung der Berufsausübung möglich.

 

Zum Erwerb der Lizenz muss neben der fachlichen Kompetenz auch belegt werden, dass die Tierarztpraxis

 als solche tatsächlich nachhaltig implementiert ist, so dass diese Kontextprüfung die reale Anbietung der

tiermedizinischen Leistungen umfassend und nach allgemeinen Bedürfnissen von Tierhaltern,

                die tiermedizinische Leistungen in Anspruch nehmen wollen, prüft.

 

                Ziel dieser Realkontextprüfunge ist auch der Abgleich der Interessenslage des Tierarztes mit der Interessen

               von Kunden (Beziehern der Dienstleistung). Als allgemein verbindliche Interessenslagen sind bereits

folgende anzusehen:

 

                              * Die Tierarztpraxis ist während den Sprechzeiten tatsächlich und nachhaltig

                              so zu erreichen, dass dabei übliche Kommunikationswege bedient werden

                              (z.B. Telefon, Email).

 

                              * Das Behandlungsspektrum der Tierarztpraxis muss den Kunden nachhaltig

                              erklärt werden, wenn sich eine Geschäftsbeziehung bilden soll.

 

                              * Tierärztliche Behandlung sind nach den Sätzen der Gebührenordnung

                              für Tierärzte zu erbringen.

 

 

Beispiel von Tierarztpraxen, die keine Lizenz erhalten können:

 

                              * Praxis ohne nachhaltige Erreichbarkeit während den Sprechzeiten, weil

                              eine Empfangskraft, die das Telefon bedient, nicht vorhanden ist

                              und dafür ein Anrufbeantworter anspringt, der mitteilt, dass der

                              Kunde die Praxis nicht erreichen kann, weil verfügbares Personal

                              in der aktuellen Behandlung eines Tieres eingebunden ist.

                              Diese Art von Praxis ist grundsätzlich nicht lizensierbar, da

                              das Praxisziel eine Abschöpfung von durch die Praxis fremd

                              bestimmten Kunden so implementiert, so dass der Kunde grundsätzlich

                              keinerlei Mittel hat, während der Sprechzeiten die Praxis

                              nachhaltig zu erreichen. Diese Limitierung kann zudem mit einer

                              Beschränkung der Art der tiermedizinischen Leistungen verbunden

                              sein, von der der Kunde mangels Kommunikationsmöglichkeit vorab

                              nichts erfahren kann, so dass keine Geschäftsbeziehung zum Zweck

                              der qualifizierten tiermedizinischen Dienstleitung möglich ist.

 

                              * Praxis, die ohne im Zuge einer Tiererkrankung ermittelten Notwendigkeiten

                              der Weiterbehandlung diese nicht direkt im Zuge der Ermittlung der

                              Tiererkrankung dem Kunden ablehnt, wenn die Weiterbehandlung

                              von der Praxis nicht erbracht werden soll. Diese Art von Praxis ist grundsätzlich

                              nicht lizensierbar, da das Praxisziel eine Abschöpfung von durch

                              die Praxis fremd bestimmten Kunden so implementiert, dass der Kunde

                              grundsätzlich nur eine Teilbehandlung erhält und ansonsten sich

                              um einen anderen Tierarzt kümmern muss. Das Ziel der Praxis,

                              nur Kunden zu haben, die nach ertragsreichen Leistungen nach

                              der Gebührenordnung für Tierärzte abgeschöpft werden, entspricht

                              nicht der ganzheitlichen Behandlung des Tieres, wenn der

                              Tierhalter keine Überweisung zu einer qualifizierten Instanz

                              erhält und sich dafür mit der durch die Praxis vollzogenen

                              kommentarlosen Unterlassung der Weiterbehandlung konfrontiert sieht.

 

                * Praxis, die ihre eingeschränkte medizinische Leistungserbringung nicht

                              direkt oder indirekt in der Praxis per Schwerpunktnennung mitteilt

                              und auch tatsächlich die medizinische Leistungserbringung eingeschränkt hat,

                              ist grundsätzlich nicht lizensierbar, wenn die Einschränkung der

                              medizinischen Leistungserbringung so bestehen bleibt, dass der Kunde

                              vorab vom dieser nichts erfahren kann. Es reicht bereits aus,

                              dass 1 Angestellter der Praxis dem Kunden gegenüber, für den der

                              Angestellte tiermedizinisch tätig wurde und dabei dem Kunden nicht

                              die eingeschränkte medizinische Leistungserbringung der

                              Weiterbehandlung unverzüglich mitgeteilt hat, diese kommentarlose

                              Unterlassung vollzogen hat. Auch das Verhalten des Angestellten, der

                              eine Email des Kunden mit dessen Anfrage auf Weiterbehandlung der

                              durch die Praxis diagnostizierten Erkrankung ignoriert, weil z.B. die

                              Weiterbehandlung in der Gebührenordnung für Tierärzte nicht

                als eigenständige Gebühr aufgelistet ist und somit nur als

                              Teil einer anderen Gebühr abgerechnet werden kann, die wenig

                              Ertrag bringt, aber Beratungszeit kostet, schließt die Lizenzierung

                              der Praxis aus.

 

 

                              * Praxis, die in irgendeiner Form die Gebührenordnung für Tierärzte unterläuft

                              z.B. 0900-Hotline mit Entgelt für tierärztliche telefonische Beratung, die

                              nicht mit 1 Anruf des Kunden die Gebühr für diese telefonische Beratung

                              einbringt UND der Kunde nicht in die eigene Tierarztpraxis des Hotline-Tierarztes

                              gebeten wird, um in der Praxis die Rest-Gebühr zu erhalten (Fortsetzung

                              der Diagnose / Behandlung in der Praxis). Sollte der Hotline-Arzt anstelle

                              der eigenen eine fremde Tierarztpraxis benutzen und den Kunden dorthin

                              bitten, um in der fremden Praxis die Rest-Gebühr zu erhalten (Fortsetzung

                              der Diagnose / Behandlung in der Praxis), wird dieser fremden Tierarztpraxis

                              die Lizenz nicht erteilt bzw. die Lizenz entzogen.

 

 (7.4) Wertschöpfung

 (7.4.1) Lockangebote von Versicherungen

Lockangebote von Versicherungen auf Übernahme von Kosten durch die Versicherung, die branchenbezogen hoch

ausfallen, ist eine Straftat, wenn dem Vermögensgeber im Fall der Kostenübernahme durch den Versicherer

anschließend gekündigt wird, so dass der bei regelmäßig Policenbeiträge zahlende Versicherte genau dann

aus der Versicherung geworfen werden, wenn sich für den Versicherungsgeber das finanzielle Abmelken des

Vermögensgebers (Versicherten) nicht mehr rechnet und der Abgemolkene nicht von Anfang an weiß bzw.

nicht wissen kann, wann und welche tatsächlichen Kostenübernahmen durch die Versicherung zur Kündigung

führen könnten.

 (7.4.2) cum-Ex und cum-Cum-Geschäfte

cum-Ex und cum-cum-Geschäfte sind eine Straftat, wenn der Vermögensgeber abkassiert wird, in dem Wertschöpfung

vorgetäuscht wurde. Mithafter, die den strafbaren Kontext beeinflusst haben, machen sich unabhängig von der

Art und Umfang der Beeinflussung ebenfalls strafbar, wenn die Sachlage nicht ausschließlich auf Indizien

beruht und oder der Betroffene versucht hat, die Sachlage durch z.B. Verlust von Erinnerungsvermögen zu

manipulieren.

 (7.4.3) unternehmerische Haftung

Die in der BRD beliebte Form der Abwicklung einer GmbH, in dem dieser das Eigenkapital und Vermögensgüter durch

Entnahme bzw. Verwertung erzogen werden, erlaubt es, das abgezogene Kapital in einer anderen unternehmerischen

Handlung zu verwerten, wobei die Gläubiger der so dezimierten GmbH zum Zeitpunkt deren finaler Abwicklung auf

dem Schaden sitzen bleiben. Die beschränkte Haftung greift, ohne die GmbH final abzuwickeln, so dass die GmbH

weiterhin Wertschöpfung ausführen und verwerten kann UND damit solche Umschuldung vornehmen kann, die die

finale Abwickelung der GmbH gleichzeitig verhindert - und sei es neues Investment der haftenden Eigentümer, die

damit die GmbH am Leben halten. - Dieses unternehmerische Agieren der Eigentümer der GmbH berührt die Pflicht

zur Insolvenzmeldung, wenn das Unternehmen Schulden nachhaltig nicht begleichen kann, weil die Wertschöpfung und die

Verwertung der Ergebnisse der Wertschöpfung nicht genügend erweiterte Reproduktion der Vermögenslage des

Unternehmens einbringen: Die einfache Reproduktion allein genügt nicht, da diese zwar das Unternehmen am Leben

halten, aber anliegende Schulden nicht tilgen kann.

 

Die in der BRD mehr oder weniger beliebte Form des Eigentumsüberganges in ein Unternehmen, das dafür

unternehmenseigene Wertpapiere ausstellt, die den rechtlichen Anspruch des Geldgebers auf Teilhabe am

Unternehmen per Aktie belegt, hat die Form der Haftung spezialisiert: Geht das Unternehmen, das die Aktie ausgestellt

hat, den Bach runter, ist der Anspruch des Geldgebers ev. an Spekulanten weiterverkaufbar, um wenigstens etwas

Ertrag zu erhalten, als den Verlust der Einlage hinnehmen zu müssen. Aktien dienen auch dem An- und Verkauf von

Aktien des Unternehmens, also für Ertragsbildung aus Handelsspannen, die nichts mit Wertschöpfung zu tun haben

müssen, dafür spekulativ sein können. Mittels Totalverkauf aller Aktien des Geldgebers kann der sich der Haftung

für das Unternehmen entziehen.

 

 

 (7.4.4) Arbeitskraft

 (7.4.4.1) Arbeitskräftemangel, Kurzarbeit, Mindestlohn, Produktivität

Im Rahmen der Wertschöpfung zum Zweck der Gewinnerzielung bewirkter Ressourcenmangel ist verboten, wenn

die Folgen aus Mangelerscheinungen, die nicht nur im Zuge der Wertschöpfung entstehen, vergesellschaftet werden bzw.

werden sollen.

 

Ein wegen vorheriger Unterlassung von Ausbildung von Personal für anstehende bzw. kommende unternehmerische

Tätigkeit am Markt zum Zweck der Gewinnerzielung ist in den Folgen vom Unternehmen selbst zu tragen, denn bereits

der Versuch, einen Arbeitskräftemangel mit Hilfe der nicht unternehmenseigenen Ressourcen begegnen zu wollen bzw.

zu begegnen, ist strafbar, wenn eine Vergesellschaftung erfolgt bzw. erfolgen soll. Zudem ist die Unterlassung der

Ausbildung von Arbeitskräften eine freie unternehmerische Entscheidung auch im Rahmen der Unternehmensrisiken,

die durch per Wertschöpfung am Markt erzielten Gewinn verzinst werden.

 

Damit ist z.B. die vom Staat finanzierte Kurzarbeit nur unter Einsatz von Unternehmensressourcen zulässig,

in dem dieses Gewinn in die Produktivität investiert, auch um die Kurzarbeit zu beenden. Der Staat finanziert

also nur vor und verrechnet die Kosten der Kurzarbeit mit den zu versteuernden Unternehmensgewinnen,

deren Belastung sinkt, je mehr der Unternehmer investiert, auch um seinen Gewinn zu steigern und diesen

z.B. auch in Form von Rücklagen zu binden (abgesehen von der steuerlichen Bewertung von Rücklagen und

Abschreibungsregeln).

 

Damit ist z.B. die Anwendung eines Mindestlohnes in einem Unternehmen, das am Markt Gewinnabsichten realisieren

will und das nur wegen Wertschöpfungskosten unter Nutzung des Mindestlohnes tun, auch um mit diesem das

Dasein am Markt und die Höhe der Gewinnerzielung manipulieren zu können, eine Straftat, wenn belegt wird,

dass für das Unternehmen der Zusammenhang von Mindestlohn, Wertschöpfung und Gewinnerzielung auf eine

Filetierung der am Markt gleichartig auftretenden Wertschöpfung in Lohnbereiche mit oder ohne Mindestlohn erfolgt

bzw. bezweckt wird, so dass das Unternehmen übervorteilt wird.

 

Die Anwendung des Mindestlohnes ist damit eine Ausnahme, damit am Markt nur Unternehmen agieren, die aus

Wertschöpfung und Gewinnen die Kosten der Arbeit über der Höhe des Mindestlohnes decken.

 

Der Mindestlohn ist zudem unternehmensspezifisch.

Der Mindestlohn muss branchenbezogen ermittelt werden, wobei Tarife der Branche heranzuziehen sind.

Der Mindestlohn ist eine Form der anfänglichen Lohngestaltung im Zuge der Planung und Umsetzung von

Wertschöpfung, z.B. für Berufsanfänger.

 

Unternehmen, die den Mindestlohn als dauerhafte Entgeltgestaltung ansetzen, machen sich strafbar.

 

Der Mindestlohn hat eine Steuerungsfunktion, die bewirkt, dass Unternehmen in die Produktivität ihrer

Arbeitskräfte investieren, in dem der höhere Lohn durch höhere Wertschöpfung (Produktivität) refinanziert

wird - verbunden mit höherem Gewinn.

 

Wenn der Arbeitgeber nachweislich tarifbezogen entgeltet und keinen Tarifvertrag vorlegt und oder nicht

im Arbeitgeberverband ist, wird der Arbeitgeber als tariftreuer Unternehmer eingestuft. Es bedarf dann

also keiner Gewerkschaft.

 

 (7.4.4.2) Lohnkosten, Missbrauch und Haftung der Deutschen Bahn "DB"

Das Unternehmen "Deutsche Bahn" setzt Lohnkosten so ein, dass Arbeitnehmer der DB im Zuge der

Bedingungen für die Entgelttätigkeit nicht angemessen beschäftigt werden können, weil

es keine angemessenen Bedingungen der Wertschöpfung gibt. Das Unternehmen bestimmt die

Arbeitskräfte dann fremd, damit diese die Unternehmensziele, die an die Bedingungen

angepasst sind, umsetzen, auch wenn die Wertschöpfungspotenziale der Arbeitnehmer

höher sind. Wenn also der Bahnablauf wegen z.B. maroder Technik gestört ist, ist der Wertschöpfungsprozess

ebenfalls unausweichlich fremdbestimmt, was zu dem einen Widerspruch mit im Arbeitsvertrag vereinbartem

Konditionen bedeuten könnte. Dieser Missbrauch ist strafbar.

 

Das Unternehmen "Deutsche Bahn" haftet als gemeinschaftliche Instanz einer juristischen Person. Es ist nicht

notwendig, ein persönliches Versagen des z.B. Geschäftsführers belegen zu müssen, damit die Deutsche Bahn haftet.

 

Die Implementation des Fahrgastrechtesystemes der Deutschen Bahn zum Zweck der Entschädigung von

Folgen aus z.B. o.g. Missbrauch, den die Deutsche Bahn selbst normiert, ist eine Straftat, da die Bahn

als haftende Unternehmensinstanz (teilweise) so ausgeklammert wird, dass die Haftungshöhe von der

Deutschen Bahn optimiert erfolgt, in dem Bahnkunden fremdbestimmt werden, wenn deren Vermögen

in Form des Bahntickets nicht zur Kompensation der Kosten der Wertschöpfung dient, die der Kunde aber

als vereinbart erwartet, wobei der Kunden nichts von Unternehmensrisiken wissen muss, so dass der

Kunde die Abwälzung von Unternehmensrisiken z.B. aus o.g. Missbrauch weder erwarten muss, noch die

Unternehmensrisiken dem Kunden zu dessen Lasten zugeordnet werden können.

 

Der Kunde muss also mit seinem tatsächlichen Schaden berücksichtigt werden, wobei im Bahnablauf

pauschal organisierte Prozesse auch pauschal bewertbar sind, wenn diese den tatsächlichen Schaden nicht

hauptsächlich bedingt haben.

 

Die Praxis des Fahrgastrechtesystemes der Deutschen Bahn ist eine schwere systemische Straftat des Unternehmens,

für dass z.B. Eigner mithaften und somit dafür sorgen müssen, dass erzielte Gewinne und wo möglich verwertbare

Unternehmensteile für die Schadenskompensierung herangezogen werden.

 

 (7.4.4.3) Arbeitslosigkeit

Ein politisch grundlegender christjüdischer Werteschwerpunkt äußert sich in der systemischen Arbeitslosigkeit und

systemischen Einwanderung in die BRD:

 

Unternehmen in der BRD suchen händeringend diejenigen Arbeitskräfte, die die Unternehmen nicht ausgebildet und /

oder integriert haben.

 

Als "Ausweg" sorgt das politische Christjudentum für eine massive Einwanderung an Humankapital, das z.T.

ausgebildet bzw. angepasst werden muss - z.B. Einwanderung unter dem Pseudonym wie Kriegs- und

Sozialflüchtlinge.

 

Das politische Christjudentum kann diese Einwanderung nicht beherrschen, denn nach EU-Recht ist ein Mensch,

der den Boden der EU betritt, ein Mensch mit Anspruch auf ein Asylverfahren ist: Der Mensch muss mit Betreten

der EU sein Begehren nach einem Asylverfahren nur verbal Demjenigen gegenüber äußern, der für diesen Menschen

und dessen Einreise maßgebend ist.

 

Das Schengenabkommen, an dem das deutsche politische Christjudentum massiv beteiligt war, um zugleich das

Abkommen möglichst zu umgehen, lässt Grenzen als offene Scheunentore zu.

 

Das deutsche politische Christjudentum lässt zugleich Grenzländer der EU im Stich, die dafür diese "Asylanten"

gen Deutschland durchreichen, wenn der Einreisende es wünscht, dass er sein Asylverfahren in der BRD bekommt.

 

In Deutschland hat das deutsche politische Christjudentum durch Gesetzgebung und Polemik wie "Wir schaffen das!"

die Ausplünderung von gesellschaftlichen Ressourcen von Gemeinden oder Ehrenamt (ca. 8 Millionen !!!

Ehrenamtler "integrieren" Asylanten) etc. implementiert, um Einwanderung massiv und unbeherrschbar

zu ermöglichen.

 

Also auch eine Einwanderung von Humankapital, das schwerpunktmäßig integriert werden muss: Arbeit, Soziales,

Sprache, Religion und kulturelle Kompatibilität. Denn es dürfen auch Menschen zu wandern, wenn deren Kultur und

oder Religion nicht zu der in der BRD alltäglich vollzogenen Kultur und oder Religion passen bzw. gar nicht passen

sollen ... Extrembeispiel: Ein dem radikalen Islam angehöriger Gläubiger arbeitet als Pfleger, der Ungläubige

behandelt, obwohl die Glaubensrichtung deren Tötung verlangt.

 

Die BRD ist zwingend ein Einreiseland derart, dass sich dort radikale Schläfer, die als integrierbar eingestuft werden,

niederlassen können, denn Gesinnung ist schwer prüfbar und bei Masseneinwanderung eh nicht vollziehbar.

 

Dazu kommt die Regelung des Gesetzgebers für die Erlangung der Deutschen Staatsbürgerschaft durch

Abstammung zum Zweck der Familienzusammenführung - inkl. der Durchmischung von Kulturen und Religionen.

Ideal dafür ist die Einreise einer schwangeren Person, die in Deutschland ein weibliches Kind auf die Welt bringt,

das selbst möglichst früh schwanger wird und in Deutschland entbindet, denn das dann geborene Kind ist automatisch ein

deutsches Kind.

 

 (7.4.4.4) Zwangsarbeit, Arbeitspflicht im Öffentlichen Raum und in der Haft

Zwangsarbeit ist verboten.

 

Arbeitspflicht im Öffentlichen Raum oder im Vollzug einer Normierung z.B. per Haft ist verboten, wenn:

 

Die Erlangung fremden Vermögens und oder fremder Ergebnisse aus Wertschöpfung ohne Zustimmung des

betroffenen Fremden ist unabhängig vom Grund, Art und Kontext der Erlangung verboten, wenn der

Vermögensgeber bzw. Wertschöpfer durch die Erlangung fremdbestimmt wird bzw. werden könnte und der

Geber bzw. Wertschöpfer der Fremdbestimmung und oder der Erlangung nicht entgehen kann bzw. könnte.

 (7.4.4.5) Verwertung zum Zweck der einfachen Reproduktion

Arbeitsaufnahme einer Vollzeittätigkeit zu Konditionen, die keine erweiterte Reproduktion sondern nur die einfache

Reproduktion zulassen, ist verboten.

 

Damit ist die Arbeitsaufnahme im Öffentlichen Raum zu den Konditionen des Gesetzgebers,

der die Arbeitsaufnahme als Norm so vollziehen lässt, das Arbeit kein oder zu wenig Entgelt findet und der

Wertschöpfer durch diese eigene Arbeit keine finanzielle Möglichkeit hat, erweitert zu reproduzieren, verboten.

 

Einfache Reproduktion: Alleinige Kompensation der Ressourcen an verbrauchter Arbeitskraft.

 

Erweiterte Reproduktion: Kompensation der Ressourcen an verbrauchter Arbeitskraft und Ausgestaltung des

Kontextes für den erweiterten Erhalt der Arbeitskraft in Form von Bildung, Kultur, soziale Einbindung / Teilhabe etc..

 (7.4.4.6) Ausbeutung

Die Arbeitsaufnahme einer Vollzeittätigkeit zu den Konditionen des Gesetzgebers, der die Arbeitsaufnahme als Norm

so vollziehen lässt, dass Arbeit kein oder zu wenig Entgelt findet und der Wertschöpfer durch diese eigene Arbeit keine

finanzielle Möglichkeit hat, erweitert zu reproduzieren, ist verboten: Ausbeutung.

 

Einfache Reproduktion: Alleinige Kompensation der Ressourcen an verbrauchter Arbeitskraft.

 

Erweiterte Reproduktion: Kompensation der Ressourcen an verbrauchter Arbeitskraft und Ausgestaltung des Kontextes

für den erweiterten Erhalt der Arbeitskraft in Form von Bildung, Kultur, soziale Einbindung / Teilhabe etc..

 (7.4.4.7) Entgeltaufstockung im Rahmen SGB II, gesetzlicher Mindestlohn

Die Arbeitsaufnahme einer Vollzeittätigkeit zu Entgeltkonditionen, die nicht die erweiterte Reproduktion

erlauben, ist verboten. Damit ist die Aufstockungen im Rahmen der Sozialgesetzgebung, die den Finanztransfer zum

Zweck der Entgeltaufstockung vollzieht, auch dann verboten, wenn mit dem Transfer die erweiterte Reproduktion

ermöglicht worden wäre.

 

Ein gesetzlicher Mindestlohn für Vollzeittätigkeit, der die erweiterte Reproduktion nicht erlaubt, ist verboten.

 

Einfache Reproduktion: Alleinige Kompensation der Ressourcen an verbrauchter Arbeitskraft.

 

Erweiterte Reproduktion: Kompensation der Ressourcen an verbrauchter Arbeitskraft und Ausgestaltung des

Kontextes für den erweiterten Erhalt der Arbeitskraft in Form von Bildung, Kultur, soziale Einbindung / Teilhabe etc..

 

 

 (7.5) Umwelt

 (7.5.1) Zersetzung grundlegender Komponenten der Klimaschutzes

Eine weitere Form der politischen christjüdischen Umweltpolitik ist die konsequente Zersetzung grundlegender

Komponenten der Klimaschutzes.

 

Ziel des politischen Christjudentumes ist also die basis-essenzielle Zerstörung der Volksgemeinschaft und deren

u.a. privatrechtlichen Wertschöpfung.

 

Die BRD-Regierung hat Haushaltsmittel aus dem Corona-Topf z.B. in die Förderung des Klimaschutzes umverlagert:

17 Milliarden Euro.

 

Im Zuge des Urteils des BRD-Verfassungsgerichtes Ende 2023 festgestellte Verfassungswidrigkeit des BRD-Haushaltes,

den die BRD-Regierung und der BRD-Bundestag beschlossen und in Umsetzung gegeben haben, wurde die

Neuverschuldung des BRD-Staates in Sachen Coronabewältigung als zweckgebunden eingestuft, die die

BRD-Regierung nicht durch Umwidmung dieser Neuschulden zu einer anderen Sache aufrechterhalten kann.

 

Mit dem Wegfall dieser Schulden-Umwidmung sind u.a. Förderungen im Bereich des Klimaschutzes nicht mehr

möglich. UND: Die BRD-Regierung benutzt das Argument des Geldmangels auch, um andere Bereiche im

Klimabereich zu zersetzen:

 

  * Die Förderung des Kaufes eines reinen Stromer-Kfz wurde über Nacht durch den Staat eingestellt.

Vollhybrid wurde nicht gefördert.

 

  * Die Kosten für Beschaffung und Verbrauch von fossilen Brennstoffen werden nicht mehr durch den Staat

abgesenkt: Die Energiepreisbremse ist weggefallen.

 

  * Die CO2-Abgabe, eine Form der willkürlichen Verwertung der am Markt befindlichen (ver- und gekauften)

fossilen Brennstoffe, steigt, so dass sich auch deswegen der Kauf von Gas, Öl, Benzin etc. verteuert.

 

  * Die Förderung von klimaeffizienter Altbausanierung wird nach Dünken des Staates angepasst.

 

Eine Form des pervertierten "Grünen Denkens" des Gesetzgebers ist die Implementation einer für

junge Familien zugedachten Förderung des Kaufes von unsaniertem Altbau, so dass die Familien

anschließend ihr Leben lang die Finanzen für die Sanierung erarbeiten müssen, wobei dafür staatliche

und oder kommunale Förderungen gegen 0 Euro gehen können.

 

Eine weitere Perversion des "Grünen Denkens" ist die Auffassung des Gesetzgebers, dass der Einbau

einer Heizungsanlage, die mittels regenerativer Energie Wärme liefert, auch dann "Sinn" macht, wenn

der Rest der Immobilie nicht oder nur geringwertig energetisch saniert wird, denn es geht ja schließlich

nur regenerative Energie verloren. Das senkt für o.g. jungen Familien das Invest in die energetische

Sanierung.

 

  * Die Förderung des Windverwertung und des Photovoltaik-Bereiches werden nach Dünken des Staates angepasst.

Hersteller am Markt geben z.T. auf, oder produzieren nur noch im Ausland. Als Ersatz kommen z.T.

massiv Produkte aus China auf den Markt.

 

 

Im Einklang mit der Perversion des Gesetzgebers steht der Größenwahn der deutschen Autoindustrie, im Bereich

E-Autos (Vollhybride werden durch deutsche Autohersteller nicht produziert), den Binnenmarkt hochpreisig bedienen

zu können und zwar auch dann, wenn Importe ähnlicher Waren z.B. aus China preislich attraktiver sind, da China mit

seiner Binnenwährung produzieren lässt und diese auch auf- und abwertet, um dann jederzeit anpassend die Preise für

Chinaware am Deutschen Automarkt manipulieren zu können. Und: VW erzielt 33% seiner Gewinne in China

(massives Invest in China anstelle in Deutschland) und glaubt tatsächlich, dass deutsche Autos in China dem dortigen

Preisdruck standhalten werden. Sollte das ein Irrtum sein, wird VW versuchen - analog zum Dieselmotorbetrug -

seine Verluste mit Anpassung der deutschen Investitionen bzw. deutscher Wertschöpfung zu refinanzieren:

Andere werden den Kopf hinhalten müssen. - Die Art und Weise wie die des politischen Christjudentums.

 

 (7.5.2) Fremdbestimmung durch CO2-Abgabe als Enteignung

Die vom Staat festgelegte Zwangsabgabe wegen CO2-emittierenden Verbrauch an z.B. Erdgas und Erdöl etc. hat

den Zweck, einen Anteil am Entgelt für bezogene Ware, mit deren Verbrauch CO2 emittiert werden kann, einzuziehen,

um Ausgaben, die im Interesse des Staates liegen, mitzufinanzieren.

 

Der Staat will über die Zwangsabgabe ebenfalls erreichen, dass der Verbrauch an Waren, die an CO2-Emittierung

gebunden ist, abgesenkt wird.

 

Die Zwangsabgabe ist pauschal am Entgelt pro Warenmenge.

 

Das betrifft auch die CO2-Abgabe wegen Verwertung per Heizung. Somit betrifft das etliche Millionen Mieter,

die allerdings über die Mietsache nicht bestimmen können, aber das Mietverhältnis je nach Gesetzeslage

beenden können. Die Zwangsabgabe auf Heizungsstoffe wie Gas oder Öl erfolgt, weil der Vermieter diese

zu Heizungszwecken, die Teil der Mietsache ist, bereitstellt und einsetzt, wobei der Vermieter die

Zwangsabgabe auf vom Mieter bezogene Ware an den Mieter weiterreichen muss, denn nur der kann

den Verbrauch an Heizmaterialien so senken, dass die Mietsache dabei keinen Schaden nimmt und der

Mietvertrag erfüllt bleibt (z.B. ausreichende Lüftung, unzulässige Auskühlung, unzulässige Kondensierung

von Feuchtigkeit mit Schimmelbildung). Der Mieter haftet also. Der Mieter kann seinen Verbrauch nur

fremdbestimmt bzw. gar nicht senken. Der Mieter wird vom Staat unausweichlich fremdbestimmt,

denn in der BRD herrscht massive Wohnungsnot. - Es liegt damit eine Straftat des Gesetzgebers vor.

Die damit verbundenen CO2-Zwangsabgaben sind somit illegal, Enteignung und Erpressung des Mieters,

höchstgradig asozial und verstoßen im höchsten Maße gegen gute Sitten.

 (7.5.3) Finanzierung anhand Corona-Finanzen

Im November 2023 wurde vom BRD-Verfassungsgericht der BRD-Staatshaushalt 2024 im Bereich Finanzierung aus

60 Milliarden Euro der Corona-Bekämpfung für illegal erklärt, da der Grund der Umwidmung der Quelle zum Ziel

divergent ist: Corona war ein unerwartetes Ereignis, das finanziert werden musste - auch aus Schulden. Diese Mittel

können nicht mit erwartbarem Finanzbedarf im Energiebereich gleichgestellt werden.

 

Der Staat BRD hat nun keine 60 Milliarden Euro für die Energiereformierung u.a. Effizienzsanierungen. Das hat

Auswirkung auf die Haushalte der Bundesländer, die einen Stopp der Finanzierung ausgerufen haben oder erwägen.

 

Ziel des Gesetzgebers mit der Querfinanzierung von Corona zu Energie ist es, staatliche Mittel für die Energiewende

nicht sicher bereitzustellen, denn das o.g. Urteil des BRD-Verfassungsgerichtes war erwartbar gewesen.

 

 (7.5.4) Gaspreismanipulation

Im Rahmen der Preisexplosion für Gas wurden Preise gezielt manipuliert:

 

Die Berliner GASAG manipuliert den Gaspreis mit Kennziffern, deren Änderungen dem Kunden nicht mitgeteilt

werden. Es werden Kennziffern zu jedem beliebigen Tag innerhalb eines Monats geändert, also auch

                nicht nur in der Mitte und nicht nur am Anfang des Monats.

 

Arbeitspreis

  ab 01.12.2021 für Komfort-Gas mit einem Gasverbrauch 15001 bis 96000 kWh 0,05610 € netto 1 kWh

  ab 01.01.2022 für Komfort-Gas mit einem Gasverbrauch 15001 bis 96000 kWh 0,06710 € netto 1 kWh

  ab 01.05.2022 für Komfort-Gas mit einem Gasverbrauch 15001 bis 96000 kWh 0,08780 € netto 1 kWh

  ab 01.10.2022 für Komfort-Gas mit einem Gasverbrauch 15001 bis 96000 kWh 0,09410 € netto 1 kWh

  ab 01.01.2023 für Komfort-Gas mit einem Gasverbrauch 15001 bis 96000 kWh 0,18400 € netto 1 kWh

  ab 01.05.2023 für Komfort-Gas mit einem Gasverbrauch 15001 bis 96000 kWh 0,96550 € netto 1 kWh

  ab 01.12.2023 für Komfort-Gas mit einem Gasverbrauch 15001 bis 96000 kWh 9,67290 € netto 1 kWh

 

Brennwert

  ab 01.12.2022 11,517 kWh/m3

  ab 13.02.2023 11,515 kWh/m3

  ab 01.10.2023 11,543 kWh/m3

  ab 21.10.2023 11,523 kWh/m3

 

Beide Kennziffern sind für den Kunden nicht transparent. Die GASAG agiert also faktisch willkürlich.

 

Zur Optimierung des Preises mixt die GASAG zeitlich die Änderungen der Kennziffern.

 

Im Bereich Miete ist diese monatlich abzurechnen.

 

Die zeitliche Kennziffernmanipulation der GASAG entsprechen nicht der Mietabrechnung als Monatszeitraum.

 (7.5.5) Deutsche Herstellung von E-Fahrzeugen

E-Fahrzeuge, die keine Ladebuchse haben, wurden in Deutschland noch nie gefördert: Vollhybrid.

 

Es gibt keinen deutschen Hersteller von Stromautos, die auch den Benzinmotor parallel als Antrieb nutzen.

 

z.B.              nur Elektromotor treibt die Räder an "E-Tech 100% elektrisch" und Benziner lädt die Batterie.

 

                Elektromotor und Benziner treiben die Räder parallel an. Benziner lädt zugleich die Batterie.

(Vollhybrid)

 (7.5.6) Hausbau mit Energie-Effizienz

Der Neubau eines Energieeffizienzhauses jeder Art wird vom Staat mit 0 Euro bezuschusst. Zugleich werden weder

Wärmepumpen noch Solar (Strom für Wärmepumpen) bezuschusst. Ev. fördern Bundesländer und oder der Hersteller

der Technik.

 

Der Staat hat in Deutschland die Förderung der deutschen Herstellung von Solaranlagen und Windanlagen beendet.

Die deutschen Unternehmen haben sich z.T. vom Markt verabschiedet. Eingesprungen ist massiv der Chinese.

 

 (7.6) Spenden

Spendenaktivitäten jeder Art und Umfang sind bei mangelnder Transparenz für den Spender, der vorab wissen können

muss, wie effektiv die Spende durch den Spendennehmer verwertet wird - z.B. Anteil der Spende an für den

Spendengeber relevanten Selbstkosten -, eine Straftat wegen unausweichlicher Fremdbestimmung von Vermögen.

 

Der Spendennehmer muss seine ASB (Allgemeine Spendenbedingungen) für den Spender transparent hinterlegen

bzw. deren Anwendung konkret beweisen, bevor gespendet wird.

 

Das trifft auch für Spendenbewerbung jeder Art zu.

 (7.7) IBAN als unternehmerische Schnittstelle zu den Kunden

Die Einführung der IBAN-Kennung ist der Übergang eines Unternehmensrisikos auf den menschlichen Kunden

und damit eine Straftat, denn:

Die IBAN hat nur die Eigenschaft der maschinellen Lesbarkeit und ist für Menschen komplett intransparent, denn

die IBAN verkettet Informationen, deren Splittung durch den Kunden selbst dann höchstens ansatzweise eine

Transparenz für den Kunden ermöglichen kann.

 

 (7.8) Corona-Krise in der BRD

 (7.8.1) 01.04.2022

Seit dem 01.03.2022 senden die Radiosender der ARD "DeutschlandXXXX" in den Nachrichten nur noch sporadisch

bzw. nur noch zu bestimmten Zeiten bzw. gar keine Informationen über den Infektionsstand Corona u.a. in der BRD.

 

Der BRD-Gesetzgeber hat das finale Infektionsgesetz als Bundesrecht wie folgt implementiert: Das Gesetz schützt

nicht Menschen vor Corona, sondern das Gesundheitssystem vor Menschen mit Corona.

 

* Es ist national keine Gefährdung des BRD-Gesundheitssystemes erkennbar, so dass sich damit z.B. die

Fortführung der Maskenpflicht als Bundesmaßgabe nur noch in Ausnahmefällen rechtfertigen lässt,

z.B. in Pflegeheimen.

                              Vielmehr hat der BRD-Gesetzgeber die bisherigen Maßgaben zum Schutz vor Corona in das

Landesrecht der Bundesländer formal implementiert, in dem Bundesländer entscheiden können,

ob eine Zone als Hotspot erklärbar ist, weil dort das Gesundheitssystem nicht ausreichend gegen

Menschen mit Corona schützbar ist, wenn z.B. die Maskenpflicht nur in den Ausnahmefällen greift.

 

                * BRD-Bundesländer entscheiden z.T. völlig divergent über Hotspot-Stati - Beispiel:

                              Brandenburg hat sich zur Hotspotzone erklärt, jedoch Berlin nicht. Es ist also völlig klar, dass

Brandenburger die Hotspotzone umgehen können, wenn sie in Berlin agieren. Z.B. sind

Massenveranstaltungen in Berlin nun ohne Pflicht zum Corona-Schutz zulässig, so dass der

Infektionsherd Berlin nach Brandenburg und andere Bundesländer, deren Menschen in Berlin agieren,

exportiert wird: Die Regierende Bürgermeister-Betrügerin in Berlin (die regierende Bürgermeisterin

hat ihn ihrer Diplomarbeit UND in ihrer Doktorarbeit gegen z.B. Zitaterecht verstoßen und sich damit

als unfähig erwiesen, wissenschaftlich arbeiten zu können - für den Regierungschef reicht es aber,

zumal Rückhand aus dem Bildungsbereich vorhanden ist: Der Doktortitel ist entzogen worden, aber

der Diplomtitel nicht: Vielmehr ist dieser Titel trotz Betrug weiterzuführen, weil die

Bildungseinrichtung es solange vergessen hat, die Diplomarbeit rechtlich zu prüfen, bis die

Verjährungsfrist abgelaufen ist) - die Regierende Betrügerin in Berlin sorgt also mit vollem Eifer für

die Durchseuchung der Bevölkerung, wobei der Zustrom der Ukrainer, die vor dem Krieg des

                              Russenchefs Putin fliehen, zusätzlich Impflücken in Berlin einbringt, so das optimaler durchseucht

                             werden kann UND das Ganze als Eigenverantwortung der Einzelnen eingestuft wird.

 

                * Der BRD-Gesetzgeber geht davon aus, dass die BRD-Bundesländer mit der Hotspot-Möglichkeit und die

Bevölkerung mit ihren Eigenverantwortungsbewusstsein agieren sollen. Z.B. ist damit die Ansteckung

in einem Supermarkt in Berlin, wo es keinerlei Corona-Schutz mehr gibt, durch Kunden, die sich

zurecht ohne Masken in den Einkauf stürzen und locker andere anstecken können, als Form der

Eigenverantwortung von im Supermarkt Angesteckten anzusehen, also auch von einem Angesteckten,

der im Gegensatz zum Anstecker wegstirbt: Der Anstecker war im Recht, denn eine allgemeine

Impfpflicht gegen Covid hat der BRD-Gesetzgeber schon immer angelehnt: Wer also im berliner

                              Handel shoppen geht, wissend, dass der Handel ab dem 01.04.2022 ein Hotspot der Ansteckung

ist - man beachte, dass der Gesetzgeber das Gesundheitssystem gegen Menschen mit Corona schützen

 will - der ist selber Schuld, wenn er sich beim Shoppen ansteckt und dann auch noch wegstirbt.

 

 

                * Der BRD-Gesetzgeber hat per Infektionsgesetz die Durchseuchung der BRD-Bevölkerung final

implementiert: Es ist das Prinzip der Biologischen Lösung - ein Prinzip mit langer deutscher Tradition

                              von Selektion z.B. im Dritten Reich - anhand der Dauer von Sozialrechtverfahren, die enden, weil

                             Kläger weggestorben sind. Dabei ist zu beachten, dass der Gesetzgeber ausdrücklich die

Durchseuchung von vorbelasteten Menschen mit deren Ablebenrisiko als Kollateralschaden

als Eigenverantwortung der Ablebenden fördert, um die Bevölkerung vollständig zu durchseuchen,

damit der aktuelle Corona-Virus kein Menschenmaterial mehr findet, das er anstecken kann. Wichtig

für diese faschistische Denkweise des BRD-Gesetzgebers ist auch der Umstand, dass es keinen

Impfstoff am Markt gibt, der den aktuellen Corona-Virus Omikron ausreichend bekämpfen kann.

Vielmehr wird der Impfstoff verteilt, der für den Delta-Virus (Vorgänger von Omikron) entwickelt

wurde und bezüglich aktuellem Omikron-Virus nur dessen Erkrankungsverlauf so mindern

kann - wenn denn gemindert wird -, dass die Erkrankten nicht in Krankenhäuser müssen, wenn

diese Erkrankten keine o.g. Kollateralschäden sind. Weiterhin wichtig ist es, dass

Biontech / Pfizer bereits länger einen Impfstoff gegen Omikron herstellen und damit

weltweit handeln werden. Aus bisheriger deutscher Erfahrung ist es zwingend anzunehmen,

                              dass die BRD diesen Impfstoff nicht kaufen wird, weil die Bevölkerung durchseucht ist bzw.

Menschen rechtzeitig wegsterben. Passend dazu berichtet die ARD in ihren o.g. Radiosendern

nichts mehr über diese neuen Impfstoff, obwohl massenweise die 2. Auffrischungsimpfungen

(4. Impfung) gegen Omikron anliegen - allerdings mit dem veraltetem Impfstoff gegen den

Delta-Virus, so dass jeder, der sich das 2. Mal boostern lässt, weiterhin gegen Omikron nicht

ausreichend geschützt ist - Auch das wird als "Eigenverantwortung des Einzelnen" eingestuft, denn

Geboosterte können weiterhin an Omikron erkranken (Durchseuchung bzw. Ableben trotz Boostern).

 

                * Man vergesse nicht: Je mehr Rentner wegsterben - und Rentner haben oft Vorerkrankungen -, um so mehr

                             spart die Rentenkasse ein, so dass der Bundeszuschuss zur gesetzlichen Rentenkasse optimaler

angepasst werden kann.

 (7.8.2) Vorsätzliche amtliche Falschinformation über Virus-Risiko

Ein TV-Sender aus der Ostzone hat es dann doch bewiesen:

 

Das Sterben von Menschen an Corona trotz Schutzimpfung kann auf dem Umstand basieren, dass

das geimpfte Virus-Genmaterial-Fragment bei Menschen mit Vorerkrankungen zu

Corona-Sympthomen führen kann, die in Kombination mit den Vorerkrankungen zum Tode

des Geimpften führen können. Es ist nicht auszuschließen, dass das lokal geimpfte Gen-Material,

das das Immunsystem trainieren soll, nicht an Ort und Stelle bleibt, sondern weiterwandert

und dann am neuen Ort wie den der Organe die Corona-Sympthome, also z.B. tödliche Entzündungen,

eben in den Organen auslösen können.

 

Dieser Kontext steht in Divergenz zu den amtlichen Infos und Propaganda für die Bevölkerung.

Der Kontext erklärt aber, warum es Ärzte gab, die ihre Patienten z.T. angeraten haben,

die Schutzimpfung nicht anzutreten - ob die Ärzte zugleich auch o.g. Kontext mitbennant haben,

darf angezweifelt werden.

 

Der TV-Sender aus der Ostzone hat aufgrund privater Initiative zur Obduktion von an Corona

Verstorbenen die Möglichkeit erhalten, den o.g. Kontext offerieren zu können. Pikant:

Ein Verstorbener, der nicht an der Berliner Charite obduziert wurde, hat nach dessen privat

ausgelösten Obduktion an einem anderen Krankenhaus der Ostzone eben diesen

o.g. Kontext gezeigt: Er ist an der Corona-Schutzimpfung im Zusammenhang mit

Vorerkrankungen gestorben. Und: Er war nicht der einzige Fall, der dem obduzierenden

Arzt bekannt war.

 

Fazit: Das Sterberisiko war in der Fachwelt keines Falls ein Geheimnis - wohl aber ein

massenweises Geheimnis für vor Corona Schutz suchende Menschen.

 

 (7.9) Divergenz Grundgesetz und Diktatur zu einer Verfassung

Die BRD hat ein Grundgesetz, das Maßregeln für jedes vom Grundgesetz abgeleitetes Recht definiert, es sein denn,

der Gesetzgeber verhindert das. Das Grundgesetz kann vom Gesetzgeber nach Lust und Laune verändert, deaktiviert

und aktiviert werden.

 

Das Grundgesetz ist von Anfang an politisch elitär geprägt worden.

 

Das Grundgesetz ist auch ein Sammelsurium von Metaphern, Phrasen und anderen elitären Ergüssen, um einen

Realkontext ohne Definitionen von Begriffen, die im Grundgesetz verwendet werden, im Grundgesetz zu hinterlegen,

so dass die Realität aus Sicht dieser elitären Machterhaltung normiert und verwertet wird.

 

Wegen der Verwendung von im Grundgesetz nicht definierter Begriffe im Grundgesetz selbst ist dieses zugleich ein

interpretatives Sammelsurium der gesetzgeberischen Elite, die damit das Dasein der Bevölkerung fremdbestimmen

kann.

 

Es kann nicht zwingend konkret abgeleitet werden, sondern es muss nach Auffassung des Gesetzgebers

interpretiert werden, dessen Gesetze also nicht zwingend verfassungskonform" sein können, so dass es u.a. eines

Grundgesetz-Gerichtes - auch als "Verfassungsgericht" bezeichnet - bedarf, dass dann final interpretiert

und sich natürlich dabei auch irren darf .... der Kreis schließt sich.

 (7.9.1) Grundgesetz und Diktatur

 (7.9.1.1) GG I. Die Grundrechte, Art 1

GG I. Die Grundrechte, Art 1 (28.01.2025 https://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html)

 

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen

Gewalt.

 

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als

Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

 

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als

unmittelbar geltendes Recht."

 

Dieser Artikel 1 Absatz (1) wird im Alltag der BRD - also nicht nur im Rechtssystem - so eingesetzt, dass es

 "Würde" in der Realität nicht geben KANN: Weder Würde noch Unantastbarkeit, Achtung, Schutz und

Staatsgewaltpflicht sind definiert. Folge: Es gibt vom GG nichts in das abgeleitete Recht abzuleiten, wenn

es nicht elitäre Einrichtungen gibt, die unter Nutzung einer Elite-Spitze und der Phrase der "Unabhängigkeit"

versucht, die Ableitung des GG zum konkreten Rechtsfall erst einmal interpretativ herzustellen etc.. Das

ist eine normierende Abgrenzung vom Volk.

 

(7.9.1.2) GG I. Die Grundrechte, Art 2

GG I. Die Grundrechte, Art 2 und 20 (28.01.2025 https://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html)

 

Art 2

 

"(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, so weit er nicht die Rechte anderer

verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

 

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In

diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."

 

Der im GG benannte, aber eben nicht definierte Spezialfall der Existenz der Persönlichkeit lässt sich im Alltag der

BRD in diversen Formen, Wucherungen und Desaster finden.

(7.9.1.3) GG I. Die Grundrechte, Art 20

GG I. Die Grundrechte, Art 20 (28.01.2025 https://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html)

 

Art 20

 

"(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

 

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch

besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

 

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung

sind an Gesetz und Recht gebunden.

 

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum

Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."

 

Der vom Volk gewählte Gesetzgeber normiert als Staatsmacht die Bevölkerung.

 

 (7.9.1.4) Diktatur

Der vom Volk gewählte Gesetzgeber normiert als Staatsmacht die Bevölkerung.

 

Wegen der Instanz des Verfassungsgerichtes wird die Gebundenheit des Gesetzgebers an die Verfassung elitär

überprüfbar: Der Gesetzgeber bestimmt die Besetzung der Richterschaft mit.

Gesetzgeber und Gericht sind dem Volk übergelagerte Einrichtungen des Überbaues als Staatsmacht.

 

Der Widerstand nicht etwa des Volkes an sich, sondern der Deutschen, ist zulässig, wenn egal durch wen, also auch

durch jeden, versucht wird, diese Ordnung zu beseitigen.

 

Wegen der Ordnung kann also "jeder" z.B. ein an der Staatsmacht Beteiligter sein. Die Staatsmacht allerdings

ist Teil der Ordnung, die nicht beseitigt werden darf. Der Beteiligte kann nicht gegen sich selbst intervenieren,

ohne sich selbst zu modifizieren.

 

Es ist auch Aufgabe der Staatsmacht zu bestimmen, was unter "beseitigen" zu verstehen ist: Die gefundene

Norm ist dann auf das Volk bzw. die Deutschen anzuwenden.

 

Die Staatsmacht normiert sich also selbst und sieht das als Teil der Staatsgewalt, die vom Volke gewählt wurde.

Die Staatsmacht kann von innen heraus aber ohne Einfluss des abgegrenzten Volkes modifiziert werden: Die

Staatsmacht handelt also immer elitär - formal bis zu den nächsten Wahlen. Damit diese keinen Systembruch

bewirken, sind Wahlen grundsätzlich elitär ausgerichtet. Eine Kategorie dabei ist z.B. "Brandmauer" und deren

Ausprägung durch den Gesetzgeber, der z.B. Teile des Gesetzgebers - also von innen aus - normieren will, in dem

elitär selektiert wird, wobei dann der Wählerwille nach den Wahlen keine Rolle spielen muss: Mit Ende

der Wahlen ist der Volkswille eine Sache der Normierung - die Brandmauer zur Bevölkerung.

 

Die Wahl des Volkes wird mittels Staatsmacht konkret modifiziert und fortgeschrieben, so dass eine

Abgrenzung vom Volk implementierbar ist, bis die nächsten Wahlen des Volkes erfolgen, die die bis dahin

modifizierte Staatsmacht wählt oder abwählt, ohne damit eine bereits vollzogene Kumulation von Macht

verhindern zu können, die die zu wählende Staatsmacht bereits definiert und - vor allem elitär

nachhaltig - implementiert hat, so dass der Kontext einer "Beseitigung" immer enger und

abweisbarer wird, um z.B. den Systemwechsel zu verhindern. Die Langzeit-Bundeskanzler stammen

fast allesamt aus der Kaste des politischen Christjudentums - eine Komponente des Gottesstaates BRD.

 

Das Grundgesetz ist schon deswegen keine Verfassung, da das Grundgesetz von einer zu wählenden Staatsmacht

ausgestaltet wird, die das Grundgesetz und die Bevölkerung normiert. Die Funktion des Grundgesetzes ist

der Erhalt einer vom Volk wählbaren Staatsmacht als von der Staatsmacht definierten normierende "Ordnung",

die erst dadurch das Volk nachhaltig normieren kann. Das Volk kann dabei eben nicht über eine Systemnorm

"Grundgesetz" - geschweige über eine Verfassung - entscheiden.

 

Das alles zusammen nennt man auch Diktatur.

 

 (7.9.2) Überführung des GG zu einer Verfassung - Beispiel GG Art 2

Auch die Themen des GG "I. Die Grundrechte, Art 2

 

GG I. Die Grundrechte, Art 2 und 20 (28.01.2025

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html)

 

Art 2

 

"(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, so weit er nicht die Rechte anderer

verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

 

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In

diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."

 

sind also in einer Verfassung zu definieren. Z.B.:

 

  (1) Das einzelne Mitglied der Bevölkerung im Rechtskreis der Verfassung wird auch als "Jeder" bezeichnet.

 

  Das einzelne Mitglied existiert grundsätzlich im Kontext und direkten und indirekten Zusammenhang

  in der Bevölkerung im Rechtskreis der Verfassung, die die Bevölkerung und deren einzelne Mitglieder

  rechtlich so normiert, dass Bevölkerung und einzelne Mitglieder als untrennbare Einheit, die

  voneinander direkt und indirekt abhängig sind, aufgefasst werden.

 

  Die Persönlichkeit des Einzelnen und dessen Daseins befindet sich im solidarischen Zusammenhang

  aller Einzelnen als "Bevölkerung".

 

  Rechte des Einzelnen berühren die Rechte der Bevölkerung direkt und indirekt.

 

  Diese Beziehungen begründen und normieren die Freiheit des Einzelnen und der Bevölkerung selbst,

  die mit Recht normiert werden: Das Recht normiert die Freiheit des Einzelnen und der Bevölkerung und deren

  Sicht und Auffassung zu ihrer Freiheit im Rahmen der Umsetzung von Freiheit (Normierung

  der subjektiven Normen des Einzelnen und der Bevölkerung).

 

  Die Feststellung, Begründung und Normierung der Freiheit des Einzelnen aus dessen Sicht werden in

  Anwendung und Vollzug durch Recht so normiert, dass diese Freiheit des Einzelnen unverletzlich ist

  (Freiheitsrecht des Einzelnen) und die Normierung des Freiheitsrechtes des Einzelnen die Normierung

  der Bevölkerung als gesamtgesellschaftliche solidarische Normierung einschließt,

  so dass das Freiheitsrecht des Einzelnen grundsätzlich Teil der gesellschaftlichen Freiheit der Bevölkerung ist.

 

  (2) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit uns seines Körpers, so weit er

  nicht die Rechte anderer Mitglieder der Bevölkerung und der Bevölkerung selbst so beeinflusst, dass die

  Rechte der anderen Mitglieder der Bevölkerung und dieser selbst nicht anwendbar und / oder nicht

  wahrnehmbar sind, weil deren Rechte im Zuge des Vollzuges der Persönlichkeitsentfaltung verletzt

  und / oder eingeschränkt werden.

 

 (7.10) Propaganda

Propaganda, deren Ausübung und Verkündung nicht gleichzeitig mit der Beweisführung des Wahrheitsgehaltes der

Propaganda einhergeht, ist keine Meinungsäußerung sondern verboten.

 

Propaganda, deren Ausübung und Verkündung nicht gleichzeitig mit der Beweisführung des Wahrheitsgehaltes der

Propaganda einhergeht, kann schon deswegen zur unkontrollierten Beeinflussung z.B. von Rechten benutzt werden,

wenn der konkrete Bezug zur freien Entfaltung der Persönlichkeit fehlt, also der Wahrheitsgehalt bezüglich der Realität

der Persönlichkeitsentfaltung nicht ermittelt wird oder nicht ermittelbar ist.

 

Meinungsäußerung unterscheidet sich also von der Propaganda derart, dass die Ausübung und Verkündung der

Meinung gleichzeitig mit der Beweisführung des Wahrheitsgehaltes einhergehen muss.

 

Praktisch bedeutet das z.B.

 

                * dass die Meinungsäußerung gegenüber einem Journalisten zulässig ist, wobei der Journalist diese

               Meinungsäußerung als Nicht-Propaganda oder als Propaganda mit gleichzeitiger Beweisführung des

Wahrheitsgehaltes der Meinungsäußerung darstellt.

 

                * das Ende jedes Lobbyismus, der Propaganda zum Ziel hat.

 

                * dass Propaganda nicht mehr als Meinung getarnt werden kann, so dass sich damit die Verbreitung von

Propaganda einschränken lässt, denn Redefreiheit ist keine Meinungsfreiheit: Medien, die Propaganda als

Meinung verteilen, machen sich ev. strafbar.

 

                * dass die Vermittlung von Kenntnissen über den Holocaust mit einer Suggestion eines schlechte Gewissens

in Sachen Mitschuldigkeit verboten ist.

 

                * dass TV-Werbung von Hilfeeinrichtungen, die zu Werbezwecken ausschließlich Elend und Hilflosigkeit

               präsentieren und damit ausschließlich die Gefühlswelt des Umworbenen ansprechen, verboten ist.

 

 

Die gerichtliche Verurteilung des Thüringer AfD-Chefs, der zwar als Ministerpräsident Thüringens agieren will,

sich aber im Auftreten in der Öffentlichkeit nicht von der nationalsozialistischen Argumentation klar abgrenzt,

ist ein Gesinnungsurteil:

 

                Es reicht nicht aus, dass angenommen wird, dass der Beklagte wegen seiner abgeschlossenen

                Berufsausbildung als Lehrer im Bereich Geschichte wissen muss, welche nationalsozialistischen

Argumentation es gibt, denn die Anwendung dieser Argumentation basiert auf dem aktuellen Rechtskontext,

dessen Normierung eben das o.g. Gesinnungsurteil zulässt: Man glaubt dem Beklagten nicht,

                dass er in Unwissenheit die Formulierung "Alles für Deutschland" in einen vom Gericht

                bewerteten Kontext gesetzt hat, der nicht der einer nationalsozialistischen Argumentation ist.

 

                Es ist doch schon längst bewiesen, dass die AfD in völkischer-nationalsozialistischer Tradition

                agiert und denkt. Es ist nicht notwendig, jede dieser Denkausdruckformen zu bewerten, denn

                deren Anwendungen finden immer statt: Die AfD wird gewählt, weil diese Gruppierung

                von Strömungen in der Lage ist, die Gesinnung der Bevölkerung so zu verwerten, dass diese

                nur im Agieren der AfD eine Chance sieht, dem aktuellen System entkommen zu können,

                wobei völlig unklar ist, welches System dann konkret folgen wird, denn die AfD orientiert

                sich vor allem an Denkweisen, deren historischer Kontext z.Z. nicht real zu finden ist,

                aber von der AfD wieder real etabliert werden soll, wobei die "Sehnsüchte" der Wähler

                eine kleine Teilmenge sein könnten. - Exakt diese Situation ist erlebbar, wenn die

                Wähler der AfD zuströmen und nicht genau wissen, was das bewirkt, denn bei den

                anderen Parteien ist es ebenfalls so: Die Wähler wissen nicht genau, was passieren

                wird nach den Wahlen, außer dass auch nach den Wahlen ohne Ende gelogen und betrogen wird.

                AfD als kleineres Übel, so denken die Wähler, die sich keine Gedanken machen, wie ein

                Systemwechsel in Art, Umgang, Ablauf und Fundamentierung erfolgen muss. .... Der

                Selbstläufer "Politik", auf dessen Ergebnisse der Wähler erstarrt wartet, bis er

                den nächsten Arschtritt spürt, ist ein gesellschaftlicher Verschleiß, der in jedem

                Fall faschistisch so enden wird, wie es die Wähler nicht erwarten können und wollen.

 

Man braucht keinen Verfassungsschutz. Dem Volk aufs Maul schauen, das reicht schon.

Die Brandmauer im Bundestag könnte nur eine Verweigerung von Fraktionen sein, mit der Fraktion der

AfD eine Gesetzesvorlage gemeinsam zu schaffen. Allerdings kann das ganz locker umgangen werden,

in dem der AfD eine Gesetzesvorlage präsentiert wird, die der AfD genehm ist, ohne dass die AfD

daran mitgearbeitet hat.

 

Es gibt also keine Brandmauer, da unnötig.

 

 (7.11) Internet - Datenbeschaffung

Die Planung, Herstellung, Umsetzung, Inverkehrbringen und Inbetriebnahme eines Onlineauftrittes, und einer

Onlinekommunikation, der / die dem Besucher des Onlineauftrittes weder vorab noch direkt mit dem Erstzugang

bzw. Zugang mitteilt, dass mit diesem Onlineauftritt / dieser Onlinekommunikation Online-Auftritte jeder Art Zugriff

haben, ohne dass der Besucher diese Zugriffe bereits vorab oder mit Zugang zum Onlineauftritt vermeiden kann, ist

verboten.

 (7.11.1) heimlicher Datenabfluss - Beispiele

Beispiele

 

Der Heise-Verlag propagiert auf seiner Domain heise.de den Anspruch, Datenschutz der Besucher zu

respektieren, wie folgt, in dem folgende Fremd-Online-Auftritte den Browser des Besuchers der

Domain heise.de konnektieren, ohne dass heise.de darstellt, warum diese Fremdzugriffe stattfinden,

warum sich der Besucher von heise.de mit möglichen Sicherheitslücken der Fremdzugriffe

konfrontiert sehen muss und warum von heise.de diese Fremdzugriffe nicht dem Besucher als

unmittelbar und nachhaltig als abschaltbar dargestellt werden.

 

Betroffene Partner-Domains von heise.de, die heimlichen Datenabfluss vollziehen, sind:

 

doubleclick.net

                dymatrix.cloud

                ioam.de

                kameleoon.eu

                mateti.net

                thenewsbox.net

 

Betroffene Partner-Domains von morgenpost.de, die heimlichen Datenabfluss vollziehen, sind:

 

                              ajax.googleapis.com

                                            cleverpush.com

                                            doubleclick.net

                                            funkedigital.de

                                            geoedge.be

                                            googletagmanager.com

                                            ioam.de

                                            npttech.com

                                            permutive.app

                                            tinypass.com

                                            yieldlove.com

 

 

Betroffene Partner-Domains von faz.net, die heimlichen Datenabfluss vollziehen, sind:

 

                                            adobedtm.com

                                            amazon-adsystem.com

                                            cleverpush.com

                                            doubleclick.net

                                            dx6ctphzljkf1.cloudfront.net

                                            emetriq.de

                                            geoedge.be

                                            google-analytics.com

                                            google.com

                                            googletagmanager.com

                                            googletagservices.com

                                            gscontxt.net

                                            imasdk.googleapis.com

                                            ioam.de

                                            plista.com

                                            youtube.com

 (7.11.2) Datenspeicherung - Beispiel Live-Video auf Facebook (Meta)

Seit Mitte Februar 2025 lässt Meta die Speicherung von Live erzeugten Videos, die nicht

zu einem Account gehören, der nach Versterben des ehemaligen Accountbesitzers explizit

in den Gedenkzustand versetzt wurde, nur noch für 30 Tage zu, wobei Facebook nach 30 Tagen

automatisch löscht.

 

Damit ist Facebook für alle User, die Facebook auch zum Zweck der Dokumentation der Zeitgeschichte nutzen, nicht

geeignet.

 

 

 

 

 

 (7.12) Lizenzrecht

Das Lizenzrecht ist alles andere als formal und trivial.

 (7.12.1) öffentliche Aktivität im Bereich Film, Radio und Fernsehen

Öffentliche Aktivität im Bereich Kultur - dort Film, Radio und Fernsehen Deutschlands.

 

Aktivitäten im Bereich Film, Radio und Fernsehen werden an die Maßgabe der Einbeziehung von Kulturgütern aus der

vergangenen und aktuellen Wertschöpfung kultureller Güter von Film, Radio und TV gebunden: In der öffentlichen

Aktivität muss die Präsentation dieser Güter gleichberechtigt bezüglich deren Entstehungszeiträume so erfolgen, dass

es sich nicht um eine Nischen-Präsentation handelt. Ziel dieser Maßgabe ist es, die Pflicht, Kulturgüter Deutschlands

unabhängig von der jeweiligen historischen Daseinsform Deutschland gleichberechtigt zu präsentieren. Die

Rückstellung der Präsentation von Deutschem Kulturgut führt zur Unwirksamkeit der Lizenz: Diese öffentliche

Aktivität der Nische oder Rückstellung ist damit verboten.

 

Praktisch bedeutet das: Das öffentlich-rechtliche Radio und Fernsehen verliert die lizenzgebundene Erlaubnis,

öffentlich tätig zu sein, wenn deutsche Produktionen seit der Einführung von Bild und Ton per Audio, Film und

Fernsehen nicht gleichberechtigt zu den aktuellen Produktionen der öffentlich rechtlichen Sender in deren Programmen

präsentiert werden. Damit muss z.B. das Spezial-Archiv der DEFA (ein vor und nach der Existenz ehemaligen DDR

am Markt aktives deutsches Unternehmen) für die Programme der öffentlich-rechtlichen Sender geöffnet und dauerhaft

offen gehalten werden, wobei das die permanente Verwertung der deutschen Kulturgüter der DEFA zum Zweck der

Verwertung durch die öffentlich-rechtlichen Sender ausschließt Deutsches Kulturgut der DEFA muss

nachhaltig ein Allgemeinbestand im alltäglichen Kulturdasein sein, das die öffentlich-rechtlichen Sender präsentieren,

um den kulturellen Bildungsstand und den Bezug auf Deutsche Kultur nachhaltig zu begünstigen. Kultur ist auch

als Teil des Allgemeinwissens auszuprägen.

 

Analog wird ein Kino nur dann eine Erlaubnis zu öffentlichen Aktivitäten erhalten, wenn das Kinoprogramm

gleichberechtigt o.g. Deutsche Kulturgüter des Filmes präsentiert.

 (7.12.2) Betätigung eines Unternehmens in der Öffentlichkeit

Das Unternehmen - egal wo es seinen Firmensitz hat - muss für z.B. wirtschaftliche Aktivitäten in der Öffentlichkeit

eine gültige Lizenz besitzen. Ziel ist es, anhand dieser Lizenz solche öffentliche-wirtschaftliche Aktivitäten zu

unterbinden, die z.B. keiner Rechtsnorm entsprechen.

 

Ein Verbot der Präsenz von Wertschöpfungsprodukten in der Öffentlichkeit (z.B. Angebot, Verkauf) behindert nicht

zwingend die Wertschöpfung selbst, so dass es dem Unternehmen dann weiterhin frei steht, seine wirtschaftlichen

Tätigkeit zu gestalten.

 

Die per Lizenz erlaubte Präsenz von Wertschöpfungsprodukten im öffentlichen Bereich (z.B. Straße, Verkauf,

Werkstatt etc.) beeinflusst andere Zulassungen, die für Wertschöpfungsprodukte gelten, nicht zwingend, wobei

dann jedoch das Verbot der öffentlichen wirtschaftlichen Tätigkeit die Anwendung dieser anderen Zulassungen

verhindern könnte.

 

 (7.12.3) öffentliche Aktivitäten mit Beeinflussung

öffentliche Aktivitäten mit direkter und indirekter Beeinflussung des öffentlichen Bereiches.

 

Eine direkte Aktivität im öffentlichen Bereich kann auf diesen auch indirekte Aktivitäten bewirken.

 

Praktisch bedeutet das: Ein Wertschöpfungsprodukt, das Ressourcen der Öffentlichkeit - wie z.B. Luft, Wasser,

Boden - im Zuge der öffentlichen Aktivität mittels diesem Produkt beeinflusst, kann in einer Lizenz so berücksichtigt

werden, dass der Ressourcenverbrauch angepasst wird. Z.B. kann sich ein Mensch sehr wohl ein Automobil mit

grosser Ressourcenbelastung in der Öffentlichkeit zulegen, darf aber diese Automobil nur dann im öffentlichen Raum

benutzen, wenn der Nutzer das Maßgabe-Element der Erbringung einer finanziellen Abgabe nachkommt - z.B.

jährlich. Ziel dieser Möglichkeit ist es, dass Menschen, die Dreckschleudern im öffentlichen Bereich nutzen wollen,

eine finanzielle Vorab-Kompensation als Zugang zur Nutzung der Dreckschleuder zu erbringen haben, wobei dem

Menschen es frei steht, sich die Dreckschleuder anzuschaffen, denn schließlich kann diese auch in der Garage oder

in der Schrankwand untergebracht werden.

 

Im privaten Bereich Land-, Forst-, Wasser- und Luftwirtschaft anhand privater Böden, Gewässer, Wälder, Tiere etc. ist

der Zusammenhang der direkten Aktivität im öffentlichen Bereich mit den auf diesen indirekt wirkenden Bedingungen

massiv, so dass eine Lizenz z.B. im Sinne des Umweltschutzes auch den Nachweis verlangen kann, WIE und mit

WELCHEN Ressourcen und Mitteln der private Landwirt agieren will. Das betrifft auch private Unternehmen

und Unternehmen des Staates.

 

 (7.13) Steuern, erweiterte Reproduktion, Lohnsteuer, Gewinn

 (7.13.1) Besteuerung von Dinglichkeiten

Dinglichkeit verbietet die Besteuerung. Also sind auch sämtliche Waren, Güter, Halbprodukte etc., die in die

Wertschöpfung eingehen, nicht besteuerbar. Das betrifft z.B. auch die Vorratshaltung.

 

                Z.B. Tabaksteuer oder Weinsteuer sind unzulässig.

 (7.13.2.) Besteuerung von Entgelt z.B. Lohn

Die Besteuerung von Lohn als Entgelt für geleistete Wertschöpfung kann nicht in den Teilen des Lohnes erfolgen, die

der einfachen Reproduktion dienen. Z.B. ist der Lohnanteil, der die Kosten eines Privathaushaltes tatsächlich

vollständig gedeckt, nicht besteuerbar, so dass private Haushalte mit der Kategorie "Einfache Reproduktion"

vergleichbar sind: Der deckende Lohnanteil als der über die einfache Reproduktion hinausgehende Lohnanteil

kann besteuert werden. Man beachte z.B. die Maßgaben für Entgelt und Reproduktion etc..

 (7.13.3.) Besteuerung unternehmerischen Gewinns

Die Besteuerung von unternehmerischem Gewinn, also demjenigen Kapitalfluss, der nach vollständiger Kostendeckung

der Wertschöpfung erzielt wird und dann nicht in Investitionen des Unternehmens am deutschen Binnenmarkt

einfließt, kann erfolgen. Man beachte Maßgaben für Abschreibungen und Invest etc..

 (7.13.4) Reproduktion

Einfache Reproduktion: Alleinige Kompensation der Ressourcen an verbrauchter Arbeitskraft.

 

Erweiterte Reproduktion: Kompensation der Ressourcen an verbrauchter Arbeitskraft und Ausgestaltung des

Kontextes für den erweiterten Erhalt der Arbeitskraft in Form von Bildung, Kultur, soziale Einbindung / Teilhabe etc..

 

 (7.14) Betrug

Die im BRD-Strafgesetzbuch hinterlegte Kategorien einfacher und gewerbsmäßiger Betrug.

 

Der gewerbsmäßige Betrug gemäß § 263 Abs. 3 Nr. 1 StGB ist eine Qualifikation des einfachen Betrugs

und setzt neben den Voraussetzungen des einfachen Betrugs folgendes voraus:

 

  * Die Betrugshandlung muss gewerbsmäßig ausgeführt werden, das bedeutet, der Täter muss die

  absichtliche und dauerhafte Begehung von Betrugstaten planen, um sich oder Dritte daraus

  fortwährend oder wiederkehrend zu bereichern.

 

  * Das Gewerbsmäßigkeitsmerkmal ist in § 263 Abs. 3 Nr. 1 StGB darin begründet, dass Regelmäßigkeit,

  Intensität, Dauerhaftigkeit und Professionalität im Handeln des Täters vorhanden sein müssen.

 

  * Bezüglich der finanziellen Vorteile gilt es, diese in einer gewissen Relation zur Bedeutung der

  täglich notwendigen Lebensführung des Täters zu sehen.

 

Diese Kategorie schließt nachfolgend benannte reale Fälle als gewerbsmäßiges betrügerisches Handeln aus.

 

 (7.14.1) Betrug bei Gewährleistung

laut Heise Verlag C't 2024 Heft 9 Seite 54 und 55

 

Status

 

Der per Onlineshop eines Mediamarktes erworbene Wisch- und Saugroboter

  "Dreame L10s" ermöglicht den Zugang eines ordnungsgemäß funktionierenden

  Gerätes in den Haushalt des Käufers, der zu Frieden ist.

  Im Laufe der Nutzung des Gerätes traten Defekte in Serie auf, die

  letztendlich das Gerät unbrauchbar machten.

  Beim ersten auftretenden Defekt wurde vom Käufer die Garantie

  nicht umgehend in Anspruch genommen, so dass der Käufer erst nach Auftreten

  eines weiteren Mangels, der das Gerät unbrauchbar gemacht hat, das

  Gerät an den Herstellerservice gesendet und nicht in einer dinglichen

  Instanz des Mediamarktes abgegeben hat.

 

  Der Hersteller ließ sich 1 Monat Zeit und sendete das Gerät nicht

  vollständig repariert an den Käufer zurück. Trotzdem hat der Käufer das

  Gerät wieder in Betrieb genommen.

 

  Nach einem weiteren Mangel schlug der Käufer vor, wegen permanenten Mangel

  des Gerätes dieses gegen ein funktionierendes umzutauschen, wobei das

  Nachfolgermodell gegen Aufpreis, den der Käufer zahlen will, vom

  Käufer erlangt werden soll. Diesen Umtausch mit Upgrade sollte der Mediamarkt

  vollziehen. Der Verkäufer bestand auf das Recht, einen Umtausch (mit oder ohne

  Upgrade) erst nach mehrfachem Reparaturvollzug ein und desselben Defektes

  ausführen zu müssen.

 

  Der Käufer fordert den Umtausch und der Mediamarkt gestattete die Retoure des

  defekten Gerätes. Der Käufer sendete das Gerät an den Mediamarkt ein

  und gestattet dem Verkäufer eine 2. Reparatur unter Wahrung einer vom

  Käufer festgelegten Frist, mit deren Ablauf das reparierte Gerät

  dem Käufer zur Verfügung stehen muss, oder der Käufer tritt vom

  Kaufvertrag zurück und will den Kaufpreis erstattet haben: Es wird

  dann also kein Upgrade auf das neuere Modell vollzogen.

 

  Die Frist lief ab und der Käufer trat vom Kaufvertrag zurück. Der Verkäufer

  teilte dann dem Käufer mit, dass das Gerät sich beim Herstellerservice

  befindet. Darauf hin setzte der Käufer dem Verkäufer ein Frist für die

  Erstattung des Kaufpreises an den Käufer.

 

  Der Verkäufer teilte dem Käufer nun mit, dass dieser eine 2. Reparatur

  genehmigt hatte, die Frist zum Vollzug der Erstattung des Kaufpreises

  nicht akzeptieren wird und dass der Käufer das Ergebnis des 2. Reparaturversuches

  abzuwarten hätte.

 

  Der Verkäufer stellte zudem fest, dass der Verkäufer keinen Einfluss auf

  den Vollzug der Reparaturtätigkeit des Herstellerservices zu einem vom

  Hersteller anerkannten Defektes hat, denn der Hersteller kann sich entscheiden,

  das Gerät zu reparieren oder nicht zu reparieren. Die Reparatur ergab ein

  voll funktionsfähiges Gerät, das an den Käufer zurückgesendet wird.

 

  Diese Rücksendung seitens des Herstellerservices fand nach Rücktritt des Käufers

  vom Kaufvertrag statt. Die Annahme der Rücksendung wurde vom Käufer verweigert,

  der nun einen Anwalt eingeschaltet hat.

 

Analyse

 

  Der Käufer hat die Garantie verzögert in Anspruch genommen und damit mindestens

  1 Mangel am Gerät geduldet, ohne zu wissen, welchen Einfluss der Mangel auf die

  Nutzung der defekten Ware hat, deren Defekt aus Sicht des Käufers erst mal

  akzeptabel war. Damit wurden Garantieleistungen in Art und Umfang vom Käufer

  erst mal nicht eingefordert.

 

  Mit Entschluss des Käufers, die Garantie doch in Anspruch zu nehmen, wurde

  der Defektzustand des Gerätes zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der

  Garantie relevant: Das Gerät weise permanente Mängel auf.

 

  Der Käufer hat zusammen mit der Inanspruchnahme der Garantie einen Umtausch

  des defekten Gerätes in Form dessen Ersatzes durch ein Nachfolgemodell

  gegen Aufpreiszahlung durch den Käufer erklärt.

 

  Weil der Hersteller mehrmalig reparieren kann und parallel der Verkäufer,

  der nicht der Hersteller ist, den vom Käufer geforderten Umtausch

  hätte machen können, muss dem Käufer klar gewesen sein, dass der

  Verkäufer sich aus Kostengründen für den Herstellerservice entscheiden

  könne, denn: Der Käufer hat die Ware nicht beim Verkäufer sondern beim

  Hersteller zurückgegeben.

 

Synthese

 

  Das parallele Agieren der 2 Garantieleistungsformen "Herstellerservice"

  und "Verkäufergarantieleistungen" unterliegt komplett fremdbestimmt der

  Maßgabe des Verkäufers, denn nur der hat den Kaufvertrag erfüllt und

  die damit verbundenen Garantieleistungen implementiert - darunter auch

  eine mögliche Umtauschmöglichkeit. Und: Der Käufer geht entweder die

  Garantieregelungen ein oder kauft erst gar nicht. Ziel dieser

  Fremdbestimmung ist der für den Verkäufer kostengünstige Vollzug

  eines Garantiefalles, also die Verlagerung der Kosten auf die des

  Herstellers und dessen mehrmalige Reparaturversuche ein und desselben

  Mangels des Gerätes.

 

  Der Käufer hat also mit Nichten die Wahl auf den Umtausch als Ersatzlieferung

  oder als Upgrade (Anstelle-Lieferung des Nachfolgemodelles).

 

  Verkäufer und Hersteller müssen sich also absprechen, wir der Käufer im Fall der

  Garantieleistung zu normieren ist. Das bedeutet die Implementierung von generellen

  Regelungen zur Garantiegewährung. Käufer und Verkäufer haben den Dritten, also

  den Hersteller mit zugehörigen Verträgen gebunden. Verkäufer und Hersteller

  erwirtschaften systematisch und wiederkehrend Gewinn, der auch mittels Normierung

  des Käufers professionell, also aus Berufung, erwirtschaftet wird.

 

  Das mit Erzielung des Gewinnes vorhandene unternehmerische Risiko muss auch

  in den Absprachen Verkäufer und Herstellers betrachtet werden, wobei der

  Käufer nicht bestimmen kann, welche dieser Risiken er ev. auch alleine

  zu tragen hat, also ob der Verkäufer und oder Hersteller zu Lasten des

  Käufers übervorteilt werden.

 

 

Fazit

 

  Das BRD-Strafgesetzbuch geht zwar von betrügerischer Täterschaft aus, lässt

  aber deren Formen außer Acht.

 

  Die Feststellung eines Betruges muss unter Normierung von Einzelfällen

  anhand von Regeln, die auch spezielle Betrugsabsichten berücksichtigen,

  erfolgen. Das kann allerdings nur mit richterlicher Aktivität erfolgen, so

  dass Betrugsfälle durch Richter grundsätzlich zu prüfen sind: Der

  Betrugsfall kommt von Amts wegen vor das Gericht, das sich auf Hilfen

  wie Staatsanwaltschaft, Anwälte etc. berufen kann, um die Richterentscheidung

  zu finden, die auch sein kann, dass der Betrugsfall, weil keiner ist,

  nicht beklagt werden kann.

 

  Betrugsfälle sind erst nach richterlicher Prüfung beklagbar.

 

 (7.14.2) Betrug in der Erbringung einer Dienstleistung

29.11.2023 Deutsch Bahn - Erbringung Dienstleistung

 

Ansatz

  (A) Zu verkaufende Dienstleistung

 

                Die Deutsche Bahn ermöglicht es, eine gewöhnliche Reise als gewöhnliches Geschäft der

                DB mit ihrem Kunden anzugehen und zu verkaufen - z.B. im Online-System der Ticketbuchungen -

                und dabei Kundendaten (Informationen) zu benutzen, z.B.:

 

                              Startort und Startdatum + Uhrzeit (wenn kein Zieldatum + Zieluhrzeit festgelegt werden),

                              Zielort und Zieldatum + Uhrzeit (wenn kein Startdatum + Startuhrzeit festgelegt werden).

 

                Die gewöhnliche Reise wird also auch mit der Übersicht der Fahrverbindungen

                (inklusive Startor Zielort Startzeit, Zielzeit, Dauer und für die nächste

                anliegende Fahrverbindung deren Anschlusszeitraum (Umsteigezeit + Umsteigeort))

                ausgestattet.

 

                Das Geschäft wird angebahnt, in dem die Verbindungen und deren Varianten angeboten werden,

                wobei ev. dann folgend auch die Buchung und Bezahlung (z.B. Vorkasse) des Tickets möglich

                sind.

 

                Angebote von Dienstleistungen in Form einer Reise von A nach B sind vorgefertigt oder

                zusammenbaubar (Kombination von Teilreisen).

 

                Es werden auch Verbindungen angeboten, deren Zusammenwirken als Übergang von einer

                zur nächsten Verbindung zeitlich - z.B. im Minutenbereich - liegen können. Für diesen

                Übergang ist also dessen Antritt zwingend.

 

                Der Käufer wird nicht zwingend in die Lage versetzt, vorab abschätzen zu können,

                ob der Übergang zeitlich auch den Antritt der Anschluss(teil)reise ermöglicht.

                Der Kunde kauft dann also im Vertrauen in die DB: Wenn also die Deutsche Bahn

                eine Umsteigezeit anbietet, kann der Kunde davon ausgehen, dass diese ausreicht,

                um die Anschlussfahrt zu erreichen. Das Anbieten der Umsteigezeit für den Kunden

                wird durch diesen also mit der Erreichbarkeit der Anschlussfahrt gleichgesetzt,

                denn der Kunde kauft das Ticket in berechtigter Annahme, dass die

                angebotenen DB-Dienstleistungen seitens der DB nicht nur erfüllbar sind, sondern

                von der DB auch erfüllt werden.

 

                Auf dem Ticket des gekauften Geschäftes über die von der DB zu erbringenden Dienstleistungen

                wird auf die AGB verwiesen.

 

  (B) Praktikabilität der zu verkaufenden bzw. verkauften Dienstleistungen der DB

 

                Die Praktikabilität der Dienstleistungen in deren Vollzug ist kundenseitig eine systematische

                Verkettung von Angebot, Vereinbarung, Kauf, Vollzug von Dienstleistungen im Rahmen eines

                Geschäftes ("Reise) auf Basis der vereinbarten Elemente und auch eines Kundenvertrauens

                in die Erfüllung der vereinbarten und gekauften Dienstleistungen der DB.

 

                Die Reise soll also wie im Ticket vereinbart umgesetzt werden, deren Dienstleistungen und Elemente

                der Dienstleistungen der Kunde von der DB gekauft hat.

 

                Zugleich sind für die Praktikabilität Angaben von Zusicherungen und Garantien u.a. des Tickets zu

                             beachten.

 

 

  (C) Verkaufte Zusicherungen und Garantien

 

                Die Bahn setzt das Geschäft auch dann um, wenn die Vereinbarung (Ticket) nicht bedient wird

                (teilweise bzw. vollständig nicht bedient), weil die teilweise bzw. vollständige Bedienung durch die

                             DB nicht umsetzbar oder der DB z.B. nicht zumutbar ist. Das allerdings setzt die Wirksamkeit des

                             verkauften Tickets als Vertrag nicht außer Kraft.

 

                (C1) Abweichungen von Art und Umfang der per Ticket verkauften Dienstleistung

 

                              Was die DB im Ticket schriftlich ausweist: "Ihre Reisedaten können sich kurzfristig durch

                              Bauarbeiten und andere erforderliche Fahrplananpassungen ändern."

 

                              Die DB stellt sich frei von der zu erbringende Dienstleistung gegen Entgelt, weil die DB

bestimmt, welche Gründe in Art und Umfang für eine Abweichung von einer verkauften

Reise wirksam werden. Diese Freistellung hält die DB mit dem Verkauf der Reise als vom

Fahrgast genehmigt, da aus Sicht der DB Teil des gekauften Tickets ist.

 

                              Damit gilt: Es wird auch nicht garantiert, dass die verkaufte Reise bahntechnisch überhaupt

                              stattfindet. Es wird also nicht garantiert, dass der Vertrag (Ticket) tatsächlich Zug um Zug

                              erfüllt wird.

 

                              Es wird damit bahntechnisch auch nicht garantiert, dass ein Übergang zwischen 2 Teilreisen

                              tatsächlich angetreten werden kann. Damit wird auch nicht garantiert, dass die per Übergang

                              anschließende Reise (Teilreise) tatsächlich angetreten werden kann.

 

                              Die DB stellt sich also von der Erfüllung von Grundelementen des Vertrages frei, wobei der

                              Kunde das mit dem Kauf des Tickets a priori zugestimmt hat. Der Vertrag wird auf die

Interessen der DB anpassbar, die auch den verkauften Gegenstand des Geschäftes in Art und

 Umfang abweichen lassen können. Der "Fahrgast" der DB muss daher durch die DB im

Zuge der Erfüllung bzw. Abänderung der verkauften Dienstleistung normiert werden.

 

                              Diese Normierungsnotwendigkeit wird bereits formal darin begründet, dass dem Käufer des

                              Tickets einer gewöhnlichen Reise weder eine Garantie noch eine Praktikabilität zugesichert

                              werden.

 

                              Mit der Art und Qualität des Angebotes muss dieses vom DB-Kunden als "Katze im Sack"

                              gekauft werden: Der erste Schritt in der Übertragung des unternehmerischen Risikos der

                              DB auf deren Kunden ("Fahrgäste").

 

                              Es handelt sich also um eine systematische Vorteil-Nachteil-Regelung der DB in Rahmen der

                              Geschäftstätigkeit der DB im bahntechnischen Personentransport (Privatkundentransport).

 

                              Die Auslagerung von Klauseln in die AGB der DB setzt voraus, dass der Kunde mit jedem

                              angebahnten Ticketverkauf diese AGB lesen und anerkennen kann. Das gehört also zum

                              Verkauf eines Tickets dazu.

 

                              Alternativ und oder parallel können diese Klauseln auf dem Vertrag (Ticket) angegeben

werden.

 

                              Das allerdings ist Sache der DB, die dem Kunden darüber auch zu keiner Auskunft

verpflichtet ist.

 

 

                (C2) Abweichungen von der Erfüllung der per Ticket verkauften Dienstleistung

 

                              Die DB kennzeichnet ihre geschäftlichen Aktivitäten als Risiko behaftet, da die DB im

                              DB-eigenen "Fahrgastrecht"-System schriftlich feststellt: "Zugausfälle sowie Verspätungen

                              können aufgrund der Komplexität des Eisebahnbetriebes leider nicht immer vermieden

werden."

 

                              Komplexität ist ein gewöhnliches Risiko der unternehmerischen Tätigkeit der DB (siehe auch

                                           (E)).

 

                              Die Formulierung "nicht immer" umfasst also auch Risiken in der Geschäftstätigkeit

                              der DB im Bereich bahntechnischer Personentransport (Privatkundentransport), die den

Fahrgast betreffend nicht und oder nicht regelmäßig beherrschbar sind und auch weder

zugesichert noch garantiert werden.

 

                              Das DB-Fahrgastrechtesystem greift im Fall eines Regresses zu einem gekauften Ticket.

 

                              Der Text "Zugausfälle sowie Verspätungen können aufgrund der Komplexität des

                              Eisenbahnbetriebes leider nicht immer vermieden werden." ist nicht Teil des Tickets.

 

                              Damit ist jeder Kauf eines Tickets erneut a priori mit einem Risiko für den Käufer, das der

                                           Fahrgast nicht zu vertreten hat, aber übernehmen soll, verbunden.

 

 

  (D) DB-Risikomanagement für eine gewöhnlichen Reise als bahntechnischer Personentransport

 

                Es ist - wie oben bereits erwähnt - eine Schnittstelle des DB-Risikomanagements im geschäftlichen

                Agieren der DB so zu implementieren, dass die vom Fahrgast o.g. auch pauschal gekauften

immanenten Risiken der Geschäftigkeit der DB konkret verwaltbar und verwertbar werden, wenn der

Fahrgast diese auf ihn übertragene DB-eigenen Risiken abwehren (Regress) will und oder muss. Der

Regress ist damit aus Sicht des Kunden eine Abwehr von Schaden bzw. eine Erlangung dessen

Ersatzes und hat damit nicht den Charakter eines reines DB-eigenes Fahrgastrechtes.

 

                Die Schnittstelle ist also die Einzelnormierung einer konkreten DB-Risikosituation, die für den

Fahrgast z.B. die Änderung des Bezuges der Leistung so erbracht hat und oder noch erbringen wird,

                dass die gekaufte Leistung in einem für den Fahrgast konkreten (ev. nicht erwartbaren) Umfang

                verändert wurde oder wird. Und: Der Fahrgast muss zwingend die Abweichungen und Risiken

                benennen und dazu das Ticket und dessen Formulieren heranziehen. Z.B. die Ankunftszeit eines

                Zuges laut Ticket und laut Realität. Genau genommen müsste sich der Fahrgast zur Wahrung

                seiner Interessen bereits im Vollzug der Dienstleistung jede Abweichung von der DB

                bestätigen lassen: Quasi eine Verbriefung des Soll-Ist-Zustandes wegen Abänderung des

                Vertrages durch Abänderung der ab den Kunden zu erbringenden weil vereinbarten Dienstleistungen

                der DB.

                Diese Verbriefung stellt die DB dem Kunden nur auf dessen Anfrage bzw. im Regressverfahren

                bereit. Die Verbriefung ist nicht Teil des Vertrages (verkauften Tickets), unterliegt aber vollständig

                dem gewerbsmäßigen Agieren der DB (daher auch die Schnittstellen der DB).

 

                (D1) Einzelfallabwicklung der Übertragung des DB-Risikos auf den Fahrgast in Form des

                DB-eigenen Systemes von "Fahrgastrechten"

 

                              Die Bahn hat eine normierte Schnittstelle zwischen Wirksamkeit des Tickets und dessen

                                           Nicht- bzw. Nur-Teilbedienung implementiert und nennt das "Fahrgastrechte". Mittels dieser

                                           Schnittstelle erfolgt die aus Sicht der DB erstellte Verbriefung auch von SOLL-IST-

Abweichungen.

 

                              Im Rahmen des gewerbsmäßigem Agieren der DB sieht diese sich sich als Rechtegeber,

denn das System der "Fahrgastrechte" ist ein DB-eigenes System und normiert "Fahrgäste"

im Bereich Regress vollständig, denn das DB-System der "Fahrgastrechte" wird von der DB

als unzweifelhaft vollzogen: Die DB beruft sich genau dann auf die Normierung, wenn ein

Regresskonflikt zu einem verkauften Ticket vor- oder anliegt, in dem dieses System

zwingend zur Anwendung kommt, um zugleich den Kunden zwingend nach den eigenen

DB-Regeln zu normieren.

 

                              Das übliche Geschäftsverhalten der Bahn in der Einzelfallabwicklung per DB-eigenem

                              System der "Fahrgastrechte" verlangt, dass der Fahrgast Abweichungen selbst belegen und

                              also beschaffen muss. Diese Belege des Fahrgastes müssen so sein, dass die Abweichungen,

                              die den Fahrgast betreffen, (hinreichend genug) diese Abweichungen beweisen, um dann

                              im "Fahrgastrechtesystem" bewertet und verwertet zu werden: Regressforderungen

                              des Fahrgastes an die DB mit anschließender DB-eigener Normierung der

Regressforderungen des Fahrgastes im Einzelfallverfahren: Der Bock wird damit zum

Gärtner, denn das Regressverfahren muss der Kunde bei der DB beantragen, damit das

Verfahren eröffnet werden kann. Also eine im gewerbsmäßigen Agieren der DB auf Antrag

des Kunden auszustellende Verbriefung der SOLL-IST-Abweichungen des Vertrages.

 

                              Typische Kategorien der Normierung sind "Verspätung am Zielort" und "Erklärung".

                              Die Handhabung dieser Kategorien unterliegen vollständig der DB, so dass die DB mittels

                              dieser Normen-Kategorien deren inhaltliche Ausprägung von der Realität abweichend

feststellen kann.

 

 

                (D2) Einzelfallabwicklung der Übertragung des DB-Risiko auf den Fahrgast in Form des DB-eigenen

                Systemes von "Fahrgastinformationen"

 

                              Die Bahn hat eine weitere normierte und vor allem pauschalisierte Schnittstelle zwischen

                              Wirksamkeit des Tickets und dessen Nicht- bzw. Teilbedienung implementiert und nennt

                              das "Fahrgastinformationen".

 

  (E) Gewöhnliche Daseinsformen der DB im Alltagsgeschäft der Umsetzung einer gewöhnlichen

  Reise als bahntechnischer Transport einer Person (Privatperson) - öffentliches Interesse

 

                Nachfolgende Kriterien kennzeichnen das reale und gewöhnliche und geschäftsmäßige Agieren der

                             DB.

 

                              Die Unpünktlichkeit der DB ist inzwischen Allgemeinwissen der Bevölkerung und auch in

                                           den Medien von massivem öffentlichen Interesse. Dabei spielen die Ursachen der

Unpünktlichkeit schon keine Rolle mehr.

 

                              Die Erkenntnis, Anschlüsse zu verpassen, ist inzwischen Allgemeinwissen der Kunden der

                                           DB und auch von massivem öffentlichen Interesse. Dabei spielt die Möglichkeit, dass der

                                           Anschluss durch Warten (und damit drohender Verspätung des Wartenden) auf den

Verspäter vollzogen werden könnte, schon keine Rolle mehr.

 

                              Die Abhängigkeit der Praktizierung einer gewöhnlichen Reise von z.B. Umfang und Art des

                              Schienennetzes, des Bahnhöfenetzes und der Zugangssysteme zu Schiene und Bahnhöfe ist

                              in der Bevölkerung inzwischen ein Allgemeinwissen mit bereits legendärem Charakter.

 

Der Fall in Kurzdarstellung

 

                Der Fall wurde durch den betroffenen Fahrgast bei der Staatsanwaltschaft in Berlin wegen

  gewerbsmäßigen Betruges zur Anzeige gebracht: Angezeigt wurde u.a. der Bahnvorstand.

  Der berliner Staatsanwaltschaft stellte schriftlich fest, in dem Fall keine Anzeichen eines

  gewerbsmäßigen Betruges feststellen zu können.

 

  Der Fall ist im Detail beweisbar.

 

  Eine Reise geplant vom 29.11.23 bis 29.11.23, aber vollzogen vom 29.11.23 bis 30.11.23.

 

  Die Fahrt sollte am 29.11.23 beginnen und enden: In dem Ticket gab es ein Zeitfenster zwischen

  Ankunft am Zielort und Abfahrt vom Zielort: 5 Stunden. Diese Zeitspanne reichte für den Fahrgast

  der DB aus, um am Zielort ein Geschäft im Wert von 230.000 Euro erfolgreich abzuschließen, da

  der Kunden-Geschäftspartner vor Ort vorab mit dem Zeitlimit wegen der Bahnverbindung einverstanden war,

  denn es sollte eine schnelle Verbindung per ICE (z.B. Sprinter) der DB benutzt werden.

 

  Das schnelle und rechtzeitige Eintreffen auf der Rückfahrt nach Berlin wurde vom Kunden auch

  deswegen gewählt, weil die in Berlin befindlichen Haustiere des Kunden der DB - darunter eine

  insolinabhängige Katze - rechtzeitig versorgt werden müssen. Das schnelle und rechtzeitige Eintreffen

  auf der Rückfahrt nach Berlin mit dem kundeneigenen verfügbaren Vollhybrid-Auto war für den

  Kunden absehbar nicht zu schaffen.

 

  Das Angebot der DB entsprach dem Anliegen und Interesse des Kunden. Die DB hat das Angebot

  verkauft. Es wurde vom Kunden über 1 Woche vor Fahrtantritt gebucht und bezahlt.

 

 

  Die Hinfahrt

 

                Fahrplan (SOLL):

 

                              04:25 Uhr ICE 646 Berliner Hauptbahnhof nach Düsseldorf Hbf

  Ankunft 09:08 Uhr.

                Umsteigezeit 13 min.

 

                              09:21 Uhr RE 26410 nach Lindern.

                Ankunft 10:08 Uhr.

                Umsteigezeit 3 min.

 

                              10:11 RE 10368 um nach Heinsberg Kreishaus.

                Ankunft 10:25 Uhr.

 

                IST:

 

                              Die Hinfahrt endete in Düsseldorf, da der ICE 646 um 30 min. zu spät eintraf.

                              2 Anschlusszüge wurden nicht erreicht.

 

                              Auf der Fahrt nach Düsseldorf wurden im Zug von Anfang an 2 Zeitverzögerungen rot

                              angezeigt, ohne dass diese die Ankunftszeit in Düsseldorf verändert hätten.

                              Diese Zeitverzögerungen waren zwar dem Kunden vorab nicht bekannt, wurden aber

                              von der Bahn kompensiert. Aber: Trotzdem ein Eintreffen mit der Verzögerung

                              von 30 min. wegen:

 

                              Signalstörung mit Zwangsreduzierung der Geschwindigkeit des ICE auf 55 bis 60

                                                         km/h.

 

                              Dann noch eine Baustelle, von der Fahrgäste während der Zugfahrt erfuhren.

 

                              Da der Bahn die Baustelle bekannt sein muss, aber dem Kunden nicht bekannt war,

                              als er das Ticket gekauft hat, wusste die Bahn - im Gegensatz zum Kunden - dass

                              dessen pünktliches Eintreffen in Düsseldorf gefährdet sein kann.

                              Und wegen der Signalstörung auch tatsächlich nicht eingehalten wurde.

                              Diese Baustelle war allerdings nicht die im Streckenplan rot angezeigten

                              Zeitverzögerungen, denn die sollten während der Fahrt des ICE voll kompensiert

                              werden.

 

                              Der reale Fahrplan von Düsseldorf nach Heinsberg kostete 1 Stunde mehr Fahrzeit

                              gegenüber der geplanten Hinfahrt. U.a. musste ein Überlandbus genommen werden,

                              der diverse Dörfer abklapperte.

 

 

  Die Rückfahrt

 

                Fahrplan (SOLL):

 

                              16:33 Uhr RB 33 (10383) Heinsberg Kreishaus nach Lindern

                              Ankunft 16:47 Uhr

                              Umsteigezeit 4 min

 

                              16:51 Uhr RE 4 (2642) nach Wuppertal

                              Ankunftszeit 18:00 Uhr

                              Umsteigezeit 16 min

 

                              18:16 Uhr ICE 955 nach Berlin Ostbahnhof

                              Ankunftszeit 22:27 Uhr

 

                IST:

 

  Der RB 33 ist ein Zug, der allein auf einer beschrankten eingleisigen Strecke fährt,

                so dass außer dem Zugführer nichts dafür sorgen kann, unpünktlich zu sein, zumal

                die langen Strecken eine Aufholung verlorener Zeit zulassen.

 

                Der RB 33 traf allerdings 2 min. am Ziel zu spät ein.

 

                Es kann nur 1 Grund gegeben haben, weswegen der Zugfahrer sich verspätet hatte:

                Da der Anschlusszug in Lindern hat auf den RB 33 gewartet hatte, so dass die

                den Anschluss nehmenden Kunden in der Gewissheit, dass der Anschlusszug

                jederzeit ohne sie abfahren kann, sich aus dem Verspäterzug die Treppen runter stürzten,

                um dann treppauf mit Riesenschritten in den wartenden Zug zu stürzen, er auch gleich

                darauf losfuhr - dass dieses Szenarion der Zugführer des RB 33 mit ansehen wollte.

 

                              Der Anschluss 18:16 Uhr ICE 955 in Wuppertal nach Berlin Ostbahnhof erfolgte

                erheblich zu spät. Aber die Ankunftszeit des Zuges in Berlin spielte keine Rolle mehr,

                denn der Fahrgast der DB musste mit Entsetzen folgendes Szenario durchleben:

 

                Mit Eintreffen des ICE 995 in Hamm wurde den Fahrgästen von der netten

                Zugführerin zügig mitgeteilt, dass ein weiterer Zug an diesen ICE angekoppelt wird

                und man daher für 10 min in Hamm halten muss.

 

                Für den Kunden kam diese Ankopplung unerwartet, zumal das nachträgliche

                Verkoppeln von 2 ICE schon ungewöhnlich ist.

 

                Danach kamen erst mal keine weiteren Meldungen der Zugführerin mehr

                und es tat sich auch Anderes nicht, außer: Der Zug fuhr nicht ab.

 

                Dann nach langer Wartezeit kam die Hiobsbotschaft der Zugführerin:

                Massiver Oberleitungsschaden in Hannover. Weiterfahrt verspätet sich.

 

                Das war dann auch die einzige Information, die die DB ihren Kunden

                per zugeigenem DB-Fahrgastinformations-System zum Liegenbleiben des Zuges

                in Hamm gegeben hatte.

 

                Wieder für die Fahrgäste im ICE unerwartet wurde dieser ICE mit neuen Fahrgästen

                regelrecht geflutet, die aus einem anderen Zug kamen. Es wurde gerammelt voll.

                Und: Der Neuzugang an Gästen war genauso uninformiert, was los ist.

 

                Eine im Zuge befragte DB-Mitarbeiterin reagierte aggressiv.

 

 

                Weiter warten. Wieder ohne zu wissen wie lange.

 

                Dann die Durchsage der Zugführerin, dass die Bahn versuche,

                Busse zu besorgen. Ob, wann und wie viele, das ist nicht absehbar.

 

                Was man auf der Webseite das Bahn nicht liest, fand man auf

                der Telekom-News-Seite etc.: 800 Meter Oberleitung

                im Bereich Bahnhof Hannover wurden durch einen Zug

                zerstört. Reparaturarbeiten der Züge von Nord nach Süd

                über Hannover erfolgreich. Züge von Süd nach Nord über

                Hannover sind tabu.

 

                Wieder das Schweigen der Lämmer im gerammelt vollen ICE.

 

                Dann unerwartet die verzweifelte Stimme der Zugführerin gegen 23 Uhr,

                dass sich die Zugverbindungen nach Berlin über Hannover mindestens

                bis zum nächsten Tages verzögert und jetzt der Zugverkehr

                auf dieser Strecke eingestellt wurde.

 

                Der Kunde, der die "Reise" gekauft hatte, besorgte sich in der

                Halle am Haupteingang Bahnhof Hamm per Handy zügig ein Funktaxi und

                erfuhr, dass die Fahrt nach Berlin ca. 1200 Euro kostet (mit Rückleerfahrt

                Berlin nach Hamm). Der Taxifahrer erwartete Cash.

 

                Polizei war draußen am Haupteingang des Bahnhofes. Welche Funktion

                die Polizei dort hatte, war dem Kunden nicht ersichtlich.

 

                Am DB-Stand in der Eingangshalle Bahnhof Hamm wurden inzwischen

                Taxi-Gutscheine ausgegeben: Mindestens 3 Personen pro Taxischein (plus

                Fahrer). U.a. haben 3 Chilenen, die nur Englisch konnten,

                einen Taxigutschein für diese 3 Personen erhalten, hatten aber kein

                Taxi, denn draußen vor dem Bahnhof wurde die Schlange am

                Taxistand immer länger. Offensichtlich waren die Personen dort

                nicht in der Lage, sich per Handy ein Funktaxi aus Hamm zu rufen.

 

                Der Kunde, der bereits eine Funktaxi-Zusage hatte, aber den Taxifahrer gebeten

                hatte, auf die Ausstellung eines DB-Taxigutscheines zu warten,

                wurde dann mit der Aussage der DB-Mitarbeiterin im Hamm, die inzwischen

                das Service-Häuschen verlassen hatte, konfrontiert, dass es keine Taxigutscheine

                mehr gibt, da angeblich Busse unterwegs sein sollen: Wann die eintreffen,

                wie viele Busse ist unklar. Nur dass es nach Hannover und Berlin gehen soll.

 

                Auf den Hinweis des Kunden, dass er so schnell wie möglich nach Berlin muss,

                und einen Taxigutschein benötigt, hat die DB-Mitarbeiterin geantwortet:

                "Mir egal !" und sich auf das DB-"Fahrgastrechtesystem" berufen, dass der

                Kunde ja selbst in Erfahrung bringen kann. Weitere Infos gab es von

                der DB-Mitarbeiterin nicht.

 

 

                Der Kunde, der im Gegensatz zu den Chilenen keinen

                Taxigutschein bekommen hatte, musste diese Chaos der DB bezüglich

                Busbereitstellung sofort abwehren: Wegen den Haustieren in Berlin

                und der dort zwingenden Insulingabe entschloss sich der Kunde, cash zu zahlen.

                Der Taxifahrer lud dann noch die o.g. 3 Chilenen mit dem Dreier-Taxigutschein

                ein und ab ging es zu fünft in einem flotten BMW-SUV nach Berlin

                über vereiste, verschneite und mit LKW vollen Autobahnen. Der Taxifahrer

                aus Hamm fuhr absolut tapfer, solide und zuverlässig und hat damit seinen

                Fahrgästen in der Not ehrenhaft und nach guten Sitten geholfen.

 

                Am 30.11.23 um 03:30 Uhr stand der Kunde in Berlin vor seiner

                Haustür. Um 22:35 wäre die geplante Ankunftszeit in Berlin gewesen.

                Wegen der unverzüglichen Inanspruchnahme des Taxis durch

                den Kunden war die Verspätung nur 5 Stunden. Der insulinpflichtigen

                Katze hatten der Taxifahrer und der Kunde das Leben gerettet.

                Es trat kein Schaden am Tier ein, weil der Kunde richtig reagiert hatte

                und Hamm ein zuverlässiges Funk-Taxiunternehmen hat.

 

Reaktion des Bahnvorstandes gegenüber dem Kunden

 

                Der DB-Vorstand gab am 12.12.23 Bedauern zum Ausdruck

  und die Daten an das "Fahrgastrechte"System weiter.

 

  "Unser Zeichen: 1-171519475629

 

  Sehr geehrter Herr" .....

 

  "vielen Dank für Ihre E-Mail vom 30. November an Herrn Dr. Lutz.

  Er hat uns gebeten, Ihnen zu antworten.

 

  Es tut uns leid, dass Sie am Abend des 29. November vom Ausfall des ICE 955 ab Hamm (Westf)

  betroffen waren. Ihre Verärgerung darüber können wir nachvollziehen und bitten Sie für die

  Einschränkungen ausdrücklich um Entschuldigung.

 

  Bei Zugverspätungen und -ausfällen gelten die gesetzlichen Fahrgastrechte. Die Prüfung

  von Ansprüchen erfolgt ausschließlich durch das Servicecenter Fahrgastrechte in 60647

  Frankfurt am Main. Zur Prüfung Ihrer Ansprüche haben wir Ihre Unterlagen dorthin weitergeleitet.

  Die Mitarbeiter:innen werden sich bei Ihnen melden.'

 

  ....

 

  "Mit freundlichen Grüßen

 

  i.A. Thomas Steinbach

  Deutsche Bahn AG

  Zentraler Kundendialog

  Vorstandsangelegenheiten

  Salzufer 6, 10587 Berlin

  Tel +49 30 644 97 882, Fax +49 69 265 -53 974"

 

 

Reaktion des Kunden auf die Email des Bahnvorstandes

 

                Der Kunde hat in der Email an die DB erklärt, dass er auf Kompletterstattung der

  Taxikosten und auf eine Preisabschlagszahlung für nicht erbrachte Dienstleistungen besteht,

  und hat das auch mit folgender Argumentation untermauert:

 

  Die DB-Maßgabe, dem Kunden den Taxigutschein zu verweigern,

  also faktisch zu entscheiden, wie dringend es der Kunde hätte,

  nach Berlin zu kommen, ist Nötigung und volle Missachtung

  eines DB-Kunden in Not, die die DB herbeigeführt hat UND

  verwertend den Taxigutschein eingespart hat, wobei sich die DB

  vor Ort (am Tage der Zugverkehrsstilllegung in Hamm) gegenüber

  dem Kunden auf das DB-eigene "Fahrgastrechte"-System berufen hat.

 

  Zugleich hat der Kunde in der Email erklärt: Es ist auch eine Boshaftigkeit der DB

  für die "Kunst", auf einer eingleisigen Strecke, auf der nur ein und derselbe Zug fährt,

  mit 2 Minuten so verspätet ans Ziel zu fahren, dass der 65-Jährige Kunde sich auf den

  Treppen fast die Beine bricht, um den Anschlusszug, der zum ICE nach Berlin führt,

  zu erreichen.

 

  Und es ist auch die Boshaftigkeit der DB, dass ein ICE wegen u.a. Baustelle mit 30 Minuten

  so verspätet das Ziel erreicht, dass die Anschlüsse verloren gehen mussten, wobei diese

  Baustelle für den DB-Kunden unerwartet offeriert wurde, aber die DB von der Baustelle

  wusste und damit auch wusste, dass der DB-Kunde die Anschlüsse nie erreichen konnte.

 

 

Nachfolgend die erweiterte Begründungen des Kunden in der Anzeige gegen den Vorstand der DB wegen

  deren gewerbsmäßigem Betruges im bahntechnischen Transport von Personen der DB.

 

  Der aktuell (24.01.2024) laufende 6-Tage-Streik der GDL im Bereich der DB

  ist eine Komponente des gewerblichen Betruges der DB unter Verwertung

  von Angestellten, die sich z.B. in der GDL organisiert haben.

 

  Nachfolgend der Beweis:

 

                Das Argument der GDL, dass die aktuelle Daseinsform der Bahn absichtlich

  herbeigeführt wurde - vor allem durch den Vorstand der DB - scheitert

  daran, dass die Gestaltung der Arbeitsbedingungen auch für Mitglieder der GDL

  deren einzelne und auch organisierte Mitwirkungspflicht benötigt, denn:

 

                Es streikt eine Gewerkschaft, aber deren Mitglieder sind - abgesehen

  von Leiharbeit etc. - mit Einzelverträgen angestellt, so dass die

  Arbeitsbedingungen im Arbeitsvertrag sich widerspiegeln müssen

  und so dass damit jeder einzelne Arbeitnehmer zwingend auch darum streikt:

 

  Pflichten des Arbeitnehmers wie z.B. die Bereitstellung seiner Arbeitskraft

  und Pflichten des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer die Bereitstellung dessen

  Arbeitskraft nicht nur zu erlauben und zu entgelten, sondern sie im Prozess

  der Wertschöpfung und Verwertung zu organisieren, zu gestalten und vor allem

  als nachhaltig-erfüllbar zu halten (Arbeitgeberpflichten und Fürsorgepflicht

  als Teil der Daseinsform des Sozialstaates).

 

                Es streikt jeder Arbeitnehmer selbst, auch wenn er z.B. in der GDL organisiert ist.

  Jeder Arbeitnehmer muss also - trotz organisiertem Streik - selbst auf die Erfüllung

  der Arbeitgeberpflichten pochen.

 

  Die GDL nutzt den Weg der Musterklage eines Arbeitnehmers, der GDL-Mitglied ist,

  nicht, um eine (parallele) gerichtliche Bewertung der arbeitgeberseitigen Unterlassung z.B. der o.g.

  Pflichten des Arbeitgebers zu erzielen, nennt aber das Dasein der DB als Streikargument.

  Der einzelne streikende Arbeitnehmer, der in der GDL organisiert ist, unterliegt

  also zwingend den Daseinsformen der DB aus arbeitsvertraglicher und gewerkschaftlicher

  Sicht, wobei nur einer dieser Sichten "verwertet" wird: Das Streikargument der GDL ist

  das des streikenden GDL-Mitgliedes, ohne dass dieser zugleich arbeitsvertraglich prüfen lässt.

  Es ist also davon auszugehen, dass, sollte der Beweis der betrügerischen Unternehmenstätigkeit

  gebracht werden, die betroffenen Arbeitsverträge rechtlich anders bewertet

  werden müssen, z.B. als Agieren im Zuge des gewerblichen Betruges, wenn nicht

  zugleich der Arbeitsvertrag eingeklagt wurde. Anders gesagt: Die DB weiß, dass ein

  Arbeitnehmer nicht agieren wird, wenn das den Arbeitsplatz kosten kann. Und: Das

  Verhalten der GDL ist aus Sicht der DB eine Variante und Komponente des gewerblichen

  Betruges der DB, die alles andere als "überrascht" agiert. Es zeigt die komplexe kriminelle

  Energie der DB von deren Führung her.

 

Abschließende Bewertung der Deutschen Bahn zur Rücktour des Kunden per Taxi nach Berlin.

 

                Nach 6 Monaten Bearbeitungszeit hat die Bahn festgelegt, dass ca. 10% der Taxikosten

des Kunden von der Bahn dem Kunden erstattet werden.

 QR-Code

Per Foto-App des Smartphone bitte die Kamera auf den QR-Code draufhalten, als würde man den QR-Code

fotografieren wollen. Der QR-Code muss komplett im Bild sichtbar sein. Dann etwas stillhalten und

etwas warten. Es wird dann automatisch der klickbare Link angezeigt, der manuell per Tippen auf den Link

aktiviert werden kann, wenn die dazu passende Anwendung auf dem Smartphone verfügbar ist (z.B.

ein Internetbrowser, die App von X, die App von Instagram). Praktisch: Ist die dazugehörige App auf

dem Smartphone installiert - z.B. X oder Instagram - , dann wird die App auf dem Smartphone mit dem

Link aktiviert.

 http://www.barnabas-xantis.com

 

 

Achtung: kein https://

 

 

 

 

 https://x.com/ (ehemals Twitter)

X (ehemals Twitter)

 

 

Nutzer-Adresse in X                                                                                          @BXantis9594

 

 

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 https://threema.ch/de

 

Threema

 

Es wird die Webseite des Herstellers aufgerufen. Die Telefonie-Software an sich läuft auf dem

Smartphone. Zusätzlich kann eine App für PC unter Windows, IOS und Linux installiert

werden, die aber die App auf dem Smartphone benötigt. Die Software kann auf einem PC

auch in einem Browser verwendet werden, der aber ebenfalls die App auf dem Smartphone benötigt.

 

"Dank durchgängiger Ende-zu-Ende-Verschlüsselung kann niemand ausser dem vorgesehenen Empfänger

übermittelte Nachrichten lesen oder mithören, auch nicht Threema als Dienstbetreiber. Für die Nutzung ist

keine Angabe personenbezogener Daten erforderlich: Auf Wunsch lässt sich Threema völlig anonym, ohne

Preisgabe der eigenen Telefonnummer oder E-Mail-Adresse nutzen. Weiter ist Threema von vornherein auf

Datenvermeidung ausgelegt, weshalb nur so wenige Metadaten wie zwingend nötig anfallen.

Threema ist 100% Swiss Made, auch die eigene Server-Infrastruktur befindet sich in der Schweiz.* Zudem ist

Threema DSGVO-konform."

 

Die Einrichtung von Threema ist etwas kompliziert, aber machbar.

 

 

Nutzer-Adresse in Threema                                                        TR6M63B3